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Vue multilingue de Arrêté Royal du 17/03/2019
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Arrêté royal relatif au permis de conduire pour les véhicules portuaires. - Traduction allemande Koninklijk besluit betreffende het rijbewijs voor havenvoertuigen. - Duitse vertaling
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17 MARS 2019. - Arrêté royal relatif au permis de conduire pour les 17 MAART 2019. - Koninklijk besluit betreffende het rijbewijs voor
véhicules portuaires. - Traduction allemande havenvoertuigen. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 17 mars 2019 relatif au permis de conduire pour les besluit van 17 maart 2019 betreffende het rijbewijs voor
véhicules portuaires (Moniteur belge du 4 avril 2019). havenvoertuigen (Belgisch Staatsblad van 4 april 2019).
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allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN
17. MÄRZ 2019 - Königlicher Erlass über den Führerschein für 17. MÄRZ 2019 - Königlicher Erlass über den Führerschein für
Hafenfahrzeuge Hafenfahrzeuge
Bericht an der König Bericht an der König
Sire, Sire,
vorliegender Entwurf eines Königlichen Erlasses zielt darauf ab, eine vorliegender Entwurf eines Königlichen Erlasses zielt darauf ab, eine
Lösung für die Problematik in Bezug auf Hafenfahrzeuge, die von Lösung für die Problematik in Bezug auf Hafenfahrzeuge, die von
Hafenarbeitern in einem Hafengebiet gefahren werden, zu bieten. Hafenarbeitern in einem Hafengebiet gefahren werden, zu bieten.
Gemäß Artikel 2 § 2 des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über Gemäß Artikel 2 § 2 des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über
den Führerschein und gemäß der Richtlinie 2006/126/EG muss jedes den Führerschein und gemäß der Richtlinie 2006/126/EG muss jedes
Fahrzeug, das nicht in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben Fahrzeug, das nicht in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben
verwendet wird, unbedingt in eine der Klassen B, C1 oder C eingestuft verwendet wird, unbedingt in eine der Klassen B, C1 oder C eingestuft
werden. werden.
Dies bedeutet, dass Fahrzeuge, die in Häfen verwendet werden Dies bedeutet, dass Fahrzeuge, die in Häfen verwendet werden
(nachstehend als "Hafenfahrzeuge" bezeichnet), wenn sie auf (nachstehend als "Hafenfahrzeuge" bezeichnet), wenn sie auf
öffentlicher Straße fahren, je nach ihrem höchstzulässigen öffentlicher Straße fahren, je nach ihrem höchstzulässigen
Gesamtgewicht häufig in die Klasse C oder C1 eingestuft werden müssen. Gesamtgewicht häufig in die Klasse C oder C1 eingestuft werden müssen.
Bei solch schweren Fahrzeugen handelt es sich aufgrund ihres hohen Bei solch schweren Fahrzeugen handelt es sich aufgrund ihres hohen
zulässigen Gesamtgewichts in der Regel um Fahrzeuge der Klasse C. zulässigen Gesamtgewichts in der Regel um Fahrzeuge der Klasse C.
Obwohl gemäß der Richtlinie 2006/126 Hafenfahrzeuge nicht zu Obwohl gemäß der Richtlinie 2006/126 Hafenfahrzeuge nicht zu
Kraftfahrzeugen zählen und daher nicht in den Anwendungsbereich der Kraftfahrzeugen zählen und daher nicht in den Anwendungsbereich der
Richtlinie fallen, werden sie nach den belgischen Vorschriften in die Richtlinie fallen, werden sie nach den belgischen Vorschriften in die
europäischen Fahrzeugklassen C1 und C eingestuft. europäischen Fahrzeugklassen C1 und C eingestuft.
Vorliegender Königlicher Erlass betrifft Hafenfahrzeuge, die Vorliegender Königlicher Erlass betrifft Hafenfahrzeuge, die
hauptsächlich im Terminal eines Hafenunternehmens und nur in sehr hauptsächlich im Terminal eines Hafenunternehmens und nur in sehr
geringem Maße auf öffentlicher Straße verwendet werden und deren geringem Maße auf öffentlicher Straße verwendet werden und deren
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h oder weniger begrenzt bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h oder weniger begrenzt
ist. ist.
Abhängig von der Gestaltung des Hafengebiets und dem Gelände der Abhängig von der Gestaltung des Hafengebiets und dem Gelände der
Hafenunternehmen ist es manchmal notwendig, dass Fahrzeuge den Hafenunternehmen ist es manchmal notwendig, dass Fahrzeuge den
Terminal, d. h. ein Gebiet abseits der öffentlichen Straße, verlassen, Terminal, d. h. ein Gebiet abseits der öffentlichen Straße, verlassen,
um über die öffentliche Straße an anderer Stelle wieder in den um über die öffentliche Straße an anderer Stelle wieder in den
Terminal einzufahren. Solche Fahrzeuge müssen auch manchmal auf Terminal einzufahren. Solche Fahrzeuge müssen auch manchmal auf
öffentlicher Straße fahren, zum Beispiel bei Reparaturen oder öffentlicher Straße fahren, zum Beispiel bei Reparaturen oder
Standortverlagerungen oder zum Auftanken. Standortverlagerungen oder zum Auftanken.
Die Auswirkungen dieser Hafenfahrzeuge auf die Die Auswirkungen dieser Hafenfahrzeuge auf die
Straßenverkehrssicherheit sind vernachlässigbar, da sie nur innerhalb Straßenverkehrssicherheit sind vernachlässigbar, da sie nur innerhalb
der durch Verkehrsschilder abgegrenzten Hafengebiete fahren. der durch Verkehrsschilder abgegrenzten Hafengebiete fahren.
Gegenwärtig wird in Artikel 4 Nr. 12 des Königlichen Erlasses vom 23. Gegenwärtig wird in Artikel 4 Nr. 12 des Königlichen Erlasses vom 23.
März 1998 eine Ausnahme für Führer langsamer Fahrzeuge vorgesehen, die März 1998 eine Ausnahme für Führer langsamer Fahrzeuge vorgesehen, die
vor dem 1. Oktober 1982 geboren sind. Diese Fahrer brauchen daher vor dem 1. Oktober 1982 geboren sind. Diese Fahrer brauchen daher
keinen Führerschein für Hafenfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit keinen Führerschein für Hafenfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit
von 40 km/h zu besitzen. von 40 km/h zu besitzen.
Jüngere Fahrer müssen jedoch Inhaber eines Führerscheins C sein. Die Jüngere Fahrer müssen jedoch Inhaber eines Führerscheins C sein. Die
Ausbildung und die Erlangung eines Führerscheins der Klasse C beziehen Ausbildung und die Erlangung eines Führerscheins der Klasse C beziehen
sich jedoch auf ganz andere Fahrzeugtypen als Hafenfahrzeuge: sich jedoch auf ganz andere Fahrzeugtypen als Hafenfahrzeuge:
Lastkraftwagen haben als klassische Fahrzeuge der Klasse C sehr wenig Lastkraftwagen haben als klassische Fahrzeuge der Klasse C sehr wenig
mit Hafenfahrzeugen, z.B. Reachstackern, gemein. Zudem garantiert ein mit Hafenfahrzeugen, z.B. Reachstackern, gemein. Zudem garantiert ein
Führerschein C nicht, dass der Fahrer ein Hafenfahrzeug tatsächlich Führerschein C nicht, dass der Fahrer ein Hafenfahrzeug tatsächlich
sicher bedienen kann, da die Gefahr bei diesem Fahrzeugtyp oft von sicher bedienen kann, da die Gefahr bei diesem Fahrzeugtyp oft von
anderen Elementen ausgeht. Aus diesem Grund sehen die belgischen anderen Elementen ausgeht. Aus diesem Grund sehen die belgischen
Vorschriften bereits vor, dass Arbeitnehmer für die sichere Bedienung Vorschriften bereits vor, dass Arbeitnehmer für die sichere Bedienung
solcher Fahrzeuge geschult werden müssen. solcher Fahrzeuge geschult werden müssen.
Vorliegender Königlicher Erlass erlaubt es, solche Hafenfahrzeuge in Vorliegender Königlicher Erlass erlaubt es, solche Hafenfahrzeuge in
einem Hafengebiet mit einem Führerschein B zu fahren. Zudem gilt einem Hafengebiet mit einem Führerschein B zu fahren. Zudem gilt
weiterhin die in Artikel 4 Nr. 12 des Königlichen Erlasses vom 23. weiterhin die in Artikel 4 Nr. 12 des Königlichen Erlasses vom 23.
März 1998 vorgesehene Ausnahme für Fahrer, die vor dem 1. Oktober 1982 März 1998 vorgesehene Ausnahme für Fahrer, die vor dem 1. Oktober 1982
geboren sind. geboren sind.
Infolge der Stellungnahme der Flämischen Regierung vom 23. November Infolge der Stellungnahme der Flämischen Regierung vom 23. November
2018 ist darauf hinzuweisen, dass die Hafengebiete der Flämischen 2018 ist darauf hinzuweisen, dass die Hafengebiete der Flämischen
Region im Dekret vom 2. März 1999 "houdende het beleid en het beheer Region im Dekret vom 2. März 1999 "houdende het beleid en het beheer
van de zeehavens" (Politik und Verwaltung der Seehäfen) bestimmt sind, van de zeehavens" (Politik und Verwaltung der Seehäfen) bestimmt sind,
dessen Artikel 14bis es der Flämischen Regierung erlaubt, durch dessen Artikel 14bis es der Flämischen Regierung erlaubt, durch
Verordnung die Grenzen eines Hafengebiets für den Hafenfahrzeugverkehr Verordnung die Grenzen eines Hafengebiets für den Hafenfahrzeugverkehr
zu bestimmen. (1) zu bestimmen. (1)
Darüber hinaus werden der Beginn und das Ende der flämischen Darüber hinaus werden der Beginn und das Ende der flämischen
Hafengebiete durch Verkehrsschilder gekennzeichnet, die durch den Hafengebiete durch Verkehrsschilder gekennzeichnet, die durch den
Erlass der Flämischen Regierung vom 13. Februar 2015 "tot vaststelling Erlass der Flämischen Regierung vom 13. Februar 2015 "tot vaststelling
van de aanwijzingsborden voor de afbakening van het toepassingsgebied van de aanwijzingsborden voor de afbakening van het toepassingsgebied
van de verordeningen voor het verkeer van havenvoertuigen tussen de van de verordeningen voor het verkeer van havenvoertuigen tussen de
laad- en loskaaien, de opslagplaatsen, de hangars en de magazijnen die laad- en loskaaien, de opslagplaatsen, de hangars en de magazijnen die
binnen het havengebied liggen" (Festlegung von Hinweisschildern für binnen het havengebied liggen" (Festlegung von Hinweisschildern für
die Abgrenzung des Anwendungsbereichs der Vorschriften für den Verkehr die Abgrenzung des Anwendungsbereichs der Vorschriften für den Verkehr
von Hafenfahrzeugen zwischen Lade- und Löschkais, Lagern, Hangars und von Hafenfahrzeugen zwischen Lade- und Löschkais, Lagern, Hangars und
Lagerräumen innerhalb des Hafengebiets) festgelegt sind. Lagerräumen innerhalb des Hafengebiets) festgelegt sind.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige und getreue Diener der ehrerbietige und getreue Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Der Minister der Mobilität Der Minister der Mobilität
Fr. BELLOT Fr. BELLOT
_______ _______
Nota Nota
(1) Siehe ebenfalls Artikel 57 des königlichen Erlasses vom 1. (1) Siehe ebenfalls Artikel 57 des königlichen Erlasses vom 1.
Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den
StraBenverkehr und die Benutzung der öffentlichen StraBe. StraBenverkehr und die Benutzung der öffentlichen StraBe.
17. MÄRZ 2019 - Königlicher Erlass über den Führerschein für 17. MÄRZ 2019 - Königlicher Erlass über den Führerschein für
Hafenfahrzeuge Hafenfahrzeuge
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die
Straßenverkehrspolizei, des Artikels 1 Absatz 1 und des Artikels 26, Straßenverkehrspolizei, des Artikels 1 Absatz 1 und des Artikels 26,
ersetzt durch das Gesetz vom 9. Juli 1976; ersetzt durch das Gesetz vom 9. Juli 1976;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den
Führerschein; Führerschein;
Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen; Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen;
Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von 30 Tagen, Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von 30 Tagen,
der am 3. Januar 2019 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in der am 3. Januar 2019 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in
Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt
worden ist; worden ist;
Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers der Mobilität Auf Vorschlag des Ministers der Mobilität
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - In Artikel 20 § 7 des Königlichen Erlasses vom 23. März Artikel 1 - In Artikel 20 § 7 des Königlichen Erlasses vom 23. März
1998 über den Führerschein, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 1998 über den Führerschein, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom
19. November 2017, werden die Wörter "für eine Fahrt zwischen 19. November 2017, werden die Wörter "für eine Fahrt zwischen
Baustellen verwendet wird, die weniger als 5 km voneinander entfernt Baustellen verwendet wird, die weniger als 5 km voneinander entfernt
liegen." durch folgende Wörter ersetzt: "in einem der folgenden Fälle liegen." durch folgende Wörter ersetzt: "in einem der folgenden Fälle
verwendet wird: verwendet wird:
1. für eine Fahrt zwischen Baustellen, die weniger als 5 km 1. für eine Fahrt zwischen Baustellen, die weniger als 5 km
voneinander entfernt liegen, voneinander entfernt liegen,
2. in einem Hafengebiet." 2. in einem Hafengebiet."
Art. 2 - Der für den Straßenverkehr zuständige Minister ist mit der Art. 2 - Der für den Straßenverkehr zuständige Minister ist mit der
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 17. März 2019 Gegeben zu Brüssel, den 17. März 2019
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Mobilität Der Minister der Mobilität
Fr. BELLOT Fr. BELLOT
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