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| Arrêté royal portant exécution de l'article 5, § 2, alinéa 5 de la loi du 26 juin 1990 relative à la protection imposée à une personne atteinte d'un trouble psychiatrique. - Traduction allemande | Koninklijk besluit ter uitvoering van artikel 5, § 2, vijfde lid van de wet van 26 juni 1990 inzake de bescherming opgelegd aan een persoon met een psychiatrische aandoening. - Duitse vertaling |
|---|---|
| 12 DECEMBRE 2024. - Arrêté royal portant exécution de l'article 5, § | 12 DECEMBER 2024. - Koninklijk besluit ter uitvoering van artikel 5, § |
| 2, alinéa 5 de la loi du 26 juin 1990 relative à la protection imposée | 2, vijfde lid van de wet van 26 juni 1990 inzake de bescherming |
| à une personne atteinte d'un trouble psychiatrique. - Traduction | opgelegd aan een persoon met een psychiatrische aandoening. - Duitse |
| allemande | vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
| l'arrêté royal du 12 décembre 2024 portant exécution de l'article 5, § | besluit van 12 december 2024 ter uitvoering van artikel 5, § 2, vijfde |
| 2, alinéa 5 de la loi du 26 juin 1990 relative à la protection imposée | lid van de wet van 26 juni 1990 inzake de bescherming opgelegd aan een |
| à une personne atteinte d'un trouble psychiatrique (Moniteur belge du | persoon met een psychiatrische aandoening (Belgisch Staatsblad van 19 |
| 19 décembre 2024, err. du 24 décembre 2024). | december 2024, err. van 24 december 2024). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER |
| NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT | NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT |
| 12. DEZEMBER 2024 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 5 § | 12. DEZEMBER 2024 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 5 § |
| 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den einer Person mit | 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den einer Person mit |
| einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz | einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz |
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruß! | Unser Gruß! |
| Aufgrund des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den einer Person mit | Aufgrund des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den einer Person mit |
| einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz, des Artikels 5 § | einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz, des Artikels 5 § |
| 2 Absatz 5, abgeändert durch das Gesetz vom 16. Mai 2024; | 2 Absatz 5, abgeändert durch das Gesetz vom 16. Mai 2024; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 19. September | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 19. September |
| 2024; | 2024; |
| Aufgrund der Stellungnahme der Datenschutzbehörde vom 29. November | Aufgrund der Stellungnahme der Datenschutzbehörde vom 29. November |
| 2024; | 2024; |
| Aufgrund des Gutachtens Nr. 77.115/2 des Staatsrates vom 13. November | Aufgrund des Gutachtens Nr. 77.115/2 des Staatsrates vom 13. November |
| 2024, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am | 2024, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am |
| 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
| Auf Vorschlag des Ministers der Volksgesundheit | Auf Vorschlag des Ministers der Volksgesundheit |
| Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - Der in Artikel 5 § 2 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über | Artikel 1 - Der in Artikel 5 § 2 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über |
| den einer Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten | den einer Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten |
| Schutz erwähnte ausführliche medizinische Bericht wird von einem Arzt | Schutz erwähnte ausführliche medizinische Bericht wird von einem Arzt |
| gemäß dem in der Anlage beigefügten Muster erstellt. | gemäß dem in der Anlage beigefügten Muster erstellt. |
| Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. | Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. |
| Art. 3 - Der für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der | Art. 3 - Der für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der |
| Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 12. Dezember 2024 | Gegeben zu Brüssel, den 12. Dezember 2024 |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Volksgesundheit | Der Minister der Volksgesundheit |
| F. VANDENBROUCKE | F. VANDENBROUCKE |
| Anlage | Anlage |
| Muster des ausführlichen medizinischen Berichts im Rahmen des Gesetzes | Muster des ausführlichen medizinischen Berichts im Rahmen des Gesetzes |
| vom 26. Juni 1990 | vom 26. Juni 1990 |
| über den einer Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten | über den einer Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten |
| Schutz | Schutz |
| Der/Die Unterzeichnete (Name/Vorname): | Der/Die Unterzeichnete (Name/Vorname): |
| Arzt mit der LIKIV-Nummer: | Arzt mit der LIKIV-Nummer: |
| erklärt, am // folgende Person untersucht zu haben: | erklärt, am // folgende Person untersucht zu haben: |
| ? Name/Vorname: | ? Name/Vorname: |
| ? geboren am / / | ? geboren am / / |
| ? wohnhaft in: | ? wohnhaft in: |
| ? mit Verbleib in: | ? mit Verbleib in: |
| ? sich derzeit aufhaltend in: | ? sich derzeit aufhaltend in: |
| Der/Die Unterzeichnete beschreibt folgende Faktoren: | Der/Die Unterzeichnete beschreibt folgende Faktoren: |
| ? Umstände der psychiatrischen Untersuchung (Modalitäten der Ankunft | ? Umstände der psychiatrischen Untersuchung (Modalitäten der Ankunft |
| und Umstände der Untersuchung, Verhalten der untersuchten Person): | und Umstände der Untersuchung, Verhalten der untersuchten Person): |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| ? körperliche Verfassung der untersuchten Person (allgemeiner | ? körperliche Verfassung der untersuchten Person (allgemeiner |
| Gesundheitszustand, Vergiftung usw.): | Gesundheitszustand, Vergiftung usw.): |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| ? familiäre Lage und soziales Umfeld der untersuchten Person: | ? familiäre Lage und soziales Umfeld der untersuchten Person: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| ? psychiatrische Erkrankung (psychiatrische Untersuchung und | ? psychiatrische Erkrankung (psychiatrische Untersuchung und |
| diagnostische Hypothese) der untersuchten Person: | diagnostische Hypothese) der untersuchten Person: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| ? Verweigerung angepasster Pflege und, wenn keine Dringlichkeit | ? Verweigerung angepasster Pflege und, wenn keine Dringlichkeit |
| besteht, Fehlen anderer Behandlungsalternativen (angebotene Pflege, | besteht, Fehlen anderer Behandlungsalternativen (angebotene Pflege, |
| Versuche neueren Datums usw.): | Versuche neueren Datums usw.): |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| ? Inwiefern die untersuchte Person ihre Gesundheit und Sicherheit | ? Inwiefern die untersuchte Person ihre Gesundheit und Sicherheit |
| ernsthaft gefährdet oder eine schwerwiegende Gefahr für das Leben oder | ernsthaft gefährdet oder eine schwerwiegende Gefahr für das Leben oder |
| die Unversehrtheit Dritter darstellt: | die Unversehrtheit Dritter darstellt: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| ? Dringlichkeitsstufe: | ? Dringlichkeitsstufe: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| Gemäß dem Gesetz vom 26. Juni 1990 über den einer Person mit einer | Gemäß dem Gesetz vom 26. Juni 1990 über den einer Person mit einer |
| psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz erklärt der/die | psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz erklärt der/die |
| Unterzeichnete, dass angesichts der vorerwähnten Faktoren: | Unterzeichnete, dass angesichts der vorerwähnten Faktoren: |
| - keine/eine Schutzmaßnahme ergriffen werden sollte (Unzutreffendes | - keine/eine Schutzmaßnahme ergriffen werden sollte (Unzutreffendes |
| bitte streichen). Erklären Sie gegebenenfalls, ob eine schützende | bitte streichen). Erklären Sie gegebenenfalls, ob eine schützende |
| Beobachtungsmaßnahme oder eine freiwillige Behandlung unter | Beobachtungsmaßnahme oder eine freiwillige Behandlung unter |
| Bedingungen empfohlen wird, und wenn möglich, unter welchen | Bedingungen empfohlen wird, und wenn möglich, unter welchen |
| Bedingungen: | Bedingungen: |
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| . . . . . | . . . . . |
| - dringend eine klinische Beurteilung vorgenommen werden sollte - | - dringend eine klinische Beurteilung vorgenommen werden sollte - |
| keine klinische Beurteilung vorgenommen werden sollte (Unzutreffendes | keine klinische Beurteilung vorgenommen werden sollte (Unzutreffendes |
| bitte streichen). | bitte streichen). |
| Informationshalber, wenn beschlossen wird, eine Schutzmaßnahme zu | Informationshalber, wenn beschlossen wird, eine Schutzmaßnahme zu |
| ergreifen oder eine klinische Beurteilung vorzunehmen*: | ergreifen oder eine klinische Beurteilung vorzunehmen*: |
| - erklärt der/die Unterzeichnete, dass die untersuchte Person folgende | - erklärt der/die Unterzeichnete, dass die untersuchte Person folgende |
| Bitte geäußert hat (z. B. Vorliebe für eine Einrichtung oder, in | Bitte geäußert hat (z. B. Vorliebe für eine Einrichtung oder, in |
| Anbetracht früherer Probleme, eine zu vermeidende Einrichtung): | Anbetracht früherer Probleme, eine zu vermeidende Einrichtung): |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| - erklärt der/die Unterzeichnete, dass in folgender Einrichtung ein | - erklärt der/die Unterzeichnete, dass in folgender Einrichtung ein |
| Platz verfügbar ist: | Platz verfügbar ist: |
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| Der/Die Unterzeichnete erklärt, dass er/sie weder der antragstellende | Der/Die Unterzeichnete erklärt, dass er/sie weder der antragstellende |
| Arzt noch ein mit dem Antragsteller oder der untersuchten Person bis | Arzt noch ein mit dem Antragsteller oder der untersuchten Person bis |
| zum vierten Grad verwandter oder verschwägerter Arzt ist. | zum vierten Grad verwandter oder verschwägerter Arzt ist. |
| Erstellt in, am / / | Erstellt in, am / / |
| Der/Die Unterzeichnete erklärt auf Ehre, dass vorliegender Bericht | Der/Die Unterzeichnete erklärt auf Ehre, dass vorliegender Bericht |
| richtig und vollständig ist. | richtig und vollständig ist. |
| Unterschrift und Stempel des Arztes | Unterschrift und Stempel des Arztes |
| * fakultativ | * fakultativ |
| Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. Dezember 2024 zur Ausführung von | Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. Dezember 2024 zur Ausführung von |
| Artikel 5 § 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den einer | Artikel 5 § 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den einer |
| Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz | Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz |
| beigefügt zu werden. | beigefügt zu werden. |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Volksgesundheit | Der Minister der Volksgesundheit |
| F. VANDENBROUCKE | F. VANDENBROUCKE |