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Arrêté royal portant exécution de l'article 5, § 2, alinéa 5 de la loi du 26 juin 1990 relative à la protection imposée à une personne atteinte d'un trouble psychiatrique. - Traduction allemande | Koninklijk besluit ter uitvoering van artikel 5, § 2, vijfde lid van de wet van 26 juni 1990 inzake de bescherming opgelegd aan een persoon met een psychiatrische aandoening. - Duitse vertaling |
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12 DECEMBRE 2024. - Arrêté royal portant exécution de l'article 5, § | 12 DECEMBER 2024. - Koninklijk besluit ter uitvoering van artikel 5, § |
2, alinéa 5 de la loi du 26 juin 1990 relative à la protection imposée | 2, vijfde lid van de wet van 26 juni 1990 inzake de bescherming |
à une personne atteinte d'un trouble psychiatrique. - Traduction | opgelegd aan een persoon met een psychiatrische aandoening. - Duitse |
allemande | vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 12 décembre 2024 portant exécution de l'article 5, § | besluit van 12 december 2024 ter uitvoering van artikel 5, § 2, vijfde |
2, alinéa 5 de la loi du 26 juin 1990 relative à la protection imposée | lid van de wet van 26 juni 1990 inzake de bescherming opgelegd aan een |
à une personne atteinte d'un trouble psychiatrique (Moniteur belge du | persoon met een psychiatrische aandoening (Belgisch Staatsblad van 19 |
19 décembre 2024, err. du 24 décembre 2024). | december 2024, err. van 24 december 2024). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER |
NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT | NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT |
12. DEZEMBER 2024 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 5 § | 12. DEZEMBER 2024 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 5 § |
2 Absatz 5 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den einer Person mit | 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den einer Person mit |
einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz | einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den einer Person mit | Aufgrund des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den einer Person mit |
einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz, des Artikels 5 § | einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz, des Artikels 5 § |
2 Absatz 5, abgeändert durch das Gesetz vom 16. Mai 2024; | 2 Absatz 5, abgeändert durch das Gesetz vom 16. Mai 2024; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 19. September | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 19. September |
2024; | 2024; |
Aufgrund der Stellungnahme der Datenschutzbehörde vom 29. November | Aufgrund der Stellungnahme der Datenschutzbehörde vom 29. November |
2024; | 2024; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 77.115/2 des Staatsrates vom 13. November | Aufgrund des Gutachtens Nr. 77.115/2 des Staatsrates vom 13. November |
2024, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am | 2024, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag des Ministers der Volksgesundheit | Auf Vorschlag des Ministers der Volksgesundheit |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Der in Artikel 5 § 2 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über | Artikel 1 - Der in Artikel 5 § 2 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über |
den einer Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten | den einer Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten |
Schutz erwähnte ausführliche medizinische Bericht wird von einem Arzt | Schutz erwähnte ausführliche medizinische Bericht wird von einem Arzt |
gemäß dem in der Anlage beigefügten Muster erstellt. | gemäß dem in der Anlage beigefügten Muster erstellt. |
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. | Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. |
Art. 3 - Der für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der | Art. 3 - Der für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der |
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 12. Dezember 2024 | Gegeben zu Brüssel, den 12. Dezember 2024 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Volksgesundheit | Der Minister der Volksgesundheit |
F. VANDENBROUCKE | F. VANDENBROUCKE |
Anlage | Anlage |
Muster des ausführlichen medizinischen Berichts im Rahmen des Gesetzes | Muster des ausführlichen medizinischen Berichts im Rahmen des Gesetzes |
vom 26. Juni 1990 | vom 26. Juni 1990 |
über den einer Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten | über den einer Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten |
Schutz | Schutz |
Der/Die Unterzeichnete (Name/Vorname): | Der/Die Unterzeichnete (Name/Vorname): |
Arzt mit der LIKIV-Nummer: | Arzt mit der LIKIV-Nummer: |
erklärt, am // folgende Person untersucht zu haben: | erklärt, am // folgende Person untersucht zu haben: |
? Name/Vorname: | ? Name/Vorname: |
? geboren am / / | ? geboren am / / |
? wohnhaft in: | ? wohnhaft in: |
? mit Verbleib in: | ? mit Verbleib in: |
? sich derzeit aufhaltend in: | ? sich derzeit aufhaltend in: |
Der/Die Unterzeichnete beschreibt folgende Faktoren: | Der/Die Unterzeichnete beschreibt folgende Faktoren: |
? Umstände der psychiatrischen Untersuchung (Modalitäten der Ankunft | ? Umstände der psychiatrischen Untersuchung (Modalitäten der Ankunft |
und Umstände der Untersuchung, Verhalten der untersuchten Person): | und Umstände der Untersuchung, Verhalten der untersuchten Person): |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
? körperliche Verfassung der untersuchten Person (allgemeiner | ? körperliche Verfassung der untersuchten Person (allgemeiner |
Gesundheitszustand, Vergiftung usw.): | Gesundheitszustand, Vergiftung usw.): |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
? familiäre Lage und soziales Umfeld der untersuchten Person: | ? familiäre Lage und soziales Umfeld der untersuchten Person: |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
? psychiatrische Erkrankung (psychiatrische Untersuchung und | ? psychiatrische Erkrankung (psychiatrische Untersuchung und |
diagnostische Hypothese) der untersuchten Person: | diagnostische Hypothese) der untersuchten Person: |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
? Verweigerung angepasster Pflege und, wenn keine Dringlichkeit | ? Verweigerung angepasster Pflege und, wenn keine Dringlichkeit |
besteht, Fehlen anderer Behandlungsalternativen (angebotene Pflege, | besteht, Fehlen anderer Behandlungsalternativen (angebotene Pflege, |
Versuche neueren Datums usw.): | Versuche neueren Datums usw.): |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
? Inwiefern die untersuchte Person ihre Gesundheit und Sicherheit | ? Inwiefern die untersuchte Person ihre Gesundheit und Sicherheit |
ernsthaft gefährdet oder eine schwerwiegende Gefahr für das Leben oder | ernsthaft gefährdet oder eine schwerwiegende Gefahr für das Leben oder |
die Unversehrtheit Dritter darstellt: | die Unversehrtheit Dritter darstellt: |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
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? Dringlichkeitsstufe: | ? Dringlichkeitsstufe: |
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. . . . . | . . . . . |
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Gemäß dem Gesetz vom 26. Juni 1990 über den einer Person mit einer | Gemäß dem Gesetz vom 26. Juni 1990 über den einer Person mit einer |
psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz erklärt der/die | psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz erklärt der/die |
Unterzeichnete, dass angesichts der vorerwähnten Faktoren: | Unterzeichnete, dass angesichts der vorerwähnten Faktoren: |
- keine/eine Schutzmaßnahme ergriffen werden sollte (Unzutreffendes | - keine/eine Schutzmaßnahme ergriffen werden sollte (Unzutreffendes |
bitte streichen). Erklären Sie gegebenenfalls, ob eine schützende | bitte streichen). Erklären Sie gegebenenfalls, ob eine schützende |
Beobachtungsmaßnahme oder eine freiwillige Behandlung unter | Beobachtungsmaßnahme oder eine freiwillige Behandlung unter |
Bedingungen empfohlen wird, und wenn möglich, unter welchen | Bedingungen empfohlen wird, und wenn möglich, unter welchen |
Bedingungen: | Bedingungen: |
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- dringend eine klinische Beurteilung vorgenommen werden sollte - | - dringend eine klinische Beurteilung vorgenommen werden sollte - |
keine klinische Beurteilung vorgenommen werden sollte (Unzutreffendes | keine klinische Beurteilung vorgenommen werden sollte (Unzutreffendes |
bitte streichen). | bitte streichen). |
Informationshalber, wenn beschlossen wird, eine Schutzmaßnahme zu | Informationshalber, wenn beschlossen wird, eine Schutzmaßnahme zu |
ergreifen oder eine klinische Beurteilung vorzunehmen*: | ergreifen oder eine klinische Beurteilung vorzunehmen*: |
- erklärt der/die Unterzeichnete, dass die untersuchte Person folgende | - erklärt der/die Unterzeichnete, dass die untersuchte Person folgende |
Bitte geäußert hat (z. B. Vorliebe für eine Einrichtung oder, in | Bitte geäußert hat (z. B. Vorliebe für eine Einrichtung oder, in |
Anbetracht früherer Probleme, eine zu vermeidende Einrichtung): | Anbetracht früherer Probleme, eine zu vermeidende Einrichtung): |
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- erklärt der/die Unterzeichnete, dass in folgender Einrichtung ein | - erklärt der/die Unterzeichnete, dass in folgender Einrichtung ein |
Platz verfügbar ist: | Platz verfügbar ist: |
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Der/Die Unterzeichnete erklärt, dass er/sie weder der antragstellende | Der/Die Unterzeichnete erklärt, dass er/sie weder der antragstellende |
Arzt noch ein mit dem Antragsteller oder der untersuchten Person bis | Arzt noch ein mit dem Antragsteller oder der untersuchten Person bis |
zum vierten Grad verwandter oder verschwägerter Arzt ist. | zum vierten Grad verwandter oder verschwägerter Arzt ist. |
Erstellt in, am / / | Erstellt in, am / / |
Der/Die Unterzeichnete erklärt auf Ehre, dass vorliegender Bericht | Der/Die Unterzeichnete erklärt auf Ehre, dass vorliegender Bericht |
richtig und vollständig ist. | richtig und vollständig ist. |
Unterschrift und Stempel des Arztes | Unterschrift und Stempel des Arztes |
* fakultativ | * fakultativ |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. Dezember 2024 zur Ausführung von | Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. Dezember 2024 zur Ausführung von |
Artikel 5 § 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den einer | Artikel 5 § 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den einer |
Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz | Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz |
beigefügt zu werden. | beigefügt zu werden. |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Volksgesundheit | Der Minister der Volksgesundheit |
F. VANDENBROUCKE | F. VANDENBROUCKE |