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Arrêté royal modifiant plusieurs arrêtés royaux en matière de marchés publics et de concessions et adaptant un seuil dans la loi du 17 juin 2013 relative à la motivation, à l'information et aux voies de recours en matière de marchés publics, de certains marchés de travaux, de fournitures et de services et de concessions. - Traduction allemande d'extraits | Koninklijk besluit tot wijziging van meerdere koninklijke besluiten op het vlak van overheidsopdrachten en concessies en tot aanpassing van een drempel in de wet van 17 juni 2013 betreffende de motivering, de informatie en de rechtsmiddelen inzake overheidsopdrachten, bepaalde opdrachten voor werken, leveringen en diensten en concessies. - Duitse vertaling van uittreksels |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL CHANCELLERIE DU PREMIER MINISTRE | FEDERALE OVERHEIDSDIENST KANSELARIJ VAN DE EERSTE MINISTER |
15 AVRIL 2018. - Arrêté royal modifiant plusieurs arrêtés royaux en | 15 APRIL 2018. - Koninklijk besluit tot wijziging van meerdere |
matière de marchés publics et de concessions et adaptant un seuil dans | koninklijke besluiten op het vlak van overheidsopdrachten en |
la loi du 17 juin 2013 relative à la motivation, à l'information et | concessies en tot aanpassing van een drempel in de wet van 17 juni |
aux voies de recours en matière de marchés publics, de certains | 2013 betreffende de motivering, de informatie en de rechtsmiddelen |
inzake overheidsopdrachten, bepaalde opdrachten voor werken, | |
marchés de travaux, de fournitures et de services et de concessions. - | leveringen en diensten en concessies. - Duitse vertaling van |
Traduction allemande d'extraits | uittreksels |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 46 |
articles 46 à 62 de l'arrêté royal du 15 avril 2018 modifiant | tot 62 van het koninklijk besluit van 15 april 2018 tot wijziging van |
plusieurs arrêtés royaux en matière de marchés publics et de | meerdere koninklijke besluiten op het vlak van overheidsopdrachten en |
concessions et adaptant un seuil dans la loi du 17 juin 2013 relative | concessies en tot aanpassing van een drempel in de wet van 17 juni |
à la motivation, à l'information et aux voies de recours en matière de | 2013 betreffende de motivering, de informatie en de rechtsmiddelen |
marchés publics, de certains marchés de travaux, de fournitures et de | inzake overheidsopdrachten, bepaalde opdrachten voor werken, |
services et de concessions (Moniteur belge du 18 avril 2018). | leveringen en diensten en concessies (Belgisch Staatsblad van 18 april |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | 2018). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS |
15. APRIL 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung verschiedener | 15. APRIL 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung verschiedener |
Königlicher Erlasse im Bereich der öffentlichen Aufträge und der | Königlicher Erlasse im Bereich der öffentlichen Aufträge und der |
Konzessionen und zur Anpassung eines Schwellenwertes im Gesetz vom 17. | Konzessionen und zur Anpassung eines Schwellenwertes im Gesetz vom 17. |
Juni 2013 über die Begründung, die Unterrichtung und die Rechtsmittel | Juni 2013 über die Begründung, die Unterrichtung und die Rechtsmittel |
im Bereich der öffentlichen Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und | im Bereich der öffentlichen Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und |
Dienstleistungsaufträge und der Konzessionen | Dienstleistungsaufträge und der Konzessionen |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund der Artikel 37 und 108 der Verfassung; | Aufgrund der Artikel 37 und 108 der Verfassung; |
Aufgrund des Gesetzes vom 13. August 2011 über öffentliche Aufträge | Aufgrund des Gesetzes vom 13. August 2011 über öffentliche Aufträge |
und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den | und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den |
Bereichen Verteidigung und Sicherheit, der Artikel 8 Absatz 2, 22 | Bereichen Verteidigung und Sicherheit, der Artikel 8 Absatz 2, 22 |
Absatz 3, 26, 27 Absatz 2, 30 Absatz 6, 35, 37 § 2 Absatz 3, 40/1 § 1 | Absatz 3, 26, 27 Absatz 2, 30 Absatz 6, 35, 37 § 2 Absatz 3, 40/1 § 1 |
Absatz 1 und § 2, eingefügt durch das Gesetz vom 17. Juni 2016, und 45 | Absatz 1 und § 2, eingefügt durch das Gesetz vom 17. Juni 2016, und 45 |
Absatz 3; | Absatz 3; |
Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die | Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die |
Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen | Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen |
Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der | Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der |
Konzessionen, der Artikel 29 § 2, ersetzt durch das Gesetz vom 16. | Konzessionen, der Artikel 29 § 2, ersetzt durch das Gesetz vom 16. |
Februar 2017, und 61 Absatz 2; | Februar 2017, und 61 Absatz 2; |
Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen | Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen |
Aufträge, der Artikel 9 Absatz 1, 12 Absatz 2, 16 Absatz 1, 17 Absatz | Aufträge, der Artikel 9 Absatz 1, 12 Absatz 2, 16 Absatz 1, 17 Absatz |
2, 36 § 5, 37 § 6, 38 § 9, 39 § 9, 40 § 7, 41 § 7, 42 § 4, 44 § 5, 45 | 2, 36 § 5, 37 § 6, 38 § 9, 39 § 9, 40 § 7, 41 § 7, 42 § 4, 44 § 5, 45 |
§ 5, 46 § 3, 48 Absatz 4, 50 Absatz 1, 68 § 2, 72, 74, 81 § 5, 86 | § 5, 46 § 3, 48 Absatz 4, 50 Absatz 1, 68 § 2, 72, 74, 81 § 5, 86 |
Absatz 1, 118 § 5, 119 § 3, 120 § 3, 121 § 8 Absatz 2, 122 § 7, 123 § | Absatz 1, 118 § 5, 119 § 3, 120 § 3, 121 § 8 Absatz 2, 122 § 7, 123 § |
3, 124 § 3, 132 Absatz 1, 151 § 3 Absatz 1, 153 Nr. 1, 156 § 1, 168 § | 3, 124 § 3, 132 Absatz 1, 151 § 3 Absatz 1, 153 Nr. 1, 156 § 1, 168 § |
2 Absatz 1 und § 3, 169 Absatz 3, 171 Absatz 1 und 193; | 2 Absatz 1 und § 3, 169 Absatz 3, 171 Absatz 1 und 193; |
Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die Konzessionsverträge, | Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die Konzessionsverträge, |
der Artikel 3 § 1 Absatz 5, 35, 46 § 7, 62 § 2 Absatz 1 und § 3 und 63 | der Artikel 3 § 1 Absatz 5, 35, 46 § 7, 62 § 2 Absatz 1 und § 3 und 63 |
Absatz 3; | Absatz 3; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 2010 über die | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 2010 über die |
Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge im Rahmen | Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge im Rahmen |
öffentlicher Aufträge; | öffentlicher Aufträge; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. Januar 2013 zur Festlegung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. Januar 2013 zur Festlegung |
der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge; | der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. April 2013 über das | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. April 2013 über das |
Eingreifen des Ministerrates, die Befugnisübertragungen und die | Eingreifen des Ministerrates, die Befugnisübertragungen und die |
Ermächtigungen hinsichtlich der Vergabe und Ausführung von | Ermächtigungen hinsichtlich der Vergabe und Ausführung von |
öffentlichen Aufträgen, Projektwettbewerben und öffentlichen | öffentlichen Aufträgen, Projektwettbewerben und öffentlichen |
Baukonzessionen auf föderaler Ebene; | Baukonzessionen auf föderaler Ebene; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 13. Juli 2014 über die | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 13. Juli 2014 über die |
Energieeffizienzanforderungen im Rahmen bestimmter öffentlicher | Energieeffizienzanforderungen im Rahmen bestimmter öffentlicher |
Aufträge über die Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und | Aufträge über die Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und |
Gebäuden; | Gebäuden; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. April 2017 über die Vergabe | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. April 2017 über die Vergabe |
öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen; | öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. Juni 2017 über die Vergabe | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. Juni 2017 über die Vergabe |
öffentlicher Aufträge in den Sonderbereichen; | öffentlicher Aufträge in den Sonderbereichen; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 25. Juni 2017 über die Vergabe | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 25. Juni 2017 über die Vergabe |
und die allgemeinen Regeln für die Ausführung von | und die allgemeinen Regeln für die Ausführung von |
Konzessionsverträgen; | Konzessionsverträgen; |
Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für die Öffentlichen | Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für die Öffentlichen |
Aufträge vom 25. September 2017; | Aufträge vom 25. September 2017; |
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die | Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die |
gemäß den Artikeln 6 § 1 und 7 § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 | gemäß den Artikeln 6 § 1 und 7 § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 |
zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative | zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative |
Vereinfachung am 25. September 2017 durchgeführt worden ist; | Vereinfachung am 25. September 2017 durchgeführt worden ist; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 2. Oktober 2017; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 2. Oktober 2017; |
Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 4. | Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 4. |
Dezember 2017; | Dezember 2017; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.690/1 des Staatsrates vom 16. Februar | Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.690/1 des Staatsrates vom 16. Februar |
2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag des Premierministers und aufgrund der Stellungnahme der | Auf Vorschlag des Premierministers und aufgrund der Stellungnahme der |
Minister, die im Rat darüber beraten haben, | Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
[...] | [...] |
KAPITEL 7 - Abänderung des Königlichen Erlasses vom 18. Juni 2017 über | KAPITEL 7 - Abänderung des Königlichen Erlasses vom 18. Juni 2017 über |
die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Sonderbereichen | die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Sonderbereichen |
Art. 46 - Artikel 37 Absatz 3 des Königlichen Erlasses vom 18. Juni | Art. 46 - Artikel 37 Absatz 3 des Königlichen Erlasses vom 18. Juni |
2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Sonderbereichen | 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Sonderbereichen |
wird wie folgt ersetzt: | wird wie folgt ersetzt: |
"Der Wert der Angebote wird Mehrwertsteuer einbegriffen bewertet, wenn | "Der Wert der Angebote wird Mehrwertsteuer einbegriffen bewertet, wenn |
die Mehrwertsteuer Kosten für Auftraggeber mit sich bringt." | die Mehrwertsteuer Kosten für Auftraggeber mit sich bringt." |
Art. 47 - In den einleitenden Sätzen von Artikel 40 §§ 2 und 3 | Art. 47 - In den einleitenden Sätzen von Artikel 40 §§ 2 und 3 |
desselben Erlasses werden die Wörter "Messungen und Leistungen" | desselben Erlasses werden die Wörter "Messungen und Leistungen" |
jeweils durch die Wörter "Maßnahmen und Lasten" ersetzt. | jeweils durch die Wörter "Maßnahmen und Lasten" ersetzt. |
Art. 48 - In Artikel 47 § 1 Absatz 3 und § 2 desselben Erlasses werden | Art. 48 - In Artikel 47 § 1 Absatz 3 und § 2 desselben Erlasses werden |
die Wörter "spätestens am Stichtag" jeweils durch die Wörter "vor dem | die Wörter "spätestens am Stichtag" jeweils durch die Wörter "vor dem |
Enddatum und der Enduhrzeit" ersetzt. | Enddatum und der Enduhrzeit" ersetzt. |
Art. 49 - In Artikel 63 § 1 Absatz 1 desselben Erlasses werden die | Art. 49 - In Artikel 63 § 1 Absatz 1 desselben Erlasses werden die |
Wörter "das äußerste Datum und die äußerste Uhrzeit" durch die Wörter | Wörter "das äußerste Datum und die äußerste Uhrzeit" durch die Wörter |
"das Enddatum und die Enduhrzeit" ersetzt. | "das Enddatum und die Enduhrzeit" ersetzt. |
Art. 50 - In Artikel 80 Absatz 1 desselben Erlasses werden die Wörter | Art. 50 - In Artikel 80 Absatz 1 desselben Erlasses werden die Wörter |
"Ab dem gegebenenfalls verlängerten Schlusstermin" durch die Wörter | "Ab dem gegebenenfalls verlängerten Schlusstermin" durch die Wörter |
"Ab dem gegebenenfalls verlängerten Enddatum und der gegebenenfalls | "Ab dem gegebenenfalls verlängerten Enddatum und der gegebenenfalls |
verlängerten Enduhrzeit" ersetzt. | verlängerten Enduhrzeit" ersetzt. |
Art. 51 - In Artikel 81 desselben Erlasses werden die Wörter "dem | Art. 51 - In Artikel 81 desselben Erlasses werden die Wörter "dem |
äußersten Datum und der äußersten Uhrzeit" durch die Wörter "dem Datum | äußersten Datum und der äußersten Uhrzeit" durch die Wörter "dem Datum |
und der Uhrzeit" ersetzt. | und der Uhrzeit" ersetzt. |
Art. 52 - In Artikel 87 Absatz 3 und 4 desselben Erlasses werden die | Art. 52 - In Artikel 87 Absatz 3 und 4 desselben Erlasses werden die |
Wörter "dem äußersten Datum und der äußersten Uhrzeit" jeweils durch | Wörter "dem äußersten Datum und der äußersten Uhrzeit" jeweils durch |
die Wörter "dem Enddatum und der Enduhrzeit" ersetzt. | die Wörter "dem Enddatum und der Enduhrzeit" ersetzt. |
Art. 53 - In Artikel 89 desselben Erlasses werden die Wörter "dem | Art. 53 - In Artikel 89 desselben Erlasses werden die Wörter "dem |
äußersten Datum und der äußersten Uhrzeit" durch die Wörter "dem Datum | äußersten Datum und der äußersten Uhrzeit" durch die Wörter "dem Datum |
und der Uhrzeit" ersetzt. | und der Uhrzeit" ersetzt. |
Art. 54 - In Artikel 91 Nr. 2 desselben Erlasses werden die Wörter | Art. 54 - In Artikel 91 Nr. 2 desselben Erlasses werden die Wörter |
"äußerstes Datum und äußerste Uhrzeit" durch die Wörter "Enddatum und | "äußerstes Datum und äußerste Uhrzeit" durch die Wörter "Enddatum und |
Enduhrzeit" ersetzt. | Enduhrzeit" ersetzt. |
Art. 55 - In denselben Erlass wird ein Artikel 123/1 mit folgendem | Art. 55 - In denselben Erlass wird ein Artikel 123/1 mit folgendem |
Wortlaut eingefügt: | Wortlaut eingefügt: |
"Unterrichtung für die in den Artikeln 114 und 115 des Gesetzes | "Unterrichtung für die in den Artikeln 114 und 115 des Gesetzes |
erwähnten Aufträge | erwähnten Aufträge |
Art. 123/1 - Auftraggeber melden der Europäischen Kommission falls | Art. 123/1 - Auftraggeber melden der Europäischen Kommission falls |
gefordert folgende Angaben in Bezug auf die Anwendung der Artikel 114 | gefordert folgende Angaben in Bezug auf die Anwendung der Artikel 114 |
§§ 2 und 3 und 115 des Gesetzes: | §§ 2 und 3 und 115 des Gesetzes: |
1. die Namen der betreffenden Unternehmen oder | 1. die Namen der betreffenden Unternehmen oder |
Gemeinschaftsunternehmen, | Gemeinschaftsunternehmen, |
2. Art und Wert der jeweiligen öffentlichen Aufträge, | 2. Art und Wert der jeweiligen öffentlichen Aufträge, |
3. die Angaben, die nach Auffassung der Europäischen Kommission | 3. die Angaben, die nach Auffassung der Europäischen Kommission |
erforderlich sind, um zu belegen, dass die Beziehungen zwischen dem | erforderlich sind, um zu belegen, dass die Beziehungen zwischen dem |
Unternehmen oder Gemeinschafts-unternehmen, an das die Aufträge | Unternehmen oder Gemeinschafts-unternehmen, an das die Aufträge |
vergeben werden, und dem Auftraggeber den Anforderungen der Artikel | vergeben werden, und dem Auftraggeber den Anforderungen der Artikel |
114 beziehungsweise 115 des Gesetzes genügen. | 114 beziehungsweise 115 des Gesetzes genügen. |
Eine Abschrift der in Absatz 1 erwähnten Mitteilung wird ebenfalls | Eine Abschrift der in Absatz 1 erwähnten Mitteilung wird ebenfalls |
sofort der in Artikel 163 § 2 des Gesetzes erwähnten Kontaktstelle | sofort der in Artikel 163 § 2 des Gesetzes erwähnten Kontaktstelle |
übermittelt." | übermittelt." |
Art. 56 - Artikel 130 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: | Art. 56 - Artikel 130 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: |
1. In Absatz 1 werden die Wörter "treten die Artikel 14 § 1 Absatz 1 | 1. In Absatz 1 werden die Wörter "treten die Artikel 14 § 1 Absatz 1 |
und 73 § 2, zusammen mit Artikel 151 § 3 Absatz 1 und 2 gelesen, des | und 73 § 2, zusammen mit Artikel 151 § 3 Absatz 1 und 2 gelesen, des |
Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen Aufträge" durch die | Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen Aufträge" durch die |
Wörter "tritt Artikel 14 § 1 Absatz 1 des Gesetzes" ersetzt. | Wörter "tritt Artikel 14 § 1 Absatz 1 des Gesetzes" ersetzt. |
2. Der Artikel wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt: | 2. Der Artikel wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt: |
"Für öffentliche Aufträge, die in den Anwendungsbereich von Titel 3 | "Für öffentliche Aufträge, die in den Anwendungsbereich von Titel 3 |
des Gesetzes fallen, tritt Artikel 73 § 2, zusammen mit Artikel 151 § | des Gesetzes fallen, tritt Artikel 73 § 2, zusammen mit Artikel 151 § |
3 Absatz 1 und 2 gelesen, des Gesetzes am 18. April 2018 in Kraft für | 3 Absatz 1 und 2 gelesen, des Gesetzes am 18. April 2018 in Kraft für |
Aufträge, die ab diesem Datum veröffentlicht werden oder hätten | Aufträge, die ab diesem Datum veröffentlicht werden oder hätten |
veröffentlicht werden müssen oder für die in Ermangelung einer | veröffentlicht werden müssen oder für die in Ermangelung einer |
Verpflichtung zur vorherigen Bekanntmachung ab dem betreffenden Datum | Verpflichtung zur vorherigen Bekanntmachung ab dem betreffenden Datum |
zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird." | zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird." |
KAPITEL 8 - Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. Juni 2017 über | KAPITEL 8 - Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. Juni 2017 über |
die Vergabe und die allgemeinen Regeln für die Ausführung von | die Vergabe und die allgemeinen Regeln für die Ausführung von |
Konzessionsverträgen | Konzessionsverträgen |
Art. 57 - In Artikel 25 § 1 Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 25. | Art. 57 - In Artikel 25 § 1 Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 25. |
Juni 2017 über die Vergabe und die allgemeinen Regeln für die | Juni 2017 über die Vergabe und die allgemeinen Regeln für die |
Ausführung von Konzessionsverträgen werden die Wörter "das äußerste | Ausführung von Konzessionsverträgen werden die Wörter "das äußerste |
Datum und die äußerste Uhrzeit" durch die Wörter "das Enddatum und die | Datum und die äußerste Uhrzeit" durch die Wörter "das Enddatum und die |
Enduhrzeit" ersetzt. | Enduhrzeit" ersetzt. |
Art. 58 - In Artikel 27 desselben Erlasses werden die Wörter "dem | Art. 58 - In Artikel 27 desselben Erlasses werden die Wörter "dem |
äußersten Datum und der äußersten Uhrzeit" durch die Wörter "dem | äußersten Datum und der äußersten Uhrzeit" durch die Wörter "dem |
Enddatum und der Enduhrzeit" ersetzt. | Enddatum und der Enduhrzeit" ersetzt. |
Art. 59 - [Abänderung des französischen Textes von Artikel 27 | Art. 59 - [Abänderung des französischen Textes von Artikel 27 |
desselben Erlasses] | desselben Erlasses] |
Art. 60 - [Abänderung der Anlage 1.A zu demselben Erlass] | Art. 60 - [Abänderung der Anlage 1.A zu demselben Erlass] |
KAPITEL 9 - Inkrafttreten und Schlussbestimmung | KAPITEL 9 - Inkrafttreten und Schlussbestimmung |
Art. 61 - Vorliegender Erlass mit Ausnahme der Artikel 7, 9, 11, 13, | Art. 61 - Vorliegender Erlass mit Ausnahme der Artikel 7, 9, 11, 13, |
31, 44, 46 und 56 tritt am zehnten Tag nach seiner Veröffentlichung im | 31, 44, 46 und 56 tritt am zehnten Tag nach seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Artikel 13 wird wirksam mit 30. Juni 2017. | Artikel 13 wird wirksam mit 30. Juni 2017. |
Die Artikel 44 und 56 treten am Tag ihrer Veröffentlichung im | Die Artikel 44 und 56 treten am Tag ihrer Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft für Aufträge, die ab diesem Datum | Belgischen Staatsblatt in Kraft für Aufträge, die ab diesem Datum |
veröffentlicht werden oder hätten veröffentlicht werden müssen, und | veröffentlicht werden oder hätten veröffentlicht werden müssen, und |
für Aufträge, für die in Ermangelung einer Verpflichtung zur | für Aufträge, für die in Ermangelung einer Verpflichtung zur |
vorherigen Bekanntmachung ab diesem Datum zur Abgabe eines Angebots | vorherigen Bekanntmachung ab diesem Datum zur Abgabe eines Angebots |
aufgefordert wird. Für Aufträge, deren geschätzter Wert mindestens die | aufgefordert wird. Für Aufträge, deren geschätzter Wert mindestens die |
Schwellenwerte für die europäische Bekanntmachung erreicht, ist das zu | Schwellenwerte für die europäische Bekanntmachung erreicht, ist das zu |
berücksichtigende Veröffentlichungsdatum das Datum der | berücksichtigende Veröffentlichungsdatum das Datum der |
Veröffentlichung im Anzeiger der Ausschreibungen. | Veröffentlichung im Anzeiger der Ausschreibungen. |
Die Artikel 7, 9, 11, 31 und 46 treten am zehnten Tag nach ihrer | Die Artikel 7, 9, 11, 31 und 46 treten am zehnten Tag nach ihrer |
Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft für Aufträge, die | Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft für Aufträge, die |
ab diesem Datum veröffentlicht werden oder hätten veröffentlicht | ab diesem Datum veröffentlicht werden oder hätten veröffentlicht |
werden müssen, und für Aufträge, für die in Ermangelung einer | werden müssen, und für Aufträge, für die in Ermangelung einer |
Verpflichtung zur vorherigen Bekanntmachung ab diesem Datum zur Abgabe | Verpflichtung zur vorherigen Bekanntmachung ab diesem Datum zur Abgabe |
eines Angebots aufgefordert wird. Für Aufträge, deren geschätzter Wert | eines Angebots aufgefordert wird. Für Aufträge, deren geschätzter Wert |
mindestens die Schwellenwerte für die europäische Bekanntmachung | mindestens die Schwellenwerte für die europäische Bekanntmachung |
erreicht, ist das zu berücksichtigende Veröffentlichungs-datum das | erreicht, ist das zu berücksichtigende Veröffentlichungs-datum das |
Datum der Veröffentlichung im Anzeiger der Ausschreibungen. | Datum der Veröffentlichung im Anzeiger der Ausschreibungen. |
Art. 62 - Der Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden | Art. 62 - Der Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden |
Erlasses beauftragt. | Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 15. April 2018 | Gegeben zu Brüssel, den 15. April 2018 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Premierminister | Der Premierminister |
Ch. MICHEL | Ch. MICHEL |