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Vue multilingue de Arrêté Royal du 18/05/2024
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Arrêté royal déterminant les revenus qui peuvent être pris en compte dans le calcul de la rémunération des administrateurs ainsi que les frais et les devoirs qui peuvent être considérés comme exceptionnels. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot vaststelling van de inkomsten die in aanmerking kunnen worden genomen voor de berekening van de vergoeding van de bewindvoerders alsook van de kosten die als uitzonderlijk en de ambtsverrichtingen die als buitengewoon kunnen worden beschouwd. - Duitse vertaling
18 MAI 2024. - Arrêté royal déterminant les revenus qui peuvent être 18 MEI 2024. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de inkomsten
die in aanmerking kunnen worden genomen voor de berekening van de
pris en compte dans le calcul de la rémunération des administrateurs vergoeding van de bewindvoerders alsook van de kosten die als
ainsi que les frais et les devoirs qui peuvent être considérés comme uitzonderlijk en de ambtsverrichtingen die als buitengewoon kunnen
exceptionnels. - Traduction allemande worden beschouwd. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 18 mai 2024 déterminant les revenus qui peuvent être besluit van 18 mei 2024 tot vaststelling van de inkomsten die in
aanmerking kunnen worden genomen voor de berekening van de vergoeding
pris en compte dans le calcul de la rémunération des administrateurs van de bewindvoerders alsook van de kosten die als uitzonderlijk en de
ainsi que les frais et les devoirs qui peuvent être considérés comme ambtsverrichtingen die als buitengewoon kunnen worden beschouwd
exceptionnels (Moniteur belge du 14 juin 2024, err. du 4 juillet (Belgisch Staatsblad van 14 juni 2024, err. van 4 juli 2024).
2024). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
18. MAI 2024 - Königlicher Erlass zur Bestimmung der Einkünfte, die 18. MAI 2024 - Königlicher Erlass zur Bestimmung der Einkünfte, die
bei der Berechnung der Vergütung von Betreuern berücksichtigt werden bei der Berechnung der Vergütung von Betreuern berücksichtigt werden
können, und der Kosten und Aufgaben, die als außergewöhnlich angesehen können, und der Kosten und Aufgaben, die als außergewöhnlich angesehen
werden können werden können
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des früheren Zivilgesetzbuches, des Artikels 497/5 § 1 Absatz Aufgrund des früheren Zivilgesetzbuches, des Artikels 497/5 § 1 Absatz
6, § 2 Absatz 5, eingefügt durch das Gesetz vom 17. März 2013 und 6, § 2 Absatz 5, eingefügt durch das Gesetz vom 17. März 2013 und
ersetzt durch das Gesetz vom 8. November 2023, und § 2/1, eingefügt ersetzt durch das Gesetz vom 8. November 2023, und § 2/1, eingefügt
durch das Gesetz vom 15. Mai 2024; durch das Gesetz vom 15. Mai 2024;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 17. Oktober 2023; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 17. Oktober 2023;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 7. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 7.
November 2023; November 2023;
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die
gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative
Vereinfachung durchgeführt worden ist; Vereinfachung durchgeführt worden ist;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 75.339/2 des Staatsrates vom 27. Februar Aufgrund des Gutachtens Nr. 75.339/2 des Staatsrates vom 27. Februar
2024, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 2024, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
In Erwägung der Stellungnahmen Nr. 2023/25 und 2023/28 des Nationalen In Erwägung der Stellungnahmen Nr. 2023/25 und 2023/28 des Nationalen
Hohen Rates für Personen mit Behinderung vom 16. Oktober 2023 und 15. Hohen Rates für Personen mit Behinderung vom 16. Oktober 2023 und 15.
Dezember 2023; Dezember 2023;
In Erwägung der Stellungnahmen der Kammer der flämischen In Erwägung der Stellungnahmen der Kammer der flämischen
Rechtsanwaltschaften vom 16. Oktober 2023 und 15. Dezember 2023; Rechtsanwaltschaften vom 16. Oktober 2023 und 15. Dezember 2023;
In Erwägung der Stellungnahmen von Avocats.be, der Kammer der In Erwägung der Stellungnahmen von Avocats.be, der Kammer der
französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften
Belgiens vom 16. Oktober 2023 und 15. Dezember 2023; Belgiens vom 16. Oktober 2023 und 15. Dezember 2023;
In Erwägung der gemeinsamen Stellungnahmen der Konferenz der In Erwägung der gemeinsamen Stellungnahmen der Konferenz der
Präsidenten der Friedensrichter und Richter am Polizeigericht und des Präsidenten der Friedensrichter und Richter am Polizeigericht und des
Königlichen Bunds der Friedens- und Polizeirichter vom 16. Oktober Königlichen Bunds der Friedens- und Polizeirichter vom 16. Oktober
2023 und 15. Dezember 2023; 2023 und 15. Dezember 2023;
Auf Vorschlag des Ministers der Justiz Auf Vorschlag des Ministers der Justiz
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
KAPITEL 1 - Einkünfte der geschützten Person KAPITEL 1 - Einkünfte der geschützten Person
Artikel 1 - Die Einkünfte der geschützten Person, die als Grundlage Artikel 1 - Die Einkünfte der geschützten Person, die als Grundlage
für die Berechnung des in Artikel 497/5 § 1 des früheren für die Berechnung des in Artikel 497/5 § 1 des früheren
Zivilgesetzbuches erwähnten Pauschalbetrags dienen, sind folgende: Zivilgesetzbuches erwähnten Pauschalbetrags dienen, sind folgende:
1. Einkünfte aus der Arbeit, 1. Einkünfte aus der Arbeit,
2. gewöhnliche Pensionen, Frühpensionen und ergänzende Pensionen bei 2. gewöhnliche Pensionen, Frühpensionen und ergänzende Pensionen bei
Auszahlung in Form einer monatlichen oder Jahresrente oder nach der Auszahlung in Form einer monatlichen oder Jahresrente oder nach der
Tabelle der Entwicklung der Lebenserwartung bei Auszahlung in Tabelle der Entwicklung der Lebenserwartung bei Auszahlung in
Kapitalform, Kapitalform,
3. Einkünfte aus geistigen Eigentumsrechten wie Urheberrechten und 3. Einkünfte aus geistigen Eigentumsrechten wie Urheberrechten und
Patenten, Patenten,
4. Erstattung von Einkommensteuern, 4. Erstattung von Einkommensteuern,
5. Miet- und Pachteinkünfte, 5. Miet- und Pachteinkünfte,
6. Leibrenten, 6. Leibrenten,
7. persönliche Unterhaltsgelder, 7. persönliche Unterhaltsgelder,
8. Entschädigungen wegen Einkommensausfall bei Auszahlung in Form 8. Entschädigungen wegen Einkommensausfall bei Auszahlung in Form
einer monatlichen oder Jahresrente oder nach der Tabelle der einer monatlichen oder Jahresrente oder nach der Tabelle der
Entwicklung der Lebenserwartung bei Auszahlung in Kapitalform, Entwicklung der Lebenserwartung bei Auszahlung in Kapitalform,
9. gezahlte Zinsen aus Versicherungen des Zweigs 21, 9. gezahlte Zinsen aus Versicherungen des Zweigs 21,
10. Erträge aus beweglichem Kapitalvermögen wie Dividenden auf Aktien, 10. Erträge aus beweglichem Kapitalvermögen wie Dividenden auf Aktien,
Anleihekupons, Zinsen sowie endgültig erworbene realisierte Mehrwerte Anleihekupons, Zinsen sowie endgültig erworbene realisierte Mehrwerte
aus Wertpapieren im Verhältnis zum Wert des Wertpapiers zum Zeitpunkt aus Wertpapieren im Verhältnis zum Wert des Wertpapiers zum Zeitpunkt
der Bestimmung des Betreuers, der Bestimmung des Betreuers,
11. Kindergeld oder Waisenzulagen der geschützten Person selbst, 11. Kindergeld oder Waisenzulagen der geschützten Person selbst,
12. Ersatzeinkünfte wie Arbeitslosengeld, Krankheits- und 12. Ersatzeinkünfte wie Arbeitslosengeld, Krankheits- und
Invaliditätsentschädigungen, Zusatzentschädigungen wegen Krankheit, Invaliditätsentschädigungen, Zusatzentschädigungen wegen Krankheit,
Invalidität, Berufskrankheit oder Arbeitsunfall, einschließlich Invalidität, Berufskrankheit oder Arbeitsunfall, einschließlich
Beihilfen zur Ersetzung des Einkommens, mit Ausnahme von Leistungen Beihilfen zur Ersetzung des Einkommens, mit Ausnahme von Leistungen
zum Ausgleich einer spezifischen Ausgabe, zum Ausgleich einer spezifischen Ausgabe,
13. Eingliederungseinkommen, wie im Gesetz vom 26. Mai 2002 über das 13. Eingliederungseinkommen, wie im Gesetz vom 26. Mai 2002 über das
Recht auf soziale Eingliederung erwähnt, Recht auf soziale Eingliederung erwähnt,
14. Eingliederungsbeihilfe für Menschen mit einer Behinderung, 14. Eingliederungsbeihilfe für Menschen mit einer Behinderung,
Pflegebudget und frei verfügbarer Teil der Beihilfen für Menschen mit Pflegebudget und frei verfügbarer Teil der Beihilfen für Menschen mit
einer Behinderung, mit Ausnahme von Leistungen zum Ausgleich einer einer Behinderung, mit Ausnahme von Leistungen zum Ausgleich einer
spezifischen Ausgabe, spezifischen Ausgabe,
15. Beihilfen für Betagte wie das Pflegebudget für pflegebedürftige 15. Beihilfen für Betagte wie das Pflegebudget für pflegebedürftige
Betagte und die Einkommensgarantie für Betagte, mit Ausnahme von Betagte und die Einkommensgarantie für Betagte, mit Ausnahme von
Leistungen zum Ausgleich einer spezifischen Ausgabe, Leistungen zum Ausgleich einer spezifischen Ausgabe,
16. Leistungen aus einer Gesundheitspflegeversicherung, mit Ausnahme 16. Leistungen aus einer Gesundheitspflegeversicherung, mit Ausnahme
von Erstattungen medizinischer Leistungen oder von Leistungen zum von Erstattungen medizinischer Leistungen oder von Leistungen zum
Ausgleich einer spezifischen Ausgabe, Ausgleich einer spezifischen Ausgabe,
17. Eingliederungseinkommen für Studenten oder andere Studienbeihilfen 17. Eingliederungseinkommen für Studenten oder andere Studienbeihilfen
für die geschützte Person, für die geschützte Person,
18. ergänzende Pensionen aus Versicherungsprodukten nach der Tabelle 18. ergänzende Pensionen aus Versicherungsprodukten nach der Tabelle
der Entwicklung der Lebenserwartung bei Auszahlung in Kapitalform, der Entwicklung der Lebenserwartung bei Auszahlung in Kapitalform,
19. Mehrwert auf den nach einem aktuellen Taxierungsbericht 19. Mehrwert auf den nach einem aktuellen Taxierungsbericht
geschätzten Preis beim Verkauf eines unbeweglichen Guts. geschätzten Preis beim Verkauf eines unbeweglichen Guts.
Die in Absatz 1 erwähnten Einkünfte, auf die die geschützte Person Die in Absatz 1 erwähnten Einkünfte, auf die die geschützte Person
Anspruch hat, deren Auszahlung aber aufgrund der Freiheitsentziehung Anspruch hat, deren Auszahlung aber aufgrund der Freiheitsentziehung
ausgesetzt wurde, werden als Einkünfte angesehen. ausgesetzt wurde, werden als Einkünfte angesehen.
KAPITEL 2 - Außergewöhnliche Aufgaben KAPITEL 2 - Außergewöhnliche Aufgaben
Art. 2 - § 1 - Insbesondere folgende Leistungen des Betreuers werden Art. 2 - § 1 - Insbesondere folgende Leistungen des Betreuers werden
als außergewöhnliche Aufgaben angesehen: als außergewöhnliche Aufgaben angesehen:
1. Einreichung eines mit Gründen versehenen Ermächtigungsantrags beim 1. Einreichung eines mit Gründen versehenen Ermächtigungsantrags beim
Friedensrichter, insofern der Antrag für zulässig und nicht Friedensrichter, insofern der Antrag für zulässig und nicht
offensichtlich unbegründet erklärt wird, und gegebenenfalls Teilnahme offensichtlich unbegründet erklärt wird, und gegebenenfalls Teilnahme
an einer Sitzung in Bezug auf einen solchen Antrag und die Ausführung an einer Sitzung in Bezug auf einen solchen Antrag und die Ausführung
der erteilten Ermächtigung, der erteilten Ermächtigung,
2. Verwaltungs- und Verfügungshandlungen in Bezug auf unbewegliche und 2. Verwaltungs- und Verfügungshandlungen in Bezug auf unbewegliche und
bewegliche Güter, mit Ausnahme der in § 2 erwähnten Handlungen, bewegliche Güter, mit Ausnahme der in § 2 erwähnten Handlungen,
3. Räumung eines Gebäudes, 3. Räumung eines Gebäudes,
4. Vertretung vor Gericht in seiner Eigenschaft als Betreuer, in 4. Vertretung vor Gericht in seiner Eigenschaft als Betreuer, in
anderen Fällen als im Rahmen der Betreuungsakte, anderen Fällen als im Rahmen der Betreuungsakte,
5. Führung eines Verwaltungsverfahrens und Beantragung anderer als der 5. Führung eines Verwaltungsverfahrens und Beantragung anderer als der
in § 2 Nr. 16 erwähnten Ermächtigungen, in § 2 Nr. 16 erwähnten Ermächtigungen,
6. Regelung von Erbschaften und Teilungen, 6. Regelung von Erbschaften und Teilungen,
7. Abfassung und Verhandlung von Verträgen im Allgemeinen und 7. Abfassung und Verhandlung von Verträgen im Allgemeinen und
Weiterverfolgung von Verträgen mit einem bestimmten Arbeitsaufwand, Weiterverfolgung von Verträgen mit einem bestimmten Arbeitsaufwand,
8. Unterstützung bei Vermächtnissen und Schenkungen, 8. Unterstützung bei Vermächtnissen und Schenkungen,
9. Einleitung einer Ausschreibung für Bau- oder Renovierungsarbeiten 9. Einleitung einer Ausschreibung für Bau- oder Renovierungsarbeiten
und Überwachung dieser Arbeiten, und Überwachung dieser Arbeiten,
10. Unterbringung der geschützten Person oder Durchführung des Umzugs 10. Unterbringung der geschützten Person oder Durchführung des Umzugs
der geschützten Person und Rückgabe eines gemieteten unbeweglichen der geschützten Person und Rückgabe eines gemieteten unbeweglichen
Guts, Guts,
11. unbeschadet des Paragraphen 2 Nr. 1: Durchführung einer 11. unbeschadet des Paragraphen 2 Nr. 1: Durchführung einer
zusätzlichen inhaltsbezogenen Konzertierung über die Betreuungsakte zusätzlichen inhaltsbezogenen Konzertierung über die Betreuungsakte
mit dem Pflegeteam der geschützten Person oder mit Dritten, mit mit dem Pflegeteam der geschützten Person oder mit Dritten, mit
Ausnahme einer Konzertierung pro Jahr, Ausnahme einer Konzertierung pro Jahr,
12. jede Prüfung der steuerlichen Lage der geschützten Person, mit 12. jede Prüfung der steuerlichen Lage der geschützten Person, mit
Ausnahme der in § 2 Nr. 13 erwähnten Steuererklärung, Ausnahme der in § 2 Nr. 13 erwähnten Steuererklärung,
13. unbeschadet des Paragraphen 2 Nr. 9: Verwaltung und 13. unbeschadet des Paragraphen 2 Nr. 9: Verwaltung und
Weiterverfolgung von Sozialleistungen wie dem Budget der "Vlaams Weiterverfolgung von Sozialleistungen wie dem Budget der "Vlaams
Agentschap voor Personen met een Handicap", Agentschap voor Personen met een Handicap",
14. Bestellung eines Rechtsanwalts, eines Kurators einer vakanten 14. Bestellung eines Rechtsanwalts, eines Kurators einer vakanten
Erbschaft, eines Sequesters oder eines vorläufigen Erbschaft, eines Sequesters oder eines vorläufigen
Erbschaftsverwalters, Erbschaftsverwalters,
15. unbeschadet des Paragraphen 2 Nr. 12: Abschluss der 15. unbeschadet des Paragraphen 2 Nr. 12: Abschluss der
Betreuungsakte, außer im Fall der Ersetzung des Betreuers wegen Betreuungsakte, außer im Fall der Ersetzung des Betreuers wegen
schlechter Verwaltung, schlechter Verwaltung,
16. Vertretung der geschützten Person bei einer Steuerprüfung, 16. Vertretung der geschützten Person bei einer Steuerprüfung,
17. Erstellung eines gütlichen Begleichungsplans für die zu Beginn der 17. Erstellung eines gütlichen Begleichungsplans für die zu Beginn der
Betreuung ausstehenden Schulden, Betreuung ausstehenden Schulden,
18. Aufgaben, deren Arbeitsaufwand den im Rahmen der täglichen 18. Aufgaben, deren Arbeitsaufwand den im Rahmen der täglichen
Verwaltung normalerweise zu erwartenden Arbeitsaufwand erheblich Verwaltung normalerweise zu erwartenden Arbeitsaufwand erheblich
überschreitet, im Umfang dieser Überschreitung. überschreitet, im Umfang dieser Überschreitung.
§ 2 - Insbesondere folgende Leistungen des Betreuers werden nicht als § 2 - Insbesondere folgende Leistungen des Betreuers werden nicht als
außergewöhnliche Aufgaben angesehen: außergewöhnliche Aufgaben angesehen:
1. normale Kontakte mit insbesondere der geschützten Person, der 1. normale Kontakte mit insbesondere der geschützten Person, der
Familie, der Einrichtung, es sei denn, diese Kontakte sind für die Familie, der Einrichtung, es sei denn, diese Kontakte sind für die
Ausführung außergewöhnlicher Aufgaben erforderlich und ihr Inhalt wird Ausführung außergewöhnlicher Aufgaben erforderlich und ihr Inhalt wird
im Jahresbericht wiedergegeben, im Jahresbericht wiedergegeben,
2. Zahlung laufender Rechnungen, 2. Zahlung laufender Rechnungen,
3. Entgegennahme der Einkünfte und Ausstellung von Quittungen, 3. Entgegennahme der Einkünfte und Ausstellung von Quittungen,
4. Eröffnung und Schließung von Finanzkonten oder deren Übertragung zu 4. Eröffnung und Schließung von Finanzkonten oder deren Übertragung zu
einem anderen Finanzinstitut und Transfer von Geldern zwischen Konten, einem anderen Finanzinstitut und Transfer von Geldern zwischen Konten,
5. Abschluss und Kündigung von Landversicherungsverträgen, 5. Abschluss und Kündigung von Landversicherungsverträgen,
6. unbeschadet des Paragraphen 1 Nr. 7: Unterhalt der unbeweglichen 6. unbeschadet des Paragraphen 1 Nr. 7: Unterhalt der unbeweglichen
Güter und Veranlassung notwendiger kleiner Reparaturen, Güter und Veranlassung notwendiger kleiner Reparaturen,
7. Zahlung der Kosten für ärztliche Behandlung und Pflege, 7. Zahlung der Kosten für ärztliche Behandlung und Pflege,
8. Beantragung sozialer Dienstleistungen wie Hauspflege, 8. Beantragung sozialer Dienstleistungen wie Hauspflege,
ÖSHZ-Mahlzeiten, Parkscheine und so weiter, ÖSHZ-Mahlzeiten, Parkscheine und so weiter,
9. Beantragung von Sozialleistungen wie Eingliederungsbeihilfe, 9. Beantragung von Sozialleistungen wie Eingliederungsbeihilfe,
Krankengeld und so weiter, Krankengeld und so weiter,
10. unbeschadet des Paragraphen 1 Nr. 17: Begleichung und Reduzierung 10. unbeschadet des Paragraphen 1 Nr. 17: Begleichung und Reduzierung
der Schulden auf verantwortungsvolle Weise, der Schulden auf verantwortungsvolle Weise,
11. Unterstützung bei allen Rechtshandlungen, sofern im 11. Unterstützung bei allen Rechtshandlungen, sofern im
Bestellungsbeschluss nichts anderes bestimmt ist, Bestellungsbeschluss nichts anderes bestimmt ist,
12. Vorbereitung des Erstberichts, des Jahresberichts und des 12. Vorbereitung des Erstberichts, des Jahresberichts und des
Schlussberichts, Schlussberichts,
13. jährliches Ausfüllen und Weiterverfolgen der Erklärung zur Steuer 13. jährliches Ausfüllen und Weiterverfolgen der Erklärung zur Steuer
der natürlichen Personen, wenn dies keine Hinzufügung zusätzlicher der natürlichen Personen, wenn dies keine Hinzufügung zusätzlicher
Angaben erfordert, Angaben erfordert,
14. verschiedene Verwaltungsaufgaben, 14. verschiedene Verwaltungsaufgaben,
15. Verwaltung eines Bankfachs, 15. Verwaltung eines Bankfachs,
16. alle einfachen Ermächtigungen wie beispielsweise eine einfache 16. alle einfachen Ermächtigungen wie beispielsweise eine einfache
Ermächtigung zum Abheben von Geld vom Sparkonto, Ermächtigung zum Abheben von Geld vom Sparkonto,
17. Gespräch mit dem Friedensrichter über die Akte der geschützten 17. Gespräch mit dem Friedensrichter über die Akte der geschützten
Person, sei es in Anwesenheit der geschützten Person oder nicht, Person, sei es in Anwesenheit der geschützten Person oder nicht,
18. sofortige Notifizierung einer Adressenänderung oder des Tods der 18. sofortige Notifizierung einer Adressenänderung oder des Tods der
geschützten Person. geschützten Person.
KAPITEL 3 - Außergewöhnliche Kosten KAPITEL 3 - Außergewöhnliche Kosten
Art. 3 - § 1 - Als außergewöhnliche Kosten werden Kosten angesehen, Art. 3 - § 1 - Als außergewöhnliche Kosten werden Kosten angesehen,
deren Höhe den normalerweise zu erwartenden Betrag im Rahmen der deren Höhe den normalerweise zu erwartenden Betrag im Rahmen der
täglichen Verwaltung oder bei der Ausführung der außergewöhnlichen täglichen Verwaltung oder bei der Ausführung der außergewöhnlichen
Aufgabe, auf die sie sich beziehen, erheblich überschreitet, und zwar Aufgabe, auf die sie sich beziehen, erheblich überschreitet, und zwar
im Umfang dieser Überschreitung. im Umfang dieser Überschreitung.
Außergewöhnliche Kosten werden auf der Grundlage eines Belegs und Außergewöhnliche Kosten werden auf der Grundlage eines Belegs und
einer Begründung für deren außergewöhnlichen Charakter erstattet. einer Begründung für deren außergewöhnlichen Charakter erstattet.
Außergewöhnliche Kosten, deren Betrag 500 EUR überschreitet, können Außergewöhnliche Kosten, deren Betrag 500 EUR überschreitet, können
außerdem nur dann erstattet werden, wenn der Betreuer zuvor die außerdem nur dann erstattet werden, wenn der Betreuer zuvor die
Erlaubnis des Richters erhalten hat, diese Kosten aufzuwenden. Erlaubnis des Richters erhalten hat, diese Kosten aufzuwenden.
§ 2 - Der in § 1 Absatz 3 in Euro angegebene Betrag wird jährlich von § 2 - Der in § 1 Absatz 3 in Euro angegebene Betrag wird jährlich von
Rechts wegen am 1. Januar an den abgeflachten Gesundheitsindex des Rechts wegen am 1. Januar an den abgeflachten Gesundheitsindex des
Monats November des Vorjahres angepasst. Der Anfangsindex ist der Monats November des Vorjahres angepasst. Der Anfangsindex ist der
Gesundheitsindex von Juli 2024. Gesundheitsindex von Juli 2024.
Der Richter wendet den Betrag an, der zum Zeitpunkt der Einreichung Der Richter wendet den Betrag an, der zum Zeitpunkt der Einreichung
des Ermächtigungsantrags gilt oder, in Ermangelung dessen, zum des Ermächtigungsantrags gilt oder, in Ermangelung dessen, zum
Zeitpunkt, zu dem die Kosten aufgewendet werden. Zeitpunkt, zu dem die Kosten aufgewendet werden.
KAPITEL 4 - Schlussbestimmungen KAPITEL 4 - Schlussbestimmungen
Art. 4 - Treten am 1. Juli 2024 in Kraft: Art. 4 - Treten am 1. Juli 2024 in Kraft:
1. Artikel 9 des Gesetzes vom 8. November 2023 über das Statut des 1. Artikel 9 des Gesetzes vom 8. November 2023 über das Statut des
Betreuers für eine geschützte Person, Betreuers für eine geschützte Person,
2. Artikel 35 des Gesetzes vom 15. Mai 2024 zur Festlegung von 2. Artikel 35 des Gesetzes vom 15. Mai 2024 zur Festlegung von
Bestimmungen im Bereich Digitalisierung der Justiz und zur Festlegung Bestimmungen im Bereich Digitalisierung der Justiz und zur Festlegung
verschiedener Bestimmungen II, verschiedener Bestimmungen II,
3. vorliegender Erlass. 3. vorliegender Erlass.
Art. 5 - Der Minister der Justiz ist mit der Ausführung des Art. 5 - Der Minister der Justiz ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 18. Mai 2024 Gegeben zu Brüssel, den 18. Mai 2024
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
P. VAN TIGCHELT P. VAN TIGCHELT
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