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Vue multilingue de Arrêté Royal du 11/12/2013
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Arrêté royal relatif au personnel des Chemins de fer belges. - Traduction allemande d'extraits Koninklijk besluit houdende het personeel van de Belgische Spoorwegen. - Duitse vertaling van uittreksels
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11 DECEMBRE 2013. - Arrêté royal relatif au personnel des Chemins de 11 DECEMBER 2013. - Koninklijk besluit houdende het personeel van de
fer belges. - Traduction allemande d'extraits Belgische Spoorwegen. - Duitse vertaling van uittreksels
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 27,
articles 27, 30, 31, 35, 40, 43, 47, 53, 65, 81 et 82 de l'arrêté 30, 31, 35, 40, 43, 47, 53, 65, 81 en 82 van het koninklijk besluit
royal du 11 décembre 2013 relatif au personnel des Chemins de fer van 11 december 2013 houdende het personeel van de Belgische
belges (Moniteur belge du 16 décembre 2013), confirmé par la loi du 24 Spoorwegen (Belgisch Staatsblad van 16 december 2013), bekrachtigd bij
avril 2014 (Moniteur belge du 27 mai 2014). de wet van 24 april 2014 (Belgisch Staatsblad van 27 mei 2014).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN
11. DEZEMBER 2013 - Königlicher Erlass über das Personal der 11. DEZEMBER 2013 - Königlicher Erlass über das Personal der
belgischen Eisenbahnen belgischen Eisenbahnen
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 30. August 2013 zur Reform der belgischen Aufgrund des Gesetzes vom 30. August 2013 zur Reform der belgischen
Eisenbahnen, der Artikel 3, 7 und 11; Eisenbahnen, der Artikel 3, 7 und 11;
Aufgrund des Gesetzes vom 23. Juli 1926 über die NGBE-Holding und die Aufgrund des Gesetzes vom 23. Juli 1926 über die NGBE-Holding und die
mit ihr verbundenen Gesellschaften; mit ihr verbundenen Gesellschaften;
Aufgrund des Gesetzbuches der verschiedenen Gebühren und Steuern vom Aufgrund des Gesetzbuches der verschiedenen Gebühren und Steuern vom
2. März 1927; 2. März 1927;
Aufgrund der am 19. Dezember 1939 koordinierten Gesetze über die Aufgrund der am 19. Dezember 1939 koordinierten Gesetze über die
Familienbeihilfen für Lohnempfänger; Familienbeihilfen für Lohnempfänger;
Aufgrund des Gesetzes vom 16. März 1954 über die Kontrolle bestimmter Aufgrund des Gesetzes vom 16. März 1954 über die Kontrolle bestimmter
Einrichtungen öffentlichen Interesses; Einrichtungen öffentlichen Interesses;
Aufgrund des Gesetzes vom 21. Mai 1955 über die Ruhestands- und Aufgrund des Gesetzes vom 21. Mai 1955 über die Ruhestands- und
Hinterbliebenenpension für Arbeiter; Hinterbliebenenpension für Arbeiter;
Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1957 über die Ruhestands- und Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1957 über die Ruhestands- und
Hinterbliebenenpension für Angestellte; Hinterbliebenenpension für Angestellte;
Aufgrund des Gesetzes vom 14. Februar 1961 über den Aufgrund des Gesetzes vom 14. Februar 1961 über den
Wirtschaftsaufschwung, den sozialen Fortschritt und die Sanierung der Wirtschaftsaufschwung, den sozialen Fortschritt und die Sanierung der
Finanzen; Finanzen;
Aufgrund des Gesetzes vom 25. April 1963 über die Verwaltung der Aufgrund des Gesetzes vom 25. April 1963 über die Verwaltung der
Einrichtungen öffentlichen Interesses für soziale Sicherheit und Einrichtungen öffentlichen Interesses für soziale Sicherheit und
Sozialfürsorge; Sozialfürsorge;
Aufgrund des Gesetzes vom 14. April 1965 zur Festlegung bestimmter Aufgrund des Gesetzes vom 14. April 1965 zur Festlegung bestimmter
Beziehungen zwischen den verschiedenen Pensionsregelungen des Beziehungen zwischen den verschiedenen Pensionsregelungen des
öffentlichen Sektors; öffentlichen Sektors;
Aufgrund des Gesetzes vom 4. Juli 1966 zur Gewährung eines Aufgrund des Gesetzes vom 4. Juli 1966 zur Gewährung eines
Urlaubsgeldes und eines Zuschlags zum Urlaubsgeld an die Pensionierten Urlaubsgeldes und eines Zuschlags zum Urlaubsgeld an die Pensionierten
der öffentlichen Dienste; der öffentlichen Dienste;
Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1968 zur Festlegung bestimmter Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1968 zur Festlegung bestimmter
Verbindungen zwischen den Pensionsregelungen des öffentlichen Sektors Verbindungen zwischen den Pensionsregelungen des öffentlichen Sektors
und des Privatsektors; und des Privatsektors;
Aufgrund des Gesetzes vom 1. April 1969 zur Einführung eines Aufgrund des Gesetzes vom 1. April 1969 zur Einführung eines
garantierten Einkommens für Betagte; garantierten Einkommens für Betagte;
Aufgrund des Gesetzes vom 9. Juli 1969 zur Abänderung und Ergänzung Aufgrund des Gesetzes vom 9. Juli 1969 zur Abänderung und Ergänzung
der Rechtsvorschriften über die Ruhestands- und der Rechtsvorschriften über die Ruhestands- und
Hinterbliebenenpensionen der Bediensteten des öffentlichen Sektors; Hinterbliebenenpensionen der Bediensteten des öffentlichen Sektors;
Aufgrund der am 3. Juni 1970 koordinierten Gesetze über die Vorbeugung Aufgrund der am 3. Juni 1970 koordinierten Gesetze über die Vorbeugung
von und die Entschädigung für Berufskrankheiten; von und die Entschädigung für Berufskrankheiten;
Aufgrund des Gesetzes vom 10. April 1971 über die Arbeitsunfälle; Aufgrund des Gesetzes vom 10. April 1971 über die Arbeitsunfälle;
Aufgrund des Gesetzes vom 10. Januar 1974 zur Regelung der Aufgrund des Gesetzes vom 10. Januar 1974 zur Regelung der
Berücksichtigung bestimmter Dienste und aktivem Dienst gleichgesetzter Berücksichtigung bestimmter Dienste und aktivem Dienst gleichgesetzter
Perioden für die Gewährung und Berechnung der Pensionen zu Lasten der Perioden für die Gewährung und Berechnung der Pensionen zu Lasten der
Staatskasse; Staatskasse;
Aufgrund des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung der Aufgrund des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung der
Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften
der Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen; der Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen;
Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1978 zur Festlegung von Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1978 zur Festlegung von
Wirtschafts- und Haushaltsreformen; Wirtschafts- und Haushaltsreformen;
Aufgrund des Gesetzes vom 29. Juni 1981 zur Festlegung der allgemeinen Aufgrund des Gesetzes vom 29. Juni 1981 zur Festlegung der allgemeinen
Grundsätze der sozialen Sicherheit für Lohnempfänger; Grundsätze der sozialen Sicherheit für Lohnempfänger;
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 1984 zur Festlegung von Maßnahmen Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 1984 zur Festlegung von Maßnahmen
zur Harmonisierung der Pensionsregelungen; zur Harmonisierung der Pensionsregelungen;
Aufgrund des Gesetzes vom 20. Juli 1990 zur Einführung eines flexiblen Aufgrund des Gesetzes vom 20. Juli 1990 zur Einführung eines flexiblen
Pensionsalters für Lohnempfänger und zur Anpassung der Pensionen der Pensionsalters für Lohnempfänger und zur Anpassung der Pensionen der
Lohnempfänger an die Entwicklung des allgemeinen Wohlstands; Lohnempfänger an die Entwicklung des allgemeinen Wohlstands;
Aufgrund des Gesetzes vom 6. August 1990 über die Krankenkassen und Aufgrund des Gesetzes vom 6. August 1990 über die Krankenkassen und
Krankenkassenlandesverbände; Krankenkassenlandesverbände;
Aufgrund des Gesetzes vom 29. Dezember 1990 zur Festlegung sozialer Aufgrund des Gesetzes vom 29. Dezember 1990 zur Festlegung sozialer
Bestimmungen; Bestimmungen;
Aufgrund des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung Aufgrund des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung
bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen; bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen;
Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992 vom 10. April 1992; Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992 vom 10. April 1992;
Aufgrund des Gesetzes vom 30. März 1994 zur Festlegung sozialer Aufgrund des Gesetzes vom 30. März 1994 zur Festlegung sozialer
Bestimmungen; Bestimmungen;
Aufgrund des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Aufgrund des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die
Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung; Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung;
Aufgrund des Gesetzes vom 22. März 2001 zur Einführung einer Aufgrund des Gesetzes vom 22. März 2001 zur Einführung einer
Einkommensgarantie für Betagte; Einkommensgarantie für Betagte;
Aufgrund des Gesetzes vom 30. März 2001 über die Pension der Aufgrund des Gesetzes vom 30. März 2001 über die Pension der
Personalmitglieder der Polizeidienste und ihrer Berechtigten; Personalmitglieder der Polizeidienste und ihrer Berechtigten;
Aufgrund des Programmgesetzes (I) vom 24. Dezember 2002; Aufgrund des Programmgesetzes (I) vom 24. Dezember 2002;
Aufgrund des Gesetzes vom 21. August 2008 zur Einrichtung und Aufgrund des Gesetzes vom 21. August 2008 zur Einrichtung und
Organisation der eHealth-Plattform und zur Festlegung verschiedener Organisation der eHealth-Plattform und zur Festlegung verschiedener
Bestimmungen; Bestimmungen;
Aufgrund des Gesetzes vom 28. Dezember 2011 zur Festlegung Aufgrund des Gesetzes vom 28. Dezember 2011 zur Festlegung
verschiedener Bestimmungen; verschiedener Bestimmungen;
Aufgrund des Gesetzes vom 30. August 2013 zur Einführung des Aufgrund des Gesetzes vom 30. August 2013 zur Einführung des
Eisenbahngesetzbuches; Eisenbahngesetzbuches;
Aufgrund des Königlichen Erlasses Nr. 50 vom 24. Oktober 1967 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses Nr. 50 vom 24. Oktober 1967 über die
Ruhestands- und Hinterbliebenenpension für Lohnempfänger; Ruhestands- und Hinterbliebenenpension für Lohnempfänger;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 28. November 1969 zur Ausführung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 28. November 1969 zur Ausführung
des Gesetzes vom 27. Juni 1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28. des Gesetzes vom 27. Juni 1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28.
Dezember 1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer; Dezember 1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 29. Oktober 1987 zur Ausführung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 29. Oktober 1987 zur Ausführung
von Artikel 18bis der koordinierten Gesetze über die Familienbeihilfen von Artikel 18bis der koordinierten Gesetze über die Familienbeihilfen
für Lohnempfänger; für Lohnempfänger;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. März 1991 zur Ausführung der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. März 1991 zur Ausführung der
Artikel 2 §§ 2 und 3, 14 § 3 und 19 Absatz 3 und 4 des Gesetzes vom 6. Artikel 2 §§ 2 und 3, 14 § 3 und 19 Absatz 3 und 4 des Gesetzes vom 6.
August 1990 über die Krankenkassen und Krankenkassenlandesverbände; August 1990 über die Krankenkassen und Krankenkassenlandesverbände;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. Oktober 1991 zur Ausführung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. Oktober 1991 zur Ausführung
von Artikel 6 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die von Artikel 6 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die
Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung; Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 17. Oktober 1991 zur Ausführung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 17. Oktober 1991 zur Ausführung
von Artikel 158 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die von Artikel 158 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die
Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung; Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 21. Dezember 1992 zur Ausführung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 21. Dezember 1992 zur Ausführung
von Artikel 50 § 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 6. August 1990 über die von Artikel 50 § 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 6. August 1990 über die
Krankenkassen und Krankenkassenlandesverbände; Krankenkassen und Krankenkassenlandesverbände;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. Juli 1996 zur Ausführung des Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. Juli 1996 zur Ausführung des
am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege-
und Entschädigungspflichtversicherung; und Entschädigungspflichtversicherung;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. Juni 2001 zur Festlegung der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. Juni 2001 zur Festlegung der
Zulassungskriterien für die Tariffestsetzungsämter; Zulassungskriterien für die Tariffestsetzungsämter;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 28. August 2002 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 28. August 2002 über die
Responsabilisierung der Versicherungsträger in Bezug auf den Betrag Responsabilisierung der Versicherungsträger in Bezug auf den Betrag
ihrer Verwaltungskosten; ihrer Verwaltungskosten;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 21. Oktober 2002 zur Ausführung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 21. Oktober 2002 zur Ausführung
von Artikel 29 §§ 1 und 5 des Gesetzes vom 6. August 1990 über die von Artikel 29 §§ 1 und 5 des Gesetzes vom 6. August 1990 über die
Krankenkassen und Krankenkassenlandesverbände; Krankenkassen und Krankenkassenlandesverbände;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Januar 2003 zur Festlegung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Januar 2003 zur Festlegung
des Betrags der Entschädigungen und Anwesenheitsgelder, die den des Betrags der Entschädigungen und Anwesenheitsgelder, die den
Präsidenten und Mitgliedern der Verwaltungsorgane der öffentlichen Präsidenten und Mitgliedern der Verwaltungsorgane der öffentlichen
Einrichtungen der sozialen Sicherheit und der Einrichtungen Einrichtungen der sozialen Sicherheit und der Einrichtungen
öffentlichen Interesses gewährt werden, die dem Föderalen Öffentlichen öffentlichen Interesses gewährt werden, die dem Föderalen Öffentlichen
Dienst Soziale Sicherheit und gleichzeitig dem Föderalen Öffentlichen Dienst Soziale Sicherheit und gleichzeitig dem Föderalen Öffentlichen
Dienst Inneres unterstehen, was das Landesamt für soziale Sicherheit Dienst Inneres unterstehen, was das Landesamt für soziale Sicherheit
der provinzialen und lokalen Verwaltungen betrifft; der provinzialen und lokalen Verwaltungen betrifft;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. April 2003 über Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. April 2003 über
Gesundheitspflegeleistungen zu Lasten des Amts für überseeische Gesundheitspflegeleistungen zu Lasten des Amts für überseeische
soziale Sicherheit; soziale Sicherheit;
Aufgrund der Verordnung vom 28. Juli 2003 zur Ausführung von Artikel Aufgrund der Verordnung vom 28. Juli 2003 zur Ausführung von Artikel
22 Nr. 11 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die 22 Nr. 11 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die
Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung; Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 22. Januar 2004 zur Festlegung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 22. Januar 2004 zur Festlegung
der dem Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung von den der dem Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung von den
Versicherungsträgern zu übermittelnden Daten mit Bezug auf zu Versicherungsträgern zu übermittelnden Daten mit Bezug auf zu
tarifierende Leistungen; tarifierende Leistungen;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Juli 2004 über die Erstattung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Juli 2004 über die Erstattung
von Arzneimitteln für seltene Leiden; von Arzneimitteln für seltene Leiden;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 28. Dezember 2005 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 28. Dezember 2005 über die
Übernahme der Pensionsverpflichtungen der NGBE-Holding durch den Übernahme der Pensionsverpflichtungen der NGBE-Holding durch den
Belgischen Staat; Belgischen Staat;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 29. Januar 2007 zur Festlegung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 29. Januar 2007 zur Festlegung
der Bedingungen, unter denen der Versicherungsausschuss in Anwendung der Bedingungen, unter denen der Versicherungsausschuss in Anwendung
von Artikel 56 § 2 Nr. 1 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes von Artikel 56 § 2 Nr. 1 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes
über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung ein über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung ein
Abkommen im Hinblick auf die Verlängerung der experimentellen Abkommen im Hinblick auf die Verlängerung der experimentellen
Finanzierung von Kontrazeptiva für Jugendliche schließen kann; Finanzierung von Kontrazeptiva für Jugendliche schließen kann;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 17. September 2010 zur Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 17. September 2010 zur
Ausführung von Artikel 75 § 2 des Gesetzes vom 6. August 1990 über die Ausführung von Artikel 75 § 2 des Gesetzes vom 6. August 1990 über die
Krankenkassen und Krankenkassenlandesverbände; Krankenkassen und Krankenkassenlandesverbände;
Aufgrund der Stellungnahme der Kommission Öffentliche Unternehmen, Aufgrund der Stellungnahme der Kommission Öffentliche Unternehmen,
erwähnt in Artikel 31 § 3 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur erwähnt in Artikel 31 § 3 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur
Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen; Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen;
Aufgrund der Stellungnahme der Nationalen paritätischen Kommission, Aufgrund der Stellungnahme der Nationalen paritätischen Kommission,
erwähnt in Artikel 13 des Gesetzes vom 23. Juli 1926 über die erwähnt in Artikel 13 des Gesetzes vom 23. Juli 1926 über die
NGBE-Holding und die mit ihr verbundenen Gesellschaften; NGBE-Holding und die mit ihr verbundenen Gesellschaften;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. November 2013; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. November 2013;
Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 26. Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 26.
November 2013; November 2013;
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Notwendigkeit, so Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Notwendigkeit, so
schnell wie möglich die Reform umzusetzen, deren erster Teil bereits schnell wie möglich die Reform umzusetzen, deren erster Teil bereits
Gegenstand des Königlichen Erlasses vom 7. November 2013 zur Reform Gegenstand des Königlichen Erlasses vom 7. November 2013 zur Reform
der Strukturen der NGBE-Holding, von Infrabel und der NGBE ist, der Strukturen der NGBE-Holding, von Infrabel und der NGBE ist,
insofern (i) der mit dem heutigen Übergangszeitraum verbundenen insofern (i) der mit dem heutigen Übergangszeitraum verbundenen
Unsicherheit für das Personal, die Kunden und die anderen beteiligten Unsicherheit für das Personal, die Kunden und die anderen beteiligten
Parteien durch einen kurzfristigen Übergang zu der neuen Struktur Parteien durch einen kurzfristigen Übergang zu der neuen Struktur
dringend ein Ende gesetzt werden muss, (ii) die Qualität der dringend ein Ende gesetzt werden muss, (ii) die Qualität der
öffentlichen Dienstleistung und die Pünktlichkeit durch die dank der öffentlichen Dienstleistung und die Pünktlichkeit durch die dank der
neuen Struktur ermöglichten erforderlichen Maßnahmen dringend zu neuen Struktur ermöglichten erforderlichen Maßnahmen dringend zu
verbessern sind, (iii) im Interesse der Kontinuität des öffentlichen verbessern sind, (iii) im Interesse der Kontinuität des öffentlichen
Dienstes und der Staatskasse die Verschuldung der NGBE-Gruppe dringend Dienstes und der Staatskasse die Verschuldung der NGBE-Gruppe dringend
in den Griff zu bekommen ist und (iv) die neue Struktur aus in den Griff zu bekommen ist und (iv) die neue Struktur aus
Buchhaltungsgründen vorzugsweise zu Beginn eines neuen Kalenderjahres Buchhaltungsgründen vorzugsweise zu Beginn eines neuen Kalenderjahres
in Kraft treten sollte, was im Endeffekt voraussetzt, dass die neue in Kraft treten sollte, was im Endeffekt voraussetzt, dass die neue
Struktur am 1. Januar 2014 in Kraft tritt. Damit diese neue Struktur Struktur am 1. Januar 2014 in Kraft tritt. Damit diese neue Struktur
am 1. Januar 2014 in Kraft treten kann, muss vorher das am 1. Januar 2014 in Kraft treten kann, muss vorher das
Grundlagenstatut von HR Rail angenommen und müssen die Angelegenheiten Grundlagenstatut von HR Rail angenommen und müssen die Angelegenheiten
in Bezug auf das Personal der belgischen Eisenbahnen ebenfalls in Bezug auf das Personal der belgischen Eisenbahnen ebenfalls
geregelt werden; soweit der Gegenstand des vorliegenden Königlichen geregelt werden; soweit der Gegenstand des vorliegenden Königlichen
Erlasses. Laut dem Zeitplan für die Reform muss der Beschluss zur Erlasses. Laut dem Zeitplan für die Reform muss der Beschluss zur
Einbringung der Aktiva und Passiva der jetzigen operativen Einbringung der Aktiva und Passiva der jetzigen operativen
"HR"-Tätigkeit der NGBE-Holding in HR Rail auf einer "HR"-Tätigkeit der NGBE-Holding in HR Rail auf einer
Generalversammlung am 20. Dezember 2013 gefasst werden mit Wirkung ab Generalversammlung am 20. Dezember 2013 gefasst werden mit Wirkung ab
dem 1. Januar 2014 und muss das Personal der NGBE-Holding spätestens dem 1. Januar 2014 und muss das Personal der NGBE-Holding spätestens
am 1. Januar 2014 von HR Rail übernommen werden; es ist also zwingend am 1. Januar 2014 von HR Rail übernommen werden; es ist also zwingend
erforderlich, dass die Bestimmungen des vorliegenden Erlasses über die erforderlich, dass die Bestimmungen des vorliegenden Erlasses über die
Errichtung von HR Rail als öffentlich-rechtliche AG und über das Errichtung von HR Rail als öffentlich-rechtliche AG und über das
Grundlagenstatut von HR Rail spätestens am 20. Dezember 2013 in Kraft Grundlagenstatut von HR Rail spätestens am 20. Dezember 2013 in Kraft
treten, da die weiter oben erwähnte Einbringung in HR Rail als treten, da die weiter oben erwähnte Einbringung in HR Rail als
öffentlich-rechtliche Gesellschaft stattfinden muss; öffentlich-rechtliche Gesellschaft stattfinden muss;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 54.638/4 des Staatsrates vom 5. Dezember Aufgrund des Gutachtens Nr. 54.638/4 des Staatsrates vom 5. Dezember
2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der 2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers der Öffentlichen Unternehmen und der Auf Vorschlag des Ministers der Öffentlichen Unternehmen und der
Entwicklungszusammenarbeit, beauftragt mit den Großstädten, des Entwicklungszusammenarbeit, beauftragt mit den Großstädten, des
Vizepremierministers und Ministers der Pensionen, der Vizepremierministers und Ministers der Pensionen, der
Vizepremierministerin und Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und Vizepremierministerin und Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und
der Volksgesundheit, des Ministers der Finanzen, beauftragt mit dem der Volksgesundheit, des Ministers der Finanzen, beauftragt mit dem
Öffentlichen Dienst, und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die Öffentlichen Dienst, und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die
im Rat darüber beraten haben, im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
(...) (...)
Titel IV - Abänderungs- und Aufhebungsbestimmungen Titel IV - Abänderungs- und Aufhebungsbestimmungen
(...) (...)
Kapitel 3 - Andere Kapitel 3 - Andere
Abschnitt 1 - Pensionen Abschnitt 1 - Pensionen
(...) (...)
Art. 27 - Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 14. April 1965 zur Art. 27 - Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 14. April 1965 zur
Festlegung bestimmter Beziehungen zwischen den verschiedenen Festlegung bestimmter Beziehungen zwischen den verschiedenen
Pensionsregelungen des öffentlichen Sektors, abgeändert durch den Pensionsregelungen des öffentlichen Sektors, abgeändert durch den
Königlichen Erlass vom 28. Dezember 2006, wird wie folgt abgeändert: Königlichen Erlass vom 28. Dezember 2006, wird wie folgt abgeändert:
1. Zwischen den Wörtern "der NGBE-Holding" und den Wörtern "seine 1. Zwischen den Wörtern "der NGBE-Holding" und den Wörtern "seine
Laufbahn" werden die Wörter "oder von HR Rail" eingefügt. Laufbahn" werden die Wörter "oder von HR Rail" eingefügt.
2. Zwischen den Wörtern "bei der NGBE-Holding" und den Wörtern 2. Zwischen den Wörtern "bei der NGBE-Holding" und den Wörtern
"geleisteten Dienste" werden die Wörter "oder HR Rail" eingefügt. "geleisteten Dienste" werden die Wörter "oder HR Rail" eingefügt.
(...) (...)
Art. 30 - In Artikel 4 § 1 des Gesetzes vom 5. August 1968 zur Art. 30 - In Artikel 4 § 1 des Gesetzes vom 5. August 1968 zur
Festlegung bestimmter Verbindungen zwischen den Pensionsregelungen des Festlegung bestimmter Verbindungen zwischen den Pensionsregelungen des
öffentlichen Sektors und des Privatsektors, abgeändert durch die öffentlichen Sektors und des Privatsektors, abgeändert durch die
Gesetze vom 20. Juni 1975 und 6. Mai 2002 und den Königlichen Erlass Gesetze vom 20. Juni 1975 und 6. Mai 2002 und den Königlichen Erlass
vom 18. Oktober 2004, werden die Wörter "oder der NGBE-Holding" durch vom 18. Oktober 2004, werden die Wörter "oder der NGBE-Holding" durch
die Wörter "der NGBE-Holding oder von HR Rail" ersetzt. die Wörter "der NGBE-Holding oder von HR Rail" ersetzt.
Art. 31 - In Artikel 11 § 1 desselben Gesetzes, abgeändert durch die Art. 31 - In Artikel 11 § 1 desselben Gesetzes, abgeändert durch die
Gesetze vom 20. Juni 1975 und 6. Mai 2002 und den Königlichen Erlass Gesetze vom 20. Juni 1975 und 6. Mai 2002 und den Königlichen Erlass
vom 18. Oktober 2004, werden die Wörter "oder der NGBE-Holding" durch vom 18. Oktober 2004, werden die Wörter "oder der NGBE-Holding" durch
die Wörter "der NGBE-Holding oder von HR Rail" ersetzt. die Wörter "der NGBE-Holding oder von HR Rail" ersetzt.
(...) (...)
Art. 35 - In Artikel 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 10. Januar 1974 zur Art. 35 - In Artikel 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 10. Januar 1974 zur
Regelung der Berücksichtigung bestimmter Dienste und aktivem Dienst Regelung der Berücksichtigung bestimmter Dienste und aktivem Dienst
gleichgesetzter Perioden für die Gewährung und Berechnung der gleichgesetzter Perioden für die Gewährung und Berechnung der
Pensionen zu Lasten der Staatskasse, abgeändert durch die Gesetze vom Pensionen zu Lasten der Staatskasse, abgeändert durch die Gesetze vom
6. Mai 2002 und 24. Oktober 2011 und den Königlichen Erlass vom 28. 6. Mai 2002 und 24. Oktober 2011 und den Königlichen Erlass vom 28.
Dezember 2006, werden zwischen den Wörtern "der NGBE-Holding" und den Dezember 2006, werden zwischen den Wörtern "der NGBE-Holding" und den
Wörtern "gewährten Pensionen" die Wörter "oder von HR Rail" eingefügt. Wörtern "gewährten Pensionen" die Wörter "oder von HR Rail" eingefügt.
(...) (...)
Art. 40 - In Artikel 3 § 1 Absatz 1 Buchstabe a) dritter Art. 40 - In Artikel 3 § 1 Absatz 1 Buchstabe a) dritter
Gedankenstrich des Gesetzes vom 20. Juli 1990 zur Einführung eines Gedankenstrich des Gesetzes vom 20. Juli 1990 zur Einführung eines
flexiblen Pensionsalters für Lohnempfänger und zur Anpassung der flexiblen Pensionsalters für Lohnempfänger und zur Anpassung der
Pensionen der Lohnempfänger an die Entwicklung des allgemeinen Pensionen der Lohnempfänger an die Entwicklung des allgemeinen
Wohlstands, abgeändert durch das Gesetz vom 29. Dezember 1990 und den Wohlstands, abgeändert durch das Gesetz vom 29. Dezember 1990 und den
Königlichen Erlass vom 18. Oktober 2004, werden die Wörter "oder der Königlichen Erlass vom 18. Oktober 2004, werden die Wörter "oder der
NGBE-Holding" durch die Wörter ", der NGBE-Holding oder von HR Rail" NGBE-Holding" durch die Wörter ", der NGBE-Holding oder von HR Rail"
ersetzt. ersetzt.
(...) (...)
Art. 43 - In Artikel 10 letzter Absatz des Gesetzes vom 30. März 2001 Art. 43 - In Artikel 10 letzter Absatz des Gesetzes vom 30. März 2001
über die Pension der Personalmitglieder der Polizeidienste und ihrer über die Pension der Personalmitglieder der Polizeidienste und ihrer
Berechtigten, eingefügt durch das Gesetz vom 3. Februar 2003 und Berechtigten, eingefügt durch das Gesetz vom 3. Februar 2003 und
abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 18. Oktober 2004, werden abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 18. Oktober 2004, werden
die Wörter ", von der NGBE Holdinggesellschaft" aufgehoben. die Wörter ", von der NGBE Holdinggesellschaft" aufgehoben.
(...) (...)
Art. 47 - In Artikel 88 Absatz 2 des Gesetzes vom 28. Dezember 2011 Art. 47 - In Artikel 88 Absatz 2 des Gesetzes vom 28. Dezember 2011
zur Festlegung verschiedener Bestimmungen, abgeändert durch das Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen, abgeändert durch das Gesetz
vom 13. Dezember 2012, werden die Wörter "der NGBE-Holding" durch die vom 13. Dezember 2012, werden die Wörter "der NGBE-Holding" durch die
Wörter "von HR Rail" ersetzt. Wörter "von HR Rail" ersetzt.
(...) (...)
Abschnitt 3 - Berufskrankheiten Abschnitt 3 - Berufskrankheiten
Art. 53 - In Artikel 2 § 1 Absatz 2 Buchstabe c) der am 3. Juni 1970 Art. 53 - In Artikel 2 § 1 Absatz 2 Buchstabe c) der am 3. Juni 1970
koordinierten Gesetze über die Vorbeugung von und die Entschädigung koordinierten Gesetze über die Vorbeugung von und die Entschädigung
für Berufskrankheiten, eingefügt durch das Gesetz vom 29. Dezember für Berufskrankheiten, eingefügt durch das Gesetz vom 29. Dezember
1990 und abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 18. Oktober 2004, 1990 und abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 18. Oktober 2004,
werden die Wörter "die NGBE-Holdinggesellschaft" durch die Wörter "HR werden die Wörter "die NGBE-Holdinggesellschaft" durch die Wörter "HR
Rail" ersetzt. Rail" ersetzt.
(...) (...)
Abschnitt 6 - Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer Abschnitt 6 - Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer
(...) (...)
Art. 65 - In Ausführung von Artikel 31 des Gesetzes vom 29. Juni 1981 Art. 65 - In Ausführung von Artikel 31 des Gesetzes vom 29. Juni 1981
zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze der sozialen Sicherheit für zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze der sozialen Sicherheit für
Lohnempfänger wird HR Rail als Bevollmächtigter für das autonome Lohnempfänger wird HR Rail als Bevollmächtigter für das autonome
öffentliche Unternehmen NGBE-Holding bestimmt. HR Rail hat den öffentliche Unternehmen NGBE-Holding bestimmt. HR Rail hat den
Auftrag, alle Verpflichtungen zu übernehmen, die einer Beschäftigung Auftrag, alle Verpflichtungen zu übernehmen, die einer Beschäftigung
vor dem 1. Januar 2014 durch die NGBE-Holding eigen sind und sich aus vor dem 1. Januar 2014 durch die NGBE-Holding eigen sind und sich aus
den Beziehungen der NGBE-Holding mit den Einrichtungen, aufgeführt in den Beziehungen der NGBE-Holding mit den Einrichtungen, aufgeführt in
Artikel 2 Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 15. Januar 1990 über die Artikel 2 Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 15. Januar 1990 über die
Errichtung und Organisation einer Zentralen Datenbank der sozialen Errichtung und Organisation einer Zentralen Datenbank der sozialen
Sicherheit, abgeändert durch die Gesetze vom 29. April 1996, 25. Sicherheit, abgeändert durch die Gesetze vom 29. April 1996, 25.
Januar 1999, 24. Dezember 2002 und 1. März 2007, ergeben. Januar 1999, 24. Dezember 2002 und 1. März 2007, ergeben.
(...) (...)
Titel VII - Verschiedene Bestimmungen Titel VII - Verschiedene Bestimmungen
Art. 81 - § 1 - Artikel 1 des vorliegenden Erlasses und vorliegender Art. 81 - § 1 - Artikel 1 des vorliegenden Erlasses und vorliegender
Artikel treten am Tag der Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses Artikel treten am Tag der Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses
im Belgischen Staatsblatt in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 1 § 1 und im Belgischen Staatsblatt in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 1 § 1 und
§ 3, die am Datum des Inkrafttretens des in Artikel 1 § 2 erwähnten § 3, die am Datum des Inkrafttretens des in Artikel 1 § 2 erwähnten
Erlasses in Kraft treten. Erlasses in Kraft treten.
§ 2 - Artikel 3 tritt, was die Einfügung der Artikel 21 bis 65 in das § 2 - Artikel 3 tritt, was die Einfügung der Artikel 21 bis 65 in das
vorerwähnte Gesetz vom 23. Juli 1926 betrifft, am Datum des vorerwähnte Gesetz vom 23. Juli 1926 betrifft, am Datum des
Inkrafttretens des in Artikel 1 § 2 erwähnten Erlasses in Kraft. In Inkrafttretens des in Artikel 1 § 2 erwähnten Erlasses in Kraft. In
Abweichung von Artikel 34 § 1 Nr. 3 des vorerwähnten Gesetzes vom 23. Abweichung von Artikel 34 § 1 Nr. 3 des vorerwähnten Gesetzes vom 23.
Juli 1926, eingefügt durch den vorliegenden Erlass, wird der Juli 1926, eingefügt durch den vorliegenden Erlass, wird der
geschäftsführende Verwalter der NGBE-Holding von Rechts wegen dem geschäftsführende Verwalter der NGBE-Holding von Rechts wegen dem
Verwaltungsrat von HR Rail angehören, bis die in Kapitel II des Verwaltungsrat von HR Rail angehören, bis die in Kapitel II des
Königlichen Erlasses vom 7. November 2013 zur Reform der Strukturen Königlichen Erlasses vom 7. November 2013 zur Reform der Strukturen
der NGBE-Holding, von Infrabel und der NGBE erwähnte Fusion wirksam der NGBE-Holding, von Infrabel und der NGBE erwähnte Fusion wirksam
wird. wird.
§ 3 - Artikel 2, die anderen Bestimmungen von Artikel 3, die Artikel 4 § 3 - Artikel 2, die anderen Bestimmungen von Artikel 3, die Artikel 4
bis 80 und Artikel 82 treten am 1. Januar 2014 oder an einem späteren bis 80 und Artikel 82 treten am 1. Januar 2014 oder an einem späteren
Datum, das vom König festgelegt wird, jedoch spätestens am 1. April Datum, das vom König festgelegt wird, jedoch spätestens am 1. April
2014, in Kraft. 2014, in Kraft.
Art. 82 - Der für öffentliche Unternehmen zuständige Minister ist mit Art. 82 - Der für öffentliche Unternehmen zuständige Minister ist mit
der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 11. Dezember 2013 Gegeben zu Brüssel, den 11. Dezember 2013
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Öffentlichen Unternehmen Der Minister der Öffentlichen Unternehmen
J.-P. LABILLE J.-P. LABILLE
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