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Vue multilingue de Arrêté Royal du 13/08/2023
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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 26 avril 2018 portant exécution de l'article XX.1, § 1er, dernier alinéa, du Code de droit économique relatif à l'application du livre XX du Code de droit économique aux titulaires d'une profession libérale. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 26 april 2018 houdende uitvoering van artikel XX.1, § 1, laatste lid, van het Wetboek van economisch recht wat betreft de toepassing van boek XX van het Wetboek van economisch recht op de beoefenaars van een vrij beroep. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE 13 AOUT 2023. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 26 avril 2018 portant exécution de l'article XX.1, § 1er, dernier alinéa, du Code de droit économique relatif à l'application du livre XX du Code de droit économique aux titulaires d'une profession libérale. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 13 août 2023 modifiant l'arrêté royal du 26 avril 2018 portant exécution de l'article XX.1, § 1er, dernier alinéa, du Code de droit économique relatif à l'application du livre XX du Code de droit économique aux titulaires d'une profession libérale (Moniteur FEDERALE OVERHEIDSDIENST JUSTITIE 13 AUGUSTUS 2023. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 26 april 2018 houdende uitvoering van artikel XX.1, § 1, laatste lid, van het Wetboek van economisch recht wat betreft de toepassing van boek XX van het Wetboek van economisch recht op de beoefenaars van een vrij beroep. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 13 augustus 2023 tot wijziging van het koninklijk besluit van 26 april 2018 houdende uitvoering van artikel XX.1, § 1, laatste lid, van het Wetboek van economisch recht wat betreft de toepassing van boek XX van het Wetboek van economisch recht op de beoefenaars van
belge du 31 août 2023). een vrij beroep (Belgisch Staatsblad van 31 augustus 2023).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
13. AUGUST 2023 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 13. AUGUST 2023 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 26. April 2018 zur Ausführung von Artikel XX.1 § 1 Erlasses vom 26. April 2018 zur Ausführung von Artikel XX.1 § 1
letzter Absatz des Wirtschaftsgesetzbuches in Bezug auf die Anwendung letzter Absatz des Wirtschaftsgesetzbuches in Bezug auf die Anwendung
von Buch XX des Wirtschaftsgesetzbuches auf Freiberufler von Buch XX des Wirtschaftsgesetzbuches auf Freiberufler
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, des Artikels XX.1 § 1 letzter Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, des Artikels XX.1 § 1 letzter
Absatz; Absatz;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. April 2018 zur Ausführung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. April 2018 zur Ausführung
von Artikel XX.1 § 1 letzter Absatz des Wirtschaftsgesetzbuches in von Artikel XX.1 § 1 letzter Absatz des Wirtschaftsgesetzbuches in
Bezug auf die Anwendung von Buch XX des Wirtschaftsgesetzbuches auf Bezug auf die Anwendung von Buch XX des Wirtschaftsgesetzbuches auf
Freiberufler; Freiberufler;
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die
gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative
Vereinfachung am 9. Juni 2023 durchgeführt worden ist; Vereinfachung am 9. Juni 2023 durchgeführt worden ist;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 4. Juli 2023; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 4. Juli 2023;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, des Artikels 3 § 1; Staatsrat, des Artikels 3 § 1;
In der Erwägung, dass die Abänderungen lediglich terminologische In der Erwägung, dass die Abänderungen lediglich terminologische
Änderungen darstellen, mit denen keine neue Reglementierung bezweckt Änderungen darstellen, mit denen keine neue Reglementierung bezweckt
wird, und deshalb keinen Verordnungscharakter haben im Sinne von wird, und deshalb keinen Verordnungscharakter haben im Sinne von
Artikel 3 § 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Artikel 3 § 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers der Justiz Auf Vorschlag des Ministers der Justiz
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - In Artikel 1 Nr. 2 des Königlichen Erlasses vom 26. April Artikel 1 - In Artikel 1 Nr. 2 des Königlichen Erlasses vom 26. April
2018 zur Ausführung von Artikel XX.1 § 1 letzter Absatz des 2018 zur Ausführung von Artikel XX.1 § 1 letzter Absatz des
Wirtschaftsgesetzbuches in Bezug auf die Anwendung von Buch XX des Wirtschaftsgesetzbuches in Bezug auf die Anwendung von Buch XX des
Wirtschaftsgesetzbuches auf Freiberufler werden die Wörter Wirtschaftsgesetzbuches auf Freiberufler werden die Wörter
"Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der
Liquidation" und das Wort "Insolvenzbearbeiter" jeweils durch das Wort Liquidation" und das Wort "Insolvenzbearbeiter" jeweils durch das Wort
"Liquidationsbearbeiter" ersetzt. "Liquidationsbearbeiter" ersetzt.
Art. 2 - Artikel 8 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: Art. 2 - Artikel 8 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:
1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" 1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz"
durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" und die Wörter "eines durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" und die Wörter "eines
Insolvenzbearbeiters " durch die Wörter "eines Mitbearbeiters der Insolvenzbearbeiters " durch die Wörter "eines Mitbearbeiters der
Liquidation" ersetzt. Liquidation" ersetzt.
2. In § 2 Absatz 1 wird das Wort "Insolvenzbearbeiter" durch das Wort 2. In § 2 Absatz 1 wird das Wort "Insolvenzbearbeiter" durch das Wort
"Liquidationsbearbeiter" und das Wort "Insolvenzbearbeiterkandidaten" "Liquidationsbearbeiter" und das Wort "Insolvenzbearbeiterkandidaten"
durch das Wort "Liquidationsbearbeiterkandidaten" ersetzt. durch das Wort "Liquidationsbearbeiterkandidaten" ersetzt.
Art. 3 - In der Überschrift von Kapitel 3 desselben Erlasses werden Art. 3 - In der Überschrift von Kapitel 3 desselben Erlasses werden
die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter
"Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt.
Art. 4 - In der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 1 desselben Art. 4 - In der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 1 desselben
Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die
Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt.
Art. 5 - Artikel 9 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: Art. 5 - Artikel 9 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:
1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" 1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz"
durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt.
2. In § 2 Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" 2. In § 2 Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz"
durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt.
3. In § 3 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die 3. In § 3 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die
Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt.
Art. 6 - In der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 2 desselben Art. 6 - In der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 2 desselben
Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiters der Insolvenz" durch die Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiters der Insolvenz" durch die
Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt. Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt.
Art. 7 - In Artikel 10 desselben Erlasses werden die Wörter Art. 7 - In Artikel 10 desselben Erlasses werden die Wörter
"Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der
Liquidation" und wird das Wort "Insolvenzbearbeiter" durch das Wort Liquidation" und wird das Wort "Insolvenzbearbeiter" durch das Wort
"Liquidationsbearbeiter" ersetzt. "Liquidationsbearbeiter" ersetzt.
Art. 8 - In Artikel 12 desselben Erlasses werden die Wörter Art. 8 - In Artikel 12 desselben Erlasses werden die Wörter
"Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der
Liquidation" ersetzt. Liquidation" ersetzt.
Art. 9 - In Artikel 13 desselben Erlasses werden die Wörter Art. 9 - In Artikel 13 desselben Erlasses werden die Wörter
"Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der
Liquidation" ersetzt. Liquidation" ersetzt.
Art. 10 - Artikel 14 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: Art. 10 - Artikel 14 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:
1. [Abänderung des französischen Textes] 1. [Abänderung des französischen Textes]
2. In Absatz 2 werden die Wörter "Mitbearbeiters der Insolvenz" durch 2. In Absatz 2 werden die Wörter "Mitbearbeiters der Insolvenz" durch
die Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt und im die Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt und im
französischen Text von Absatz 2 werden die Wörter "sous autorité de französischen Text von Absatz 2 werden die Wörter "sous autorité de
justice" durch die Wörter "sous autorité judiciaire" ersetzt. justice" durch die Wörter "sous autorité judiciaire" ersetzt.
Art. 11 - In der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 3 desselben Art. 11 - In der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 3 desselben
Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiters der Insolvenz" durch die Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiters der Insolvenz" durch die
Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt. Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt.
Art. 12 - In Artikel 15 desselben Erlasses werden die Wörter Art. 12 - In Artikel 15 desselben Erlasses werden die Wörter
"Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der
Liquidation" ersetzt. Liquidation" ersetzt.
Art. 13 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 13 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu l'Ile d'Yeu, den 13. August 2023 Gegeben zu l'Ile d'Yeu, den 13. August 2023
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
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