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Arrêté royal fixant les modalités d'enregistrement des entreprises, des associations de fait et des personnes morales effectuant des sponsorings de 125 euros et plus à des partis politiques et à leurs composantes, à des listes, à des candidats et à des mandataires politiques, et déterminant les formalités du dépôt des relevés annuels y relatifs. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot vaststelling van de modaliteiten inzake het registreren van de identiteit van de ondernemingen, van de feitelijke verenigingen en van de rechtspersonen die sponsoring doen van 125 euro en meer aan politieke partijen en hun componenten, lijsten, kandidaten en politieke mandatarissen, en tot bepaling van de formaliteiten voor het indienen van de desbetreffende jaaroverzichten. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
17 JUIN 2016. - Arrêté royal fixant les modalités d'enregistrement des | 17 JUNI 2016. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de |
entreprises, des associations de fait et des personnes morales | modaliteiten inzake het registreren van de identiteit van de |
ondernemingen, van de feitelijke verenigingen en van de rechtspersonen | |
effectuant des sponsorings de 125 euros et plus à des partis | die sponsoring doen van 125 euro en meer aan politieke partijen en hun |
politiques et à leurs composantes, à des listes, à des candidats et à | componenten, lijsten, kandidaten en politieke mandatarissen, en tot |
des mandataires politiques, et déterminant les formalités du dépôt des | bepaling van de formaliteiten voor het indienen van de desbetreffende |
relevés annuels y relatifs. - Traduction allemande | jaaroverzichten. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 17 juin 2016 fixant les modalités d'enregistrement | besluit van 17 juni 2016 tot vaststelling van de modaliteiten inzake |
het registreren van de identiteit van de ondernemingen, van de | |
des entreprises, des associations de fait et des personnes morales | feitelijke verenigingen en van de rechtspersonen die sponsoring doen |
effectuant des sponsorings de 125 euros et plus à des partis | van 125 euro en meer aan politieke partijen en hun componenten, |
politiques et à leurs composantes, à des listes, à des candidats et à | lijsten, kandidaten en politieke mandatarissen, en tot bepaling van de |
des mandataires politiques, et déterminant les formalités du dépôt des | formaliteiten voor het indienen van de desbetreffende jaaroverzichten |
relevés annuels y relatifs (Moniteur belge du 28 juin 2016). | (Belgisch Staatsblad van 28 juni 2016). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
17. JUNI 2016 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Modalitäten für | 17. JUNI 2016 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Modalitäten für |
die Registrierung der Identität der Unternehmen, nichtrechtsfähigen | die Registrierung der Identität der Unternehmen, nichtrechtsfähigen |
Vereinigungen und juristischen Personen, die Sponsorings von 125 EUR | Vereinigungen und juristischen Personen, die Sponsorings von 125 EUR |
und mehr zugunsten von politischen Parteien und ihren Komponenten, | und mehr zugunsten von politischen Parteien und ihren Komponenten, |
Listen, Kandidaten und Inhabern politischer Mandate tätigen, und zur | Listen, Kandidaten und Inhabern politischer Mandate tätigen, und zur |
Festlegung der Formalitäten für die Einreichung der diesbezüglichen | Festlegung der Formalitäten für die Einreichung der diesbezüglichen |
jährlichen Aufstellungen | jährlichen Aufstellungen |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
die Gesetze vom 6. Januar 2014 zur Abänderung der Grundlagengesetze | die Gesetze vom 6. Januar 2014 zur Abänderung der Grundlagengesetze |
vom 19. Mai 1994 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben | vom 19. Mai 1994 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben |
für die Wahl des Europäischen Parlaments beziehungsweise der Regional- | für die Wahl des Europäischen Parlaments beziehungsweise der Regional- |
und Gemeinschaftsparlamente und das Gesetz vom 6. Januar 2014 zur | und Gemeinschaftsparlamente und das Gesetz vom 6. Januar 2014 zur |
Abänderung des Grundlagengesetzes vom 4. Juli 1989 über die | Abänderung des Grundlagengesetzes vom 4. Juli 1989 über die |
Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl der | Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl der |
Abgeordnetenkammer verpflichten die Empfänger von Sponsorings von 125 | Abgeordnetenkammer verpflichten die Empfänger von Sponsorings von 125 |
EUR und mehr zugunsten von politischen Parteien und ihren Komponenten, | EUR und mehr zugunsten von politischen Parteien und ihren Komponenten, |
Listen, Kandidaten und Inhabern politischer Mandate, die Identität der | Listen, Kandidaten und Inhabern politischer Mandate, die Identität der |
Unternehmen, nichtrechtsfähigen Vereinigungen und juristischen | Unternehmen, nichtrechtsfähigen Vereinigungen und juristischen |
Personen, die gesponsert haben, jährlich zu registrieren. | Personen, die gesponsert haben, jährlich zu registrieren. |
Die Gesetzesbestimmungen, die diese Verpflichtung einführen, sind am | Die Gesetzesbestimmungen, die diese Verpflichtung einführen, sind am |
1. Januar 2016 in Kraft getreten. Es ist außerdem vorgesehen, dass der | 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Es ist außerdem vorgesehen, dass der |
König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass die Modalitäten für | König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass die Modalitäten für |
diese Registrierungen und ihre Einreichung festlegt. Soweit der | diese Registrierungen und ihre Einreichung festlegt. Soweit der |
Gegenstand des Erlassentwurfes, der Ihnen vorgelegt wird. | Gegenstand des Erlassentwurfes, der Ihnen vorgelegt wird. |
Gemäß den vorerwähnten Gesetzen werden die ersten Aufstellungen, die | Gemäß den vorerwähnten Gesetzen werden die ersten Aufstellungen, die |
diese Bestimmungen berücksichtigen, für den 30. Juni 2016 erstellt | diese Bestimmungen berücksichtigen, für den 30. Juni 2016 erstellt |
werden und sich auf die im Jahr 2015 getätigten Sponsorings von 125 | werden und sich auf die im Jahr 2015 getätigten Sponsorings von 125 |
EUR und mehr beziehen. | EUR und mehr beziehen. |
Im Erlassentwurf wird unterschieden zwischen einerseits den | Im Erlassentwurf wird unterschieden zwischen einerseits den |
Aufstellungen der politischen Parteien und ihrer Komponenten und der | Aufstellungen der politischen Parteien und ihrer Komponenten und der |
Inhaber politischer Mandate und andererseits den Aufstellungen der | Inhaber politischer Mandate und andererseits den Aufstellungen der |
Kandidaten und Listen bei Wahlen zur Erneuerung von einer oder | Kandidaten und Listen bei Wahlen zur Erneuerung von einer oder |
mehreren der folgenden Versammlungen: Abgeordnetenkammer, Europäisches | mehreren der folgenden Versammlungen: Abgeordnetenkammer, Europäisches |
Parlament, Wallonisches Parlament, Flämisches Parlament, Parlament der | Parlament, Wallonisches Parlament, Flämisches Parlament, Parlament der |
Region Brüssel-Hauptstadt und Parlament der Deutschsprachigen | Region Brüssel-Hauptstadt und Parlament der Deutschsprachigen |
Gemeinschaft. | Gemeinschaft. |
Im ersten Fall wird die Aufstellung jährlich erstellt und bezieht sie | Im ersten Fall wird die Aufstellung jährlich erstellt und bezieht sie |
sich auf die im abgelaufenen Jahr getätigten Sponsorings von 125 EUR | sich auf die im abgelaufenen Jahr getätigten Sponsorings von 125 EUR |
und mehr. Im zweiten Fall wird die Aufstellung nach Ablauf des | und mehr. Im zweiten Fall wird die Aufstellung nach Ablauf des |
Wahljahres erstellt und bezieht sie sich auf Sponsorings von 125 EUR | Wahljahres erstellt und bezieht sie sich auf Sponsorings von 125 EUR |
und mehr, die im Wahljahr beziehungsweise sowohl im Wahljahr als auch | und mehr, die im Wahljahr beziehungsweise sowohl im Wahljahr als auch |
im vorangehenden Jahr getätigt worden sind, Letzteres wenn die Wahl in | im vorangehenden Jahr getätigt worden sind, Letzteres wenn die Wahl in |
den ersten drei Monaten des Jahres stattfindet. | den ersten drei Monaten des Jahres stattfindet. |
Die Aufstellungen, deren Erstellungsmodalitäten im vorliegenden | Die Aufstellungen, deren Erstellungsmodalitäten im vorliegenden |
Erlassentwurf festgelegt werden, müssen dem beigefügten Muster | Erlassentwurf festgelegt werden, müssen dem beigefügten Muster |
entsprechen. Für jede Aufstellung müssen die Sponsorings in der | entsprechen. Für jede Aufstellung müssen die Sponsorings in der |
Reihenfolge des Empfangs geordnet werden und müssen laufende Nummer | Reihenfolge des Empfangs geordnet werden und müssen laufende Nummer |
und Empfangsdatum des Sponsorings und vollständige Identität der | und Empfangsdatum des Sponsorings und vollständige Identität der |
Unternehmen, nichtrechtsfähigen Vereinigungen oder juristischen | Unternehmen, nichtrechtsfähigen Vereinigungen oder juristischen |
Personen, die gesponsert haben (Name und vollständige Adresse, das | Personen, die gesponsert haben (Name und vollständige Adresse, das |
heißt Straße, Hausnummer, Gemeinde und Land, wo die natürliche Person | heißt Straße, Hausnummer, Gemeinde und Land, wo die natürliche Person |
ansässig ist oder die juristische Person ihren Sitz hat), vermerkt | ansässig ist oder die juristische Person ihren Sitz hat), vermerkt |
werden. Des Weiteren müssen der genaue Betrag jedes Sponsorings und | werden. Des Weiteren müssen der genaue Betrag jedes Sponsorings und |
der Gesamtbetrag der Sponsorings vermerkt werden, die im Jahr | der Gesamtbetrag der Sponsorings vermerkt werden, die im Jahr |
(beziehungsweise im obengenannten Fall in den beiden Jahren) getätigt | (beziehungsweise im obengenannten Fall in den beiden Jahren) getätigt |
worden sind, auf das die Aufstellung sich bezieht. | worden sind, auf das die Aufstellung sich bezieht. |
Die Aufstellungen zur Registrierung der Identität der Unternehmen, | Die Aufstellungen zur Registrierung der Identität der Unternehmen, |
nichtrechtsfähigen Vereinigungen und juristischen Personen, die 125 | nichtrechtsfähigen Vereinigungen und juristischen Personen, die 125 |
EUR und mehr gesponsert haben, müssen spätestens am 30. Juni des | EUR und mehr gesponsert haben, müssen spätestens am 30. Juni des |
Jahres nach dem Jahr, auf das die Aufstellung sich bezieht, gegen | Jahres nach dem Jahr, auf das die Aufstellung sich bezieht, gegen |
Empfangsbestätigung bei der Kommission für die Kontrolle der | Empfangsbestätigung bei der Kommission für die Kontrolle der |
Wahlausgaben und der Buchführung der politischen Parteien eingereicht | Wahlausgaben und der Buchführung der politischen Parteien eingereicht |
werden, die durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 über die Einschränkung | werden, die durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 über die Einschränkung |
und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl der Abgeordnetenkammer und | und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl der Abgeordnetenkammer und |
über die Finanzierung und die offene Buchführung der politischen | über die Finanzierung und die offene Buchführung der politischen |
Parteien eingesetzt worden ist. | Parteien eingesetzt worden ist. |
Vorliegender Erlassentwurf wurde dem Staatsrat zur Begutachtung | Vorliegender Erlassentwurf wurde dem Staatsrat zur Begutachtung |
vorgelegt. Auf die Bemerkungen dieses Hohen Kollegiums ist Folgendes | vorgelegt. Auf die Bemerkungen dieses Hohen Kollegiums ist Folgendes |
zu antworten: | zu antworten: |
- In Bezug auf die Gründe für die Dringlichkeit des | - In Bezug auf die Gründe für die Dringlichkeit des |
Begutachtungsantrags | Begutachtungsantrags |
Im Erlassentwurf wird ein und dasselbe Muster für die jährliche | Im Erlassentwurf wird ein und dasselbe Muster für die jährliche |
Aufstellung der Sponsorings zugunsten von politischen Parteien und | Aufstellung der Sponsorings zugunsten von politischen Parteien und |
ihren Komponenten, Listen, Kandidaten und Inhabern politischer Mandate | ihren Komponenten, Listen, Kandidaten und Inhabern politischer Mandate |
festgelegt. Dieses Muster findet sowohl dann Anwendung, wenn sich die | festgelegt. Dieses Muster findet sowohl dann Anwendung, wenn sich die |
Aufstellung auf Jahre ohne Wahl bezieht, als auch, wenn sie sich auf | Aufstellung auf Jahre ohne Wahl bezieht, als auch, wenn sie sich auf |
Wahljahre bezieht. Dies entspricht dem Erlass vom 10. Dezember 1998 - | Wahljahre bezieht. Dies entspricht dem Erlass vom 10. Dezember 1998 - |
zur Festlegung der Modalitäten für die Registrierung der Identität der | zur Festlegung der Modalitäten für die Registrierung der Identität der |
natürlichen Personen, die Spenden von 125 EUR und mehr zugunsten von | natürlichen Personen, die Spenden von 125 EUR und mehr zugunsten von |
politischen Parteien und ihren Komponenten, Listen, Kandidaten und | politischen Parteien und ihren Komponenten, Listen, Kandidaten und |
Inhabern politischer Mandate machen, und zur Festlegung der | Inhabern politischer Mandate machen, und zur Festlegung der |
Formalitäten für die Einreichung der diesbezüglichen jährlichen | Formalitäten für die Einreichung der diesbezüglichen jährlichen |
Aufstellungen -, in dem ein und dasselbe Muster für die Aufstellung | Aufstellungen -, in dem ein und dasselbe Muster für die Aufstellung |
der Spenden zugunsten von politischen Parteien und ihren Komponenten, | der Spenden zugunsten von politischen Parteien und ihren Komponenten, |
Listen, Kandidaten und Inhabern politischer Mandate festgelegt wird. | Listen, Kandidaten und Inhabern politischer Mandate festgelegt wird. |
Aus diesem Grund und da die erste Aufstellung der 2015 | Aus diesem Grund und da die erste Aufstellung der 2015 |
entgegengenommenen Sponsorings (Jahr ohne Wahl) bis spätestens 30. | entgegengenommenen Sponsorings (Jahr ohne Wahl) bis spätestens 30. |
Juni 2016 eingereicht werden muss, ist die Musteraufstellung | Juni 2016 eingereicht werden muss, ist die Musteraufstellung |
unverzüglich festzulegen; dieses Muster wird ebenfalls für | unverzüglich festzulegen; dieses Muster wird ebenfalls für |
Sponsorings, die in Wahljahren entgegengenommen werden, zu verwenden | Sponsorings, die in Wahljahren entgegengenommen werden, zu verwenden |
sein. | sein. |
Um jedoch auf die vom Staatsrat indirekt gemachte Bemerkung zu | Um jedoch auf die vom Staatsrat indirekt gemachte Bemerkung zu |
antworten, wurde der frühere Artikel 5 des Erlassentwurfs (mit | antworten, wurde der frühere Artikel 5 des Erlassentwurfs (mit |
folgendem Wortlaut: "Die ersten Aufstellungen, deren | folgendem Wortlaut: "Die ersten Aufstellungen, deren |
Erstellungsmodalitäten im vorliegenden Erlass festgelegt werden, | Erstellungsmodalitäten im vorliegenden Erlass festgelegt werden, |
beziehen sich auf das Jahr 2015 und werden spätestens am 30. Juni 2016 | beziehen sich auf das Jahr 2015 und werden spätestens am 30. Juni 2016 |
bei der in Artikel 4 erwähnten Kontrollkommission eingereicht.") | bei der in Artikel 4 erwähnten Kontrollkommission eingereicht.") |
gestrichen; die erste Einreichung - für den 30. Juni 2016 - der | gestrichen; die erste Einreichung - für den 30. Juni 2016 - der |
Aufstellung in Bezug auf die 2015 entgegengenommenen Sponsorings | Aufstellung in Bezug auf die 2015 entgegengenommenen Sponsorings |
ergibt sich nämlich aus den Artikeln 1 und 4 des Erlassentwurfs und | ergibt sich nämlich aus den Artikeln 1 und 4 des Erlassentwurfs und |
den diesbezüglichen Bestimmungen des Gesetzes vom 4. Juli 1989 über | den diesbezüglichen Bestimmungen des Gesetzes vom 4. Juli 1989 über |
die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl der | die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl der |
Abgeordnetenkammer und über die Finanzierung und die offene | Abgeordnetenkammer und über die Finanzierung und die offene |
Buchführung der politischen Parteien. | Buchführung der politischen Parteien. |
- Überflüssige Erinnerung | - Überflüssige Erinnerung |
Um die Lesbarkeit des Erlassentwurfs zu gewährleisten, erschien es von | Um die Lesbarkeit des Erlassentwurfs zu gewährleisten, erschien es von |
Vorteil, darin eine "Erinnerung" an die Regeln, die bereits in Artikel | Vorteil, darin eine "Erinnerung" an die Regeln, die bereits in Artikel |
16ter §§ 1, 2bis und 3 des Gesetzes vom 4. Juli 1989 über die | 16ter §§ 1, 2bis und 3 des Gesetzes vom 4. Juli 1989 über die |
Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl der | Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl der |
Abgeordnetenkammer und über die Finanzierung und die offene | Abgeordnetenkammer und über die Finanzierung und die offene |
Buchführung der politischen Parteien vorkommen, aufzunehmen und | Buchführung der politischen Parteien vorkommen, aufzunehmen und |
beizubehalten; dies sollte insbesondere den Vertretern der | beizubehalten; dies sollte insbesondere den Vertretern der |
betreffenden politischen Formationen ermöglichen, die Verpflichtungen, | betreffenden politischen Formationen ermöglichen, die Verpflichtungen, |
die ihnen in Bezug auf die Registrierung der entgegengenommenen | die ihnen in Bezug auf die Registrierung der entgegengenommenen |
Sponsorings auferlegt werden, gut zu verstehen. | Sponsorings auferlegt werden, gut zu verstehen. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige | der ehrerbietige |
und treue Diener | und treue Diener |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Der Minister der Sicherheit und des Innern | Der Minister der Sicherheit und des Innern |
J. JAMBON | J. JAMBON |
17. JUNI 2016 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Modalitäten für | 17. JUNI 2016 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Modalitäten für |
die Registrierung der Identität der Unternehmen, nichtrechtsfähigen | die Registrierung der Identität der Unternehmen, nichtrechtsfähigen |
Vereinigungen und juristischen Personen, die Sponsorings von 125 EUR | Vereinigungen und juristischen Personen, die Sponsorings von 125 EUR |
und mehr zugunsten von politischen Parteien und ihren Komponenten, | und mehr zugunsten von politischen Parteien und ihren Komponenten, |
Listen, Kandidaten und Inhabern politischer Mandate tätigen, und zur | Listen, Kandidaten und Inhabern politischer Mandate tätigen, und zur |
Festlegung der Formalitäten für die Einreichung der diesbezüglichen | Festlegung der Formalitäten für die Einreichung der diesbezüglichen |
jährlichen Aufstellungen | jährlichen Aufstellungen |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 4. Juli 1989 über die Einschränkung und | Aufgrund des Gesetzes vom 4. Juli 1989 über die Einschränkung und |
Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl der Abgeordnetenkammer und | Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl der Abgeordnetenkammer und |
über die Finanzierung und die offene Buchführung der politischen | über die Finanzierung und die offene Buchführung der politischen |
Parteien, insbesondere des Artikels 6 Absatz 3, eingefügt durch das | Parteien, insbesondere des Artikels 6 Absatz 3, eingefügt durch das |
Gesetz vom 6. Januar 2014, des Artikels 16bis/1, eingefügt durch das | Gesetz vom 6. Januar 2014, des Artikels 16bis/1, eingefügt durch das |
Gesetz vom 6. Januar 2014, des Artikels 16ter, eingefügt [sic, zu | Gesetz vom 6. Januar 2014, des Artikels 16ter, eingefügt [sic, zu |
lesen ist: abgeändert] durch das Gesetz vom 6. Januar 2014, und des | lesen ist: abgeändert] durch das Gesetz vom 6. Januar 2014, und des |
Artikels 22 Absatz 2, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 6. | Artikels 22 Absatz 2, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 6. |
Januar 2014; | Januar 2014; |
Aufgrund des Gesetzes vom 19. Mai 1994 über die Einschränkung und | Aufgrund des Gesetzes vom 19. Mai 1994 über die Einschränkung und |
Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl des Europäischen Parlaments, | Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl des Europäischen Parlaments, |
insbesondere des Artikels 6 Absatz 3, eingefügt durch das Gesetz vom | insbesondere des Artikels 6 Absatz 3, eingefügt durch das Gesetz vom |
6. Januar 2014, des Artikels 11/1, eingefügt durch das Gesetz vom 6. | 6. Januar 2014, des Artikels 11/1, eingefügt durch das Gesetz vom 6. |
Januar 2014, und des Artikels 11bis, zuletzt abgeändert durch das | Januar 2014, und des Artikels 11bis, zuletzt abgeändert durch das |
Gesetz vom 6. Januar 2014; | Gesetz vom 6. Januar 2014; |
Aufgrund des Gesetzes vom 19. Mai 1994 zur Regelung der Wahlkampagne, | Aufgrund des Gesetzes vom 19. Mai 1994 zur Regelung der Wahlkampagne, |
über die Einschränkung und Erklärung der Wahlausgaben für die Wahlen | über die Einschränkung und Erklärung der Wahlausgaben für die Wahlen |
des Wallonischen Parlaments, des Flämischen Parlaments, des Parlaments | des Wallonischen Parlaments, des Flämischen Parlaments, des Parlaments |
der Region Brüssel-Hauptstadt und des Parlaments der Deutschsprachigen | der Region Brüssel-Hauptstadt und des Parlaments der Deutschsprachigen |
Gemeinschaft und zur Festlegung der Prüfkriterien für offizielle | Gemeinschaft und zur Festlegung der Prüfkriterien für offizielle |
Mitteilungen der öffentlichen Behörden, insbesondere des Artikels 6 | Mitteilungen der öffentlichen Behörden, insbesondere des Artikels 6 |
Absatz 3, eingefügt durch das Gesetz vom 6. Januar 2014, des Artikels | Absatz 3, eingefügt durch das Gesetz vom 6. Januar 2014, des Artikels |
11/1, eingefügt durch das Gesetz vom 6. Januar 2014, und des Artikels | 11/1, eingefügt durch das Gesetz vom 6. Januar 2014, und des Artikels |
11bis, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 6. Januar 2014; | 11bis, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 6. Januar 2014; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 16. März 2016; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 16. März 2016; |
Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 22. | Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 22. |
April 2016; | April 2016; |
Aufgrund des Artikels 8 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur | Aufgrund des Artikels 8 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur |
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative | Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative |
Vereinfachung ist vorliegender Erlass aufgrund der Dringlichkeit, | Vereinfachung ist vorliegender Erlass aufgrund der Dringlichkeit, |
begründet durch die Notwendigkeit, unverzüglich das Formular für die | begründet durch die Notwendigkeit, unverzüglich das Formular für die |
Erklärung der Sponsorings festzulegen, dessen erste Einreichung | Erklärung der Sponsorings festzulegen, dessen erste Einreichung |
spätestens am 30. Juni 2016 erfolgen muss, von der Auswirkungsanalyse | spätestens am 30. Juni 2016 erfolgen muss, von der Auswirkungsanalyse |
beim Erlass von Vorschriften befreit; | beim Erlass von Vorschriften befreit; |
Aufgrund der Dringlichkeit; | Aufgrund der Dringlichkeit; |
In der Erwägung, dass die vorerwähnten Gesetzesbestimmungen, die | In der Erwägung, dass die vorerwähnten Gesetzesbestimmungen, die |
vorschreiben, dass die Identität der Unternehmen, nichtrechtsfähigen | vorschreiben, dass die Identität der Unternehmen, nichtrechtsfähigen |
Vereinigungen und juristischen Personen, die Sponsorings von 125 EUR | Vereinigungen und juristischen Personen, die Sponsorings von 125 EUR |
und mehr zugunsten von politischen Parteien und ihren Komponenten, | und mehr zugunsten von politischen Parteien und ihren Komponenten, |
Listen, Kandidaten und Inhabern politischer Mandate tätigen, von den | Listen, Kandidaten und Inhabern politischer Mandate tätigen, von den |
Empfängern jährlich registriert und die diesbezüglichen Aufstellungen | Empfängern jährlich registriert und die diesbezüglichen Aufstellungen |
entsprechend eingereicht werden, am 1. Januar 2016 in Kraft getreten | entsprechend eingereicht werden, am 1. Januar 2016 in Kraft getreten |
sind und dass die erste Einreichung für die erwähnten Sponsorings | sind und dass die erste Einreichung für die erwähnten Sponsorings |
spätestens am 30. Juni 2016 erfolgen muss; dass die Modalitäten zur | spätestens am 30. Juni 2016 erfolgen muss; dass die Modalitäten zur |
Ausführung dieser Bestimmungen folglich unverzüglich festgelegt werden | Ausführung dieser Bestimmungen folglich unverzüglich festgelegt werden |
müssen; | müssen; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 59.492/2 des Staatsrates vom 6. Juni 2016, | Aufgrund des Gutachtens Nr. 59.492/2 des Staatsrates vom 6. Juni 2016, |
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sicherheit und des Innern und | Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sicherheit und des Innern und |
aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber | aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber |
beraten haben, | beraten haben, |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Nach Ablauf jedes Jahres erstellen die politischen | Artikel 1 - Nach Ablauf jedes Jahres erstellen die politischen |
Parteien und ihre Komponenten und die Inhaber politischer Mandate | Parteien und ihre Komponenten und die Inhaber politischer Mandate |
unter Berücksichtigung der Reihenfolge des Empfangs eine Aufstellung | unter Berücksichtigung der Reihenfolge des Empfangs eine Aufstellung |
aller Sponsorings von 125 EUR und mehr, die in gleich welcher Form im | aller Sponsorings von 125 EUR und mehr, die in gleich welcher Form im |
abgelaufenen Jahr zu ihren Gunsten getätigt worden sind. | abgelaufenen Jahr zu ihren Gunsten getätigt worden sind. |
Art. 2 - Jeder Kandidat, der bei den Wahlen der Abgeordnetenkammer, | Art. 2 - Jeder Kandidat, der bei den Wahlen der Abgeordnetenkammer, |
des Europäischen Parlaments, des Wallonischen Parlaments, des | des Europäischen Parlaments, des Wallonischen Parlaments, des |
Flämischen Parlaments, des Parlaments der Region Brüssel Hauptstadt | Flämischen Parlaments, des Parlaments der Region Brüssel Hauptstadt |
oder des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Hinblick auf | oder des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Hinblick auf |
die Erneuerung dieser Versammlungen antritt, erstellt die Aufstellung | die Erneuerung dieser Versammlungen antritt, erstellt die Aufstellung |
aller Sponsorings von 125 EUR und mehr, die in gleich welcher Form im | aller Sponsorings von 125 EUR und mehr, die in gleich welcher Form im |
Wahljahr zu seinen Gunsten getätigt worden sind. | Wahljahr zu seinen Gunsten getätigt worden sind. |
Des Weiteren erstellt der erste Kandidat jeder Liste gemäß den in | Des Weiteren erstellt der erste Kandidat jeder Liste gemäß den in |
Artikel 3 erwähnten Modalitäten eine Aufstellung der Sponsorings von | Artikel 3 erwähnten Modalitäten eine Aufstellung der Sponsorings von |
125 EUR und mehr, die in gleich welcher Form zugunsten der Liste als | 125 EUR und mehr, die in gleich welcher Form zugunsten der Liste als |
solcher getätigt worden sind. | solcher getätigt worden sind. |
Finden die Wahlen zur Erneuerung einer der in Absatz 1 erwähnten | Finden die Wahlen zur Erneuerung einer der in Absatz 1 erwähnten |
Versammlungen in den ersten drei Monaten des Jahres statt, bezieht | Versammlungen in den ersten drei Monaten des Jahres statt, bezieht |
sich die Aufstellung der Sponsorings von 125 EUR und mehr, die | sich die Aufstellung der Sponsorings von 125 EUR und mehr, die |
zugunsten der Kandidaten und der Listen getätigt worden sind, sowohl | zugunsten der Kandidaten und der Listen getätigt worden sind, sowohl |
auf das Wahljahr als auch auf das vorangehende Jahr. | auf das Wahljahr als auch auf das vorangehende Jahr. |
Art. 3 - Für jedes der in den Artikeln 1 und 2 erwähnten Sponsorings | Art. 3 - Für jedes der in den Artikeln 1 und 2 erwähnten Sponsorings |
werden Name und vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Gemeinde und | werden Name und vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Gemeinde und |
Land, wo die natürliche Person ansässig ist oder die juristische | Land, wo die natürliche Person ansässig ist oder die juristische |
Person ihren Sitz hat) der Unternehmen, nichtrechtsfähigen | Person ihren Sitz hat) der Unternehmen, nichtrechtsfähigen |
Vereinigungen oder juristischen Personen, die gesponsert haben, | Vereinigungen oder juristischen Personen, die gesponsert haben, |
vermerkt. | vermerkt. |
Des Weiteren werden der genaue Betrag und das Empfangsdatum jedes | Des Weiteren werden der genaue Betrag und das Empfangsdatum jedes |
Sponsorings und der Gesamtbetrag aller Sponsorings vermerkt, die im | Sponsorings und der Gesamtbetrag aller Sponsorings vermerkt, die im |
abgelaufenen Jahr beziehungsweise in dem in Artikel 2 Absatz 3 | abgelaufenen Jahr beziehungsweise in dem in Artikel 2 Absatz 3 |
erwähnten Fall sowohl im Wahljahr als auch im vorangehenden Jahr | erwähnten Fall sowohl im Wahljahr als auch im vorangehenden Jahr |
getätigt worden sind. | getätigt worden sind. |
Art. 4 - Die in den Artikeln 1 und 2 erwähnten Aufstellungen werden | Art. 4 - Die in den Artikeln 1 und 2 erwähnten Aufstellungen werden |
gemäß dem Muster in der Anlage zu vorliegendem Erlass erstellt. Die | gemäß dem Muster in der Anlage zu vorliegendem Erlass erstellt. Die |
Aufstellungen werden spätestens am 30. Juni des Jahres nach dem Jahr, | Aufstellungen werden spätestens am 30. Juni des Jahres nach dem Jahr, |
auf das die Aufstellung sich bezieht, gegen Empfangsbestätigung bei | auf das die Aufstellung sich bezieht, gegen Empfangsbestätigung bei |
der Kommission für die Kontrolle der Wahlausgaben und der Buchführung | der Kommission für die Kontrolle der Wahlausgaben und der Buchführung |
der politischen Parteien eingereicht, die durch das Gesetz vom 4. Juli | der politischen Parteien eingereicht, die durch das Gesetz vom 4. Juli |
1989 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die | 1989 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die |
Wahl der Abgeordnetenkammer und über die Finanzierung und die offene | Wahl der Abgeordnetenkammer und über die Finanzierung und die offene |
Buchführung der politischen Parteien eingesetzt worden ist. | Buchführung der politischen Parteien eingesetzt worden ist. |
Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Art. 6 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 6 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 17. Juni 2016 | Gegeben zu Brüssel, den 17. Juni 2016 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Sicherheit und des Innern | Der Minister der Sicherheit und des Innern |
J. JAMBON | J. JAMBON |
Anlage zum Königlichen Erlass vom 17. Juni 2016 zur Festlegung der | Anlage zum Königlichen Erlass vom 17. Juni 2016 zur Festlegung der |
Modalitäten für die Registrierung der Identität der Unternehmen, | Modalitäten für die Registrierung der Identität der Unternehmen, |
nichtrechtsfähigen Vereinigungen und juristischen Personen, die | nichtrechtsfähigen Vereinigungen und juristischen Personen, die |
Sponsorings von 125 EUR und mehr zugunsten von politischen Parteien | Sponsorings von 125 EUR und mehr zugunsten von politischen Parteien |
und ihren Komponenten, Listen, Kandidaten und Inhabern politischer | und ihren Komponenten, Listen, Kandidaten und Inhabern politischer |
Mandate tätigen, und zur Festlegung der Formalitäten für die | Mandate tätigen, und zur Festlegung der Formalitäten für die |
Einreichung der diesbezüglichen jährlichen Aufstellungen | Einreichung der diesbezüglichen jährlichen Aufstellungen |
Aufstellung zur Registrierung der Identität der Unternehmen, | Aufstellung zur Registrierung der Identität der Unternehmen, |
nichtrechtsfähigen Vereinigungen und juristischen Personen, die | nichtrechtsfähigen Vereinigungen und juristischen Personen, die |
Sponsorings von 125 EUR und mehr zugunsten von politischen Parteien | Sponsorings von 125 EUR und mehr zugunsten von politischen Parteien |
und ihren Komponenten, Listen, Kandidaten und Inhabern politischer | und ihren Komponenten, Listen, Kandidaten und Inhabern politischer |
Mandate tätigen | Mandate tätigen |
Der (Die) Unterzeichnete, der (die) im Namen folgender politischer | Der (Die) Unterzeichnete, der (die) im Namen folgender politischer |
Partei handelt: . . . . . | Partei handelt: . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
(hier das Listenkürzel und die vollständige Bezeichnung der Partei und | (hier das Listenkürzel und die vollständige Bezeichnung der Partei und |
die Adresse ihres Sitzes angeben) (1), | die Adresse ihres Sitzes angeben) (1), |
Der (Die) Unterzeichnete, der (die) im Namen folgender Komponente | Der (Die) Unterzeichnete, der (die) im Namen folgender Komponente |
folgender politischer Partei handelt: . . . . . | folgender politischer Partei handelt: . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
(hier die vollständige Bezeichnung der Komponente und die Adresse | (hier die vollständige Bezeichnung der Komponente und die Adresse |
ihres Sitzes und das Listenkürzel und die vollständige Bezeichnung der | ihres Sitzes und das Listenkürzel und die vollständige Bezeichnung der |
Partei angeben, der die Komponente anzugehören angibt) (1), | Partei angeben, der die Komponente anzugehören angibt) (1), |
Der (Die) Unterzeichnete, Mandatsinhaber folgender politischer Partei: | Der (Die) Unterzeichnete, Mandatsinhaber folgender politischer Partei: |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
(hier das Listenkürzel und die vollständige Bezeichnung der Partei und | (hier das Listenkürzel und die vollständige Bezeichnung der Partei und |
die Adresse ihres Sitzes angeben) (1), | die Adresse ihres Sitzes angeben) (1), |
Der (Die) Unterzeichnete, Kandidat bei den Wahlen vom . . . . . | Der (Die) Unterzeichnete, Kandidat bei den Wahlen vom . . . . . |
(hier das Datum der Wahl angeben) im Hinblick auf die Erneuerung . . . | (hier das Datum der Wahl angeben) im Hinblick auf die Erneuerung . . . |
. . | . . |
(hier die Bezeichnung der betreffenden Versammlung(en) angeben: | (hier die Bezeichnung der betreffenden Versammlung(en) angeben: |
Abgeordnetenkammer/Europäisches Parlament/Wallonisches | Abgeordnetenkammer/Europäisches Parlament/Wallonisches |
Parlament/Flämisches Parlament/Parlament der Region | Parlament/Flämisches Parlament/Parlament der Region |
Brüssel-Hauptstadt/Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft) an | Brüssel-Hauptstadt/Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft) an |
.................... Stelle (hier den Listenplatz angeben) für ein | .................... Stelle (hier den Listenplatz angeben) für ein |
ordentliches Mandat/ein Mandat als Ersatzmitglied (1) auf der Liste . | ordentliches Mandat/ein Mandat als Ersatzmitglied (1) auf der Liste . |
. . . . | . . . . |
................................................................................. | ................................................................................. |
(hier das Listenkürzel und die vollständige Bezeichnung der Liste | (hier das Listenkürzel und die vollständige Bezeichnung der Liste |
angeben) für das ............................................... | angeben) für das ............................................... |
Wahlkollegium (2) in dem (den) Wahlkreis(en) . . . . . | Wahlkollegium (2) in dem (den) Wahlkreis(en) . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
(hier die Bezeichnung und den Hauptort des betreffenden Wahlkreises | (hier die Bezeichnung und den Hauptort des betreffenden Wahlkreises |
(der betreffenden Wahlkreise) angeben; falls der (die) Unterzeichnete | (der betreffenden Wahlkreise) angeben; falls der (die) Unterzeichnete |
bei gleichzeitig stattfindenden Wahlen zur Erneuerung mehrerer | bei gleichzeitig stattfindenden Wahlen zur Erneuerung mehrerer |
Versammlungen für mehr als eine Wahl kandidiert, sind für jede | Versammlungen für mehr als eine Wahl kandidiert, sind für jede |
Versammlung die vorerwähnten Auskünfte anzugeben, und zwar der | Versammlung die vorerwähnten Auskünfte anzugeben, und zwar der |
Listenplatz, die Art der Kandidatur, nämlich für ein ordentliches | Listenplatz, die Art der Kandidatur, nämlich für ein ordentliches |
Mandat oder ein Mandat als Ersatzmitglied, das Listenkürzel und die | Mandat oder ein Mandat als Ersatzmitglied, das Listenkürzel und die |
vollständige Bezeichnung der Liste und das Wahlkollegium (2) und/oder | vollständige Bezeichnung der Liste und das Wahlkollegium (2) und/oder |
die Bezeichnung und der Hauptort des Wahlkreises, in dem die | die Bezeichnung und der Hauptort des Wahlkreises, in dem die |
Kandidatur eingereicht worden ist) (1), | Kandidatur eingereicht worden ist) (1), |
Der (Die) Unterzeichnete, der (die) im Namen der Liste . . . . . | Der (Die) Unterzeichnete, der (die) im Namen der Liste . . . . . |
(hier das Listenkürzel und die vollständige Bezeichnung der Liste | (hier das Listenkürzel und die vollständige Bezeichnung der Liste |
angeben), die bei der Wahl vom | angeben), die bei der Wahl vom |
.......................................... (hier das Datum der Wahl | .......................................... (hier das Datum der Wahl |
angeben) im Hinblick auf die Erneuerung . . . . . | angeben) im Hinblick auf die Erneuerung . . . . . |
(hier die Bezeichnung der betreffenden Versammlung angeben: | (hier die Bezeichnung der betreffenden Versammlung angeben: |
Abgeordnetenkammer/Europäisches Parlament/Wallonisches | Abgeordnetenkammer/Europäisches Parlament/Wallonisches |
Parlament/Flämisches Parlament/Parlament der Region | Parlament/Flämisches Parlament/Parlament der Region |
Brüssel-Hauptstadt/Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft) | Brüssel-Hauptstadt/Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft) |
vorgeschlagen worden ist, handelt und an erster Stelle der Kandidaten | vorgeschlagen worden ist, handelt und an erster Stelle der Kandidaten |
für ein ordentliches Mandat (3) auf dieser Liste für das | für ein ordentliches Mandat (3) auf dieser Liste für das |
.......................................... Wahlkollegium (2) in dem | .......................................... Wahlkollegium (2) in dem |
Wahlkreis | Wahlkreis |
....................................................................... | ....................................................................... |
(hier die Bezeichnung und den Hauptort des betreffenden Wahlkreises | (hier die Bezeichnung und den Hauptort des betreffenden Wahlkreises |
angeben, in dem die Kandidatur eingereicht wurde) gestanden hat (1) | angeben, in dem die Kandidatur eingereicht wurde) gestanden hat (1) |
(4), | (4), |
erklärt auf Ehre, im Jahr ..................... (5) von den | erklärt auf Ehre, im Jahr ..................... (5) von den |
nachstehend erwähnten Unternehmen, nichtrechtsfähigen Vereinigungen | nachstehend erwähnten Unternehmen, nichtrechtsfähigen Vereinigungen |
und juristischen Personen Sponsorings von 125 EUR und mehr erhalten zu | und juristischen Personen Sponsorings von 125 EUR und mehr erhalten zu |
haben, die in dieser Aufstellung aufgelistet sind: (6) | haben, die in dieser Aufstellung aufgelistet sind: (6) |
Laufende Nummer des Sponsorings | Laufende Nummer des Sponsorings |
Empfangsdatum des Sponsorings | Empfangsdatum des Sponsorings |
Name und vollständige Adresse der Unternehmen, nichtrechtsfähigen | Name und vollständige Adresse der Unternehmen, nichtrechtsfähigen |
Vereinigungen oder juristischen Personen, die gesponsert haben (7) | Vereinigungen oder juristischen Personen, die gesponsert haben (7) |
Betrag des Sponsorings (8) | Betrag des Sponsorings (8) |
1. | 1. |
2. | 2. |
3. | 3. |
4. | 4. |
5. | 5. |
... | ... |
... | ... |
... | ... |
Insgesamt: ..... (9) | Insgesamt: ..... (9) |
Ausgestellt in ................................, am | Ausgestellt in ................................, am |
............................... | ............................... |
(Unterschrift) | (Unterschrift) |
(Name, Vorname, Eigenschaft und vollständige Adresse des Abgebers der | (Name, Vorname, Eigenschaft und vollständige Adresse des Abgebers der |
Erklärung) (10) | Erklärung) (10) |
_______ | _______ |
Fußnoten | Fußnoten |
(1) Unzutreffendes bitte streichen. | (1) Unzutreffendes bitte streichen. |
(2) Für die Wahl des Europäischen Parlaments das Wahlkollegium | (2) Für die Wahl des Europäischen Parlaments das Wahlkollegium |
angeben, für das die Kandidatur eingereicht wurde, und zwar das | angeben, für das die Kandidatur eingereicht wurde, und zwar das |
französische, niederländische oder deutschsprachige Wahlkollegium für | französische, niederländische oder deutschsprachige Wahlkollegium für |
die Wahl des Europäischen Parlaments. | die Wahl des Europäischen Parlaments. |
(3) Die Wörter "für ein ordentliches Mandat" müssen im Falle einer | (3) Die Wörter "für ein ordentliches Mandat" müssen im Falle einer |
Kandidatur für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen | Kandidatur für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen |
Gemeinschaft gestrichen werden. | Gemeinschaft gestrichen werden. |
(4) Diese Formel ist auszufüllen für die Aufstellung der Sponsorings | (4) Diese Formel ist auszufüllen für die Aufstellung der Sponsorings |
von 125 EUR und mehr zugunsten der Liste als solcher. | von 125 EUR und mehr zugunsten der Liste als solcher. |
(5) Das Jahr angeben, auf das die Aufstellung sich bezieht. | (5) Das Jahr angeben, auf das die Aufstellung sich bezieht. |
(6) Die folgende Tabelle in der Reihenfolge des Empfangs der | (6) Die folgende Tabelle in der Reihenfolge des Empfangs der |
Sponsorings ausfüllen. | Sponsorings ausfüllen. |
(7) Hier Name und vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Gemeinde | (7) Hier Name und vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Gemeinde |
und Land, wo die natürliche Person ansässig ist oder die juristische | und Land, wo die natürliche Person ansässig ist oder die juristische |
Person ihren Sitz hat) der Unternehmen, nichtrechtsfähigen | Person ihren Sitz hat) der Unternehmen, nichtrechtsfähigen |
Vereinigungen oder juristischen Personen, die gesponsert haben, | Vereinigungen oder juristischen Personen, die gesponsert haben, |
vermerken. | vermerken. |
(8) Hier den genauen Betrag des Sponsorings in Euro angeben; handelt | (8) Hier den genauen Betrag des Sponsorings in Euro angeben; handelt |
es sich nicht um ein Geldsponsoring, den Gegenwert in Euro angeben, | es sich nicht um ein Geldsponsoring, den Gegenwert in Euro angeben, |
insofern das Sponsoring angemessenerweise auf mindestens 125 EUR | insofern das Sponsoring angemessenerweise auf mindestens 125 EUR |
geschätzt werden muss. | geschätzt werden muss. |
(9) Hier den Gesamtbetrag der Sponsorings von 125 EUR und mehr | (9) Hier den Gesamtbetrag der Sponsorings von 125 EUR und mehr |
angeben, die im Jahr entgegengenommen worden sind, auf das die | angeben, die im Jahr entgegengenommen worden sind, auf das die |
Aufstellung sich bezieht. | Aufstellung sich bezieht. |
(10) Vorliegende Aufstellung muss spätestens am 30. Juni des Jahres | (10) Vorliegende Aufstellung muss spätestens am 30. Juni des Jahres |
nach dem Jahr, auf das die Aufstellung sich bezieht, gegen | nach dem Jahr, auf das die Aufstellung sich bezieht, gegen |
Empfangsbestätigung bei der Kommission für die Kontrolle der | Empfangsbestätigung bei der Kommission für die Kontrolle der |
Wahlausgaben eingereicht werden, die durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 | Wahlausgaben eingereicht werden, die durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 |
über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl der | über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl der |
Abgeordnetenkammer und über die Finanzierung und die offene | Abgeordnetenkammer und über die Finanzierung und die offene |
Buchführung der politischen Parteien eingesetzt worden ist. | Buchführung der politischen Parteien eingesetzt worden ist. |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. Juni 2016 zur Festlegung der | Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. Juni 2016 zur Festlegung der |
Modalitäten für die Registrierung der Identität der Unternehmen, | Modalitäten für die Registrierung der Identität der Unternehmen, |
nichtrechtsfähigen Vereinigungen und juristischen Personen, die | nichtrechtsfähigen Vereinigungen und juristischen Personen, die |
Sponsorings von 125 EUR und mehr zugunsten von politischen Parteien | Sponsorings von 125 EUR und mehr zugunsten von politischen Parteien |
und ihren Komponenten, Listen, Kandidaten und Inhabern politischer | und ihren Komponenten, Listen, Kandidaten und Inhabern politischer |
Mandate tätigen, und zur Festlegung der Formalitäten für die | Mandate tätigen, und zur Festlegung der Formalitäten für die |
Einreichung der diesbezüglichen jährlichen Aufstellungen beigefügt zu | Einreichung der diesbezüglichen jährlichen Aufstellungen beigefügt zu |
werden | werden |
Gegeben zu Brüssel, den 17. Juni 2016 | Gegeben zu Brüssel, den 17. Juni 2016 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Sicherheit und des Innern | Der Minister der Sicherheit und des Innern |
J. JAMBON | J. JAMBON |