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Vue multilingue de Arrêté Royal du 10/11/2006
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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 30 juillet 1987 fixant les catégories et le guide pour l'évaluation du degré d'autonomie en vue de l'examen du droit à l'allocation d'intégration Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 30 juli 1987 tot vaststelling van de categorieën en van de handleiding voor de evaluatie van de graad van zelfredzaamheid met het oog op het onderzoek naar het recht op de integratietegemoetkoming
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 10 NOVEMBRE 2006. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 30 juillet 1987 fixant les catégories et le guide pour l'évaluation du degré d'autonomie en vue de l'examen du droit à l'allocation d'intégration FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 10 NOVEMBER 2006. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 30 juli 1987 tot vaststelling van de categorieën en van de handleiding voor de evaluatie van de graad van zelfredzaamheid met het oog op het onderzoek naar het recht op de integratietegemoetkoming
ALBERT II, Roi des Belges, ALBERT II, Koning der Belgen,
A tous, présents et à venir, Salut. Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet.
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°,
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990;
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het
ministériel du 30 juillet 1987 fixant les catégories et le guide pour ministerieel besluit van 30 juli 1987 tot vaststelling van de
l'évaluation du degré d'autonomie en vue de l'examen du droit à categorieën en van de handleiding voor de evaluatie van de graad van
zelfredzaamheid met het oog op het onderzoek naar het recht op de
l'allocation d'intégration, établi par le Service central de integratietegemoetkoming, opgemaakt door de Centrale Dienst voor
traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Duitse vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in
Malmedy; Malmedy;
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken,
Nous avons arrêté et arrêtons : Hebben Wij besloten en besluiten Wij :

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction

Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse

vertaling van het ministerieel besluit van 30 juli 1987 tot
officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 30 juillet vaststelling van de categorieën en van de handleiding voor de
1987 fixant les catégories et le guide pour l'évaluation du degré evaluatie van de graad van zelfredzaamheid met het oog op het
d'autonomie en vue de l'examen du droit à l'allocation d'intégration. onderzoek naar het recht op de integratietegemoetkoming.

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de

présent arrêté. uitvoering van dit besluit.
Donné à Bruxelles, le 10 novembre 2006. Gegeven te Brussel, 10 november 2006.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
P. DEWAEL P. DEWAEL
Annexe Bijlage
MINISTERIUM DER SOZIALFÜRSORGE MINISTERIUM DER SOZIALFÜRSORGE
30. JULI 1987 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Kategorien 30. JULI 1987 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Kategorien
und des Leitfadens für die Beurteilung des Selbständigkeitsgrades im und des Leitfadens für die Beurteilung des Selbständigkeitsgrades im
Hinblick auf die Untersuchung des Anrechts auf die Hinblick auf die Untersuchung des Anrechts auf die
Eingliederungsbeihilfe Eingliederungsbeihilfe
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten, Der Minister der Sozialen Angelegenheiten,
Der Staatssekretär für Volksgesundheit und Behindertenpolitik, Der Staatssekretär für Volksgesundheit und Behindertenpolitik,
Aufgrund des Gesetzes vom 27. Februar 1987 über die Aufgrund des Gesetzes vom 27. Februar 1987 über die
Behindertenbeihilfen, insbesondere des Artikels 9; Behindertenbeihilfen, insbesondere des Artikels 9;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 6. Juli 1987 zur Ausführung des Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 6. Juli 1987 zur Ausführung des
Gesetzes vom 27. Februar 1987 über die Behindertenbeihilfen, Gesetzes vom 27. Februar 1987 über die Behindertenbeihilfen,
insbesondere des Artikels 5; insbesondere des Artikels 5;
Aufgrund der Stellungnahme des Nationalen Hohen Rates für Behinderte Aufgrund der Stellungnahme des Nationalen Hohen Rates für Behinderte
vom 25. Mai 1987; vom 25. Mai 1987;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1, abgeändert durch das Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1, abgeändert durch das
Gesetz vom 9. August 1980; Gesetz vom 9. August 1980;
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Artikel 40 und 41 des Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Artikel 40 und 41 des
Königlichen Erlasses vom 6. Juli 1987 zur Ausführung des Gesetzes vom Königlichen Erlasses vom 6. Juli 1987 zur Ausführung des Gesetzes vom
27. Februar 1987 über die Behindertenbeihilfen, durch die ab dem 1. 27. Februar 1987 über die Behindertenbeihilfen, durch die ab dem 1.
Juli 1987 die Reform des Systems der Beihilfen für Behinderte in Kraft Juli 1987 die Reform des Systems der Beihilfen für Behinderte in Kraft
tritt, tritt,
Erlassen: Erlassen:
Artikel 1 - Die in Artikel 5 Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 6. Artikel 1 - Die in Artikel 5 Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 6.
Juli 1987 zur Ausführung des Gesetzes vom 27. Februar 1987 über die Juli 1987 zur Ausführung des Gesetzes vom 27. Februar 1987 über die
Behindertenbeihilfen erwähnten Kategorien werden wie folgt festgelegt: Behindertenbeihilfen erwähnten Kategorien werden wie folgt festgelegt:
a) Zur Kategorie I gehören Behinderte, deren Selbständigkeitsgrad auf a) Zur Kategorie I gehören Behinderte, deren Selbständigkeitsgrad auf
7 oder 8 Punkte festgelegt wird, 7 oder 8 Punkte festgelegt wird,
b) zur Kategorie II gehören Behinderte, deren Selbständigkeitsgrad auf b) zur Kategorie II gehören Behinderte, deren Selbständigkeitsgrad auf
9 bis 11 Punkte festgelegt wird, 9 bis 11 Punkte festgelegt wird,
c) zur Kategorie III gehören Behinderte, deren Selbständigkeitsgrad c) zur Kategorie III gehören Behinderte, deren Selbständigkeitsgrad
auf 12 bis 14 Punkte festgelegt wird, auf 12 bis 14 Punkte festgelegt wird,
d) zur Kategorie IV gehören Behinderte, deren Selbständigkeitsgrad auf d) zur Kategorie IV gehören Behinderte, deren Selbständigkeitsgrad auf
mindestens 15 Punkte festgelegt wird. mindestens 15 Punkte festgelegt wird.
Behinderte, die weniger als 7 Punkte zuerkannt bekommen, haben kein Behinderte, die weniger als 7 Punkte zuerkannt bekommen, haben kein
Anrecht auf eine Eingliederungsbeihilfe. Anrecht auf eine Eingliederungsbeihilfe.
Art. 2 - Für jeden der in Artikel 5 Absatz 2 des vorerwähnten Art. 2 - Für jeden der in Artikel 5 Absatz 2 des vorerwähnten
Königlichen Erlasses erwähnten Faktoren, wird je nach Königlichen Erlasses erwähnten Faktoren, wird je nach
Selbständigkeitsgrad des Behinderten nach folgenden Kriterien eine Selbständigkeitsgrad des Behinderten nach folgenden Kriterien eine
Anzahl Punkte zuerkannt: Anzahl Punkte zuerkannt:
- keine Schwierigkeiten, weder besondere Anstrengung noch spezielle - keine Schwierigkeiten, weder besondere Anstrengung noch spezielle
Hilfsmittel: 0 Punkt, Hilfsmittel: 0 Punkt,
- begrenzte Schwierigkeiten oder begrenzte zusätzliche Anstrengung - begrenzte Schwierigkeiten oder begrenzte zusätzliche Anstrengung
oder begrenzte Inanspruchnahme spezieller Hilfsmittel: 1 Punkt, oder begrenzte Inanspruchnahme spezieller Hilfsmittel: 1 Punkt,
- grosse Schwierigkeiten oder grosse zusätzliche Anstrengung oder hohe - grosse Schwierigkeiten oder grosse zusätzliche Anstrengung oder hohe
Inanspruchnahme spezieller Hilfsmittel: 2 Punkte, Inanspruchnahme spezieller Hilfsmittel: 2 Punkte,
- unmöglich ohne Hilfe einer Drittperson, ohne Aufnahme in eine - unmöglich ohne Hilfe einer Drittperson, ohne Aufnahme in eine
passende Einrichtung oder ohne vollständige Anpassung des Umfelds: 3 passende Einrichtung oder ohne vollständige Anpassung des Umfelds: 3
Punkte. Punkte.
Die zuerkannten Punkte werden zusammengerechnet und je nach Resultat Die zuerkannten Punkte werden zusammengerechnet und je nach Resultat
gehört der Behinderte zu einer der in Artikel 1 erwähnten Kategorien. gehört der Behinderte zu einer der in Artikel 1 erwähnten Kategorien.
Art. 3 - Die Beurteilung des für die Berechnung des Anrechts auf Art. 3 - Die Beurteilung des für die Berechnung des Anrechts auf
Eingliederungsbeihilfe in Betracht zu ziehenden Selbständigkeitsgrades Eingliederungsbeihilfe in Betracht zu ziehenden Selbständigkeitsgrades
erfolgt anhand des dem vorliegenden Erlass beigefügten Leitfadens. erfolgt anhand des dem vorliegenden Erlass beigefügten Leitfadens.
Art. 4 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Juli 1987. Art. 4 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Juli 1987.
Brüssel, den 30. Juli 1987 Brüssel, den 30. Juli 1987
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten Der Minister der Sozialen Angelegenheiten
J.-L. DEHAENE J.-L. DEHAENE
Der Staatssekretär für Volksgesundheit und Behindertenpolitik Der Staatssekretär für Volksgesundheit und Behindertenpolitik
Frau W. DEMEESTER-DE MEYER Frau W. DEMEESTER-DE MEYER
Anlage Anlage
Leitfaden für die Beurteilung des Selbständigkeitsgrades Leitfaden für die Beurteilung des Selbständigkeitsgrades
1. Allgemeines 1. Allgemeines
Bei der Beurteilung des Selbständigkeitsgrades werden die Bei der Beurteilung des Selbständigkeitsgrades werden die
Körperschäden an sich nicht in Betracht gezogen, wohl aber die Körperschäden an sich nicht in Betracht gezogen, wohl aber die
Auswirkungen, die sie auf folgende Funktionen haben: Auswirkungen, die sie auf folgende Funktionen haben:
1. auf die Möglichkeit, sich fortzubewegen, 1. auf die Möglichkeit, sich fortzubewegen,
2. auf die Möglichkeit, Nahrung zu sich zu nehmen oder vorzubereiten, 2. auf die Möglichkeit, Nahrung zu sich zu nehmen oder vorzubereiten,
3. auf die Möglichkeit, für die persönliche Hygiene zu sorgen und sich 3. auf die Möglichkeit, für die persönliche Hygiene zu sorgen und sich
anzukleiden, anzukleiden,
4. auf die Möglichkeit, die Wohnung zu unterhalten und Hausarbeit zu 4. auf die Möglichkeit, die Wohnung zu unterhalten und Hausarbeit zu
verrichten, verrichten,
5. auf die Möglichkeit, unbeaufsichtigt zu leben, sich Gefahren 5. auf die Möglichkeit, unbeaufsichtigt zu leben, sich Gefahren
bewusst zu sein und sie zu vermeiden, bewusst zu sein und sie zu vermeiden,
6. auf die Möglichkeit, sich zu verständigen und soziale Kontakte zu 6. auf die Möglichkeit, sich zu verständigen und soziale Kontakte zu
unterhalten. unterhalten.
Dabei handelt es sich um eine grundlegende Abänderung des vorher Dabei handelt es sich um eine grundlegende Abänderung des vorher
benutzten Modus zur Beurteilung der Unfähigkeit. benutzten Modus zur Beurteilung der Unfähigkeit.
Welche Körperschäden oder psychologische, geistige oder Welche Körperschäden oder psychologische, geistige oder
Verhaltensstörungen - einzeln oder in Kombination - die Person auch Verhaltensstörungen - einzeln oder in Kombination - die Person auch
aufweist, diese Funktionen müssen beurteilt und in Punkten bewertet aufweist, diese Funktionen müssen beurteilt und in Punkten bewertet
werden. werden.
Für jede Funktion wird eine Beurteilung der Auswirkungen aller Für jede Funktion wird eine Beurteilung der Auswirkungen aller
Behinderungen der untersuchten Person vorgenommen. Behinderungen der untersuchten Person vorgenommen.
Die Tatsache, dass ein Behinderter sich in einer Einrichtung aufhält, Die Tatsache, dass ein Behinderter sich in einer Einrichtung aufhält,
bedeutet nicht, dass seine Schwierigkeiten in puncto Selbständigkeit bedeutet nicht, dass seine Schwierigkeiten in puncto Selbständigkeit
gelöst sind, sondern kann im Gegenteil bereits ein Hinweis auf das gelöst sind, sondern kann im Gegenteil bereits ein Hinweis auf das
Vorhandensein solcher Schwierigkeiten sein. Ausserdem kann der Vorhandensein solcher Schwierigkeiten sein. Ausserdem kann der
spezifische Zustand des Behinderten im Augenblick der Untersuchung für spezifische Zustand des Behinderten im Augenblick der Untersuchung für
die Beurteilung des Selbständigkeitsgrades nicht als ausschlaggebend die Beurteilung des Selbständigkeitsgrades nicht als ausschlaggebend
betrachtet werden. Es geht darum, das durchschnittliche Befinden der betrachtet werden. Es geht darum, das durchschnittliche Befinden der
Person zu beurteilen. Person zu beurteilen.
Sowohl anlässlich der ersten als auch der nachfolgenden Beurteilungen Sowohl anlässlich der ersten als auch der nachfolgenden Beurteilungen
sollte ausserdem für die Umsetzung dieses Prinzips in die Praxis sollte ausserdem für die Umsetzung dieses Prinzips in die Praxis
möglichst darauf geachtet werden, dass einer Verbesserung der möglichst darauf geachtet werden, dass einer Verbesserung der
Selbständigkeit des Behinderten, sofern diese sich aus Anstrengungen Selbständigkeit des Behinderten, sofern diese sich aus Anstrengungen
seitens des Behinderten selbst oder durch den Einsatz von Prothesen seitens des Behinderten selbst oder durch den Einsatz von Prothesen
oder durch jegliche Dienstleistung für den Behinderten ergibt, oder durch jegliche Dienstleistung für den Behinderten ergibt,
praktisch möglichst nichts im Wege steht. praktisch möglichst nichts im Wege steht.
In der Praxis wird von einem System der Zuerkennung von Punkten je In der Praxis wird von einem System der Zuerkennung von Punkten je
nach den Antworten auf eine Reihe ausgewählter Fragen hinsichtlich nach den Antworten auf eine Reihe ausgewählter Fragen hinsichtlich
bestimmter Funktionen ausgegangen. bestimmter Funktionen ausgegangen.
Da das benutzte Beurteilungssystem die Beurteilung der Auswirkungen Da das benutzte Beurteilungssystem die Beurteilung der Auswirkungen
gleich welcher Behinderung ermöglichen muss, ist es erforderlich, bei gleich welcher Behinderung ermöglichen muss, ist es erforderlich, bei
der Fragestellung hinsichtlich dieser Funktionen den Besonderheiten der Fragestellung hinsichtlich dieser Funktionen den Besonderheiten
der Auswirkungen jeder einzelnen Behinderung Rechnung zu tragen. der Auswirkungen jeder einzelnen Behinderung Rechnung zu tragen.
Ausserdem muss von einer durchschnittlichen Person derselben Ausserdem muss von einer durchschnittlichen Person derselben
Alterskategorie ausgegangen werden. Alterskategorie ausgegangen werden.
Aufgrund der Anzahl Funktionen und der tatsächlichen individuellen Aufgrund der Anzahl Funktionen und der tatsächlichen individuellen
Unterschiede, die kaum in einem schriftlichen Bericht erfasst werden Unterschiede, die kaum in einem schriftlichen Bericht erfasst werden
können, ist es absolut erforderlich, dass die Beurteilung auf der können, ist es absolut erforderlich, dass die Beurteilung auf der
Grundlage einer Untersuchung der behinderten Person selbst erfolgt und Grundlage einer Untersuchung der behinderten Person selbst erfolgt und
sie selbst befragt wird. Ein Beschluss, der sich ausschliesslich auf sie selbst befragt wird. Ein Beschluss, der sich ausschliesslich auf
Akten stützt, ist unannehmbar, sofern der Behinderte noch lebt. Akten stützt, ist unannehmbar, sofern der Behinderte noch lebt.
Die in Betracht zu ziehenden Funktionen werden in einer Die in Betracht zu ziehenden Funktionen werden in einer
sozialmedizinischen Skala in Form einer Tabelle dargestellt. In dieser sozialmedizinischen Skala in Form einer Tabelle dargestellt. In dieser
Tabelle wird das Ausmass der Schwierigkeiten der untersuchten Person Tabelle wird das Ausmass der Schwierigkeiten der untersuchten Person
in Form von Punkten wiedergegeben. in Form von Punkten wiedergegeben.
Für jede Funktion gibt es vier mögliche Antworten: Für jede Funktion gibt es vier mögliche Antworten:
- keine Schwierigkeiten, weder besondere Anstrengung noch spezielle - keine Schwierigkeiten, weder besondere Anstrengung noch spezielle
Hilfsmittel: 0 Punkte, Hilfsmittel: 0 Punkte,
- begrenzte Schwierigkeiten oder begrenzte zusätzliche Anstrengungen - begrenzte Schwierigkeiten oder begrenzte zusätzliche Anstrengungen
oder begrenzte Inanspruchnahme spezieller Hilfsmittel: 1 Punkt, oder begrenzte Inanspruchnahme spezieller Hilfsmittel: 1 Punkt,
- grosse Schwierigkeiten oder grosse zusätzliche Anstrengung oder hohe - grosse Schwierigkeiten oder grosse zusätzliche Anstrengung oder hohe
Inanspruchnahme spezieller Hilfsmittel: 2 Punkte, Inanspruchnahme spezieller Hilfsmittel: 2 Punkte,
- unmöglich ohne Hilfe einer Drittperson, ohne Aufnahme in eine - unmöglich ohne Hilfe einer Drittperson, ohne Aufnahme in eine
passende Einrichtung oder ohne vollständige Anpassung des Umfelds: 3 passende Einrichtung oder ohne vollständige Anpassung des Umfelds: 3
Punkte. Punkte.
Eventuell kann die Anzahl der zuerkannten Punkte für jede Funktion in Eventuell kann die Anzahl der zuerkannten Punkte für jede Funktion in
der Kolonne "Rechtfertigung" begründet werden, je nachdem, ob die der Kolonne "Rechtfertigung" begründet werden, je nachdem, ob die
Funktion noch ausgeführt werden kann oder nicht, aber auch je nachdem, Funktion noch ausgeführt werden kann oder nicht, aber auch je nachdem,
wie schnell sie noch ausgeführt werden kann, welche Anstrengungen und wie schnell sie noch ausgeführt werden kann, welche Anstrengungen und
Schmerzen damit verbunden sind, ob Prothesen oder andere Formen von Schmerzen damit verbunden sind, ob Prothesen oder andere Formen von
Dienstleistungen für den Behinderten notwendig sind oder ob die Hilfe Dienstleistungen für den Behinderten notwendig sind oder ob die Hilfe
einer Drittperson ständig oder gelegentlich in Anspruch genommen einer Drittperson ständig oder gelegentlich in Anspruch genommen
werden muss. werden muss.
Die in jeder Tabelle eingetragenen Punkte werden addiert und je nach Die in jeder Tabelle eingetragenen Punkte werden addiert und je nach
Anzahl der zuerkannten Punkte wird die behinderte Person in eine der Anzahl der zuerkannten Punkte wird die behinderte Person in eine der
vom Minister im Hinblick auf die Bestimmung des Anrechts auf vom Minister im Hinblick auf die Bestimmung des Anrechts auf
Eingliederungsbeihilfe geschaffenen Kategorien eingetragen. Eingliederungsbeihilfe geschaffenen Kategorien eingetragen.
2. Sozialmedizinische Skala: 2. Sozialmedizinische Skala:
Bemerkungen: Bemerkungen:
1. In der folgenden sozialmedizinischen Skala wird das Augenmerk 1. In der folgenden sozialmedizinischen Skala wird das Augenmerk
beispielsweise auf verschiedene Behinderungen gelenkt, die beispielsweise auf verschiedene Behinderungen gelenkt, die
Auswirkungen auf die in Betracht gezogene Funktion haben, was jedoch Auswirkungen auf die in Betracht gezogene Funktion haben, was jedoch
auf den ersten Blick oft nicht zu erkennen ist. Dabei handelt es sich auf den ersten Blick oft nicht zu erkennen ist. Dabei handelt es sich
jedoch nicht um eine vollständige Aufzählung, da eine solche jedoch nicht um eine vollständige Aufzählung, da eine solche
Aufzählung zwangsläufig lückenhaft ist und es daher zu Aufzählung zwangsläufig lückenhaft ist und es daher zu
Ungerechtigkeiten kommen kann. Ungerechtigkeiten kommen kann.
2. Die Beispiele, die in den Kommentaren bei jeder Funktion erwähnt 2. Die Beispiele, die in den Kommentaren bei jeder Funktion erwähnt
sind, sollten nicht kumulativ aufgefasst werden - das heisst, dass die sind, sollten nicht kumulativ aufgefasst werden - das heisst, dass die
Zuerkennung einer bestimmten Anzahl Punkte für jede Funktion nicht Zuerkennung einer bestimmten Anzahl Punkte für jede Funktion nicht
bedeutet, dass der Mangel an Selbständigkeit aus allen im Kommentar bedeutet, dass der Mangel an Selbständigkeit aus allen im Kommentar
erwähnten Beispielen hervorgehen muss. erwähnten Beispielen hervorgehen muss.
I. Möglichkeit, sich fortzubewegen: I. Möglichkeit, sich fortzubewegen:
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
Diese Funktion muss für alle Kategorien von Behinderten beurteilt Diese Funktion muss für alle Kategorien von Behinderten beurteilt
werden, ob sie körperlich, sensorisch, psychisch oder geistig werden, ob sie körperlich, sensorisch, psychisch oder geistig
behindert sind oder an einer chronischen Krankheit leiden. behindert sind oder an einer chronischen Krankheit leiden.
Dabei geht es nicht nur um die mechanische Handlung des Dabei geht es nicht nur um die mechanische Handlung des
Sichfortbewegens, sondern vielmehr auch um die Fähigkeit, sich an den Sichfortbewegens, sondern vielmehr auch um die Fähigkeit, sich an den
gewünschten Ort zu begeben, seinen Weg zu finden, sich im Verkehr gewünschten Ort zu begeben, seinen Weg zu finden, sich im Verkehr
fortzubewegen und öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. fortzubewegen und öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
In Augenschein genommen werden nicht nur die Schwierigkeiten des In Augenschein genommen werden nicht nur die Schwierigkeiten des
Sichfortbewegens über kurze Distanzen, sondern auch die Sichfortbewegens über kurze Distanzen, sondern auch die
Schwierigkeiten bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln Schwierigkeiten bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
(Strassenbahn, Bus, Zug, Flugzeug), beim Zugang zu diesen (Strassenbahn, Bus, Zug, Flugzeug), beim Zugang zu diesen
Verkehrsmitteln und die Schwierigkeiten in Bahnhöfen und Flughäfen, Verkehrsmitteln und die Schwierigkeiten in Bahnhöfen und Flughäfen,
wie zum Beispiel das Lesen von Anweisungen, das Verstehen von wie zum Beispiel das Lesen von Anweisungen, das Verstehen von
Durchsagen, die Bitten um Auskunft, usw. Durchsagen, die Bitten um Auskunft, usw.
Erfordert das Sichfortbewegen mehr Zeit oder Mühe? Erfordert das Sichfortbewegen mehr Zeit oder Mühe?
Ist das Sichfortbewegen nur anhand von Krücken, anhand eines Ist das Sichfortbewegen nur anhand von Krücken, anhand eines
orthopädischen Apparats oder eines Rollstuhls oder eines anderen orthopädischen Apparats oder eines Rollstuhls oder eines anderen
Hilfsmittels möglich? Hilfsmittels möglich?
Ist das Sichfortbewegen, insbesondere bei chronisch Kranken, mit Ist das Sichfortbewegen, insbesondere bei chronisch Kranken, mit
anormaler Müdigkeit verbunden? Führt es zu Atem- oder Herzbeschwerden? anormaler Müdigkeit verbunden? Führt es zu Atem- oder Herzbeschwerden?
Verstärkt Kälte diese Beschwerden auf anormale Weise? Verstärkt Kälte diese Beschwerden auf anormale Weise?
Führt die Behinderung zu Gefahren beim Sichfortbewegen von Personen, Führt die Behinderung zu Gefahren beim Sichfortbewegen von Personen,
die zum Beispiel an Folgendem leiden: die zum Beispiel an Folgendem leiden:
- an Sprachstörungen oder Hörbeeinträchtigungen (Nichthören - an Sprachstörungen oder Hörbeeinträchtigungen (Nichthören
akustischer Warnvorrichtungen von Autos und Krankenwagen, akustischer Warnvorrichtungen von Autos und Krankenwagen,
Schwierigkeiten, nach dem Weg zu fragen oder akustische Signale zu Schwierigkeiten, nach dem Weg zu fragen oder akustische Signale zu
hören und zu verstehen, usw.), hören und zu verstehen, usw.),
- an einer Sehbehinderung (Gefahr im Verkehr und Schwierigkeiten bei - an einer Sehbehinderung (Gefahr im Verkehr und Schwierigkeiten bei
der Orientierung, beim Vermeiden von Hindernissen, bei der der Orientierung, beim Vermeiden von Hindernissen, bei der
Fortbewegung auf unbekanntem Gebiet, der Benutzung öffentlicher Fortbewegung auf unbekanntem Gebiet, der Benutzung öffentlicher
Verkehrsmittel, usw.), Verkehrsmittel, usw.),
- an Epilepsie (Risiko eines Anfalls während der Fortbewegung), - an Epilepsie (Risiko eines Anfalls während der Fortbewegung),
- an einer geistigen Behinderung (die Person versteht die - an einer geistigen Behinderung (die Person versteht die
Verkehrsschilder nicht, findet ihren Weg nicht, verirrt sich, irrt Verkehrsschilder nicht, findet ihren Weg nicht, verirrt sich, irrt
sich bei Zügen und Strassenbahnen, ist nicht fähig, sich an einen ihr sich bei Zügen und Strassenbahnen, ist nicht fähig, sich an einen ihr
unbekannten Ort zu begeben, usw.), unbekannten Ort zu begeben, usw.),
- an psychischen Störungen (Agoraphobie, Probleme der räumlichen - an psychischen Störungen (Agoraphobie, Probleme der räumlichen
Orientierung, usw.)? Orientierung, usw.)?
II. Möglichkeit, Nahrung zu sich zu nehmen oder vorzubereiten: II. Möglichkeit, Nahrung zu sich zu nehmen oder vorzubereiten:
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
Unter anderem muss Folgendes beurteilt werden: Unter anderem muss Folgendes beurteilt werden:
- die Fähigkeit, alleine zu essen und zu trinken: die Fähigkeit, - die Fähigkeit, alleine zu essen und zu trinken: die Fähigkeit,
Löffel, Gabel und Messer zu handhaben. Bei geistig Behinderten ist Löffel, Gabel und Messer zu handhaben. Bei geistig Behinderten ist
dieses Entwicklungsstadium nicht immer erreicht, dieses Entwicklungsstadium nicht immer erreicht,
- die Möglichkeit, Nahrung zum Mund zu führen (Beispiel: Lähmung der - die Möglichkeit, Nahrung zum Mund zu führen (Beispiel: Lähmung der
oberen Gliedmasse), oberen Gliedmasse),
- die Fähigkeit, zu kauen und zu schlucken, die Probleme des - die Fähigkeit, zu kauen und zu schlucken, die Probleme des
Rückflusses durch die Nase (Gaumenspalte), usw., Rückflusses durch die Nase (Gaumenspalte), usw.,
- die Möglichkeit, die eigenen Bewegungen zu koordinieren, - die Möglichkeit, die eigenen Bewegungen zu koordinieren,
- die Schwierigkeiten aufgrund von unkontrollierbaren Bewegungen (zum - die Schwierigkeiten aufgrund von unkontrollierbaren Bewegungen (zum
Beispiel bei Athetose), Beispiel bei Athetose),
- die Möglichkeit, die Nahrung zu sehen. - die Möglichkeit, die Nahrung zu sehen.
Es müssen auch alle Aspekte der Nahrungszubereitung in Betracht Es müssen auch alle Aspekte der Nahrungszubereitung in Betracht
gezogen werden: gezogen werden:
- der Einkauf von Nahrungsmitteln: Schwierigkeiten für Personen mit - der Einkauf von Nahrungsmitteln: Schwierigkeiten für Personen mit
Hörbeeinträchtigungen und Sprachstörungen, geistig Behinderte, Hörbeeinträchtigungen und Sprachstörungen, geistig Behinderte,
Personen, die sich nicht fortbewegen können, Personen, die sich nicht fortbewegen können,
- die Zubereitung selbst: grosse Schwierigkeiten für Sehbehinderte, - die Zubereitung selbst: grosse Schwierigkeiten für Sehbehinderte,
intellektuelle Schwierigkeiten für geistig Behinderte, Probleme für intellektuelle Schwierigkeiten für geistig Behinderte, Probleme für
Personen, die Schwierigkeiten haben, Kurzzeitwecker zu hören und Personen, die Schwierigkeiten haben, Kurzzeitwecker zu hören und
Rezepte zu verstehen, und für Personen mit bestimmten motorischen Rezepte zu verstehen, und für Personen mit bestimmten motorischen
Störungen. Störungen.
Erfordern diese Handlungen mehr Zeit oder Mühe, eine angepasste Erfordern diese Handlungen mehr Zeit oder Mühe, eine angepasste
Kücheneinrichtung, besondere Sicherheitsvorkehrungen (zum Beispiel für Kücheneinrichtung, besondere Sicherheitsvorkehrungen (zum Beispiel für
Epileptiker)? Epileptiker)?
III. Möglichkeit, für die persönliche Hygiene zu sorgen und sich III. Möglichkeit, für die persönliche Hygiene zu sorgen und sich
anzukleiden: anzukleiden:
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
Die Beurteilung erfolgt nicht nur aufgrund der körperlichen Fähigkeit, Die Beurteilung erfolgt nicht nur aufgrund der körperlichen Fähigkeit,
sondern muss auch das Verstehen der Handlungen umfassen (bei geistig sondern muss auch das Verstehen der Handlungen umfassen (bei geistig
Behinderten). Behinderten).
Für Sehbehinderte ist die Hygiene schwieriger und mit einem grösseren Für Sehbehinderte ist die Hygiene schwieriger und mit einem grösseren
Zeitaufwand verbunden. Sie können den Zustand ihrer Kleidung (Flecken, Zeitaufwand verbunden. Sie können den Zustand ihrer Kleidung (Flecken,
Falten, Farben) nicht sehen. Falten, Farben) nicht sehen.
Sie können ihr Äusseres nicht im Spiegel überprüfen, was zu Problemen Sie können ihr Äusseres nicht im Spiegel überprüfen, was zu Problemen
beim Frisieren, Rasieren und Schminken führt. beim Frisieren, Rasieren und Schminken führt.
Ist der Behinderte in der Lage, ein Bad oder eine Dusche zu nehmen, Ist der Behinderte in der Lage, ein Bad oder eine Dusche zu nehmen,
sich die Zähne zu bürsten, die Nägel zu pflegen...? sich die Zähne zu bürsten, die Nägel zu pflegen...?
Kann der Behinderte sich ankleiden? Diesbezüglich müssen nicht nur die Kann der Behinderte sich ankleiden? Diesbezüglich müssen nicht nur die
Fähigkeit oder die Unfähigkeit zum Ankleiden beurteilt werden, sondern Fähigkeit oder die Unfähigkeit zum Ankleiden beurteilt werden, sondern
auch spezielle Pflege- und Vorsichtsmassnahmen. Muss die Kleidung auch spezielle Pflege- und Vorsichtsmassnahmen. Muss die Kleidung
infolge von Verschmutzung oder Abnutzung häufig gewechselt werden? infolge von Verschmutzung oder Abnutzung häufig gewechselt werden?
Muss die Kleidung angepasst werden? Muss die Kleidung angepasst werden?
Erfordern diese Handlungen mehr Zeit oder Mühe oder eine spezielle Erfordern diese Handlungen mehr Zeit oder Mühe oder eine spezielle
Ausrüstung? Muss irgendeine Hilfe oder Dienstleistung in Anspruch Ausrüstung? Muss irgendeine Hilfe oder Dienstleistung in Anspruch
genommen werden? genommen werden?
IV. Möglichkeit, die Wohnung zu unterhalten und Hausarbeit zu IV. Möglichkeit, die Wohnung zu unterhalten und Hausarbeit zu
verrichten: verrichten:
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
Es muss verschiedenen körperlichen Schwierigkeiten beim Verrichten von Es muss verschiedenen körperlichen Schwierigkeiten beim Verrichten von
Hausarbeiten Rechnung getragen werden. Ist angepasstes Material Hausarbeiten Rechnung getragen werden. Ist angepasstes Material
erforderlich? erforderlich?
Sehbeeinträchtigungen erschweren diese Arbeit erheblich oder machen Sehbeeinträchtigungen erschweren diese Arbeit erheblich oder machen
die Hilfe einer Drittperson erforderlich. die Hilfe einer Drittperson erforderlich.
Hörbeeinträchtigungen oder Sprachstörungen verursachen Probleme beim Hörbeeinträchtigungen oder Sprachstörungen verursachen Probleme beim
Anrufen von Facharbeitern, etwa bei der Beschreibung von Schäden Anrufen von Facharbeitern, etwa bei der Beschreibung von Schäden
(Feuchtigkeit, Lecks in Wasser- oder Gasleitungen, Stromausfälle, (Feuchtigkeit, Lecks in Wasser- oder Gasleitungen, Stromausfälle,
usw.) und beim Verstehen der Anweisungen, diesen Schäden usw.) und beim Verstehen der Anweisungen, diesen Schäden
entgegenzuwirken. entgegenzuwirken.
Ist der Behinderte fähig, seine Wohnung zu reinigen, Staub zu wischen, Ist der Behinderte fähig, seine Wohnung zu reinigen, Staub zu wischen,
sein Bett zu machen oder den Garten zu unterhalten? Ist angepasstes sein Bett zu machen oder den Garten zu unterhalten? Ist angepasstes
Material erforderlich? Material erforderlich?
Kann die Person zu Hause kleinere Arbeiten durchführen? Kann die Person zu Hause kleinere Arbeiten durchführen?
Verfügt die untersuchte Person über ausreichend intellektuelle Verfügt die untersuchte Person über ausreichend intellektuelle
Fähigkeiten (geistig Behinderte)? Fähigkeiten (geistig Behinderte)?
Manche psychiatrische Patienten lassen ihre Wohnung völlig Manche psychiatrische Patienten lassen ihre Wohnung völlig
verwahrlosen. verwahrlosen.
V. Möglichkeit, unbeaufsichtigt zu leben, sich Gefahren bewusst zu V. Möglichkeit, unbeaufsichtigt zu leben, sich Gefahren bewusst zu
sein und sie zu vermeiden: sein und sie zu vermeiden:
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
Diese Funktion muss für alle Kategorien von Behinderten untersucht Diese Funktion muss für alle Kategorien von Behinderten untersucht
werden, ob sie körperlich, sensorisch oder geistig behindert sind oder werden, ob sie körperlich, sensorisch oder geistig behindert sind oder
an einer chronischen Krankheit leiden, wie zum Beispiel: an einer chronischen Krankheit leiden, wie zum Beispiel:
- für Epileptiker, - für Epileptiker,
- für psychiatrische Patienten, - für psychiatrische Patienten,
- für geistig Behinderte (selbst für geistig leicht Behinderte) - für geistig Behinderte (selbst für geistig leicht Behinderte)
- für Personen mit Sprachstörungen oder Hörbeeinträchtigungen, die im - für Personen mit Sprachstörungen oder Hörbeeinträchtigungen, die im
Dringlichkeitsfall nicht oder nur schwer telefonieren können Dringlichkeitsfall nicht oder nur schwer telefonieren können
(Krankenwagen, Feuerwehr, Polizei) oder die akustische Warnsignale (Krankenwagen, Feuerwehr, Polizei) oder die akustische Warnsignale
nicht hören, nicht hören,
- für Blinde, die bestimmte Warnsignale oder unvermutete Hindernisse - für Blinde, die bestimmte Warnsignale oder unvermutete Hindernisse
nicht wahrnehmen können, nicht wahrnehmen können,
- unter bestimmten Umständen sogar für Bewegungsbehinderte. - unter bestimmten Umständen sogar für Bewegungsbehinderte.
VI. Möglichkeit, sich zu verständigen und soziale Kontakte zu VI. Möglichkeit, sich zu verständigen und soziale Kontakte zu
unterhalten unterhalten
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Bei Sprachstörungen oder Hörbeeinträchtigungen wird die Kommunikation Bei Sprachstörungen oder Hörbeeinträchtigungen wird die Kommunikation
stark beeinträchtigt oder sogar unmöglich. Dabei geht es nicht nur um stark beeinträchtigt oder sogar unmöglich. Dabei geht es nicht nur um
verbale Kommunikation, sondern auch um das Verstehen von Geschriebenem verbale Kommunikation, sondern auch um das Verstehen von Geschriebenem
und den schriftlichen Ausdruck. Der Zugang zu vielen kulturellen und den schriftlichen Ausdruck. Der Zugang zu vielen kulturellen
Bereichen, die Teil des gesellschaftlichen Lebens sind, ist Bereichen, die Teil des gesellschaftlichen Lebens sind, ist
eingeschränkt (Fernseher, Kino, Theater, Zeitschriften und Literatur). eingeschränkt (Fernseher, Kino, Theater, Zeitschriften und Literatur).
Personen mit einer Sehstörung haben Probleme, was das Verstehen und Personen mit einer Sehstörung haben Probleme, was das Verstehen und
den Ausdruck der geschriebenen Sprache und den begrenzten oder den Ausdruck der geschriebenen Sprache und den begrenzten oder
unmöglichen Zugang zu mehreren kulturellen Bereichen (Fernseher, Kino, unmöglichen Zugang zu mehreren kulturellen Bereichen (Fernseher, Kino,
Theater, Zeitschriften und Literatur) betrifft. Ausserdem sind soziale Theater, Zeitschriften und Literatur) betrifft. Ausserdem sind soziale
Kontakte auch aufgrund der eingeschränkten Bewegungsfreiheit dieser Kontakte auch aufgrund der eingeschränkten Bewegungsfreiheit dieser
Personen begrenzt. Personen begrenzt.
Viele geistig Behinderte sind der Sprache nicht oder nur mangelhaft Viele geistig Behinderte sind der Sprache nicht oder nur mangelhaft
mächtig; sie verfügen alle - selbst wenn sie an einer leichten mächtig; sie verfügen alle - selbst wenn sie an einer leichten
Behinderung leiden - über ein mangelhaftes oder ungenügendes Behinderung leiden - über ein mangelhaftes oder ungenügendes
Sprachverständnis. Sprachverständnis.
Für Menschen mit einer Laryngektomie ist der verbale Ausdruck sehr Für Menschen mit einer Laryngektomie ist der verbale Ausdruck sehr
schwierig oder sogar unmöglich. schwierig oder sogar unmöglich.
Sprachprobleme können auch durch Gesichtslähmungen hervorgerufen Sprachprobleme können auch durch Gesichtslähmungen hervorgerufen
werden. werden.
Psychiatrische Patienten können schwerwiegende Probleme in ihren Psychiatrische Patienten können schwerwiegende Probleme in ihren
sozialen Kontakten haben. sozialen Kontakten haben.
Körperliche Behinderungen können die sozialen Kontakte aufgrund der Körperliche Behinderungen können die sozialen Kontakte aufgrund der
Fortbewegungsschwierigkeiten der betroffenen Personen einschränken. Fortbewegungsschwierigkeiten der betroffenen Personen einschränken.
Insbesondere bei chronisch Kranken können psychische Hemmungen grosse Insbesondere bei chronisch Kranken können psychische Hemmungen grosse
Auswirkungen auf ihre Kontakte mit der Aussenwelt haben. Auswirkungen auf ihre Kontakte mit der Aussenwelt haben.
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 30. Juli 1987 beigefügt zu Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 30. Juli 1987 beigefügt zu
werden werden
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten Der Minister der Sozialen Angelegenheiten
J.-L. DEHAENE J.-L. DEHAENE
Der Staatssekretär für Volksgesundheit und Behindertenpolitik Der Staatssekretär für Volksgesundheit und Behindertenpolitik
Frau W. DEMEESTER-DE MEYER Frau W. DEMEESTER-DE MEYER
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 10 novembre 2006. Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 10 november 2006.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
P. DEWAEL P. DEWAEL
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