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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 30 mars 2001 portant la position juridique du personnel des services de police et l'arrêté royal du 3 décembre 2005 relatif aux formations fonctionnelles des membres du personnel des services de police. - Traduction allemande d'extraits | Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 30 maart 2001 tot regeling van de rechtspositie van het personeel van de politiediensten en van het koninklijk besluit van 3 december 2005 betreffende de functionele opleidingen van de personeelsleden van de politiediensten. - Duitse vertaling van uittreksels |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 10 OCTOBRE 2014. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 30 mars 2001 portant la position juridique du personnel des services de police et l'arrêté royal du 3 décembre 2005 relatif aux formations fonctionnelles des membres du personnel des services de police. - Traduction allemande d'extraits Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 2 à 5 et de l'annexe 2 de l'arrêté royal du 10 octobre 2014 modifiant l'arrêté royal du 30 mars 2001 portant la position juridique | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 10 OKTOBER 2014. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 30 maart 2001 tot regeling van de rechtspositie van het personeel van de politiediensten en van het koninklijk besluit van 3 december 2005 betreffende de functionele opleidingen van de personeelsleden van de politiediensten. - Duitse vertaling van uittreksels De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 2 tot 5 en van bijlage 2 van het koninklijk besluit van 10 oktober 2014 tot wijziging van het koninklijk besluit van 30 maart 2001 tot regeling |
du personnel des services de police et l'arrêté royal du 3 décembre | van de rechtspositie van het personeel van de politiediensten en van |
2005 relatif aux formations fonctionnelles des membres du personnel | het koninklijk besluit van 3 december 2005 betreffende de functionele |
des services de police (Moniteur belge du 24 novembre 2014). | opleidingen van de personeelsleden van de politiediensten (Belgisch Staatsblad van 24 november 2014). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER |
DIENST JUSTIZ | DIENST JUSTIZ |
10. OKTOBER 2014 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 10. OKTOBER 2014 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des | Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des |
Personals der Polizeidienste und des Königlichen Erlasses vom 3. | Personals der Polizeidienste und des Königlichen Erlasses vom 3. |
Dezember 2005 über die funktionellen Ausbildungen der | Dezember 2005 über die funktionellen Ausbildungen der |
Personalmitglieder der Polizeidienste | Personalmitglieder der Polizeidienste |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf | Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels |
121, ersetzt durch das Gesetz vom 26. April 2002; | 121, ersetzt durch das Gesetz vom 26. April 2002; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der |
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol); | Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol); |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. Dezember 2005 über die | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. Dezember 2005 über die |
funktionellen Ausbildungen der Personalmitglieder der Polizeidienste; | funktionellen Ausbildungen der Personalmitglieder der Polizeidienste; |
Aufgrund der Verhandlungsprotokolle Nr. 186/4, 304/3 und 337/2 des | Aufgrund der Verhandlungsprotokolle Nr. 186/4, 304/3 und 337/2 des |
Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom 24. August 2006, | Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom 24. August 2006, |
14. November 2012 beziehungsweise 28. August 2014; | 14. November 2012 beziehungsweise 28. August 2014; |
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 13. | Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 13. |
August 2012; | August 2012; |
Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für den | Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für den |
Öffentlichen Dienst vom 5. Mai 2014; | Öffentlichen Dienst vom 5. Mai 2014; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 23. Mai | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 23. Mai |
2014; | 2014; |
In der Erwägung, dass die Stellungnahme des Bürgermeisterrats nicht | In der Erwägung, dass die Stellungnahme des Bürgermeisterrats nicht |
ordnungsgemäß binnen der gesetzten Frist abgegeben worden ist und dass | ordnungsgemäß binnen der gesetzten Frist abgegeben worden ist und dass |
kein Antrag auf Verlängerung der Frist gestellt worden ist; dass sie | kein Antrag auf Verlängerung der Frist gestellt worden ist; dass sie |
infolgedessen außer Acht gelassen worden ist; | infolgedessen außer Acht gelassen worden ist; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 56.508/2/V des Staatsrates vom 16. Juli | Aufgrund des Gutachtens Nr. 56.508/2/V des Staatsrates vom 16. Juli |
2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag des Ministers des Innern und der Ministerin der Justiz | Auf Vorschlag des Ministers des Innern und der Ministerin der Justiz |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
(...) | (...) |
KAPITEL II - Abänderungen des Königlichen Erlasses vom 3. Dezember | KAPITEL II - Abänderungen des Königlichen Erlasses vom 3. Dezember |
2005 | 2005 |
über die funktionellen Ausbildungen der Personalmitglieder der | über die funktionellen Ausbildungen der Personalmitglieder der |
Polizeidienste | Polizeidienste |
Art. 2 - In Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 3. Dezember 2005 | Art. 2 - In Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 3. Dezember 2005 |
über die funktionellen Ausbildungen der Personalmitglieder der | über die funktionellen Ausbildungen der Personalmitglieder der |
Polizeidienste werden die Wörter "den Punkten 1.1 bis einschließlich | Polizeidienste werden die Wörter "den Punkten 1.1 bis einschließlich |
1.2.1, 4, 6, 7 und 8.1 bis einschließlich 8.5" durch die Wörter "den | 1.2.1, 4, 6, 7 und 8.1 bis einschließlich 8.5" durch die Wörter "den |
Punkten 1.1 bis 1.2.1, 2.4, 4, 6, 7 und 8.1 bis 8.5" ersetzt. | Punkten 1.1 bis 1.2.1, 2.4, 4, 6, 7 und 8.1 bis 8.5" ersetzt. |
Art. 3 - Artikel 5 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: | Art. 3 - Artikel 5 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: |
1. In Absatz 1 werden die Wörter "das in Absatz 1 erwähnte Brevet" | 1. In Absatz 1 werden die Wörter "das in Absatz 1 erwähnte Brevet" |
durch die Wörter "das bei Bestehen der betreffenden funktionellen | durch die Wörter "das bei Bestehen der betreffenden funktionellen |
Ausbildung ausgestellte Brevet" ersetzt. | Ausbildung ausgestellte Brevet" ersetzt. |
2. Artikel 5 wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt: | 2. Artikel 5 wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt: |
"In Abweichung von Absatz 1 ist das Brevet, das bei Bestehen einer der | "In Abweichung von Absatz 1 ist das Brevet, das bei Bestehen einer der |
in den Punkten 4.1 bis 4.7 der Anlage zum vorliegenden Erlass | in den Punkten 4.1 bis 4.7 der Anlage zum vorliegenden Erlass |
aufgeführten funktionellen Ausbildungen ausgestellt wird, während | aufgeführten funktionellen Ausbildungen ausgestellt wird, während |
eines Zeitraums von sieben Jahren nach Einstellung der Ausübung der an | eines Zeitraums von sieben Jahren nach Einstellung der Ausübung der an |
das Brevet gebundenen Stelle oder Tätigkeiten gültig." | das Brevet gebundenen Stelle oder Tätigkeiten gültig." |
Art. 4 - Im selben Erlass wird die Anlage durch Anlage 2 zu | Art. 4 - Im selben Erlass wird die Anlage durch Anlage 2 zu |
vorliegendem Erlass ersetzt. | vorliegendem Erlass ersetzt. |
Art. 5 - Der für Inneres zuständige Minister und der für Justiz | Art. 5 - Der für Inneres zuständige Minister und der für Justiz |
zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung | zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Brüssel, den 10. Oktober 2014 | Brüssel, den 10. Oktober 2014 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Vizepremierminister und Minister des Innern und der | Der Vizepremierminister und Minister des Innern und der |
Chancengleichheit | Chancengleichheit |
M. WATHELET | M. WATHELET |
Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
Frau M. DE BLOCK | Frau M. DE BLOCK |
(...) | (...) |
Anlage 2 zum Königlichen Erlass vom 10. Oktober 2014 zur Abänderung | Anlage 2 zum Königlichen Erlass vom 10. Oktober 2014 zur Abänderung |
des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der | des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der |
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste und des Königlichen | Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste und des Königlichen |
Erlasses vom 3. Dezember 2005 über die funktionellen Ausbildungen der | Erlasses vom 3. Dezember 2005 über die funktionellen Ausbildungen der |
Personalmitglieder der Polizeidienste | Personalmitglieder der Polizeidienste |
Anlage zum Königlichen Erlass vom 3. Dezember 2005 | Anlage zum Königlichen Erlass vom 3. Dezember 2005 |
über die funktionellen Ausbildungen der Personalmitglieder der | über die funktionellen Ausbildungen der Personalmitglieder der |
Polizeidienste | Polizeidienste |
FUNKTIONELLE AUSBILDUNGEN | FUNKTIONELLE AUSBILDUNGEN |
1. Gerichtspolizeiliche Ausbildungen für den Einsatzkader: | 1. Gerichtspolizeiliche Ausbildungen für den Einsatzkader: |
1.1 gerichtspolizeiliche Ausbildung für den Kader des Personals im | 1.1 gerichtspolizeiliche Ausbildung für den Kader des Personals im |
einfachen Dienst, den Kader des Personals im mittleren Dienst und den | einfachen Dienst, den Kader des Personals im mittleren Dienst und den |
Offizierskader der föderalen und lokalen Polizei: | Offizierskader der föderalen und lokalen Polizei: |
1.1.1 gerichtspolizeiliche Ausbildung für den Kader des Personals im | 1.1.1 gerichtspolizeiliche Ausbildung für den Kader des Personals im |
einfachen Dienst, den Kader des Personals im mittleren Dienst und den | einfachen Dienst, den Kader des Personals im mittleren Dienst und den |
Offizierskader der föderalen und lokalen Polizei, | Offizierskader der föderalen und lokalen Polizei, |
1.1.2 spezifische gerichtspolizeiliche Ausbildung für den Kader des | 1.1.2 spezifische gerichtspolizeiliche Ausbildung für den Kader des |
Personals im einfachen Dienst, den Kader des Personals im mittleren | Personals im einfachen Dienst, den Kader des Personals im mittleren |
Dienst und den Offizierskader der föderalen Polizei, | Dienst und den Offizierskader der föderalen Polizei, |
1.1.3 gerichtspolizeiliche Ausbildung für den Offizierskader der | 1.1.3 gerichtspolizeiliche Ausbildung für den Offizierskader der |
föderalen und lokalen Polizei*, | föderalen und lokalen Polizei*, |
1.2 ergänzende gerichtspolizeiliche Ausbildungen für den Kader des | 1.2 ergänzende gerichtspolizeiliche Ausbildungen für den Kader des |
Personals im einfachen Dienst, den Kader des Personals im mittleren | Personals im einfachen Dienst, den Kader des Personals im mittleren |
Dienst und den Offizierskader der föderalen Polizei: | Dienst und den Offizierskader der föderalen Polizei: |
1.2.1 Ausbildung zum Kriminalanalytiker im Bereich operative | 1.2.1 Ausbildung zum Kriminalanalytiker im Bereich operative |
Analyse**, | Analyse**, |
1.2.2 Ausbildung zum Verhaltensanalytiker, | 1.2.2 Ausbildung zum Verhaltensanalytiker, |
1.2.3 Ausbildung zum Polygraphisten, | 1.2.3 Ausbildung zum Polygraphisten, |
1.2.4 Ausbildung zum Offizier Besondere Techniken, | 1.2.4 Ausbildung zum Offizier Besondere Techniken, |
1.2.5 Ausbildung zum Offizier Nationaler Verwalter der Informanten / | 1.2.5 Ausbildung zum Offizier Nationaler Verwalter der Informanten / |
Lokaler Verwalter der Informanten, | Lokaler Verwalter der Informanten, |
1.2.6 Ausbildung in Kriminaltechnik und -wissenschaft für den Kader | 1.2.6 Ausbildung in Kriminaltechnik und -wissenschaft für den Kader |
des Personals im einfachen Dienst, | des Personals im einfachen Dienst, |
1.2.7 Ausbildung in Kriminaltechnik und -wissenschaft für den Kader | 1.2.7 Ausbildung in Kriminaltechnik und -wissenschaft für den Kader |
des Personals im mittleren Dienst, | des Personals im mittleren Dienst, |
1.2.8 Ausbildung in Kriminaltechnik und -wissenschaft für den | 1.2.8 Ausbildung in Kriminaltechnik und -wissenschaft für den |
Offizierskader, | Offizierskader, |
1.2.9 Ausbildung "Computer Crime Unit", | 1.2.9 Ausbildung "Computer Crime Unit", |
1.2.10 Ausbildung zum Finanzexperten. | 1.2.10 Ausbildung zum Finanzexperten. |
2. Gerichtspolizeiliche Ausbildungen für den Verwaltungs- und | 2. Gerichtspolizeiliche Ausbildungen für den Verwaltungs- und |
Logistikkader: | Logistikkader: |
2.1 Ausbildung in Kriminaltechnik und -wissenschaft für den | 2.1 Ausbildung in Kriminaltechnik und -wissenschaft für den |
Verwaltungs- und Logistikkader Stufe C, | Verwaltungs- und Logistikkader Stufe C, |
2.2 Ausbildung in Kriminaltechnik und -wissenschaft für den | 2.2 Ausbildung in Kriminaltechnik und -wissenschaft für den |
Verwaltungs- und Logistikkader Stufe B, | Verwaltungs- und Logistikkader Stufe B, |
2.3 Ausbildung in Kriminaltechnik und -wissenschaft für den | 2.3 Ausbildung in Kriminaltechnik und -wissenschaft für den |
Verwaltungs- und Logistikkader Stufe A, | Verwaltungs- und Logistikkader Stufe A, |
2.4 Ausbildung zum Kriminalanalytiker im Bereich operative Analyse**, | 2.4 Ausbildung zum Kriminalanalytiker im Bereich operative Analyse**, |
2.5 Ausbildung zum Verhaltensanalytiker, | 2.5 Ausbildung zum Verhaltensanalytiker, |
2.6 Ausbildung "Computer Crime Unit", | 2.6 Ausbildung "Computer Crime Unit", |
2.7 Ausbildung zum Finanzexperten. | 2.7 Ausbildung zum Finanzexperten. |
3. Ausbildungen für Hundeführer: | 3. Ausbildungen für Hundeführer: |
3.1 Ausbildung "Streifenhund und Streifenhundeführer", | 3.1 Ausbildung "Streifenhund und Streifenhundeführer", |
3.2 Ausbildung "aktiver Drogenspürhund und -hundeführer", | 3.2 Ausbildung "aktiver Drogenspürhund und -hundeführer", |
3.3 Ausbildung "passiver Drogenspürhund und -hundeführer", | 3.3 Ausbildung "passiver Drogenspürhund und -hundeführer", |
3.4 Ausbildung "Spürhund und -hundeführer", | 3.4 Ausbildung "Spürhund und -hundeführer", |
3.5 Ausbildung "Leichenspürhund und -hundeführer", | 3.5 Ausbildung "Leichenspürhund und -hundeführer", |
3.6 Ausbildung "Hormon-Spürhund und -hundeführer", | 3.6 Ausbildung "Hormon-Spürhund und -hundeführer", |
3.7 Ausbildung "Brandherdspürhund und -hundeführer", | 3.7 Ausbildung "Brandherdspürhund und -hundeführer", |
3.8 Ausbildung "Angriffshund und -hundeführer", | 3.8 Ausbildung "Angriffshund und -hundeführer", |
3.9 Ausbildung "Sprengstoffspürhund und -hundeführer", | 3.9 Ausbildung "Sprengstoffspürhund und -hundeführer", |
3.10 Ausbildung "Migrationskontrollhund und -hundeführer". | 3.10 Ausbildung "Migrationskontrollhund und -hundeführer". |
4. Ausbildungen für Spezialeinheiten: | 4. Ausbildungen für Spezialeinheiten: |
4.1 Ausbildung in spezialisierter Observation, | 4.1 Ausbildung in spezialisierter Observation, |
4.2 Ausbildung in spezialisierter Festnahme, | 4.2 Ausbildung in spezialisierter Festnahme, |
4.3 Ausbildung in spezialisierten Einsätzen, | 4.3 Ausbildung in spezialisierten Einsätzen, |
4.4 Ausbildung "Undercoveragent", | 4.4 Ausbildung "Undercoveragent", |
4.5 Ausbildung "Undercoverkoordinator", | 4.5 Ausbildung "Undercoverkoordinator", |
4.6 Ausbildung "Undercoversupervisor", | 4.6 Ausbildung "Undercoversupervisor", |
4.7 Ausbildung für technische Einheiten, | 4.7 Ausbildung für technische Einheiten, |
4.8 Ausbildung "Disaster Victim Identification". | 4.8 Ausbildung "Disaster Victim Identification". |
5. Ausbildungen in Informations- und Kommunikationsverwaltung: | 5. Ausbildungen in Informations- und Kommunikationsverwaltung: |
5.1 Ausbildung zum Telefonisten, | 5.1 Ausbildung zum Telefonisten, |
5.2 Ausbildung zum Calltaker, | 5.2 Ausbildung zum Calltaker, |
5.3 Ausbildung zum Disponenten, | 5.3 Ausbildung zum Disponenten, |
5.4 Ausbildung zum Programmierer-Kodierer, | 5.4 Ausbildung zum Programmierer-Kodierer, |
5.5 Ausbildung zum Field-Training-Manager, | 5.5 Ausbildung zum Field-Training-Manager, |
5.6 Ausbildung zum Supervisor-Koordinator, | 5.6 Ausbildung zum Supervisor-Koordinator, |
5.7 Ausbildung zum Direktor eines KIZ, | 5.7 Ausbildung zum Direktor eines KIZ, |
5.8 Ausbildung zum beigeordneten Direktor eines KIZ. | 5.8 Ausbildung zum beigeordneten Direktor eines KIZ. |
6. Ausbildungen in der Verwaltung von Informationen und in der | 6. Ausbildungen in der Verwaltung von Informationen und in der |
Verarbeitung der operativen polizeilichen Informationen: | Verarbeitung der operativen polizeilichen Informationen: |
7.1 Ausbildung zum funktionellen ISLP-Verwalter, | 7.1 Ausbildung zum funktionellen ISLP-Verwalter, |
7.2 Ausbildung zum Operator bei der Verarbeitung der operativen | 7.2 Ausbildung zum Operator bei der Verarbeitung der operativen |
polizeilichen Informationen. | polizeilichen Informationen. |
7. Andere funktionelle Ausbildungen: | 7. Andere funktionelle Ausbildungen: |
7.1 Ausbildung zum Analytiker im Bereich strategische Analyse, | 7.1 Ausbildung zum Analytiker im Bereich strategische Analyse, |
7.2 Ausbildung zum Polizeiassistenten, | 7.2 Ausbildung zum Polizeiassistenten, |
7.3 Ausbildung "Ausbilder", | 7.3 Ausbildung "Ausbilder", |
7.4 Ausbildung Revierpolizei, | 7.4 Ausbildung Revierpolizei, |
7.5 Ausbildung Verkehrspolizei, | 7.5 Ausbildung Verkehrspolizei, |
7.6 Ausbildung Eisenbahnpolizei, | 7.6 Ausbildung Eisenbahnpolizei, |
7.7 Ausbildung Schifffahrtspolizei, | 7.7 Ausbildung Schifffahrtspolizei, |
7.8 Ausbildung Luftfahrtpolizei, | 7.8 Ausbildung Luftfahrtpolizei, |
7.9 Ausbildung zum Polizeireiter, | 7.9 Ausbildung zum Polizeireiter, |
7.10 Ausbildung zum Piloten, | 7.10 Ausbildung zum Piloten, |
7.11 Ausbildung zum Flugpersonal des Dienstes Luftunterstützung, | 7.11 Ausbildung zum Flugpersonal des Dienstes Luftunterstützung, |
7.12 Ausbildung zum Grenzkontrolleur, | 7.12 Ausbildung zum Grenzkontrolleur, |
7.13 Ausbildung "SHAPE - Schutz des SACEUR", | 7.13 Ausbildung "SHAPE - Schutz des SACEUR", |
7.14 Ausbildung "VIP-Schutz Königlicher Palast", | 7.14 Ausbildung "VIP-Schutz Königlicher Palast", |
7.15 Ausbildung "Personenschutz". | 7.15 Ausbildung "Personenschutz". |
* Brevet, das für eine Bestellung von Amts wegen und für eine | * Brevet, das für eine Bestellung von Amts wegen und für eine |
Neuzuweisung sowie zur Erlangung eines Vorrangs im Rahmen der | Neuzuweisung sowie zur Erlangung eines Vorrangs im Rahmen der |
Mobilität nicht verlangt wird. | Mobilität nicht verlangt wird. |
** Ebenfalls für die lokale Polizei. | ** Ebenfalls für die lokale Polizei. |
Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 10. Oktober 2014 zur Abänderung | Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 10. Oktober 2014 zur Abänderung |
des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der | des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der |
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste und des Königlichen | Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste und des Königlichen |
Erlasses vom 3. Dezember 2005 über die funktionellen Ausbildungen der | Erlasses vom 3. Dezember 2005 über die funktionellen Ausbildungen der |
Personalmitglieder der Polizeidienste beigefügt zu werden | Personalmitglieder der Polizeidienste beigefügt zu werden |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Vizepremierminister und Minister des Innern und der | Der Vizepremierminister und Minister des Innern und der |
Chancengleichheit | Chancengleichheit |
M. WATHELET | M. WATHELET |
Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
Frau M. DE BLOCK | Frau M. DE BLOCK |