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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 10 avril 1995 déterminant le modèle de formulaire de procuration à utiliser lors des élections. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 10 april 1995 tot vaststelling van het model van het volmachtformulier voor de verkiezingen. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 14 AVRIL 2009. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 10 avril 1995 déterminant le modèle de formulaire de procuration à utiliser lors des élections. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 14 avril 2009 modifiant l'arrêté royal du 10 avril 1995 déterminant le modèle de formulaire de procuration à utiliser | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 14 APRIL 2009. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 10 april 1995 tot vaststelling van het model van het volmachtformulier voor de verkiezingen. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 14 april 2009 tot wijziging van het koninklijk besluit van 10 april 1995 tot vaststelling van het model van het volmachtformulier |
lors des élections (Moniteur belge du 20 avril 2009). | voor de verkiezingen (Belgisch Staatsblad van 20 april 2009). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
14. APRIL 2009 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 14. APRIL 2009 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 10. April 1995 zur Festlegung des Musters des bei den | Erlasses vom 10. April 1995 zur Festlegung des Musters des bei den |
Wahlen zu verwendenden Vollmachtsformulars | Wahlen zu verwendenden Vollmachtsformulars |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Wahlgesetzbuches, insbesondere des Artikels 147bis, | Aufgrund des Wahlgesetzbuches, insbesondere des Artikels 147bis, |
abgeändert durch die Gesetze vom 6. Juli 1982, 6. und 28. Juli 1987, | abgeändert durch die Gesetze vom 6. Juli 1982, 6. und 28. Juli 1987, |
5. April 1995, 7. März 2002, 13. Februar 2007 und 14. April 2009; | 5. April 1995, 7. März 2002, 13. Februar 2007 und 14. April 2009; |
Aufgrund des Gesetzes vom 12. Januar 1989 zur Regelung der Modalitäten | Aufgrund des Gesetzes vom 12. Januar 1989 zur Regelung der Modalitäten |
für die Wahl des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt und der | für die Wahl des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt und der |
Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments, insbesondere des | Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments, insbesondere des |
Artikels 16 § 2 Nr. 2, abgeändert durch die Gesetze vom 16. Juli 1993 | Artikels 16 § 2 Nr. 2, abgeändert durch die Gesetze vom 16. Juli 1993 |
und 5. April 1995; | und 5. April 1995; |
Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen | Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen |
Parlaments, insbesondere des Artikels 30, abgeändert durch die Gesetze | Parlaments, insbesondere des Artikels 30, abgeändert durch die Gesetze |
vom 29. April 1994 und 5. April 1995; | vom 29. April 1994 und 5. April 1995; |
Aufgrund des Gesetzes vom 6. Juli 1990 zur Regelung der Modalitäten | Aufgrund des Gesetzes vom 6. Juli 1990 zur Regelung der Modalitäten |
für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft, | für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft, |
insbesondere des Artikels 31 § 4, abgeändert durch die Gesetze vom 16. | insbesondere des Artikels 31 § 4, abgeändert durch die Gesetze vom 16. |
Juli 1993 und 5. April 1995; | Juli 1993 und 5. April 1995; |
Aufgrund des ordentlichen Gesetzes vom 16. Juli 1993 zur Vollendung | Aufgrund des ordentlichen Gesetzes vom 16. Juli 1993 zur Vollendung |
der föderalen Staatsstruktur, insbesondere des Artikels 19 § 2 Nr. 2, | der föderalen Staatsstruktur, insbesondere des Artikels 19 § 2 Nr. 2, |
abgeändert durch das Gesetz vom 5. April 1995; | abgeändert durch das Gesetz vom 5. April 1995; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 10. April 1995 zur Festlegung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 10. April 1995 zur Festlegung |
des Musters des bei den Wahlen zu verwendenden Vollmachtsformulars, | des Musters des bei den Wahlen zu verwendenden Vollmachtsformulars, |
abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 3. Mai 2007; | abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 3. Mai 2007; |
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das | Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das |
Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August | Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August |
1996; | 1996; |
Aufgrund der Dringlichkeit; | Aufgrund der Dringlichkeit; |
In der Erwägung, dass aufgrund der anstehenden gleichzeitigen Wahlen | In der Erwägung, dass aufgrund der anstehenden gleichzeitigen Wahlen |
für das Europäische Parlament und die Regional- und | für das Europäische Parlament und die Regional- und |
Gemeinschaftsparlamente vom 7. Juni 2009 unverzüglich alle Massnahmen | Gemeinschaftsparlamente vom 7. Juni 2009 unverzüglich alle Massnahmen |
ergriffen werden müssen, die die Organisation dieser Wahlen mit sich | ergriffen werden müssen, die die Organisation dieser Wahlen mit sich |
bringt, und insbesondere das Muster der vom Bürgermeister | bringt, und insbesondere das Muster der vom Bürgermeister |
auszustellenden Bescheinigung festgelegt werden muss, falls eine | auszustellenden Bescheinigung festgelegt werden muss, falls eine |
Person gemäss Artikel 147bis § 1 Nr. 7 Absatz 1 des Wahlgesetzbuches | Person gemäss Artikel 147bis § 1 Nr. 7 Absatz 1 des Wahlgesetzbuches |
aufgrund eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland am Wahltag | aufgrund eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland am Wahltag |
mittels Vollmacht zur Wahl zugelassen werden möchte, als auch das | mittels Vollmacht zur Wahl zugelassen werden möchte, als auch das |
Muster der einzureichenden eidesstattlichen Erklärung von Wählern, die | Muster der einzureichenden eidesstattlichen Erklärung von Wählern, die |
nicht die erforderlichen Belege vorlegen können, dass sie sich am | nicht die erforderlichen Belege vorlegen können, dass sie sich am |
Wahltag tatsächlich im Ausland aufhalten; | Wahltag tatsächlich im Ausland aufhalten; |
In der Erwägung, dass diese Muster infolge der Abänderung von Artikel | In der Erwägung, dass diese Muster infolge der Abänderung von Artikel |
147bis § 1 Nr. 7 Absatz 1 des Wahlgesetzbuches durch das Gesetz vom | 147bis § 1 Nr. 7 Absatz 1 des Wahlgesetzbuches durch das Gesetz vom |
14. April 2009 ersetzt beziehungsweise festgelegt werden müssen; | 14. April 2009 ersetzt beziehungsweise festgelegt werden müssen; |
dieses Gesetz erlaubt es Wählern, die nicht in der Lage sind, einen | dieses Gesetz erlaubt es Wählern, die nicht in der Lage sind, einen |
Beleg dafür vorzulegen, dass sie wegen eines Auslandaufenthalts | Beleg dafür vorzulegen, dass sie wegen eines Auslandaufenthalts |
ausserstande sind, am Wahltag im Wahlbüro zu erscheinen, mittels | ausserstande sind, am Wahltag im Wahlbüro zu erscheinen, mittels |
Vollmacht zu wählen, sofern sie eine entsprechende eidesstattliche | Vollmacht zu wählen, sofern sie eine entsprechende eidesstattliche |
Erklärung abgeben; | Erklärung abgeben; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern | Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Anlage 2 zum Königlichen Erlass vom 10. April 1995 zur | Artikel 1 - Anlage 2 zum Königlichen Erlass vom 10. April 1995 zur |
Festlegung des Musters des bei den Wahlen zu verwendenden | Festlegung des Musters des bei den Wahlen zu verwendenden |
Vollmachtsformulars wird durch Anlage I zu vorliegendem Erlass | Vollmachtsformulars wird durch Anlage I zu vorliegendem Erlass |
ersetzt. | ersetzt. |
Art. 2 - Die in Artikel 147bis § 1 Nr. 7 Absatz 1 des Wahlgesetzbuches | Art. 2 - Die in Artikel 147bis § 1 Nr. 7 Absatz 1 des Wahlgesetzbuches |
erwähnte eidesstattliche Erklärung entspricht Muster II der Anlage zu | erwähnte eidesstattliche Erklärung entspricht Muster II der Anlage zu |
vorliegendem Erlass und bildet Anlage 3 des vorerwähnten Königlichen | vorliegendem Erlass und bildet Anlage 3 des vorerwähnten Königlichen |
Erlasses vom 10. April 1995. | Erlasses vom 10. April 1995. |
Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Art. 4 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 4 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 14. April 2009 | Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 14. April 2009 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern, | Der Minister des Innern, |
G. DE PADT | G. DE PADT |
Anlage I | Anlage I |
Anlage 2 (zum Königlichen Erlass vom 10. April 1995) | Anlage 2 (zum Königlichen Erlass vom 10. April 1995) |
Gemeinde.... | Gemeinde.... |
WAHLEN VOM .... | WAHLEN VOM .... |
Bescheinigung, durch die die Wahl mittels Vollmacht bei einem | Bescheinigung, durch die die Wahl mittels Vollmacht bei einem |
Auslandsaufenthalt aus Gründen, die keine beruflichen Gründe sind, | Auslandsaufenthalt aus Gründen, die keine beruflichen Gründe sind, |
erlaubt wird | erlaubt wird |
Unterzeichneter, . . . . ., Bürgermeister der | Unterzeichneter, . . . . ., Bürgermeister der |
Gemeinde . . . . ., bescheinigt hiermit nach | Gemeinde . . . . ., bescheinigt hiermit nach |
Kenntnisnahme der vorgelegten Belege oder, in deren Ermangelung, auf | Kenntnisnahme der vorgelegten Belege oder, in deren Ermangelung, auf |
der Grundlage einer schriftlichen | der Grundlage einer schriftlichen |
eidesstattlichen Erklärung, dass . . . . . | eidesstattlichen Erklärung, dass . . . . . |
. . . . . (Name und Vornamen) (1), | . . . . . (Name und Vornamen) (1), |
wohnhaft in . . . . ., (Strasse)......................, Nr. ..., | wohnhaft in . . . . ., (Strasse)......................, Nr. ..., |
Bfk..., eingetragen | Bfk..., eingetragen |
als Wähler(in) unter der Nummer . . . . ., aufgrund eines | als Wähler(in) unter der Nummer . . . . ., aufgrund eines |
vorübergehenden | vorübergehenden |
Aufenthaltes im Ausland, und zwar in . . . . . (2), der | Aufenthaltes im Ausland, und zwar in . . . . . (2), der |
nicht durch berufliche oder dienstliche Gründe bedingt ist, unmöglich | nicht durch berufliche oder dienstliche Gründe bedingt ist, unmöglich |
im Wahlbüro vorstellig werden kann. Der/Die Betreffende, der/die | im Wahlbüro vorstellig werden kann. Der/Die Betreffende, der/die |
seinen/ihren Antrag vor dem . . . . . (3) | seinen/ihren Antrag vor dem . . . . . (3) |
eingereicht hat, erfüllt daher die in Artikel 147bis des | eingereicht hat, erfüllt daher die in Artikel 147bis des |
Wahlgesetzbuches festgelegten Bedingungen, um einen anderen Wähler zu | Wahlgesetzbuches festgelegten Bedingungen, um einen anderen Wähler zu |
bevollmächtigen, in seinem/ihrem Namen zu wählen. | bevollmächtigen, in seinem/ihrem Namen zu wählen. |
Ausgestellt in ................................................., den | Ausgestellt in ................................................., den |
................................. | ................................. |
Stempel der Gemeinde Der Bürgermeister | Stempel der Gemeinde Der Bürgermeister |
(Unterschrift) | (Unterschrift) |
Fussnoten | Fussnoten |
(1) Vor Name und Vornamen ist der Vermerk "Herr" (Hr.) oder "Frau" | (1) Vor Name und Vornamen ist der Vermerk "Herr" (Hr.) oder "Frau" |
(Fr.) anzubringen. | (Fr.) anzubringen. |
(2) Name des Landes angeben. | (2) Name des Landes angeben. |
(3) Datum des Wahltages angeben. | (3) Datum des Wahltages angeben. |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. April 2009 beigefügt zu werden | Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. April 2009 beigefügt zu werden |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
G. DE PADT | G. DE PADT |
Anlage II | Anlage II |
Anlage 3 (zum Königlichen Erlass vom 10. April 1995) | Anlage 3 (zum Königlichen Erlass vom 10. April 1995) |
Muster einer eidesstattlichen Erklärung, | Muster einer eidesstattlichen Erklärung, |
um wegen eines Auslandsaufenthalts am Wahltag mittels Vollmacht zur | um wegen eines Auslandsaufenthalts am Wahltag mittels Vollmacht zur |
Wahl zugelassen zu werden | Wahl zugelassen zu werden |
Unterzeichneter, . . . . . (Name | Unterzeichneter, . . . . . (Name |
und Vornamen), erklärt an Eides statt, dass er aufgrund eines | und Vornamen), erklärt an Eides statt, dass er aufgrund eines |
vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland, | vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland, |
und zwar in . . . . . (Land), der nicht | und zwar in . . . . . (Land), der nicht |
durch berufliche oder dienstliche Gründe bedingt ist, am Sonntag, dem | durch berufliche oder dienstliche Gründe bedingt ist, am Sonntag, dem |
. . . . ., | . . . . ., |
unmöglich im Wahlbüro vorstellig werden kann. Er ist nicht in der | unmöglich im Wahlbüro vorstellig werden kann. Er ist nicht in der |
Lage, Belege vorzulegen, weil . . . . . | Lage, Belege vorzulegen, weil . . . . . |
(hier die Gründe dieser Verhinderung kurz beschreiben). | (hier die Gründe dieser Verhinderung kurz beschreiben). |
Ausgestellt in ................................................., den | Ausgestellt in ................................................., den |
................................. | ................................. |
Unterschrift | Unterschrift |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. April 2009 beigefügt zu werden | Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. April 2009 beigefügt zu werden |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
G. DE PADT | G. DE PADT |