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Arrêté royal modifiant deux seuils dans la loi du 17 juin 2013 relative à la motivation, à l'information et aux voies de recours en matière de marchés publics, de certains marchés de travaux, de fournitures et de services et de concessions. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot aanpassing van twee drempels in de wet van 17 juni 2013 betreffende de motivering, de informatie en de rechtsmiddelen inzake overheidsopdrachten, bepaalde opdrachten voor werken, leveringen en diensten en concessies. - Duitse vertaling |
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17 DECEMBRE 2023. - Arrêté royal modifiant deux seuils dans la loi du | 17 DECEMBER 2023. - Koninklijk besluit tot aanpassing van twee |
17 juin 2013 relative à la motivation, à l'information et aux voies de | drempels in de wet van 17 juni 2013 betreffende de motivering, de |
recours en matière de marchés publics, de certains marchés de travaux, | informatie en de rechtsmiddelen inzake overheidsopdrachten, bepaalde |
de fournitures et de services et de concessions. - Traduction | opdrachten voor werken, leveringen en diensten en concessies. - Duitse |
allemande | vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 17 décembre 2023 modifiant deux seuils dans la loi | besluit van 17 december 2023 tot aanpassing van twee drempels in de |
du 17 juin 2013 relative à la motivation, à l'information et aux voies | wet van 17 juni 2013 betreffende de motivering, de informatie en de |
de recours en matière de marchés publics, de certains marchés de | rechtsmiddelen inzake overheidsopdrachten, bepaalde opdrachten voor |
travaux, de fournitures et de services et de concessions (Moniteur | werken, leveringen en diensten en concessies (Belgisch Staatsblad van |
belge du 21 décembre 2023). | 21 december 2023). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS |
17. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Anpassung zweier | 17. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Anpassung zweier |
Schwellenwerte im Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die | Schwellenwerte im Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die |
Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen | Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen |
Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der | Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der |
Konzessionen | Konzessionen |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die | Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die |
Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen | Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen |
Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der | Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der |
Konzessionen, des Artikels 29 § 2, ersetzt durch das Gesetz vom 16. | Konzessionen, des Artikels 29 § 2, ersetzt durch das Gesetz vom 16. |
Februar 2017; | Februar 2017; |
Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für die Öffentlichen | Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für die Öffentlichen |
Aufträge vom 28. November 2023; | Aufträge vom 28. November 2023; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 29. November 2023; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 29. November 2023; |
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet wie folgt: | Aufgrund der Dringlichkeit, begründet wie folgt: |
In der Erwägung, dass die delegierten Verordnungen (EU) Nr. 2023/2495, | In der Erwägung, dass die delegierten Verordnungen (EU) Nr. 2023/2495, |
2023/2496, 2023/2497 und 2023/2510 der Kommission vom 15. November | 2023/2496, 2023/2497 und 2023/2510 der Kommission vom 15. November |
2023 im Hinblick auf die anwendbaren Schwellenwerte für die Verfahren | 2023 im Hinblick auf die anwendbaren Schwellenwerte für die Verfahren |
zur Vergabe von Aufträgen und Konzessionen neue Schwellenwerte | zur Vergabe von Aufträgen und Konzessionen neue Schwellenwerte |
festlegen, wobei die derzeitigen Schwellenwerte von 140.000 EUR für | festlegen, wobei die derzeitigen Schwellenwerte von 140.000 EUR für |
öffentliche Aufträge in den klassischen Bereichen und 431.000 EUR für | öffentliche Aufträge in den klassischen Bereichen und 431.000 EUR für |
öffentliche Aufträge in den Sonderbereichen nach oben angepasst | öffentliche Aufträge in den Sonderbereichen nach oben angepasst |
werden, | werden, |
In der Erwägung, dass der derzeitige Schwellenwert von 140.000 EUR | In der Erwägung, dass der derzeitige Schwellenwert von 140.000 EUR |
auch in Artikel 90 Absatz 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 18. | auch in Artikel 90 Absatz 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 18. |
April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen | April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen |
Bereichen als Betrag verwendet wird, unterhalb dessen das | Bereichen als Betrag verwendet wird, unterhalb dessen das |
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung angewendet werden | Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung angewendet werden |
kann, weshalb der entsprechende Schwellenwert in Artikel 29 § 1 Absatz | kann, weshalb der entsprechende Schwellenwert in Artikel 29 § 1 Absatz |
1 des Gesetzes vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die | 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die |
Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen | Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen |
Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der | Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der |
Konzessionen geändert werden muss, | Konzessionen geändert werden muss, |
In der Erwägung, dass der derzeitige Schwellenwert von 431.000 EUR | In der Erwägung, dass der derzeitige Schwellenwert von 431.000 EUR |
auch in Artikel 88 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 18. April 2017 | auch in Artikel 88 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 18. April 2017 |
über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Sonderbereichen als | über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Sonderbereichen als |
Betrag verwendet wird, unterhalb dessen das Verhandlungsverfahren ohne | Betrag verwendet wird, unterhalb dessen das Verhandlungsverfahren ohne |
vorherigen Aufruf zum Wettbewerb angewendet werden kann, weshalb der | vorherigen Aufruf zum Wettbewerb angewendet werden kann, weshalb der |
entsprechende Schwellenwert in Artikel 29 § 1 Absatz 1 des Gesetzes | entsprechende Schwellenwert in Artikel 29 § 1 Absatz 1 des Gesetzes |
vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die Unterrichtung und die | vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die Unterrichtung und die |
Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen Aufträge, bestimmter Bau-, | Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen Aufträge, bestimmter Bau-, |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der Konzessionen geändert | Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der Konzessionen geändert |
werden muss, | werden muss, |
In der Erwägung, dass es notwendig ist, die Vergabestellen so schnell | In der Erwägung, dass es notwendig ist, die Vergabestellen so schnell |
wie möglich über die neuen Beträge zu informieren, die für öffentliche | wie möglich über die neuen Beträge zu informieren, die für öffentliche |
Aufträge gelten, die ab dem 1. Januar 2024 vergeben werden; | Aufträge gelten, die ab dem 1. Januar 2024 vergeben werden; |
Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von fünf | Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von fünf |
Tagen, der am 6. Dezember 2023 beim Staatsrat eingereicht worden ist, | Tagen, der am 6. Dezember 2023 beim Staatsrat eingereicht worden ist, |
in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am 12. Januar 1973 | in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am 12. Januar 1973 |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Aufgrund der Tatsache, dass dieser Antrag auf Begutachtung mit der | Aufgrund der Tatsache, dass dieser Antrag auf Begutachtung mit der |
Nummer 75.044/1 am 6. Dezember 2023 gemäß Artikel 84 § 5 der am 12. | Nummer 75.044/1 am 6. Dezember 2023 gemäß Artikel 84 § 5 der am 12. |
Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat von der Liste | Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat von der Liste |
gestrichen worden ist; | gestrichen worden ist; |
Auf Vorschlag des Premierministers | Auf Vorschlag des Premierministers |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - In Artikel 29 § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2013 | Artikel 1 - In Artikel 29 § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2013 |
über die Begründung, die Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich | über die Begründung, die Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich |
der öffentlichen Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und | der öffentlichen Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und |
Dienstleistungsaufträge und der Konzessionen, ersetzt durch das Gesetz | Dienstleistungsaufträge und der Konzessionen, ersetzt durch das Gesetz |
vom 16. Februar 2017 und zuletzt abgeändert durch den Königlichen | vom 16. Februar 2017 und zuletzt abgeändert durch den Königlichen |
Erlass vom 17. Dezember 2021, wird der Betrag "140.000 EUR" durch den | Erlass vom 17. Dezember 2021, wird der Betrag "140.000 EUR" durch den |
Betrag "143.000 EUR" und der Betrag "431.000 EUR" durch den Betrag | Betrag "143.000 EUR" und der Betrag "431.000 EUR" durch den Betrag |
"443.000 EUR" ersetzt. | "443.000 EUR" ersetzt. |
Art. 2 - Für Aufträge, deren geschätzter Wert unter den | Art. 2 - Für Aufträge, deren geschätzter Wert unter den |
Schwellenwerten für die europäische Bekanntmachung liegt, tritt | Schwellenwerten für die europäische Bekanntmachung liegt, tritt |
vorliegender Erlass am 1. Januar 2024 in Kraft, in dem Maße, wie diese | vorliegender Erlass am 1. Januar 2024 in Kraft, in dem Maße, wie diese |
Aufträge ab diesem Datum veröffentlicht werden oder hätten | Aufträge ab diesem Datum veröffentlicht werden oder hätten |
veröffentlicht werden müssen, oder in Ermangelung einer Verpflichtung | veröffentlicht werden müssen, oder in Ermangelung einer Verpflichtung |
zur vorherigen Bekanntmachung, in dem Maße, wie ab diesem Datum zur | zur vorherigen Bekanntmachung, in dem Maße, wie ab diesem Datum zur |
Abgabe eines Angebots aufgefordert wird. | Abgabe eines Angebots aufgefordert wird. |
Absatz 1 ist auch auf Aufträge anwendbar, deren geschätzter Wert | Absatz 1 ist auch auf Aufträge anwendbar, deren geschätzter Wert |
mindestens die Schwellenwerte für die europäische Bekanntmachung | mindestens die Schwellenwerte für die europäische Bekanntmachung |
erreicht. Bei diesen Aufträgen gilt jedoch das Datum der Absendung der | erreicht. Bei diesen Aufträgen gilt jedoch das Datum der Absendung der |
Bekanntmachung über die e-Procurement-Plattform an das Amtsblatt der | Bekanntmachung über die e-Procurement-Plattform an das Amtsblatt der |
Europäischen Union als Datum der Veröffentlichung des Auftrags. | Europäischen Union als Datum der Veröffentlichung des Auftrags. |
Art. 3 - Der Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden | Art. 3 - Der Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden |
Erlasses beauftragt. | Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 17. Dezember 2023 | Gegeben zu Brüssel, den 17. Dezember 2023 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Premierminister | Der Premierminister |
A. DE CROO | A. DE CROO |