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Vue multilingue de Arrêté Royal du 14/02/2006
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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 13 décembre 2005 portant interdiction de fumer dans les lieux publics Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 13 december 2005 tot het verbieden van het roken in openbare plaatsen
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
14 FEVRIER 2006. - Arrêté royal établissant la traduction officielle 14 FEBRUARI 2006. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de
en langue allemande de l'arrêté royal du 13 décembre 2005 portant officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 13 december
interdiction de fumer dans les lieux publics 2005 tot het verbieden van het roken in openbare plaatsen
ALBERT II, Roi des Belges, ALBERT II, Koning der Belgen,
A tous, présents et à venir, Salut. Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet.
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°,
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990;
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk
royal du 13 décembre 2005 portant interdiction de fumer dans les lieux besluit van 13 december 2005 tot het verbieden van het roken in
publics, établi par le Service central de traduction allemande auprès openbare plaatsen, opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy; vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy;
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken,
Nous avons arrêté et arrêtons : Hebben Wij besloten en besluiten Wij :

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction

Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse

officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 13 décembre 2005 vertaling van het koninklijk besluit van 13 december 2005 tot het
portant interdiction de fumer dans les lieux publics. verbieden van het roken in openbare plaatsen.

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de

présent arrêté. uitvoering van dit besluit.
Donné à Bruxelles, le 14 février 2006. Gegeven te Brussel, 14 februari 2006.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
P. DEWAEL P. DEWAEL
Annexe Bijlage
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER
NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT
13. DEZEMBER 2005 - Königlicher Erlass zur Einführung eines 13. DEZEMBER 2005 - Königlicher Erlass zur Einführung eines
Rauchverbots an öffentlichen Orten Rauchverbots an öffentlichen Orten
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
der Entwurf eines Erlasses, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur der Entwurf eines Erlasses, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur
Unterschrift vorzulegen, bezweckt die Abänderung der Bestimmungen zur Unterschrift vorzulegen, bezweckt die Abänderung der Bestimmungen zur
Einführung eines Rauchverbots an bestimmten öffentlichen Orten. Einführung eines Rauchverbots an bestimmten öffentlichen Orten.
Er ist Teil des Föderalen Plans zur Bekämpfung des Tabakkonsums. Er ist Teil des Föderalen Plans zur Bekämpfung des Tabakkonsums.
In Anbetracht des derzeitigen Kenntnisstands wird es zunehmend In Anbetracht des derzeitigen Kenntnisstands wird es zunehmend
wichtiger, Massnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums in wichtiger, Massnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums in
geschlossenen Räumlichkeiten, die für die Öffentlichkeit zugänglich geschlossenen Räumlichkeiten, die für die Öffentlichkeit zugänglich
sind, zu ergreifen. sind, zu ergreifen.
Zwar gilt das Hauptaugenmerk dem Schutz der Nichtraucher vor allem an Zwar gilt das Hauptaugenmerk dem Schutz der Nichtraucher vor allem an
ihrem Arbeitsplatz, doch sollen natürlich auch die Raucher angeregt ihrem Arbeitsplatz, doch sollen natürlich auch die Raucher angeregt
werden, ihren Tabakkonsum zu verringern beziehungsweise ganz werden, ihren Tabakkonsum zu verringern beziehungsweise ganz
einzustellen. einzustellen.
Die Verringerung des Tabakkonsums an öffentlichen Orten trägt Die Verringerung des Tabakkonsums an öffentlichen Orten trägt
ebenfalls zur Vorbeugung bei, da das Rauchen somit in geringerem Masse ebenfalls zur Vorbeugung bei, da das Rauchen somit in geringerem Masse
als « normales » Verhaltensmuster erfahren wird. als « normales » Verhaltensmuster erfahren wird.
Professor Klatersky, Leiter der Abteilung für innere Medizin des Professor Klatersky, Leiter der Abteilung für innere Medizin des
Instituts Jules Bordet in Brüssel, hat sich zu der Notwendigkeit Instituts Jules Bordet in Brüssel, hat sich zu der Notwendigkeit
strengerer Massnahmen wie folgt geäussert: « Zudem werden Jugendliche strengerer Massnahmen wie folgt geäussert: « Zudem werden Jugendliche
durch fehlende oder unzureichende Einschränkungen des Tabakkonsums an durch fehlende oder unzureichende Einschränkungen des Tabakkonsums an
öffentlichen Orten zum Rauchen ermutigt. Es ist daher zwingend öffentlichen Orten zum Rauchen ermutigt. Es ist daher zwingend
notwendig, diesbezüglich verbindliche Regeln festzulegen und deren notwendig, diesbezüglich verbindliche Regeln festzulegen und deren
strikte Einhaltung zu gewährleisten. » (1) strikte Einhaltung zu gewährleisten. » (1)
Aus einer in Grossbritannien veröffentlichten Studie lässt sich die Aus einer in Grossbritannien veröffentlichten Studie lässt sich die
Gefährlichkeit des Passivrauchens nochmals ablesen: 20 Prozent der Gefährlichkeit des Passivrauchens nochmals ablesen: 20 Prozent der
Todesfälle durch Passivrauchen waren nämlich auf passiven Tabakkonsum Todesfälle durch Passivrauchen waren nämlich auf passiven Tabakkonsum
am Arbeitsplatz zurückzuführen. am Arbeitsplatz zurückzuführen.
Die Hälfte der Todesfälle durch Passivrauchen am Arbeitsplatz waren Die Hälfte der Todesfälle durch Passivrauchen am Arbeitsplatz waren
unter den Arbeitnehmern des Horeca-Sektors zu beklagen (2). unter den Arbeitnehmern des Horeca-Sektors zu beklagen (2).
Aus einer von der IARC veröffentlichten Studie geht hervor, dass Aus einer von der IARC veröffentlichten Studie geht hervor, dass
regelmässiges Passivrauchen das Lungenkrebsrisiko um 20 bis 30 Prozent regelmässiges Passivrauchen das Lungenkrebsrisiko um 20 bis 30 Prozent
erhöht (3). erhöht (3).
Die Notwendigkeit von Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer steht Die Notwendigkeit von Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer steht
also ausser Frage. also ausser Frage.
Mit dem Königlichen Erlass vom 19. Januar 2005 über den Schutz der Mit dem Königlichen Erlass vom 19. Januar 2005 über den Schutz der
Arbeitnehmer vor Tabakrauch, der ein Rauchverbot im Arbeitsraum Arbeitnehmer vor Tabakrauch, der ein Rauchverbot im Arbeitsraum
einführt, ist bereits ein erster Schritt getan worden. einführt, ist bereits ein erster Schritt getan worden.
Geschlossene Räumlichkeiten, wo Lebensmittel zum Verzehr angeboten Geschlossene Räumlichkeiten, wo Lebensmittel zum Verzehr angeboten
werden, sind jedoch vom Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses vom werden, sind jedoch vom Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses vom
19. Januar 2005 ausgenommen. 19. Januar 2005 ausgenommen.
Im Hinblick auf den Ausbau des Rechts auf ein rauchfreies soziales Im Hinblick auf den Ausbau des Rechts auf ein rauchfreies soziales
Klima und der Bestimmungen des Erlasses vom 19. Januar 2005 bezweckt Klima und der Bestimmungen des Erlasses vom 19. Januar 2005 bezweckt
der vorliegende Entwurf das Problem des Tabakkonsums in Gaststätten, der vorliegende Entwurf das Problem des Tabakkonsums in Gaststätten,
der bei den Verbrauchern zunehmend auf Ablehnung stösst, zu lösen. der bei den Verbrauchern zunehmend auf Ablehnung stösst, zu lösen.
Deswegen ist der Erlass auch in enger Zusammenarbeit mit den drei Deswegen ist der Erlass auch in enger Zusammenarbeit mit den drei
Horeca-Verbänden und mit deren Zustimmung entstanden. Horeca-Verbänden und mit deren Zustimmung entstanden.
Aus verschiedenen Studien geht hervor, dass die Mehrheit der Aus verschiedenen Studien geht hervor, dass die Mehrheit der
belgischen Bevölkerung ein absolutes Rauchverbot in Restaurants belgischen Bevölkerung ein absolutes Rauchverbot in Restaurants
befürwortet (4). befürwortet (4).
In Belgien arbeiten rund 150.000 Personen im Horeca-Sektor (5). In Belgien arbeiten rund 150.000 Personen im Horeca-Sektor (5).
Die grosse Mehrheit der Arbeitsplätze stellt das Gaststättengewerbe, Die grosse Mehrheit der Arbeitsplätze stellt das Gaststättengewerbe,
das 86 Prozent der Arbeitnehmer des gesamten Sektors beschäftigt. das 86 Prozent der Arbeitnehmer des gesamten Sektors beschäftigt.
In Bezug auf die Volksgesundheit und den Schutz der Arbeitnehmer kommt In Bezug auf die Volksgesundheit und den Schutz der Arbeitnehmer kommt
diesem Bereich also die grösste Bedeutung zu. diesem Bereich also die grösste Bedeutung zu.
Nicht nur in den Vereinigten Staaten gilt in Gaststätten schon lange Nicht nur in den Vereinigten Staaten gilt in Gaststätten schon lange
Rauchverbot, sondern auch bei unseren europäischen Nachbarn: In Irland Rauchverbot, sondern auch bei unseren europäischen Nachbarn: In Irland
ist das Verbot bereits seit einem Jahr in Kraft und zeitigt grossen ist das Verbot bereits seit einem Jahr in Kraft und zeitigt grossen
Erfolg, und auch in Italien, Finnland, Malta und Schweden wurde ein Erfolg, und auch in Italien, Finnland, Malta und Schweden wurde ein
solches Verbot erlassen. solches Verbot erlassen.
Grundsatz: Rauchverbot an öffentlichen Orten Grundsatz: Rauchverbot an öffentlichen Orten
Konkret wird in Artikel 2 des Entwurfs an das Rauchverbot in Konkret wird in Artikel 2 des Entwurfs an das Rauchverbot in
geschlossenen Räumlichkeiten, die für die Öffentlichkeit zugänglich geschlossenen Räumlichkeiten, die für die Öffentlichkeit zugänglich
sind, erinnert. sind, erinnert.
Hierbei geht es um Orte, die nicht zur Privatsphäre gehören. Hierbei geht es um Orte, die nicht zur Privatsphäre gehören.
Insbesondere handelt es sich um Einrichtungen, in denen kranke oder Insbesondere handelt es sich um Einrichtungen, in denen kranke oder
ältere Menschen aufgenommen oder gepflegt werden, Präventiv- oder ältere Menschen aufgenommen oder gepflegt werden, Präventiv- oder
Kurativpflege erbracht wird, Kinder oder Jugendliche im Schulalter Kurativpflege erbracht wird, Kinder oder Jugendliche im Schulalter
aufgenommen, beherbergt oder gepflegt werden, Unterricht und/oder aufgenommen, beherbergt oder gepflegt werden, Unterricht und/oder
berufliche Ausbildung erteilt wird, Vorführungen dargeboten und/oder berufliche Ausbildung erteilt wird, Vorführungen dargeboten und/oder
Ausstellungen veranstaltet werden, und alle Einrichtungen, in denen Ausstellungen veranstaltet werden, und alle Einrichtungen, in denen
Sport betrieben wird. Sport betrieben wird.
Ferner sind damit Behörden, Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren, Ferner sind damit Behörden, Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren,
Friseursalons und andere Geschäfte gemeint. Friseursalons und andere Geschäfte gemeint.
Oftmals fallen diese Orte zudem in den Anwendungsbereich des Oftmals fallen diese Orte zudem in den Anwendungsbereich des
Königlichen Erlasses vom 19. Januar 2005. Königlichen Erlasses vom 19. Januar 2005.
Möglichkeit von Abweichungen für Schankstätten, Frittüren und Möglichkeit von Abweichungen für Schankstätten, Frittüren und
Diskotheken Diskotheken
Der Text trägt der besonderen Lage bestimmter Einrichtungen Rechnung. Der Text trägt der besonderen Lage bestimmter Einrichtungen Rechnung.
Genauer gesagt handelt es sich um Schankstätten, die als Orte Genauer gesagt handelt es sich um Schankstätten, die als Orte
definiert werden, wo Getränke, die Ethylalkohol enthalten, zum definiert werden, wo Getränke, die Ethylalkohol enthalten, zum
sofortigen Verzehr angeboten werden, ohne mit zubereiteten Gerichten sofortigen Verzehr angeboten werden, ohne mit zubereiteten Gerichten
einherzugehen. einherzugehen.
Konkret sind Kneipen, Bars, Nachtklubs, Diskotheken und Kasinos Konkret sind Kneipen, Bars, Nachtklubs, Diskotheken und Kasinos
gemeint. gemeint.
Betreiber dieser Einrichtungen dürfen einen Raucherbereich einrichten. Betreiber dieser Einrichtungen dürfen einen Raucherbereich einrichten.
Dieser Bereich muss den nachstehend in vorliegendem Bericht Dieser Bereich muss den nachstehend in vorliegendem Bericht
beschriebenen Bedingungen entsprechen. beschriebenen Bedingungen entsprechen.
Die Erlaubnis einen Raucherbereich einzurichten wird nur Betreibern Die Erlaubnis einen Raucherbereich einzurichten wird nur Betreibern
einer Schankstätte erteilt, die jederzeit bescheinigen können, dass einer Schankstätte erteilt, die jederzeit bescheinigen können, dass
sie eines der folgenden beiden Kriterien erfüllen: sie eines der folgenden beiden Kriterien erfüllen:
- Die zubereiteten Gerichte machen weniger als ein Drittel der zum - Die zubereiteten Gerichte machen weniger als ein Drittel der zum
Verzehr angebotenen Lebensmittel aus Verzehr angebotenen Lebensmittel aus
- ODER es werden nur Gerichte der Liste der leichten Gerichte - ODER es werden nur Gerichte der Liste der leichten Gerichte
angeboten, durch die der Betreiber nicht die Tätigkeit eines angeboten, durch die der Betreiber nicht die Tätigkeit eines
Restaurateurs im Sinne der Vorschriften zur Festlegung der Bedingungen Restaurateurs im Sinne der Vorschriften zur Festlegung der Bedingungen
für die Ausübung der Tätigkeit eines Restaurateurs ausübt (Königlicher für die Ausübung der Tätigkeit eines Restaurateurs ausübt (Königlicher
Erlass vom 13. Juni 1984). Erlass vom 13. Juni 1984).
Dieses Verhältnis von einem Drittel kann, wenn der Antragsteller nur Dieses Verhältnis von einem Drittel kann, wenn der Antragsteller nur
einen Betrieb leitet, in Ankaufspreisen, oder, wenn er mehrere leitet, einen Betrieb leitet, in Ankaufspreisen, oder, wenn er mehrere leitet,
in Verkaufszahlen ausgedrückt werden. in Verkaufszahlen ausgedrückt werden.
Diese Alternative erklärt sich aus der praktischen Schwierigkeit für Diese Alternative erklärt sich aus der praktischen Schwierigkeit für
Betreiber mehrerer Einrichtungen aus den Gesamtankäufen von Waren für Betreiber mehrerer Einrichtungen aus den Gesamtankäufen von Waren für
Herstellung und Verkauf von Gerichten für all ihre Einrichtungen die Herstellung und Verkauf von Gerichten für all ihre Einrichtungen die
Ankäufe für die einzelnen Betriebe herauszufiltern. Daher wird diesen Ankäufe für die einzelnen Betriebe herauszufiltern. Daher wird diesen
Betreibern die Möglichkeit geboten, Verkaufszahlen pro Einrichtung Betreibern die Möglichkeit geboten, Verkaufszahlen pro Einrichtung
anzugeben. anzugeben.
Der Raucherbereich darf nicht mehr als die Hälfte der Gesamtfläche des Der Raucherbereich darf nicht mehr als die Hälfte der Gesamtfläche des
Raums beanspruchen, wo Lebensmittel zum Verzehr angeboten werden. Raums beanspruchen, wo Lebensmittel zum Verzehr angeboten werden.
Garderobe, Küche, Toiletten und Flure der Einrichtung werden für die Garderobe, Küche, Toiletten und Flure der Einrichtung werden für die
Berechnung dieser Gesamtfläche nicht berücksichtigt. Berechnung dieser Gesamtfläche nicht berücksichtigt.
Zudem muss der Raucherbereich den Bedingungen von Artikel 3 § 4 des Zudem muss der Raucherbereich den Bedingungen von Artikel 3 § 4 des
Textes entsprechen. Textes entsprechen.
In Schankstätten, deren Gesamtfläche weniger als fünfzig Quadratmeter In Schankstätten, deren Gesamtfläche weniger als fünfzig Quadratmeter
beträgt, muss kein Raucherbereich vorgesehen werden. beträgt, muss kein Raucherbereich vorgesehen werden.
Zusätzliche Bedingungen, denen Schankstätten, in denen geraucht werden Zusätzliche Bedingungen, denen Schankstätten, in denen geraucht werden
darf, entsprechen müssen, sind noch festzulegen. darf, entsprechen müssen, sind noch festzulegen.
Dabei handelt es sich vornehmlich um Normen in Bezug auf die Dabei handelt es sich vornehmlich um Normen in Bezug auf die
Belüftungsanlage, durch die in jeder Einrichtung, in der Menschen Belüftungsanlage, durch die in jeder Einrichtung, in der Menschen
Tabakrauch ausgesetzt sind, ein gewisser Luftwechsel gewährleistet Tabakrauch ausgesetzt sind, ein gewisser Luftwechsel gewährleistet
wird. wird.
Diese Bedingungen sollen durch Ministeriellen Erlass festgelegt Diese Bedingungen sollen durch Ministeriellen Erlass festgelegt
werden. werden.
Der Minister kann ebenfalls Bedingungen für die Beschilderung Der Minister kann ebenfalls Bedingungen für die Beschilderung
festlegen, so dass die Einrichtungen, in denen geraucht werden darf, festlegen, so dass die Einrichtungen, in denen geraucht werden darf,
klar ausgewiesen sind und jeder sie in Kenntnis der Sachlage betritt. klar ausgewiesen sind und jeder sie in Kenntnis der Sachlage betritt.
Schliesslich können Betreiber von Schankstätten, die sich in Schliesslich können Betreiber von Schankstätten, die sich in
geschlossenen öffentlichen Räumlichkeiten befinden, in denen aufgrund geschlossenen öffentlichen Räumlichkeiten befinden, in denen aufgrund
von Artikel 2 Rauchverbot herrscht, in keinem Fall einen von Artikel 2 Rauchverbot herrscht, in keinem Fall einen
Abweichungsantrag stellen. Abweichungsantrag stellen.
Wir denken hier vor allem an Kneipen und Bars in Krankenhäusern, Wir denken hier vor allem an Kneipen und Bars in Krankenhäusern,
Sporthallen, Kinderspielsälen, Kulturzentren, Ausstellungsräumen usw., Sporthallen, Kinderspielsälen, Kulturzentren, Ausstellungsräumen usw.,
die nicht mit Wänden und einer Decke vom Hauptraum getrennt sind. die nicht mit Wänden und einer Decke vom Hauptraum getrennt sind.
In diesen Einrichtungen herrscht somit absolutes Rauchverbot. In diesen Einrichtungen herrscht somit absolutes Rauchverbot.
Das Gleiche gilt für Schankstätten innerhalb einer Sportanlage. Das Gleiche gilt für Schankstätten innerhalb einer Sportanlage.
Es handelt sich hier um Ausschänke in Sport- und Turnsälen und allen Es handelt sich hier um Ausschänke in Sport- und Turnsälen und allen
Einrichtungen zur körperlichen und sportlichen Ertüchtigung, sei es Einrichtungen zur körperlichen und sportlichen Ertüchtigung, sei es
drinnen oder draussen. drinnen oder draussen.
Betreiber einer Frittüre, die als ein Betrieb definiert wird, wo Betreiber einer Frittüre, die als ein Betrieb definiert wird, wo
ausschliesslich in Frittenfett oder -öl gegarte oder gewärmte Gerichte ausschliesslich in Frittenfett oder -öl gegarte oder gewärmte Gerichte
verzehrt werden und eine möglichst grosse Anzahl Kunden gleichzeitig verzehrt werden und eine möglichst grosse Anzahl Kunden gleichzeitig
bedient werden kann, dürfen unter Einhaltung der oben erwähnten bedient werden kann, dürfen unter Einhaltung der oben erwähnten
Bedingungen in Bezug auf Fläche und Einrichtungsort einen Bedingungen in Bezug auf Fläche und Einrichtungsort einen
Raucherbereich einrichten. Raucherbereich einrichten.
Möglichkeit einen Raucherraum vorzusehen Möglichkeit einen Raucherraum vorzusehen
Horeca-Betrieben, die keine Schankstätten sind und als Orte oder Räume Horeca-Betrieben, die keine Schankstätten sind und als Orte oder Räume
definiert werden, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, definiert werden, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind,
ungeachtet der Zugangsbedingungen, und wo Gerichte und/oder Getränke ungeachtet der Zugangsbedingungen, und wo Gerichte und/oder Getränke
zubereitet und/oder selbst kostenlos zum eventuellen Verzehr vor Ort zubereitet und/oder selbst kostenlos zum eventuellen Verzehr vor Ort
angeboten werden, wird eine besondere Möglichkeit geboten. angeboten werden, wird eine besondere Möglichkeit geboten.
Konkret sind hier Restaurants, Snackbars, Cafeterias, bestimmte Konkret sind hier Restaurants, Snackbars, Cafeterias, bestimmte
Brasserien, Sandwichbars, Teestuben, Kantinen, Eiscafés, Crêperien und Brasserien, Sandwichbars, Teestuben, Kantinen, Eiscafés, Crêperien und
andere Kaffeehäuser gemeint. andere Kaffeehäuser gemeint.
An diesen Orten herrscht Rauchverbot, doch hat der Betreiber die An diesen Orten herrscht Rauchverbot, doch hat der Betreiber die
Möglichkeit, einen Raucherraum einzurichten, der bestimmten in Artikel Möglichkeit, einen Raucherraum einzurichten, der bestimmten in Artikel
4 § 2 festgelegten Kriterien entspricht. 4 § 2 festgelegten Kriterien entspricht.
Der Staatsrat hat in seinem Gutachten 39.108/3 vom 20. Oktober 2005 in Der Staatsrat hat in seinem Gutachten 39.108/3 vom 20. Oktober 2005 in
Bezug auf Artikel 4 § 1 vorgeschlagen, Schankstätten von der Kategorie Bezug auf Artikel 4 § 1 vorgeschlagen, Schankstätten von der Kategorie
der Horeca-Betriebe, in denen Rauchverbot herrscht, aber unter der Horeca-Betriebe, in denen Rauchverbot herrscht, aber unter
bestimmten Bedingungen ein Raucherraum eingerichtet werden darf, bestimmten Bedingungen ein Raucherraum eingerichtet werden darf,
auszuschliessen. auszuschliessen.
Dieser Ausschluss hätte unserer Meinung nach zur Folge gehabt, Dieser Ausschluss hätte unserer Meinung nach zur Folge gehabt,
Betreibern von Schankstätten zu erlauben, einen Raucherraum Betreibern von Schankstätten zu erlauben, einen Raucherraum
einzurichten, ohne die in Artikel 4 § 2 festgelegten Kriterien einzurichten, ohne die in Artikel 4 § 2 festgelegten Kriterien
einzuhalten. Aus diesem Grund wurde das Gutachten nicht einzuhalten. Aus diesem Grund wurde das Gutachten nicht
berücksichtigt. berücksichtigt.
Für Raucherräume sind noch zusätzliche Bedingungen festzulegen. Wie Für Raucherräume sind noch zusätzliche Bedingungen festzulegen. Wie
für Schankstätten müssen auch hier Normen für Belüftungsanlagen und für Schankstätten müssen auch hier Normen für Belüftungsanlagen und
Luftwechselraten, die in geschlossenen Räumen gewährleistet sein Luftwechselraten, die in geschlossenen Räumen gewährleistet sein
müssen, festgelegt werden. müssen, festgelegt werden.
Die Fläche des Raucherraums darf ein Viertel der Gesamtfläche des Die Fläche des Raucherraums darf ein Viertel der Gesamtfläche des
Raums, wo Lebensmittel zum Verzehr angeboten werden, nicht Raums, wo Lebensmittel zum Verzehr angeboten werden, nicht
übersteigen. Garderobe, Küche, Toiletten und Flure der Einrichtung übersteigen. Garderobe, Küche, Toiletten und Flure der Einrichtung
werden für die Berechnung dieser Gesamtfläche nicht berücksichtigt. werden für die Berechnung dieser Gesamtfläche nicht berücksichtigt.
Schliesslich beruht die Einhaltung des Rauchverbots beziehungsweise Schliesslich beruht die Einhaltung des Rauchverbots beziehungsweise
der Raucheinschränkung an öffentlichen Orten auf dem Grundsatz der der Raucheinschränkung an öffentlichen Orten auf dem Grundsatz der
gemeinsamen Verantwortlichkeit. Betreiber wie auch Kunden gemeinsamen Verantwortlichkeit. Betreiber wie auch Kunden
beziehungsweise Besucher sind, jeder für das, was ihn betrifft, für beziehungsweise Besucher sind, jeder für das, was ihn betrifft, für
die Einhaltung des Erlasses verantwortlich. die Einhaltung des Erlasses verantwortlich.
Im Hinblick auf das gleichzeitige In-Kraft-Treten des vorliegenden Im Hinblick auf das gleichzeitige In-Kraft-Treten des vorliegenden
Königlichen Erlasses und des Königlichen Erlasses vom 19. Januar 2005 Königlichen Erlasses und des Königlichen Erlasses vom 19. Januar 2005
über den Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch ist das über den Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch ist das
In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses für den 1. Januar 2006 In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses für den 1. Januar 2006
vorgesehen. vorgesehen.
Was Horeca-Betriebe betrifft, wird das In-Kraft-Treten auf den 1. Was Horeca-Betriebe betrifft, wird das In-Kraft-Treten auf den 1.
Januar 2007 festgelegt. Januar 2007 festgelegt.
Mit diesem Text werden die belgischen Rechtsvorschriften einer Mit diesem Text werden die belgischen Rechtsvorschriften einer
allgemein in der Europäischen Union beobachteten Tendenz angepasst. allgemein in der Europäischen Union beobachteten Tendenz angepasst.
Somit wird ein weiteres Etappenziel des Föderalen Plans zur Bekämpfung Somit wird ein weiteres Etappenziel des Föderalen Plans zur Bekämpfung
des Tabakkonsums erreicht. des Tabakkonsums erreicht.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige und getreue Diener der ehrerbietige und getreue Diener
Eurer Majestät Eurer Majestät
zu sein. zu sein.
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit
R. DEMOTTE R. DEMOTTE
_______ _______
Fussnoten Fussnoten
(1) Bordet, Vaincre le Cancer à tout prix, Nr. 67, Les Amis de (1) Bordet, Vaincre le Cancer à tout prix, Nr. 67, Les Amis de
l'Institut Bordet, 2003 l'Institut Bordet, 2003
(2) BMJ, doi: 10.1136/bmj.38370.496632.8F, 2. März 2005 (2) BMJ, doi: 10.1136/bmj.38370.496632.8F, 2. März 2005
(3) International Agency for research on cancer, Tobacco smoking and (3) International Agency for research on cancer, Tobacco smoking and
involuntary smoking, IARC Monographs on the evaluation of carcinogenic involuntary smoking, IARC Monographs on the evaluation of carcinogenic
risk to humans, Bd. 83, Lyon: IARC, 2004 risk to humans, Bd. 83, Lyon: IARC, 2004
(4) Aus einer Studie der Stiftung gegen Krebs geht hervor, dass 58 (4) Aus einer Studie der Stiftung gegen Krebs geht hervor, dass 58
Prozent der Befragten ein absolutes Rauchverbot in Restaurants Prozent der Befragten ein absolutes Rauchverbot in Restaurants
befürworten, 28 Prozent ein solches Verbot strikt ablehnen und 14 befürworten, 28 Prozent ein solches Verbot strikt ablehnen und 14
Prozent ohne Meinung sind Prozent ohne Meinung sind
(5) Statistik des flämischen Horeca-Verbands (Vlaamse Horecafederatie) (5) Statistik des flämischen Horeca-Verbands (Vlaamse Horecafederatie)
- www.fedhorecavlaanderen.be - www.fedhorecavlaanderen.be
13. DEZEMBER 2005 - Königlicher Erlass zur Einführung eines 13. DEZEMBER 2005 - Königlicher Erlass zur Einführung eines
Rauchverbots an öffentlichen Orten Rauchverbots an öffentlichen Orten
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 24. Januar 1977 über den Schutz der Aufgrund des Gesetzes vom 24. Januar 1977 über den Schutz der
Gesundheit der Verbraucher im Bereich der Lebensmittel und anderer Gesundheit der Verbraucher im Bereich der Lebensmittel und anderer
Waren, insbesondere des Artikels 7 § 3; Waren, insbesondere des Artikels 7 § 3;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. Mai 1990 zur Einführung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. Mai 1990 zur Einführung
eines Rauchverbots an bestimmten öffentlichen Orten, abgeändert durch eines Rauchverbots an bestimmten öffentlichen Orten, abgeändert durch
die Königlichen Erlasse vom 2. Januar 1991 und 7. Februar 1991; die Königlichen Erlasse vom 2. Januar 1991 und 7. Februar 1991;
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rats für Hygiene vom 16. Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rats für Hygiene vom 16.
September 2005; September 2005;
Aufgrund des Gutachtens 39.108/3 des Staatsrates vom 20. Oktober 2005, Aufgrund des Gutachtens 39.108/3 des Staatsrates vom 20. Oktober 2005,
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Volksgesundheit Auf Vorschlag Unseres Ministers der Volksgesundheit
Haben Wir beschlossen und beschliessen Wir: Haben Wir beschlossen und beschliessen Wir:
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man
unter: unter:
1. rauchen: das Rauchen von Erzeugnissen auf Tabakbasis und anderen 1. rauchen: das Rauchen von Erzeugnissen auf Tabakbasis und anderen
ähnlichen Produkten, ähnlichen Produkten,
2. geschlossener Räumlichkeit: Ort, der mit Wänden und einer Decke von 2. geschlossener Räumlichkeit: Ort, der mit Wänden und einer Decke von
der Umgebung getrennt ist, der Umgebung getrennt ist,
3. Ort, der für die Öffentlichkeit zugänglich ist: Ort, dessen Zugang 3. Ort, der für die Öffentlichkeit zugänglich ist: Ort, dessen Zugang
nicht auf den Familienkreis beschränkt ist, nicht auf den Familienkreis beschränkt ist,
4. Horeca-Betrieb: Ort oder Raum, der für die Öffentlichkeit 4. Horeca-Betrieb: Ort oder Raum, der für die Öffentlichkeit
zugänglich ist, ungeachtet der Zugangsbedingungen, und wo Gerichte zugänglich ist, ungeachtet der Zugangsbedingungen, und wo Gerichte
und/oder Getränke zubereitet und/oder selbst kostenlos zum eventuellen und/oder Getränke zubereitet und/oder selbst kostenlos zum eventuellen
Verzehr vor Ort angeboten werden. Orte oder Räume, die für die Verzehr vor Ort angeboten werden. Orte oder Räume, die für die
Öffentlichkeit zugänglich sind, und wo Mitglieder einer Vereinigung Öffentlichkeit zugänglich sind, und wo Mitglieder einer Vereinigung
oder Gruppierung und ihre Gäste und/oder Besucher zusammenkommen, oder Gruppierung und ihre Gäste und/oder Besucher zusammenkommen,
ungeachtet der Zugangsbedingungen, um dort Gerichte und/oder Getränke ungeachtet der Zugangsbedingungen, um dort Gerichte und/oder Getränke
zu verzehren, sind Horeca-Betrieben gleichgesetzt. Der Minister kann zu verzehren, sind Horeca-Betrieben gleichgesetzt. Der Minister kann
für strikt gelegenheitsgebundene Veranstaltungen eine Ausnahme von für strikt gelegenheitsgebundene Veranstaltungen eine Ausnahme von
vorliegender Gleichsetzung vorsehen, vorliegender Gleichsetzung vorsehen,
5. Getränk, das Ethylalkohol enthält: Getränk, das in Artikel 16 des 5. Getränk, das Ethylalkohol enthält: Getränk, das in Artikel 16 des
Gesetzes vom 7. Januar 1998 über die Struktur und die Sätze der Gesetzes vom 7. Januar 1998 über die Struktur und die Sätze der
Akzisensteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke erwähnt ist, Akzisensteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke erwähnt ist,
6. Schankstätte: Ort, wo Getränke, die Ethylalkohol enthalten, der 6. Schankstätte: Ort, wo Getränke, die Ethylalkohol enthalten, der
Öffentlichkeit zum sofortigen Verzehr angeboten werden dürfen, ohne Öffentlichkeit zum sofortigen Verzehr angeboten werden dürfen, ohne
mit zubereiteten Gerichten einherzugehen, mit zubereiteten Gerichten einherzugehen,
7. Frittüre: Ort, wo die Haupttätigkeit darin besteht, ausschliesslich 7. Frittüre: Ort, wo die Haupttätigkeit darin besteht, ausschliesslich
in Frittenfett oder -öl gegarte oder gewärmte Gerichte zum sofortigen in Frittenfett oder -öl gegarte oder gewärmte Gerichte zum sofortigen
Verzehr in Wegwerfbehältern zuzubereiten und anzubieten. Der Ort muss Verzehr in Wegwerfbehältern zuzubereiten und anzubieten. Der Ort muss
so gestaltet oder angelegt sein, dass er einer möglichst grossen, vom so gestaltet oder angelegt sein, dass er einer möglichst grossen, vom
Minister festzulegenden Anzahl Personen erlaubt gleichzeitig zu Minister festzulegenden Anzahl Personen erlaubt gleichzeitig zu
konsumieren, konsumieren,
8. Raucherraum: geschlossener Raum, wo geraucht werden darf, 8. Raucherraum: geschlossener Raum, wo geraucht werden darf,
9. Minister: der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die 9. Minister: der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die
Volksgesundheit gehört. Volksgesundheit gehört.
Art. 2 - Es ist verboten, in geschlossenen Räumlichkeiten, die für die Art. 2 - Es ist verboten, in geschlossenen Räumlichkeiten, die für die
Öffentlichkeit zugänglich sind, zu rauchen. Öffentlichkeit zugänglich sind, zu rauchen.
Am Eingang jedes in Absatz 1 erwähnten Ortes sind Rauchverbotszeichen, Am Eingang jedes in Absatz 1 erwähnten Ortes sind Rauchverbotszeichen,
die dem/den vom Minister der Volksgesundheit festgelegten die dem/den vom Minister der Volksgesundheit festgelegten
beziehungsweise gebilligten Muster(n) entsprechen, so anzubringen, beziehungsweise gebilligten Muster(n) entsprechen, so anzubringen,
dass Anwesende davon Kenntnis nehmen können. dass Anwesende davon Kenntnis nehmen können.
Art. 3 - § 1 - Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 2 können Art. 3 - § 1 - Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 2 können
Betreiber von Schankstätten, ob natürliche oder juristische Personen, Betreiber von Schankstätten, ob natürliche oder juristische Personen,
einen genau abgegrenzten Bereich einrichten, wo gemäss den Formen und einen genau abgegrenzten Bereich einrichten, wo gemäss den Formen und
Bedingungen der folgenden Paragraphen geraucht werden darf. Bedingungen der folgenden Paragraphen geraucht werden darf.
§ 2 - Die Möglichkeit einen genau abgegrenzten Raucherbereich § 2 - Die Möglichkeit einen genau abgegrenzten Raucherbereich
einzurichten wird folgenden Personen gewährt: einzurichten wird folgenden Personen gewährt:
- entweder Betreibern einer Einrichtung, die an Eides statt - entweder Betreibern einer Einrichtung, die an Eides statt
versichern, dass für die betreffende Einrichtung der Ankauf von Waren versichern, dass für die betreffende Einrichtung der Ankauf von Waren
für Herstellung und Verkauf von Gerichten ein Drittel des für Herstellung und Verkauf von Gerichten ein Drittel des
Gesamtankaufs von Getränken und Lebensmitteln nicht übersteigt, Gesamtankaufs von Getränken und Lebensmitteln nicht übersteigt,
- oder Betreibern mehrerer Einrichtungen, die an Eides statt - oder Betreibern mehrerer Einrichtungen, die an Eides statt
versichern, dass für die betreffende Einrichtung der Verkauf von versichern, dass für die betreffende Einrichtung der Verkauf von
Gerichten ein Drittel des Gesamtverkaufs von Lebensmitteln nicht Gerichten ein Drittel des Gesamtverkaufs von Lebensmitteln nicht
übersteigt, übersteigt,
- oder Betreibern einer Einrichtung, die an Eides statt versichern, - oder Betreibern einer Einrichtung, die an Eides statt versichern,
nur leichte Gerichte anzubieten, die in Artikel 2 § 2 Nr. 1 des nur leichte Gerichte anzubieten, die in Artikel 2 § 2 Nr. 1 des
Königlichen Erlasses vom 13. Juni 1984 zur Festlegung der Bedingungen Königlichen Erlasses vom 13. Juni 1984 zur Festlegung der Bedingungen
für die Ausübung der Berufstätigkeit eines Restaurateurs oder für die Ausübung der Berufstätigkeit eines Restaurateurs oder
Delikatessenverkäufers in kleinen und mittleren Handels- und Delikatessenverkäufers in kleinen und mittleren Handels- und
Handwerksbetrieben erwähnt sind. Handwerksbetrieben erwähnt sind.
§ 3 - Diese Möglichkeit steht ebenfalls Personen offen, die einen § 3 - Diese Möglichkeit steht ebenfalls Personen offen, die einen
Betrieb gründen oder übernehmen auf der Grundlage einer Schätzung: Betrieb gründen oder übernehmen auf der Grundlage einer Schätzung:
- bei Gründung oder Übernahme eines Betriebs, der Ankäufe von Waren - bei Gründung oder Übernahme eines Betriebs, der Ankäufe von Waren
für Herstellung und Verkauf von Gerichten im Verhältnis zu den für Herstellung und Verkauf von Gerichten im Verhältnis zu den
Gesamtankäufen von Getränken und Lebensmitteln, Gesamtankäufen von Getränken und Lebensmitteln,
- bei Gründung oder Übernahme mehrerer Betriebe, der Verkäufe von - bei Gründung oder Übernahme mehrerer Betriebe, der Verkäufe von
Gerichten im Verhältnis zu den Gesamtverkäufen von Lebensmitteln. Gerichten im Verhältnis zu den Gesamtverkäufen von Lebensmitteln.
§ 4 - Der Raucherbereich muss anhand aller möglichen Mittel § 4 - Der Raucherbereich muss anhand aller möglichen Mittel
gekennzeichnet sein, die seine Lokalisierung ermöglichen. gekennzeichnet sein, die seine Lokalisierung ermöglichen.
Er muss so ausgelegt sein, dass die Unannehmlichkeiten des Rauchs für Er muss so ausgelegt sein, dass die Unannehmlichkeiten des Rauchs für
Nichtraucher so weit wie möglich reduziert werden. Nichtraucher so weit wie möglich reduziert werden.
Der Raucherbereich darf weniger als die Hälfte der Gesamtfläche des Der Raucherbereich darf weniger als die Hälfte der Gesamtfläche des
Raums beanspruchen, wo Gerichte und/oder Getränke zum Verzehr Raums beanspruchen, wo Gerichte und/oder Getränke zum Verzehr
angeboten werden, es sei denn, diese Gesamtfläche beträgt weniger als angeboten werden, es sei denn, diese Gesamtfläche beträgt weniger als
fünfzig Quadratmeter. fünfzig Quadratmeter.
Ein oder mehrere Schilder, die an das Rauchverbot im Ein oder mehrere Schilder, die an das Rauchverbot im
Nichtraucherbereich erinnern, sind so anzubringen, dass Anwesende Nichtraucherbereich erinnern, sind so anzubringen, dass Anwesende
davon Kenntnis nehmen können. davon Kenntnis nehmen können.
§ 5 - Der Minister kann zusätzliche Bedingungen bestimmen, denen § 5 - Der Minister kann zusätzliche Bedingungen bestimmen, denen
Schankstätten, in denen geraucht werden darf, entsprechen müssen. Schankstätten, in denen geraucht werden darf, entsprechen müssen.
Diese Bedingungen beziehen sich auf: Diese Bedingungen beziehen sich auf:
- Installation einer Belüftungsanlage, die eine Mindestluftwechselrate - Installation einer Belüftungsanlage, die eine Mindestluftwechselrate
gewährleistet, gewährleistet,
- Anbringen von deutlichen Schildern, aus denen hervorgeht, dass es - Anbringen von deutlichen Schildern, aus denen hervorgeht, dass es
sich um eine Einrichtung handelt, in der geraucht werden darf. sich um eine Einrichtung handelt, in der geraucht werden darf.
§ 6 - Ungeachtet der Bestimmungen von § 1 erhalten folgende Personen § 6 - Ungeachtet der Bestimmungen von § 1 erhalten folgende Personen
nicht die Erlaubnis, einen genau abgegrenzten Raucherbereich nicht die Erlaubnis, einen genau abgegrenzten Raucherbereich
einzurichten: einzurichten:
- Betreiber einer Schankstätte in einer geschlossenen Räumlichkeit, - Betreiber einer Schankstätte in einer geschlossenen Räumlichkeit,
die für die Öffentlichkeit zugänglich ist, sofern die Einrichtung von die für die Öffentlichkeit zugänglich ist, sofern die Einrichtung von
der betreffenden Räumlichkeit nicht mit Wänden und einer Decke der betreffenden Räumlichkeit nicht mit Wänden und einer Decke
getrennt ist, getrennt ist,
- Betreiber einer Schankstätte innerhalb einer Sportanlage. - Betreiber einer Schankstätte innerhalb einer Sportanlage.
Art. 4 - Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 2 dürfen Betreiber Art. 4 - Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 2 dürfen Betreiber
von Frittüren einen genau abgegrenzten Raucherbereich einrichten, der von Frittüren einen genau abgegrenzten Raucherbereich einrichten, der
den Bedingungen von Artikel 3 § 4 entspricht. den Bedingungen von Artikel 3 § 4 entspricht.
Art. 5 - § 1 - Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 2 darf in Art. 5 - § 1 - Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 2 darf in
Horeca-Betrieben, in denen aufgrund des vorliegenden Erlasses Horeca-Betrieben, in denen aufgrund des vorliegenden Erlasses
Rauchverbot herrscht, ein Raucherraum eingerichtet werden, der den Rauchverbot herrscht, ein Raucherraum eingerichtet werden, der den
Bedingungen von § 2 des vorliegenden Artikels entspricht. Bedingungen von § 2 des vorliegenden Artikels entspricht.
§ 2 - Der Raucherraum, wo nur Getränke angeboten werden dürfen, muss § 2 - Der Raucherraum, wo nur Getränke angeboten werden dürfen, muss
klar als ein Rauchern vorbehaltener Raum ausgewiesen sein. klar als ein Rauchern vorbehaltener Raum ausgewiesen sein.
Der Raucherraum muss mit einer Abluft- oder Luftreinigungsanlage Der Raucherraum muss mit einer Abluft- oder Luftreinigungsanlage
versehen sein. versehen sein.
Der Raucherraum muss so angelegt sein, dass die Unannehmlichkeiten des Der Raucherraum muss so angelegt sein, dass die Unannehmlichkeiten des
Rauchs für Nichtraucher so weit wie möglich reduziert werden, und darf Rauchs für Nichtraucher so weit wie möglich reduziert werden, und darf
kein Durchgangbereich sein. kein Durchgangbereich sein.
Die Fläche des Raucherraums darf ein Viertel der Gesamtfläche des Die Fläche des Raucherraums darf ein Viertel der Gesamtfläche des
Raums, wo Gerichte und/oder Getränke zum Verzehr angeboten werden, Raums, wo Gerichte und/oder Getränke zum Verzehr angeboten werden,
nicht übersteigen. nicht übersteigen.
Der Minister bestimmt die zusätzlichen Bedingungen, denen der Der Minister bestimmt die zusätzlichen Bedingungen, denen der
Raucherraum entsprechen muss. Raucherraum entsprechen muss.
Art. 6 - Betreiber und Kunden eines in den Artikeln 2, 3, 4 und 5 Art. 6 - Betreiber und Kunden eines in den Artikeln 2, 3, 4 und 5
erwähnten Horeca-Betriebs sind, jeder für das, was ihn betrifft, für erwähnten Horeca-Betriebs sind, jeder für das, was ihn betrifft, für
die Einhaltung der Bestimmungen des vorliegenden Erlasses die Einhaltung der Bestimmungen des vorliegenden Erlasses
verantwortlich. verantwortlich.
Art. 7 - Verstösse gegen vorliegenden Erlass werden gemäss dem Gesetz Art. 7 - Verstösse gegen vorliegenden Erlass werden gemäss dem Gesetz
vom 24. Januar 1977 über den Schutz der Gesundheit der Verbraucher im vom 24. Januar 1977 über den Schutz der Gesundheit der Verbraucher im
Bereich der Lebensmittel und anderer Waren ermittelt, verfolgt und Bereich der Lebensmittel und anderer Waren ermittelt, verfolgt und
bestraft. bestraft.
Art. 8 - Unbeschadet des Artikels 9 wird der Erlass vom 15. Mai 1990 Art. 8 - Unbeschadet des Artikels 9 wird der Erlass vom 15. Mai 1990
zur Einführung eines Rauchverbots an bestimmten öffentlichen Orten zur Einführung eines Rauchverbots an bestimmten öffentlichen Orten
aufgehoben. aufgehoben.
Art. 9 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Art. 9 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Als Übergangsmassnahme dürfen Horeca-Betriebe jedoch bis zum 1. Januar Als Übergangsmassnahme dürfen Horeca-Betriebe jedoch bis zum 1. Januar
2007 den Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 15. Mai 1990 2007 den Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 15. Mai 1990
genügen. genügen.
Art. 10 - Unser Minister der Volksgesundheit ist mit der Ausführung Art. 10 - Unser Minister der Volksgesundheit ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 13. Dezember 2005 Gegeben zu Brüssel, den 13. Dezember 2005
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Volksgesundheit Der Minister der Volksgesundheit
R. DEMOTTE R. DEMOTTE
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 14 février 2006. Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 14 februari 2006.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
P. DEWAEL P. DEWAEL
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