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              | Arrêté royal portant exécution de l'article 204, alinéa 3, du Code d'instruction criminelle. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 204, derde lid van het Wetboek van strafvordering. - Duitse vertaling | 
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE | FEDERALE OVERHEIDSDIENST JUSTITIE | 
| 18 FEVRIER 2016. - Arrêté royal portant exécution de l'article 204, | 18 FEBRUARI 2016. - Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 204, | 
| alinéa 3, du Code d'instruction criminelle. - Traduction allemande | derde lid van het Wetboek van strafvordering. - Duitse vertaling | 
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | 
| l'arrêté royal du 18 février 2016 portant exécution de l'article 204, | besluit van 18 februari 2016 tot uitvoering van artikel 204, derde lid | 
| alinéa 3, du Code d'instruction criminelle (Moniteur belge du 19 | van het Wetboek van strafvordering (Belgisch Staatsblad van 19 | 
| février 2016). | februari 2016). | 
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | 
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. | 
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | 
| 18. FEBRUAR 2016 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 204 | 18. FEBRUAR 2016 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 204 | 
| Absatz 3 des Strafprozessgesetzbuches | Absatz 3 des Strafprozessgesetzbuches | 
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | 
| Unser Gruß! | Unser Gruß! | 
| Aufgrund von Artikel 204 Absatz 3 des Strafprozessgesetzbuches; | Aufgrund von Artikel 204 Absatz 3 des Strafprozessgesetzbuches; | 
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 3. Dezember 2015; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 3. Dezember 2015; | 
| Aufgrund der Stellungnahme des Ministers des Haushalts vom 22. | Aufgrund der Stellungnahme des Ministers des Haushalts vom 22. | 
| Dezember 2015; | Dezember 2015; | 
| Aufgrund des Gutachtens Nr. 58.910/3 des Staatsrates vom 11. Februar | Aufgrund des Gutachtens Nr. 58.910/3 des Staatsrates vom 11. Februar | 
| 2016, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der | 2016, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der | 
| koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 
| Aufgrund der Dringlichkeit; | Aufgrund der Dringlichkeit; | 
| In der Erwägung, dass durch das Gesetz vom 5. Februar 2016 zur | In der Erwägung, dass durch das Gesetz vom 5. Februar 2016 zur | 
| Abänderung des Strafrechts und des Strafprozessrechts und zur | Abänderung des Strafrechts und des Strafprozessrechts und zur | 
| Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz die | Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz die | 
| Bestimmungen des Strafprozessgesetzbuches mit Bezug auf die Berufung | Bestimmungen des Strafprozessgesetzbuches mit Bezug auf die Berufung | 
| abgeändert werden; | abgeändert werden; | 
| In der Erwägung, dass durch Artikel 89 dieses Gesetzes Artikel 204 des | In der Erwägung, dass durch Artikel 89 dieses Gesetzes Artikel 204 des | 
| Strafprozessgesetzbuches ersetzt wird; | Strafprozessgesetzbuches ersetzt wird; | 
| In der Erwägung, dass im neuen Artikel 204 des | In der Erwägung, dass im neuen Artikel 204 des | 
| Strafprozessgesetzbuches vorgesehen ist, dass zur Vermeidung des | Strafprozessgesetzbuches vorgesehen ist, dass zur Vermeidung des | 
| Verfalls der Berufung die Anfechtungsgründe, verfahrensrechtliche | Verfalls der Berufung die Anfechtungsgründe, verfahrensrechtliche | 
| Anfechtungsgründe einbegriffen, die gegen das Urteil geltend gemacht | Anfechtungsgründe einbegriffen, die gegen das Urteil geltend gemacht | 
| werden, in der Antragschrift genau anzugeben sind; | werden, in der Antragschrift genau anzugeben sind; | 
| In der Erwägung, dass in Absatz 3 dieses Artikels vorgesehen ist, dass | In der Erwägung, dass in Absatz 3 dieses Artikels vorgesehen ist, dass | 
| zu diesem Zweck ein Formular, dessen Muster vom König festgelegt wird, | zu diesem Zweck ein Formular, dessen Muster vom König festgelegt wird, | 
| benutzt werden kann; | benutzt werden kann; | 
| In der Erwägung, dass in Artikel 143 Absatz 1 des Gesetzes vorgesehen | In der Erwägung, dass in Artikel 143 Absatz 1 des Gesetzes vorgesehen | 
| ist, dass sein Artikel 89 am 1. März 2016 in Kraft tritt; | ist, dass sein Artikel 89 am 1. März 2016 in Kraft tritt; | 
| In der Erwägung, dass der dem Staatsrat zur Begutachtung vorgelegte | In der Erwägung, dass der dem Staatsrat zur Begutachtung vorgelegte | 
| Entwurf eines Königlichen Erlasses für das Inkrafttreten des Gesetzes | Entwurf eines Königlichen Erlasses für das Inkrafttreten des Gesetzes | 
| von großer Bedeutung ist, da das Formular zur Angabe der | von großer Bedeutung ist, da das Formular zur Angabe der | 
| Anfechtungsgründe verwendet werden können muss, um Berufung | Anfechtungsgründe verwendet werden können muss, um Berufung | 
| einzulegen, und dass vorliegender Erlass demnach vor dem Inkrafttreten | einzulegen, und dass vorliegender Erlass demnach vor dem Inkrafttreten | 
| des besagten Artikels angenommen und veröffentlicht werden muss. | des besagten Artikels angenommen und veröffentlicht werden muss. | 
| Auf Vorschlag des Ministers der Justiz | Auf Vorschlag des Ministers der Justiz | 
| Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | 
| Artikel 1 - Um Berufung einzulegen, kann gemäß Artikel 204 Absatz 3 | Artikel 1 - Um Berufung einzulegen, kann gemäß Artikel 204 Absatz 3 | 
| des Strafprozessgesetzbuches das in Anlage 1 [sic, zu lesen ist: in | des Strafprozessgesetzbuches das in Anlage 1 [sic, zu lesen ist: in | 
| der Anlage] zu vorliegendem Erlass vorgesehene Formular benutzt | der Anlage] zu vorliegendem Erlass vorgesehene Formular benutzt | 
| werden. | werden. | 
| Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. März 2016 in Kraft. | Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. März 2016 in Kraft. | 
| Art. 3 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des | Art. 3 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des | 
| vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. | 
| Gegeben zu Brüssel, den 18. Februar 2016 | Gegeben zu Brüssel, den 18. Februar 2016 | 
| PHILIPPE | PHILIPPE | 
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: | 
| Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz | 
| K. GEENS | K. GEENS | 
| Anlage zum Königlichen Erlass zur Ausführung von Artikel 204 Absatz 3 | Anlage zum Königlichen Erlass zur Ausführung von Artikel 204 Absatz 3 | 
| des Strafprozessgesetzbuches | des Strafprozessgesetzbuches | 
| Formular zur Angabe der Anfechtungsgründe bei Berufung | Formular zur Angabe der Anfechtungsgründe bei Berufung | 
| Obligatorische und verbindliche Angabe der gegen das erste Urteil | Obligatorische und verbindliche Angabe der gegen das erste Urteil | 
| geltend gemachten Anfechtungsgründe | geltend gemachten Anfechtungsgründe | 
| (Artikel 204 des Strafprozessgesetzbuches) | (Artikel 204 des Strafprozessgesetzbuches) | 
| (Zutreffendes bitte ankreuzen, Unzutreffendes streichen und Ihre | (Zutreffendes bitte ankreuzen, Unzutreffendes streichen und Ihre | 
| eventuellen Bemerkungen anbringen) | eventuellen Bemerkungen anbringen) | 
| Name der Partei(en), für die Sie auftreten: | Name der Partei(en), für die Sie auftreten: | 
| Berufungskläger: | Berufungskläger: | 
| Staatsanwaltschaft - Zivilpartei(en) - Angeklagte(r) - zivilrechtlich | Staatsanwaltschaft - Zivilpartei(en) - Angeklagte(r) - zivilrechtlich | 
| haftende Partei(en) - beitretende Partei(en) | haftende Partei(en) - beitretende Partei(en) | 
| Eigenschaft: | Eigenschaft: | 
| persönliches Erscheinen - Rechtsanwalt - Sonderbevollmächtigter (In | persönliches Erscheinen - Rechtsanwalt - Sonderbevollmächtigter (In | 
| diesem Fall muss dem Formular die Vollmacht beigefügt werden) | diesem Fall muss dem Formular die Vollmacht beigefügt werden) | 
| Datum des angefochtenen Urteils: | Datum des angefochtenen Urteils: | 
| Aktenzeichen: | Aktenzeichen: | 
| Anfechtungsgründe gegen folgende Entscheidungen: | Anfechtungsgründe gegen folgende Entscheidungen: | 
| 1. in Strafsachen | 1. in Strafsachen | 
| 1.1 Schuldigerklärung (gegebenenfalls die Straftatvorwürfe angeben) | 1.1 Schuldigerklärung (gegebenenfalls die Straftatvorwürfe angeben) | 
| 1.2 Qualifizierung der Straftat (gegebenenfalls die Straftatvorwürfe | 1.2 Qualifizierung der Straftat (gegebenenfalls die Straftatvorwürfe | 
| angeben) | angeben) | 
| 1.3 Regeln in Bezug auf das Verfahren | 1.3 Regeln in Bezug auf das Verfahren | 
| 1.4 Strafmaß | 1.4 Strafmaß | 
| 1.5 Internierung | 1.5 Internierung | 
| 1.6 Nichtanwendung des beantragten einfachen Aufschubs - Aufschubs mit | 1.6 Nichtanwendung des beantragten einfachen Aufschubs - Aufschubs mit | 
| Bewährungsauflagen - der beantragten einfachen Aussetzung - Aussetzung | Bewährungsauflagen - der beantragten einfachen Aussetzung - Aussetzung | 
| mit Bewährungsauflagen | mit Bewährungsauflagen | 
| 1.7 Einziehung | 1.7 Einziehung | 
| 1.8 sonstige Maßnahmen: Wiedergutmachung - Zwangsgeld - | 1.8 sonstige Maßnahmen: Wiedergutmachung - Zwangsgeld - | 
| 1.9 Verjährung | 1.9 Verjährung | 
| 1.10 Verstoß gegen die EKMR (Europäische Konvention zum Schutz der | 1.10 Verstoß gegen die EKMR (Europäische Konvention zum Schutz der | 
| Menschenrechte und Grundfreiheiten) | Menschenrechte und Grundfreiheiten) | 
| 1.11 Freispruch (gegebenenfalls die Straftatvorwürfe angeben) | 1.11 Freispruch (gegebenenfalls die Straftatvorwürfe angeben) | 
| 1.12 andere: | 1.12 andere: | 
| 2. in Zivilsachen | 2. in Zivilsachen | 
| 2.1 Zulässigkeit | 2.1 Zulässigkeit | 
| 2.2 Kausalzusammenhang | 2.2 Kausalzusammenhang | 
| 2.3 Schadensbemessung (Betrag) | 2.3 Schadensbemessung (Betrag) | 
| 2.4. Zinsen | 2.4. Zinsen | 
| 2.5 andere: | 2.5 andere: | 
| Für Sie vorzusehende Plädoyerdauer (fakultativ und | Für Sie vorzusehende Plädoyerdauer (fakultativ und | 
| informationshalber): | informationshalber): | 
| ...................................... | ...................................... | 
| Ausgestellt in . . . . . am . . . . . | Ausgestellt in . . . . . am . . . . . | 
| Name: . . . . . | Name: . . . . . | 
| Unterschrift: . . . . . | Unterschrift: . . . . . | 
| Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 18. Februar 2016 zur | Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 18. Februar 2016 zur | 
| Ausführung von Artikel 204 Absatz 3 des Strafprozessgesetzbuches | Ausführung von Artikel 204 Absatz 3 des Strafprozessgesetzbuches | 
| beigefügt zu werden | beigefügt zu werden | 
| PHILIPPE | PHILIPPE | 
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: | 
| Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz | 
| K. GEENS | K. GEENS |