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Arrêté royal relatif aux visites non sollicitées d'une entreprise au domicile des consommateurs en vue de la fourniture d'électricité et/ou de gaz en application de l'article VI.66, § 2, alinéa 1er, du Code de droit économique. - Traduction allemande | Koninklijk besluit betreffende ongevraagde bezoeken door een onderneming bij de consument thuis, strekkende tot de levering van elektriciteit en/of gas met toepassing van artikel VI.66, § 2, eerste lid, van het Wetboek van economisch recht. - Duitse vertaling |
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12 NOVEMBRE 2023. - Arrêté royal relatif aux visites non sollicitées | 12 NOVEMBER 2023. - Koninklijk besluit betreffende ongevraagde |
d'une entreprise au domicile des consommateurs en vue de la fourniture | bezoeken door een onderneming bij de consument thuis, strekkende tot |
d'électricité et/ou de gaz en application de l'article VI.66, § 2, | de levering van elektriciteit en/of gas met toepassing van artikel |
alinéa 1er, du Code de droit économique. - Traduction allemande | VI.66, § 2, eerste lid, van het Wetboek van economisch recht. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 12 novembre 2023 relatif aux visites non sollicitées | besluit van 12 november 2023 betreffende ongevraagde bezoeken door een |
d'une entreprise au domicile des consommateurs en vue de la fourniture | onderneming bij de consument thuis, strekkende tot de levering van |
d'électricité et/ou de gaz en application de l'article VI.66, § 2, | elektriciteit en/of gas met toepassing van artikel VI.66, § 2, eerste |
alinéa 1er, du Code de droit économique (Moniteur belge du 14 décembre | lid, van het Wetboek van economisch recht (Belgisch Staatsblad van 14 |
2023). | december 2023). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE |
12. NOVEMBER 2023 - Königlicher Erlass über unerbetene Besuche eines | 12. NOVEMBER 2023 - Königlicher Erlass über unerbetene Besuche eines |
Unternehmens in der Wohnung von Verbrauchern im Hinblick auf die | Unternehmens in der Wohnung von Verbrauchern im Hinblick auf die |
Lieferung von Strom und/oder Gas in Anwendung von Artikel VI.66 § 2 | Lieferung von Strom und/oder Gas in Anwendung von Artikel VI.66 § 2 |
Absatz 1 des Wirtschaftsgesetzbuches | Absatz 1 des Wirtschaftsgesetzbuches |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, des Artikels VI.66 § 2, | Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, des Artikels VI.66 § 2, |
eingefügt durch das Gesetz vom 8. Mai 2022, und § 3 Absatz 1, | eingefügt durch das Gesetz vom 8. Mai 2022, und § 3 Absatz 1, |
eingefügt durch das Gesetz vom 5. November 2023; | eingefügt durch das Gesetz vom 5. November 2023; |
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB | Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB |
vom 3. Juni 2022; | vom 3. Juni 2022; |
Aufgrund der Stellungnahme des Besonderen Beratungsausschusses | Aufgrund der Stellungnahme des Besonderen Beratungsausschusses |
"Verbraucherschutz" vom 20. Juni 2022; | "Verbraucherschutz" vom 20. Juni 2022; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 12. Januar 2023; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 12. Januar 2023; |
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die | Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die |
gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur | gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur |
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative | Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative |
Vereinfachung durchgeführt worden ist; | Vereinfachung durchgeführt worden ist; |
Aufgrund der Stellungnahme Nr. 65/2023 der Datenschutzbehörde vom 24. | Aufgrund der Stellungnahme Nr. 65/2023 der Datenschutzbehörde vom 24. |
März 2023; | März 2023; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 73.209/1 des Staatsrates vom 8. Mai 2023, | Aufgrund des Gutachtens Nr. 73.209/1 des Staatsrates vom 8. Mai 2023, |
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. |
Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag des Ministers der Wirtschaft, des Ministers des | Auf Vorschlag des Ministers der Wirtschaft, des Ministers des |
Mittelstands, des Ministers der Justiz, der Ministerin der Energie und | Mittelstands, des Ministers der Justiz, der Ministerin der Energie und |
der Staatssekretärin für Verbraucherschutz und aufgrund der | der Staatssekretärin für Verbraucherschutz und aufgrund der |
Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben, | Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Vorliegender Erlass ist auf Energielieferverträge | Artikel 1 - Vorliegender Erlass ist auf Energielieferverträge |
anwendbar, die im Rahmen von unerbetenen Besuchen eines Unternehmens | anwendbar, die im Rahmen von unerbetenen Besuchen eines Unternehmens |
in der Wohnung eines Verbrauchers geschlossen werden. | in der Wohnung eines Verbrauchers geschlossen werden. |
Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter: | Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter: |
1. "Energieliefervertrag": Vertrag über die Lieferung von Strom | 1. "Energieliefervertrag": Vertrag über die Lieferung von Strom |
und/oder Gas, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer | und/oder Gas, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer |
bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, mit Ausnahme von | bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, mit Ausnahme von |
Verträgen über die Lieferung von Wärme aus Wärmenetzen, | Verträgen über die Lieferung von Wärme aus Wärmenetzen, |
2. "Energieversorger": Unternehmen, das aufgrund eines | 2. "Energieversorger": Unternehmen, das aufgrund eines |
Energieliefervertrags Energie liefert. | Energieliefervertrags Energie liefert. |
Art. 2 - Beim Besuch eines Unternehmens in der Wohnung eines | Art. 2 - Beim Besuch eines Unternehmens in der Wohnung eines |
Verbrauchers darf das Unternehmen dem Verbraucher nur ein | Verbrauchers darf das Unternehmen dem Verbraucher nur ein |
unverbindliches Angebot für einen Energieliefervertrag unterbreiten. | unverbindliches Angebot für einen Energieliefervertrag unterbreiten. |
Dieses Angebot wird auf einem dauerhaften Datenträger erstellt und dem | Dieses Angebot wird auf einem dauerhaften Datenträger erstellt und dem |
Verbraucher ausgehändigt. Auf Ersuchen des Unternehmens wird eine | Verbraucher ausgehändigt. Auf Ersuchen des Unternehmens wird eine |
Ausfertigung des Angebots ausschließlich zur Empfangsbestätigung vom | Ausfertigung des Angebots ausschließlich zur Empfangsbestätigung vom |
Verbraucher unterzeichnet. | Verbraucher unterzeichnet. |
Das Angebot enthält in unmittelbarer Nähe der Unterschrift des | Das Angebot enthält in unmittelbarer Nähe der Unterschrift des |
Verbrauchers den folgenden Text in Fettdruck und in derselben | Verbrauchers den folgenden Text in Fettdruck und in derselben |
Schriftart wie der Rest des Dokuments: Dieses Dokument ist ein | Schriftart wie der Rest des Dokuments: Dieses Dokument ist ein |
unverbindliches Angebot und kein Energieliefervertrag. | unverbindliches Angebot und kein Energieliefervertrag. |
Der Verbraucher kann das Angebot erst nach einer Frist von mindestens | Der Verbraucher kann das Angebot erst nach einer Frist von mindestens |
drei Tagen bestätigen. | drei Tagen bestätigen. |
Die Annahme des Angebots kann nur auf einem dauerhaften Datenträger | Die Annahme des Angebots kann nur auf einem dauerhaften Datenträger |
oder telefonisch erfolgen, je nachdem, was im Voraus zwischen dem | oder telefonisch erfolgen, je nachdem, was im Voraus zwischen dem |
Unternehmen und dem Verbraucher vereinbart worden ist. | Unternehmen und dem Verbraucher vereinbart worden ist. |
Das in Absatz 3 erwähnte Dokument enthält die Vereinbarung zwischen | Das in Absatz 3 erwähnte Dokument enthält die Vereinbarung zwischen |
dem Unternehmen und dem Verbraucher über die Art und Weise, wie das | dem Unternehmen und dem Verbraucher über die Art und Weise, wie das |
Angebot vom Verbraucher angenommen werden kann. | Angebot vom Verbraucher angenommen werden kann. |
Art. 3 - Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften hinsichtlich | Art. 3 - Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften hinsichtlich |
vorvertraglicher Informationen stellt das Unternehmen dem Verbraucher | vorvertraglicher Informationen stellt das Unternehmen dem Verbraucher |
zum Zeitpunkt des Besuchs in seiner Wohnung auf einem dauerhaften | zum Zeitpunkt des Besuchs in seiner Wohnung auf einem dauerhaften |
Datenträger folgende Informationen klar, lesbar und unzweideutig zur | Datenträger folgende Informationen klar, lesbar und unzweideutig zur |
Verfügung: | Verfügung: |
1. eine Tarifkarte und, wenn möglich, einen Vergleich der Bedingungen | 1. eine Tarifkarte und, wenn möglich, einen Vergleich der Bedingungen |
des vom Unternehmen angebotenen Energieliefervertrags mit den | des vom Unternehmen angebotenen Energieliefervertrags mit den |
Bedingungen des aktuellen Energieliefervertrags des Verbrauchers, | Bedingungen des aktuellen Energieliefervertrags des Verbrauchers, |
2. ein Dokument, in dem alle aktiven Produkte des Energieversorgers | 2. ein Dokument, in dem alle aktiven Produkte des Energieversorgers |
aufgelistet sind, für die das Angebot gemacht wird. Dieses Dokument | aufgelistet sind, für die das Angebot gemacht wird. Dieses Dokument |
enthält maximal zwei Seiten pro Produkt, | enthält maximal zwei Seiten pro Produkt, |
3. einen Link zur Website der föderalen und regionalen | 3. einen Link zur Website der föderalen und regionalen |
Regulierungsbehörde für den Vergleich von Energiepreisen, | Regulierungsbehörde für den Vergleich von Energiepreisen, |
4. das Dokument in der Anlage zu vorliegendem Erlass, in dem der | 4. das Dokument in der Anlage zu vorliegendem Erlass, in dem der |
Verbraucher angeben kann, dass er für einen Zeitraum von einem Jahr | Verbraucher angeben kann, dass er für einen Zeitraum von einem Jahr |
nicht über Haustürverkäufe kontaktiert werden möchte. Wenn der | nicht über Haustürverkäufe kontaktiert werden möchte. Wenn der |
Verbraucher diesen Wunsch äußert, wird eine Ausfertigung des Dokuments | Verbraucher diesen Wunsch äußert, wird eine Ausfertigung des Dokuments |
vom Unternehmen zur Empfangsbestätigung unterzeichnet und dem | vom Unternehmen zur Empfangsbestätigung unterzeichnet und dem |
Verbraucher als Nachweis ausgehändigt. | Verbraucher als Nachweis ausgehändigt. |
Art. 4 - Wenn der Verbraucher das Dokument in der Anlage zu | Art. 4 - Wenn der Verbraucher das Dokument in der Anlage zu |
vorliegendem Erlass ausgefüllt hat, dürfen der in Artikel 2 Nr. 15bis | vorliegendem Erlass ausgefüllt hat, dürfen der in Artikel 2 Nr. 15bis |
des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des | des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des |
Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger und/oder der Gasversorger, der | Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger und/oder der Gasversorger, der |
den Haustürverkauf veranlasst hat, sowie die Unternehmen, die im | den Haustürverkauf veranlasst hat, sowie die Unternehmen, die im |
Auftrag dieses Versorgers handeln, die Postadresse des Verbrauchers | Auftrag dieses Versorgers handeln, die Postadresse des Verbrauchers |
erst nach Ablauf eines Zeitraums von einem Jahr erneut aufsuchen, um | erst nach Ablauf eines Zeitraums von einem Jahr erneut aufsuchen, um |
einen Energieliefervertrag gemäß den Bestimmungen des vorliegenden | einen Energieliefervertrag gemäß den Bestimmungen des vorliegenden |
Erlasses abzuschließen. | Erlasses abzuschließen. |
Art. 5 - § 1 - Das Unternehmen handelt als für die Verarbeitung | Art. 5 - § 1 - Das Unternehmen handelt als für die Verarbeitung |
Verantwortlicher, um sicherzustellen, dass dem Ersuchen des | Verantwortlicher, um sicherzustellen, dass dem Ersuchen des |
Verbrauchers, vom Unternehmen nicht durch einen Besuch in seiner | Verbrauchers, vom Unternehmen nicht durch einen Besuch in seiner |
Wohnung kontaktiert zu werden, entsprochen wird. | Wohnung kontaktiert zu werden, entsprochen wird. |
§ 2 - Ist das Unternehmen nicht der in Artikel 2 Nr. 15bis des | § 2 - Ist das Unternehmen nicht der in Artikel 2 Nr. 15bis des |
Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des | Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des |
Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger und/oder der Gasversorger, so | Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger und/oder der Gasversorger, so |
handelt der in Artikel 2 Nr. 15bis des Gesetzes vom 29. April 1999 | handelt der in Artikel 2 Nr. 15bis des Gesetzes vom 29. April 1999 |
über die Organisation des Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger | über die Organisation des Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger |
und/oder der Gasversorger als für die Verarbeitung Verantwortlicher, | und/oder der Gasversorger als für die Verarbeitung Verantwortlicher, |
um sicherzustellen, dass dem Ersuchen des Verbrauchers, vom | um sicherzustellen, dass dem Ersuchen des Verbrauchers, vom |
Unternehmen nicht durch einen Besuch in seiner Wohnung kontaktiert zu | Unternehmen nicht durch einen Besuch in seiner Wohnung kontaktiert zu |
werden, entsprochen wird. | werden, entsprochen wird. |
Das Unternehmen, das nicht der in Artikel 2 Nr. 15bis des Gesetzes vom | Das Unternehmen, das nicht der in Artikel 2 Nr. 15bis des Gesetzes vom |
29. April 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes erwähnte | 29. April 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes erwähnte |
Versorger und/oder der Gasversorger ist, übermittelt dem in Artikel 2 | Versorger und/oder der Gasversorger ist, übermittelt dem in Artikel 2 |
Nr. 15bis des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des | Nr. 15bis des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des |
Elektrizitätsmarktes erwähnten Versorger und/oder dem Gasversorger den | Elektrizitätsmarktes erwähnten Versorger und/oder dem Gasversorger den |
Namen, den Vornamen und die Postadresse der Verbraucher, die ein Jahr | Namen, den Vornamen und die Postadresse der Verbraucher, die ein Jahr |
lang nicht kontaktiert werden möchten. | lang nicht kontaktiert werden möchten. |
Um dem Willen der Verbraucher zu entsprechen, speichert der in Artikel | Um dem Willen der Verbraucher zu entsprechen, speichert der in Artikel |
2 Nr. 15bis des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des | 2 Nr. 15bis des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des |
Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger und/oder der Gasversorger die | Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger und/oder der Gasversorger die |
Daten in einer Liste der Personen, die nicht kontaktiert werden | Daten in einer Liste der Personen, die nicht kontaktiert werden |
möchten, und macht er diese Liste über eine ausreichend gesicherte | möchten, und macht er diese Liste über eine ausreichend gesicherte |
Verbindung allen natürlichen und juristischen Personen zugänglich, die | Verbindung allen natürlichen und juristischen Personen zugänglich, die |
im Hinblick auf den Abschluss eines Energieliefervertrags in seinem | im Hinblick auf den Abschluss eines Energieliefervertrags in seinem |
Auftrag handeln. | Auftrag handeln. |
Diese personenbezogenen Daten dürfen nur im Hinblick auf die | Diese personenbezogenen Daten dürfen nur im Hinblick auf die |
Durchsetzung des Willens der Verbraucher verarbeitet werden und werden | Durchsetzung des Willens der Verbraucher verarbeitet werden und werden |
nach Ablauf eines Zeitraums von einem Jahr ab dem Datum der | nach Ablauf eines Zeitraums von einem Jahr ab dem Datum der |
Speicherung endgültig gelöscht. | Speicherung endgültig gelöscht. |
Alle erforderlichen Maßnahmen werden ergriffen, um die | Alle erforderlichen Maßnahmen werden ergriffen, um die |
personenbezogenen Daten in der Liste der Personen, die nicht | personenbezogenen Daten in der Liste der Personen, die nicht |
kontaktiert werden möchten, vor Diebstahl oder Missbrauch oder vor | kontaktiert werden möchten, vor Diebstahl oder Missbrauch oder vor |
Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen | Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen |
Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher | Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher |
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien | Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien |
Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG zu schützen. | Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG zu schützen. |
§ 3 - Wenn der Verbraucher seine Postadresse ändert, kann er dies dem | § 3 - Wenn der Verbraucher seine Postadresse ändert, kann er dies dem |
in Artikel 2 Nr. 15bis des Gesetzes vom 29. April 1999 über die | in Artikel 2 Nr. 15bis des Gesetzes vom 29. April 1999 über die |
Organisation des Elektrizitätsmarktes erwähnten Versorger und/oder dem | Organisation des Elektrizitätsmarktes erwähnten Versorger und/oder dem |
Gasversorger melden. In diesem Fall passt der in Artikel 2 Nr. 15bis | Gasversorger melden. In diesem Fall passt der in Artikel 2 Nr. 15bis |
des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des | des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des |
Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger und/oder der Gasversorger die | Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger und/oder der Gasversorger die |
in den Paragraphen 1 und 2 erwähnte Liste der Personen, die nicht | in den Paragraphen 1 und 2 erwähnte Liste der Personen, die nicht |
kontaktiert werden möchten, schnellstmöglich an. | kontaktiert werden möchten, schnellstmöglich an. |
Art. 6 - Spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des vorliegenden | Art. 6 - Spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des vorliegenden |
Erlasses legt der Föderale Öffentliche Dienst Wirtschaft, KMB, | Erlasses legt der Föderale Öffentliche Dienst Wirtschaft, KMB, |
Mittelstand und Energie den für Wirtschaft, Verbraucherschutz und | Mittelstand und Energie den für Wirtschaft, Verbraucherschutz und |
Energie zuständigen Ministern eine Beurteilung der Umsetzung der | Energie zuständigen Ministern eine Beurteilung der Umsetzung der |
Bestimmungen des vorliegenden Erlasses vor. Diese Beurteilung enthält | Bestimmungen des vorliegenden Erlasses vor. Diese Beurteilung enthält |
unter anderem die Anzahl der bei ihm eingegangenen Meldungen. | unter anderem die Anzahl der bei ihm eingegangenen Meldungen. |
Art. 7 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. | Art. 7 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. |
Art. 8 - Die für Wirtschaft, Mittelstand, Energie beziehungsweise | Art. 8 - Die für Wirtschaft, Mittelstand, Energie beziehungsweise |
Verbraucherschutz zuständigen Minister sind, jeweils für ihren | Verbraucherschutz zuständigen Minister sind, jeweils für ihren |
Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 12. November 2023 | Gegeben zu Brüssel, den 12. November 2023 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
P.-Y. DERMAGNE | P.-Y. DERMAGNE |
Der Minister des Mittelstands | Der Minister des Mittelstands |
D. CLARINVAL | D. CLARINVAL |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
P. VAN TIGCHELT | P. VAN TIGCHELT |
Die Ministerin der Energie | Die Ministerin der Energie |
T. VAN DER STRAETEN | T. VAN DER STRAETEN |
Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz | Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz |
A. BERTRAND | A. BERTRAND |
Anlage | Anlage |
MUSTER DES FORMULARS FÜR DIE ERKLÄRUNG DES VERBRAUCHERS, DASS ER NICHT | MUSTER DES FORMULARS FÜR DIE ERKLÄRUNG DES VERBRAUCHERS, DASS ER NICHT |
ÜBER HAUSTÜRVERKÄUFE KONTAKTIERT WERDEN MÖCHTE | ÜBER HAUSTÜRVERKÄUFE KONTAKTIERT WERDEN MÖCHTE |
(Bitte füllen Sie dieses Formular nur dann aus und senden Sie es | (Bitte füllen Sie dieses Formular nur dann aus und senden Sie es |
zurück, wenn Sie während eines Zeitraums von einem Jahr nicht über | zurück, wenn Sie während eines Zeitraums von einem Jahr nicht über |
Haustürverkäufe vom Versorger und von jeglichem Unternehmen, das in | Haustürverkäufe vom Versorger und von jeglichem Unternehmen, das in |
seinem Auftrag handelt, kontaktiert werden möchten.) | seinem Auftrag handelt, kontaktiert werden möchten.) |
- Zu Händen von [der Versorger fügt hier seinen Namen, seine | - Zu Händen von [der Versorger fügt hier seinen Namen, seine |
geographische Anschrift und seine E-Mail-Adresse ein]: | geographische Anschrift und seine E-Mail-Adresse ein]: |
- Ich/Wir (*), der/die Unterzeichnete(n), teile(n) Ihnen hiermit | - Ich/Wir (*), der/die Unterzeichnete(n), teile(n) Ihnen hiermit |
meinen/unseren Wunsch mit, während eines Zeitraums von einem Jahr | meinen/unseren Wunsch mit, während eines Zeitraums von einem Jahr |
nicht durch Haustürverkäufe von dem vorerwähnten Versorger und | nicht durch Haustürverkäufe von dem vorerwähnten Versorger und |
jeglichem Unternehmen, das in seinem Auftrag handelt, kontaktiert zu | jeglichem Unternehmen, das in seinem Auftrag handelt, kontaktiert zu |
werden. | werden. |
- Ich/Wir (*), der/die Unterzeichnete(n), gebe(n) meine/unsere | - Ich/Wir (*), der/die Unterzeichnete(n), gebe(n) meine/unsere |
Zustimmung zur Verarbeitung meiner/unserer nachstehenden | Zustimmung zur Verarbeitung meiner/unserer nachstehenden |
personenbezogenen Daten. | personenbezogenen Daten. |
- Name(n) und Vorname(n) des/der Verbraucher(s): | - Name(n) und Vorname(n) des/der Verbraucher(s): |
- Postadresse des/der Verbraucher(s): | - Postadresse des/der Verbraucher(s): |
- Datum: | - Datum: |
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): | - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. November 2023 über unerbetene | Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. November 2023 über unerbetene |
Besuche eines Unternehmens in der Wohnung von Verbrauchern im Hinblick | Besuche eines Unternehmens in der Wohnung von Verbrauchern im Hinblick |
auf die Lieferung von Strom und/oder Gas in Anwendung von Artikel | auf die Lieferung von Strom und/oder Gas in Anwendung von Artikel |
VI.66 § 2 Absatz 1 des Wirtschaftsgesetzbuches beigefügt zu werden. | VI.66 § 2 Absatz 1 des Wirtschaftsgesetzbuches beigefügt zu werden. |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
P.-Y. DERMAGNE | P.-Y. DERMAGNE |
Der Minister des Mittelstands | Der Minister des Mittelstands |
D. CLARINVAL | D. CLARINVAL |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
P. VAN TIGCHELT | P. VAN TIGCHELT |
Die Ministerin der Energie | Die Ministerin der Energie |
T. VAN DER STRAETEN | T. VAN DER STRAETEN |
Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz | Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz |
A. BERTRAND | A. BERTRAND |
(*) Unzutreffendes bitte streichen. | (*) Unzutreffendes bitte streichen. |