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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 26 septembre 2005 relatif aux modalités en matière d'octroi, de durée de validité, de refus et de destruction de la carte d'identification et à la procédure en matière d'enquêtes sur les conditions de sécurité. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 26 september 2005 betreffende de modaliteiten voor de toekenning, de geldigheidsduur, de weigering en de vernietiging van de identificatiekaart en de procedure inzake de onderzoeken naar de veiligheidsvoorwaarden. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 15 JUILLET 2009. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 26 septembre 2005 relatif aux modalités en matière d'octroi, de durée de validité, de refus et de destruction de la carte d'identification et à la procédure en matière d'enquêtes sur les conditions de sécurité. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 15 juillet 2009 modifiant l'arrêté royal du 26 septembre 2005 relatif aux modalités en matière d'octroi, de durée de validité, de refus et de destruction de la carte d'identification et à la procédure en matière d'enquêtes sur les conditions de sécurité | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 15 JULI 2009. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 26 september 2005 betreffende de modaliteiten voor de toekenning, de geldigheidsduur, de weigering en de vernietiging van de identificatiekaart en de procedure inzake de onderzoeken naar de veiligheidsvoorwaarden. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 15 juli 2009 tot wijziging van het koninklijk besluit van 26 september 2005 betreffende de modaliteiten voor de toekenning, de geldigheidsduur, de weigering en de vernietiging van de identificatiekaart en de procedure inzake de onderzoeken naar de |
(Moniteur belge du 6 août 2009). | veiligheidsvoorwaarden (Belgisch Staatsblad van 6 augustus 2009). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
15. JULI 2009 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 15. JULI 2009 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 26. September 2005 über die Modalitäten für die | Erlasses vom 26. September 2005 über die Modalitäten für die |
Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die Verweigerung und die Vernichtung | Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die Verweigerung und die Vernichtung |
der Identifizierungskarte und das Verfahren in Sachen Untersuchungen | der Identifizierungskarte und das Verfahren in Sachen Untersuchungen |
bezüglich der Sicherheitsbedingungen | bezüglich der Sicherheitsbedingungen |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Gesetzes vom 10. April 1990 zur Regelung der privaten und | Aufgrund des Gesetzes vom 10. April 1990 zur Regelung der privaten und |
besonderen Sicherheit, insbesondere des Artikels 8 § 3 Absatz 5; | besonderen Sicherheit, insbesondere des Artikels 8 § 3 Absatz 5; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. September 2005 über die | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. September 2005 über die |
Modalitäten für die Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die Verweigerung | Modalitäten für die Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die Verweigerung |
und die Vernichtung der Identifizierungskarte und das Verfahren in | und die Vernichtung der Identifizierungskarte und das Verfahren in |
Sachen Untersuchungen bezüglich der Sicherheitsbedingungen; | Sachen Untersuchungen bezüglich der Sicherheitsbedingungen; |
Aufgrund des Gutachtens 46.285/2 des Staatsrates vom 20. April 2009, | Aufgrund des Gutachtens 46.285/2 des Staatsrates vom 20. April 2009, |
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat, ersetzt durch das Gesetz vom | koordinierten Gesetze über den Staatsrat, ersetzt durch das Gesetz vom |
2. April 2003; | 2. April 2003; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern | Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - In Artikel 8 des Königlichen Erlasses vom 26. September | Artikel 1 - In Artikel 8 des Königlichen Erlasses vom 26. September |
2005 über die Modalitäten für die Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die | 2005 über die Modalitäten für die Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die |
Verweigerung und die Vernichtung der Identifizierungskarte und das | Verweigerung und die Vernichtung der Identifizierungskarte und das |
Verfahren in Sachen Untersuchungen bezüglich der | Verfahren in Sachen Untersuchungen bezüglich der |
Sicherheitsbedingungen wird Absatz 1 durch die Wörter «, und muss | Sicherheitsbedingungen wird Absatz 1 durch die Wörter «, und muss |
Artikel 5 entsprechen » ergänzt. | Artikel 5 entsprechen » ergänzt. |
Art. 2 - In Artikel 11 desselben Erlasses wird Nr. 3 durch die Wörter | Art. 2 - In Artikel 11 desselben Erlasses wird Nr. 3 durch die Wörter |
«, gemäss dem Muster in Anlage 4 » ergänzt. | «, gemäss dem Muster in Anlage 4 » ergänzt. |
Art. 3 - Artikel 13 desselben Erlasses wird durch einen Absatz mit | Art. 3 - Artikel 13 desselben Erlasses wird durch einen Absatz mit |
folgendem Wortlaut ergänzt: | folgendem Wortlaut ergänzt: |
« Sobald das Unternehmen die Karte für den betreffenden Bediensteten | « Sobald das Unternehmen die Karte für den betreffenden Bediensteten |
erhalten hat, stellt es ihm die Karte zur Verfügung. » | erhalten hat, stellt es ihm die Karte zur Verfügung. » |
Art. 4 - In Artikel 15 Absatz 1 desselben Erlasses werden eine Nr. 7 | Art. 4 - In Artikel 15 Absatz 1 desselben Erlasses werden eine Nr. 7 |
und eine Nr. 8 mit folgendem Wortlaut hinzugefügt: | und eine Nr. 8 mit folgendem Wortlaut hinzugefügt: |
« 7. die Karte durch eine Karte ersetzt worden ist, deren | « 7. die Karte durch eine Karte ersetzt worden ist, deren |
Funktionscode, wie im Ministeriellen Erlass zur Festlegung des Musters | Funktionscode, wie im Ministeriellen Erlass zur Festlegung des Musters |
der Identifizierungskarte festgelegt und beschrieben, angepasst worden | der Identifizierungskarte festgelegt und beschrieben, angepasst worden |
ist, | ist, |
8. die Karte, die als verloren gemeldet wurde und für die ein Duplikat | 8. die Karte, die als verloren gemeldet wurde und für die ein Duplikat |
ausgestellt worden ist, wiedergefunden worden ist. » | ausgestellt worden ist, wiedergefunden worden ist. » |
Art. 5 - Artikel 17 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: | Art. 5 - Artikel 17 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: |
1. In § 2 werden die Wörter « 4 oder » jeweils aufgehoben. | 1. In § 2 werden die Wörter « 4 oder » jeweils aufgehoben. |
2. Der Artikel wird durch einen Paragraphen 3 mit folgendem Wortlaut | 2. Der Artikel wird durch einen Paragraphen 3 mit folgendem Wortlaut |
ergänzt: | ergänzt: |
« § 3 - Wenn der Betreffende eine oder mehrere Ausübungsbedingungen | « § 3 - Wenn der Betreffende eine oder mehrere Ausübungsbedingungen |
die in Bezug auf das leitende Personal in Artikel 5 Absatz 1 Nr. 1, 4, | die in Bezug auf das leitende Personal in Artikel 5 Absatz 1 Nr. 1, 4, |
9, 10 oder 11 des Gesetzes und in Bezug auf das ausführende Personal | 9, 10 oder 11 des Gesetzes und in Bezug auf das ausführende Personal |
in Artikel 6 Absatz 1 Nr. 4, 9 oder 10 des Gesetzes festgelegt sind, | in Artikel 6 Absatz 1 Nr. 4, 9 oder 10 des Gesetzes festgelegt sind, |
nicht erfüllt, wird er per Einschreiben informiert über die | nicht erfüllt, wird er per Einschreiben informiert über die |
festgestellte Unvereinbarkeit und über die Möglichkeit, diese | festgestellte Unvereinbarkeit und über die Möglichkeit, diese |
Unvereinbarkeit nach eigener Wahl zu beheben, indem er davon absieht, | Unvereinbarkeit nach eigener Wahl zu beheben, indem er davon absieht, |
bestimmte Leistungen oder Tätigkeiten auszuüben. | bestimmte Leistungen oder Tätigkeiten auszuüben. |
Ab dem Datum des Eingangs des im vorangehenden Absatz erwähnten | Ab dem Datum des Eingangs des im vorangehenden Absatz erwähnten |
Einschreibens verfügt der Betreffende über eine Frist von dreissig | Einschreibens verfügt der Betreffende über eine Frist von dreissig |
Tagen, um seine Wahl per Einschreiben mitzuteilen. | Tagen, um seine Wahl per Einschreiben mitzuteilen. |
Wenn der Betreffende innerhalb der angegebenen Frist nicht mitgeteilt | Wenn der Betreffende innerhalb der angegebenen Frist nicht mitgeteilt |
hat, dass er sich entschieden hat, von den unvereinbaren Leistungen | hat, dass er sich entschieden hat, von den unvereinbaren Leistungen |
und Tätigkeiten abzusehen, wird die beantragte Karte verweigert. | und Tätigkeiten abzusehen, wird die beantragte Karte verweigert. |
In Abweichung vom vorangehenden Absatz wird das in den Artikeln 18 bis | In Abweichung vom vorangehenden Absatz wird das in den Artikeln 18 bis |
23 vorgesehene Verfahren auf den Betreffenden angewandt, wenn die | 23 vorgesehene Verfahren auf den Betreffenden angewandt, wenn die |
Unvereinbarkeit die gleichzeitige Ausübung einer Tätigkeit betrifft, | Unvereinbarkeit die gleichzeitige Ausübung einer Tätigkeit betrifft, |
die aufgrund der Tatsache, dass sie von derselben Person wie | die aufgrund der Tatsache, dass sie von derselben Person wie |
derjenigen, die auch eine ausführende oder leitende Funktion ausübt, | derjenigen, die auch eine ausführende oder leitende Funktion ausübt, |
eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere oder äussere | eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere oder äussere |
Sicherheit des Staates darstellen kann. » | Sicherheit des Staates darstellen kann. » |
Art. 6 - In denselben Erlass wird eine Anlage 4 eingefügt, die | Art. 6 - In denselben Erlass wird eine Anlage 4 eingefügt, die |
vorliegendem Erlass beigefügt ist. | vorliegendem Erlass beigefügt ist. |
Art. 7 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 7 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 15. Juli 2009 | Gegeben zu Brüssel, den 15. Juli 2009 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
G. DE PADT | G. DE PADT |
Anlage 4 | Anlage 4 |
Einverständnis zu der Untersuchung bezüglich der | Einverständnis zu der Untersuchung bezüglich der |
Sicherheitsbedingungen (1) | Sicherheitsbedingungen (1) |
Der/die Unterzeichnete * (Name und Vorname): . . . . . | Der/die Unterzeichnete * (Name und Vorname): . . . . . |
Adresse (Strasse, Nummer, Postleitzahl und Gemeinde): . . . . . | Adresse (Strasse, Nummer, Postleitzahl und Gemeinde): . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
Geburtsort und -datum: . . . . . | Geburtsort und -datum: . . . . . |
Nummer des Nationalregisters: . . . . . | Nummer des Nationalregisters: . . . . . |
erklärt, dass er/sie eine Funktion, wie im Gesetz zur Regelung der | erklärt, dass er/sie eine Funktion, wie im Gesetz zur Regelung der |
privaten und besonderen Sicherheit erwähnt, ausüben möchte. | privaten und besonderen Sicherheit erwähnt, ausüben möchte. |
Demzufolge gibt der/die Unterzeichnete * in Ausführung von Artikel 7 § | Demzufolge gibt der/die Unterzeichnete * in Ausführung von Artikel 7 § |
2 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung der privaten und besonderen | 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung der privaten und besonderen |
Sicherheit hiermit sein/ihr Einverständnis zu der Untersuchung | Sicherheit hiermit sein/ihr Einverständnis zu der Untersuchung |
bezüglich der Sicherheitsbedingungen, wie in Artikel 7 § 1 des | bezüglich der Sicherheitsbedingungen, wie in Artikel 7 § 1 des |
vorerwähnten Gesetzes erwähnt. | vorerwähnten Gesetzes erwähnt. |
Der/die Unterzeichnete * nimmt zur Kenntnis, dass die Angaben, die | Der/die Unterzeichnete * nimmt zur Kenntnis, dass die Angaben, die |
untersucht werden können, Auskünfte gerichts- oder | untersucht werden können, Auskünfte gerichts- oder |
verwaltungspolizeilicher Art oder berufliche Angaben sind. | verwaltungspolizeilicher Art oder berufliche Angaben sind. |
Geschehen zu . . . . . (Ort), am . . . . . (Datum) | Geschehen zu . . . . . (Ort), am . . . . . (Datum) |
Unterschrift | Unterschrift |
(mit dem vorangehenden handschriftlichen Vermerk "Gelesen und | (mit dem vorangehenden handschriftlichen Vermerk "Gelesen und |
genehmigt") | genehmigt") |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 26. September 2005 über die Modalitäten | Gesehen, um Unserem Erlass vom 26. September 2005 über die Modalitäten |
für die Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die Verweigerung und die | für die Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die Verweigerung und die |
Vernichtung der Identifizierungskarte und das Verfahren in Sachen | Vernichtung der Identifizierungskarte und das Verfahren in Sachen |
Untersuchungen bezüglich der Sicherheitsbedingungen beigefügt zu | Untersuchungen bezüglich der Sicherheitsbedingungen beigefügt zu |
werden. | werden. |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
G. DE PADT | G. DE PADT |
_______ | _______ |
Fussnoten | Fussnoten |
* Unzutreffendes bitte streichen. | * Unzutreffendes bitte streichen. |
(1) Die Person, die einer Untersuchung bezüglich der | (1) Die Person, die einer Untersuchung bezüglich der |
Sicherheitsbedingungen unterworfen wird, muss vorher und ein einziges | Sicherheitsbedingungen unterworfen wird, muss vorher und ein einziges |
Mal über das Unternehmen, den Dienst oder die Einrichtung, für | Mal über das Unternehmen, den Dienst oder die Einrichtung, für |
das/den/die sie die in Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung der | das/den/die sie die in Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung der |
privaten und besonderen Sicherheit erwähnten Tätigkeit ausübt oder | privaten und besonderen Sicherheit erwähnten Tätigkeit ausübt oder |
ausüben wird, ihr Einverständnis dazu geben, indem sie vorliegendes | ausüben wird, ihr Einverständnis dazu geben, indem sie vorliegendes |
Formular ausfüllt. | Formular ausfüllt. |