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Vue multilingue de Arrêté Royal du 15/05/2007
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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 7 janvier 2007 relatif à la veste de sécurité rétroréfléchissante Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 7 januari 2007 betreffende de retro-reflecterende veiligheidsvest
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
15 MAI 2007. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en 15 MEI 2007. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële
langue allemande de l'arrêté royal du 7 janvier 2007 relatif à la Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 7 januari 2007
veste de sécurité rétroréfléchissante betreffende de retro-reflecterende veiligheidsvest
ALBERT II, Roi des Belges, ALBERT II, Koning der Belgen,
A tous, présents et à venir, Salut. Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet.
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°,
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990;
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk
royal du 7 janvier 2007 relatif à la veste de sécurité besluit van 7 januari 2007 betreffende de retro-reflecterende
rétroréfléchissante, établi par le Service central de traduction veiligheidsvest, opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy; vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy;
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken,
Nous avons arrêté et arrêtons : Hebben Wij besloten en besluiten Wij :

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction

Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse

officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 7 janvier 2007 vertaling van het koninklijk besluit van 7 januari 2007 betreffende de
relatif à la veste de sécurité rétroréfléchissante. retro-reflecterende veiligheidsvest.

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de

présent arrêté. uitvoering van dit besluit.
Donné à Bruxelles, le 15 mai 2007. Gegeven te Brussel, 15 mei 2007.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
P. DEWAEL P. DEWAEL
Annexe Annexe - Bijlage
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN
7. JANUAR 2007 - Königlicher Erlass über die retroreflektierende 7. JANUAR 2007 - Königlicher Erlass über die retroreflektierende
Sicherheitsweste Sicherheitsweste
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
der Entwurf eines Königlichen Erlasses, den ich die Ehre habe, Ihnen der Entwurf eines Königlichen Erlasses, den ich die Ehre habe, Ihnen
zur Unterschrift vorzulegen, bezweckt, das Tragen der reflektierenden zur Unterschrift vorzulegen, bezweckt, das Tragen der reflektierenden
Sicherheitsweste zur Pflicht zu machen, wenn ein Führer auf der Sicherheitsweste zur Pflicht zu machen, wenn ein Führer auf der
Autobahn oder auf einer Kraftfahrstrasse aus seinem liegengebliebenen Autobahn oder auf einer Kraftfahrstrasse aus seinem liegengebliebenen
Fahrzeug aussteigen muss. Fahrzeug aussteigen muss.
Auch wenn auf der Autobahn selten Unfälle passieren, in denen Auch wenn auf der Autobahn selten Unfälle passieren, in denen
Fussgänger verwickelt sind, sind die Folgen solcher Unfälle doch meist Fussgänger verwickelt sind, sind die Folgen solcher Unfälle doch meist
äusserst dramatisch. Eine der vorgesehenen Lösungen ist die Pflicht, äusserst dramatisch. Eine der vorgesehenen Lösungen ist die Pflicht,
eine fluoreszierende und reflektierende Sicherheitsweste zu tragen, eine fluoreszierende und reflektierende Sicherheitsweste zu tragen,
damit der Führer, der zum Fussgänger geworden ist, besser sichtbar damit der Führer, der zum Fussgänger geworden ist, besser sichtbar
ist. Eine solche Massnahme ist bereits in anderen europäischen Ländern ist. Eine solche Massnahme ist bereits in anderen europäischen Ländern
getroffen worden. getroffen worden.
Diese Massnahme gilt nur auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen, da Diese Massnahme gilt nur auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen, da
diese ausschliesslich dem Verkehr der schnellsten Motorfahrzeuge diese ausschliesslich dem Verkehr der schnellsten Motorfahrzeuge
vorbehalten sind und da gerade auf diesen öffentlichen Strassen die vorbehalten sind und da gerade auf diesen öffentlichen Strassen die
Anwesenheit eines Fussgängers für die anderen Führer besonders Anwesenheit eines Fussgängers für die anderen Führer besonders
überraschend sein kann. überraschend sein kann.
Die Tatsache, dass ein Fahrzeug liegengeblieben ist, muss nicht Die Tatsache, dass ein Fahrzeug liegengeblieben ist, muss nicht
notwendigerweise mit einem Defekt des Fahrzeugs zu tun haben, sondern notwendigerweise mit einem Defekt des Fahrzeugs zu tun haben, sondern
kann auch auf einen Unfall zurückzuführen sein. Sobald der Führer kann auch auf einen Unfall zurückzuführen sein. Sobald der Führer
imstande ist, das Fahrzeug aus eigener Kraft zu verlassen und gemäss imstande ist, das Fahrzeug aus eigener Kraft zu verlassen und gemäss
Artikel 51.1 die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um die Artikel 51.1 die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um die
Sicherheit des Verkehrs zu gewährleisten, muss er die Sicherheitsweste Sicherheit des Verkehrs zu gewährleisten, muss er die Sicherheitsweste
überziehen. überziehen.
Es geht hier um alle Fälle, wo ein Fahrzeug auf einer Fahrspur zum Es geht hier um alle Fälle, wo ein Fahrzeug auf einer Fahrspur zum
Stillstand kommt oder auf der Standspur abgestellt wird. Stillstand kommt oder auf der Standspur abgestellt wird.
Nur der Führer des liegengebliebenen Fahrzeugs muss die erforderlichen Nur der Führer des liegengebliebenen Fahrzeugs muss die erforderlichen
Massnahmen treffen, um die Sicherheit des Verkehrs zu gewährleisten. Massnahmen treffen, um die Sicherheit des Verkehrs zu gewährleisten.
Demzufolge ist nur er verpflichtet, die Sicherheitsweste zu tragen. Es Demzufolge ist nur er verpflichtet, die Sicherheitsweste zu tragen. Es
empfiehlt sich jedoch, dass die übrigen Fahrzeuginsassen sich empfiehlt sich jedoch, dass die übrigen Fahrzeuginsassen sich
sicherheitshalber hinter die Leitplanke begeben. sicherheitshalber hinter die Leitplanke begeben.
Die Abänderung der Strassenverkehrsordnung geht nicht mit einer Die Abänderung der Strassenverkehrsordnung geht nicht mit einer
Anpassung der technischen Vorschriften für Fahrzeuge einher. Würde die Anpassung der technischen Vorschriften für Fahrzeuge einher. Würde die
reflektierende Weste nämlich nur als Pflichtausrüstung für das reflektierende Weste nämlich nur als Pflichtausrüstung für das
Fahrzeug vorgeschrieben, wären nur die in Belgien zugelassenen Fahrzeug vorgeschrieben, wären nur die in Belgien zugelassenen
Fahrzeuge betroffen. Es ist also logischer, diese Pflicht in Form Fahrzeuge betroffen. Es ist also logischer, diese Pflicht in Form
einer Verhaltensregel einzuführen, auch wenn die Benutzung dieser einer Verhaltensregel einzuführen, auch wenn die Benutzung dieser
Weste notwendigerweise voraussetzt, dass der Führer eine solche Weste Weste notwendigerweise voraussetzt, dass der Führer eine solche Weste
im Fahrzeug dabei hat. im Fahrzeug dabei hat.
Es sind keine technischen Mindestspezifikationen für die Es sind keine technischen Mindestspezifikationen für die
retroreflektierende Sicherheitsweste vorgesehen. retroreflektierende Sicherheitsweste vorgesehen.
Soweit der Inhalt der Abänderungen, die Eurer Majestät zur Soweit der Inhalt der Abänderungen, die Eurer Majestät zur
Unterschrift vorgelegt werden. Unterschrift vorgelegt werden.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige und getreue Diener der ehrerbietige und getreue Diener
Eurer Majestät Eurer Majestät
zu sein. zu sein.
Der Minister der Mobilität Der Minister der Mobilität
R. LANDUYT R. LANDUYT
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN
7. JANUAR 2007 - Königlicher Erlass über die retroreflektierende 7. JANUAR 2007 - Königlicher Erlass über die retroreflektierende
Sicherheitsweste Sicherheitsweste
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die
Strassenverkehrspolizei, insbesondere des Artikels 1 Absatz 1; Strassenverkehrspolizei, insbesondere des Artikels 1 Absatz 1;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung
der allgemeinen Ordnung über den Strassenverkehr und die Benutzung der der allgemeinen Ordnung über den Strassenverkehr und die Benutzung der
öffentlichen Strasse, insbesondere des Artikels 51; öffentlichen Strasse, insbesondere des Artikels 51;
Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen an der Ausarbeitung Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen an der Ausarbeitung
des vorliegenden Erlasses; des vorliegenden Erlasses;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 41.750/4 des Staatsrates vom 20. Dezember Aufgrund des Gutachtens Nr. 41.750/4 des Staatsrates vom 20. Dezember
2006, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der 2006, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Mobilität Auf Vorschlag Unseres Ministers der Mobilität
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1. In Artikel 51 des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975

Artikel 1.In Artikel 51 des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975

zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Strassenverkehr und zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Strassenverkehr und
die Benutzung der öffentlichen Strasse wird ein Punkt 51.4 mit die Benutzung der öffentlichen Strasse wird ein Punkt 51.4 mit
folgendem Wortlaut eingefügt: folgendem Wortlaut eingefügt:
« Auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen muss der Führer eines « Auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen muss der Führer eines
liegengebliebenen Fahrzeugs, das an einer Stelle zum Stillstand liegengebliebenen Fahrzeugs, das an einer Stelle zum Stillstand
gekommen ist, wo Halten und Parken verboten sind, eine gekommen ist, wo Halten und Parken verboten sind, eine
retroreflektierende Sicherheitsweste tragen, sobald er sein Fahrzeug retroreflektierende Sicherheitsweste tragen, sobald er sein Fahrzeug
verlässt. » verlässt. »

Art. 2.Vorliegender Erlass tritt am 1. Februar 2007 in Kraft.

Art. 2.Vorliegender Erlass tritt am 1. Februar 2007 in Kraft.

Art. 3.Unser Minister der Mobilität ist mit der Ausführung des

Art. 3.Unser Minister der Mobilität ist mit der Ausführung des

vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 7. Januar 2007 Gegeben zu Brüssel, den 7. Januar 2007
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Mobilität Der Minister der Mobilität
R. LANDUYT R. LANDUYT
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 15 mai 2007. Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 15 mei 2007.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
P. DEWAEL P. DEWAEL
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