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Vue multilingue de Arrêté Royal du 18/05/2020
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Arrêté royal portant fixation du plan d'urgence national relatif à l'approche d'une prise d'otage terroriste ou d'un attentat terroriste. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot vaststelling van het nationaal noodplan betreffende de aanpak van een terroristische gijzelneming of terroristische aanslag. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 18 MAI 2020. - Arrêté royal portant fixation du plan d'urgence national relatif à l'approche d'une prise d'otage terroriste ou d'un attentat terroriste. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 18 MEI 2020. - Koninklijk besluit tot vaststelling van het nationaal noodplan betreffende de aanpak van een terroristische gijzelneming of terroristische aanslag. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 18 mai 2020 portant fixation du plan d'urgence besluit van 18 mei 2020 tot vaststelling van het nationaal noodplan
national relatif à l'approche d'une prise d'otage terroriste ou d'un betreffende de aanpak van een terroristische gijzelneming of
attentat terroriste (Moniteur belge du 4 juin 2020). terroristische aanslag (Belgisch Staatsblad van 4 juni 2020).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER
DIENST JUSTIZ DIENST JUSTIZ
18. MAI 2020 - Königlicher Erlass zur Festlegung des nationalen 18. MAI 2020 - Königlicher Erlass zur Festlegung des nationalen
Noteinsatzplans Noteinsatzplans
über die Vorgehensweise bei einer terroristischen Geiselnahme oder über die Vorgehensweise bei einer terroristischen Geiselnahme oder
einem Terroranschlag einem Terroranschlag
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund der Artikel 37 und 108 der Verfassung; Aufgrund der Artikel 37 und 108 der Verfassung;
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes; zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes;
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit,
insbesondere der Artikel 8 und 9 § 1, § 2 und § 5 Absatz 2; insbesondere der Artikel 8 und 9 § 1, § 2 und § 5 Absatz 2;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. Mai 2016 zur Festlegung des Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. Mai 2016 zur Festlegung des
nationalen Noteinsatzplans über die Vorgehensweise bei einer nationalen Noteinsatzplans über die Vorgehensweise bei einer
terroristischen Geiselnahme oder einem Terroranschlag; terroristischen Geiselnahme oder einem Terroranschlag;
Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013
zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative
Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der Auswirkungsanalyse beim Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der Auswirkungsanalyse beim
Erlass von Vorschriften befreit; Erlass von Vorschriften befreit;
Aufgrund der Stellungnahme des beim Föderalen Öffentlichen Dienst Aufgrund der Stellungnahme des beim Föderalen Öffentlichen Dienst
Inneres akkreditierten Finanzinspektors vom 13. März 2019; Inneres akkreditierten Finanzinspektors vom 13. März 2019;
Aufgrund der Stellungnahme des beim Föderalen Öffentlichen Dienst Aufgrund der Stellungnahme des beim Föderalen Öffentlichen Dienst
Justiz akkreditierten Finanzinspektors vom 23. Oktober 2019; Justiz akkreditierten Finanzinspektors vom 23. Oktober 2019;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 29. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 29.
November 2019; November 2019;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 66.979/2 des Staatsrates vom 24. Februar Aufgrund des Gutachtens Nr. 66.979/2 des Staatsrates vom 24. Februar
2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
In Erwägung der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die lokale In Erwägung der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei vom 10. Januar 2019; Polizei vom 10. Januar 2019;
In Erwägung der Stellungnahme des Kollegiums der Generalprokuratoren In Erwägung der Stellungnahme des Kollegiums der Generalprokuratoren
vom 28. März 2019; vom 28. März 2019;
In Erwägung des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, In Erwägung des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz,
des Artikels 4; des Artikels 4;
In Erwägung des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, In Erwägung des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt,
insbesondere des Artikels 11; insbesondere des Artikels 11;
In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 18. April 1988 zur Schaffung In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 18. April 1988 zur Schaffung
des Koordinations- und Krisenzentrums der Regierung; des Koordinations- und Krisenzentrums der Regierung;
In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 31. Januar 2003 zur In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 31. Januar 2003 zur
Festlegung des Noteinsatzplans für Krisenereignisse und Festlegung des Noteinsatzplans für Krisenereignisse und
Krisensituationen, die eine Koordination oder eine Bewältigung auf Krisensituationen, die eine Koordination oder eine Bewältigung auf
nationaler Ebene erfordern; nationaler Ebene erfordern;
In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 22. Mai 2019 über die In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 22. Mai 2019 über die
Noteinsatzplanung und die Bewältigung von Notsituationen auf Noteinsatzplanung und die Bewältigung von Notsituationen auf
kommunaler und provinzialer Ebene und über die Rolle der Bürgermeister kommunaler und provinzialer Ebene und über die Rolle der Bürgermeister
und der Provinzgouverneure bei Krisenereignissen und in und der Provinzgouverneure bei Krisenereignissen und in
Krisensituationen, die eine Koordinierung oder eine Bewältigung auf Krisensituationen, die eine Koordinierung oder eine Bewältigung auf
nationaler Ebene erfordern; nationaler Ebene erfordern;
In Erwägung, dass es aus Gründen der nationalen Sicherheit notwendig In Erwägung, dass es aus Gründen der nationalen Sicherheit notwendig
ist, den nationalen Noteinsatzplan über die Vorgehensweise bei einer ist, den nationalen Noteinsatzplan über die Vorgehensweise bei einer
terroristischen Geiselnahme oder einem Terroranschlag unverzüglich zu terroristischen Geiselnahme oder einem Terroranschlag unverzüglich zu
überarbeiten; überarbeiten;
In Erwägung der Empfehlungen der parlamentarischen In Erwägung der Empfehlungen der parlamentarischen
Untersuchungskommission, die mit der Untersuchung der Umstände Untersuchungskommission, die mit der Untersuchung der Umstände
beauftragt ist, die zu den Terroranschlägen vom 22. März 2016 im beauftragt ist, die zu den Terroranschlägen vom 22. März 2016 im
Flughafen Brüssel-National und in der Metrostation Maelbeek in Brüssel Flughafen Brüssel-National und in der Metrostation Maelbeek in Brüssel
geführt haben, insbesondere in Bezug auf Sofortmaßnahmen, die zu geführt haben, insbesondere in Bezug auf Sofortmaßnahmen, die zu
ergreifen sind, sobald eine Notsituation eintritt; ergreifen sind, sobald eine Notsituation eintritt;
Vor Kurzem haben Terrorgruppen und ihre Netzwerke schwere Verbrechen Vor Kurzem haben Terrorgruppen und ihre Netzwerke schwere Verbrechen
begangen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. begangen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Sie weiten ihre terroristische Bedrohung zunehmend auf andere Länder Sie weiten ihre terroristische Bedrohung zunehmend auf andere Länder
der Welt aus. Nicht mehr nur Mitglieder der Organisationen vor Ort der Welt aus. Nicht mehr nur Mitglieder der Organisationen vor Ort
stellen eine Bedrohung dar, sondern auch und vor allem Anhänger stellen eine Bedrohung dar, sondern auch und vor allem Anhänger
weltweit. weltweit.
Hieraus kann die wichtige Schlussfolgerung gezogen werden, dass die Hieraus kann die wichtige Schlussfolgerung gezogen werden, dass die
Bedrohung derzeit vielfältig und weltweit verbreitet ist. Aus der Bedrohung derzeit vielfältig und weltweit verbreitet ist. Aus der
Untersuchung der Ziele, der Handlungsweisen und der Täterprofile geht Untersuchung der Ziele, der Handlungsweisen und der Täterprofile geht
darüber hinaus hervor, dass es wenige gemeinsame Nenner gibt. Die darüber hinaus hervor, dass es wenige gemeinsame Nenner gibt. Die
Koordination der verschiedenen zuständigen Dienste und Behörden ist Koordination der verschiedenen zuständigen Dienste und Behörden ist
äußerst prioritär im Hinblick auf eine rechtzeitige Erkennung und äußerst prioritär im Hinblick auf eine rechtzeitige Erkennung und
Neutralisierung. Neutralisierung.
Terroristische Geiselnahmen oder Terroranschläge werden in den meisten Terroristische Geiselnahmen oder Terroranschläge werden in den meisten
Fällen nationale Auswirkungen haben, die sehr schnell über den Fällen nationale Auswirkungen haben, die sehr schnell über den
provinzialen Rahmen hinausgehen. Diese Ereignisse verlangen aufgrund provinzialen Rahmen hinausgehen. Diese Ereignisse verlangen aufgrund
ihrer Art eine sofortige Reaktion auf Regierungsebene. Derartige ihrer Art eine sofortige Reaktion auf Regierungsebene. Derartige
Ereignisse erfordern eine Antwort und eine Bewältigung sowohl seitens Ereignisse erfordern eine Antwort und eine Bewältigung sowohl seitens
der Gerichtsbehörden als auch der Verwaltungsbehörden, unter starker der Gerichtsbehörden als auch der Verwaltungsbehörden, unter starker
integrierter und multidisziplinärer Einbeziehung der Polizei- und integrierter und multidisziplinärer Einbeziehung der Polizei- und
Nachrichtendienste, der Hilfsdienste und anderer öffentlicher Dienste. Nachrichtendienste, der Hilfsdienste und anderer öffentlicher Dienste.
Seitens der Gerichtsbehörden werden die strafrechtlichen Ermittlungen Seitens der Gerichtsbehörden werden die strafrechtlichen Ermittlungen
von Brüssel aus vom Föderalprokurator geleitet. von Brüssel aus vom Föderalprokurator geleitet.
Der Ansatz des Noteinsatzplans ist die Bewältigung einer Der Ansatz des Noteinsatzplans ist die Bewältigung einer
Krisensituation, die infolge einer terroristischen Geiselnahme oder Krisensituation, die infolge einer terroristischen Geiselnahme oder
eines Terroranschlags entsteht. Eine solche Geiselnahme eines Terroranschlags entsteht. Eine solche Geiselnahme
beziehungsweise ein solcher Anschlag kann sich unerwartet ereignen, beziehungsweise ein solcher Anschlag kann sich unerwartet ereignen,
jedoch auch das Ergebnis einer bereits identifizierten Bedrohung sein, jedoch auch das Ergebnis einer bereits identifizierten Bedrohung sein,
die schließlich umgesetzt worden ist. Spezifisch für letzteren Fall die schließlich umgesetzt worden ist. Spezifisch für letzteren Fall
sieht der Noteinsatzplan ein Voralarm-Verfahren vor, um eine sieht der Noteinsatzplan ein Voralarm-Verfahren vor, um eine
identifizierte Bedrohung durch eine terroristische Geiselnahme oder identifizierte Bedrohung durch eine terroristische Geiselnahme oder
einen Terroranschlag durch Alarmierungs- und Bewältigungsmaßnahmen einen Terroranschlag durch Alarmierungs- und Bewältigungsmaßnahmen
weitestgehend zu verringern oder gar zu beseitigen. weitestgehend zu verringern oder gar zu beseitigen.
Seit 2012 haben die Föderalstaatsanwaltschaft und das Nationale Seit 2012 haben die Föderalstaatsanwaltschaft und das Nationale
Krisenzentrum mehrere Übungen organisiert, um die Verfahren und Krisenzentrum mehrere Übungen organisiert, um die Verfahren und
Noteinsatzpläne der betreffenden Behörden und Dienste zu testen. Mit Noteinsatzpläne der betreffenden Behörden und Dienste zu testen. Mit
diesen Übungen wurde bezweckt, auf diesem Gebiet die gemischte diesen Übungen wurde bezweckt, auf diesem Gebiet die gemischte
Anwendung der gerichtlichen und administrativen Verfahren zu prüfen, Anwendung der gerichtlichen und administrativen Verfahren zu prüfen,
die Wechselwirkung zwischen den jeweiligen Zuständigkeiten zu die Wechselwirkung zwischen den jeweiligen Zuständigkeiten zu
analysieren, die verschiedenen Behörden in der Bewältigung analysieren, die verschiedenen Behörden in der Bewältigung
wirklichkeitsnaher Situationen zu trainieren und die verschiedenen wirklichkeitsnaher Situationen zu trainieren und die verschiedenen
Entscheidungsprozesse und Kommunikationsverfahren zu verbessern. Entscheidungsprozesse und Kommunikationsverfahren zu verbessern.
Nach der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses zur Festlegung des Nach der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses zur Festlegung des
nationalen Noteinsatzplans über die Vorgehensweise bei einer nationalen Noteinsatzplans über die Vorgehensweise bei einer
terroristischen Geiselnahme oder einem Terroranschlag am 18. Mai 2016 terroristischen Geiselnahme oder einem Terroranschlag am 18. Mai 2016
wurden neue Übungen zwischen der Föderalstaatsanwaltschaft, dem wurden neue Übungen zwischen der Föderalstaatsanwaltschaft, dem
Nationalen Krisenzentrum und mehreren Provinzgouverneuren organisiert, Nationalen Krisenzentrum und mehreren Provinzgouverneuren organisiert,
um den Noteinsatzplan zu testen. Hierbei wurde deutlich, dass der um den Noteinsatzplan zu testen. Hierbei wurde deutlich, dass der
Noteinsatzplan überarbeitet werden musste. Noteinsatzplan überarbeitet werden musste.
In den neuen Noteinsatzplan sind die Erkenntnisse aus diesen Übungen In den neuen Noteinsatzplan sind die Erkenntnisse aus diesen Übungen
und aus der Bewältigung echter Notsituationen eingeflossen. Der Plan und aus der Bewältigung echter Notsituationen eingeflossen. Der Plan
sieht eine neue Struktur für das Krisenmanagement vor, die aus fünf sieht eine neue Struktur für das Krisenmanagement vor, die aus fünf
Stäben auf föderaler Ebene (Krisenbewältigungsbüro, Föderaler Stäben auf föderaler Ebene (Krisenbewältigungsbüro, Föderaler
Koordinierungsausschuss, föderaler Gerichtsstab, Informationsstab und Koordinierungsausschuss, föderaler Gerichtsstab, Informationsstab und
nationaler Opferstab) und drei Stäben auf lokaler Ebene (provinzialer nationaler Opferstab) und drei Stäben auf lokaler Ebene (provinzialer
Krisenstab, Gerichtsstab (JUDI) und Einsatzleitstelle (PC-Ops)) Krisenstab, Gerichtsstab (JUDI) und Einsatzleitstelle (PC-Ops))
besteht. besteht.
Auf Vorschlag der Premierministerin, des Ministers der Sicherheit und Auf Vorschlag der Premierministerin, des Ministers der Sicherheit und
des Innern und des Ministers der Justiz sowie aufgrund der des Innern und des Ministers der Justiz sowie aufgrund der
Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Der nationale Noteinsatzplan über die Vorgehensweise bei Artikel 1 - Der nationale Noteinsatzplan über die Vorgehensweise bei
einer terroristischen Geiselnahme oder einem Terroranschlag wird in einer terroristischen Geiselnahme oder einem Terroranschlag wird in
der Anlage zum vorliegenden Erlass festgelegt. der Anlage zum vorliegenden Erlass festgelegt.
Art. 2 - § 1 - Geben ein plötzliches Ereignis oder eine Bedrohung, die Art. 2 - § 1 - Geben ein plötzliches Ereignis oder eine Bedrohung, die
dem Generaldirektor des Nationalen Krisenzentrums oder seinem dem Generaldirektor des Nationalen Krisenzentrums oder seinem
Beauftragten zur Kenntnis gebracht werden, möglicherweise Anlass zur Beauftragten zur Kenntnis gebracht werden, möglicherweise Anlass zur
Auslösung des in der Anlage zum vorliegenden Erlass erwähnten Auslösung des in der Anlage zum vorliegenden Erlass erwähnten
Voralarms zur föderalen Phase oder zu der in besagter Anlage erwähnten Voralarms zur föderalen Phase oder zu der in besagter Anlage erwähnten
föderalen Phase, kann der Generaldirektor des Nationalen föderalen Phase, kann der Generaldirektor des Nationalen
Krisenzentrums beziehungsweise sein Beauftragter vor dieser Krisenzentrums beziehungsweise sein Beauftragter vor dieser
eventuellen Auslösung und in Erwartung der Richtlinien des für Inneres eventuellen Auslösung und in Erwartung der Richtlinien des für Inneres
zuständigen Ministers ausnahmsweise die dringenden zuständigen Ministers ausnahmsweise die dringenden
Verwaltungsmaßnahmen ergreifen oder veranlassen, die sich unter Verwaltungsmaßnahmen ergreifen oder veranlassen, die sich unter
Berücksichtigung der ihm zur Verfügung stehenden Informationen als Berücksichtigung der ihm zur Verfügung stehenden Informationen als
notwendig erweisen, wenn die Dringlichkeit es nicht zulässt, die notwendig erweisen, wenn die Dringlichkeit es nicht zulässt, die
vorerwähnten Richtlinien abzuwarten, da die geringste Verzögerung eine vorerwähnten Richtlinien abzuwarten, da die geringste Verzögerung eine
ernsthafte Gefahr für die Bevölkerung darstellen könnte. ernsthafte Gefahr für die Bevölkerung darstellen könnte.
Der Generaldirektor des Nationalen Krisenzentrums oder sein Der Generaldirektor des Nationalen Krisenzentrums oder sein
Beauftragter teilt dem für Inneres zuständigen Minister so bald wie Beauftragter teilt dem für Inneres zuständigen Minister so bald wie
möglich die gemäß Absatz 1 des vorliegenden Paragraphen ergriffenen möglich die gemäß Absatz 1 des vorliegenden Paragraphen ergriffenen
oder veranlassten Maßnahmen unter Angabe der Gründe, warum seine oder veranlassten Maßnahmen unter Angabe der Gründe, warum seine
Richtlinien nicht abgewartet werden konnten, mit. Richtlinien nicht abgewartet werden konnten, mit.
Die in Absatz 1 des vorliegenden Paragraphen erwähnten Maßnahmen Die in Absatz 1 des vorliegenden Paragraphen erwähnten Maßnahmen
werden unter der Verantwortung des für Inneres zuständigen Ministers werden unter der Verantwortung des für Inneres zuständigen Ministers
ergriffen oder veranlasst. ergriffen oder veranlasst.
§ 2 - Bei Auslösung des in der Anlage zum vorliegenden Erlass § 2 - Bei Auslösung des in der Anlage zum vorliegenden Erlass
erwähnten Voralarms zur föderalen Phase werden die in § 1 erwähnten erwähnten Voralarms zur föderalen Phase werden die in § 1 erwähnten
dringenden Maßnahmen so bald wie möglich und spätestens innerhalb von dringenden Maßnahmen so bald wie möglich und spätestens innerhalb von
24 Stunden im Rahmen der Koordinierungsversammlung bewertet. 24 Stunden im Rahmen der Koordinierungsversammlung bewertet.
Bei Auslösung der in der Anlage zum vorliegenden Erlass erwähnten Bei Auslösung der in der Anlage zum vorliegenden Erlass erwähnten
föderalen Phase werden die in § 1 erwähnten dringenden Maßnahmen so föderalen Phase werden die in § 1 erwähnten dringenden Maßnahmen so
bald wie möglich und spätestens innerhalb von 24 Stunden vom bald wie möglich und spätestens innerhalb von 24 Stunden vom
Krisenbewältigungsbüro bewertet. Krisenbewältigungsbüro bewertet.
Führt das plötzliche Ereignis oder die Bedrohung nicht zur Auslösung Führt das plötzliche Ereignis oder die Bedrohung nicht zur Auslösung
des in der Anlage zum vorliegenden Erlass erwähnten Voralarms zur des in der Anlage zum vorliegenden Erlass erwähnten Voralarms zur
föderalen Phase beziehungsweise zu der in besagter Anlage erwähnten föderalen Phase beziehungsweise zu der in besagter Anlage erwähnten
föderalen Phase, werden die in § 1 erwähnten dringenden Maßnahmen so föderalen Phase, werden die in § 1 erwähnten dringenden Maßnahmen so
bald wie möglich und spätestens innerhalb von 24 Stunden von dem für bald wie möglich und spätestens innerhalb von 24 Stunden von dem für
Inneres zuständigen Minister bewertet. Inneres zuständigen Minister bewertet.
Art. 3 - § 1 - Die Provinzgouverneure und die aufgrund von Artikel 48 Art. 3 - § 1 - Die Provinzgouverneure und die aufgrund von Artikel 48
des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler
Institutionen zuständige Behörde der Brüsseler Agglomeration sind Institutionen zuständige Behörde der Brüsseler Agglomeration sind
damit beauftragt, einen besonderen Noteinsatzplan (BNEP) für das damit beauftragt, einen besonderen Noteinsatzplan (BNEP) für das
Risiko einer terroristischen Geiselnahme oder eines Terroranschlags Risiko einer terroristischen Geiselnahme oder eines Terroranschlags
auszuarbeiten. auszuarbeiten.
§ 2 - Die Provinzgouverneure und die aufgrund von Artikel 48 des § 2 - Die Provinzgouverneure und die aufgrund von Artikel 48 des
Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen
zuständige Behörde der Brüsseler Agglomeration legen ihren BNEP dem zuständige Behörde der Brüsseler Agglomeration legen ihren BNEP dem
für Inneres zuständigen Minister zur Billigung vor. für Inneres zuständigen Minister zur Billigung vor.
Art. 4 - Der Königliche Erlass vom 1. Mai 2016 zur Festlegung des Art. 4 - Der Königliche Erlass vom 1. Mai 2016 zur Festlegung des
nationalen Noteinsatzplans über die Vorgehensweise bei einer nationalen Noteinsatzplans über die Vorgehensweise bei einer
terroristischen Geiselnahme oder einem Terroranschlag wird aufgehoben. terroristischen Geiselnahme oder einem Terroranschlag wird aufgehoben.
Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 6 - Der Premierminister, der für Inneres zuständige Minister und Art. 6 - Der Premierminister, der für Inneres zuständige Minister und
der für Justiz zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der für Justiz zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit
der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 18. Mai 2020 Gegeben zu Brüssel, den 18. Mai 2020
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Premierministerin Die Premierministerin
S. WILMES S. WILMES
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
Der Minister der Sicherheit und des Innern Der Minister der Sicherheit und des Innern
P. DE CREM P. DE CREM
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