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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 13 décembre 2005 portant interdiction de fumer dans les lieux publics | Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 13 december 2005 tot het verbieden van het roken in openbare plaatsen |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
14 FEVRIER 2006. - Arrêté royal établissant la traduction officielle | 14 FEBRUARI 2006. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de |
en langue allemande de l'arrêté royal du 13 décembre 2005 portant | officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 13 december |
interdiction de fumer dans les lieux publics | 2005 tot het verbieden van het roken in openbare plaatsen |
ALBERT II, Roi des Belges, | ALBERT II, Koning der Belgen, |
A tous, présents et à venir, Salut. | Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. |
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la | Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen |
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, | voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, |
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; | en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; |
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté | Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk |
royal du 13 décembre 2005 portant interdiction de fumer dans les lieux | besluit van 13 december 2005 tot het verbieden van het roken in |
publics, établi par le Service central de traduction allemande auprès | openbare plaatsen, opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy; | vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; |
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, | Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, |
Nous avons arrêté et arrêtons : | Hebben Wij besloten en besluiten Wij : |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse |
officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 13 décembre 2005 | vertaling van het koninklijk besluit van 13 december 2005 tot het |
portant interdiction de fumer dans les lieux publics. | verbieden van het roken in openbare plaatsen. |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de |
présent arrêté. | uitvoering van dit besluit. |
Donné à Bruxelles, le 14 février 2006. | Gegeven te Brussel, 14 februari 2006. |
ALBERT | ALBERT |
Par le Roi : | Van Koningswege : |
Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Annexe | Bijlage |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER |
NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT | NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT |
13. DEZEMBER 2005 - Königlicher Erlass zur Einführung eines | 13. DEZEMBER 2005 - Königlicher Erlass zur Einführung eines |
Rauchverbots an öffentlichen Orten | Rauchverbots an öffentlichen Orten |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
der Entwurf eines Erlasses, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur | der Entwurf eines Erlasses, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur |
Unterschrift vorzulegen, bezweckt die Abänderung der Bestimmungen zur | Unterschrift vorzulegen, bezweckt die Abänderung der Bestimmungen zur |
Einführung eines Rauchverbots an bestimmten öffentlichen Orten. | Einführung eines Rauchverbots an bestimmten öffentlichen Orten. |
Er ist Teil des Föderalen Plans zur Bekämpfung des Tabakkonsums. | Er ist Teil des Föderalen Plans zur Bekämpfung des Tabakkonsums. |
In Anbetracht des derzeitigen Kenntnisstands wird es zunehmend | In Anbetracht des derzeitigen Kenntnisstands wird es zunehmend |
wichtiger, Massnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums in | wichtiger, Massnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums in |
geschlossenen Räumlichkeiten, die für die Öffentlichkeit zugänglich | geschlossenen Räumlichkeiten, die für die Öffentlichkeit zugänglich |
sind, zu ergreifen. | sind, zu ergreifen. |
Zwar gilt das Hauptaugenmerk dem Schutz der Nichtraucher vor allem an | Zwar gilt das Hauptaugenmerk dem Schutz der Nichtraucher vor allem an |
ihrem Arbeitsplatz, doch sollen natürlich auch die Raucher angeregt | ihrem Arbeitsplatz, doch sollen natürlich auch die Raucher angeregt |
werden, ihren Tabakkonsum zu verringern beziehungsweise ganz | werden, ihren Tabakkonsum zu verringern beziehungsweise ganz |
einzustellen. | einzustellen. |
Die Verringerung des Tabakkonsums an öffentlichen Orten trägt | Die Verringerung des Tabakkonsums an öffentlichen Orten trägt |
ebenfalls zur Vorbeugung bei, da das Rauchen somit in geringerem Masse | ebenfalls zur Vorbeugung bei, da das Rauchen somit in geringerem Masse |
als « normales » Verhaltensmuster erfahren wird. | als « normales » Verhaltensmuster erfahren wird. |
Professor Klatersky, Leiter der Abteilung für innere Medizin des | Professor Klatersky, Leiter der Abteilung für innere Medizin des |
Instituts Jules Bordet in Brüssel, hat sich zu der Notwendigkeit | Instituts Jules Bordet in Brüssel, hat sich zu der Notwendigkeit |
strengerer Massnahmen wie folgt geäussert: « Zudem werden Jugendliche | strengerer Massnahmen wie folgt geäussert: « Zudem werden Jugendliche |
durch fehlende oder unzureichende Einschränkungen des Tabakkonsums an | durch fehlende oder unzureichende Einschränkungen des Tabakkonsums an |
öffentlichen Orten zum Rauchen ermutigt. Es ist daher zwingend | öffentlichen Orten zum Rauchen ermutigt. Es ist daher zwingend |
notwendig, diesbezüglich verbindliche Regeln festzulegen und deren | notwendig, diesbezüglich verbindliche Regeln festzulegen und deren |
strikte Einhaltung zu gewährleisten. » (1) | strikte Einhaltung zu gewährleisten. » (1) |
Aus einer in Grossbritannien veröffentlichten Studie lässt sich die | Aus einer in Grossbritannien veröffentlichten Studie lässt sich die |
Gefährlichkeit des Passivrauchens nochmals ablesen: 20 Prozent der | Gefährlichkeit des Passivrauchens nochmals ablesen: 20 Prozent der |
Todesfälle durch Passivrauchen waren nämlich auf passiven Tabakkonsum | Todesfälle durch Passivrauchen waren nämlich auf passiven Tabakkonsum |
am Arbeitsplatz zurückzuführen. | am Arbeitsplatz zurückzuführen. |
Die Hälfte der Todesfälle durch Passivrauchen am Arbeitsplatz waren | Die Hälfte der Todesfälle durch Passivrauchen am Arbeitsplatz waren |
unter den Arbeitnehmern des Horeca-Sektors zu beklagen (2). | unter den Arbeitnehmern des Horeca-Sektors zu beklagen (2). |
Aus einer von der IARC veröffentlichten Studie geht hervor, dass | Aus einer von der IARC veröffentlichten Studie geht hervor, dass |
regelmässiges Passivrauchen das Lungenkrebsrisiko um 20 bis 30 Prozent | regelmässiges Passivrauchen das Lungenkrebsrisiko um 20 bis 30 Prozent |
erhöht (3). | erhöht (3). |
Die Notwendigkeit von Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer steht | Die Notwendigkeit von Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer steht |
also ausser Frage. | also ausser Frage. |
Mit dem Königlichen Erlass vom 19. Januar 2005 über den Schutz der | Mit dem Königlichen Erlass vom 19. Januar 2005 über den Schutz der |
Arbeitnehmer vor Tabakrauch, der ein Rauchverbot im Arbeitsraum | Arbeitnehmer vor Tabakrauch, der ein Rauchverbot im Arbeitsraum |
einführt, ist bereits ein erster Schritt getan worden. | einführt, ist bereits ein erster Schritt getan worden. |
Geschlossene Räumlichkeiten, wo Lebensmittel zum Verzehr angeboten | Geschlossene Räumlichkeiten, wo Lebensmittel zum Verzehr angeboten |
werden, sind jedoch vom Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses vom | werden, sind jedoch vom Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses vom |
19. Januar 2005 ausgenommen. | 19. Januar 2005 ausgenommen. |
Im Hinblick auf den Ausbau des Rechts auf ein rauchfreies soziales | Im Hinblick auf den Ausbau des Rechts auf ein rauchfreies soziales |
Klima und der Bestimmungen des Erlasses vom 19. Januar 2005 bezweckt | Klima und der Bestimmungen des Erlasses vom 19. Januar 2005 bezweckt |
der vorliegende Entwurf das Problem des Tabakkonsums in Gaststätten, | der vorliegende Entwurf das Problem des Tabakkonsums in Gaststätten, |
der bei den Verbrauchern zunehmend auf Ablehnung stösst, zu lösen. | der bei den Verbrauchern zunehmend auf Ablehnung stösst, zu lösen. |
Deswegen ist der Erlass auch in enger Zusammenarbeit mit den drei | Deswegen ist der Erlass auch in enger Zusammenarbeit mit den drei |
Horeca-Verbänden und mit deren Zustimmung entstanden. | Horeca-Verbänden und mit deren Zustimmung entstanden. |
Aus verschiedenen Studien geht hervor, dass die Mehrheit der | Aus verschiedenen Studien geht hervor, dass die Mehrheit der |
belgischen Bevölkerung ein absolutes Rauchverbot in Restaurants | belgischen Bevölkerung ein absolutes Rauchverbot in Restaurants |
befürwortet (4). | befürwortet (4). |
In Belgien arbeiten rund 150.000 Personen im Horeca-Sektor (5). | In Belgien arbeiten rund 150.000 Personen im Horeca-Sektor (5). |
Die grosse Mehrheit der Arbeitsplätze stellt das Gaststättengewerbe, | Die grosse Mehrheit der Arbeitsplätze stellt das Gaststättengewerbe, |
das 86 Prozent der Arbeitnehmer des gesamten Sektors beschäftigt. | das 86 Prozent der Arbeitnehmer des gesamten Sektors beschäftigt. |
In Bezug auf die Volksgesundheit und den Schutz der Arbeitnehmer kommt | In Bezug auf die Volksgesundheit und den Schutz der Arbeitnehmer kommt |
diesem Bereich also die grösste Bedeutung zu. | diesem Bereich also die grösste Bedeutung zu. |
Nicht nur in den Vereinigten Staaten gilt in Gaststätten schon lange | Nicht nur in den Vereinigten Staaten gilt in Gaststätten schon lange |
Rauchverbot, sondern auch bei unseren europäischen Nachbarn: In Irland | Rauchverbot, sondern auch bei unseren europäischen Nachbarn: In Irland |
ist das Verbot bereits seit einem Jahr in Kraft und zeitigt grossen | ist das Verbot bereits seit einem Jahr in Kraft und zeitigt grossen |
Erfolg, und auch in Italien, Finnland, Malta und Schweden wurde ein | Erfolg, und auch in Italien, Finnland, Malta und Schweden wurde ein |
solches Verbot erlassen. | solches Verbot erlassen. |
Grundsatz: Rauchverbot an öffentlichen Orten | Grundsatz: Rauchverbot an öffentlichen Orten |
Konkret wird in Artikel 2 des Entwurfs an das Rauchverbot in | Konkret wird in Artikel 2 des Entwurfs an das Rauchverbot in |
geschlossenen Räumlichkeiten, die für die Öffentlichkeit zugänglich | geschlossenen Räumlichkeiten, die für die Öffentlichkeit zugänglich |
sind, erinnert. | sind, erinnert. |
Hierbei geht es um Orte, die nicht zur Privatsphäre gehören. | Hierbei geht es um Orte, die nicht zur Privatsphäre gehören. |
Insbesondere handelt es sich um Einrichtungen, in denen kranke oder | Insbesondere handelt es sich um Einrichtungen, in denen kranke oder |
ältere Menschen aufgenommen oder gepflegt werden, Präventiv- oder | ältere Menschen aufgenommen oder gepflegt werden, Präventiv- oder |
Kurativpflege erbracht wird, Kinder oder Jugendliche im Schulalter | Kurativpflege erbracht wird, Kinder oder Jugendliche im Schulalter |
aufgenommen, beherbergt oder gepflegt werden, Unterricht und/oder | aufgenommen, beherbergt oder gepflegt werden, Unterricht und/oder |
berufliche Ausbildung erteilt wird, Vorführungen dargeboten und/oder | berufliche Ausbildung erteilt wird, Vorführungen dargeboten und/oder |
Ausstellungen veranstaltet werden, und alle Einrichtungen, in denen | Ausstellungen veranstaltet werden, und alle Einrichtungen, in denen |
Sport betrieben wird. | Sport betrieben wird. |
Ferner sind damit Behörden, Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren, | Ferner sind damit Behörden, Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren, |
Friseursalons und andere Geschäfte gemeint. | Friseursalons und andere Geschäfte gemeint. |
Oftmals fallen diese Orte zudem in den Anwendungsbereich des | Oftmals fallen diese Orte zudem in den Anwendungsbereich des |
Königlichen Erlasses vom 19. Januar 2005. | Königlichen Erlasses vom 19. Januar 2005. |
Möglichkeit von Abweichungen für Schankstätten, Frittüren und | Möglichkeit von Abweichungen für Schankstätten, Frittüren und |
Diskotheken | Diskotheken |
Der Text trägt der besonderen Lage bestimmter Einrichtungen Rechnung. | Der Text trägt der besonderen Lage bestimmter Einrichtungen Rechnung. |
Genauer gesagt handelt es sich um Schankstätten, die als Orte | Genauer gesagt handelt es sich um Schankstätten, die als Orte |
definiert werden, wo Getränke, die Ethylalkohol enthalten, zum | definiert werden, wo Getränke, die Ethylalkohol enthalten, zum |
sofortigen Verzehr angeboten werden, ohne mit zubereiteten Gerichten | sofortigen Verzehr angeboten werden, ohne mit zubereiteten Gerichten |
einherzugehen. | einherzugehen. |
Konkret sind Kneipen, Bars, Nachtklubs, Diskotheken und Kasinos | Konkret sind Kneipen, Bars, Nachtklubs, Diskotheken und Kasinos |
gemeint. | gemeint. |
Betreiber dieser Einrichtungen dürfen einen Raucherbereich einrichten. | Betreiber dieser Einrichtungen dürfen einen Raucherbereich einrichten. |
Dieser Bereich muss den nachstehend in vorliegendem Bericht | Dieser Bereich muss den nachstehend in vorliegendem Bericht |
beschriebenen Bedingungen entsprechen. | beschriebenen Bedingungen entsprechen. |
Die Erlaubnis einen Raucherbereich einzurichten wird nur Betreibern | Die Erlaubnis einen Raucherbereich einzurichten wird nur Betreibern |
einer Schankstätte erteilt, die jederzeit bescheinigen können, dass | einer Schankstätte erteilt, die jederzeit bescheinigen können, dass |
sie eines der folgenden beiden Kriterien erfüllen: | sie eines der folgenden beiden Kriterien erfüllen: |
- Die zubereiteten Gerichte machen weniger als ein Drittel der zum | - Die zubereiteten Gerichte machen weniger als ein Drittel der zum |
Verzehr angebotenen Lebensmittel aus | Verzehr angebotenen Lebensmittel aus |
- ODER es werden nur Gerichte der Liste der leichten Gerichte | - ODER es werden nur Gerichte der Liste der leichten Gerichte |
angeboten, durch die der Betreiber nicht die Tätigkeit eines | angeboten, durch die der Betreiber nicht die Tätigkeit eines |
Restaurateurs im Sinne der Vorschriften zur Festlegung der Bedingungen | Restaurateurs im Sinne der Vorschriften zur Festlegung der Bedingungen |
für die Ausübung der Tätigkeit eines Restaurateurs ausübt (Königlicher | für die Ausübung der Tätigkeit eines Restaurateurs ausübt (Königlicher |
Erlass vom 13. Juni 1984). | Erlass vom 13. Juni 1984). |
Dieses Verhältnis von einem Drittel kann, wenn der Antragsteller nur | Dieses Verhältnis von einem Drittel kann, wenn der Antragsteller nur |
einen Betrieb leitet, in Ankaufspreisen, oder, wenn er mehrere leitet, | einen Betrieb leitet, in Ankaufspreisen, oder, wenn er mehrere leitet, |
in Verkaufszahlen ausgedrückt werden. | in Verkaufszahlen ausgedrückt werden. |
Diese Alternative erklärt sich aus der praktischen Schwierigkeit für | Diese Alternative erklärt sich aus der praktischen Schwierigkeit für |
Betreiber mehrerer Einrichtungen aus den Gesamtankäufen von Waren für | Betreiber mehrerer Einrichtungen aus den Gesamtankäufen von Waren für |
Herstellung und Verkauf von Gerichten für all ihre Einrichtungen die | Herstellung und Verkauf von Gerichten für all ihre Einrichtungen die |
Ankäufe für die einzelnen Betriebe herauszufiltern. Daher wird diesen | Ankäufe für die einzelnen Betriebe herauszufiltern. Daher wird diesen |
Betreibern die Möglichkeit geboten, Verkaufszahlen pro Einrichtung | Betreibern die Möglichkeit geboten, Verkaufszahlen pro Einrichtung |
anzugeben. | anzugeben. |
Der Raucherbereich darf nicht mehr als die Hälfte der Gesamtfläche des | Der Raucherbereich darf nicht mehr als die Hälfte der Gesamtfläche des |
Raums beanspruchen, wo Lebensmittel zum Verzehr angeboten werden. | Raums beanspruchen, wo Lebensmittel zum Verzehr angeboten werden. |
Garderobe, Küche, Toiletten und Flure der Einrichtung werden für die | Garderobe, Küche, Toiletten und Flure der Einrichtung werden für die |
Berechnung dieser Gesamtfläche nicht berücksichtigt. | Berechnung dieser Gesamtfläche nicht berücksichtigt. |
Zudem muss der Raucherbereich den Bedingungen von Artikel 3 § 4 des | Zudem muss der Raucherbereich den Bedingungen von Artikel 3 § 4 des |
Textes entsprechen. | Textes entsprechen. |
In Schankstätten, deren Gesamtfläche weniger als fünfzig Quadratmeter | In Schankstätten, deren Gesamtfläche weniger als fünfzig Quadratmeter |
beträgt, muss kein Raucherbereich vorgesehen werden. | beträgt, muss kein Raucherbereich vorgesehen werden. |
Zusätzliche Bedingungen, denen Schankstätten, in denen geraucht werden | Zusätzliche Bedingungen, denen Schankstätten, in denen geraucht werden |
darf, entsprechen müssen, sind noch festzulegen. | darf, entsprechen müssen, sind noch festzulegen. |
Dabei handelt es sich vornehmlich um Normen in Bezug auf die | Dabei handelt es sich vornehmlich um Normen in Bezug auf die |
Belüftungsanlage, durch die in jeder Einrichtung, in der Menschen | Belüftungsanlage, durch die in jeder Einrichtung, in der Menschen |
Tabakrauch ausgesetzt sind, ein gewisser Luftwechsel gewährleistet | Tabakrauch ausgesetzt sind, ein gewisser Luftwechsel gewährleistet |
wird. | wird. |
Diese Bedingungen sollen durch Ministeriellen Erlass festgelegt | Diese Bedingungen sollen durch Ministeriellen Erlass festgelegt |
werden. | werden. |
Der Minister kann ebenfalls Bedingungen für die Beschilderung | Der Minister kann ebenfalls Bedingungen für die Beschilderung |
festlegen, so dass die Einrichtungen, in denen geraucht werden darf, | festlegen, so dass die Einrichtungen, in denen geraucht werden darf, |
klar ausgewiesen sind und jeder sie in Kenntnis der Sachlage betritt. | klar ausgewiesen sind und jeder sie in Kenntnis der Sachlage betritt. |
Schliesslich können Betreiber von Schankstätten, die sich in | Schliesslich können Betreiber von Schankstätten, die sich in |
geschlossenen öffentlichen Räumlichkeiten befinden, in denen aufgrund | geschlossenen öffentlichen Räumlichkeiten befinden, in denen aufgrund |
von Artikel 2 Rauchverbot herrscht, in keinem Fall einen | von Artikel 2 Rauchverbot herrscht, in keinem Fall einen |
Abweichungsantrag stellen. | Abweichungsantrag stellen. |
Wir denken hier vor allem an Kneipen und Bars in Krankenhäusern, | Wir denken hier vor allem an Kneipen und Bars in Krankenhäusern, |
Sporthallen, Kinderspielsälen, Kulturzentren, Ausstellungsräumen usw., | Sporthallen, Kinderspielsälen, Kulturzentren, Ausstellungsräumen usw., |
die nicht mit Wänden und einer Decke vom Hauptraum getrennt sind. | die nicht mit Wänden und einer Decke vom Hauptraum getrennt sind. |
In diesen Einrichtungen herrscht somit absolutes Rauchverbot. | In diesen Einrichtungen herrscht somit absolutes Rauchverbot. |
Das Gleiche gilt für Schankstätten innerhalb einer Sportanlage. | Das Gleiche gilt für Schankstätten innerhalb einer Sportanlage. |
Es handelt sich hier um Ausschänke in Sport- und Turnsälen und allen | Es handelt sich hier um Ausschänke in Sport- und Turnsälen und allen |
Einrichtungen zur körperlichen und sportlichen Ertüchtigung, sei es | Einrichtungen zur körperlichen und sportlichen Ertüchtigung, sei es |
drinnen oder draussen. | drinnen oder draussen. |
Betreiber einer Frittüre, die als ein Betrieb definiert wird, wo | Betreiber einer Frittüre, die als ein Betrieb definiert wird, wo |
ausschliesslich in Frittenfett oder -öl gegarte oder gewärmte Gerichte | ausschliesslich in Frittenfett oder -öl gegarte oder gewärmte Gerichte |
verzehrt werden und eine möglichst grosse Anzahl Kunden gleichzeitig | verzehrt werden und eine möglichst grosse Anzahl Kunden gleichzeitig |
bedient werden kann, dürfen unter Einhaltung der oben erwähnten | bedient werden kann, dürfen unter Einhaltung der oben erwähnten |
Bedingungen in Bezug auf Fläche und Einrichtungsort einen | Bedingungen in Bezug auf Fläche und Einrichtungsort einen |
Raucherbereich einrichten. | Raucherbereich einrichten. |
Möglichkeit einen Raucherraum vorzusehen | Möglichkeit einen Raucherraum vorzusehen |
Horeca-Betrieben, die keine Schankstätten sind und als Orte oder Räume | Horeca-Betrieben, die keine Schankstätten sind und als Orte oder Räume |
definiert werden, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, | definiert werden, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, |
ungeachtet der Zugangsbedingungen, und wo Gerichte und/oder Getränke | ungeachtet der Zugangsbedingungen, und wo Gerichte und/oder Getränke |
zubereitet und/oder selbst kostenlos zum eventuellen Verzehr vor Ort | zubereitet und/oder selbst kostenlos zum eventuellen Verzehr vor Ort |
angeboten werden, wird eine besondere Möglichkeit geboten. | angeboten werden, wird eine besondere Möglichkeit geboten. |
Konkret sind hier Restaurants, Snackbars, Cafeterias, bestimmte | Konkret sind hier Restaurants, Snackbars, Cafeterias, bestimmte |
Brasserien, Sandwichbars, Teestuben, Kantinen, Eiscafés, Crêperien und | Brasserien, Sandwichbars, Teestuben, Kantinen, Eiscafés, Crêperien und |
andere Kaffeehäuser gemeint. | andere Kaffeehäuser gemeint. |
An diesen Orten herrscht Rauchverbot, doch hat der Betreiber die | An diesen Orten herrscht Rauchverbot, doch hat der Betreiber die |
Möglichkeit, einen Raucherraum einzurichten, der bestimmten in Artikel | Möglichkeit, einen Raucherraum einzurichten, der bestimmten in Artikel |
4 § 2 festgelegten Kriterien entspricht. | 4 § 2 festgelegten Kriterien entspricht. |
Der Staatsrat hat in seinem Gutachten 39.108/3 vom 20. Oktober 2005 in | Der Staatsrat hat in seinem Gutachten 39.108/3 vom 20. Oktober 2005 in |
Bezug auf Artikel 4 § 1 vorgeschlagen, Schankstätten von der Kategorie | Bezug auf Artikel 4 § 1 vorgeschlagen, Schankstätten von der Kategorie |
der Horeca-Betriebe, in denen Rauchverbot herrscht, aber unter | der Horeca-Betriebe, in denen Rauchverbot herrscht, aber unter |
bestimmten Bedingungen ein Raucherraum eingerichtet werden darf, | bestimmten Bedingungen ein Raucherraum eingerichtet werden darf, |
auszuschliessen. | auszuschliessen. |
Dieser Ausschluss hätte unserer Meinung nach zur Folge gehabt, | Dieser Ausschluss hätte unserer Meinung nach zur Folge gehabt, |
Betreibern von Schankstätten zu erlauben, einen Raucherraum | Betreibern von Schankstätten zu erlauben, einen Raucherraum |
einzurichten, ohne die in Artikel 4 § 2 festgelegten Kriterien | einzurichten, ohne die in Artikel 4 § 2 festgelegten Kriterien |
einzuhalten. Aus diesem Grund wurde das Gutachten nicht | einzuhalten. Aus diesem Grund wurde das Gutachten nicht |
berücksichtigt. | berücksichtigt. |
Für Raucherräume sind noch zusätzliche Bedingungen festzulegen. Wie | Für Raucherräume sind noch zusätzliche Bedingungen festzulegen. Wie |
für Schankstätten müssen auch hier Normen für Belüftungsanlagen und | für Schankstätten müssen auch hier Normen für Belüftungsanlagen und |
Luftwechselraten, die in geschlossenen Räumen gewährleistet sein | Luftwechselraten, die in geschlossenen Räumen gewährleistet sein |
müssen, festgelegt werden. | müssen, festgelegt werden. |
Die Fläche des Raucherraums darf ein Viertel der Gesamtfläche des | Die Fläche des Raucherraums darf ein Viertel der Gesamtfläche des |
Raums, wo Lebensmittel zum Verzehr angeboten werden, nicht | Raums, wo Lebensmittel zum Verzehr angeboten werden, nicht |
übersteigen. Garderobe, Küche, Toiletten und Flure der Einrichtung | übersteigen. Garderobe, Küche, Toiletten und Flure der Einrichtung |
werden für die Berechnung dieser Gesamtfläche nicht berücksichtigt. | werden für die Berechnung dieser Gesamtfläche nicht berücksichtigt. |
Schliesslich beruht die Einhaltung des Rauchverbots beziehungsweise | Schliesslich beruht die Einhaltung des Rauchverbots beziehungsweise |
der Raucheinschränkung an öffentlichen Orten auf dem Grundsatz der | der Raucheinschränkung an öffentlichen Orten auf dem Grundsatz der |
gemeinsamen Verantwortlichkeit. Betreiber wie auch Kunden | gemeinsamen Verantwortlichkeit. Betreiber wie auch Kunden |
beziehungsweise Besucher sind, jeder für das, was ihn betrifft, für | beziehungsweise Besucher sind, jeder für das, was ihn betrifft, für |
die Einhaltung des Erlasses verantwortlich. | die Einhaltung des Erlasses verantwortlich. |
Im Hinblick auf das gleichzeitige In-Kraft-Treten des vorliegenden | Im Hinblick auf das gleichzeitige In-Kraft-Treten des vorliegenden |
Königlichen Erlasses und des Königlichen Erlasses vom 19. Januar 2005 | Königlichen Erlasses und des Königlichen Erlasses vom 19. Januar 2005 |
über den Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch ist das | über den Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch ist das |
In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses für den 1. Januar 2006 | In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses für den 1. Januar 2006 |
vorgesehen. | vorgesehen. |
Was Horeca-Betriebe betrifft, wird das In-Kraft-Treten auf den 1. | Was Horeca-Betriebe betrifft, wird das In-Kraft-Treten auf den 1. |
Januar 2007 festgelegt. | Januar 2007 festgelegt. |
Mit diesem Text werden die belgischen Rechtsvorschriften einer | Mit diesem Text werden die belgischen Rechtsvorschriften einer |
allgemein in der Europäischen Union beobachteten Tendenz angepasst. | allgemein in der Europäischen Union beobachteten Tendenz angepasst. |
Somit wird ein weiteres Etappenziel des Föderalen Plans zur Bekämpfung | Somit wird ein weiteres Etappenziel des Föderalen Plans zur Bekämpfung |
des Tabakkonsums erreicht. | des Tabakkonsums erreicht. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige und getreue Diener | der ehrerbietige und getreue Diener |
Eurer Majestät | Eurer Majestät |
zu sein. | zu sein. |
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit | Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit |
R. DEMOTTE | R. DEMOTTE |
_______ | _______ |
Fussnoten | Fussnoten |
(1) Bordet, Vaincre le Cancer à tout prix, Nr. 67, Les Amis de | (1) Bordet, Vaincre le Cancer à tout prix, Nr. 67, Les Amis de |
l'Institut Bordet, 2003 | l'Institut Bordet, 2003 |
(2) BMJ, doi: 10.1136/bmj.38370.496632.8F, 2. März 2005 | (2) BMJ, doi: 10.1136/bmj.38370.496632.8F, 2. März 2005 |
(3) International Agency for research on cancer, Tobacco smoking and | (3) International Agency for research on cancer, Tobacco smoking and |
involuntary smoking, IARC Monographs on the evaluation of carcinogenic | involuntary smoking, IARC Monographs on the evaluation of carcinogenic |
risk to humans, Bd. 83, Lyon: IARC, 2004 | risk to humans, Bd. 83, Lyon: IARC, 2004 |
(4) Aus einer Studie der Stiftung gegen Krebs geht hervor, dass 58 | (4) Aus einer Studie der Stiftung gegen Krebs geht hervor, dass 58 |
Prozent der Befragten ein absolutes Rauchverbot in Restaurants | Prozent der Befragten ein absolutes Rauchverbot in Restaurants |
befürworten, 28 Prozent ein solches Verbot strikt ablehnen und 14 | befürworten, 28 Prozent ein solches Verbot strikt ablehnen und 14 |
Prozent ohne Meinung sind | Prozent ohne Meinung sind |
(5) Statistik des flämischen Horeca-Verbands (Vlaamse Horecafederatie) | (5) Statistik des flämischen Horeca-Verbands (Vlaamse Horecafederatie) |
- www.fedhorecavlaanderen.be | - www.fedhorecavlaanderen.be |
13. DEZEMBER 2005 - Königlicher Erlass zur Einführung eines | 13. DEZEMBER 2005 - Königlicher Erlass zur Einführung eines |
Rauchverbots an öffentlichen Orten | Rauchverbots an öffentlichen Orten |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Gesetzes vom 24. Januar 1977 über den Schutz der | Aufgrund des Gesetzes vom 24. Januar 1977 über den Schutz der |
Gesundheit der Verbraucher im Bereich der Lebensmittel und anderer | Gesundheit der Verbraucher im Bereich der Lebensmittel und anderer |
Waren, insbesondere des Artikels 7 § 3; | Waren, insbesondere des Artikels 7 § 3; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. Mai 1990 zur Einführung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. Mai 1990 zur Einführung |
eines Rauchverbots an bestimmten öffentlichen Orten, abgeändert durch | eines Rauchverbots an bestimmten öffentlichen Orten, abgeändert durch |
die Königlichen Erlasse vom 2. Januar 1991 und 7. Februar 1991; | die Königlichen Erlasse vom 2. Januar 1991 und 7. Februar 1991; |
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rats für Hygiene vom 16. | Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rats für Hygiene vom 16. |
September 2005; | September 2005; |
Aufgrund des Gutachtens 39.108/3 des Staatsrates vom 20. Oktober 2005, | Aufgrund des Gutachtens 39.108/3 des Staatsrates vom 20. Oktober 2005, |
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Volksgesundheit | Auf Vorschlag Unseres Ministers der Volksgesundheit |
Haben Wir beschlossen und beschliessen Wir: | Haben Wir beschlossen und beschliessen Wir: |
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man |
unter: | unter: |
1. rauchen: das Rauchen von Erzeugnissen auf Tabakbasis und anderen | 1. rauchen: das Rauchen von Erzeugnissen auf Tabakbasis und anderen |
ähnlichen Produkten, | ähnlichen Produkten, |
2. geschlossener Räumlichkeit: Ort, der mit Wänden und einer Decke von | 2. geschlossener Räumlichkeit: Ort, der mit Wänden und einer Decke von |
der Umgebung getrennt ist, | der Umgebung getrennt ist, |
3. Ort, der für die Öffentlichkeit zugänglich ist: Ort, dessen Zugang | 3. Ort, der für die Öffentlichkeit zugänglich ist: Ort, dessen Zugang |
nicht auf den Familienkreis beschränkt ist, | nicht auf den Familienkreis beschränkt ist, |
4. Horeca-Betrieb: Ort oder Raum, der für die Öffentlichkeit | 4. Horeca-Betrieb: Ort oder Raum, der für die Öffentlichkeit |
zugänglich ist, ungeachtet der Zugangsbedingungen, und wo Gerichte | zugänglich ist, ungeachtet der Zugangsbedingungen, und wo Gerichte |
und/oder Getränke zubereitet und/oder selbst kostenlos zum eventuellen | und/oder Getränke zubereitet und/oder selbst kostenlos zum eventuellen |
Verzehr vor Ort angeboten werden. Orte oder Räume, die für die | Verzehr vor Ort angeboten werden. Orte oder Räume, die für die |
Öffentlichkeit zugänglich sind, und wo Mitglieder einer Vereinigung | Öffentlichkeit zugänglich sind, und wo Mitglieder einer Vereinigung |
oder Gruppierung und ihre Gäste und/oder Besucher zusammenkommen, | oder Gruppierung und ihre Gäste und/oder Besucher zusammenkommen, |
ungeachtet der Zugangsbedingungen, um dort Gerichte und/oder Getränke | ungeachtet der Zugangsbedingungen, um dort Gerichte und/oder Getränke |
zu verzehren, sind Horeca-Betrieben gleichgesetzt. Der Minister kann | zu verzehren, sind Horeca-Betrieben gleichgesetzt. Der Minister kann |
für strikt gelegenheitsgebundene Veranstaltungen eine Ausnahme von | für strikt gelegenheitsgebundene Veranstaltungen eine Ausnahme von |
vorliegender Gleichsetzung vorsehen, | vorliegender Gleichsetzung vorsehen, |
5. Getränk, das Ethylalkohol enthält: Getränk, das in Artikel 16 des | 5. Getränk, das Ethylalkohol enthält: Getränk, das in Artikel 16 des |
Gesetzes vom 7. Januar 1998 über die Struktur und die Sätze der | Gesetzes vom 7. Januar 1998 über die Struktur und die Sätze der |
Akzisensteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke erwähnt ist, | Akzisensteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke erwähnt ist, |
6. Schankstätte: Ort, wo Getränke, die Ethylalkohol enthalten, der | 6. Schankstätte: Ort, wo Getränke, die Ethylalkohol enthalten, der |
Öffentlichkeit zum sofortigen Verzehr angeboten werden dürfen, ohne | Öffentlichkeit zum sofortigen Verzehr angeboten werden dürfen, ohne |
mit zubereiteten Gerichten einherzugehen, | mit zubereiteten Gerichten einherzugehen, |
7. Frittüre: Ort, wo die Haupttätigkeit darin besteht, ausschliesslich | 7. Frittüre: Ort, wo die Haupttätigkeit darin besteht, ausschliesslich |
in Frittenfett oder -öl gegarte oder gewärmte Gerichte zum sofortigen | in Frittenfett oder -öl gegarte oder gewärmte Gerichte zum sofortigen |
Verzehr in Wegwerfbehältern zuzubereiten und anzubieten. Der Ort muss | Verzehr in Wegwerfbehältern zuzubereiten und anzubieten. Der Ort muss |
so gestaltet oder angelegt sein, dass er einer möglichst grossen, vom | so gestaltet oder angelegt sein, dass er einer möglichst grossen, vom |
Minister festzulegenden Anzahl Personen erlaubt gleichzeitig zu | Minister festzulegenden Anzahl Personen erlaubt gleichzeitig zu |
konsumieren, | konsumieren, |
8. Raucherraum: geschlossener Raum, wo geraucht werden darf, | 8. Raucherraum: geschlossener Raum, wo geraucht werden darf, |
9. Minister: der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die | 9. Minister: der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die |
Volksgesundheit gehört. | Volksgesundheit gehört. |
Art. 2 - Es ist verboten, in geschlossenen Räumlichkeiten, die für die | Art. 2 - Es ist verboten, in geschlossenen Räumlichkeiten, die für die |
Öffentlichkeit zugänglich sind, zu rauchen. | Öffentlichkeit zugänglich sind, zu rauchen. |
Am Eingang jedes in Absatz 1 erwähnten Ortes sind Rauchverbotszeichen, | Am Eingang jedes in Absatz 1 erwähnten Ortes sind Rauchverbotszeichen, |
die dem/den vom Minister der Volksgesundheit festgelegten | die dem/den vom Minister der Volksgesundheit festgelegten |
beziehungsweise gebilligten Muster(n) entsprechen, so anzubringen, | beziehungsweise gebilligten Muster(n) entsprechen, so anzubringen, |
dass Anwesende davon Kenntnis nehmen können. | dass Anwesende davon Kenntnis nehmen können. |
Art. 3 - § 1 - Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 2 können | Art. 3 - § 1 - Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 2 können |
Betreiber von Schankstätten, ob natürliche oder juristische Personen, | Betreiber von Schankstätten, ob natürliche oder juristische Personen, |
einen genau abgegrenzten Bereich einrichten, wo gemäss den Formen und | einen genau abgegrenzten Bereich einrichten, wo gemäss den Formen und |
Bedingungen der folgenden Paragraphen geraucht werden darf. | Bedingungen der folgenden Paragraphen geraucht werden darf. |
§ 2 - Die Möglichkeit einen genau abgegrenzten Raucherbereich | § 2 - Die Möglichkeit einen genau abgegrenzten Raucherbereich |
einzurichten wird folgenden Personen gewährt: | einzurichten wird folgenden Personen gewährt: |
- entweder Betreibern einer Einrichtung, die an Eides statt | - entweder Betreibern einer Einrichtung, die an Eides statt |
versichern, dass für die betreffende Einrichtung der Ankauf von Waren | versichern, dass für die betreffende Einrichtung der Ankauf von Waren |
für Herstellung und Verkauf von Gerichten ein Drittel des | für Herstellung und Verkauf von Gerichten ein Drittel des |
Gesamtankaufs von Getränken und Lebensmitteln nicht übersteigt, | Gesamtankaufs von Getränken und Lebensmitteln nicht übersteigt, |
- oder Betreibern mehrerer Einrichtungen, die an Eides statt | - oder Betreibern mehrerer Einrichtungen, die an Eides statt |
versichern, dass für die betreffende Einrichtung der Verkauf von | versichern, dass für die betreffende Einrichtung der Verkauf von |
Gerichten ein Drittel des Gesamtverkaufs von Lebensmitteln nicht | Gerichten ein Drittel des Gesamtverkaufs von Lebensmitteln nicht |
übersteigt, | übersteigt, |
- oder Betreibern einer Einrichtung, die an Eides statt versichern, | - oder Betreibern einer Einrichtung, die an Eides statt versichern, |
nur leichte Gerichte anzubieten, die in Artikel 2 § 2 Nr. 1 des | nur leichte Gerichte anzubieten, die in Artikel 2 § 2 Nr. 1 des |
Königlichen Erlasses vom 13. Juni 1984 zur Festlegung der Bedingungen | Königlichen Erlasses vom 13. Juni 1984 zur Festlegung der Bedingungen |
für die Ausübung der Berufstätigkeit eines Restaurateurs oder | für die Ausübung der Berufstätigkeit eines Restaurateurs oder |
Delikatessenverkäufers in kleinen und mittleren Handels- und | Delikatessenverkäufers in kleinen und mittleren Handels- und |
Handwerksbetrieben erwähnt sind. | Handwerksbetrieben erwähnt sind. |
§ 3 - Diese Möglichkeit steht ebenfalls Personen offen, die einen | § 3 - Diese Möglichkeit steht ebenfalls Personen offen, die einen |
Betrieb gründen oder übernehmen auf der Grundlage einer Schätzung: | Betrieb gründen oder übernehmen auf der Grundlage einer Schätzung: |
- bei Gründung oder Übernahme eines Betriebs, der Ankäufe von Waren | - bei Gründung oder Übernahme eines Betriebs, der Ankäufe von Waren |
für Herstellung und Verkauf von Gerichten im Verhältnis zu den | für Herstellung und Verkauf von Gerichten im Verhältnis zu den |
Gesamtankäufen von Getränken und Lebensmitteln, | Gesamtankäufen von Getränken und Lebensmitteln, |
- bei Gründung oder Übernahme mehrerer Betriebe, der Verkäufe von | - bei Gründung oder Übernahme mehrerer Betriebe, der Verkäufe von |
Gerichten im Verhältnis zu den Gesamtverkäufen von Lebensmitteln. | Gerichten im Verhältnis zu den Gesamtverkäufen von Lebensmitteln. |
§ 4 - Der Raucherbereich muss anhand aller möglichen Mittel | § 4 - Der Raucherbereich muss anhand aller möglichen Mittel |
gekennzeichnet sein, die seine Lokalisierung ermöglichen. | gekennzeichnet sein, die seine Lokalisierung ermöglichen. |
Er muss so ausgelegt sein, dass die Unannehmlichkeiten des Rauchs für | Er muss so ausgelegt sein, dass die Unannehmlichkeiten des Rauchs für |
Nichtraucher so weit wie möglich reduziert werden. | Nichtraucher so weit wie möglich reduziert werden. |
Der Raucherbereich darf weniger als die Hälfte der Gesamtfläche des | Der Raucherbereich darf weniger als die Hälfte der Gesamtfläche des |
Raums beanspruchen, wo Gerichte und/oder Getränke zum Verzehr | Raums beanspruchen, wo Gerichte und/oder Getränke zum Verzehr |
angeboten werden, es sei denn, diese Gesamtfläche beträgt weniger als | angeboten werden, es sei denn, diese Gesamtfläche beträgt weniger als |
fünfzig Quadratmeter. | fünfzig Quadratmeter. |
Ein oder mehrere Schilder, die an das Rauchverbot im | Ein oder mehrere Schilder, die an das Rauchverbot im |
Nichtraucherbereich erinnern, sind so anzubringen, dass Anwesende | Nichtraucherbereich erinnern, sind so anzubringen, dass Anwesende |
davon Kenntnis nehmen können. | davon Kenntnis nehmen können. |
§ 5 - Der Minister kann zusätzliche Bedingungen bestimmen, denen | § 5 - Der Minister kann zusätzliche Bedingungen bestimmen, denen |
Schankstätten, in denen geraucht werden darf, entsprechen müssen. | Schankstätten, in denen geraucht werden darf, entsprechen müssen. |
Diese Bedingungen beziehen sich auf: | Diese Bedingungen beziehen sich auf: |
- Installation einer Belüftungsanlage, die eine Mindestluftwechselrate | - Installation einer Belüftungsanlage, die eine Mindestluftwechselrate |
gewährleistet, | gewährleistet, |
- Anbringen von deutlichen Schildern, aus denen hervorgeht, dass es | - Anbringen von deutlichen Schildern, aus denen hervorgeht, dass es |
sich um eine Einrichtung handelt, in der geraucht werden darf. | sich um eine Einrichtung handelt, in der geraucht werden darf. |
§ 6 - Ungeachtet der Bestimmungen von § 1 erhalten folgende Personen | § 6 - Ungeachtet der Bestimmungen von § 1 erhalten folgende Personen |
nicht die Erlaubnis, einen genau abgegrenzten Raucherbereich | nicht die Erlaubnis, einen genau abgegrenzten Raucherbereich |
einzurichten: | einzurichten: |
- Betreiber einer Schankstätte in einer geschlossenen Räumlichkeit, | - Betreiber einer Schankstätte in einer geschlossenen Räumlichkeit, |
die für die Öffentlichkeit zugänglich ist, sofern die Einrichtung von | die für die Öffentlichkeit zugänglich ist, sofern die Einrichtung von |
der betreffenden Räumlichkeit nicht mit Wänden und einer Decke | der betreffenden Räumlichkeit nicht mit Wänden und einer Decke |
getrennt ist, | getrennt ist, |
- Betreiber einer Schankstätte innerhalb einer Sportanlage. | - Betreiber einer Schankstätte innerhalb einer Sportanlage. |
Art. 4 - Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 2 dürfen Betreiber | Art. 4 - Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 2 dürfen Betreiber |
von Frittüren einen genau abgegrenzten Raucherbereich einrichten, der | von Frittüren einen genau abgegrenzten Raucherbereich einrichten, der |
den Bedingungen von Artikel 3 § 4 entspricht. | den Bedingungen von Artikel 3 § 4 entspricht. |
Art. 5 - § 1 - Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 2 darf in | Art. 5 - § 1 - Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 2 darf in |
Horeca-Betrieben, in denen aufgrund des vorliegenden Erlasses | Horeca-Betrieben, in denen aufgrund des vorliegenden Erlasses |
Rauchverbot herrscht, ein Raucherraum eingerichtet werden, der den | Rauchverbot herrscht, ein Raucherraum eingerichtet werden, der den |
Bedingungen von § 2 des vorliegenden Artikels entspricht. | Bedingungen von § 2 des vorliegenden Artikels entspricht. |
§ 2 - Der Raucherraum, wo nur Getränke angeboten werden dürfen, muss | § 2 - Der Raucherraum, wo nur Getränke angeboten werden dürfen, muss |
klar als ein Rauchern vorbehaltener Raum ausgewiesen sein. | klar als ein Rauchern vorbehaltener Raum ausgewiesen sein. |
Der Raucherraum muss mit einer Abluft- oder Luftreinigungsanlage | Der Raucherraum muss mit einer Abluft- oder Luftreinigungsanlage |
versehen sein. | versehen sein. |
Der Raucherraum muss so angelegt sein, dass die Unannehmlichkeiten des | Der Raucherraum muss so angelegt sein, dass die Unannehmlichkeiten des |
Rauchs für Nichtraucher so weit wie möglich reduziert werden, und darf | Rauchs für Nichtraucher so weit wie möglich reduziert werden, und darf |
kein Durchgangbereich sein. | kein Durchgangbereich sein. |
Die Fläche des Raucherraums darf ein Viertel der Gesamtfläche des | Die Fläche des Raucherraums darf ein Viertel der Gesamtfläche des |
Raums, wo Gerichte und/oder Getränke zum Verzehr angeboten werden, | Raums, wo Gerichte und/oder Getränke zum Verzehr angeboten werden, |
nicht übersteigen. | nicht übersteigen. |
Der Minister bestimmt die zusätzlichen Bedingungen, denen der | Der Minister bestimmt die zusätzlichen Bedingungen, denen der |
Raucherraum entsprechen muss. | Raucherraum entsprechen muss. |
Art. 6 - Betreiber und Kunden eines in den Artikeln 2, 3, 4 und 5 | Art. 6 - Betreiber und Kunden eines in den Artikeln 2, 3, 4 und 5 |
erwähnten Horeca-Betriebs sind, jeder für das, was ihn betrifft, für | erwähnten Horeca-Betriebs sind, jeder für das, was ihn betrifft, für |
die Einhaltung der Bestimmungen des vorliegenden Erlasses | die Einhaltung der Bestimmungen des vorliegenden Erlasses |
verantwortlich. | verantwortlich. |
Art. 7 - Verstösse gegen vorliegenden Erlass werden gemäss dem Gesetz | Art. 7 - Verstösse gegen vorliegenden Erlass werden gemäss dem Gesetz |
vom 24. Januar 1977 über den Schutz der Gesundheit der Verbraucher im | vom 24. Januar 1977 über den Schutz der Gesundheit der Verbraucher im |
Bereich der Lebensmittel und anderer Waren ermittelt, verfolgt und | Bereich der Lebensmittel und anderer Waren ermittelt, verfolgt und |
bestraft. | bestraft. |
Art. 8 - Unbeschadet des Artikels 9 wird der Erlass vom 15. Mai 1990 | Art. 8 - Unbeschadet des Artikels 9 wird der Erlass vom 15. Mai 1990 |
zur Einführung eines Rauchverbots an bestimmten öffentlichen Orten | zur Einführung eines Rauchverbots an bestimmten öffentlichen Orten |
aufgehoben. | aufgehoben. |
Art. 9 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. | Art. 9 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. |
Als Übergangsmassnahme dürfen Horeca-Betriebe jedoch bis zum 1. Januar | Als Übergangsmassnahme dürfen Horeca-Betriebe jedoch bis zum 1. Januar |
2007 den Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 15. Mai 1990 | 2007 den Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 15. Mai 1990 |
genügen. | genügen. |
Art. 10 - Unser Minister der Volksgesundheit ist mit der Ausführung | Art. 10 - Unser Minister der Volksgesundheit ist mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 13. Dezember 2005 | Gegeben zu Brüssel, den 13. Dezember 2005 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Volksgesundheit | Der Minister der Volksgesundheit |
R. DEMOTTE | R. DEMOTTE |
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 14 février 2006. | Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 14 februari 2006. |
ALBERT | ALBERT |
Par le Roi : | Van Koningswege : |
Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |