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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 20 décembre 1999 contenant les modalités d'exécution relatives à l'indemnisation accordée aux avocats dans le cadre de l'aide juridique de deuxième ligne et relatif au subside pour les frais liés à l'organisation des bureaux d'aide juridique. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 20 december 1999 houdende uitvoeringsbepalingen inzake de vergoeding die aan advocaten wordt toegekend in het kader van de juridische tweedelijnsbijstand en inzake de subsidie voor de kosten verbonden aan de organisatie van de bureaus voor juridische bijstand. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE 15 MAI 2022. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 20 décembre 1999 contenant les modalités d'exécution relatives à l'indemnisation accordée aux avocats dans le cadre de l'aide juridique de deuxième ligne et relatif au subside pour les frais liés à l'organisation des bureaux d'aide juridique. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 15 mai 2022 modifiant l'arrêté royal du 20 décembre 1999 contenant les modalités d'exécution relatives à l'indemnisation accordée aux avocats dans le cadre de l'aide juridique de deuxième ligne et relatif au subside pour les frais liés à l'organisation des | FEDERALE OVERHEIDSDIENST JUSTITIE 15 MEI 2022. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 20 december 1999 houdende uitvoeringsbepalingen inzake de vergoeding die aan advocaten wordt toegekend in het kader van de juridische tweedelijnsbijstand en inzake de subsidie voor de kosten verbonden aan de organisatie van de bureaus voor juridische bijstand. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 15 mei 2022 tot wijziging van het koninklijk besluit van 20 december 1999 houdende uitvoeringsbepalingen inzake de vergoeding die aan advocaten wordt toegekend in het kader van de juridische tweedelijnsbijstand en inzake de subsidie voor de kosten verbonden aan de organisatie van de bureaus voor juridische bijstand (Belgisch |
bureaux d'aide juridique (Moniteur belge du 20 mai 2022). | Staatsblad van 20 mei 2022). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ |
15. MAI 2022 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 15. MAI 2022 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 20. Dezember 1999 zur Festlegung der | Erlasses vom 20. Dezember 1999 zur Festlegung der |
Ausführungsmodalitäten in Bezug auf die Entschädigung, die | Ausführungsmodalitäten in Bezug auf die Entschädigung, die |
Rechtsanwälten im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands | Rechtsanwälten im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands |
gewährt wird, und über den Zuschuss für die mit der Organisation der | gewährt wird, und über den Zuschuss für die mit der Organisation der |
Büros für juristischen Beistand verbundenen Kosten | Büros für juristischen Beistand verbundenen Kosten |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gerichtsgesetzbuches, insbesondere des Artikels 508/19 § | Aufgrund des Gerichtsgesetzbuches, insbesondere des Artikels 508/19 § |
4, eingefügt durch das Gesetz vom 23. November 1998 über den | 4, eingefügt durch das Gesetz vom 23. November 1998 über den |
juristischen Beistand und abgeändert durch das Gesetz vom 21. Dezember | juristischen Beistand und abgeändert durch das Gesetz vom 21. Dezember |
2018; | 2018; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 1999 zur Festlegung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 1999 zur Festlegung |
der Ausführungsmodalitäten in Bezug auf die Entschädigung, die | der Ausführungsmodalitäten in Bezug auf die Entschädigung, die |
Rechtsanwälten im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands | Rechtsanwälten im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands |
gewährt wird, und über den Zuschuss für die mit der Organisation der | gewährt wird, und über den Zuschuss für die mit der Organisation der |
Büros für juristischen Beistand verbundenen Kosten, abgeändert durch | Büros für juristischen Beistand verbundenen Kosten, abgeändert durch |
die Königlichen Erlasse vom 18. Dezember 2003, 10. Juni 2006, 21. Juli | die Königlichen Erlasse vom 18. Dezember 2003, 10. Juni 2006, 21. Juli |
2016 und 9. Oktober 2018; | 2016 und 9. Oktober 2018; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 28. April 2022; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 28. April 2022; |
Aufgrund der Stellungnahme der Staatssekretärin für Haushalt vom 4. | Aufgrund der Stellungnahme der Staatssekretärin für Haushalt vom 4. |
Mai 2022; | Mai 2022; |
Aufgrund des Dringlichkeitsantrags, begründet durch die Tatsache, dass | Aufgrund des Dringlichkeitsantrags, begründet durch die Tatsache, dass |
zahlreiche Pro-deo-Rechtsanwälte auf die Zahlung ihrer Entschädigungen | zahlreiche Pro-deo-Rechtsanwälte auf die Zahlung ihrer Entschädigungen |
warten. Sie erhalten diese Zahlung nur einmal im Jahr. Viele | warten. Sie erhalten diese Zahlung nur einmal im Jahr. Viele |
Rechtsanwälte strecken Kosten vor (wie beispielsweise Kosten für die | Rechtsanwälte strecken Kosten vor (wie beispielsweise Kosten für die |
Fahrt zum und vom Gericht). Außerdem bearbeiten einige Rechtsanwälte | Fahrt zum und vom Gericht). Außerdem bearbeiten einige Rechtsanwälte |
ausschließlich Pro-deo-Fälle und müssen daher eine vollständige | ausschließlich Pro-deo-Fälle und müssen daher eine vollständige |
Vorfinanzierung ihrer Bürokosten (Bezahlung des Personals, Sekretariat | Vorfinanzierung ihrer Bürokosten (Bezahlung des Personals, Sekretariat |
usw.) vorsehen. Sie erwarten, dass die jährliche Zahlung rechtzeitig | usw.) vorsehen. Sie erwarten, dass die jährliche Zahlung rechtzeitig |
und spätestens im Mai 2022 erfolgt. | und spätestens im Mai 2022 erfolgt. |
Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 10. Mai 2022, abgegeben in | Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 10. Mai 2022, abgegeben in |
Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am 12. Januar 1973 | Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am 12. Januar 1973 |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
In der Erwägung, dass die Stellungnahme des Rechnungshofes im Rahmen | In der Erwägung, dass die Stellungnahme des Rechnungshofes im Rahmen |
des Gesetzesvorschlags vom 20. Februar 2020 zur Verbesserung des | des Gesetzesvorschlags vom 20. Februar 2020 zur Verbesserung des |
Zugangs zum weiterführenden juristischen Beistand durch Anhebung der | Zugangs zum weiterführenden juristischen Beistand durch Anhebung der |
in diesem Bereich geltenden Einkommensobergrenzen (DOC 55 0175/002) | in diesem Bereich geltenden Einkommensobergrenzen (DOC 55 0175/002) |
nur eine Schätzung ist und wir die Auswirkungen erst nach einigen | nur eine Schätzung ist und wir die Auswirkungen erst nach einigen |
Jahren beurteilen können. Daher kann diese Schätzung noch nicht Teil | Jahren beurteilen können. Daher kann diese Schätzung noch nicht Teil |
des geschlossenen Kostenrahmens für die Berechnung des Werts eines | des geschlossenen Kostenrahmens für die Berechnung des Werts eines |
Punkts sein. | Punkts sein. |
In der Erwägung, dass die Berechnung des Werts eines Punkts nicht nach | In der Erwägung, dass die Berechnung des Werts eines Punkts nicht nach |
den üblichen Regeln erfolgen kann. | den üblichen Regeln erfolgen kann. |
In der Erwägung, dass aufgrund der Inflation eine Anpassung des Werts | In der Erwägung, dass aufgrund der Inflation eine Anpassung des Werts |
eines Punkts erforderlich ist, und zwar auf der Grundlage des | eines Punkts erforderlich ist, und zwar auf der Grundlage des |
Gesundheitsindexes. | Gesundheitsindexes. |
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz und aufgrund der | Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz und aufgrund der |
Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, | Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 1999 | Artikel 1 - Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 1999 |
zur Festlegung der Ausführungsmodalitäten in Bezug auf die | zur Festlegung der Ausführungsmodalitäten in Bezug auf die |
Entschädigung, die Rechtsanwälten im Rahmen des weiterführenden | Entschädigung, die Rechtsanwälten im Rahmen des weiterführenden |
juristischen Beistands gewährt wird, und über den Zuschuss für die mit | juristischen Beistands gewährt wird, und über den Zuschuss für die mit |
der Organisation der Büros für juristischen Beistand verbundenen | der Organisation der Büros für juristischen Beistand verbundenen |
Kosten, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 21. Juli 2016 und | Kosten, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 21. Juli 2016 und |
9. Oktober 2018, wird wie folgt abgeändert: | 9. Oktober 2018, wird wie folgt abgeändert: |
1. In Nr. 3 wird zwischen Absatz 2 und Absatz 3 ein Absatz mit | 1. In Nr. 3 wird zwischen Absatz 2 und Absatz 3 ein Absatz mit |
folgendem Wortlaut eingefügt: | folgendem Wortlaut eingefügt: |
"In Abweichung von Absatz 2 wird der Wert eines Punkts für die Zahlung | "In Abweichung von Absatz 2 wird der Wert eines Punkts für die Zahlung |
von Leistungen im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands | von Leistungen im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands |
für das Gerichtsjahr 2020 2021 auf 81,23 EUR festgelegt." | für das Gerichtsjahr 2020 2021 auf 81,23 EUR festgelegt." |
2. [Abänderung des niederländischen Textes] | 2. [Abänderung des niederländischen Textes] |
Art. 2 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des | Art. 2 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 15. Mai 2022 | Gegeben zu Brüssel, den 15. Mai 2022 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
V. VAN QUICKENBORNE | V. VAN QUICKENBORNE |