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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 18 décembre 1986 relatif à la commission pour l'aide financière aux victimes d'actes intentionnels de violence et aux sauveteurs occasionnels. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 18 december 1986 betreffende de commissie voor financiële hulp aan slachtoffers van opzettelijke gewelddaden en aan de occasionele redders. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE 16 FEVRIER 2017. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 18 décembre 1986 relatif à la commission pour l'aide financière aux victimes d'actes intentionnels de violence et aux sauveteurs occasionnels. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 16 février 2017 modifiant l'arrêté royal du 18 décembre 1986 relatif à la commission pour l'aide financière aux victimes d'actes intentionnels de violence et aux sauveteurs | FEDERALE OVERHEIDSDIENST JUSTITIE 16 FEBRUARI 2017. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 18 december 1986 betreffende de commissie voor financiële hulp aan slachtoffers van opzettelijke gewelddaden en aan de occasionele redders. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 16 februari 2017 tot wijziging van het koninklijk besluit van 18 december 1986 betreffende de commissie voor financiële hulp aan slachtoffers van opzettelijke gewelddaden en aan de occasionele |
occasionnels (Moniteur belge du 3 mars 2017). | redders (Belgisch Staatsblad van 3 maart 2017). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ |
16. FEBRUAR 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 16. FEBRUAR 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 18. Dezember 1986 über die Kommission für finanzielle | Erlasses vom 18. Dezember 1986 über die Kommission für finanzielle |
Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und von | Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und von |
Gelegenheitsrettern | Gelegenheitsrettern |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
vorliegender Königlicher Erlass bezweckt die Abänderung des | vorliegender Königlicher Erlass bezweckt die Abänderung des |
Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 1986 über die Kommission für | Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 1986 über die Kommission für |
finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und | finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und |
von Gelegenheitsrettern, um die Kommission für finanzielle Hilfe | von Gelegenheitsrettern, um die Kommission für finanzielle Hilfe |
zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und von | zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und von |
Gelegenheitsrettern (nachstehend die Kommission) zu stärken, um den | Gelegenheitsrettern (nachstehend die Kommission) zu stärken, um den |
Opfern vorsätzlicher Gewalttaten oder den Terroropfern zu ermöglichen, | Opfern vorsätzlicher Gewalttaten oder den Terroropfern zu ermöglichen, |
Anspruch auf eine höhere finanzielle Hilfe zu erheben, und um den | Anspruch auf eine höhere finanzielle Hilfe zu erheben, und um den |
Erlass mit den jüngsten Anpassungen, die am Gesetz vom 1. August 1985 | Erlass mit den jüngsten Anpassungen, die am Gesetz vom 1. August 1985 |
zur Festlegung steuerrechtlicher und anderer Bestimmungen (nachstehend | zur Festlegung steuerrechtlicher und anderer Bestimmungen (nachstehend |
das Gesetz) angebracht worden sind, in Einklang zu bringen. | das Gesetz) angebracht worden sind, in Einklang zu bringen. |
Der Höchstbetrag der Verfahrenskosten ist angehoben worden, sodass die | Der Höchstbetrag der Verfahrenskosten ist angehoben worden, sodass die |
Kommission die abgeänderten Gesetzesbestimmungen in Bezug auf die | Kommission die abgeänderten Gesetzesbestimmungen in Bezug auf die |
Gewährung einer finanziellen Hilfe für die Verfahrensentschädigung | Gewährung einer finanziellen Hilfe für die Verfahrensentschädigung |
(Art. 32 des Gesetzes) besser wird berücksichtigen können. | (Art. 32 des Gesetzes) besser wird berücksichtigen können. |
Der für Bestattungskosten vorgesehene Betrag wird verdreifacht, was | Der für Bestattungskosten vorgesehene Betrag wird verdreifacht, was |
den Angehörigen zugutekommen wird. | den Angehörigen zugutekommen wird. |
Die Kommission wird um zwei Kammern erweitert, damit sie besser in der | Die Kommission wird um zwei Kammern erweitert, damit sie besser in der |
Lage ist, die Anträge der Opfer binnen einer angemessenen Frist zu | Lage ist, die Anträge der Opfer binnen einer angemessenen Frist zu |
bearbeiten. Im Gesetz ist darüber hinaus aus denselben Gründen eine | bearbeiten. Im Gesetz ist darüber hinaus aus denselben Gründen eine |
Aufstockung des Sekretariats der Kommission vorgesehen worden. | Aufstockung des Sekretariats der Kommission vorgesehen worden. |
Vorliegender Erlass wird an die terminologische Änderung, die am | Vorliegender Erlass wird an die terminologische Änderung, die am |
Gesetz angebracht worden ist, angepasst. So werden die Wörter | Gesetz angebracht worden ist, angepasst. So werden die Wörter |
"stellvertretender Sekretär" gestrichen, weil sie auch im Gesetz nicht | "stellvertretender Sekretär" gestrichen, weil sie auch im Gesetz nicht |
mehr vorkommen. | mehr vorkommen. |
Schließlich ist Artikel 12 Absatz 2 des vorliegenden Erlasses | Schließlich ist Artikel 12 Absatz 2 des vorliegenden Erlasses |
angepasst worden, um den Verwaltungsaufwand des Sekretariats der | angepasst worden, um den Verwaltungsaufwand des Sekretariats der |
Kommission zu verringern. | Kommission zu verringern. |
Vorliegender Erlass trägt dem Gutachten des Staatsrates (Gutachten Nr | Vorliegender Erlass trägt dem Gutachten des Staatsrates (Gutachten Nr |
60.386/3 vom 2. Dezember 2016) Rechnung. | 60.386/3 vom 2. Dezember 2016) Rechnung. |
Dies ist der Inhalt des Königlichen Erlasses, den ich die Ehre habe, | Dies ist der Inhalt des Königlichen Erlasses, den ich die Ehre habe, |
Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen. | Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige | der ehrerbietige |
und treue Diener | und treue Diener |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
K. GEENS | K. GEENS |
GUTACHTEN NR. 60.386/3 DER GESETZGEBUNGSABTEILUNG DES STAATSRATES VOM | GUTACHTEN NR. 60.386/3 DER GESETZGEBUNGSABTEILUNG DES STAATSRATES VOM |
2. DEZEMBER 2016 ÜBER EINEN ENTWURF EINES KÖNIGLICHEN ERLASSES 'ZUR | 2. DEZEMBER 2016 ÜBER EINEN ENTWURF EINES KÖNIGLICHEN ERLASSES 'ZUR |
ABÄNDERUNG DES KÖNIGLICHEN ERLASSES VOM 18. DEZEMBER 1986 ÜBER DIE | ABÄNDERUNG DES KÖNIGLICHEN ERLASSES VOM 18. DEZEMBER 1986 ÜBER DIE |
KOMMISSION FÜR FINANZIELLE HILFE ZUGUNSTEN VON OPFERN VORSÄTZLICHER | KOMMISSION FÜR FINANZIELLE HILFE ZUGUNSTEN VON OPFERN VORSÄTZLICHER |
GEWALTTATEN UND VON GELEGENHEITSRETTERN' | GEWALTTATEN UND VON GELEGENHEITSRETTERN' |
Der Greffier, | Der Greffier, |
A. Goossens, | A. Goossens, |
Der Vorsitzende, | Der Vorsitzende, |
J. Baert | J. Baert |
16. FEBRUAR 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 16. FEBRUAR 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 18. Dezember 1986 über die Kommission für finanzielle | Erlasses vom 18. Dezember 1986 über die Kommission für finanzielle |
Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und von | Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und von |
Gelegenheitsrettern | Gelegenheitsrettern |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Artikels 108 der Verfassung; | Aufgrund des Artikels 108 der Verfassung; |
Aufgrund der Artikel 30 § 2 Absatz 1, 32 § 5 und 34sexies des Gesetzes | Aufgrund der Artikel 30 § 2 Absatz 1, 32 § 5 und 34sexies des Gesetzes |
vom 1. August 1985 zur Festlegung steuerrechtlicher und anderer | vom 1. August 1985 zur Festlegung steuerrechtlicher und anderer |
Bestimmungen, des Kapitels III Abschnitt II "Staatshilfe für Opfer von | Bestimmungen, des Kapitels III Abschnitt II "Staatshilfe für Opfer von |
vorsätzlichen Gewalttaten und für Gelegenheitsretter" und Abschnitt IV | vorsätzlichen Gewalttaten und für Gelegenheitsretter" und Abschnitt IV |
"Staatshilfe für Terroropfer"; | "Staatshilfe für Terroropfer"; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 1986 über die | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 1986 über die |
Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher | Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher |
Gewalttaten und von Gelegenheitsrettern, abgeändert durch die | Gewalttaten und von Gelegenheitsrettern, abgeändert durch die |
Königlichen Erlasse vom 26. März 1991, 18. Mai 1998, 20. Juli 2000, | Königlichen Erlasse vom 26. März 1991, 18. Mai 1998, 20. Juli 2000, |
19. Dezember 2003 und 7. Dezember 2006; | 19. Dezember 2003 und 7. Dezember 2006; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 15. September | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 15. September |
2016; | 2016; |
Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 27. | Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 27. |
Oktober 2016; | Oktober 2016; |
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die | Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die |
gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur | gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur |
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative | Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative |
Vereinfachung durchgeführt worden ist; | Vereinfachung durchgeführt worden ist; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 60.386/3 des Staatsrates vom 2. Dezember | Aufgrund des Gutachtens Nr. 60.386/3 des Staatsrates vom 2. Dezember |
2016, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2016, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag des Ministers der Justiz | Auf Vorschlag des Ministers der Justiz |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Artikel 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember | Artikel 1 - Artikel 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember |
1986 über die Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern | 1986 über die Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern |
vorsätzlicher Gewalttaten und von Gelegenheitsrettern wird wie folgt | vorsätzlicher Gewalttaten und von Gelegenheitsrettern wird wie folgt |
ersetzt: | ersetzt: |
"1. Gesetz: Kapitel III Abschnitt II "Staatshilfe für Opfer von | "1. Gesetz: Kapitel III Abschnitt II "Staatshilfe für Opfer von |
vorsätzlichen Gewalttaten und für Gelegenheitsretter" und Abschnitt IV | vorsätzlichen Gewalttaten und für Gelegenheitsretter" und Abschnitt IV |
"Staatshilfe für Terroropfer" des Gesetzes vom 1. August 1985 zur | "Staatshilfe für Terroropfer" des Gesetzes vom 1. August 1985 zur |
Festlegung steuerrechtlicher und anderer Bestimmungen,". | Festlegung steuerrechtlicher und anderer Bestimmungen,". |
Art. 2 - Artikel 2 Absatz 1 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: | Art. 2 - Artikel 2 Absatz 1 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: |
"Die in Artikel 32 § 5 des Gesetzes erwähnten Höchstbeträge werden wie | "Die in Artikel 32 § 5 des Gesetzes erwähnten Höchstbeträge werden wie |
folgt festgelegt: | folgt festgelegt: |
- 6.000 EUR für die Verfahrenskosten, | - 6.000 EUR für die Verfahrenskosten, |
- 6.000 EUR für die Bestattungskosten, | - 6.000 EUR für die Bestattungskosten, |
- 1.250 EUR für materielle Kosten." | - 1.250 EUR für materielle Kosten." |
Art. 3 - Artikel 3 erster Satz desselben Erlasses wird wie folgt | Art. 3 - Artikel 3 erster Satz desselben Erlasses wird wie folgt |
ersetzt: | ersetzt: |
"Die Kommission besteht aus acht Kammern." | "Die Kommission besteht aus acht Kammern." |
Art. 4 - In Artikel 8 desselben Erlasses werden Absatz 1 und Absatz 2 | Art. 4 - In Artikel 8 desselben Erlasses werden Absatz 1 und Absatz 2 |
wie folgt ersetzt: | wie folgt ersetzt: |
"Jeder Kammer steht der Sekretär oder der beigeordnete Sekretär bei, | "Jeder Kammer steht der Sekretär oder der beigeordnete Sekretär bei, |
dessen Sprachrolle mit der Sprache übereinstimmt, in der die Sache | dessen Sprachrolle mit der Sprache übereinstimmt, in der die Sache |
behandelt wird. | behandelt wird. |
Wenn eine Sache in Deutsch behandelt werden muss, steht der Kammer, | Wenn eine Sache in Deutsch behandelt werden muss, steht der Kammer, |
bei der die Sache anhängig ist, ein Sekretär oder ein beigeordneter | bei der die Sache anhängig ist, ein Sekretär oder ein beigeordneter |
Sekretär bei, der eine elementare Kenntnis der deutschen Sprache | Sekretär bei, der eine elementare Kenntnis der deutschen Sprache |
nachweist." | nachweist." |
Art. 5 - Artikel 12 Absatz 2 desselben Erlasses wird wie folgt | Art. 5 - Artikel 12 Absatz 2 desselben Erlasses wird wie folgt |
ersetzt: | ersetzt: |
"Das Sekretariat übermittelt dem Minister den Bericht. Der Minister | "Das Sekretariat übermittelt dem Minister den Bericht. Der Minister |
verfügt über eine Frist von dreißig Tagen, um eine schriftliche | verfügt über eine Frist von dreißig Tagen, um eine schriftliche |
Stellungnahme in zweifacher Ausfertigung abzugeben." | Stellungnahme in zweifacher Ausfertigung abzugeben." |
Art. 6 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des | Art. 6 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 16. Februar 2017 | Gegeben zu Brüssel, den 16. Februar 2017 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
K. GEENS | K. GEENS |