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| Arrêté royal portant exécution des articles 32quater/1, § 1er, et 32quater/2, §§ 1er et 6, du Code judiciaire. - Coordination officieuse en langue allemande | Koninklijk besluit houdende uitvoering van de artikelen 32quater/1, § 1 en 32quater/2, §§ 1 en 6 van het Gerechtelijk Wetboek. - Officieuze coördinatie in het Duits |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE | FEDERALE OVERHEIDSDIENST JUSTITIE |
| 14 JUIN 2017. - Arrêté royal portant exécution des articles | 14 JUNI 2017. - Koninklijk besluit houdende uitvoering van de |
| 32quater/1, § 1er, et 32quater/2, §§ 1er et 6, du Code judiciaire. - | artikelen 32quater/1, § 1 en 32quater/2, §§ 1 en 6 van het |
| Coordination officieuse en langue allemande | Gerechtelijk Wetboek. - Officieuze coördinatie in het Duits |
| Le texte qui suit constitue la coordination officieuse en langue | De hierna volgende tekst is de officieuze coördinatie in het Duits van |
| allemande de l'arrêté royal du 14 juin 2017 portant exécution des | het koninklijk besluit van 14 juni 2017 houdende uitvoering van de |
| articles 32quater/1, § 1er, et 32quater/2, §§ 1er et 6, du Code | artikelen 32quater/1, § 1 en 32quater/2, §§ 1 en 6 van het |
| judiciaire (Moniteur belge du 22 juin 2017), tel qu'il a été modifié | Gerechtelijk Wetboek (Belgisch Staatsblad van 22 juni 2017), zoals het |
| par l'arrêté royal du 28 novembre 2021 modifiant l'arrêté royal du 14 | werd gewijzigd bij het koninklijk besluit van 28 november 2021 tot |
| juin 2017 portant exécution des articles 32quater/1, § 1er, et | wijziging van het koninklijk besluit van 14 juni 2017 houdende |
| 32quater/2, §§ 1er et 6, du Code judiciaire en vue de désigner les | uitvoering van de artikelen 32quater/1, § 1 en 32quater/2, §§ 1 en 6 |
| van het Gerechtelijk Wetboek met het oog op de aanduiding van de | |
| actes authentiques non signifiés du registre central des actes | niet-betekende authentieke akten van het centraal register van |
| authentiques dématérialisés des huissiers de justice (Moniteur belge | gedematerialiseerde authentieke akten van gerechtsdeurwaarders |
| du 30 novembre 2021). | (Belgisch Staatsblad van 30 november 2021). |
| Cette coordination officieuse en langue allemande a été établie par le | Deze officieuze coördinatie in het Duits is opgemaakt door de Centrale |
| Service central de traduction allemande à Malmedy. | dienst voor Duitse vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ |
| 14. JUNI 2017 - Königlicher Erlass zur Ausführung der Artikel | 14. JUNI 2017 - Königlicher Erlass zur Ausführung der Artikel |
| 32quater/1 § 1 | 32quater/1 § 1 |
| und 32quater/2 §§ 1 und 6 des Gerichtsgesetzbuches | und 32quater/2 §§ 1 und 6 des Gerichtsgesetzbuches |
| KAPITEL 1 - Zustellung an die gerichtliche elektronische Adresse | KAPITEL 1 - Zustellung an die gerichtliche elektronische Adresse |
| Artikel 1 - Ein Gerichtsvollzieher, der in Ausführung von Artikel | Artikel 1 - Ein Gerichtsvollzieher, der in Ausführung von Artikel |
| 32quater/1 § 1 des Gerichtsgesetzbuches auf elektronischem Weg eine | 32quater/1 § 1 des Gerichtsgesetzbuches auf elektronischem Weg eine |
| Zustellung an eine gerichtliche elektronische Adresse vornehmen | Zustellung an eine gerichtliche elektronische Adresse vornehmen |
| möchte, sendet über das in Artikel 32quater/2 § 1 des | möchte, sendet über das in Artikel 32quater/2 § 1 des |
| Gerichtsgesetzbuches erwähnte Zentralregister der entmaterialisierten | Gerichtsgesetzbuches erwähnte Zentralregister der entmaterialisierten |
| authentischen Urkunden der Gerichtsvollzieher an die dem Adressaten | authentischen Urkunden der Gerichtsvollzieher an die dem Adressaten |
| zugewiesene gerichtliche elektronische Adresse eine Meldung über die | zugewiesene gerichtliche elektronische Adresse eine Meldung über die |
| Zustellung auf elektronischem Weg. | Zustellung auf elektronischem Weg. |
| Art. 2 - Diese Meldung über die Zustellung enthält mindestens folgende | Art. 2 - Diese Meldung über die Zustellung enthält mindestens folgende |
| Angaben: | Angaben: |
| 1. im Betreff des Ersuchens, folgenden Text: "Meldung über die | 1. im Betreff des Ersuchens, folgenden Text: "Meldung über die |
| Zustellung auf elektronischem Weg durch den Gerichtsvollzieher X", | Zustellung auf elektronischem Weg durch den Gerichtsvollzieher X", |
| wobei "X" durch den Namen und den Vornamen des Gerichtsvollziehers | wobei "X" durch den Namen und den Vornamen des Gerichtsvollziehers |
| ersetzt wird, der die Zustellung vornehmen möchte, | ersetzt wird, der die Zustellung vornehmen möchte, |
| 2. folgenden Text: "Eine Zustellung auf elektronischem Weg erfolgt | 2. folgenden Text: "Eine Zustellung auf elektronischem Weg erfolgt |
| durch die elektronische Zurverfügungstellung einer Urkunde durch den | durch die elektronische Zurverfügungstellung einer Urkunde durch den |
| Gerichtsvollzieher und hat zur Folge, dass Sie offiziell vom Inhalt | Gerichtsvollzieher und hat zur Folge, dass Sie offiziell vom Inhalt |
| dieser Urkunde in Kenntnis gesetzt werden.", | dieser Urkunde in Kenntnis gesetzt werden.", |
| 3. Name, Vorname und Adresse der Amtsstube des Gerichtsvollziehers, | 3. Name, Vorname und Adresse der Amtsstube des Gerichtsvollziehers, |
| der die Zustellung vornehmen möchte, | der die Zustellung vornehmen möchte, |
| 4. folgenden Text: "Die zugestellte Urkunde kann nur vom Inhaber der | 4. folgenden Text: "Die zugestellte Urkunde kann nur vom Inhaber der |
| gerichtlichen elektronischen Adresse anhand seines elektronischen | gerichtlichen elektronischen Adresse anhand seines elektronischen |
| Personalausweises eingesehen werden. Sie haben die Möglichkeit, die | Personalausweises eingesehen werden. Sie haben die Möglichkeit, die |
| Urkunde auszudrucken und aufzubewahren.", | Urkunde auszudrucken und aufzubewahren.", |
| 5. nach Zustellung der Urkunde oder Einsichtnahme in die Urkunde | 5. nach Zustellung der Urkunde oder Einsichtnahme in die Urkunde |
| werden folgende Daten im Register gespeichert: | werden folgende Daten im Register gespeichert: |
| a) wenn die Urkunde für eine natürliche Person bestimmt ist: Name, | a) wenn die Urkunde für eine natürliche Person bestimmt ist: Name, |
| Vorname und Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer, | Vorname und Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer, |
| b) wenn die Urkunde für eine juristische Person bestimmt ist: | b) wenn die Urkunde für eine juristische Person bestimmt ist: |
| Unternehmensname, Unternehmensform und Eintragungsnummer bei der | Unternehmensname, Unternehmensform und Eintragungsnummer bei der |
| Zentralen Datenbank der Unternehmen und Name, Vorname und | Zentralen Datenbank der Unternehmen und Name, Vorname und |
| Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer der natürlichen Person, | Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer der natürlichen Person, |
| die diese Urkunde für diese juristische Person eingesehen hat, | die diese Urkunde für diese juristische Person eingesehen hat, |
| c) Zeitpunkt, zu dem die Meldung über die Zustellung auf | c) Zeitpunkt, zu dem die Meldung über die Zustellung auf |
| elektronischem Weg versandt wurde, und Zeitpunkt, zu dem die Urkunde | elektronischem Weg versandt wurde, und Zeitpunkt, zu dem die Urkunde |
| eingesehen wurde, | eingesehen wurde, |
| 6. folgenden Text: "Diese Daten werden dreißig Jahre im Register | 6. folgenden Text: "Diese Daten werden dreißig Jahre im Register |
| aufbewahrt. Sie haben jederzeit das Recht, die verarbeiteten | aufbewahrt. Sie haben jederzeit das Recht, die verarbeiteten |
| personenbezogenen Daten einzusehen und zu berichtigen.", | personenbezogenen Daten einzusehen und zu berichtigen.", |
| 7. folgenden Text: "Wenn Sie die Ihnen zugestellte Urkunde nicht | 7. folgenden Text: "Wenn Sie die Ihnen zugestellte Urkunde nicht |
| binnen vierundzwanzig Stunden nach Versendung der Meldung über die | binnen vierundzwanzig Stunden nach Versendung der Meldung über die |
| Zustellung auf elektronischem Weg geöffnet haben, wird der | Zustellung auf elektronischem Weg geöffnet haben, wird der |
| Gerichtsvollzieher Ihnen noch einen gewöhnlichen Brief zusenden, um | Gerichtsvollzieher Ihnen noch einen gewöhnlichen Brief zusenden, um |
| Sie über diese Zustellung an Ihre gerichtliche elektronische Adresse | Sie über diese Zustellung an Ihre gerichtliche elektronische Adresse |
| zu informieren." | zu informieren." |
| KAPITEL 2 - Weise der Zustimmung zur Zustellung auf elektronischem Weg | KAPITEL 2 - Weise der Zustimmung zur Zustellung auf elektronischem Weg |
| Art. 3 - Ein Gerichtsvollzieher, der in Ausführung von Artikel | Art. 3 - Ein Gerichtsvollzieher, der in Ausführung von Artikel |
| 32quater/1 § 1 des Gerichtsgesetzbuches eine Zustellung auf | 32quater/1 § 1 des Gerichtsgesetzbuches eine Zustellung auf |
| elektronischem Weg an eine andere elektronische Adresse als die | elektronischem Weg an eine andere elektronische Adresse als die |
| gerichtliche elektronische Adresse vornehmen möchte, sendet über das | gerichtliche elektronische Adresse vornehmen möchte, sendet über das |
| Zentralregister der entmaterialisierten authentischen Urkunden der | Zentralregister der entmaterialisierten authentischen Urkunden der |
| Gerichtsvollzieher an eine elektronische Adresse, die in der Liste der | Gerichtsvollzieher an eine elektronische Adresse, die in der Liste der |
| Adressen des gewählten elektronischen Wohnsitzes in diesem Register | Adressen des gewählten elektronischen Wohnsitzes in diesem Register |
| aufgeführt ist, oder in Ermangelung dessen, an eine elektronische | aufgeführt ist, oder in Ermangelung dessen, an eine elektronische |
| Adresse, von der der Gerichtsvollzieher vermutet, dass sie vom | Adresse, von der der Gerichtsvollzieher vermutet, dass sie vom |
| Adressaten verwendet wird, ein Ersuchen um Zustimmung zur Zustellung | Adressaten verwendet wird, ein Ersuchen um Zustimmung zur Zustellung |
| auf elektronischem Weg. | auf elektronischem Weg. |
| Art. 4 - Dieses Ersuchen enthält mindestens folgende Angaben: | Art. 4 - Dieses Ersuchen enthält mindestens folgende Angaben: |
| 1. im Betreff des Ersuchens, folgenden Text: "Ersuchen um Zustimmung | 1. im Betreff des Ersuchens, folgenden Text: "Ersuchen um Zustimmung |
| zur Zustellung auf elektronischem Weg durch den Gerichtsvollzieher X", | zur Zustellung auf elektronischem Weg durch den Gerichtsvollzieher X", |
| wobei "X" durch den Namen und den Vornamen des Gerichtsvollziehers | wobei "X" durch den Namen und den Vornamen des Gerichtsvollziehers |
| ersetzt wird, der die Zustellung vornehmen möchte, | ersetzt wird, der die Zustellung vornehmen möchte, |
| 2. folgenden Text: "Eine Zustellung auf elektronischem Weg erfolgt | 2. folgenden Text: "Eine Zustellung auf elektronischem Weg erfolgt |
| durch die elektronische Zurverfügungstellung einer Urkunde durch den | durch die elektronische Zurverfügungstellung einer Urkunde durch den |
| Gerichtsvollzieher und hat zur Folge, dass Sie offiziell vom Inhalt | Gerichtsvollzieher und hat zur Folge, dass Sie offiziell vom Inhalt |
| dieser Urkunde in Kenntnis gesetzt werden." | dieser Urkunde in Kenntnis gesetzt werden." |
| 3. Name, Vorname und Adresse der Amtsstube des Gerichtsvollziehers, | 3. Name, Vorname und Adresse der Amtsstube des Gerichtsvollziehers, |
| der die Zustellung vornehmen möchte, | der die Zustellung vornehmen möchte, |
| 4. folgenden Text: "Um eine Zustellung auf elektronischem Weg erhalten | 4. folgenden Text: "Um eine Zustellung auf elektronischem Weg erhalten |
| zu können, müssen Sie zuerst binnen vierundzwanzig Stunden nach | zu können, müssen Sie zuerst binnen vierundzwanzig Stunden nach |
| Empfang des Ersuchens um Zustimmung Ihre Zustimmung erteilen.", | Empfang des Ersuchens um Zustimmung Ihre Zustimmung erteilen.", |
| 5. folgenden Text: "Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Zustimmung zu | 5. folgenden Text: "Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Zustimmung zu |
| erteilen. Wenn Sie mit einer Zustellung auf elektronischem Weg nicht | erteilen. Wenn Sie mit einer Zustellung auf elektronischem Weg nicht |
| einverstanden sind, hat dies allein zur Folge, dass Sie die Urkunde | einverstanden sind, hat dies allein zur Folge, dass Sie die Urkunde |
| nicht elektronisch einsehen können, aber dass der Gerichtsvollzieher | nicht elektronisch einsehen können, aber dass der Gerichtsvollzieher |
| Ihnen diese auf einem in den Artikeln 32 und folgende des | Ihnen diese auf einem in den Artikeln 32 und folgende des |
| Gerichtsgesetzbuches erwähnten nicht elektronischen Weg zustellen | Gerichtsgesetzbuches erwähnten nicht elektronischen Weg zustellen |
| wird.", | wird.", |
| 6. folgenden Text: Wenn Sie der Zustellung auf elektronischem Weg | 6. folgenden Text: Wenn Sie der Zustellung auf elektronischem Weg |
| zustimmen, müssen zuerst Ihre Identität und Ihre Eigenschaft | zustimmen, müssen zuerst Ihre Identität und Ihre Eigenschaft |
| festgestellt und überprüft werden, um sicherzustellen, dass die | festgestellt und überprüft werden, um sicherzustellen, dass die |
| Urkunde tatsächlich für Sie bestimmt ist. | Urkunde tatsächlich für Sie bestimmt ist. |
| Stellt sich heraus, dass die Urkunde nicht für Sie bestimmt ist, | Stellt sich heraus, dass die Urkunde nicht für Sie bestimmt ist, |
| erhalten Sie keinen Zugang. Sie brauchen das Ersuchen um Zustellung | erhalten Sie keinen Zugang. Sie brauchen das Ersuchen um Zustellung |
| auf elektronischem Weg nicht weiter zu berücksichtigen und können es | auf elektronischem Weg nicht weiter zu berücksichtigen und können es |
| löschen. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht aufbewahrt. Sie | löschen. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht aufbewahrt. Sie |
| erhalten noch eine separate Nachricht, in der bestätigt wird, dass die | erhalten noch eine separate Nachricht, in der bestätigt wird, dass die |
| Urkunde nicht für Sie bestimmt war und dass es keine weiteren Folgen | Urkunde nicht für Sie bestimmt war und dass es keine weiteren Folgen |
| geben wird. | geben wird. |
| Ist die Urkunde tatsächlich für Sie bestimmt, haben Sie die | Ist die Urkunde tatsächlich für Sie bestimmt, haben Sie die |
| Möglichkeit, sie auszudrucken und aufzubewahren, und werden folgende | Möglichkeit, sie auszudrucken und aufzubewahren, und werden folgende |
| Daten im Register gespeichert: | Daten im Register gespeichert: |
| a) Ihre Adresse des gewählten elektronischen Wohnsitzes, | a) Ihre Adresse des gewählten elektronischen Wohnsitzes, |
| b) wenn die Urkunde für eine natürliche Person bestimmt ist: Name, | b) wenn die Urkunde für eine natürliche Person bestimmt ist: Name, |
| Vorname und Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer, | Vorname und Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer, |
| c) wenn die Urkunde für eine juristische Person bestimmt ist: | c) wenn die Urkunde für eine juristische Person bestimmt ist: |
| Unternehmensname, Unternehmensform und Eintragungsnummer bei der | Unternehmensname, Unternehmensform und Eintragungsnummer bei der |
| Zentralen Datenbank der Unternehmen und Name, Vorname und | Zentralen Datenbank der Unternehmen und Name, Vorname und |
| Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer der natürlichen Person, | Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer der natürlichen Person, |
| die für diese juristische Person dem Ersuchen auf Zustellung auf | die für diese juristische Person dem Ersuchen auf Zustellung auf |
| elektronischem Weg zugestimmt hat, | elektronischem Weg zugestimmt hat, |
| d) Zeitpunkt, zu dem Ihnen das Ersuchen um Zustimmung zugesandt wurde, | d) Zeitpunkt, zu dem Ihnen das Ersuchen um Zustimmung zugesandt wurde, |
| und Zeitpunkt, zu dem Sie es geöffnet haben, | und Zeitpunkt, zu dem Sie es geöffnet haben, |
| e) Zeitpunkt, zu dem Ihre Identität und Ihre Eigenschaft festgestellt | e) Zeitpunkt, zu dem Ihre Identität und Ihre Eigenschaft festgestellt |
| wurden, und Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Zustimmung zur Zustellung auf | wurden, und Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Zustimmung zur Zustellung auf |
| elektronischem Weg erteilt haben, | elektronischem Weg erteilt haben, |
| f) Zeitpunkt, zu dem Sie die Urkunde geöffnet haben. | f) Zeitpunkt, zu dem Sie die Urkunde geöffnet haben. |
| Diese Daten werden dreißig Jahre im Register aufbewahrt. Sie haben | Diese Daten werden dreißig Jahre im Register aufbewahrt. Sie haben |
| jederzeit das Recht, die verarbeiteten personenbezogenen Daten | jederzeit das Recht, die verarbeiteten personenbezogenen Daten |
| einzusehen und zu berichtigen." | einzusehen und zu berichtigen." |
| Art. 5 - Ein Adressat, der von einem Gerichtsvollzieher ein Ersuchen | Art. 5 - Ein Adressat, der von einem Gerichtsvollzieher ein Ersuchen |
| um Zustimmung zur Zustellung auf elektronischem Weg erhalten hat und | um Zustimmung zur Zustellung auf elektronischem Weg erhalten hat und |
| diesem zustimmt, muss sich unter Anwendung von Informatiktechniken mit | diesem zustimmt, muss sich unter Anwendung von Informatiktechniken mit |
| einem angemessenen Sicherheitsniveau identifizieren und sich über das | einem angemessenen Sicherheitsniveau identifizieren und sich über das |
| Register authentisieren, damit die Zustellung auf elektronischem Weg | Register authentisieren, damit die Zustellung auf elektronischem Weg |
| erfolgen kann. | erfolgen kann. |
| Art. 6 - Stellt sich bei der Identifizierung heraus, dass die | Art. 6 - Stellt sich bei der Identifizierung heraus, dass die |
| zuzustellende Urkunde nicht für die identifizierte Person bestimmt | zuzustellende Urkunde nicht für die identifizierte Person bestimmt |
| ist, wird der Adressat durch folgende Nachricht darüber informiert: | ist, wird der Adressat durch folgende Nachricht darüber informiert: |
| "Nach Ihrer Identifizierung hat sich herausgestellt, dass die vom | "Nach Ihrer Identifizierung hat sich herausgestellt, dass die vom |
| Gerichtsvollzieher zuzustellende Urkunde nicht für Sie bestimmt ist. | Gerichtsvollzieher zuzustellende Urkunde nicht für Sie bestimmt ist. |
| Aus diesem Grund erhalten Sie keinen Zugang. Für Sie wird es keine | Aus diesem Grund erhalten Sie keinen Zugang. Für Sie wird es keine |
| weiteren Folgen geben und Sie können das Ersuchen um Zustimmung zur | weiteren Folgen geben und Sie können das Ersuchen um Zustimmung zur |
| Zustellung auf elektronischem Weg löschen. Ihre personenbezogenen | Zustellung auf elektronischem Weg löschen. Ihre personenbezogenen |
| Daten werden nicht aufbewahrt." | Daten werden nicht aufbewahrt." |
| Art. 7 - Eine Zustellung auf elektronischem Weg kann erst erfolgen, | Art. 7 - Eine Zustellung auf elektronischem Weg kann erst erfolgen, |
| wenn der Adressat nach seiner Identifizierung und Authentisierung | wenn der Adressat nach seiner Identifizierung und Authentisierung |
| gemäß Artikel 3 erklärt hat, dass er mit folgender Nachricht | gemäß Artikel 3 erklärt hat, dass er mit folgender Nachricht |
| einverstanden ist: | einverstanden ist: |
| "Wenn Sie Ihre Zustimmung zu dieser Zustellung auf elektronischem Weg | "Wenn Sie Ihre Zustimmung zu dieser Zustellung auf elektronischem Weg |
| bestätigen, werden Sie zu einer geschützten Seite weitergeleitet, die | bestätigen, werden Sie zu einer geschützten Seite weitergeleitet, die |
| die für Sie bestimmte Urkunde enthält. | die für Sie bestimmte Urkunde enthält. |
| Durch die Bestätigung Ihrer Zustimmung gilt die Zustellung auf | Durch die Bestätigung Ihrer Zustimmung gilt die Zustellung auf |
| elektronischem Weg als an dem Tag erfolgt, an dem der | elektronischem Weg als an dem Tag erfolgt, an dem der |
| Gerichtsvollzieher Ihnen das Ersuchen um Zustimmung zur Zustellung auf | Gerichtsvollzieher Ihnen das Ersuchen um Zustimmung zur Zustellung auf |
| elektronischem Weg zugesandt hat. | elektronischem Weg zugesandt hat. |
| Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht bestätigen, kann die Urkunde Ihnen | Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht bestätigen, kann die Urkunde Ihnen |
| gegebenenfalls immer noch auf nicht elektronische Weise zugestellt | gegebenenfalls immer noch auf nicht elektronische Weise zugestellt |
| werden." | werden." |
| KAPITEL 3 - Mitteilungen nach einer Zustellung auf elektronischem Weg | KAPITEL 3 - Mitteilungen nach einer Zustellung auf elektronischem Weg |
| Art. 8 - Jedes Mal, wenn eine Zustellung auf elektronischem Weg | Art. 8 - Jedes Mal, wenn eine Zustellung auf elektronischem Weg |
| erfolgt, erhält der Adressat unter der gerichtlichen elektronischen | erfolgt, erhält der Adressat unter der gerichtlichen elektronischen |
| Adresse oder unter der Adresse des gewählten elektronischen Wohnsitzes | Adresse oder unter der Adresse des gewählten elektronischen Wohnsitzes |
| eine Nachricht, die mindestens folgende Angaben enthält: | eine Nachricht, die mindestens folgende Angaben enthält: |
| 1. die Angabe, dass die zugestellte Urkunde sowie ihr Inhalt im | 1. die Angabe, dass die zugestellte Urkunde sowie ihr Inhalt im |
| Register aufbewahrt werden, und zwar: | Register aufbewahrt werden, und zwar: |
| a) bei natürlichen Personen: Name, Vorname und Nationalregisternummer | a) bei natürlichen Personen: Name, Vorname und Nationalregisternummer |
| oder Bis-Registernummer, | oder Bis-Registernummer, |
| b) bei juristischen Personen: Unternehmensname, Unternehmensform und | b) bei juristischen Personen: Unternehmensname, Unternehmensform und |
| Eintragungsnummer bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen, | Eintragungsnummer bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen, |
| c) Zeitpunkt der Versendung und gegebenenfalls der Öffnung des | c) Zeitpunkt der Versendung und gegebenenfalls der Öffnung des |
| Ersuchens um Zustimmung zur Zustellung auf elektronischem Weg, | Ersuchens um Zustimmung zur Zustellung auf elektronischem Weg, |
| d) gegebenenfalls Zeitpunkt, zu dem der Adressat identifiziert worden | d) gegebenenfalls Zeitpunkt, zu dem der Adressat identifiziert worden |
| ist, | ist, |
| e) gegebenenfalls Zeitpunkt, zu dem der Adressat seine Zustimmung zur | e) gegebenenfalls Zeitpunkt, zu dem der Adressat seine Zustimmung zur |
| Zustellung auf elektronischem Weg erteilt hat, | Zustellung auf elektronischem Weg erteilt hat, |
| f) gegebenenfalls Zeitpunkt, zu dem der Adressat die Urkunde im | f) gegebenenfalls Zeitpunkt, zu dem der Adressat die Urkunde im |
| Register geöffnet hat, | Register geöffnet hat, |
| 2. die Angabe, dass die Adresse des gewählten elektronischen | 2. die Angabe, dass die Adresse des gewählten elektronischen |
| Wohnsitzes registriert und aufbewahrt wird, | Wohnsitzes registriert und aufbewahrt wird, |
| 3. die Angabe, dass folgende Personen Zugriff auf die registrierten | 3. die Angabe, dass folgende Personen Zugriff auf die registrierten |
| Daten haben: die Gerichtsvollzieher, die die Zustellung auf | Daten haben: die Gerichtsvollzieher, die die Zustellung auf |
| elektronischem Weg vorgenommen haben, und, sofern es Zustellungen | elektronischem Weg vorgenommen haben, und, sofern es Zustellungen |
| betrifft, die in ihre Zuständigkeit fallen, die in Artikel 58bis des | betrifft, die in ihre Zuständigkeit fallen, die in Artikel 58bis des |
| Gerichtsgesetzbuches erwähnten Magistrate des gerichtlichen Stands, | Gerichtsgesetzbuches erwähnten Magistrate des gerichtlichen Stands, |
| die Greffiers und Sekretäre der Staatsanwaltschaft sowie der | die Greffiers und Sekretäre der Staatsanwaltschaft sowie der |
| Datenschutzbeauftragte bei der Ausführung seines Auftrags, | Datenschutzbeauftragte bei der Ausführung seines Auftrags, |
| 4. die Angabe, dass die registrierten Daten dreißig Jahre aufbewahrt | 4. die Angabe, dass die registrierten Daten dreißig Jahre aufbewahrt |
| werden, | werden, |
| 5. die Angabe, dass die Nationale Gerichtsvollzieherkammer der für die | 5. die Angabe, dass die Nationale Gerichtsvollzieherkammer der für die |
| Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche ist, wie im | Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche ist, wie im |
| Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens | Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens |
| hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten erwähnt, | hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten erwähnt, |
| 6. die Angabe, dass der Adressat gemäß Artikel 10 des Gesetzes vom 8. | 6. die Angabe, dass der Adressat gemäß Artikel 10 des Gesetzes vom 8. |
| Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der | Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der |
| Verarbeitung personenbezogener Daten das Recht hat, die registrierten | Verarbeitung personenbezogener Daten das Recht hat, die registrierten |
| Daten einzusehen. | Daten einzusehen. |
| KAPITEL 4 - Liste der Adressen des gewählten elektronischen Wohnsitzes | KAPITEL 4 - Liste der Adressen des gewählten elektronischen Wohnsitzes |
| Art. 9 - Wenn eine Zustellung auf elektronischem Weg erfolgt ist, wird | Art. 9 - Wenn eine Zustellung auf elektronischem Weg erfolgt ist, wird |
| die Adresse des gewählten elektronischen Wohnsitzes in der dazu | die Adresse des gewählten elektronischen Wohnsitzes in der dazu |
| bestimmten Liste gespeichert und während dreißig Jahren aufbewahrt. | bestimmten Liste gespeichert und während dreißig Jahren aufbewahrt. |
| Art. 10 - Der Gerichtsvollzieher kann in Ausführung seiner | Art. 10 - Der Gerichtsvollzieher kann in Ausführung seiner |
| gesetzlichen Aufträge unter Anwendung von Informatiktechniken mit | gesetzlichen Aufträge unter Anwendung von Informatiktechniken mit |
| einem angemessenen Sicherheitsniveau die Liste konsultieren, wobei | einem angemessenen Sicherheitsniveau die Liste konsultieren, wobei |
| eine Verbindung zwischen der Nationalregisternummer, der | eine Verbindung zwischen der Nationalregisternummer, der |
| Bis-Registernummer oder der Nummer der Zentralen Datenbank der | Bis-Registernummer oder der Nummer der Zentralen Datenbank der |
| Unternehmen und der Liste der Adressen des gewählten elektronischen | Unternehmen und der Liste der Adressen des gewählten elektronischen |
| Wohnsitzes hergestellt wird. | Wohnsitzes hergestellt wird. |
| KAPITEL 5 - Zentralregister der entmaterialisierten authentischen | KAPITEL 5 - Zentralregister der entmaterialisierten authentischen |
| Urkunden der Gerichtsvollzieher | Urkunden der Gerichtsvollzieher |
| Art. 11 - [ § 1] - Alle Urkunden, die auf elektronischem Weg | Art. 11 - [ § 1] - Alle Urkunden, die auf elektronischem Weg |
| zugestellt werden, sowie alle authentischen Urkunden von | zugestellt werden, sowie alle authentischen Urkunden von |
| Gerichtsvollziehern, die nach ihrer Zustellung entmaterialisiert | Gerichtsvollziehern, die nach ihrer Zustellung entmaterialisiert |
| werden, werden unter Anwendung von Informatiktechniken mit einem | werden, werden unter Anwendung von Informatiktechniken mit einem |
| angemessenen Sicherheitsniveau im Zentralregister der | angemessenen Sicherheitsniveau im Zentralregister der |
| entmaterialisierten authentischen Urkunden der Gerichtsvollzieher | entmaterialisierten authentischen Urkunden der Gerichtsvollzieher |
| aufbewahrt. | aufbewahrt. |
| [ § 2 - Alle nicht zugestellten authentischen Urkunden, die von | [ § 2 - Alle nicht zugestellten authentischen Urkunden, die von |
| Gerichtsvollziehern im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufträge ausgefertigt | Gerichtsvollziehern im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufträge ausgefertigt |
| werden, werden unter Anwendung von Informatiktechniken mit einem | werden, werden unter Anwendung von Informatiktechniken mit einem |
| angemessenen Sicherheitsniveau im Zentralregister der | angemessenen Sicherheitsniveau im Zentralregister der |
| entmaterialisierten authentischen Urkunden der Gerichtsvollzieher | entmaterialisierten authentischen Urkunden der Gerichtsvollzieher |
| aufbewahrt. | aufbewahrt. |
| Bei den in Absatz 1 erwähnten Urkunden handelt es sich um: | Bei den in Absatz 1 erwähnten Urkunden handelt es sich um: |
| 1. Protokolle über den gerichtlichen, freihändigen oder gütlichen | 1. Protokolle über den gerichtlichen, freihändigen oder gütlichen |
| Verkauf beweglicher Güter, | Verkauf beweglicher Güter, |
| 2. Feststellungsprotokolle, | 2. Feststellungsprotokolle, |
| 3. Protokolle über die Aufhebung der Stilllegung eines Fahrzeugs, | 3. Protokolle über die Aufhebung der Stilllegung eines Fahrzeugs, |
| 4. Nichtbestreitungsprotokolle, | 4. Nichtbestreitungsprotokolle, |
| 5. Protokolle über eine Sicherheitsleistung, | 5. Protokolle über eine Sicherheitsleistung, |
| 6. Protokolle über die verhältnisgleiche Verteilung, | 6. Protokolle über die verhältnisgleiche Verteilung, |
| 7. Protokolle über den Aushang von Anschlägen, | 7. Protokolle über den Aushang von Anschlägen, |
| 8. Protesturkunden, | 8. Protesturkunden, |
| 9. Protokolle über eine Sequestration, | 9. Protokolle über eine Sequestration, |
| 10. Protokolle über die Unterschlagung beweglicher Sachen, | 10. Protokolle über die Unterschlagung beweglicher Sachen, |
| 11. Protokolle über die Verteilung.] | 11. Protokolle über die Verteilung.] |
| [Art. 11 § 1 nummeriert durch Art. 1 des K.E. vom 28. November 2021 | [Art. 11 § 1 nummeriert durch Art. 1 des K.E. vom 28. November 2021 |
| (B.S. vom 30. November 2021); § 2 eingefügt durch Art. 1 des K.E. vom | (B.S. vom 30. November 2021); § 2 eingefügt durch Art. 1 des K.E. vom |
| 28. November 2021 (B.S. vom 30. November 2021)] | 28. November 2021 (B.S. vom 30. November 2021)] |
| Art. 12 - Wenn die Urkunden auf elektronischem Weg zugestellt wurden, | Art. 12 - Wenn die Urkunden auf elektronischem Weg zugestellt wurden, |
| werden folgende Daten im Zentralregister der entmaterialisierten | werden folgende Daten im Zentralregister der entmaterialisierten |
| Urkunden registriert: | Urkunden registriert: |
| 1. Datum und Zeitpunkt, zu dem der Gerichtsvollzieher das Ersuchen um | 1. Datum und Zeitpunkt, zu dem der Gerichtsvollzieher das Ersuchen um |
| Zustimmung versandt hat, | Zustimmung versandt hat, |
| 2. Name, Vorname und Adresse der Amtsstube des Gerichtsvollziehers, | 2. Name, Vorname und Adresse der Amtsstube des Gerichtsvollziehers, |
| der das Ersuchen um Zustimmung versandt hat, | der das Ersuchen um Zustimmung versandt hat, |
| 3. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat das | 3. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat das |
| Ersuchen um Zustimmung geöffnet hat, | Ersuchen um Zustimmung geöffnet hat, |
| 4. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat sich im | 4. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat sich im |
| Zentralregister der entmaterialisierten Urkunden identifiziert hat, | Zentralregister der entmaterialisierten Urkunden identifiziert hat, |
| 5. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat sich im | 5. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat sich im |
| Zentralregister der entmaterialisierten Urkunden authentisiert hat, | Zentralregister der entmaterialisierten Urkunden authentisiert hat, |
| 6. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat seine | 6. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat seine |
| Zustimmung zur Zustellung auf elektronischem Weg erteilt hat, | Zustimmung zur Zustellung auf elektronischem Weg erteilt hat, |
| 7. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat die Urkunde | 7. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat die Urkunde |
| geöffnet hat, jedes Mal, wenn sie geöffnet worden ist, | geöffnet hat, jedes Mal, wenn sie geöffnet worden ist, |
| 8. die Urkunde, die auf elektronischem Weg zugestellt wurde, | 8. die Urkunde, die auf elektronischem Weg zugestellt wurde, |
| 9. Angabe, welche Art von Urkunde zugestellt wurde, | 9. Angabe, welche Art von Urkunde zugestellt wurde, |
| 10. Betrag der Kosten und Zusammensetzung dieses Betrags infolge der | 10. Betrag der Kosten und Zusammensetzung dieses Betrags infolge der |
| Zustellung auf elektronischem Weg, | Zustellung auf elektronischem Weg, |
| 11. in Bezug auf den/die Auftraggeber: Name, Vorname und | 11. in Bezug auf den/die Auftraggeber: Name, Vorname und |
| Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer, wenn es eine | Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer, wenn es eine |
| natürliche Person betrifft, und Unternehmensname, Unternehmensform, | natürliche Person betrifft, und Unternehmensname, Unternehmensform, |
| Gesellschaftssitz oder Betriebssitz und Eintragungsnummer bei der | Gesellschaftssitz oder Betriebssitz und Eintragungsnummer bei der |
| Zentralen Datenbank der Unternehmen, wenn es eine juristische Person | Zentralen Datenbank der Unternehmen, wenn es eine juristische Person |
| betrifft, | betrifft, |
| 12. in Bezug auf den Adressaten: Name, Vorname, Nationalregisternummer | 12. in Bezug auf den Adressaten: Name, Vorname, Nationalregisternummer |
| oder Bis-Registernummer und Adresse, wenn es eine natürliche Person | oder Bis-Registernummer und Adresse, wenn es eine natürliche Person |
| betrifft, und Unternehmensname, Unternehmensform, Gesellschaftssitz | betrifft, und Unternehmensname, Unternehmensform, Gesellschaftssitz |
| oder Betriebssitz und Eintragungsnummer bei der Zentralen Datenbank | oder Betriebssitz und Eintragungsnummer bei der Zentralen Datenbank |
| der Unternehmen, wenn es eine juristische Person betrifft. | der Unternehmen, wenn es eine juristische Person betrifft. |
| Art. 13 - Der Gerichtsvollzieher, der die Urkunde auf nicht | Art. 13 - Der Gerichtsvollzieher, der die Urkunde auf nicht |
| elektronische Weise [erstellt oder gegebenenfalls] zugestellt hat, | elektronische Weise [erstellt oder gegebenenfalls] zugestellt hat, |
| muss diese Urkunde schnellstmöglich, in jedem Fall jedoch spätestens | muss diese Urkunde schnellstmöglich, in jedem Fall jedoch spätestens |
| innerhalb dreier Kalendertage nach dem Datum [der Erstellung oder | innerhalb dreier Kalendertage nach dem Datum [der Erstellung oder |
| gegebenenfalls] der Zustellung in entmaterialisierter Form an das | gegebenenfalls] der Zustellung in entmaterialisierter Form an das |
| Zentralregister der entmaterialisierten Urkunden senden. Die Nationale | Zentralregister der entmaterialisierten Urkunden senden. Die Nationale |
| Gerichtsvollzieherkammer kann nachprüfen, ob die Urkunden auf Papier | Gerichtsvollzieherkammer kann nachprüfen, ob die Urkunden auf Papier |
| mit den entmaterialisierten Urkunden übereinstimmen. | mit den entmaterialisierten Urkunden übereinstimmen. |
| [Art. 13 abgeändert durch Art. 2 Nr. 1 und 2 des K.E. vom 28. November | [Art. 13 abgeändert durch Art. 2 Nr. 1 und 2 des K.E. vom 28. November |
| 2021 (B.S. vom 30. November 2021)] | 2021 (B.S. vom 30. November 2021)] |
| Art. 14 - In diesem Register werden folgende Daten [in Bezug auf | Art. 14 - In diesem Register werden folgende Daten [in Bezug auf |
| zugestellte Urkunden] registriert: | zugestellte Urkunden] registriert: |
| 1. Datum und Zeitpunkt, zu dem die Urkunde zugestellt wurde, | 1. Datum und Zeitpunkt, zu dem die Urkunde zugestellt wurde, |
| 2. Weise der Zustellung der Urkunde, | 2. Weise der Zustellung der Urkunde, |
| 3. Name, Vorname und Adresse der Amtsstube des Gerichtsvollziehers, | 3. Name, Vorname und Adresse der Amtsstube des Gerichtsvollziehers, |
| der die Zustellung vorgenommen hat, | der die Zustellung vorgenommen hat, |
| 4. Betrag der Kosten und Zusammensetzung dieses Betrags infolge der | 4. Betrag der Kosten und Zusammensetzung dieses Betrags infolge der |
| Zustellung auf elektronischem Weg, | Zustellung auf elektronischem Weg, |
| 5. digitale Abschrift der Urkunde, die zugestellt wurde, | 5. digitale Abschrift der Urkunde, die zugestellt wurde, |
| 6. die Angabe, welche Art von Urkunde zugestellt wurde, | 6. die Angabe, welche Art von Urkunde zugestellt wurde, |
| 7. in Bezug auf den/die Auftraggeber: Name, Vorname und | 7. in Bezug auf den/die Auftraggeber: Name, Vorname und |
| Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer, wenn es eine | Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer, wenn es eine |
| natürliche Person betrifft, und Unternehmensname, Unternehmensform, | natürliche Person betrifft, und Unternehmensname, Unternehmensform, |
| Gesellschaftssitz oder Betriebssitz und Eintragungsnummer bei der | Gesellschaftssitz oder Betriebssitz und Eintragungsnummer bei der |
| Zentralen Datenbank der Unternehmen, wenn es eine juristische Person | Zentralen Datenbank der Unternehmen, wenn es eine juristische Person |
| betrifft, | betrifft, |
| 8. in Bezug auf den Adressaten: Name, Vorname, Nationalregisternummer | 8. in Bezug auf den Adressaten: Name, Vorname, Nationalregisternummer |
| oder Bis-Registernummer und Adresse, wenn es eine natürliche Person | oder Bis-Registernummer und Adresse, wenn es eine natürliche Person |
| betrifft, und Unternehmensname, Unternehmensform, Gesellschaftssitz | betrifft, und Unternehmensname, Unternehmensform, Gesellschaftssitz |
| oder Betriebssitz und Eintragungsnummer bei der Zentralen Datenbank | oder Betriebssitz und Eintragungsnummer bei der Zentralen Datenbank |
| der Unternehmen, wenn es eine juristische Person betrifft. | der Unternehmen, wenn es eine juristische Person betrifft. |
| [Art. 14 einziger Absatz einleitende Bestimmung abgeändert durch Art. | [Art. 14 einziger Absatz einleitende Bestimmung abgeändert durch Art. |
| 3 des K.E. vom 28. November 2021 (B.S. vom 30. November 2021)] | 3 des K.E. vom 28. November 2021 (B.S. vom 30. November 2021)] |
| KAPITEL 6 - Authentische Datenbank | KAPITEL 6 - Authentische Datenbank |
| Art. 15 - Bei einer elektronischen Signatur durch Gerichtsvollzieher | Art. 15 - Bei einer elektronischen Signatur durch Gerichtsvollzieher |
| und Magistrate, wie in Artikel 58bis des Gerichtsgesetzbuches erwähnt, | und Magistrate, wie in Artikel 58bis des Gerichtsgesetzbuches erwähnt, |
| wird die Eigenschaft des Unterzeichners der authentischen Urkunde in | wird die Eigenschaft des Unterzeichners der authentischen Urkunde in |
| Anwendung von Artikel 1317 letzter Absatz des Zivilgesetzbuches anhand | Anwendung von Artikel 1317 letzter Absatz des Zivilgesetzbuches anhand |
| einer in dem in Artikel 32quater/2 § 1 des Gerichtsgesetzbuches | einer in dem in Artikel 32quater/2 § 1 des Gerichtsgesetzbuches |
| erwähnten Zentralregister der entmaterialisierten authentischen | erwähnten Zentralregister der entmaterialisierten authentischen |
| Urkunden der Gerichtsvollzieher aufgenommenen Liste von | Urkunden der Gerichtsvollzieher aufgenommenen Liste von |
| Gerichtsvollziehern und Liste der Magistrate, die im Rahmen der | Gerichtsvollziehern und Liste der Magistrate, die im Rahmen der |
| Ausübung ihres Amts elektronisch unterzeichnen müssen, überprüft. | Ausübung ihres Amts elektronisch unterzeichnen müssen, überprüft. |
| KAPITEL 7 - Ausführung | KAPITEL 7 - Ausführung |
| Art. 16 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 16 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung |
| des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |