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| Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 13 décembre 2005 portant interdiction de fumer dans les lieux publics | Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 13 december 2005 tot het verbieden van het roken in openbare plaatsen |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 14 FEVRIER 2006. - Arrêté royal établissant la traduction officielle | 14 FEBRUARI 2006. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de |
| en langue allemande de l'arrêté royal du 13 décembre 2005 portant | officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 13 december |
| interdiction de fumer dans les lieux publics | 2005 tot het verbieden van het roken in openbare plaatsen |
| ALBERT II, Roi des Belges, | ALBERT II, Koning der Belgen, |
| A tous, présents et à venir, Salut. | Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. |
| Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la | Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen |
| Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, | voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, |
| remplacé par la loi du 18 juillet 1990; | en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; |
| Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté | Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk |
| royal du 13 décembre 2005 portant interdiction de fumer dans les lieux | besluit van 13 december 2005 tot het verbieden van het roken in |
| publics, établi par le Service central de traduction allemande auprès | openbare plaatsen, opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
| du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy; | vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; |
| Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, | Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, |
| Nous avons arrêté et arrêtons : | Hebben Wij besloten en besluiten Wij : |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse |
| officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 13 décembre 2005 | vertaling van het koninklijk besluit van 13 december 2005 tot het |
| portant interdiction de fumer dans les lieux publics. | verbieden van het roken in openbare plaatsen. |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de |
| présent arrêté. | uitvoering van dit besluit. |
| Donné à Bruxelles, le 14 février 2006. | Gegeven te Brussel, 14 februari 2006. |
| ALBERT | ALBERT |
| Par le Roi : | Van Koningswege : |
| Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Annexe | Bijlage |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER |
| NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT | NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT |
| 13. DEZEMBER 2005 - Königlicher Erlass zur Einführung eines | 13. DEZEMBER 2005 - Königlicher Erlass zur Einführung eines |
| Rauchverbots an öffentlichen Orten | Rauchverbots an öffentlichen Orten |
| BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
| Sire, | Sire, |
| der Entwurf eines Erlasses, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur | der Entwurf eines Erlasses, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur |
| Unterschrift vorzulegen, bezweckt die Abänderung der Bestimmungen zur | Unterschrift vorzulegen, bezweckt die Abänderung der Bestimmungen zur |
| Einführung eines Rauchverbots an bestimmten öffentlichen Orten. | Einführung eines Rauchverbots an bestimmten öffentlichen Orten. |
| Er ist Teil des Föderalen Plans zur Bekämpfung des Tabakkonsums. | Er ist Teil des Föderalen Plans zur Bekämpfung des Tabakkonsums. |
| In Anbetracht des derzeitigen Kenntnisstands wird es zunehmend | In Anbetracht des derzeitigen Kenntnisstands wird es zunehmend |
| wichtiger, Massnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums in | wichtiger, Massnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums in |
| geschlossenen Räumlichkeiten, die für die Öffentlichkeit zugänglich | geschlossenen Räumlichkeiten, die für die Öffentlichkeit zugänglich |
| sind, zu ergreifen. | sind, zu ergreifen. |
| Zwar gilt das Hauptaugenmerk dem Schutz der Nichtraucher vor allem an | Zwar gilt das Hauptaugenmerk dem Schutz der Nichtraucher vor allem an |
| ihrem Arbeitsplatz, doch sollen natürlich auch die Raucher angeregt | ihrem Arbeitsplatz, doch sollen natürlich auch die Raucher angeregt |
| werden, ihren Tabakkonsum zu verringern beziehungsweise ganz | werden, ihren Tabakkonsum zu verringern beziehungsweise ganz |
| einzustellen. | einzustellen. |
| Die Verringerung des Tabakkonsums an öffentlichen Orten trägt | Die Verringerung des Tabakkonsums an öffentlichen Orten trägt |
| ebenfalls zur Vorbeugung bei, da das Rauchen somit in geringerem Masse | ebenfalls zur Vorbeugung bei, da das Rauchen somit in geringerem Masse |
| als « normales » Verhaltensmuster erfahren wird. | als « normales » Verhaltensmuster erfahren wird. |
| Professor Klatersky, Leiter der Abteilung für innere Medizin des | Professor Klatersky, Leiter der Abteilung für innere Medizin des |
| Instituts Jules Bordet in Brüssel, hat sich zu der Notwendigkeit | Instituts Jules Bordet in Brüssel, hat sich zu der Notwendigkeit |
| strengerer Massnahmen wie folgt geäussert: « Zudem werden Jugendliche | strengerer Massnahmen wie folgt geäussert: « Zudem werden Jugendliche |
| durch fehlende oder unzureichende Einschränkungen des Tabakkonsums an | durch fehlende oder unzureichende Einschränkungen des Tabakkonsums an |
| öffentlichen Orten zum Rauchen ermutigt. Es ist daher zwingend | öffentlichen Orten zum Rauchen ermutigt. Es ist daher zwingend |
| notwendig, diesbezüglich verbindliche Regeln festzulegen und deren | notwendig, diesbezüglich verbindliche Regeln festzulegen und deren |
| strikte Einhaltung zu gewährleisten. » (1) | strikte Einhaltung zu gewährleisten. » (1) |
| Aus einer in Grossbritannien veröffentlichten Studie lässt sich die | Aus einer in Grossbritannien veröffentlichten Studie lässt sich die |
| Gefährlichkeit des Passivrauchens nochmals ablesen: 20 Prozent der | Gefährlichkeit des Passivrauchens nochmals ablesen: 20 Prozent der |
| Todesfälle durch Passivrauchen waren nämlich auf passiven Tabakkonsum | Todesfälle durch Passivrauchen waren nämlich auf passiven Tabakkonsum |
| am Arbeitsplatz zurückzuführen. | am Arbeitsplatz zurückzuführen. |
| Die Hälfte der Todesfälle durch Passivrauchen am Arbeitsplatz waren | Die Hälfte der Todesfälle durch Passivrauchen am Arbeitsplatz waren |
| unter den Arbeitnehmern des Horeca-Sektors zu beklagen (2). | unter den Arbeitnehmern des Horeca-Sektors zu beklagen (2). |
| Aus einer von der IARC veröffentlichten Studie geht hervor, dass | Aus einer von der IARC veröffentlichten Studie geht hervor, dass |
| regelmässiges Passivrauchen das Lungenkrebsrisiko um 20 bis 30 Prozent | regelmässiges Passivrauchen das Lungenkrebsrisiko um 20 bis 30 Prozent |
| erhöht (3). | erhöht (3). |
| Die Notwendigkeit von Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer steht | Die Notwendigkeit von Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer steht |
| also ausser Frage. | also ausser Frage. |
| Mit dem Königlichen Erlass vom 19. Januar 2005 über den Schutz der | Mit dem Königlichen Erlass vom 19. Januar 2005 über den Schutz der |
| Arbeitnehmer vor Tabakrauch, der ein Rauchverbot im Arbeitsraum | Arbeitnehmer vor Tabakrauch, der ein Rauchverbot im Arbeitsraum |
| einführt, ist bereits ein erster Schritt getan worden. | einführt, ist bereits ein erster Schritt getan worden. |
| Geschlossene Räumlichkeiten, wo Lebensmittel zum Verzehr angeboten | Geschlossene Räumlichkeiten, wo Lebensmittel zum Verzehr angeboten |
| werden, sind jedoch vom Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses vom | werden, sind jedoch vom Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses vom |
| 19. Januar 2005 ausgenommen. | 19. Januar 2005 ausgenommen. |
| Im Hinblick auf den Ausbau des Rechts auf ein rauchfreies soziales | Im Hinblick auf den Ausbau des Rechts auf ein rauchfreies soziales |
| Klima und der Bestimmungen des Erlasses vom 19. Januar 2005 bezweckt | Klima und der Bestimmungen des Erlasses vom 19. Januar 2005 bezweckt |
| der vorliegende Entwurf das Problem des Tabakkonsums in Gaststätten, | der vorliegende Entwurf das Problem des Tabakkonsums in Gaststätten, |
| der bei den Verbrauchern zunehmend auf Ablehnung stösst, zu lösen. | der bei den Verbrauchern zunehmend auf Ablehnung stösst, zu lösen. |
| Deswegen ist der Erlass auch in enger Zusammenarbeit mit den drei | Deswegen ist der Erlass auch in enger Zusammenarbeit mit den drei |
| Horeca-Verbänden und mit deren Zustimmung entstanden. | Horeca-Verbänden und mit deren Zustimmung entstanden. |
| Aus verschiedenen Studien geht hervor, dass die Mehrheit der | Aus verschiedenen Studien geht hervor, dass die Mehrheit der |
| belgischen Bevölkerung ein absolutes Rauchverbot in Restaurants | belgischen Bevölkerung ein absolutes Rauchverbot in Restaurants |
| befürwortet (4). | befürwortet (4). |
| In Belgien arbeiten rund 150.000 Personen im Horeca-Sektor (5). | In Belgien arbeiten rund 150.000 Personen im Horeca-Sektor (5). |
| Die grosse Mehrheit der Arbeitsplätze stellt das Gaststättengewerbe, | Die grosse Mehrheit der Arbeitsplätze stellt das Gaststättengewerbe, |
| das 86 Prozent der Arbeitnehmer des gesamten Sektors beschäftigt. | das 86 Prozent der Arbeitnehmer des gesamten Sektors beschäftigt. |
| In Bezug auf die Volksgesundheit und den Schutz der Arbeitnehmer kommt | In Bezug auf die Volksgesundheit und den Schutz der Arbeitnehmer kommt |
| diesem Bereich also die grösste Bedeutung zu. | diesem Bereich also die grösste Bedeutung zu. |
| Nicht nur in den Vereinigten Staaten gilt in Gaststätten schon lange | Nicht nur in den Vereinigten Staaten gilt in Gaststätten schon lange |
| Rauchverbot, sondern auch bei unseren europäischen Nachbarn: In Irland | Rauchverbot, sondern auch bei unseren europäischen Nachbarn: In Irland |
| ist das Verbot bereits seit einem Jahr in Kraft und zeitigt grossen | ist das Verbot bereits seit einem Jahr in Kraft und zeitigt grossen |
| Erfolg, und auch in Italien, Finnland, Malta und Schweden wurde ein | Erfolg, und auch in Italien, Finnland, Malta und Schweden wurde ein |
| solches Verbot erlassen. | solches Verbot erlassen. |
| Grundsatz: Rauchverbot an öffentlichen Orten | Grundsatz: Rauchverbot an öffentlichen Orten |
| Konkret wird in Artikel 2 des Entwurfs an das Rauchverbot in | Konkret wird in Artikel 2 des Entwurfs an das Rauchverbot in |
| geschlossenen Räumlichkeiten, die für die Öffentlichkeit zugänglich | geschlossenen Räumlichkeiten, die für die Öffentlichkeit zugänglich |
| sind, erinnert. | sind, erinnert. |
| Hierbei geht es um Orte, die nicht zur Privatsphäre gehören. | Hierbei geht es um Orte, die nicht zur Privatsphäre gehören. |
| Insbesondere handelt es sich um Einrichtungen, in denen kranke oder | Insbesondere handelt es sich um Einrichtungen, in denen kranke oder |
| ältere Menschen aufgenommen oder gepflegt werden, Präventiv- oder | ältere Menschen aufgenommen oder gepflegt werden, Präventiv- oder |
| Kurativpflege erbracht wird, Kinder oder Jugendliche im Schulalter | Kurativpflege erbracht wird, Kinder oder Jugendliche im Schulalter |
| aufgenommen, beherbergt oder gepflegt werden, Unterricht und/oder | aufgenommen, beherbergt oder gepflegt werden, Unterricht und/oder |
| berufliche Ausbildung erteilt wird, Vorführungen dargeboten und/oder | berufliche Ausbildung erteilt wird, Vorführungen dargeboten und/oder |
| Ausstellungen veranstaltet werden, und alle Einrichtungen, in denen | Ausstellungen veranstaltet werden, und alle Einrichtungen, in denen |
| Sport betrieben wird. | Sport betrieben wird. |
| Ferner sind damit Behörden, Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren, | Ferner sind damit Behörden, Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren, |
| Friseursalons und andere Geschäfte gemeint. | Friseursalons und andere Geschäfte gemeint. |
| Oftmals fallen diese Orte zudem in den Anwendungsbereich des | Oftmals fallen diese Orte zudem in den Anwendungsbereich des |
| Königlichen Erlasses vom 19. Januar 2005. | Königlichen Erlasses vom 19. Januar 2005. |
| Möglichkeit von Abweichungen für Schankstätten, Frittüren und | Möglichkeit von Abweichungen für Schankstätten, Frittüren und |
| Diskotheken | Diskotheken |
| Der Text trägt der besonderen Lage bestimmter Einrichtungen Rechnung. | Der Text trägt der besonderen Lage bestimmter Einrichtungen Rechnung. |
| Genauer gesagt handelt es sich um Schankstätten, die als Orte | Genauer gesagt handelt es sich um Schankstätten, die als Orte |
| definiert werden, wo Getränke, die Ethylalkohol enthalten, zum | definiert werden, wo Getränke, die Ethylalkohol enthalten, zum |
| sofortigen Verzehr angeboten werden, ohne mit zubereiteten Gerichten | sofortigen Verzehr angeboten werden, ohne mit zubereiteten Gerichten |
| einherzugehen. | einherzugehen. |
| Konkret sind Kneipen, Bars, Nachtklubs, Diskotheken und Kasinos | Konkret sind Kneipen, Bars, Nachtklubs, Diskotheken und Kasinos |
| gemeint. | gemeint. |
| Betreiber dieser Einrichtungen dürfen einen Raucherbereich einrichten. | Betreiber dieser Einrichtungen dürfen einen Raucherbereich einrichten. |
| Dieser Bereich muss den nachstehend in vorliegendem Bericht | Dieser Bereich muss den nachstehend in vorliegendem Bericht |
| beschriebenen Bedingungen entsprechen. | beschriebenen Bedingungen entsprechen. |
| Die Erlaubnis einen Raucherbereich einzurichten wird nur Betreibern | Die Erlaubnis einen Raucherbereich einzurichten wird nur Betreibern |
| einer Schankstätte erteilt, die jederzeit bescheinigen können, dass | einer Schankstätte erteilt, die jederzeit bescheinigen können, dass |
| sie eines der folgenden beiden Kriterien erfüllen: | sie eines der folgenden beiden Kriterien erfüllen: |
| - Die zubereiteten Gerichte machen weniger als ein Drittel der zum | - Die zubereiteten Gerichte machen weniger als ein Drittel der zum |
| Verzehr angebotenen Lebensmittel aus | Verzehr angebotenen Lebensmittel aus |
| - ODER es werden nur Gerichte der Liste der leichten Gerichte | - ODER es werden nur Gerichte der Liste der leichten Gerichte |
| angeboten, durch die der Betreiber nicht die Tätigkeit eines | angeboten, durch die der Betreiber nicht die Tätigkeit eines |
| Restaurateurs im Sinne der Vorschriften zur Festlegung der Bedingungen | Restaurateurs im Sinne der Vorschriften zur Festlegung der Bedingungen |
| für die Ausübung der Tätigkeit eines Restaurateurs ausübt (Königlicher | für die Ausübung der Tätigkeit eines Restaurateurs ausübt (Königlicher |
| Erlass vom 13. Juni 1984). | Erlass vom 13. Juni 1984). |
| Dieses Verhältnis von einem Drittel kann, wenn der Antragsteller nur | Dieses Verhältnis von einem Drittel kann, wenn der Antragsteller nur |
| einen Betrieb leitet, in Ankaufspreisen, oder, wenn er mehrere leitet, | einen Betrieb leitet, in Ankaufspreisen, oder, wenn er mehrere leitet, |
| in Verkaufszahlen ausgedrückt werden. | in Verkaufszahlen ausgedrückt werden. |
| Diese Alternative erklärt sich aus der praktischen Schwierigkeit für | Diese Alternative erklärt sich aus der praktischen Schwierigkeit für |
| Betreiber mehrerer Einrichtungen aus den Gesamtankäufen von Waren für | Betreiber mehrerer Einrichtungen aus den Gesamtankäufen von Waren für |
| Herstellung und Verkauf von Gerichten für all ihre Einrichtungen die | Herstellung und Verkauf von Gerichten für all ihre Einrichtungen die |
| Ankäufe für die einzelnen Betriebe herauszufiltern. Daher wird diesen | Ankäufe für die einzelnen Betriebe herauszufiltern. Daher wird diesen |
| Betreibern die Möglichkeit geboten, Verkaufszahlen pro Einrichtung | Betreibern die Möglichkeit geboten, Verkaufszahlen pro Einrichtung |
| anzugeben. | anzugeben. |
| Der Raucherbereich darf nicht mehr als die Hälfte der Gesamtfläche des | Der Raucherbereich darf nicht mehr als die Hälfte der Gesamtfläche des |
| Raums beanspruchen, wo Lebensmittel zum Verzehr angeboten werden. | Raums beanspruchen, wo Lebensmittel zum Verzehr angeboten werden. |
| Garderobe, Küche, Toiletten und Flure der Einrichtung werden für die | Garderobe, Küche, Toiletten und Flure der Einrichtung werden für die |
| Berechnung dieser Gesamtfläche nicht berücksichtigt. | Berechnung dieser Gesamtfläche nicht berücksichtigt. |
| Zudem muss der Raucherbereich den Bedingungen von Artikel 3 § 4 des | Zudem muss der Raucherbereich den Bedingungen von Artikel 3 § 4 des |
| Textes entsprechen. | Textes entsprechen. |
| In Schankstätten, deren Gesamtfläche weniger als fünfzig Quadratmeter | In Schankstätten, deren Gesamtfläche weniger als fünfzig Quadratmeter |
| beträgt, muss kein Raucherbereich vorgesehen werden. | beträgt, muss kein Raucherbereich vorgesehen werden. |
| Zusätzliche Bedingungen, denen Schankstätten, in denen geraucht werden | Zusätzliche Bedingungen, denen Schankstätten, in denen geraucht werden |
| darf, entsprechen müssen, sind noch festzulegen. | darf, entsprechen müssen, sind noch festzulegen. |
| Dabei handelt es sich vornehmlich um Normen in Bezug auf die | Dabei handelt es sich vornehmlich um Normen in Bezug auf die |
| Belüftungsanlage, durch die in jeder Einrichtung, in der Menschen | Belüftungsanlage, durch die in jeder Einrichtung, in der Menschen |
| Tabakrauch ausgesetzt sind, ein gewisser Luftwechsel gewährleistet | Tabakrauch ausgesetzt sind, ein gewisser Luftwechsel gewährleistet |
| wird. | wird. |
| Diese Bedingungen sollen durch Ministeriellen Erlass festgelegt | Diese Bedingungen sollen durch Ministeriellen Erlass festgelegt |
| werden. | werden. |
| Der Minister kann ebenfalls Bedingungen für die Beschilderung | Der Minister kann ebenfalls Bedingungen für die Beschilderung |
| festlegen, so dass die Einrichtungen, in denen geraucht werden darf, | festlegen, so dass die Einrichtungen, in denen geraucht werden darf, |
| klar ausgewiesen sind und jeder sie in Kenntnis der Sachlage betritt. | klar ausgewiesen sind und jeder sie in Kenntnis der Sachlage betritt. |
| Schliesslich können Betreiber von Schankstätten, die sich in | Schliesslich können Betreiber von Schankstätten, die sich in |
| geschlossenen öffentlichen Räumlichkeiten befinden, in denen aufgrund | geschlossenen öffentlichen Räumlichkeiten befinden, in denen aufgrund |
| von Artikel 2 Rauchverbot herrscht, in keinem Fall einen | von Artikel 2 Rauchverbot herrscht, in keinem Fall einen |
| Abweichungsantrag stellen. | Abweichungsantrag stellen. |
| Wir denken hier vor allem an Kneipen und Bars in Krankenhäusern, | Wir denken hier vor allem an Kneipen und Bars in Krankenhäusern, |
| Sporthallen, Kinderspielsälen, Kulturzentren, Ausstellungsräumen usw., | Sporthallen, Kinderspielsälen, Kulturzentren, Ausstellungsräumen usw., |
| die nicht mit Wänden und einer Decke vom Hauptraum getrennt sind. | die nicht mit Wänden und einer Decke vom Hauptraum getrennt sind. |
| In diesen Einrichtungen herrscht somit absolutes Rauchverbot. | In diesen Einrichtungen herrscht somit absolutes Rauchverbot. |
| Das Gleiche gilt für Schankstätten innerhalb einer Sportanlage. | Das Gleiche gilt für Schankstätten innerhalb einer Sportanlage. |
| Es handelt sich hier um Ausschänke in Sport- und Turnsälen und allen | Es handelt sich hier um Ausschänke in Sport- und Turnsälen und allen |
| Einrichtungen zur körperlichen und sportlichen Ertüchtigung, sei es | Einrichtungen zur körperlichen und sportlichen Ertüchtigung, sei es |
| drinnen oder draussen. | drinnen oder draussen. |
| Betreiber einer Frittüre, die als ein Betrieb definiert wird, wo | Betreiber einer Frittüre, die als ein Betrieb definiert wird, wo |
| ausschliesslich in Frittenfett oder -öl gegarte oder gewärmte Gerichte | ausschliesslich in Frittenfett oder -öl gegarte oder gewärmte Gerichte |
| verzehrt werden und eine möglichst grosse Anzahl Kunden gleichzeitig | verzehrt werden und eine möglichst grosse Anzahl Kunden gleichzeitig |
| bedient werden kann, dürfen unter Einhaltung der oben erwähnten | bedient werden kann, dürfen unter Einhaltung der oben erwähnten |
| Bedingungen in Bezug auf Fläche und Einrichtungsort einen | Bedingungen in Bezug auf Fläche und Einrichtungsort einen |
| Raucherbereich einrichten. | Raucherbereich einrichten. |
| Möglichkeit einen Raucherraum vorzusehen | Möglichkeit einen Raucherraum vorzusehen |
| Horeca-Betrieben, die keine Schankstätten sind und als Orte oder Räume | Horeca-Betrieben, die keine Schankstätten sind und als Orte oder Räume |
| definiert werden, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, | definiert werden, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, |
| ungeachtet der Zugangsbedingungen, und wo Gerichte und/oder Getränke | ungeachtet der Zugangsbedingungen, und wo Gerichte und/oder Getränke |
| zubereitet und/oder selbst kostenlos zum eventuellen Verzehr vor Ort | zubereitet und/oder selbst kostenlos zum eventuellen Verzehr vor Ort |
| angeboten werden, wird eine besondere Möglichkeit geboten. | angeboten werden, wird eine besondere Möglichkeit geboten. |
| Konkret sind hier Restaurants, Snackbars, Cafeterias, bestimmte | Konkret sind hier Restaurants, Snackbars, Cafeterias, bestimmte |
| Brasserien, Sandwichbars, Teestuben, Kantinen, Eiscafés, Crêperien und | Brasserien, Sandwichbars, Teestuben, Kantinen, Eiscafés, Crêperien und |
| andere Kaffeehäuser gemeint. | andere Kaffeehäuser gemeint. |
| An diesen Orten herrscht Rauchverbot, doch hat der Betreiber die | An diesen Orten herrscht Rauchverbot, doch hat der Betreiber die |
| Möglichkeit, einen Raucherraum einzurichten, der bestimmten in Artikel | Möglichkeit, einen Raucherraum einzurichten, der bestimmten in Artikel |
| 4 § 2 festgelegten Kriterien entspricht. | 4 § 2 festgelegten Kriterien entspricht. |
| Der Staatsrat hat in seinem Gutachten 39.108/3 vom 20. Oktober 2005 in | Der Staatsrat hat in seinem Gutachten 39.108/3 vom 20. Oktober 2005 in |
| Bezug auf Artikel 4 § 1 vorgeschlagen, Schankstätten von der Kategorie | Bezug auf Artikel 4 § 1 vorgeschlagen, Schankstätten von der Kategorie |
| der Horeca-Betriebe, in denen Rauchverbot herrscht, aber unter | der Horeca-Betriebe, in denen Rauchverbot herrscht, aber unter |
| bestimmten Bedingungen ein Raucherraum eingerichtet werden darf, | bestimmten Bedingungen ein Raucherraum eingerichtet werden darf, |
| auszuschliessen. | auszuschliessen. |
| Dieser Ausschluss hätte unserer Meinung nach zur Folge gehabt, | Dieser Ausschluss hätte unserer Meinung nach zur Folge gehabt, |
| Betreibern von Schankstätten zu erlauben, einen Raucherraum | Betreibern von Schankstätten zu erlauben, einen Raucherraum |
| einzurichten, ohne die in Artikel 4 § 2 festgelegten Kriterien | einzurichten, ohne die in Artikel 4 § 2 festgelegten Kriterien |
| einzuhalten. Aus diesem Grund wurde das Gutachten nicht | einzuhalten. Aus diesem Grund wurde das Gutachten nicht |
| berücksichtigt. | berücksichtigt. |
| Für Raucherräume sind noch zusätzliche Bedingungen festzulegen. Wie | Für Raucherräume sind noch zusätzliche Bedingungen festzulegen. Wie |
| für Schankstätten müssen auch hier Normen für Belüftungsanlagen und | für Schankstätten müssen auch hier Normen für Belüftungsanlagen und |
| Luftwechselraten, die in geschlossenen Räumen gewährleistet sein | Luftwechselraten, die in geschlossenen Räumen gewährleistet sein |
| müssen, festgelegt werden. | müssen, festgelegt werden. |
| Die Fläche des Raucherraums darf ein Viertel der Gesamtfläche des | Die Fläche des Raucherraums darf ein Viertel der Gesamtfläche des |
| Raums, wo Lebensmittel zum Verzehr angeboten werden, nicht | Raums, wo Lebensmittel zum Verzehr angeboten werden, nicht |
| übersteigen. Garderobe, Küche, Toiletten und Flure der Einrichtung | übersteigen. Garderobe, Küche, Toiletten und Flure der Einrichtung |
| werden für die Berechnung dieser Gesamtfläche nicht berücksichtigt. | werden für die Berechnung dieser Gesamtfläche nicht berücksichtigt. |
| Schliesslich beruht die Einhaltung des Rauchverbots beziehungsweise | Schliesslich beruht die Einhaltung des Rauchverbots beziehungsweise |
| der Raucheinschränkung an öffentlichen Orten auf dem Grundsatz der | der Raucheinschränkung an öffentlichen Orten auf dem Grundsatz der |
| gemeinsamen Verantwortlichkeit. Betreiber wie auch Kunden | gemeinsamen Verantwortlichkeit. Betreiber wie auch Kunden |
| beziehungsweise Besucher sind, jeder für das, was ihn betrifft, für | beziehungsweise Besucher sind, jeder für das, was ihn betrifft, für |
| die Einhaltung des Erlasses verantwortlich. | die Einhaltung des Erlasses verantwortlich. |
| Im Hinblick auf das gleichzeitige In-Kraft-Treten des vorliegenden | Im Hinblick auf das gleichzeitige In-Kraft-Treten des vorliegenden |
| Königlichen Erlasses und des Königlichen Erlasses vom 19. Januar 2005 | Königlichen Erlasses und des Königlichen Erlasses vom 19. Januar 2005 |
| über den Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch ist das | über den Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch ist das |
| In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses für den 1. Januar 2006 | In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses für den 1. Januar 2006 |
| vorgesehen. | vorgesehen. |
| Was Horeca-Betriebe betrifft, wird das In-Kraft-Treten auf den 1. | Was Horeca-Betriebe betrifft, wird das In-Kraft-Treten auf den 1. |
| Januar 2007 festgelegt. | Januar 2007 festgelegt. |
| Mit diesem Text werden die belgischen Rechtsvorschriften einer | Mit diesem Text werden die belgischen Rechtsvorschriften einer |
| allgemein in der Europäischen Union beobachteten Tendenz angepasst. | allgemein in der Europäischen Union beobachteten Tendenz angepasst. |
| Somit wird ein weiteres Etappenziel des Föderalen Plans zur Bekämpfung | Somit wird ein weiteres Etappenziel des Föderalen Plans zur Bekämpfung |
| des Tabakkonsums erreicht. | des Tabakkonsums erreicht. |
| Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
| Sire, | Sire, |
| der ehrerbietige und getreue Diener | der ehrerbietige und getreue Diener |
| Eurer Majestät | Eurer Majestät |
| zu sein. | zu sein. |
| Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit | Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit |
| R. DEMOTTE | R. DEMOTTE |
| _______ | _______ |
| Fussnoten | Fussnoten |
| (1) Bordet, Vaincre le Cancer à tout prix, Nr. 67, Les Amis de | (1) Bordet, Vaincre le Cancer à tout prix, Nr. 67, Les Amis de |
| l'Institut Bordet, 2003 | l'Institut Bordet, 2003 |
| (2) BMJ, doi: 10.1136/bmj.38370.496632.8F, 2. März 2005 | (2) BMJ, doi: 10.1136/bmj.38370.496632.8F, 2. März 2005 |
| (3) International Agency for research on cancer, Tobacco smoking and | (3) International Agency for research on cancer, Tobacco smoking and |
| involuntary smoking, IARC Monographs on the evaluation of carcinogenic | involuntary smoking, IARC Monographs on the evaluation of carcinogenic |
| risk to humans, Bd. 83, Lyon: IARC, 2004 | risk to humans, Bd. 83, Lyon: IARC, 2004 |
| (4) Aus einer Studie der Stiftung gegen Krebs geht hervor, dass 58 | (4) Aus einer Studie der Stiftung gegen Krebs geht hervor, dass 58 |
| Prozent der Befragten ein absolutes Rauchverbot in Restaurants | Prozent der Befragten ein absolutes Rauchverbot in Restaurants |
| befürworten, 28 Prozent ein solches Verbot strikt ablehnen und 14 | befürworten, 28 Prozent ein solches Verbot strikt ablehnen und 14 |
| Prozent ohne Meinung sind | Prozent ohne Meinung sind |
| (5) Statistik des flämischen Horeca-Verbands (Vlaamse Horecafederatie) | (5) Statistik des flämischen Horeca-Verbands (Vlaamse Horecafederatie) |
| - www.fedhorecavlaanderen.be | - www.fedhorecavlaanderen.be |
| 13. DEZEMBER 2005 - Königlicher Erlass zur Einführung eines | 13. DEZEMBER 2005 - Königlicher Erlass zur Einführung eines |
| Rauchverbots an öffentlichen Orten | Rauchverbots an öffentlichen Orten |
| ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
| Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
| Aufgrund des Gesetzes vom 24. Januar 1977 über den Schutz der | Aufgrund des Gesetzes vom 24. Januar 1977 über den Schutz der |
| Gesundheit der Verbraucher im Bereich der Lebensmittel und anderer | Gesundheit der Verbraucher im Bereich der Lebensmittel und anderer |
| Waren, insbesondere des Artikels 7 § 3; | Waren, insbesondere des Artikels 7 § 3; |
| Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. Mai 1990 zur Einführung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. Mai 1990 zur Einführung |
| eines Rauchverbots an bestimmten öffentlichen Orten, abgeändert durch | eines Rauchverbots an bestimmten öffentlichen Orten, abgeändert durch |
| die Königlichen Erlasse vom 2. Januar 1991 und 7. Februar 1991; | die Königlichen Erlasse vom 2. Januar 1991 und 7. Februar 1991; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rats für Hygiene vom 16. | Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rats für Hygiene vom 16. |
| September 2005; | September 2005; |
| Aufgrund des Gutachtens 39.108/3 des Staatsrates vom 20. Oktober 2005, | Aufgrund des Gutachtens 39.108/3 des Staatsrates vom 20. Oktober 2005, |
| abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der |
| koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
| Auf Vorschlag Unseres Ministers der Volksgesundheit | Auf Vorschlag Unseres Ministers der Volksgesundheit |
| Haben Wir beschlossen und beschliessen Wir: | Haben Wir beschlossen und beschliessen Wir: |
| Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man |
| unter: | unter: |
| 1. rauchen: das Rauchen von Erzeugnissen auf Tabakbasis und anderen | 1. rauchen: das Rauchen von Erzeugnissen auf Tabakbasis und anderen |
| ähnlichen Produkten, | ähnlichen Produkten, |
| 2. geschlossener Räumlichkeit: Ort, der mit Wänden und einer Decke von | 2. geschlossener Räumlichkeit: Ort, der mit Wänden und einer Decke von |
| der Umgebung getrennt ist, | der Umgebung getrennt ist, |
| 3. Ort, der für die Öffentlichkeit zugänglich ist: Ort, dessen Zugang | 3. Ort, der für die Öffentlichkeit zugänglich ist: Ort, dessen Zugang |
| nicht auf den Familienkreis beschränkt ist, | nicht auf den Familienkreis beschränkt ist, |
| 4. Horeca-Betrieb: Ort oder Raum, der für die Öffentlichkeit | 4. Horeca-Betrieb: Ort oder Raum, der für die Öffentlichkeit |
| zugänglich ist, ungeachtet der Zugangsbedingungen, und wo Gerichte | zugänglich ist, ungeachtet der Zugangsbedingungen, und wo Gerichte |
| und/oder Getränke zubereitet und/oder selbst kostenlos zum eventuellen | und/oder Getränke zubereitet und/oder selbst kostenlos zum eventuellen |
| Verzehr vor Ort angeboten werden. Orte oder Räume, die für die | Verzehr vor Ort angeboten werden. Orte oder Räume, die für die |
| Öffentlichkeit zugänglich sind, und wo Mitglieder einer Vereinigung | Öffentlichkeit zugänglich sind, und wo Mitglieder einer Vereinigung |
| oder Gruppierung und ihre Gäste und/oder Besucher zusammenkommen, | oder Gruppierung und ihre Gäste und/oder Besucher zusammenkommen, |
| ungeachtet der Zugangsbedingungen, um dort Gerichte und/oder Getränke | ungeachtet der Zugangsbedingungen, um dort Gerichte und/oder Getränke |
| zu verzehren, sind Horeca-Betrieben gleichgesetzt. Der Minister kann | zu verzehren, sind Horeca-Betrieben gleichgesetzt. Der Minister kann |
| für strikt gelegenheitsgebundene Veranstaltungen eine Ausnahme von | für strikt gelegenheitsgebundene Veranstaltungen eine Ausnahme von |
| vorliegender Gleichsetzung vorsehen, | vorliegender Gleichsetzung vorsehen, |
| 5. Getränk, das Ethylalkohol enthält: Getränk, das in Artikel 16 des | 5. Getränk, das Ethylalkohol enthält: Getränk, das in Artikel 16 des |
| Gesetzes vom 7. Januar 1998 über die Struktur und die Sätze der | Gesetzes vom 7. Januar 1998 über die Struktur und die Sätze der |
| Akzisensteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke erwähnt ist, | Akzisensteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke erwähnt ist, |
| 6. Schankstätte: Ort, wo Getränke, die Ethylalkohol enthalten, der | 6. Schankstätte: Ort, wo Getränke, die Ethylalkohol enthalten, der |
| Öffentlichkeit zum sofortigen Verzehr angeboten werden dürfen, ohne | Öffentlichkeit zum sofortigen Verzehr angeboten werden dürfen, ohne |
| mit zubereiteten Gerichten einherzugehen, | mit zubereiteten Gerichten einherzugehen, |
| 7. Frittüre: Ort, wo die Haupttätigkeit darin besteht, ausschliesslich | 7. Frittüre: Ort, wo die Haupttätigkeit darin besteht, ausschliesslich |
| in Frittenfett oder -öl gegarte oder gewärmte Gerichte zum sofortigen | in Frittenfett oder -öl gegarte oder gewärmte Gerichte zum sofortigen |
| Verzehr in Wegwerfbehältern zuzubereiten und anzubieten. Der Ort muss | Verzehr in Wegwerfbehältern zuzubereiten und anzubieten. Der Ort muss |
| so gestaltet oder angelegt sein, dass er einer möglichst grossen, vom | so gestaltet oder angelegt sein, dass er einer möglichst grossen, vom |
| Minister festzulegenden Anzahl Personen erlaubt gleichzeitig zu | Minister festzulegenden Anzahl Personen erlaubt gleichzeitig zu |
| konsumieren, | konsumieren, |
| 8. Raucherraum: geschlossener Raum, wo geraucht werden darf, | 8. Raucherraum: geschlossener Raum, wo geraucht werden darf, |
| 9. Minister: der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die | 9. Minister: der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die |
| Volksgesundheit gehört. | Volksgesundheit gehört. |
| Art. 2 - Es ist verboten, in geschlossenen Räumlichkeiten, die für die | Art. 2 - Es ist verboten, in geschlossenen Räumlichkeiten, die für die |
| Öffentlichkeit zugänglich sind, zu rauchen. | Öffentlichkeit zugänglich sind, zu rauchen. |
| Am Eingang jedes in Absatz 1 erwähnten Ortes sind Rauchverbotszeichen, | Am Eingang jedes in Absatz 1 erwähnten Ortes sind Rauchverbotszeichen, |
| die dem/den vom Minister der Volksgesundheit festgelegten | die dem/den vom Minister der Volksgesundheit festgelegten |
| beziehungsweise gebilligten Muster(n) entsprechen, so anzubringen, | beziehungsweise gebilligten Muster(n) entsprechen, so anzubringen, |
| dass Anwesende davon Kenntnis nehmen können. | dass Anwesende davon Kenntnis nehmen können. |
| Art. 3 - § 1 - Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 2 können | Art. 3 - § 1 - Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 2 können |
| Betreiber von Schankstätten, ob natürliche oder juristische Personen, | Betreiber von Schankstätten, ob natürliche oder juristische Personen, |
| einen genau abgegrenzten Bereich einrichten, wo gemäss den Formen und | einen genau abgegrenzten Bereich einrichten, wo gemäss den Formen und |
| Bedingungen der folgenden Paragraphen geraucht werden darf. | Bedingungen der folgenden Paragraphen geraucht werden darf. |
| § 2 - Die Möglichkeit einen genau abgegrenzten Raucherbereich | § 2 - Die Möglichkeit einen genau abgegrenzten Raucherbereich |
| einzurichten wird folgenden Personen gewährt: | einzurichten wird folgenden Personen gewährt: |
| - entweder Betreibern einer Einrichtung, die an Eides statt | - entweder Betreibern einer Einrichtung, die an Eides statt |
| versichern, dass für die betreffende Einrichtung der Ankauf von Waren | versichern, dass für die betreffende Einrichtung der Ankauf von Waren |
| für Herstellung und Verkauf von Gerichten ein Drittel des | für Herstellung und Verkauf von Gerichten ein Drittel des |
| Gesamtankaufs von Getränken und Lebensmitteln nicht übersteigt, | Gesamtankaufs von Getränken und Lebensmitteln nicht übersteigt, |
| - oder Betreibern mehrerer Einrichtungen, die an Eides statt | - oder Betreibern mehrerer Einrichtungen, die an Eides statt |
| versichern, dass für die betreffende Einrichtung der Verkauf von | versichern, dass für die betreffende Einrichtung der Verkauf von |
| Gerichten ein Drittel des Gesamtverkaufs von Lebensmitteln nicht | Gerichten ein Drittel des Gesamtverkaufs von Lebensmitteln nicht |
| übersteigt, | übersteigt, |
| - oder Betreibern einer Einrichtung, die an Eides statt versichern, | - oder Betreibern einer Einrichtung, die an Eides statt versichern, |
| nur leichte Gerichte anzubieten, die in Artikel 2 § 2 Nr. 1 des | nur leichte Gerichte anzubieten, die in Artikel 2 § 2 Nr. 1 des |
| Königlichen Erlasses vom 13. Juni 1984 zur Festlegung der Bedingungen | Königlichen Erlasses vom 13. Juni 1984 zur Festlegung der Bedingungen |
| für die Ausübung der Berufstätigkeit eines Restaurateurs oder | für die Ausübung der Berufstätigkeit eines Restaurateurs oder |
| Delikatessenverkäufers in kleinen und mittleren Handels- und | Delikatessenverkäufers in kleinen und mittleren Handels- und |
| Handwerksbetrieben erwähnt sind. | Handwerksbetrieben erwähnt sind. |
| § 3 - Diese Möglichkeit steht ebenfalls Personen offen, die einen | § 3 - Diese Möglichkeit steht ebenfalls Personen offen, die einen |
| Betrieb gründen oder übernehmen auf der Grundlage einer Schätzung: | Betrieb gründen oder übernehmen auf der Grundlage einer Schätzung: |
| - bei Gründung oder Übernahme eines Betriebs, der Ankäufe von Waren | - bei Gründung oder Übernahme eines Betriebs, der Ankäufe von Waren |
| für Herstellung und Verkauf von Gerichten im Verhältnis zu den | für Herstellung und Verkauf von Gerichten im Verhältnis zu den |
| Gesamtankäufen von Getränken und Lebensmitteln, | Gesamtankäufen von Getränken und Lebensmitteln, |
| - bei Gründung oder Übernahme mehrerer Betriebe, der Verkäufe von | - bei Gründung oder Übernahme mehrerer Betriebe, der Verkäufe von |
| Gerichten im Verhältnis zu den Gesamtverkäufen von Lebensmitteln. | Gerichten im Verhältnis zu den Gesamtverkäufen von Lebensmitteln. |
| § 4 - Der Raucherbereich muss anhand aller möglichen Mittel | § 4 - Der Raucherbereich muss anhand aller möglichen Mittel |
| gekennzeichnet sein, die seine Lokalisierung ermöglichen. | gekennzeichnet sein, die seine Lokalisierung ermöglichen. |
| Er muss so ausgelegt sein, dass die Unannehmlichkeiten des Rauchs für | Er muss so ausgelegt sein, dass die Unannehmlichkeiten des Rauchs für |
| Nichtraucher so weit wie möglich reduziert werden. | Nichtraucher so weit wie möglich reduziert werden. |
| Der Raucherbereich darf weniger als die Hälfte der Gesamtfläche des | Der Raucherbereich darf weniger als die Hälfte der Gesamtfläche des |
| Raums beanspruchen, wo Gerichte und/oder Getränke zum Verzehr | Raums beanspruchen, wo Gerichte und/oder Getränke zum Verzehr |
| angeboten werden, es sei denn, diese Gesamtfläche beträgt weniger als | angeboten werden, es sei denn, diese Gesamtfläche beträgt weniger als |
| fünfzig Quadratmeter. | fünfzig Quadratmeter. |
| Ein oder mehrere Schilder, die an das Rauchverbot im | Ein oder mehrere Schilder, die an das Rauchverbot im |
| Nichtraucherbereich erinnern, sind so anzubringen, dass Anwesende | Nichtraucherbereich erinnern, sind so anzubringen, dass Anwesende |
| davon Kenntnis nehmen können. | davon Kenntnis nehmen können. |
| § 5 - Der Minister kann zusätzliche Bedingungen bestimmen, denen | § 5 - Der Minister kann zusätzliche Bedingungen bestimmen, denen |
| Schankstätten, in denen geraucht werden darf, entsprechen müssen. | Schankstätten, in denen geraucht werden darf, entsprechen müssen. |
| Diese Bedingungen beziehen sich auf: | Diese Bedingungen beziehen sich auf: |
| - Installation einer Belüftungsanlage, die eine Mindestluftwechselrate | - Installation einer Belüftungsanlage, die eine Mindestluftwechselrate |
| gewährleistet, | gewährleistet, |
| - Anbringen von deutlichen Schildern, aus denen hervorgeht, dass es | - Anbringen von deutlichen Schildern, aus denen hervorgeht, dass es |
| sich um eine Einrichtung handelt, in der geraucht werden darf. | sich um eine Einrichtung handelt, in der geraucht werden darf. |
| § 6 - Ungeachtet der Bestimmungen von § 1 erhalten folgende Personen | § 6 - Ungeachtet der Bestimmungen von § 1 erhalten folgende Personen |
| nicht die Erlaubnis, einen genau abgegrenzten Raucherbereich | nicht die Erlaubnis, einen genau abgegrenzten Raucherbereich |
| einzurichten: | einzurichten: |
| - Betreiber einer Schankstätte in einer geschlossenen Räumlichkeit, | - Betreiber einer Schankstätte in einer geschlossenen Räumlichkeit, |
| die für die Öffentlichkeit zugänglich ist, sofern die Einrichtung von | die für die Öffentlichkeit zugänglich ist, sofern die Einrichtung von |
| der betreffenden Räumlichkeit nicht mit Wänden und einer Decke | der betreffenden Räumlichkeit nicht mit Wänden und einer Decke |
| getrennt ist, | getrennt ist, |
| - Betreiber einer Schankstätte innerhalb einer Sportanlage. | - Betreiber einer Schankstätte innerhalb einer Sportanlage. |
| Art. 4 - Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 2 dürfen Betreiber | Art. 4 - Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 2 dürfen Betreiber |
| von Frittüren einen genau abgegrenzten Raucherbereich einrichten, der | von Frittüren einen genau abgegrenzten Raucherbereich einrichten, der |
| den Bedingungen von Artikel 3 § 4 entspricht. | den Bedingungen von Artikel 3 § 4 entspricht. |
| Art. 5 - § 1 - Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 2 darf in | Art. 5 - § 1 - Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 2 darf in |
| Horeca-Betrieben, in denen aufgrund des vorliegenden Erlasses | Horeca-Betrieben, in denen aufgrund des vorliegenden Erlasses |
| Rauchverbot herrscht, ein Raucherraum eingerichtet werden, der den | Rauchverbot herrscht, ein Raucherraum eingerichtet werden, der den |
| Bedingungen von § 2 des vorliegenden Artikels entspricht. | Bedingungen von § 2 des vorliegenden Artikels entspricht. |
| § 2 - Der Raucherraum, wo nur Getränke angeboten werden dürfen, muss | § 2 - Der Raucherraum, wo nur Getränke angeboten werden dürfen, muss |
| klar als ein Rauchern vorbehaltener Raum ausgewiesen sein. | klar als ein Rauchern vorbehaltener Raum ausgewiesen sein. |
| Der Raucherraum muss mit einer Abluft- oder Luftreinigungsanlage | Der Raucherraum muss mit einer Abluft- oder Luftreinigungsanlage |
| versehen sein. | versehen sein. |
| Der Raucherraum muss so angelegt sein, dass die Unannehmlichkeiten des | Der Raucherraum muss so angelegt sein, dass die Unannehmlichkeiten des |
| Rauchs für Nichtraucher so weit wie möglich reduziert werden, und darf | Rauchs für Nichtraucher so weit wie möglich reduziert werden, und darf |
| kein Durchgangbereich sein. | kein Durchgangbereich sein. |
| Die Fläche des Raucherraums darf ein Viertel der Gesamtfläche des | Die Fläche des Raucherraums darf ein Viertel der Gesamtfläche des |
| Raums, wo Gerichte und/oder Getränke zum Verzehr angeboten werden, | Raums, wo Gerichte und/oder Getränke zum Verzehr angeboten werden, |
| nicht übersteigen. | nicht übersteigen. |
| Der Minister bestimmt die zusätzlichen Bedingungen, denen der | Der Minister bestimmt die zusätzlichen Bedingungen, denen der |
| Raucherraum entsprechen muss. | Raucherraum entsprechen muss. |
| Art. 6 - Betreiber und Kunden eines in den Artikeln 2, 3, 4 und 5 | Art. 6 - Betreiber und Kunden eines in den Artikeln 2, 3, 4 und 5 |
| erwähnten Horeca-Betriebs sind, jeder für das, was ihn betrifft, für | erwähnten Horeca-Betriebs sind, jeder für das, was ihn betrifft, für |
| die Einhaltung der Bestimmungen des vorliegenden Erlasses | die Einhaltung der Bestimmungen des vorliegenden Erlasses |
| verantwortlich. | verantwortlich. |
| Art. 7 - Verstösse gegen vorliegenden Erlass werden gemäss dem Gesetz | Art. 7 - Verstösse gegen vorliegenden Erlass werden gemäss dem Gesetz |
| vom 24. Januar 1977 über den Schutz der Gesundheit der Verbraucher im | vom 24. Januar 1977 über den Schutz der Gesundheit der Verbraucher im |
| Bereich der Lebensmittel und anderer Waren ermittelt, verfolgt und | Bereich der Lebensmittel und anderer Waren ermittelt, verfolgt und |
| bestraft. | bestraft. |
| Art. 8 - Unbeschadet des Artikels 9 wird der Erlass vom 15. Mai 1990 | Art. 8 - Unbeschadet des Artikels 9 wird der Erlass vom 15. Mai 1990 |
| zur Einführung eines Rauchverbots an bestimmten öffentlichen Orten | zur Einführung eines Rauchverbots an bestimmten öffentlichen Orten |
| aufgehoben. | aufgehoben. |
| Art. 9 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. | Art. 9 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. |
| Als Übergangsmassnahme dürfen Horeca-Betriebe jedoch bis zum 1. Januar | Als Übergangsmassnahme dürfen Horeca-Betriebe jedoch bis zum 1. Januar |
| 2007 den Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 15. Mai 1990 | 2007 den Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 15. Mai 1990 |
| genügen. | genügen. |
| Art. 10 - Unser Minister der Volksgesundheit ist mit der Ausführung | Art. 10 - Unser Minister der Volksgesundheit ist mit der Ausführung |
| des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 13. Dezember 2005 | Gegeben zu Brüssel, den 13. Dezember 2005 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Volksgesundheit | Der Minister der Volksgesundheit |
| R. DEMOTTE | R. DEMOTTE |
| Vu pour être annexé à Notre arrêté du 14 février 2006. | Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 14 februari 2006. |
| ALBERT | ALBERT |
| Par le Roi : | Van Koningswege : |
| Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |