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Vue multilingue de Arrêté Royal du 14/02/2011
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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 4 octobre 2006 relatif au transfert de certains militaires vers un employeur public. - Addendum Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 4 oktober 2006 betreffende de overplaatsing van sommige militairen naar een openbare werkgever. - Addendum
MINISTERE DE LA DEFENSE MINISTERIE VAN LANDSVERDEDIGING
14 FEVRIER 2011. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 4 octobre 14 FEBRUARI 2011. - Koninklijk besluit tot wijziging van het
2006 relatif au transfert de certains militaires vers un employeur koninklijk besluit van 4 oktober 2006 betreffende de overplaatsing van
public. - Addendum sommige militairen naar een openbare werkgever. - Addendum
Au Moniteur belge numéro 63 du 25 février 2011, page 13821, il y a In het Belgisch Staatsblad nummer 63 van 25 februari 2011, bladzijde
lieu d'ajouter le texte suivant : 13821, dient men de volgende tekst toe te voegen :
MINISTERIUM DER LANDESVERTEIDIGUNG MINISTERIUM DER LANDESVERTEIDIGUNG
14. FEBRUAR 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des königlichen 14. FEBRUAR 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des königlichen
Erlasses vom 4. Oktober 2006 über die Versetzung bestimmter Erlasses vom 4. Oktober 2006 über die Versetzung bestimmter
Militärpersonen zu einem öffentlichen Arbeitgeber Militärpersonen zu einem öffentlichen Arbeitgeber
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 16. Juli 2005 zur Versetzung bestimmter Aufgrund des Gesetzes vom 16. Juli 2005 zur Versetzung bestimmter
Militärpersonen zu einem öffentlichen Arbeitgeber, Artikel 4 § 1 Militärpersonen zu einem öffentlichen Arbeitgeber, Artikel 4 § 1
Absatz 1; Absatz 1;
Aufgrund des königlichen Erlasses vom 4. Oktober 2006 über die Aufgrund des königlichen Erlasses vom 4. Oktober 2006 über die
Versetzung bestimmter Militärpersonen zu einem öffentlichen Versetzung bestimmter Militärpersonen zu einem öffentlichen
Arbeitgeber; Arbeitgeber;
Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. N-302 des Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. N-302 des
Verhandlungsausschusses des Militärpersonals vom 2. Juni 2010; Verhandlungsausschusses des Militärpersonals vom 2. Juni 2010;
Aufgrund des Gutachtens 49.051/4 des Staatsrates vom 12. Januar 2011, Aufgrund des Gutachtens 49.051/4 des Staatsrates vom 12. Januar 2011,
abgegeben in Anwendung von Artikel 84, § 1, Absatz 1, 1° der am 12. abgegeben in Anwendung von Artikel 84, § 1, Absatz 1, 1° der am 12.
Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers der Landesverteidigung, Auf Vorschlag des Ministers der Landesverteidigung,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - In Artikel 1 des königlichen Erlasses vom 4. Oktober 2006 Artikel 1 - In Artikel 1 des königlichen Erlasses vom 4. Oktober 2006
über die Versetzung bestimmter Militärpersonen zu einem öffentlichen über die Versetzung bestimmter Militärpersonen zu einem öffentlichen
Arbeitgeber werden die folgenden Änderungen angebracht: Arbeitgeber werden die folgenden Änderungen angebracht:
a) in Absatz 1 wird die 5° wie folgt ersetzt: a) in Absatz 1 wird die 5° wie folgt ersetzt:
"5° sich in einer Rentabilitätsperiode befinden in Anwendung der "5° sich in einer Rentabilitätsperiode befinden in Anwendung der
Bestimmungen des Gesetzes vom 16. März 2000 über die Kündigung Bestimmungen des Gesetzes vom 16. März 2000 über die Kündigung
bestimmter Militärpersonen und die Auflösung der Verpflichtung oder bestimmter Militärpersonen und die Auflösung der Verpflichtung oder
Neuverpflichtung bestimmter angehender Militärpersonen, die Festlegung Neuverpflichtung bestimmter angehender Militärpersonen, die Festlegung
der Rentabilitätsperiode und die Rückforderung durch den Staat eines der Rentabilitätsperiode und die Rückforderung durch den Staat eines
Teils der vom Staat für die Ausbildung getragenen Kosten und eines Teils der vom Staat für die Ausbildung getragenen Kosten und eines
Teils der während der Ausbildung bezogenen Gehälter,"; Teils der während der Ausbildung bezogenen Gehälter,";
b) in Absatz 1 wird die 6° wie folgt ersetzt: b) in Absatz 1 wird die 6° wie folgt ersetzt:
"6° Leistungen erbringen in der Regelung des vorzeitigen Ausscheidens "6° Leistungen erbringen in der Regelung des vorzeitigen Ausscheidens
für die Hälfte der Arbeitszeit;"; für die Hälfte der Arbeitszeit;";
c) in Absatz 1 wird die 7° wie folgt ersetzt: c) in Absatz 1 wird die 7° wie folgt ersetzt:
"7° ein Dienstalter als Militärperson des aktiven Kaders von weniger "7° ein Dienstalter als Militärperson des aktiven Kaders von weniger
als zehn Jahren haben;"; als zehn Jahren haben;";
d) Absatz 1 wird um die 8° ergänzt, die Folgendes besagt: d) Absatz 1 wird um die 8° ergänzt, die Folgendes besagt:
"8° eine Funktion ausüben, für die ein spezifisches und seltenes "8° eine Funktion ausüben, für die ein spezifisches und seltenes
Kompetenzprofil erforderlich ist: Kompetenzprofil erforderlich ist:
a) Krankenpfleger; a) Krankenpfleger;
b) Technologe eines medizinischen Laboratoriums oder gleichgesetzt; b) Technologe eines medizinischen Laboratoriums oder gleichgesetzt;
c) Heilgymnast; c) Heilgymnast;
d) Pilot; d) Pilot;
e) Mitglied des medizinisch-technischen Korps; e) Mitglied des medizinisch-technischen Korps;
f) Fluglotse; f) Fluglotse;
g) Informatiker; g) Informatiker;
h) Gefahrenverhütungsberater."; h) Gefahrenverhütungsberater.";
e) in Absatz 2 werden die Worte "Absatz 1 5° bis 7° " durch die Worte e) in Absatz 2 werden die Worte "Absatz 1 5° bis 7° " durch die Worte
"Absatz 1 8° " ersetzt. "Absatz 1 8° " ersetzt.
Art. 2 - In demselben Erlass wird ein Artikel 1/1 eingefügt, der Art. 2 - In demselben Erlass wird ein Artikel 1/1 eingefügt, der
Folgendes besagt: Folgendes besagt:
"Art. 1/1 - In Abweichung von Artikel 1, können Berufsunteroffiziere, "Art. 1/1 - In Abweichung von Artikel 1, können Berufsunteroffiziere,
Unteroffiziere des Ergänzungskaders, Berufssoldaten und Soldaten des Unteroffiziere des Ergänzungskaders, Berufssoldaten und Soldaten des
Ergänzungskaders ihre Bewerbung für eine Versetzung zum Einsatzkader Ergänzungskaders ihre Bewerbung für eine Versetzung zum Einsatzkader
der Polizeidienste nur einreichen, wenn sie am 31. Oktober des Jahres der Polizeidienste nur einreichen, wenn sie am 31. Oktober des Jahres
der Einreichung ihrer Bewerbung das Alter von 29 Jahren erreicht haben der Einreichung ihrer Bewerbung das Alter von 29 Jahren erreicht haben
und das Alter von 40 Jahren noch nicht erreicht haben." . und das Alter von 40 Jahren noch nicht erreicht haben." .
Art. 3 - Der für die Landesverteidigung zuständige Minister ist mit Art. 3 - Der für die Landesverteidigung zuständige Minister ist mit
der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 14. Februar 2011 Gegeben zu Brüssel, den 14. Februar 2011
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Landesverteidigung Der Minister der Landesverteidigung
P. DE CREM P. DE CREM
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