Etaamb.openjustice.be
Vue multilingue de Arrêté Royal du 18/02/2016
← Retour vers "Arrêté royal portant exécution de l'article 204, alinéa 3, du Code d'instruction criminelle. - Traduction allemande "
Arrêté royal portant exécution de l'article 204, alinéa 3, du Code d'instruction criminelle. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 204, derde lid van het Wetboek van strafvordering. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE FEDERALE OVERHEIDSDIENST JUSTITIE
18 FEVRIER 2016. - Arrêté royal portant exécution de l'article 204, 18 FEBRUARI 2016. - Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 204,
alinéa 3, du Code d'instruction criminelle. - Traduction allemande derde lid van het Wetboek van strafvordering. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 18 février 2016 portant exécution de l'article 204, besluit van 18 februari 2016 tot uitvoering van artikel 204, derde lid
alinéa 3, du Code d'instruction criminelle (Moniteur belge du 19 van het Wetboek van strafvordering (Belgisch Staatsblad van 19
février 2016). februari 2016).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
18. FEBRUAR 2016 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 204 18. FEBRUAR 2016 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 204
Absatz 3 des Strafprozessgesetzbuches Absatz 3 des Strafprozessgesetzbuches
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund von Artikel 204 Absatz 3 des Strafprozessgesetzbuches; Aufgrund von Artikel 204 Absatz 3 des Strafprozessgesetzbuches;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 3. Dezember 2015; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 3. Dezember 2015;
Aufgrund der Stellungnahme des Ministers des Haushalts vom 22. Aufgrund der Stellungnahme des Ministers des Haushalts vom 22.
Dezember 2015; Dezember 2015;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 58.910/3 des Staatsrates vom 11. Februar Aufgrund des Gutachtens Nr. 58.910/3 des Staatsrates vom 11. Februar
2016, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der 2016, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Aufgrund der Dringlichkeit; Aufgrund der Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass durch das Gesetz vom 5. Februar 2016 zur In der Erwägung, dass durch das Gesetz vom 5. Februar 2016 zur
Abänderung des Strafrechts und des Strafprozessrechts und zur Abänderung des Strafrechts und des Strafprozessrechts und zur
Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz die Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz die
Bestimmungen des Strafprozessgesetzbuches mit Bezug auf die Berufung Bestimmungen des Strafprozessgesetzbuches mit Bezug auf die Berufung
abgeändert werden; abgeändert werden;
In der Erwägung, dass durch Artikel 89 dieses Gesetzes Artikel 204 des In der Erwägung, dass durch Artikel 89 dieses Gesetzes Artikel 204 des
Strafprozessgesetzbuches ersetzt wird; Strafprozessgesetzbuches ersetzt wird;
In der Erwägung, dass im neuen Artikel 204 des In der Erwägung, dass im neuen Artikel 204 des
Strafprozessgesetzbuches vorgesehen ist, dass zur Vermeidung des Strafprozessgesetzbuches vorgesehen ist, dass zur Vermeidung des
Verfalls der Berufung die Anfechtungsgründe, verfahrensrechtliche Verfalls der Berufung die Anfechtungsgründe, verfahrensrechtliche
Anfechtungsgründe einbegriffen, die gegen das Urteil geltend gemacht Anfechtungsgründe einbegriffen, die gegen das Urteil geltend gemacht
werden, in der Antragschrift genau anzugeben sind; werden, in der Antragschrift genau anzugeben sind;
In der Erwägung, dass in Absatz 3 dieses Artikels vorgesehen ist, dass In der Erwägung, dass in Absatz 3 dieses Artikels vorgesehen ist, dass
zu diesem Zweck ein Formular, dessen Muster vom König festgelegt wird, zu diesem Zweck ein Formular, dessen Muster vom König festgelegt wird,
benutzt werden kann; benutzt werden kann;
In der Erwägung, dass in Artikel 143 Absatz 1 des Gesetzes vorgesehen In der Erwägung, dass in Artikel 143 Absatz 1 des Gesetzes vorgesehen
ist, dass sein Artikel 89 am 1. März 2016 in Kraft tritt; ist, dass sein Artikel 89 am 1. März 2016 in Kraft tritt;
In der Erwägung, dass der dem Staatsrat zur Begutachtung vorgelegte In der Erwägung, dass der dem Staatsrat zur Begutachtung vorgelegte
Entwurf eines Königlichen Erlasses für das Inkrafttreten des Gesetzes Entwurf eines Königlichen Erlasses für das Inkrafttreten des Gesetzes
von großer Bedeutung ist, da das Formular zur Angabe der von großer Bedeutung ist, da das Formular zur Angabe der
Anfechtungsgründe verwendet werden können muss, um Berufung Anfechtungsgründe verwendet werden können muss, um Berufung
einzulegen, und dass vorliegender Erlass demnach vor dem Inkrafttreten einzulegen, und dass vorliegender Erlass demnach vor dem Inkrafttreten
des besagten Artikels angenommen und veröffentlicht werden muss. des besagten Artikels angenommen und veröffentlicht werden muss.
Auf Vorschlag des Ministers der Justiz Auf Vorschlag des Ministers der Justiz
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Um Berufung einzulegen, kann gemäß Artikel 204 Absatz 3 Artikel 1 - Um Berufung einzulegen, kann gemäß Artikel 204 Absatz 3
des Strafprozessgesetzbuches das in Anlage 1 [sic, zu lesen ist: in des Strafprozessgesetzbuches das in Anlage 1 [sic, zu lesen ist: in
der Anlage] zu vorliegendem Erlass vorgesehene Formular benutzt der Anlage] zu vorliegendem Erlass vorgesehene Formular benutzt
werden. werden.
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. März 2016 in Kraft. Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. März 2016 in Kraft.
Art. 3 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des Art. 3 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 18. Februar 2016 Gegeben zu Brüssel, den 18. Februar 2016
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
Anlage zum Königlichen Erlass zur Ausführung von Artikel 204 Absatz 3 Anlage zum Königlichen Erlass zur Ausführung von Artikel 204 Absatz 3
des Strafprozessgesetzbuches des Strafprozessgesetzbuches
Formular zur Angabe der Anfechtungsgründe bei Berufung Formular zur Angabe der Anfechtungsgründe bei Berufung
Obligatorische und verbindliche Angabe der gegen das erste Urteil Obligatorische und verbindliche Angabe der gegen das erste Urteil
geltend gemachten Anfechtungsgründe geltend gemachten Anfechtungsgründe
(Artikel 204 des Strafprozessgesetzbuches) (Artikel 204 des Strafprozessgesetzbuches)
(Zutreffendes bitte ankreuzen, Unzutreffendes streichen und Ihre (Zutreffendes bitte ankreuzen, Unzutreffendes streichen und Ihre
eventuellen Bemerkungen anbringen) eventuellen Bemerkungen anbringen)
Name der Partei(en), für die Sie auftreten: Name der Partei(en), für die Sie auftreten:
Berufungskläger: Berufungskläger:
Staatsanwaltschaft - Zivilpartei(en) - Angeklagte(r) - zivilrechtlich Staatsanwaltschaft - Zivilpartei(en) - Angeklagte(r) - zivilrechtlich
haftende Partei(en) - beitretende Partei(en) haftende Partei(en) - beitretende Partei(en)
Eigenschaft: Eigenschaft:
persönliches Erscheinen - Rechtsanwalt - Sonderbevollmächtigter (In persönliches Erscheinen - Rechtsanwalt - Sonderbevollmächtigter (In
diesem Fall muss dem Formular die Vollmacht beigefügt werden) diesem Fall muss dem Formular die Vollmacht beigefügt werden)
Datum des angefochtenen Urteils: Datum des angefochtenen Urteils:
Aktenzeichen: Aktenzeichen:
Anfechtungsgründe gegen folgende Entscheidungen: Anfechtungsgründe gegen folgende Entscheidungen:
1. in Strafsachen 1. in Strafsachen
1.1 Schuldigerklärung (gegebenenfalls die Straftatvorwürfe angeben) 1.1 Schuldigerklärung (gegebenenfalls die Straftatvorwürfe angeben)
1.2 Qualifizierung der Straftat (gegebenenfalls die Straftatvorwürfe 1.2 Qualifizierung der Straftat (gegebenenfalls die Straftatvorwürfe
angeben) angeben)
1.3 Regeln in Bezug auf das Verfahren 1.3 Regeln in Bezug auf das Verfahren
1.4 Strafmaß 1.4 Strafmaß
1.5 Internierung 1.5 Internierung
1.6 Nichtanwendung des beantragten einfachen Aufschubs - Aufschubs mit 1.6 Nichtanwendung des beantragten einfachen Aufschubs - Aufschubs mit
Bewährungsauflagen - der beantragten einfachen Aussetzung - Aussetzung Bewährungsauflagen - der beantragten einfachen Aussetzung - Aussetzung
mit Bewährungsauflagen mit Bewährungsauflagen
1.7 Einziehung 1.7 Einziehung
1.8 sonstige Maßnahmen: Wiedergutmachung - Zwangsgeld - 1.8 sonstige Maßnahmen: Wiedergutmachung - Zwangsgeld -
1.9 Verjährung 1.9 Verjährung
1.10 Verstoß gegen die EKMR (Europäische Konvention zum Schutz der 1.10 Verstoß gegen die EKMR (Europäische Konvention zum Schutz der
Menschenrechte und Grundfreiheiten) Menschenrechte und Grundfreiheiten)
1.11 Freispruch (gegebenenfalls die Straftatvorwürfe angeben) 1.11 Freispruch (gegebenenfalls die Straftatvorwürfe angeben)
1.12 andere: 1.12 andere:
2. in Zivilsachen 2. in Zivilsachen
2.1 Zulässigkeit 2.1 Zulässigkeit
2.2 Kausalzusammenhang 2.2 Kausalzusammenhang
2.3 Schadensbemessung (Betrag) 2.3 Schadensbemessung (Betrag)
2.4. Zinsen 2.4. Zinsen
2.5 andere: 2.5 andere:
Für Sie vorzusehende Plädoyerdauer (fakultativ und Für Sie vorzusehende Plädoyerdauer (fakultativ und
informationshalber): informationshalber):
...................................... ......................................
Ausgestellt in . . . . . am . . . . . Ausgestellt in . . . . . am . . . . .
Name: . . . . . Name: . . . . .
Unterschrift: . . . . . Unterschrift: . . . . .
Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 18. Februar 2016 zur Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 18. Februar 2016 zur
Ausführung von Artikel 204 Absatz 3 des Strafprozessgesetzbuches Ausführung von Artikel 204 Absatz 3 des Strafprozessgesetzbuches
beigefügt zu werden beigefügt zu werden
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
^