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Vue multilingue de Arrêté Royal du 10/07/1998
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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 3 avril 1984 relatif à la composition du numéro d'identification des personnes inscrites au Registre national des personnes physiques et de l'arrêté royal du 25 novembre 1997 modifiant cet arrêté Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 3 april 1984 betreffende de samenstelling van het identificatienummer van de personen die ingeschreven zijn in het Rijksregister van de natuurlijke personen en van het koninklijk besluit van 25 november 1997 tot wijziging van dit besluit
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
10 JUILLET 1998. - Arrêté royal établissant la traduction officielle 10 JULI 1998. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële
en langue allemande de l'arrêté royal du 3 avril 1984 relatif à la Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 3 april 1984
composition du numéro d'identification des personnes inscrites au betreffende de samenstelling van het identificatienummer van de
Registre national des personnes physiques et de l'arrêté royal du 25 personen die ingeschreven zijn in het Rijksregister van de natuurlijke
novembre 1997 modifiant cet arrêté personen en van het koninklijk besluit van 25 november 1997 tot
wijziging van dit besluit
ALBERT II, Roi des Belges, ALBERT II, Koning der Belgen,
A tous, présents et à venir, Salut. Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet.
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1° et § 3, voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; en § 3, vervangen door de wet van 18 juli 1990;
Vu les projets de traduction officielle en langue allemande Gelet op de ontwerpen van officiële Duitse vertaling
- de l'arrêté royal du 3 avril 1984 relatif à la composition du numéro - van het koninklijk besluit van 3 april 1984 betreffende de
d'identification des personnes inscrites au Registre national des samenstelling van het identificatienummer van de personen die
personnes physiques, ingeschreven zijn in het Rijksregister van de natuurlijke personen,
- de l'arrêté royal du 25 novembre 1997 modifiant l'arrêté royal du 3 - van het koninklijk besluit van 25 november 1997 tot wijziging van
avril 1984 relatif à la composition du numéro d'identification des het koninklijk besluit van 3 april 1984 betreffende de samenstelling
personnes inscrites au Registre national des personnes physiques, van het identificatienummer van de personen die ingeschreven zijn in
établis par le Service central de traduction allemande du Commissariat het Rijksregister van de natuurlijke personen, opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het
d'Arrondissement adjoint à Malmedy; Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy;
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken,
Nous avons arrêté et arrêtons : Hebben Wij besloten en besluiten Wij :

Article 1er.Les textes figurant respectivement aux annexes 1 et 2 du

Artikel 1.De bij dit besluit respectievelijk in bijlagen 1 en 2

présent arrêté constituent la traduction officielle en langue allemande : gevoegde teksten zijn de officiële Duitse vertaling :
- de l'arrêté royal du 3 avril 1984 relatif à la composition du numéro - van het koninklijk besluit van 3 april 1984 betreffende de
d'identification des personnes inscrites au Registre national des samenstelling van het identificatienummer van de personen die
personnes physiques; ingeschreven zijn in het Rijksregister van de natuurlijke personen;
- de l'arrêté royal du 25 novembre 1997 modifiant l'arrêté royal du 3 -- van het koninklijk besluit van 25 november 1997 tot wijziging van
avril 1984 relatif à la composition du numéro d'identification des het koninklijk besluit van 3 april 1984 betreffende de samenstelling
personnes inscrites au Registre national des personnes physiques. van het identificatienummer van de personen die ingeschreven zijn in
het Rijksregister van de natuurlijke personen.

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de

présent arrêté. uitvoering van dit besluit.
Donné à Bruxelles, le 10 juillet 1998. Gegeven te Brussel, 10 juli 1998.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
L. TOBBACK L. TOBBACK
Annexe 1 Bijlage 1
MINISTERIUM DES INNERN UND DES ÖFFENTILICHEN DIENSTES MINISTERIUM DES INNERN UND DES ÖFFENTILICHEN DIENSTES
3. APRIL 1984 - Königlicher Erlass über die Zusammensetzung der 3. APRIL 1984 - Königlicher Erlass über die Zusammensetzung der
Erkennungsnummer der im Nationalregister der natürlichen Personen Erkennungsnummer der im Nationalregister der natürlichen Personen
eingetragenen Personen eingetragenen Personen
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
das Nationalregister der natürlichen Personen gründet auf dem Prinzip das Nationalregister der natürlichen Personen gründet auf dem Prinzip
einer einzigen Erkennungsnummer, « Erkennungsnummer des einer einzigen Erkennungsnummer, « Erkennungsnummer des
Nationalregisters » genannt, durch die eine sicherere und bequemere Nationalregisters » genannt, durch die eine sicherere und bequemere
Informationsübermittlung zwischen den verschiedenen öffentlichen Informationsübermittlung zwischen den verschiedenen öffentlichen
Einrichtungen und Einrichtungen öffentlichen Interesses, die zur Einrichtungen und Einrichtungen öffentlichen Interesses, die zur
Benutzung dieser Erkennungsnummer und zum gegenseitigen Austausch Benutzung dieser Erkennungsnummer und zum gegenseitigen Austausch
personenbezogener Informationen ermächtigt sind, ermöglicht werden personenbezogener Informationen ermächtigt sind, ermöglicht werden
soll. soll.
Die allgemein anerkannten Regeln, denen eine ordentliche Die allgemein anerkannten Regeln, denen eine ordentliche
Erkennungsnummer genügen muss, sind folgende: Erkennungsnummer genügen muss, sind folgende:
- Sie muss die heutige und künftige Bevölkerung decken. - Sie muss die heutige und künftige Bevölkerung decken.
- Sie darf nicht zu lang sein, da sie vermutlich wiederholt benutzt - Sie darf nicht zu lang sein, da sie vermutlich wiederholt benutzt
wird. wird.
- Sie darf nicht auf individuellen Informationen aufgebaut sein, die - Sie darf nicht auf individuellen Informationen aufgebaut sein, die
im Laufe der Existenz der betreffenden Person irgendeine Änderung im Laufe der Existenz der betreffenden Person irgendeine Änderung
erfahren könnten. erfahren könnten.
- Sie darf keine Bestandteile enthalten, die eine - Sie darf keine Bestandteile enthalten, die eine
Personenidentifizierung ermöglichen oder aufgrund ihrer Art Personenidentifizierung ermöglichen oder aufgrund ihrer Art
Diskriminierungen verursachen können. Diskriminierungen verursachen können.
- Sie muss eine Eigenkontrolle, im allgemeinen durch Hinzufügung einer - Sie muss eine Eigenkontrolle, im allgemeinen durch Hinzufügung einer
Kontrollzahl, ermöglichen; da letztere durch Rechenoperationen Kontrollzahl, ermöglichen; da letztere durch Rechenoperationen
ermittelt wird, muss die Erkennungsnummer aus Ziffern bestehen. ermittelt wird, muss die Erkennungsnummer aus Ziffern bestehen.
- Sie muss gegebenenfalls leicht zu behalten sein, wenn die - Sie muss gegebenenfalls leicht zu behalten sein, wenn die
betreffende Person sie selbst benutzen muss. betreffende Person sie selbst benutzen muss.
Das vorgeschlagene System, das seit 1968 erprobt wird, lehnt sich an Das vorgeschlagene System, das seit 1968 erprobt wird, lehnt sich an
die in den skandinavischen Ländern benutzten Erkennungsnummern an, das die in den skandinavischen Ländern benutzten Erkennungsnummern an, das
heisst an Nummern, die auf Geburtsdatum und Geschlecht aufgebaut sind. heisst an Nummern, die auf Geburtsdatum und Geschlecht aufgebaut sind.
In einer auf Veranlassung der EWG-Kommission durchgeführten Studie ist In einer auf Veranlassung der EWG-Kommission durchgeführten Studie ist
ein Vergleich angestellt worden zwischen der in Schweden benutzten ein Vergleich angestellt worden zwischen der in Schweden benutzten
Nummer (die dem in Belgien vorgeschlagenen System gleicht) und der in Nummer (die dem in Belgien vorgeschlagenen System gleicht) und der in
Frankreich benutzten Nummer (diese enthält neben Geburtsdatum und Frankreich benutzten Nummer (diese enthält neben Geburtsdatum und
Geschlecht noch Angaben über Geburtsort und standesamtliche Geschlecht noch Angaben über Geburtsort und standesamtliche
Geburtsurkunde). Geburtsurkunde).
Diese Studie kommt zu dem Schluss, dass die viel eingeschränktere Diese Studie kommt zu dem Schluss, dass die viel eingeschränktere
Benutzung der Nummer in Frankreich auf die Tatsache zurückzuführen Benutzung der Nummer in Frankreich auf die Tatsache zurückzuführen
ist, dass diese Nummer in manchen Fällen zu übrigens möglicherweise ist, dass diese Nummer in manchen Fällen zu übrigens möglicherweise
fehlerhaften Schlussfolgerungen in bezug auf Rasse und Religion Anlass fehlerhaften Schlussfolgerungen in bezug auf Rasse und Religion Anlass
geben kann. Durch Angabe der Nummer der Personenstandsurkunde geben kann. Durch Angabe der Nummer der Personenstandsurkunde
erleichtert sie darüber hinaus den Zugriff auf vertrauliche erleichtert sie darüber hinaus den Zugriff auf vertrauliche
Informationen (1). Informationen (1).
Der Entwurf enthält Sonderbestimmungen über Personen, deren Der Entwurf enthält Sonderbestimmungen über Personen, deren
Geburtsdatum nicht genau bekannt ist. Es handelt sich im wesentlichen Geburtsdatum nicht genau bekannt ist. Es handelt sich im wesentlichen
um ausländische Staatsangehörige, die in Krisenzeiten (zum Beispiel im um ausländische Staatsangehörige, die in Krisenzeiten (zum Beispiel im
zweiten Weltkrieg) oder in Staaten geboren sind, wo die Führung von zweiten Weltkrieg) oder in Staaten geboren sind, wo die Führung von
Personenstands- oder sonstigen Registern zum Zeitpunkt ihrer Geburt Personenstands- oder sonstigen Registern zum Zeitpunkt ihrer Geburt
nicht systematisch organisiert war. nicht systematisch organisiert war.
Trotz der bei Registrierung einer neuen Person angewendeten Sorgfalt Trotz der bei Registrierung einer neuen Person angewendeten Sorgfalt
ist es in bestimmten Fällen von Namensänderung oder infolge ist es in bestimmten Fällen von Namensänderung oder infolge
unterschiedlicher bersetzungen von Urkunden, die nicht in lateinischem unterschiedlicher bersetzungen von Urkunden, die nicht in lateinischem
Alphabet verfasst worden sind, manchmal unmöglich, eine doppelte Alphabet verfasst worden sind, manchmal unmöglich, eine doppelte
Eintragung zu verhindern. Eintragung zu verhindern.
Im Entwurf werden die diesbezüglichen Annullierungsverfahren Im Entwurf werden die diesbezüglichen Annullierungsverfahren
dargelegt. dargelegt.
Da die Erkennungsnummer des Nationalregisters das unentbehrliche Da die Erkennungsnummer des Nationalregisters das unentbehrliche
Verbindungselement darstellt für die Führung in den Gemeinden der im Verbindungselement darstellt für die Führung in den Gemeinden der im
Nationalregister registrierten Informationen, war es schliesslich Nationalregister registrierten Informationen, war es schliesslich
notwendig, die Eintragung dieser Nummer in den kommunalen notwendig, die Eintragung dieser Nummer in den kommunalen
Bevölkerungsregistern vorzusehen. Bevölkerungsregistern vorzusehen.
Wir haben die Ehre, Wir haben die Ehre,
Sire, Sire,
die ehrerbietigen die ehrerbietigen
und getreuen Diener und getreuen Diener
Eurer Majestät Eurer Majestät
zu sein. zu sein.
Der Minister des Innern und des Öffentlichen Dienstes Der Minister des Innern und des Öffentlichen Dienstes
Ch.-F. NOTHOMB Ch.-F. NOTHOMB
Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst
L. WALTNIEL L. WALTNIEL
_______ _______
Nota Nota
(1) Data Security and Confidentiality, Personal profiles and automated (1) Data Security and Confidentiality, Personal profiles and automated
decision-making, janvier 1983. decision-making, janvier 1983.
« The present system of personal identification number in France « The present system of personal identification number in France
divulges several confidential informations by simple reading, on divulges several confidential informations by simple reading, on
topics, like the presumed nationality (ie. religion in some cases), topics, like the presumed nationality (ie. religion in some cases),
local origin and gives a free and simple acces to a very personal local origin and gives a free and simple acces to a very personal
information (ie. born from a married couple or not). » information (ie. born from a married couple or not). »
« Mit dem heutigen System der persönlichen Erkennungsnummer in « Mit dem heutigen System der persönlichen Erkennungsnummer in
Frankreich werden durch einfaches Lesen mehrere vertrauliche Frankreich werden durch einfaches Lesen mehrere vertrauliche
Informationen wie mutmassliche Nationalität (das heisst in manchen Informationen wie mutmassliche Nationalität (das heisst in manchen
Fällen Religion), Herkunft enthüllt und wird ein einfacher und Fällen Religion), Herkunft enthüllt und wird ein einfacher und
ungehinderter Zugriff auf eine sehr persönliche Information (das ungehinderter Zugriff auf eine sehr persönliche Information (das
heisst Sohn beziehungsweise Tochter eines verheirateten heisst Sohn beziehungsweise Tochter eines verheirateten
beziehungsweise unverheirateten Paares) ermöglicht. » beziehungsweise unverheirateten Paares) ermöglicht. »
3. APRIL 1984 - Königlicher Erlass über die Zusammensetzung der 3. APRIL 1984 - Königlicher Erlass über die Zusammensetzung der
Erkennungsnummer der im Nationalregister der natürlichen Personen Erkennungsnummer der im Nationalregister der natürlichen Personen
eingetragenen Personen eingetragenen Personen
BALDUIN, König der Belgier BALDUIN, König der Belgier
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines
Nationalregisters der natürlichen Personen, insbesondere des Artikels Nationalregisters der natürlichen Personen, insbesondere des Artikels
2 Absatz 2; 2 Absatz 2;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. April 1960 zur Regelung der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. April 1960 zur Regelung der
Führung der Bevölkerungsregister, insbesondere des Artikels 1; Führung der Bevölkerungsregister, insbesondere des Artikels 1;
Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates; Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates;
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und des Öffentlichen Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und des Öffentlichen
Dienstes und Unseres Staatssekretärs für den Öffentlichen Dienst, Dienstes und Unseres Staatssekretärs für den Öffentlichen Dienst,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
KAPITEL I - Zusammensetzung der Erkennungsnummer KAPITEL I - Zusammensetzung der Erkennungsnummer
Artikel 1. Die Erkennungsnummer der im Nationalregister der

Artikel 1.Die Erkennungsnummer der im Nationalregister der

natürlichen Personen eingetragenen Personen besteht aus elf Ziffern. natürlichen Personen eingetragenen Personen besteht aus elf Ziffern.
Eine erste Gruppe dieser Nummer besteht aus sechs Ziffern und stellt Eine erste Gruppe dieser Nummer besteht aus sechs Ziffern und stellt
das Geburtsdatum dar. das Geburtsdatum dar.
Eine zweite Gruppe besteht aus drei Ziffern und wird Seriennummer Eine zweite Gruppe besteht aus drei Ziffern und wird Seriennummer
genannt. genannt.
Eine dritte Gruppe besteht aus zwei Ziffern und wird Kontrollzahl Eine dritte Gruppe besteht aus zwei Ziffern und wird Kontrollzahl
genannt. genannt.

Art. 2.Die ersten beiden Ziffern der ersten Gruppe geben das

Art. 2.Die ersten beiden Ziffern der ersten Gruppe geben das

Geburtsjahr der Person, die dritte und die vierte Ziffer den Geburtsjahr der Person, die dritte und die vierte Ziffer den
Geburtsmonat, die fünfte und die sechste Ziffer den Geburtstag an. Geburtsmonat, die fünfte und die sechste Ziffer den Geburtstag an.

Art. 3.Die Seriennummer besteht aus der laufenden Nummer der

Art. 3.Die Seriennummer besteht aus der laufenden Nummer der

Eintragung der Person in die erste Gruppe. Einer weiblichen Person Eintragung der Person in die erste Gruppe. Einer weiblichen Person
wird eine gerade, einer männlichen Person eine ungerade Seriennummer wird eine gerade, einer männlichen Person eine ungerade Seriennummer
zugeteilt. zugeteilt.

Art. 4.Die Kontrollzahl wird anhand der Teilung durch 97 der

Art. 4.Die Kontrollzahl wird anhand der Teilung durch 97 der

neunziffrigen Zahl berechnet, die aus der Aneinanderreihung des neunziffrigen Zahl berechnet, die aus der Aneinanderreihung des
Geburtsdatums und der Seriennummer besteht. Der Teilungsrest wird von Geburtsdatums und der Seriennummer besteht. Der Teilungsrest wird von
dieser Zahl 97 abgezogen. Die somit errechnete Differenz ist die dieser Zahl 97 abgezogen. Die somit errechnete Differenz ist die
Kontrollzahl. Kontrollzahl.

Art. 5.Sind Geburtstag oder -monat einer Person unbekannt, wird das

Art. 5.Sind Geburtstag oder -monat einer Person unbekannt, wird das

Geburtsdatum folgendermassen zusammengesetzt: Geburtsdatum folgendermassen zusammengesetzt:
- Die ersten beiden Ziffern geben das Geburtsjahr an, die dritte, - Die ersten beiden Ziffern geben das Geburtsjahr an, die dritte,
vierte, fünfte und sechste Ziffer wird jeweils durch die Ziffer Null vierte, fünfte und sechste Ziffer wird jeweils durch die Ziffer Null
dargestellt. dargestellt.
- Die Seriennummer besteht aus der laufenden Nummer der Eintragung - Die Seriennummer besteht aus der laufenden Nummer der Eintragung
dieser Person im betreffenden Geburtsjahr. dieser Person im betreffenden Geburtsjahr.
Sind bei einer neuen Eintragung die Möglichkeiten der Seriennummer Sind bei einer neuen Eintragung die Möglichkeiten der Seriennummer
erschöpft, wird die sechste Ziffer des Geburtsdatums um eine Einheit erschöpft, wird die sechste Ziffer des Geburtsdatums um eine Einheit
erhöht, und die Numerierung in der Seriennummer beginnt von vorne. erhöht, und die Numerierung in der Seriennummer beginnt von vorne.
Ist das Geburtsjahr einer Person nicht bekannt, werden die ersten fünf Ist das Geburtsjahr einer Person nicht bekannt, werden die ersten fünf
Ziffern des Geburtsdatums jeweils durch die Ziffer Null und die Ziffern des Geburtsdatums jeweils durch die Ziffer Null und die
sechste Ziffer durch eine 1 dargestellt. sechste Ziffer durch eine 1 dargestellt.
KAPITEL II - Neubenutzung KAPITEL II - Neubenutzung

Art. 6.Eine bereits benutzte Erkennungsnummer darf weder vor Ablauf

Art. 6.Eine bereits benutzte Erkennungsnummer darf weder vor Ablauf

einer Frist von hundert Jahren nach dem Geburtsdatum des vorherigen einer Frist von hundert Jahren nach dem Geburtsdatum des vorherigen
Inhabers noch vor Ablauf von dreissig Jahren nach seinem Tod oder Inhabers noch vor Ablauf von dreissig Jahren nach seinem Tod oder
seiner Streichung aus sämtlichen Bevölkerungs-, Fremden- und bei den seiner Streichung aus sämtlichen Bevölkerungs-, Fremden- und bei den
diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen geführten diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen geführten
Registern neu zugeteilt werden. Registern neu zugeteilt werden.

Art. 7.Wird eine Erkennungsnummer neu zugeteilt, muss der Dienst des

Art. 7.Wird eine Erkennungsnummer neu zugeteilt, muss der Dienst des

Nationalregisters die Dienste, die zur Benutzung dieser Nationalregisters die Dienste, die zur Benutzung dieser
Erkennungsnummer für den vorherigen Inhaber ermächtigt waren, über Erkennungsnummer für den vorherigen Inhaber ermächtigt waren, über
diese Neubenutzung benachrichtigen. diese Neubenutzung benachrichtigen.
KAPITEL III - Annullierungsverfahren KAPITEL III - Annullierungsverfahren

Art. 8.Eine Erkennungsnummer, die auf der Grundlage eines Fehlers im

Art. 8.Eine Erkennungsnummer, die auf der Grundlage eines Fehlers im

Geburtsdatum oder hinsichtlich des Geschlechts des Inhabers Geburtsdatum oder hinsichtlich des Geschlechts des Inhabers
zusammengesetzt worden ist, muss annulliert werden. zusammengesetzt worden ist, muss annulliert werden.

Art. 9.Sind einer Person zwei Erkennungsnummern zugeteilt worden,

Art. 9.Sind einer Person zwei Erkennungsnummern zugeteilt worden,

wird die Erkennungsnummer mit der höchsten Seriennummer annulliert. wird die Erkennungsnummer mit der höchsten Seriennummer annulliert.
KAPITEL IV - Schlussbestimmungen KAPITEL IV - Schlussbestimmungen

Art. 10.Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 1. April 1960 zur

Art. 10.Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 1. April 1960 zur

Regelung der Führung der Bevölkerungsregister wird durch folgenden Regelung der Führung der Bevölkerungsregister wird durch folgenden
Absatz ergänzt: Absatz ergänzt:
« Neben dem Namen einer jeden im Bevölkerungsregister eingetragenen « Neben dem Namen einer jeden im Bevölkerungsregister eingetragenen
Person wird die Erkennungsnummer dieser Person im Nationalregister der Person wird die Erkennungsnummer dieser Person im Nationalregister der
natürlichen Personen angegeben. » natürlichen Personen angegeben. »

Art. 11.Unser Minister des Innern und des Öffentlichen Dienstes und

Art. 11.Unser Minister des Innern und des Öffentlichen Dienstes und

Unser Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst sind mit der Unser Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst sind mit der
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 3. April 1984 Gegeben zu Brüssel, den 3. April 1984
BALDUIN BALDUIN
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister des Innern und des Öffentlichen Dienstes Der Minister des Innern und des Öffentlichen Dienstes
Ch.-F. NOTHOMB Ch.-F. NOTHOMB
Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst
L. WALTNIEL L. WALTNIEL
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 10 juillet 1998. Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 10 juli 1998.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
L. TOBBACK L. TOBBACK
Annexe 2 Bijlage 2
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
25. NOVEMBER 1997 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 25. NOVEMBER 1997 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 3. April 1984 über die Zusammensetzung der Erlasses vom 3. April 1984 über die Zusammensetzung der
Erkennungsnummer der im Nationalregister der natürlichen Personen Erkennungsnummer der im Nationalregister der natürlichen Personen
eingetragenen Personen eingetragenen Personen
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation
eines Nationalregisters der natürlichen Personen bestimmt folgendes: eines Nationalregisters der natürlichen Personen bestimmt folgendes:
« Jeder Person wird bei ihrer ersten Eintragung ins Nationalregister « Jeder Person wird bei ihrer ersten Eintragung ins Nationalregister
eine Erkennungsnummer zugeteilt. Der König bestimmt, nach welchen eine Erkennungsnummer zugeteilt. Der König bestimmt, nach welchen
Regeln diese Nummer zusammengesetzt wird. » Regeln diese Nummer zusammengesetzt wird. »
In Ausführung dieser Bestimmung ist die Zusammensetzung der In Ausführung dieser Bestimmung ist die Zusammensetzung der
Erkennungsnummer des Nationalregisters durch einen Königlichen Erlass Erkennungsnummer des Nationalregisters durch einen Königlichen Erlass
vom 3. April 1984 wie folgt bestimmt worden: vom 3. April 1984 wie folgt bestimmt worden:
- eine erste Gruppe von sechs Ziffern, die aus dem Geburtsdatum in der - eine erste Gruppe von sechs Ziffern, die aus dem Geburtsdatum in der
Reihenfolge Jahr, Monat, Tag besteht, Reihenfolge Jahr, Monat, Tag besteht,
- eine zweite Gruppe von drei Ziffern zur Identifizierung der - eine zweite Gruppe von drei Ziffern zur Identifizierung der
Personen, die am selben Tag geboren sind. Männer erhalten eine Personen, die am selben Tag geboren sind. Männer erhalten eine
ungerade, Frauen eine gerade Zahl (der erste an diesem Geburtsdatum ungerade, Frauen eine gerade Zahl (der erste an diesem Geburtsdatum
eingetragene Mann erhält die Seriennummer 001, der zweite 003 und so eingetragene Mann erhält die Seriennummer 001, der zweite 003 und so
weiter bis 997; gleichermassen erhält die erste an diesem Geburtsdatum weiter bis 997; gleichermassen erhält die erste an diesem Geburtsdatum
eingetragene Frau die Zahl 002, die zweite 004 und so weiter bis 998), eingetragene Frau die Zahl 002, die zweite 004 und so weiter bis 998),
- eine dritte Gruppe von zwei Ziffern, die eine Kontrollzahl bildet, - eine dritte Gruppe von zwei Ziffern, die eine Kontrollzahl bildet,
deren Berechnung in Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 3. April deren Berechnung in Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 3. April
1984 bestimmt wird. 1984 bestimmt wird.
Zu diesem Zeitpunkt erwartete man nicht, dass die Nummer des Zu diesem Zeitpunkt erwartete man nicht, dass die Nummer des
Nationalregisters einen so grossen Umfang wie den heutigen annehmen Nationalregisters einen so grossen Umfang wie den heutigen annehmen
würde. würde.
Andererseits hat die Neubenutzung der Nummer, die in den Artikeln 6 Andererseits hat die Neubenutzung der Nummer, die in den Artikeln 6
und 7 des vorerwähnten Königlichen Erlasses vorgesehen ist, zahlreiche und 7 des vorerwähnten Königlichen Erlasses vorgesehen ist, zahlreiche
Reaktionen seitens der Benutzer, insbesondere des Ministeriums der Reaktionen seitens der Benutzer, insbesondere des Ministeriums der
Finanzen und der Sozialversicherungsträger, ausgelöst. Akten bleiben Finanzen und der Sozialversicherungsträger, ausgelöst. Akten bleiben
nämlich häufig aktiv, auch wenn ihre Inhaber seit mehreren Jahren nämlich häufig aktiv, auch wenn ihre Inhaber seit mehreren Jahren
verstorben sind. Dies gilt insbesondere bei ungeteilten verstorben sind. Dies gilt insbesondere bei ungeteilten
Rechtsgemeinschaften und Erbschaften. Rechtsgemeinschaften und Erbschaften.
Darüber hinaus müsste die Neubenutzung einer bereits zugeteilten Darüber hinaus müsste die Neubenutzung einer bereits zugeteilten
Nummer unbedingt die Streichung dieser Nummer aus allen Dateien, in Nummer unbedingt die Streichung dieser Nummer aus allen Dateien, in
denen sie benutzt worden ist, mit sich bringen, ob es sich um die denen sie benutzt worden ist, mit sich bringen, ob es sich um die
Eintragung ihres Inhabers oder die der Mitglieder seiner Familie oder Eintragung ihres Inhabers oder die der Mitglieder seiner Familie oder
seines Haushalts handelt. seines Haushalts handelt.
Bei einer Versammlung des Ausschusses der Benutzer des Bei einer Versammlung des Ausschusses der Benutzer des
Nationalregisters, die am 19. Februar 1997 stattgefunden hat, wurde Nationalregisters, die am 19. Februar 1997 stattgefunden hat, wurde
die Frage aufgeworfen, ob mit dem Übergang zum Jahr 2000 keine Nummer die Frage aufgeworfen, ob mit dem Übergang zum Jahr 2000 keine Nummer
mit zwölf Ziffern angenommen werden sollte, da die Tatsache, dass die mit zwölf Ziffern angenommen werden sollte, da die Tatsache, dass die
Eintragung der am selben Tag geborenen Personen auf 499 Männer und 499 Eintragung der am selben Tag geborenen Personen auf 499 Männer und 499
Frauen begrenzt ist, zur Folge haben könnte, dass keine Seriennummern Frauen begrenzt ist, zur Folge haben könnte, dass keine Seriennummern
mehr verfügbar sein könnten. Auch wenn die Geburtenziffer seit mehr verfügbar sein könnten. Auch wenn die Geburtenziffer seit
mehreren Jahren gesunken ist, werden nämlich öfter aufgrund mehreren Jahren gesunken ist, werden nämlich öfter aufgrund
jahreszeitlich bedingter Schwankungen oder der Einwanderung mehr als jahreszeitlich bedingter Schwankungen oder der Einwanderung mehr als
500 am selben Tag geborene Personen eingetragen, mit mehr oder weniger 500 am selben Tag geborene Personen eingetragen, mit mehr oder weniger
50 Prozent für jedes Geschlecht. Demzufolge würden die zur Verfügung 50 Prozent für jedes Geschlecht. Demzufolge würden die zur Verfügung
stehenden Mittel für das Jahr 2000 und die darauffolgenden Jahre sich stehenden Mittel für das Jahr 2000 und die darauffolgenden Jahre sich
als unzureichend erweisen. als unzureichend erweisen.
Innerhalb dieses Ausschusses wurde eine Arbeitsgruppe geschaffen, die Innerhalb dieses Ausschusses wurde eine Arbeitsgruppe geschaffen, die
fast einstimmig zu folgenden Schlussfolgerungen gelangte: fast einstimmig zu folgenden Schlussfolgerungen gelangte:
- keine Neubenutzung einer bereits zugeteilten Nummer, - keine Neubenutzung einer bereits zugeteilten Nummer,
- Aufrechterhaltung einer elfziffrigen Struktur, - Aufrechterhaltung einer elfziffrigen Struktur,
- Aufrechterhaltung des Geburtsdatums in sechs Ziffern, was die erste - Aufrechterhaltung des Geburtsdatums in sechs Ziffern, was die erste
Gruppe betrifft. Gruppe betrifft.
Ausserdem wünschten bestimmte Mitglieder eine absolute Unantastbarkeit Ausserdem wünschten bestimmte Mitglieder eine absolute Unantastbarkeit
einer zugeteilten Nummer. einer zugeteilten Nummer.
Um zu überprüfen, ob diesen Anträgen Folge geleistet werden konnte, Um zu überprüfen, ob diesen Anträgen Folge geleistet werden konnte,
wurden Simulationen durchgeführt, um zu vermeiden: wurden Simulationen durchgeführt, um zu vermeiden:
- dass Personen, die im 19., 20. oder 21. Jahrhundert geboren sind - dass Personen, die im 19., 20. oder 21. Jahrhundert geboren sind
beziehungsweise werden, eine selbe Nummer erhalten, beziehungsweise werden, eine selbe Nummer erhalten,
- dass dieselbe Verwirrung bei einem Zifferfehler in der Nummer oder - dass dieselbe Verwirrung bei einem Zifferfehler in der Nummer oder
bei einfacher Umstellung zweier Ziffern entsteht. bei einfacher Umstellung zweier Ziffern entsteht.
Die Lösung, die das kleinste Risiko darstellte, bestand darin, die Die Lösung, die das kleinste Risiko darstellte, bestand darin, die
Kontrollzahl ab dem Jahr 2000 anders zu berechnen, wobei die Teilung Kontrollzahl ab dem Jahr 2000 anders zu berechnen, wobei die Teilung
durch 97 aufrechterhalten wird. Mit dieser Lösung wird weiter durch 97 durch 97 aufrechterhalten wird. Mit dieser Lösung wird weiter durch 97
geteilt, wobei der Gruppe von neun Ziffern die Ziffer 2 vorangestellt geteilt, wobei der Gruppe von neun Ziffern die Ziffer 2 vorangestellt
wird - dies nur für die Teilung. So wurden die vorerwähnten wird - dies nur für die Teilung. So wurden die vorerwähnten
Verwechslungsgefahren beseitigt und der Kontrollalgorithmus der Verwechslungsgefahren beseitigt und der Kontrollalgorithmus der
nationalen Nummer nur begrenzt geändert. nationalen Nummer nur begrenzt geändert.
Dagegen konnte der Wunsch einer absoluten Unantastbarkeit der Nummer Dagegen konnte der Wunsch einer absoluten Unantastbarkeit der Nummer
nicht erfüllt werden, da eine grosse Mehrheit der Benutzer der Meinung nicht erfüllt werden, da eine grosse Mehrheit der Benutzer der Meinung
war, dass das genaue Geburtsdatum und die implizite Geschlechtsangabe war, dass das genaue Geburtsdatum und die implizite Geschlechtsangabe
erwähnt werden müssen. Mit anderen Worten, wenn eine Person zweimal erwähnt werden müssen. Mit anderen Worten, wenn eine Person zweimal
eingetragen worden ist (Erfassung unter zwei verschiedenen Namen) oder eingetragen worden ist (Erfassung unter zwei verschiedenen Namen) oder
wenn es eine Verwirrung in bezug auf das Geschlecht gegeben hat, wenn es eine Verwirrung in bezug auf das Geschlecht gegeben hat,
bleiben die Artikel 8 und 9 des Königlichen Erlasses anwendbar. bleiben die Artikel 8 und 9 des Königlichen Erlasses anwendbar.
Kommentar zu den Artikeln Kommentar zu den Artikeln
Artikel 1 Artikel 1
In diesem Artikel wird vorgesehen, dass für die Bestimmung der In diesem Artikel wird vorgesehen, dass für die Bestimmung der
dreiziffrigen Seriennummer, die die zweite Gruppe bildet, die laufende dreiziffrigen Seriennummer, die die zweite Gruppe bildet, die laufende
Nummer der Eintragung der Personen, die ab dem Jahr 2000 Nummer der Eintragung der Personen, die ab dem Jahr 2000
einschliesslich geboren werden, je nach Geschlecht ab 001 oder 002 von einschliesslich geboren werden, je nach Geschlecht ab 001 oder 002 von
vorne beginnt. vorne beginnt.
Artikel 2 Artikel 2
In diesem Artikel wird ein neuer Berechnungsmodus der zweiziffrigen In diesem Artikel wird ein neuer Berechnungsmodus der zweiziffrigen
Kontrollzahl, die die dritte Gruppe bildet, eingeführt. Kontrollzahl, die die dritte Gruppe bildet, eingeführt.
Unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitsgruppe, die innerhalb Unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitsgruppe, die innerhalb
des Ausschusses der Benutzer des Nationalregisters geschaffen worden des Ausschusses der Benutzer des Nationalregisters geschaffen worden
ist, hält dieser neue Berechnungsmodus am Prinzip der Teilung durch 97 ist, hält dieser neue Berechnungsmodus am Prinzip der Teilung durch 97
fest, so wie weiter oben erklärt. fest, so wie weiter oben erklärt.
Artikel 3 und 4 Artikel 3 und 4
Diese Artikel zielen darauf ab, den von der obenerwähnten Diese Artikel zielen darauf ab, den von der obenerwähnten
Arbeitsgruppe geäusserten Wunsch zu erfüllen, die Neubenutzung der Arbeitsgruppe geäusserten Wunsch zu erfüllen, die Neubenutzung der
Erkennungsnummer des Nationalregisters absolut zu verbieten. Erkennungsnummer des Nationalregisters absolut zu verbieten.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige der ehrerbietige
und getreue Diener und getreue Diener
Eurer Majestät Eurer Majestät
zu sein. zu sein.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
J. VANDE LANOTTE J. VANDE LANOTTE
25. NOVEMBER 1997 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 25. NOVEMBER 1997 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 3. April 1984 über die Zusammensetzung der Erlasses vom 3. April 1984 über die Zusammensetzung der
Erkennungsnummer der im Nationalregister der natürlichen Personen Erkennungsnummer der im Nationalregister der natürlichen Personen
eingetragenen Personen eingetragenen Personen
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines
Nationalregisters der natürlichen Personen, insbesondere des Artikels Nationalregisters der natürlichen Personen, insbesondere des Artikels
2 Absatz 2; 2 Absatz 2;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. April 1984 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. April 1984 über die
Zusammensetzung der Erkennungsnummer der im Nationalregister der Zusammensetzung der Erkennungsnummer der im Nationalregister der
natürlichen Personen eingetragenen Personen, insbesondere der Artikel natürlichen Personen eingetragenen Personen, insbesondere der Artikel
3, 4, 6 und 7; 3, 4, 6 und 7;
In der Erwägung, dass die Erkennungsnummer des Nationalregisters der In der Erwägung, dass die Erkennungsnummer des Nationalregisters der
natürlichen Personen seit ihrer Einführung viel öfter benutzt wird, natürlichen Personen seit ihrer Einführung viel öfter benutzt wird,
als dies 1984 vorgesehen war; als dies 1984 vorgesehen war;
In der Erwägung, dass die Benutzer einstimmig der Meinung sind, dass In der Erwägung, dass die Benutzer einstimmig der Meinung sind, dass
die Neubenutzung der nationalen Nummer, so wie es in Artikel 6 des die Neubenutzung der nationalen Nummer, so wie es in Artikel 6 des
vorerwähnten Königlichen Erlasses vom 3. April 1984 vorgesehen ist, vorerwähnten Königlichen Erlasses vom 3. April 1984 vorgesehen ist,
wohl zu unlösbaren Problemen in der Verwaltung der Dateien, in denen wohl zu unlösbaren Problemen in der Verwaltung der Dateien, in denen
diese Nummer benutzt wird, führen würde; diese Nummer benutzt wird, führen würde;
In der Erwägung, dass diese Benutzer darüber hinaus eine elfziffrige In der Erwägung, dass diese Benutzer darüber hinaus eine elfziffrige
Struktur aufrechterhalten möchten; Struktur aufrechterhalten möchten;
In der Erwägung, dass daher ab dem Jahr 2000 das Risiko droht, dass In der Erwägung, dass daher ab dem Jahr 2000 das Risiko droht, dass
keine in Artikel 3 des vorerwähnten Erlasses vom 3. April 1984 keine in Artikel 3 des vorerwähnten Erlasses vom 3. April 1984
erwähnten Seriennummern mehr verfügbar sind, und dass eine angemessene erwähnten Seriennummern mehr verfügbar sind, und dass eine angemessene
Lösung darin besteht, die Berechnung der Kontrollzahl ab diesem Jahr Lösung darin besteht, die Berechnung der Kontrollzahl ab diesem Jahr
anzupassen; anzupassen;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. Oktober 1997; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. Oktober 1997;
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch den Umstand, dass der Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch den Umstand, dass der
Sozialausweis, der im Königlichen Erlass vom 18. Dezember 1996 « zur Sozialausweis, der im Königlichen Erlass vom 18. Dezember 1996 « zur
Festlegung von Massnahmen im Hinblick auf die Einführung eines Festlegung von Massnahmen im Hinblick auf die Einführung eines
Sozialausweises für alle Sozialversicherten in Anwendung der Artikel Sozialausweises für alle Sozialversicherten in Anwendung der Artikel
38, 40, 41 und 49 des Gesetzes vom 26. Juli 1996 zur Modernisierung 38, 40, 41 und 49 des Gesetzes vom 26. Juli 1996 zur Modernisierung
der sozialen Sicherheit und zur Sicherung der gesetzlichen der sozialen Sicherheit und zur Sicherung der gesetzlichen
Pensionsregelungen », bestätigt durch das Gesetz vom 26. Juni 1997, Pensionsregelungen », bestätigt durch das Gesetz vom 26. Juni 1997,
eingeführt worden ist, in Kürze verteilt wird; eingeführt worden ist, in Kürze verteilt wird;
In der Erwägung, dass in Anwendung von Artikel 2 Absatz 3 Nr. 6 des In der Erwägung, dass in Anwendung von Artikel 2 Absatz 3 Nr. 6 des
vorerwähnten Königlichen Erlasses die Erkennungsnummer des vorerwähnten Königlichen Erlasses die Erkennungsnummer des
Nationalregisters der natürlichen Personen auf dem Sozialausweis Nationalregisters der natürlichen Personen auf dem Sozialausweis
angebracht wird; angebracht wird;
In der Erwägung, dass angesichts der baldigen Verteilung dieser neuen In der Erwägung, dass angesichts der baldigen Verteilung dieser neuen
Karte Programme entwickelt worden sind, in denen die Weise Karte Programme entwickelt worden sind, in denen die Weise
berücksichtigt wird, wie die Erkennungsnummer des Nationalregisters berücksichtigt wird, wie die Erkennungsnummer des Nationalregisters
zusammengesetzt ist; zusammengesetzt ist;
In der Erwägung, dass es wichtig ist, die Zusammensetzung der In der Erwägung, dass es wichtig ist, die Zusammensetzung der
Erkennungsnummer des Nationalregisters für Personen, die ab dem Jahr Erkennungsnummer des Nationalregisters für Personen, die ab dem Jahr
2000 geboren werden, kurzfristig zu bestimmen, damit die Verteilung 2000 geboren werden, kurzfristig zu bestimmen, damit die Verteilung
des Sozialausweises nicht beeinträchtigt wird; des Sozialausweises nicht beeinträchtigt wird;
Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 18. November 1997, Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 18. November 1997,
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar
1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, ersetzt durch das 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, ersetzt durch das
Gesetz vom 4. August 1996; Gesetz vom 4. August 1996;
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1. Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 3. April 1984 über

Artikel 1.Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 3. April 1984 über

die Zusammensetzung der Erkennungsnummer der im Nationalregister der die Zusammensetzung der Erkennungsnummer der im Nationalregister der
natürlichen Personen eingetragenen Personen wird durch folgenden Satz natürlichen Personen eingetragenen Personen wird durch folgenden Satz
ergänzt: ergänzt:
« Die laufende Nummer beginnt von vorne für Personen, die ab dem Jahr « Die laufende Nummer beginnt von vorne für Personen, die ab dem Jahr
2000 geboren werden. » 2000 geboren werden. »

Art. 2.Artikel 4 desselben Erlasses wird durch folgenden Absatz

Art. 2.Artikel 4 desselben Erlasses wird durch folgenden Absatz

ergänzt: ergänzt:
« Für Personen, die ab dem Jahr 2000 einschliesslich geboren werden, « Für Personen, die ab dem Jahr 2000 einschliesslich geboren werden,
wird die im vorhergehenden Absatz erwähnte Berechnung jedoch wird die im vorhergehenden Absatz erwähnte Berechnung jedoch
durchgeführt, indem den neun Ziffern die Ziffer 2 vorangestellt wird. durchgeführt, indem den neun Ziffern die Ziffer 2 vorangestellt wird.
» »

Art. 3.Artikel 6 desselben Erlasses wird durch folgende Bestimmung

Art. 3.Artikel 6 desselben Erlasses wird durch folgende Bestimmung

ersetzt: ersetzt:
« Artikel 6 - Eine zugeteilte Erkennungsnummer darf nicht neu benutzt « Artikel 6 - Eine zugeteilte Erkennungsnummer darf nicht neu benutzt
werden. » werden. »

Art. 4.Artikel 7 desselben Erlasses wird aufgehoben.

Art. 4.Artikel 7 desselben Erlasses wird aufgehoben.

Art. 5.Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des

Art. 5.Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des

vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 25. November 1997 Gegeben zu Brüssel, den 25. November 1997
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
J. VANDE LANOTTE J. VANDE LANOTTE
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 10 juillet 1998. Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 10 juli 1998.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
L. TOBBACK L. TOBBACK
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