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Arrêté royal déterminant les revenus qui peuvent être pris en compte dans le calcul de la rémunération des administrateurs ainsi que les frais et les devoirs qui peuvent être considérés comme exceptionnels. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot vaststelling van de inkomsten die in aanmerking kunnen worden genomen voor de berekening van de vergoeding van de bewindvoerders alsook van de kosten die als uitzonderlijk en de ambtsverrichtingen die als buitengewoon kunnen worden beschouwd. - Duitse vertaling |
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18 MAI 2024. - Arrêté royal déterminant les revenus qui peuvent être | 18 MEI 2024. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de inkomsten |
die in aanmerking kunnen worden genomen voor de berekening van de | |
pris en compte dans le calcul de la rémunération des administrateurs | vergoeding van de bewindvoerders alsook van de kosten die als |
ainsi que les frais et les devoirs qui peuvent être considérés comme | uitzonderlijk en de ambtsverrichtingen die als buitengewoon kunnen |
exceptionnels. - Traduction allemande | worden beschouwd. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 18 mai 2024 déterminant les revenus qui peuvent être | besluit van 18 mei 2024 tot vaststelling van de inkomsten die in |
aanmerking kunnen worden genomen voor de berekening van de vergoeding | |
pris en compte dans le calcul de la rémunération des administrateurs | van de bewindvoerders alsook van de kosten die als uitzonderlijk en de |
ainsi que les frais et les devoirs qui peuvent être considérés comme | ambtsverrichtingen die als buitengewoon kunnen worden beschouwd |
exceptionnels (Moniteur belge du 14 juin 2024, err. du 4 juillet | (Belgisch Staatsblad van 14 juni 2024, err. van 4 juli 2024). |
2024). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ |
18. MAI 2024 - Königlicher Erlass zur Bestimmung der Einkünfte, die | 18. MAI 2024 - Königlicher Erlass zur Bestimmung der Einkünfte, die |
bei der Berechnung der Vergütung von Betreuern berücksichtigt werden | bei der Berechnung der Vergütung von Betreuern berücksichtigt werden |
können, und der Kosten und Aufgaben, die als außergewöhnlich angesehen | können, und der Kosten und Aufgaben, die als außergewöhnlich angesehen |
werden können | werden können |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des früheren Zivilgesetzbuches, des Artikels 497/5 § 1 Absatz | Aufgrund des früheren Zivilgesetzbuches, des Artikels 497/5 § 1 Absatz |
6, § 2 Absatz 5, eingefügt durch das Gesetz vom 17. März 2013 und | 6, § 2 Absatz 5, eingefügt durch das Gesetz vom 17. März 2013 und |
ersetzt durch das Gesetz vom 8. November 2023, und § 2/1, eingefügt | ersetzt durch das Gesetz vom 8. November 2023, und § 2/1, eingefügt |
durch das Gesetz vom 15. Mai 2024; | durch das Gesetz vom 15. Mai 2024; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 17. Oktober 2023; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 17. Oktober 2023; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 7. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 7. |
November 2023; | November 2023; |
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die | Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die |
gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur | gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur |
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative | Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative |
Vereinfachung durchgeführt worden ist; | Vereinfachung durchgeführt worden ist; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 75.339/2 des Staatsrates vom 27. Februar | Aufgrund des Gutachtens Nr. 75.339/2 des Staatsrates vom 27. Februar |
2024, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am | 2024, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
In Erwägung der Stellungnahmen Nr. 2023/25 und 2023/28 des Nationalen | In Erwägung der Stellungnahmen Nr. 2023/25 und 2023/28 des Nationalen |
Hohen Rates für Personen mit Behinderung vom 16. Oktober 2023 und 15. | Hohen Rates für Personen mit Behinderung vom 16. Oktober 2023 und 15. |
Dezember 2023; | Dezember 2023; |
In Erwägung der Stellungnahmen der Kammer der flämischen | In Erwägung der Stellungnahmen der Kammer der flämischen |
Rechtsanwaltschaften vom 16. Oktober 2023 und 15. Dezember 2023; | Rechtsanwaltschaften vom 16. Oktober 2023 und 15. Dezember 2023; |
In Erwägung der Stellungnahmen von Avocats.be, der Kammer der | In Erwägung der Stellungnahmen von Avocats.be, der Kammer der |
französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften | französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften |
Belgiens vom 16. Oktober 2023 und 15. Dezember 2023; | Belgiens vom 16. Oktober 2023 und 15. Dezember 2023; |
In Erwägung der gemeinsamen Stellungnahmen der Konferenz der | In Erwägung der gemeinsamen Stellungnahmen der Konferenz der |
Präsidenten der Friedensrichter und Richter am Polizeigericht und des | Präsidenten der Friedensrichter und Richter am Polizeigericht und des |
Königlichen Bunds der Friedens- und Polizeirichter vom 16. Oktober | Königlichen Bunds der Friedens- und Polizeirichter vom 16. Oktober |
2023 und 15. Dezember 2023; | 2023 und 15. Dezember 2023; |
Auf Vorschlag des Ministers der Justiz | Auf Vorschlag des Ministers der Justiz |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
KAPITEL 1 - Einkünfte der geschützten Person | KAPITEL 1 - Einkünfte der geschützten Person |
Artikel 1 - Die Einkünfte der geschützten Person, die als Grundlage | Artikel 1 - Die Einkünfte der geschützten Person, die als Grundlage |
für die Berechnung des in Artikel 497/5 § 1 des früheren | für die Berechnung des in Artikel 497/5 § 1 des früheren |
Zivilgesetzbuches erwähnten Pauschalbetrags dienen, sind folgende: | Zivilgesetzbuches erwähnten Pauschalbetrags dienen, sind folgende: |
1. Einkünfte aus der Arbeit, | 1. Einkünfte aus der Arbeit, |
2. gewöhnliche Pensionen, Frühpensionen und ergänzende Pensionen bei | 2. gewöhnliche Pensionen, Frühpensionen und ergänzende Pensionen bei |
Auszahlung in Form einer monatlichen oder Jahresrente oder nach der | Auszahlung in Form einer monatlichen oder Jahresrente oder nach der |
Tabelle der Entwicklung der Lebenserwartung bei Auszahlung in | Tabelle der Entwicklung der Lebenserwartung bei Auszahlung in |
Kapitalform, | Kapitalform, |
3. Einkünfte aus geistigen Eigentumsrechten wie Urheberrechten und | 3. Einkünfte aus geistigen Eigentumsrechten wie Urheberrechten und |
Patenten, | Patenten, |
4. Erstattung von Einkommensteuern, | 4. Erstattung von Einkommensteuern, |
5. Miet- und Pachteinkünfte, | 5. Miet- und Pachteinkünfte, |
6. Leibrenten, | 6. Leibrenten, |
7. persönliche Unterhaltsgelder, | 7. persönliche Unterhaltsgelder, |
8. Entschädigungen wegen Einkommensausfall bei Auszahlung in Form | 8. Entschädigungen wegen Einkommensausfall bei Auszahlung in Form |
einer monatlichen oder Jahresrente oder nach der Tabelle der | einer monatlichen oder Jahresrente oder nach der Tabelle der |
Entwicklung der Lebenserwartung bei Auszahlung in Kapitalform, | Entwicklung der Lebenserwartung bei Auszahlung in Kapitalform, |
9. gezahlte Zinsen aus Versicherungen des Zweigs 21, | 9. gezahlte Zinsen aus Versicherungen des Zweigs 21, |
10. Erträge aus beweglichem Kapitalvermögen wie Dividenden auf Aktien, | 10. Erträge aus beweglichem Kapitalvermögen wie Dividenden auf Aktien, |
Anleihekupons, Zinsen sowie endgültig erworbene realisierte Mehrwerte | Anleihekupons, Zinsen sowie endgültig erworbene realisierte Mehrwerte |
aus Wertpapieren im Verhältnis zum Wert des Wertpapiers zum Zeitpunkt | aus Wertpapieren im Verhältnis zum Wert des Wertpapiers zum Zeitpunkt |
der Bestimmung des Betreuers, | der Bestimmung des Betreuers, |
11. Kindergeld oder Waisenzulagen der geschützten Person selbst, | 11. Kindergeld oder Waisenzulagen der geschützten Person selbst, |
12. Ersatzeinkünfte wie Arbeitslosengeld, Krankheits- und | 12. Ersatzeinkünfte wie Arbeitslosengeld, Krankheits- und |
Invaliditätsentschädigungen, Zusatzentschädigungen wegen Krankheit, | Invaliditätsentschädigungen, Zusatzentschädigungen wegen Krankheit, |
Invalidität, Berufskrankheit oder Arbeitsunfall, einschließlich | Invalidität, Berufskrankheit oder Arbeitsunfall, einschließlich |
Beihilfen zur Ersetzung des Einkommens, mit Ausnahme von Leistungen | Beihilfen zur Ersetzung des Einkommens, mit Ausnahme von Leistungen |
zum Ausgleich einer spezifischen Ausgabe, | zum Ausgleich einer spezifischen Ausgabe, |
13. Eingliederungseinkommen, wie im Gesetz vom 26. Mai 2002 über das | 13. Eingliederungseinkommen, wie im Gesetz vom 26. Mai 2002 über das |
Recht auf soziale Eingliederung erwähnt, | Recht auf soziale Eingliederung erwähnt, |
14. Eingliederungsbeihilfe für Menschen mit einer Behinderung, | 14. Eingliederungsbeihilfe für Menschen mit einer Behinderung, |
Pflegebudget und frei verfügbarer Teil der Beihilfen für Menschen mit | Pflegebudget und frei verfügbarer Teil der Beihilfen für Menschen mit |
einer Behinderung, mit Ausnahme von Leistungen zum Ausgleich einer | einer Behinderung, mit Ausnahme von Leistungen zum Ausgleich einer |
spezifischen Ausgabe, | spezifischen Ausgabe, |
15. Beihilfen für Betagte wie das Pflegebudget für pflegebedürftige | 15. Beihilfen für Betagte wie das Pflegebudget für pflegebedürftige |
Betagte und die Einkommensgarantie für Betagte, mit Ausnahme von | Betagte und die Einkommensgarantie für Betagte, mit Ausnahme von |
Leistungen zum Ausgleich einer spezifischen Ausgabe, | Leistungen zum Ausgleich einer spezifischen Ausgabe, |
16. Leistungen aus einer Gesundheitspflegeversicherung, mit Ausnahme | 16. Leistungen aus einer Gesundheitspflegeversicherung, mit Ausnahme |
von Erstattungen medizinischer Leistungen oder von Leistungen zum | von Erstattungen medizinischer Leistungen oder von Leistungen zum |
Ausgleich einer spezifischen Ausgabe, | Ausgleich einer spezifischen Ausgabe, |
17. Eingliederungseinkommen für Studenten oder andere Studienbeihilfen | 17. Eingliederungseinkommen für Studenten oder andere Studienbeihilfen |
für die geschützte Person, | für die geschützte Person, |
18. ergänzende Pensionen aus Versicherungsprodukten nach der Tabelle | 18. ergänzende Pensionen aus Versicherungsprodukten nach der Tabelle |
der Entwicklung der Lebenserwartung bei Auszahlung in Kapitalform, | der Entwicklung der Lebenserwartung bei Auszahlung in Kapitalform, |
19. Mehrwert auf den nach einem aktuellen Taxierungsbericht | 19. Mehrwert auf den nach einem aktuellen Taxierungsbericht |
geschätzten Preis beim Verkauf eines unbeweglichen Guts. | geschätzten Preis beim Verkauf eines unbeweglichen Guts. |
Die in Absatz 1 erwähnten Einkünfte, auf die die geschützte Person | Die in Absatz 1 erwähnten Einkünfte, auf die die geschützte Person |
Anspruch hat, deren Auszahlung aber aufgrund der Freiheitsentziehung | Anspruch hat, deren Auszahlung aber aufgrund der Freiheitsentziehung |
ausgesetzt wurde, werden als Einkünfte angesehen. | ausgesetzt wurde, werden als Einkünfte angesehen. |
KAPITEL 2 - Außergewöhnliche Aufgaben | KAPITEL 2 - Außergewöhnliche Aufgaben |
Art. 2 - § 1 - Insbesondere folgende Leistungen des Betreuers werden | Art. 2 - § 1 - Insbesondere folgende Leistungen des Betreuers werden |
als außergewöhnliche Aufgaben angesehen: | als außergewöhnliche Aufgaben angesehen: |
1. Einreichung eines mit Gründen versehenen Ermächtigungsantrags beim | 1. Einreichung eines mit Gründen versehenen Ermächtigungsantrags beim |
Friedensrichter, insofern der Antrag für zulässig und nicht | Friedensrichter, insofern der Antrag für zulässig und nicht |
offensichtlich unbegründet erklärt wird, und gegebenenfalls Teilnahme | offensichtlich unbegründet erklärt wird, und gegebenenfalls Teilnahme |
an einer Sitzung in Bezug auf einen solchen Antrag und die Ausführung | an einer Sitzung in Bezug auf einen solchen Antrag und die Ausführung |
der erteilten Ermächtigung, | der erteilten Ermächtigung, |
2. Verwaltungs- und Verfügungshandlungen in Bezug auf unbewegliche und | 2. Verwaltungs- und Verfügungshandlungen in Bezug auf unbewegliche und |
bewegliche Güter, mit Ausnahme der in § 2 erwähnten Handlungen, | bewegliche Güter, mit Ausnahme der in § 2 erwähnten Handlungen, |
3. Räumung eines Gebäudes, | 3. Räumung eines Gebäudes, |
4. Vertretung vor Gericht in seiner Eigenschaft als Betreuer, in | 4. Vertretung vor Gericht in seiner Eigenschaft als Betreuer, in |
anderen Fällen als im Rahmen der Betreuungsakte, | anderen Fällen als im Rahmen der Betreuungsakte, |
5. Führung eines Verwaltungsverfahrens und Beantragung anderer als der | 5. Führung eines Verwaltungsverfahrens und Beantragung anderer als der |
in § 2 Nr. 16 erwähnten Ermächtigungen, | in § 2 Nr. 16 erwähnten Ermächtigungen, |
6. Regelung von Erbschaften und Teilungen, | 6. Regelung von Erbschaften und Teilungen, |
7. Abfassung und Verhandlung von Verträgen im Allgemeinen und | 7. Abfassung und Verhandlung von Verträgen im Allgemeinen und |
Weiterverfolgung von Verträgen mit einem bestimmten Arbeitsaufwand, | Weiterverfolgung von Verträgen mit einem bestimmten Arbeitsaufwand, |
8. Unterstützung bei Vermächtnissen und Schenkungen, | 8. Unterstützung bei Vermächtnissen und Schenkungen, |
9. Einleitung einer Ausschreibung für Bau- oder Renovierungsarbeiten | 9. Einleitung einer Ausschreibung für Bau- oder Renovierungsarbeiten |
und Überwachung dieser Arbeiten, | und Überwachung dieser Arbeiten, |
10. Unterbringung der geschützten Person oder Durchführung des Umzugs | 10. Unterbringung der geschützten Person oder Durchführung des Umzugs |
der geschützten Person und Rückgabe eines gemieteten unbeweglichen | der geschützten Person und Rückgabe eines gemieteten unbeweglichen |
Guts, | Guts, |
11. unbeschadet des Paragraphen 2 Nr. 1: Durchführung einer | 11. unbeschadet des Paragraphen 2 Nr. 1: Durchführung einer |
zusätzlichen inhaltsbezogenen Konzertierung über die Betreuungsakte | zusätzlichen inhaltsbezogenen Konzertierung über die Betreuungsakte |
mit dem Pflegeteam der geschützten Person oder mit Dritten, mit | mit dem Pflegeteam der geschützten Person oder mit Dritten, mit |
Ausnahme einer Konzertierung pro Jahr, | Ausnahme einer Konzertierung pro Jahr, |
12. jede Prüfung der steuerlichen Lage der geschützten Person, mit | 12. jede Prüfung der steuerlichen Lage der geschützten Person, mit |
Ausnahme der in § 2 Nr. 13 erwähnten Steuererklärung, | Ausnahme der in § 2 Nr. 13 erwähnten Steuererklärung, |
13. unbeschadet des Paragraphen 2 Nr. 9: Verwaltung und | 13. unbeschadet des Paragraphen 2 Nr. 9: Verwaltung und |
Weiterverfolgung von Sozialleistungen wie dem Budget der "Vlaams | Weiterverfolgung von Sozialleistungen wie dem Budget der "Vlaams |
Agentschap voor Personen met een Handicap", | Agentschap voor Personen met een Handicap", |
14. Bestellung eines Rechtsanwalts, eines Kurators einer vakanten | 14. Bestellung eines Rechtsanwalts, eines Kurators einer vakanten |
Erbschaft, eines Sequesters oder eines vorläufigen | Erbschaft, eines Sequesters oder eines vorläufigen |
Erbschaftsverwalters, | Erbschaftsverwalters, |
15. unbeschadet des Paragraphen 2 Nr. 12: Abschluss der | 15. unbeschadet des Paragraphen 2 Nr. 12: Abschluss der |
Betreuungsakte, außer im Fall der Ersetzung des Betreuers wegen | Betreuungsakte, außer im Fall der Ersetzung des Betreuers wegen |
schlechter Verwaltung, | schlechter Verwaltung, |
16. Vertretung der geschützten Person bei einer Steuerprüfung, | 16. Vertretung der geschützten Person bei einer Steuerprüfung, |
17. Erstellung eines gütlichen Begleichungsplans für die zu Beginn der | 17. Erstellung eines gütlichen Begleichungsplans für die zu Beginn der |
Betreuung ausstehenden Schulden, | Betreuung ausstehenden Schulden, |
18. Aufgaben, deren Arbeitsaufwand den im Rahmen der täglichen | 18. Aufgaben, deren Arbeitsaufwand den im Rahmen der täglichen |
Verwaltung normalerweise zu erwartenden Arbeitsaufwand erheblich | Verwaltung normalerweise zu erwartenden Arbeitsaufwand erheblich |
überschreitet, im Umfang dieser Überschreitung. | überschreitet, im Umfang dieser Überschreitung. |
§ 2 - Insbesondere folgende Leistungen des Betreuers werden nicht als | § 2 - Insbesondere folgende Leistungen des Betreuers werden nicht als |
außergewöhnliche Aufgaben angesehen: | außergewöhnliche Aufgaben angesehen: |
1. normale Kontakte mit insbesondere der geschützten Person, der | 1. normale Kontakte mit insbesondere der geschützten Person, der |
Familie, der Einrichtung, es sei denn, diese Kontakte sind für die | Familie, der Einrichtung, es sei denn, diese Kontakte sind für die |
Ausführung außergewöhnlicher Aufgaben erforderlich und ihr Inhalt wird | Ausführung außergewöhnlicher Aufgaben erforderlich und ihr Inhalt wird |
im Jahresbericht wiedergegeben, | im Jahresbericht wiedergegeben, |
2. Zahlung laufender Rechnungen, | 2. Zahlung laufender Rechnungen, |
3. Entgegennahme der Einkünfte und Ausstellung von Quittungen, | 3. Entgegennahme der Einkünfte und Ausstellung von Quittungen, |
4. Eröffnung und Schließung von Finanzkonten oder deren Übertragung zu | 4. Eröffnung und Schließung von Finanzkonten oder deren Übertragung zu |
einem anderen Finanzinstitut und Transfer von Geldern zwischen Konten, | einem anderen Finanzinstitut und Transfer von Geldern zwischen Konten, |
5. Abschluss und Kündigung von Landversicherungsverträgen, | 5. Abschluss und Kündigung von Landversicherungsverträgen, |
6. unbeschadet des Paragraphen 1 Nr. 7: Unterhalt der unbeweglichen | 6. unbeschadet des Paragraphen 1 Nr. 7: Unterhalt der unbeweglichen |
Güter und Veranlassung notwendiger kleiner Reparaturen, | Güter und Veranlassung notwendiger kleiner Reparaturen, |
7. Zahlung der Kosten für ärztliche Behandlung und Pflege, | 7. Zahlung der Kosten für ärztliche Behandlung und Pflege, |
8. Beantragung sozialer Dienstleistungen wie Hauspflege, | 8. Beantragung sozialer Dienstleistungen wie Hauspflege, |
ÖSHZ-Mahlzeiten, Parkscheine und so weiter, | ÖSHZ-Mahlzeiten, Parkscheine und so weiter, |
9. Beantragung von Sozialleistungen wie Eingliederungsbeihilfe, | 9. Beantragung von Sozialleistungen wie Eingliederungsbeihilfe, |
Krankengeld und so weiter, | Krankengeld und so weiter, |
10. unbeschadet des Paragraphen 1 Nr. 17: Begleichung und Reduzierung | 10. unbeschadet des Paragraphen 1 Nr. 17: Begleichung und Reduzierung |
der Schulden auf verantwortungsvolle Weise, | der Schulden auf verantwortungsvolle Weise, |
11. Unterstützung bei allen Rechtshandlungen, sofern im | 11. Unterstützung bei allen Rechtshandlungen, sofern im |
Bestellungsbeschluss nichts anderes bestimmt ist, | Bestellungsbeschluss nichts anderes bestimmt ist, |
12. Vorbereitung des Erstberichts, des Jahresberichts und des | 12. Vorbereitung des Erstberichts, des Jahresberichts und des |
Schlussberichts, | Schlussberichts, |
13. jährliches Ausfüllen und Weiterverfolgen der Erklärung zur Steuer | 13. jährliches Ausfüllen und Weiterverfolgen der Erklärung zur Steuer |
der natürlichen Personen, wenn dies keine Hinzufügung zusätzlicher | der natürlichen Personen, wenn dies keine Hinzufügung zusätzlicher |
Angaben erfordert, | Angaben erfordert, |
14. verschiedene Verwaltungsaufgaben, | 14. verschiedene Verwaltungsaufgaben, |
15. Verwaltung eines Bankfachs, | 15. Verwaltung eines Bankfachs, |
16. alle einfachen Ermächtigungen wie beispielsweise eine einfache | 16. alle einfachen Ermächtigungen wie beispielsweise eine einfache |
Ermächtigung zum Abheben von Geld vom Sparkonto, | Ermächtigung zum Abheben von Geld vom Sparkonto, |
17. Gespräch mit dem Friedensrichter über die Akte der geschützten | 17. Gespräch mit dem Friedensrichter über die Akte der geschützten |
Person, sei es in Anwesenheit der geschützten Person oder nicht, | Person, sei es in Anwesenheit der geschützten Person oder nicht, |
18. sofortige Notifizierung einer Adressenänderung oder des Tods der | 18. sofortige Notifizierung einer Adressenänderung oder des Tods der |
geschützten Person. | geschützten Person. |
KAPITEL 3 - Außergewöhnliche Kosten | KAPITEL 3 - Außergewöhnliche Kosten |
Art. 3 - § 1 - Als außergewöhnliche Kosten werden Kosten angesehen, | Art. 3 - § 1 - Als außergewöhnliche Kosten werden Kosten angesehen, |
deren Höhe den normalerweise zu erwartenden Betrag im Rahmen der | deren Höhe den normalerweise zu erwartenden Betrag im Rahmen der |
täglichen Verwaltung oder bei der Ausführung der außergewöhnlichen | täglichen Verwaltung oder bei der Ausführung der außergewöhnlichen |
Aufgabe, auf die sie sich beziehen, erheblich überschreitet, und zwar | Aufgabe, auf die sie sich beziehen, erheblich überschreitet, und zwar |
im Umfang dieser Überschreitung. | im Umfang dieser Überschreitung. |
Außergewöhnliche Kosten werden auf der Grundlage eines Belegs und | Außergewöhnliche Kosten werden auf der Grundlage eines Belegs und |
einer Begründung für deren außergewöhnlichen Charakter erstattet. | einer Begründung für deren außergewöhnlichen Charakter erstattet. |
Außergewöhnliche Kosten, deren Betrag 500 EUR überschreitet, können | Außergewöhnliche Kosten, deren Betrag 500 EUR überschreitet, können |
außerdem nur dann erstattet werden, wenn der Betreuer zuvor die | außerdem nur dann erstattet werden, wenn der Betreuer zuvor die |
Erlaubnis des Richters erhalten hat, diese Kosten aufzuwenden. | Erlaubnis des Richters erhalten hat, diese Kosten aufzuwenden. |
§ 2 - Der in § 1 Absatz 3 in Euro angegebene Betrag wird jährlich von | § 2 - Der in § 1 Absatz 3 in Euro angegebene Betrag wird jährlich von |
Rechts wegen am 1. Januar an den abgeflachten Gesundheitsindex des | Rechts wegen am 1. Januar an den abgeflachten Gesundheitsindex des |
Monats November des Vorjahres angepasst. Der Anfangsindex ist der | Monats November des Vorjahres angepasst. Der Anfangsindex ist der |
Gesundheitsindex von Juli 2024. | Gesundheitsindex von Juli 2024. |
Der Richter wendet den Betrag an, der zum Zeitpunkt der Einreichung | Der Richter wendet den Betrag an, der zum Zeitpunkt der Einreichung |
des Ermächtigungsantrags gilt oder, in Ermangelung dessen, zum | des Ermächtigungsantrags gilt oder, in Ermangelung dessen, zum |
Zeitpunkt, zu dem die Kosten aufgewendet werden. | Zeitpunkt, zu dem die Kosten aufgewendet werden. |
KAPITEL 4 - Schlussbestimmungen | KAPITEL 4 - Schlussbestimmungen |
Art. 4 - Treten am 1. Juli 2024 in Kraft: | Art. 4 - Treten am 1. Juli 2024 in Kraft: |
1. Artikel 9 des Gesetzes vom 8. November 2023 über das Statut des | 1. Artikel 9 des Gesetzes vom 8. November 2023 über das Statut des |
Betreuers für eine geschützte Person, | Betreuers für eine geschützte Person, |
2. Artikel 35 des Gesetzes vom 15. Mai 2024 zur Festlegung von | 2. Artikel 35 des Gesetzes vom 15. Mai 2024 zur Festlegung von |
Bestimmungen im Bereich Digitalisierung der Justiz und zur Festlegung | Bestimmungen im Bereich Digitalisierung der Justiz und zur Festlegung |
verschiedener Bestimmungen II, | verschiedener Bestimmungen II, |
3. vorliegender Erlass. | 3. vorliegender Erlass. |
Art. 5 - Der Minister der Justiz ist mit der Ausführung des | Art. 5 - Der Minister der Justiz ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 18. Mai 2024 | Gegeben zu Brüssel, den 18. Mai 2024 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
P. VAN TIGCHELT | P. VAN TIGCHELT |