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Vue multilingue de Arrêté Royal du 11/02/2013
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Arrêté royal modifiant certaines dispositions de l'arrêté royal du 30 mars 2001 portant la position juridique du personnel des services de police concernant les échelles de traitement de l'aspirant inspecteur de police. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot wijziging van sommige bepalingen van het koninklijk besluit van 30 maart 2001 tot regeling van de rechtspositie van het personeel van de politiediensten betreffende de loonschalen van de aspirant-inspecteur van politie. - Duitse vertaling
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11 FEVRIER 2013. - Arrêté royal modifiant certaines dispositions de 11 FEBRUARI 2013. - Koninklijk besluit tot wijziging van sommige
l'arrêté royal du 30 mars 2001 portant la position juridique du bepalingen van het koninklijk besluit van 30 maart 2001 tot regeling
personnel des services de police concernant les échelles de traitement van de rechtspositie van het personeel van de politiediensten
de l'aspirant inspecteur de police. - Traduction allemande betreffende de loonschalen van de aspirant-inspecteur van politie. -
Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 11 février 2013 modifiant certaines dispositions de besluit van 11 februari 2013 tot wijziging van sommige bepalingen van
l'arrêté royal du 30 mars 2001 portant la position juridique du het koninklijk besluit van 30 maart 2001 tot regeling van de
personnel des services de police concernant les échelles de traitement rechtspositie van het personeel van de politiediensten betreffende de
de l'aspirant inspecteur de police (Moniteur belge du 22 février 2013). loonschalen van de aspirant-inspecteur van politie (Belgisch Staatsblad van 22 februari 2013).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER
DIENST JUSTIZ DIENST JUSTIZ
11. FEBRUAR 2013 - Königlicher Erlass zur Abänderung einiger 11. FEBRUAR 2013 - Königlicher Erlass zur Abänderung einiger
Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung
der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, was die der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, was die
Gehaltstabellen der Polizeiinspektoren-Anwärter betrifft Gehaltstabellen der Polizeiinspektoren-Anwärter betrifft
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
mit dem Erlass, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur mit dem Erlass, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur
Unterschrift vorzulegen, werden einige Bestimmungen des Königlichen Unterschrift vorzulegen, werden einige Bestimmungen des Königlichen
Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des
Personals der Polizeidienste, was die Gehaltstabellen der Personals der Polizeidienste, was die Gehaltstabellen der
Polizeiinspektoren-Anwärter betrifft, abgeändert. Polizeiinspektoren-Anwärter betrifft, abgeändert.
Im Gegensatz zu den Anwärtern, die die Grundausbildung vor dem 1. Im Gegensatz zu den Anwärtern, die die Grundausbildung vor dem 1.
Oktober 2012 begonnen haben und nach Gehaltstabelle B1 besoldet Oktober 2012 begonnen haben und nach Gehaltstabelle B1 besoldet
wurden, werden Polizeiinspektoren-Anwärter, die die Grundausbildung wurden, werden Polizeiinspektoren-Anwärter, die die Grundausbildung
seit diesem Datum begonnen haben, nach einer Gehaltstabelle des Kaders seit diesem Datum begonnen haben, nach einer Gehaltstabelle des Kaders
der Polizeibediensteten besoldet, und zwar entweder nach der Polizeibediensteten besoldet, und zwar entweder nach
Gehaltstabelle HAU1 für Polizeiinspektoren-Anwärter, die extern Gehaltstabelle HAU1 für Polizeiinspektoren-Anwärter, die extern
angeworben worden sind, oder nach der Gehaltstabelle, die sie am Tag angeworben worden sind, oder nach der Gehaltstabelle, die sie am Tag
vor ihrer Einsetzung als Polizeiinspektor-Anwärter besassen, für vor ihrer Einsetzung als Polizeiinspektor-Anwärter besassen, für
diejenigen unter ihnen, die im Rahmen des sozialen Aufstiegs zum Kader diejenigen unter ihnen, die im Rahmen des sozialen Aufstiegs zum Kader
des Personals im einfachen Dienst aufsteigen. des Personals im einfachen Dienst aufsteigen.
Diese Massnahme wird hinsichtlich der Lohnsumme, die derzeit Anwärtern Diese Massnahme wird hinsichtlich der Lohnsumme, die derzeit Anwärtern
vorbehalten ist, in einem ganzen Jahr 1.946 KEUR einbringen, wodurch vorbehalten ist, in einem ganzen Jahr 1.946 KEUR einbringen, wodurch
eine Einsetzung von sechsundvierzig zusätzlichen eine Einsetzung von sechsundvierzig zusätzlichen
Polizeiinspektoren-Anwärtern möglich wird. Ihr Ziel ist es, eine Polizeiinspektoren-Anwärtern möglich wird. Ihr Ziel ist es, eine
Zusatzfinanzierung im Rahmen der Massnahmen zu garantieren, die am 11. Zusatzfinanzierung im Rahmen der Massnahmen zu garantieren, die am 11.
Mai 2012 von der Regierung getroffen und vom Ministerrat gebilligt Mai 2012 von der Regierung getroffen und vom Ministerrat gebilligt
worden sind im Hinblick auf eine bessere Einsetzung des Personals der worden sind im Hinblick auf eine bessere Einsetzung des Personals der
Polizeidienste im Kampf gegen Belästigungen und Kriminalität, Polizeidienste im Kampf gegen Belästigungen und Kriminalität,
beispielsweise durch die Verstärkung der Eisenbahnpolizei, der beispielsweise durch die Verstärkung der Eisenbahnpolizei, der
Einsatzreserve, der Einsatzeinheiten der föderalen Polizei und durch Einsatzreserve, der Einsatzeinheiten der föderalen Polizei und durch
die Erhöhung der jährlichen Quote zur Anwerbung von die Erhöhung der jährlichen Quote zur Anwerbung von
Polizeiinspektoren-Anwärtern um 100 Einheiten zugunsten der Polizeiinspektoren-Anwärtern um 100 Einheiten zugunsten der
Polizeizonen und der föderalen Polizei, mit dem Ziel, den massiven Polizeizonen und der föderalen Polizei, mit dem Ziel, den massiven
Abgängen im Rahmen der Pensionierungen entgegenzuwirken. Abgängen im Rahmen der Pensionierungen entgegenzuwirken.
Um diese Massnahme auf das Notwendigste zu beschränken, wird in Um diese Massnahme auf das Notwendigste zu beschränken, wird in
Artikel 2 des vorliegenden Entwurfs eines Königlichen Erlasses Artikel 2 des vorliegenden Entwurfs eines Königlichen Erlasses
vorgesehen, dass der Zeitraum der Grundausbildung für die Berechnung vorgesehen, dass der Zeitraum der Grundausbildung für die Berechnung
des Dienstalters von 6 Jahren in der Gehaltstabelle, nach denen die des Dienstalters von 6 Jahren in der Gehaltstabelle, nach denen die
betroffenen Personalmitglieder die Möglichkeit haben, insofern die betroffenen Personalmitglieder die Möglichkeit haben, insofern die
anderen Bedingungen erfüllt sind, in die Gehaltstabelle B2 anderen Bedingungen erfüllt sind, in die Gehaltstabelle B2
überzuwechseln, berücksichtigt wird, damit die Entwicklung ihrer überzuwechseln, berücksichtigt wird, damit die Entwicklung ihrer
Gehaltstabellenlaufbahn nicht verlangsamt wird. Gehaltstabellenlaufbahn nicht verlangsamt wird.
Die rückwirkende Kraft der durch vorliegenden Entwurf eines Die rückwirkende Kraft der durch vorliegenden Entwurf eines
Königlichen Erlasses getroffenen Massnahme rechtfertigt sich Königlichen Erlasses getroffenen Massnahme rechtfertigt sich
angesichts der diesbezüglichen Bemerkungen des Staatsrates durch die angesichts der diesbezüglichen Bemerkungen des Staatsrates durch die
Tatsache, dass die Massnahme aufgrund der oben erwähnten Billigung Tatsache, dass die Massnahme aufgrund der oben erwähnten Billigung
durch den Ministerrat bereits in den Haushaltsplan eingetragen und durch den Ministerrat bereits in den Haushaltsplan eingetragen und
umgesetzt worden ist durch die Anwerbung von umgesetzt worden ist durch die Anwerbung von
Polizeiinspektoren-Anwärtern, die die Grundausbildung am 1. Oktober Polizeiinspektoren-Anwärtern, die die Grundausbildung am 1. Oktober
2012 begonnen haben, um den Mangel an Polizeiinspektoren auszugleichen 2012 begonnen haben, um den Mangel an Polizeiinspektoren auszugleichen
und die Kontinuität der Einsätze der Polizeidienste zu gewährleisten. und die Kontinuität der Einsätze der Polizeidienste zu gewährleisten.
Die Annahme dieser Bestimmungen ermöglicht es, die Anwärter, die seit Die Annahme dieser Bestimmungen ermöglicht es, die Anwärter, die seit
diesem Datum eingesetzt worden sind, auf rechtlich korrekte Weise nach diesem Datum eingesetzt worden sind, auf rechtlich korrekte Weise nach
Gehaltstabelle HAU zu besolden und die Kohärenz der im Rahmen der Gehaltstabelle HAU zu besolden und die Kohärenz der im Rahmen der
Laufbahn der Personalmitglieder des Einsatzkaders vorgesehenen Laufbahn der Personalmitglieder des Einsatzkaders vorgesehenen
Lohnentwicklung sicherzustellen. Lohnentwicklung sicherzustellen.
Durch die Anwendung dieses Erlasses auf die Durch die Anwendung dieses Erlasses auf die
Polizeiinspektoren-Anwärter, die die Grundausbildung am 1. Oktober Polizeiinspektoren-Anwärter, die die Grundausbildung am 1. Oktober
2012 beginnen, und auf die zukünftigen Polizeiinspektoren-Anwärter 2012 beginnen, und auf die zukünftigen Polizeiinspektoren-Anwärter
stellt die Behörde natürlich zusammen mit anderen Massnahmen die stellt die Behörde natürlich zusammen mit anderen Massnahmen die
Geldmittel und die Arbeit der Polizeidienste sicher. Geldmittel und die Arbeit der Polizeidienste sicher.
Wir haben die Ehre, Wir haben die Ehre,
Sire, Sire,
die ehrerbietigen und getreuen Diener die ehrerbietigen und getreuen Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Die Vizepremierministerin, Die Vizepremierministerin,
Ministerin des Innern und der Chancengleichheit Ministerin des Innern und der Chancengleichheit
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Die Ministerin der Justiz Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
11. FEBRUAR 2013 - Königlicher Erlass zur Abänderung einiger 11. FEBRUAR 2013 - Königlicher Erlass zur Abänderung einiger
Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung
der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, was die der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, was die
Gehaltstabellen der Polizeiinspektoren-Anwärter betrifft Gehaltstabellen der Polizeiinspektoren-Anwärter betrifft
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels
121, ersetzt durch das Gesetz vom 26. April 2002; 121, ersetzt durch das Gesetz vom 26. April 2002;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol); Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol);
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 24. Oktober 2012 zur Abänderung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 24. Oktober 2012 zur Abänderung
einiger Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur einiger Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur
Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, was Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, was
die Gehaltstabellen der Polizeiinspektoren-Anwärter betrifft; die Gehaltstabellen der Polizeiinspektoren-Anwärter betrifft;
Aufgrund der Verhandlungsprotokolle Nr. 299/1 und 300/1 des Aufgrund der Verhandlungsprotokolle Nr. 299/1 und 300/1 des
Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom 25. April 2012 Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom 25. April 2012
beziehungsweise 2. Mai 2012; beziehungsweise 2. Mai 2012;
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 5. Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 5.
Juni 2012; Juni 2012;
Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für den Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für den
Öffentlichen Dienst vom 17. September 2012; Öffentlichen Dienst vom 17. September 2012;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 5. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 5.
Oktober 2012; Oktober 2012;
In der Erwägung, dass die Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats nicht In der Erwägung, dass die Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats nicht
ordnungsgemäss binnen der gesetzten Frist abgegeben worden ist und ordnungsgemäss binnen der gesetzten Frist abgegeben worden ist und
dass kein Antrag auf Verlängerung der Frist gestellt worden ist; dass dass kein Antrag auf Verlängerung der Frist gestellt worden ist; dass
sie infolgedessen ausser Acht gelassen worden ist; sie infolgedessen ausser Acht gelassen worden ist;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 52.581/2 des Staatsrates vom 9. Januar Aufgrund des Gutachtens Nr. 52.581/2 des Staatsrates vom 9. Januar
2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und der Ministerin der Justiz, Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und der Ministerin der Justiz,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - In Artikel II.II.7 Absatz 2 RSPol, abgeändert durch den Artikel 1 - In Artikel II.II.7 Absatz 2 RSPol, abgeändert durch den
Königlichen Erlass vom 24. Oktober 2012, wird Absatz 2 wie folgt Königlichen Erlass vom 24. Oktober 2012, wird Absatz 2 wie folgt
ersetzt: ersetzt:
"Der Polizeiinspektor-Anwärter, der aus dem Kader der "Der Polizeiinspektor-Anwärter, der aus dem Kader der
Polizeibediensteten kommt, im Rahmen der Beförderung durch Aufsteigen Polizeibediensteten kommt, im Rahmen der Beförderung durch Aufsteigen
in den Kader des Personals im einfachen Dienst, wie in Artikel in den Kader des Personals im einfachen Dienst, wie in Artikel
VII.II.9 erwähnt, behält die Gehaltstabelle, die er am Tag vor seiner VII.II.9 erwähnt, behält die Gehaltstabelle, die er am Tag vor seiner
Einsetzung als Polizeiinspektor-Anwärter besass. Die anderen Einsetzung als Polizeiinspektor-Anwärter besass. Die anderen
Polizeinspektoren-Anwärter erhalten die Gehaltstabelle HAU1." Polizeinspektoren-Anwärter erhalten die Gehaltstabelle HAU1."
Art. 2 - In Artikel VII.II.22 Absatz 1 Nr. 1 RSPol, abgeändert durch Art. 2 - In Artikel VII.II.22 Absatz 1 Nr. 1 RSPol, abgeändert durch
den Königlichen Erlass vom 24. Oktober 2012, werden zwischen den den Königlichen Erlass vom 24. Oktober 2012, werden zwischen den
Wörtern "nach sechs Jahren" und den Wörtern "in der Gehaltstabelle B1" Wörtern "nach sechs Jahren" und den Wörtern "in der Gehaltstabelle B1"
die Wörter", verringert um die normale Dauer der Grundausbildung des die Wörter", verringert um die normale Dauer der Grundausbildung des
Personals im einfachen Dienst," eingefügt. Personals im einfachen Dienst," eingefügt.
Art. 3 - Der Königliche Erlass vom 24. Oktober 2012 zur Abänderung Art. 3 - Der Königliche Erlass vom 24. Oktober 2012 zur Abänderung
einiger Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur einiger Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur
Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, was Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, was
die Gehaltstabellen der Polizeiinspektoren-Anwärter betrifft, wird die Gehaltstabellen der Polizeiinspektoren-Anwärter betrifft, wird
zurückgenommen. zurückgenommen.
Art. 4 - Vorliegender Erlass findet Anwendung auf Personalmitglieder, Art. 4 - Vorliegender Erlass findet Anwendung auf Personalmitglieder,
die ab dem 1. Oktober 2012 als Polizeiinspektor-Anwärter eingesetzt die ab dem 1. Oktober 2012 als Polizeiinspektor-Anwärter eingesetzt
werden. werden.
Art. 5 - Der für Inneres zuständige Minister und der für Justiz Art. 5 - Der für Inneres zuständige Minister und der für Justiz
zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 11. Februar 2013 Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 11. Februar 2013
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Vizepremierministerin, Die Vizepremierministerin,
Ministerin des Innern und der Chancengleichheit Ministerin des Innern und der Chancengleichheit
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Die Ministerin der Justiz Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
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