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Vue multilingue de Arrêté Royal du 15/05/2022
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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 20 décembre 1999 contenant les modalités d'exécution relatives à l'indemnisation accordée aux avocats dans le cadre de l'aide juridique de deuxième ligne et relatif au subside pour les frais liés à l'organisation des bureaux d'aide juridique. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 20 december 1999 houdende uitvoeringsbepalingen inzake de vergoeding die aan advocaten wordt toegekend in het kader van de juridische tweedelijnsbijstand en inzake de subsidie voor de kosten verbonden aan de organisatie van de bureaus voor juridische bijstand. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE 15 MAI 2022. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 20 décembre 1999 contenant les modalités d'exécution relatives à l'indemnisation accordée aux avocats dans le cadre de l'aide juridique de deuxième ligne et relatif au subside pour les frais liés à l'organisation des bureaux d'aide juridique. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 15 mai 2022 modifiant l'arrêté royal du 20 décembre 1999 contenant les modalités d'exécution relatives à l'indemnisation accordée aux avocats dans le cadre de l'aide juridique de deuxième ligne et relatif au subside pour les frais liés à l'organisation des FEDERALE OVERHEIDSDIENST JUSTITIE 15 MEI 2022. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 20 december 1999 houdende uitvoeringsbepalingen inzake de vergoeding die aan advocaten wordt toegekend in het kader van de juridische tweedelijnsbijstand en inzake de subsidie voor de kosten verbonden aan de organisatie van de bureaus voor juridische bijstand. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 15 mei 2022 tot wijziging van het koninklijk besluit van 20 december 1999 houdende uitvoeringsbepalingen inzake de vergoeding die aan advocaten wordt toegekend in het kader van de juridische tweedelijnsbijstand en inzake de subsidie voor de kosten verbonden aan de organisatie van de bureaus voor juridische bijstand (Belgisch
bureaux d'aide juridique (Moniteur belge du 20 mai 2022). Staatsblad van 20 mei 2022).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
15. MAI 2022 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 15. MAI 2022 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 20. Dezember 1999 zur Festlegung der Erlasses vom 20. Dezember 1999 zur Festlegung der
Ausführungsmodalitäten in Bezug auf die Entschädigung, die Ausführungsmodalitäten in Bezug auf die Entschädigung, die
Rechtsanwälten im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands Rechtsanwälten im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands
gewährt wird, und über den Zuschuss für die mit der Organisation der gewährt wird, und über den Zuschuss für die mit der Organisation der
Büros für juristischen Beistand verbundenen Kosten Büros für juristischen Beistand verbundenen Kosten
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gerichtsgesetzbuches, insbesondere des Artikels 508/19 § Aufgrund des Gerichtsgesetzbuches, insbesondere des Artikels 508/19 §
4, eingefügt durch das Gesetz vom 23. November 1998 über den 4, eingefügt durch das Gesetz vom 23. November 1998 über den
juristischen Beistand und abgeändert durch das Gesetz vom 21. Dezember juristischen Beistand und abgeändert durch das Gesetz vom 21. Dezember
2018; 2018;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 1999 zur Festlegung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 1999 zur Festlegung
der Ausführungsmodalitäten in Bezug auf die Entschädigung, die der Ausführungsmodalitäten in Bezug auf die Entschädigung, die
Rechtsanwälten im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands Rechtsanwälten im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands
gewährt wird, und über den Zuschuss für die mit der Organisation der gewährt wird, und über den Zuschuss für die mit der Organisation der
Büros für juristischen Beistand verbundenen Kosten, abgeändert durch Büros für juristischen Beistand verbundenen Kosten, abgeändert durch
die Königlichen Erlasse vom 18. Dezember 2003, 10. Juni 2006, 21. Juli die Königlichen Erlasse vom 18. Dezember 2003, 10. Juni 2006, 21. Juli
2016 und 9. Oktober 2018; 2016 und 9. Oktober 2018;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 28. April 2022; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 28. April 2022;
Aufgrund der Stellungnahme der Staatssekretärin für Haushalt vom 4. Aufgrund der Stellungnahme der Staatssekretärin für Haushalt vom 4.
Mai 2022; Mai 2022;
Aufgrund des Dringlichkeitsantrags, begründet durch die Tatsache, dass Aufgrund des Dringlichkeitsantrags, begründet durch die Tatsache, dass
zahlreiche Pro-deo-Rechtsanwälte auf die Zahlung ihrer Entschädigungen zahlreiche Pro-deo-Rechtsanwälte auf die Zahlung ihrer Entschädigungen
warten. Sie erhalten diese Zahlung nur einmal im Jahr. Viele warten. Sie erhalten diese Zahlung nur einmal im Jahr. Viele
Rechtsanwälte strecken Kosten vor (wie beispielsweise Kosten für die Rechtsanwälte strecken Kosten vor (wie beispielsweise Kosten für die
Fahrt zum und vom Gericht). Außerdem bearbeiten einige Rechtsanwälte Fahrt zum und vom Gericht). Außerdem bearbeiten einige Rechtsanwälte
ausschließlich Pro-deo-Fälle und müssen daher eine vollständige ausschließlich Pro-deo-Fälle und müssen daher eine vollständige
Vorfinanzierung ihrer Bürokosten (Bezahlung des Personals, Sekretariat Vorfinanzierung ihrer Bürokosten (Bezahlung des Personals, Sekretariat
usw.) vorsehen. Sie erwarten, dass die jährliche Zahlung rechtzeitig usw.) vorsehen. Sie erwarten, dass die jährliche Zahlung rechtzeitig
und spätestens im Mai 2022 erfolgt. und spätestens im Mai 2022 erfolgt.
Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 10. Mai 2022, abgegeben in Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 10. Mai 2022, abgegeben in
Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am 12. Januar 1973 Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am 12. Januar 1973
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
In der Erwägung, dass die Stellungnahme des Rechnungshofes im Rahmen In der Erwägung, dass die Stellungnahme des Rechnungshofes im Rahmen
des Gesetzesvorschlags vom 20. Februar 2020 zur Verbesserung des des Gesetzesvorschlags vom 20. Februar 2020 zur Verbesserung des
Zugangs zum weiterführenden juristischen Beistand durch Anhebung der Zugangs zum weiterführenden juristischen Beistand durch Anhebung der
in diesem Bereich geltenden Einkommensobergrenzen (DOC 55 0175/002) in diesem Bereich geltenden Einkommensobergrenzen (DOC 55 0175/002)
nur eine Schätzung ist und wir die Auswirkungen erst nach einigen nur eine Schätzung ist und wir die Auswirkungen erst nach einigen
Jahren beurteilen können. Daher kann diese Schätzung noch nicht Teil Jahren beurteilen können. Daher kann diese Schätzung noch nicht Teil
des geschlossenen Kostenrahmens für die Berechnung des Werts eines des geschlossenen Kostenrahmens für die Berechnung des Werts eines
Punkts sein. Punkts sein.
In der Erwägung, dass die Berechnung des Werts eines Punkts nicht nach In der Erwägung, dass die Berechnung des Werts eines Punkts nicht nach
den üblichen Regeln erfolgen kann. den üblichen Regeln erfolgen kann.
In der Erwägung, dass aufgrund der Inflation eine Anpassung des Werts In der Erwägung, dass aufgrund der Inflation eine Anpassung des Werts
eines Punkts erforderlich ist, und zwar auf der Grundlage des eines Punkts erforderlich ist, und zwar auf der Grundlage des
Gesundheitsindexes. Gesundheitsindexes.
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz und aufgrund der Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz und aufgrund der
Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 1999 Artikel 1 - Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 1999
zur Festlegung der Ausführungsmodalitäten in Bezug auf die zur Festlegung der Ausführungsmodalitäten in Bezug auf die
Entschädigung, die Rechtsanwälten im Rahmen des weiterführenden Entschädigung, die Rechtsanwälten im Rahmen des weiterführenden
juristischen Beistands gewährt wird, und über den Zuschuss für die mit juristischen Beistands gewährt wird, und über den Zuschuss für die mit
der Organisation der Büros für juristischen Beistand verbundenen der Organisation der Büros für juristischen Beistand verbundenen
Kosten, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 21. Juli 2016 und Kosten, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 21. Juli 2016 und
9. Oktober 2018, wird wie folgt abgeändert: 9. Oktober 2018, wird wie folgt abgeändert:
1. In Nr. 3 wird zwischen Absatz 2 und Absatz 3 ein Absatz mit 1. In Nr. 3 wird zwischen Absatz 2 und Absatz 3 ein Absatz mit
folgendem Wortlaut eingefügt: folgendem Wortlaut eingefügt:
"In Abweichung von Absatz 2 wird der Wert eines Punkts für die Zahlung "In Abweichung von Absatz 2 wird der Wert eines Punkts für die Zahlung
von Leistungen im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands von Leistungen im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands
für das Gerichtsjahr 2020 2021 auf 81,23 EUR festgelegt." für das Gerichtsjahr 2020 2021 auf 81,23 EUR festgelegt."
2. [Abänderung des niederländischen Textes] 2. [Abänderung des niederländischen Textes]
Art. 2 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des Art. 2 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 15. Mai 2022 Gegeben zu Brüssel, den 15. Mai 2022
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
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