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Arrêté royal portant exécution de l'article 204, alinéa 3, du Code d'instruction criminelle. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 204, derde lid van het Wetboek van strafvordering. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE | FEDERALE OVERHEIDSDIENST JUSTITIE |
18 FEVRIER 2016. - Arrêté royal portant exécution de l'article 204, | 18 FEBRUARI 2016. - Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 204, |
alinéa 3, du Code d'instruction criminelle. - Traduction allemande | derde lid van het Wetboek van strafvordering. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 18 février 2016 portant exécution de l'article 204, | besluit van 18 februari 2016 tot uitvoering van artikel 204, derde lid |
alinéa 3, du Code d'instruction criminelle (Moniteur belge du 19 | van het Wetboek van strafvordering (Belgisch Staatsblad van 19 |
février 2016). | februari 2016). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ |
18. FEBRUAR 2016 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 204 | 18. FEBRUAR 2016 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 204 |
Absatz 3 des Strafprozessgesetzbuches | Absatz 3 des Strafprozessgesetzbuches |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund von Artikel 204 Absatz 3 des Strafprozessgesetzbuches; | Aufgrund von Artikel 204 Absatz 3 des Strafprozessgesetzbuches; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 3. Dezember 2015; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 3. Dezember 2015; |
Aufgrund der Stellungnahme des Ministers des Haushalts vom 22. | Aufgrund der Stellungnahme des Ministers des Haushalts vom 22. |
Dezember 2015; | Dezember 2015; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 58.910/3 des Staatsrates vom 11. Februar | Aufgrund des Gutachtens Nr. 58.910/3 des Staatsrates vom 11. Februar |
2016, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der | 2016, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Aufgrund der Dringlichkeit; | Aufgrund der Dringlichkeit; |
In der Erwägung, dass durch das Gesetz vom 5. Februar 2016 zur | In der Erwägung, dass durch das Gesetz vom 5. Februar 2016 zur |
Abänderung des Strafrechts und des Strafprozessrechts und zur | Abänderung des Strafrechts und des Strafprozessrechts und zur |
Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz die | Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz die |
Bestimmungen des Strafprozessgesetzbuches mit Bezug auf die Berufung | Bestimmungen des Strafprozessgesetzbuches mit Bezug auf die Berufung |
abgeändert werden; | abgeändert werden; |
In der Erwägung, dass durch Artikel 89 dieses Gesetzes Artikel 204 des | In der Erwägung, dass durch Artikel 89 dieses Gesetzes Artikel 204 des |
Strafprozessgesetzbuches ersetzt wird; | Strafprozessgesetzbuches ersetzt wird; |
In der Erwägung, dass im neuen Artikel 204 des | In der Erwägung, dass im neuen Artikel 204 des |
Strafprozessgesetzbuches vorgesehen ist, dass zur Vermeidung des | Strafprozessgesetzbuches vorgesehen ist, dass zur Vermeidung des |
Verfalls der Berufung die Anfechtungsgründe, verfahrensrechtliche | Verfalls der Berufung die Anfechtungsgründe, verfahrensrechtliche |
Anfechtungsgründe einbegriffen, die gegen das Urteil geltend gemacht | Anfechtungsgründe einbegriffen, die gegen das Urteil geltend gemacht |
werden, in der Antragschrift genau anzugeben sind; | werden, in der Antragschrift genau anzugeben sind; |
In der Erwägung, dass in Absatz 3 dieses Artikels vorgesehen ist, dass | In der Erwägung, dass in Absatz 3 dieses Artikels vorgesehen ist, dass |
zu diesem Zweck ein Formular, dessen Muster vom König festgelegt wird, | zu diesem Zweck ein Formular, dessen Muster vom König festgelegt wird, |
benutzt werden kann; | benutzt werden kann; |
In der Erwägung, dass in Artikel 143 Absatz 1 des Gesetzes vorgesehen | In der Erwägung, dass in Artikel 143 Absatz 1 des Gesetzes vorgesehen |
ist, dass sein Artikel 89 am 1. März 2016 in Kraft tritt; | ist, dass sein Artikel 89 am 1. März 2016 in Kraft tritt; |
In der Erwägung, dass der dem Staatsrat zur Begutachtung vorgelegte | In der Erwägung, dass der dem Staatsrat zur Begutachtung vorgelegte |
Entwurf eines Königlichen Erlasses für das Inkrafttreten des Gesetzes | Entwurf eines Königlichen Erlasses für das Inkrafttreten des Gesetzes |
von großer Bedeutung ist, da das Formular zur Angabe der | von großer Bedeutung ist, da das Formular zur Angabe der |
Anfechtungsgründe verwendet werden können muss, um Berufung | Anfechtungsgründe verwendet werden können muss, um Berufung |
einzulegen, und dass vorliegender Erlass demnach vor dem Inkrafttreten | einzulegen, und dass vorliegender Erlass demnach vor dem Inkrafttreten |
des besagten Artikels angenommen und veröffentlicht werden muss. | des besagten Artikels angenommen und veröffentlicht werden muss. |
Auf Vorschlag des Ministers der Justiz | Auf Vorschlag des Ministers der Justiz |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Um Berufung einzulegen, kann gemäß Artikel 204 Absatz 3 | Artikel 1 - Um Berufung einzulegen, kann gemäß Artikel 204 Absatz 3 |
des Strafprozessgesetzbuches das in Anlage 1 [sic, zu lesen ist: in | des Strafprozessgesetzbuches das in Anlage 1 [sic, zu lesen ist: in |
der Anlage] zu vorliegendem Erlass vorgesehene Formular benutzt | der Anlage] zu vorliegendem Erlass vorgesehene Formular benutzt |
werden. | werden. |
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. März 2016 in Kraft. | Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. März 2016 in Kraft. |
Art. 3 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des | Art. 3 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 18. Februar 2016 | Gegeben zu Brüssel, den 18. Februar 2016 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
K. GEENS | K. GEENS |
Anlage zum Königlichen Erlass zur Ausführung von Artikel 204 Absatz 3 | Anlage zum Königlichen Erlass zur Ausführung von Artikel 204 Absatz 3 |
des Strafprozessgesetzbuches | des Strafprozessgesetzbuches |
Formular zur Angabe der Anfechtungsgründe bei Berufung | Formular zur Angabe der Anfechtungsgründe bei Berufung |
Obligatorische und verbindliche Angabe der gegen das erste Urteil | Obligatorische und verbindliche Angabe der gegen das erste Urteil |
geltend gemachten Anfechtungsgründe | geltend gemachten Anfechtungsgründe |
(Artikel 204 des Strafprozessgesetzbuches) | (Artikel 204 des Strafprozessgesetzbuches) |
(Zutreffendes bitte ankreuzen, Unzutreffendes streichen und Ihre | (Zutreffendes bitte ankreuzen, Unzutreffendes streichen und Ihre |
eventuellen Bemerkungen anbringen) | eventuellen Bemerkungen anbringen) |
Name der Partei(en), für die Sie auftreten: | Name der Partei(en), für die Sie auftreten: |
Berufungskläger: | Berufungskläger: |
Staatsanwaltschaft - Zivilpartei(en) - Angeklagte(r) - zivilrechtlich | Staatsanwaltschaft - Zivilpartei(en) - Angeklagte(r) - zivilrechtlich |
haftende Partei(en) - beitretende Partei(en) | haftende Partei(en) - beitretende Partei(en) |
Eigenschaft: | Eigenschaft: |
persönliches Erscheinen - Rechtsanwalt - Sonderbevollmächtigter (In | persönliches Erscheinen - Rechtsanwalt - Sonderbevollmächtigter (In |
diesem Fall muss dem Formular die Vollmacht beigefügt werden) | diesem Fall muss dem Formular die Vollmacht beigefügt werden) |
Datum des angefochtenen Urteils: | Datum des angefochtenen Urteils: |
Aktenzeichen: | Aktenzeichen: |
Anfechtungsgründe gegen folgende Entscheidungen: | Anfechtungsgründe gegen folgende Entscheidungen: |
1. in Strafsachen | 1. in Strafsachen |
1.1 Schuldigerklärung (gegebenenfalls die Straftatvorwürfe angeben) | 1.1 Schuldigerklärung (gegebenenfalls die Straftatvorwürfe angeben) |
1.2 Qualifizierung der Straftat (gegebenenfalls die Straftatvorwürfe | 1.2 Qualifizierung der Straftat (gegebenenfalls die Straftatvorwürfe |
angeben) | angeben) |
1.3 Regeln in Bezug auf das Verfahren | 1.3 Regeln in Bezug auf das Verfahren |
1.4 Strafmaß | 1.4 Strafmaß |
1.5 Internierung | 1.5 Internierung |
1.6 Nichtanwendung des beantragten einfachen Aufschubs - Aufschubs mit | 1.6 Nichtanwendung des beantragten einfachen Aufschubs - Aufschubs mit |
Bewährungsauflagen - der beantragten einfachen Aussetzung - Aussetzung | Bewährungsauflagen - der beantragten einfachen Aussetzung - Aussetzung |
mit Bewährungsauflagen | mit Bewährungsauflagen |
1.7 Einziehung | 1.7 Einziehung |
1.8 sonstige Maßnahmen: Wiedergutmachung - Zwangsgeld - | 1.8 sonstige Maßnahmen: Wiedergutmachung - Zwangsgeld - |
1.9 Verjährung | 1.9 Verjährung |
1.10 Verstoß gegen die EKMR (Europäische Konvention zum Schutz der | 1.10 Verstoß gegen die EKMR (Europäische Konvention zum Schutz der |
Menschenrechte und Grundfreiheiten) | Menschenrechte und Grundfreiheiten) |
1.11 Freispruch (gegebenenfalls die Straftatvorwürfe angeben) | 1.11 Freispruch (gegebenenfalls die Straftatvorwürfe angeben) |
1.12 andere: | 1.12 andere: |
2. in Zivilsachen | 2. in Zivilsachen |
2.1 Zulässigkeit | 2.1 Zulässigkeit |
2.2 Kausalzusammenhang | 2.2 Kausalzusammenhang |
2.3 Schadensbemessung (Betrag) | 2.3 Schadensbemessung (Betrag) |
2.4. Zinsen | 2.4. Zinsen |
2.5 andere: | 2.5 andere: |
Für Sie vorzusehende Plädoyerdauer (fakultativ und | Für Sie vorzusehende Plädoyerdauer (fakultativ und |
informationshalber): | informationshalber): |
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Ausgestellt in . . . . . am . . . . . | Ausgestellt in . . . . . am . . . . . |
Name: . . . . . | Name: . . . . . |
Unterschrift: . . . . . | Unterschrift: . . . . . |
Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 18. Februar 2016 zur | Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 18. Februar 2016 zur |
Ausführung von Artikel 204 Absatz 3 des Strafprozessgesetzbuches | Ausführung von Artikel 204 Absatz 3 des Strafprozessgesetzbuches |
beigefügt zu werden | beigefügt zu werden |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
K. GEENS | K. GEENS |