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Vue multilingue de Arrêté Royal du 19/04/2014
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Arrêté royal relatif aux cartes d'identité délivrées par les postes consulaires de carrière. - Coordination officieuse en langue allemande Koninklijk besluit aangaande de identiteitskaarten afgegeven door de consulaire beroepsposten. - Officieuze coördinatie in het Duits
SERVICE PUBLIC FEDERAL AFFAIRES ETRANGERES, COMMERCE EXTERIEUR ET FEDERALE OVERHEIDSDIENST BUITENLANDSE ZAKEN, BUITENLANDSE HANDEL EN
COOPERATION AU DEVELOPPEMENT ONTWIKKELINGSSAMENWERKING
19 AVRIL 2014. - Arrêté royal relatif aux cartes d'identité délivrées 19 APRIL 2014. - Koninklijk besluit aangaande de identiteitskaarten
par les postes consulaires de carrière. - Coordination officieuse en afgegeven door de consulaire beroepsposten. - Officieuze coördinatie
langue allemande in het Duits
Le texte qui suit constitue la coordination officieuse en langue De hierna volgende tekst is de officieuze coördinatie in het Duits van
allemande de l'arrêté royal du 19 avril 2014 relatif aux cartes het koninklijk besluit van 19 april 2014 aangaande de
d'identité délivrées par les postes consulaires de carrière (Moniteur identiteitskaarten afgegeven door de consulaire beroepsposten
belge du 4 juin 2014), tel qu'il a été modifié par l'arrêté royal du 5 (Belgisch Staatsblad van 4 juni 2014), zoals het werd gewijzigd bij
décembre 2014 modifiant l'arrêté royal du 19 avril 2014 relatif aux het koninklijk besluit van 5 december 2014 tot wijziging van het
cartes d'identité délivrées par les postes consulaires de carrière koninklijk besluit van 19 april 2014 aangaande de identiteitskaarten
(Moniteur belge du 22 décembre 2014). afgegeven door de consulaire beroepsposten (Belgisch Staatsblad van 22
december 2014).
Cette coordination officieuse en langue allemande a été établie par le Deze officieuze coördinatie in het Duits is opgemaakt door de Centrale
Service central de traduction allemande à Malmedy. dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AUSSENHANDEL FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN,
UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT AUSSENHANDEL UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT
19. APRIL 2014 - Königlicher Erlass über 19. APRIL 2014 - Königlicher Erlass über
die von berufskonsularischen Vertretungen ausgestellten die von berufskonsularischen Vertretungen ausgestellten
Personalausweise Personalausweise
Artikel 1 - Belgier geben bei ihrer Eintragung in die konsularischen Artikel 1 - Belgier geben bei ihrer Eintragung in die konsularischen
Bevölkerungsregister die Landessprache an, die auf ihrem Bevölkerungsregister die Landessprache an, die auf ihrem
Personalausweis Vorrang haben soll. Personalausweis Vorrang haben soll.
Ist der Belgier minderjährig oder handlungsunfähig, wird die Ist der Belgier minderjährig oder handlungsunfähig, wird die
Sprachwahl von demjenigen vorgenommen, der die elterliche Autorität Sprachwahl von demjenigen vorgenommen, der die elterliche Autorität
ausübt beziehungsweise den Handlungsunfähigen vertritt. ausübt beziehungsweise den Handlungsunfähigen vertritt.
Belgische Personalausweise, die von einer belgischen konsularischen Belgische Personalausweise, die von einer belgischen konsularischen
Vertretung ausgestellt werden, sind Eigentum des Belgischen Staates. Vertretung ausgestellt werden, sind Eigentum des Belgischen Staates.
Art. 2 - In Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Art. 2 - In Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die
Bevölkerungsregister, die Personalausweise, die Ausländerkarten und Bevölkerungsregister, die Personalausweise, die Ausländerkarten und
die Aufenthaltsdokumente und zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August die Aufenthaltsdokumente und zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August
1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen
müssen die Begriffe "Gemeinde" und "Gemeindebeamter" jeweils als müssen die Begriffe "Gemeinde" und "Gemeindebeamter" jeweils als
"konsularische Vertretung" und "Beamter der konsularischen Vertretung" "konsularische Vertretung" und "Beamter der konsularischen Vertretung"
gelesen werden. gelesen werden.
Belgische Personalausweise verlieren ihre Gültigkeit und werden Belgische Personalausweise verlieren ihre Gültigkeit und werden
erneuert bei Ablauf der Gültigkeitsdauer, wenn der Inhaber einen erneuert bei Ablauf der Gültigkeitsdauer, wenn der Inhaber einen
Ausweis in einer anderen Sprache wünscht als der Sprache, in der sein Ausweis in einer anderen Sprache wünscht als der Sprache, in der sein
Ausweis ausgestellt worden ist, wenn das Foto dem Inhaber nicht mehr Ausweis ausgestellt worden ist, wenn das Foto dem Inhaber nicht mehr
gleicht, wenn der Ausweis beschädigt ist, wenn der Inhaber Name oder gleicht, wenn der Ausweis beschädigt ist, wenn der Inhaber Name oder
Vorname ändert, wenn der Inhaber das Geschlecht ändert, bei Verlust Vorname ändert, wenn der Inhaber das Geschlecht ändert, bei Verlust
oder Diebstahl des Personalausweises, bei Änderung der Rechtsstellung oder Diebstahl des Personalausweises, bei Änderung der Rechtsstellung
der verlängerten Minderjährigkeit oder wenn der Inhaber einen Antrag der verlängerten Minderjährigkeit oder wenn der Inhaber einen Antrag
auf vorzeitige Erneuerung einreicht. auf vorzeitige Erneuerung einreicht.
Belgische Personalausweise verlieren ihre Gültigkeit bei Verlust der Belgische Personalausweise verlieren ihre Gültigkeit bei Verlust der
belgischen Staatsangehörigkeit. belgischen Staatsangehörigkeit.
Inhaber eines Personalausweises müssen bei Verlust oder Diebstahl des Inhaber eines Personalausweises müssen bei Verlust oder Diebstahl des
Ausweises im Ausland sofort eine belgische berufskonsularische Ausweises im Ausland sofort eine belgische berufskonsularische
Vertretung oder den Föderalen Öffentlichen Dienst Inneres informieren. Vertretung oder den Föderalen Öffentlichen Dienst Inneres informieren.
Die berufskonsularische Vertretung, bei der der Inhaber eingetragen Die berufskonsularische Vertretung, bei der der Inhaber eingetragen
ist, stellt ihm einen neuen Ausweis aus. ist, stellt ihm einen neuen Ausweis aus.
Art. 3 - Belgier dürfen nur über einen Personalausweis verfügen. Art. 3 - Belgier dürfen nur über einen Personalausweis verfügen.
Art. 4 - [Zuvor im Ausland ausgestellte nicht elektronische Art. 4 - [Zuvor im Ausland ausgestellte nicht elektronische
Personalausweise verlieren ihre Gültigkeit bei Wegzug aus dem Personalausweise verlieren ihre Gültigkeit bei Wegzug aus dem
Amtsbereich der berufskonsularischen Vertretung, die den Amtsbereich der berufskonsularischen Vertretung, die den
Personalausweis ausgestellt hat, bei Eintragung in einer belgischen Personalausweis ausgestellt hat, bei Eintragung in einer belgischen
Gemeinde oder wenn der Betreffende sich in einer der in Artikel 2 Gemeinde oder wenn der Betreffende sich in einer der in Artikel 2
Absatz 2 und 3 aufgezählten Situationen befindet.] Absatz 2 und 3 aufgezählten Situationen befindet.]
[Art. 4 ersetzt durch Art. 1 des K.E. vom 5. Dezember 2014 (B.S. vom [Art. 4 ersetzt durch Art. 1 des K.E. vom 5. Dezember 2014 (B.S. vom
22. Dezember 2014)] 22. Dezember 2014)]
Art. 5 - Der für Auswärtige Angelegenheiten zuständige Minister ist Art. 5 - Der für Auswärtige Angelegenheiten zuständige Minister ist
mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
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