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Vue multilingue de Arrêté Royal du 09/07/2007
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Arrêté royal relatif à l'organisation des filières de métiers, domaines d'expertise et pôles de compétence. - Traduction allemande Koninklijk besluit betreffende de organisatie van de vakrichtingen, expertisedomeinen en competentiepools. - Duitse vertaling
MINISTERE DE LA DEFENSE 9 JUILLET 2007. - Arrêté royal relatif à l'organisation des filières de métiers, domaines d'expertise et pôles de compétence. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de MINISTERIE VAN LANDSVERDEDIGING 9 JULI 2007. - Koninklijk besluit betreffende de organisatie van de vakrichtingen, expertisedomeinen en competentiepools. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 9 juillet 2007 relatif à l'organisation des filières besluit van 9 juli 2007 betreffende de organisatie van de
de métiers, domaines d'expertise et pôles de compétence (Moniteur vakrichtingen, expertisedomeinen en competentiepools (Belgisch
belge du 8 août 2007). staatsblad van 8 augustus 2007).
MINISTERIUM DER LANDESVERTEIDIGUNG MINISTERIUM DER LANDESVERTEIDIGUNG
9. JULI 2007 - Königlicher Erlass bezüglich der Organisation der 9. JULI 2007 - Königlicher Erlass bezüglich der Organisation der
Fachrichtungen und Kompetenzpools Fachrichtungen und Kompetenzpools
ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 28. Februar 2007 zur Festlegung des Statuts Aufgrund des Gesetzes vom 28. Februar 2007 zur Festlegung des Statuts
der Militärpersonen des aktiven Kaders der Streitkräfte, insbesondere der Militärpersonen des aktiven Kaders der Streitkräfte, insbesondere
der Artikel 38 Absatz 1, 40, 41, 42, 243 und 272; der Artikel 38 Absatz 1, 40, 41, 42, 243 und 272;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 5. Oktober 1976 zur Festlegung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 5. Oktober 1976 zur Festlegung
der Offizierskorps der Streitkräfte, abgeändert durch die Königlichen der Offizierskorps der Streitkräfte, abgeändert durch die Königlichen
Erlasse vom 24. Juni 1977, 8. November 1979, 25. Juni 1991 und 14. Erlasse vom 24. Juni 1977, 8. November 1979, 25. Juni 1991 und 14.
Juli 1998; Juli 1998;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 13. Januar 2003 bezüglich der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 13. Januar 2003 bezüglich der
Organisation der Korps und Spezialitäten, denen die Unteroffiziere der Organisation der Korps und Spezialitäten, denen die Unteroffiziere der
Streitkräfte zugeteilt werden; Streitkräfte zugeteilt werden;
Aufgrund des am 5. April 2007 geschlossenen Protokolls des Aufgrund des am 5. April 2007 geschlossenen Protokolls des
Verhandlungsausschusses des Militärpersonals; Verhandlungsausschusses des Militärpersonals;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 42.981/4 des Staatsrates vom 30. Mai 2007, Aufgrund des Gutachtens Nr. 42.981/4 des Staatsrates vom 30. Mai 2007,
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Landesverteidigung, Auf Vorschlag Unseres Ministers der Landesverteidigung,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
KAPITEL I - Allgemeine Bestimmung KAPITEL I - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Für die Anwendung vorliegenden Erlasses versteht man Artikel 1 - Für die Anwendung vorliegenden Erlasses versteht man
unter: unter:
1. "dem Gesetz": das Gesetz vom 28. Februar 2007 zur Festlegung des 1. "dem Gesetz": das Gesetz vom 28. Februar 2007 zur Festlegung des
Statuts der Militärpersonen und angehenden Militärpersonen des aktiven Statuts der Militärpersonen und angehenden Militärpersonen des aktiven
Kaders der Streitkräfte; Kaders der Streitkräfte;
2. "dem Königlichen Erlass vom 5. Oktober 1976": der Königliche Erlass 2. "dem Königlichen Erlass vom 5. Oktober 1976": der Königliche Erlass
vom 5. Oktober 1976 zur Festlegung der Offizierskorps der vom 5. Oktober 1976 zur Festlegung der Offizierskorps der
Streitkräfte; Streitkräfte;
3. "dem Königlichen Erlass vom 13. Januar 2003": der Königliche Erlass 3. "dem Königlichen Erlass vom 13. Januar 2003": der Königliche Erlass
vom 13. Januar 2003 bezüglich der Organisation der Korps und vom 13. Januar 2003 bezüglich der Organisation der Korps und
Spezialitäten, denen die Unteroffiziere der Streitkräfte zugeteilt Spezialitäten, denen die Unteroffiziere der Streitkräfte zugeteilt
werden. werden.
KAPITEL II - Die Fachrichtungen und Kompetenzpools KAPITEL II - Die Fachrichtungen und Kompetenzpools
Art. 2 - Gemäß Artikel 38/1 des Gesetzes werden die Offiziere, mit Art. 2 - Gemäß Artikel 38/1 des Gesetzes werden die Offiziere, mit
Ausnahme der Offiziere, die in einem Dienstgrad eines Generaloffiziers Ausnahme der Offiziere, die in einem Dienstgrad eines Generaloffiziers
ernannt oder eingesetzt sind, sowie die Unteroffiziere in eine der in ernannt oder eingesetzt sind, sowie die Unteroffiziere in eine der in
der Tabelle I der Anlage A zu vorliegendem Erlass bestimmten der Tabelle I der Anlage A zu vorliegendem Erlass bestimmten
Fachrichtungen eingetragen. Fachrichtungen eingetragen.
Diese Militärpersonen können einen oder mehrere der in der Tabelle II Diese Militärpersonen können einen oder mehrere der in der Tabelle II
der Anlage A zu vorliegendem Erlass bestimmten Kompetenzpools der Anlage A zu vorliegendem Erlass bestimmten Kompetenzpools
erwerben. erwerben.
Art. 3 - [...] Art. 3 - [...]
[Art. 3 aufgehoben durch Art. 5 des K.E. vom 1. Oktober 2013 (B.S. vom [Art. 3 aufgehoben durch Art. 5 des K.E. vom 1. Oktober 2013 (B.S. vom
8. Oktober 2013)] 8. Oktober 2013)]
Art. 4 - Der Generaldirektor Human Resources oder die von ihm dazu Art. 4 - Der Generaldirektor Human Resources oder die von ihm dazu
angewiesene Behörde ist die Behörde im Sinne der Artikel 40 und 41 des angewiesene Behörde ist die Behörde im Sinne der Artikel 40 und 41 des
Gesetzes. Gesetzes.
KAPITEL III - Aufhebungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen KAPITEL III - Aufhebungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 5 - Es werden aufgehoben: Art. 5 - Es werden aufgehoben:
1. der Königliche Erlass vom 5. Oktober 1976, abgeändert durch die 1. der Königliche Erlass vom 5. Oktober 1976, abgeändert durch die
Königlichen Erlasse vom 24. Juni 1977, 8. November 1979, 25. Juni 1991 Königlichen Erlasse vom 24. Juni 1977, 8. November 1979, 25. Juni 1991
und 14. Juli 1998; und 14. Juli 1998;
2. der Königliche Erlass vom 13. Januar 2003. 2. der Königliche Erlass vom 13. Januar 2003.
Bis zum vom König bestimmten Datum finden die Bestimmungen der Bis zum vom König bestimmten Datum finden die Bestimmungen der
Königlichen Erlasse vom 5. Oktober 1976 und 13. Januar 2003 jedoch Königlichen Erlasse vom 5. Oktober 1976 und 13. Januar 2003 jedoch
weiterhin Anwendung für die Veranstaltung der Beförderungsausschüsse, weiterhin Anwendung für die Veranstaltung der Beförderungsausschüsse,
die zur Prüfung der Bewerbungen um die Dienstgrade eines höheren die zur Prüfung der Bewerbungen um die Dienstgrade eines höheren
Offiziers und eines höheren Unteroffiziers eingesetzt werden. Offiziers und eines höheren Unteroffiziers eingesetzt werden.
Art. 6 - Die in den Königlichen Erlassen vom 5. Oktober 1976 und 13. Art. 6 - Die in den Königlichen Erlassen vom 5. Oktober 1976 und 13.
Januar 2003 aufgeführten Korps und Spezialitäten werden in Anwendung Januar 2003 aufgeführten Korps und Spezialitäten werden in Anwendung
von Artikel 243 §§ 2 bis 4 des Gesetzes in die in Artikel 2 gemäß den von Artikel 243 §§ 2 bis 4 des Gesetzes in die in Artikel 2 gemäß den
Tabellen I und II der Anlage B zu vorliegendem Tabellen I und II der Anlage B zu vorliegendem
Erlass bestimmten Fachrichtungen aufgenommen. Erlass bestimmten Fachrichtungen aufgenommen.
Die Militärperson kann allerdings nach den in Artikel 7 § 2 bestimmten Die Militärperson kann allerdings nach den in Artikel 7 § 2 bestimmten
Kriterien in eine Fachrichtung eingetragen werden. Kriterien in eine Fachrichtung eingetragen werden.
Die vom Generaldirektor Human Resources angewiesene Behörde nimmt die Die vom Generaldirektor Human Resources angewiesene Behörde nimmt die
in den vorigen Absätzen erwähnte initiale Eintragung in eine in den vorigen Absätzen erwähnte initiale Eintragung in eine
Fachrichtung vor. Fachrichtung vor.
Art. 7 - § 1 - Wenn sie in eine Fachrichtung eingetragen wird, wird Art. 7 - § 1 - Wenn sie in eine Fachrichtung eingetragen wird, wird
die betreffende Militärperson davon durch schriftliche Notifizierung die betreffende Militärperson davon durch schriftliche Notifizierung
in Kenntnis gesetzt. in Kenntnis gesetzt.
Die betreffende Militärperson kann, innerhalb von sechzig Werktagen Die betreffende Militärperson kann, innerhalb von sechzig Werktagen
nach der Notifizierung, einen Antrag beim Generaldirektor Human nach der Notifizierung, einen Antrag beim Generaldirektor Human
Resources einreichen, um die Fachrichtung zu wechseln. Resources einreichen, um die Fachrichtung zu wechseln.
Der Generaldirektor Human Resources oder die von ihm angewiesene Der Generaldirektor Human Resources oder die von ihm angewiesene
Behörde entscheidet, ob dem Antrag der Militärperson stattgegeben bzw. Behörde entscheidet, ob dem Antrag der Militärperson stattgegeben bzw.
nicht stattgegeben werden kann. Diese Entscheidung wird der nicht stattgegeben werden kann. Diese Entscheidung wird der
betreffenden Militärperson innerhalb von sechzig Werktagen nach der betreffenden Militärperson innerhalb von sechzig Werktagen nach der
Antragstellung zugestellt. Antragstellung zugestellt.
§ 2 - Die Kriterien zur Eintragung in eine Fachrichtung oder zur § 2 - Die Kriterien zur Eintragung in eine Fachrichtung oder zur
Erwerbung eines Kompetenzpools sind die Kompetenzen jeder Erwerbung eines Kompetenzpools sind die Kompetenzen jeder
Militärperson, nach der Personalkategorie, der sie am Tag vor Militärperson, nach der Personalkategorie, der sie am Tag vor
Inkrafttreten dieser Bestimmung angehörte, worunter: Inkrafttreten dieser Bestimmung angehörte, worunter:
1. die infolge der erfolgreich absolvierten Grundausbildung und, 1. die infolge der erfolgreich absolvierten Grundausbildung und,
gegebenenfalls, Weiterbildung erworbenen Kenntnisse; gegebenenfalls, Weiterbildung erworbenen Kenntnisse;
2. die infolge der erfolgreich absolvierten nichtstatutarischen 2. die infolge der erfolgreich absolvierten nichtstatutarischen
Ausbildungen erworbenen Kenntnisse; Ausbildungen erworbenen Kenntnisse;
3. die, je nach dem Fall, mit einer Fachrichtung oder einem 3. die, je nach dem Fall, mit einer Fachrichtung oder einem
Kompetenzpool verbundene Berufserfahrung. Kompetenzpool verbundene Berufserfahrung.
Die Eintragung erfolgt auf der Basis des Personalbedarfs der Die Eintragung erfolgt auf der Basis des Personalbedarfs der
Streitkräfte. Streitkräfte.
Art. 8 - Vorliegender Erlass tritt in Kraft am vom König für das Art. 8 - Vorliegender Erlass tritt in Kraft am vom König für das
Inkrafttreten der Artikel 38 Absatz 1, 40, 41, 42 und 243 des Gesetzes Inkrafttreten der Artikel 38 Absatz 1, 40, 41, 42 und 243 des Gesetzes
bestimmten Datum. bestimmten Datum.
Art. 9 - Unser Minister der Landesverteidigung ist mit der Ausführung Art. 9 - Unser Minister der Landesverteidigung ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 9. Juli 2007 Gegeben zu Brüssel, den 9. Juli 2007
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Landesverteidigung Der Minister der Landesverteidigung
A. FLAHAUT A. FLAHAUT
Anlage A zum Königlichen Erlass vom 9. Juli 2007 bezüglich der Anlage A zum Königlichen Erlass vom 9. Juli 2007 bezüglich der
Organisation der Fachrichtungen und Kompetenzpools Organisation der Fachrichtungen und Kompetenzpools
Tabelle I Fachrichtungen Tabelle I Fachrichtungen
Allgemeine Unterstützung Allgemeine Unterstützung
Informationssammlung Informationssammlung
Betätigung von Bodenwaffensystemen Betätigung von Bodenwaffensystemen
Betätigung von Luftwaffensystemen Betätigung von Luftwaffensystemen
Betätigung von Marinewaffensystemen Betätigung von Marinewaffensystemen
Flugsicherung Flugsicherung
Sanitätsdienstliche Unterstützung Sanitätsdienstliche Unterstützung
Militär- und Zivilpionierwesen Militär- und Zivilpionierwesen
''Supply chain'' und Mobilität ''Supply chain'' und Mobilität
Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Techniken des Bodenmaterials Techniken des Bodenmaterials
Techniken des Luftmaterials Techniken des Luftmaterials
Techniken des Marinematerials Techniken des Marinematerials
Medizinische Techniken Medizinische Techniken
Musiker Musiker
Sondertechniken Sondertechniken
Tabelle II Kompetenzpools Tabelle II Kompetenzpools
Analyse und Nutzung der Nachrichten und Sicherheit Analyse und Nutzung der Nachrichten und Sicherheit
Haushalt und Finanzen Haushalt und Finanzen
Verwaltung Human Resources und Organisationen Verwaltung Human Resources und Organisationen
Verwaltung Material Resources und Infrastruktur Verwaltung Material Resources und Infrastruktur
Image und Öffentlichkeitsarbeit Image und Öffentlichkeitsarbeit
''Joint and Combined''-Operationen ''Joint and Combined''-Operationen
Politische und Militärangelegenheiten Politische und Militärangelegenheiten
Umwelt und Prävention Umwelt und Prävention
Allgemeine Verwaltung Allgemeine Verwaltung
Anlage B zum Königlichen Erlass vom 9. Juli 2007 Anlage B zum Königlichen Erlass vom 9. Juli 2007
bezüglich der Organisation der Fachrichtungen und Kompetenzpools bezüglich der Organisation der Fachrichtungen und Kompetenzpools
Tabelle I: Integration der Korps/Spezialitäten des Heeres, der Tabelle I: Integration der Korps/Spezialitäten des Heeres, der
Luftstreitkräfte, der Marine, des Sanitätsdienstes und des Sonderkorps Luftstreitkräfte, der Marine, des Sanitätsdienstes und des Sonderkorps
der Musiker in die Fachrichtungen für die Offiziere der Musiker in die Fachrichtungen für die Offiziere
Korps und Spezialitäten des Königlichen Erlasses vom 5. Oktober 1976 Korps und Spezialitäten des Königlichen Erlasses vom 5. Oktober 1976
zur Festlegung der Offizierskorps der Streitkräfte (a) zur Festlegung der Offizierskorps der Streitkräfte (a)
Fachrichtungen (FR) (a) Fachrichtungen (FR) (a)
Heer Heer
Infanterie Infanterie
FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
Panzertruppen Panzertruppen
FR Informationssammlung FR Informationssammlung
FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
Artillerie Artillerie
FR Informationssammlung FR Informationssammlung
FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
FR Betätigung von Luftwaffensystemen FR Betätigung von Luftwaffensystemen
Pionierwesen Pionierwesen
FR Militär- und Zivilpionierwesen FR Militär- und Zivilpionierwesen
Fernmeldetruppen Fernmeldetruppen
FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Logistik Logistik
FR "Supply chain" und Mobilität FR "Supply chain" und Mobilität
FR Militär- und Zivilpionierwesen FR Militär- und Zivilpionierwesen
FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken des Bodenmaterials
FR Techniken des Luftmaterials FR Techniken des Luftmaterials
FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Verwaltung Verwaltung
FR Allgemeine Unterstützung FR Allgemeine Unterstützung
Luftstreit-kräfte Luftstreit-kräfte
Fliegendes Personal Fliegendes Personal
FR Betätigung von Luftwaffensystemen FR Betätigung von Luftwaffensystemen
Nichtfliegendes Personal Nichtfliegendes Personal
FR Allgemeine Unterstützung FR Allgemeine Unterstützung
FR "Supply chain" und Mobilität FR "Supply chain" und Mobilität
FR Informationssammlung FR Informationssammlung
FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
FR Betätigung von Luftwaffensystemen FR Betätigung von Luftwaffensystemen
FR Flugsicherung FR Flugsicherung
FR Militär- und Zivilpionierwesen FR Militär- und Zivilpionierwesen
FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
FR Techniken des Luftmaterials FR Techniken des Luftmaterials
FR Sondertechniken FR Sondertechniken
Leichtes Flugwesen Leichtes Flugwesen
FR Betätigung von Luftwaffensystemen FR Betätigung von Luftwaffensystemen
Marine Marine
Marinepersonal Marinepersonal
FR Betätigung von Luftwaffensystemen FR Betätigung von Luftwaffensystemen
FR Betätigung von Marinewaffensystemen FR Betätigung von Marinewaffensystemen
FR Techniken des Marinematerials FR Techniken des Marinematerials
FR Allgemeine Unterstützung FR Allgemeine Unterstützung
FR "Supply chain" und Mobilität FR Sondertechniken FR "Supply chain" und Mobilität FR Sondertechniken
Sanitäts-dienst Sanitäts-dienst
Medizinisch-technisch Medizinisch-technisch
FR Medizinische Techniken FR Medizinische Techniken
Medizinisch unterstützend Medizinisch unterstützend
FR Sanitätsdienstliche Unterstützung FR Sanitätsdienstliche Unterstützung
FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Musiker Musiker
Musiker Heer Musiker Heer
FR Musiker FR Musiker
Musiker Luftstreitkräfte Musiker Luftstreitkräfte
FR Musiker FR Musiker
Musiker Marine Musiker Marine
FR Musiker FR Musiker
(a) Die Offiziere jedes Korps und jeder Spezialität des Heeres, der (a) Die Offiziere jedes Korps und jeder Spezialität des Heeres, der
Luftstreitkräfte, der Marine und des Sanitätsdienstes können auch nach Luftstreitkräfte, der Marine und des Sanitätsdienstes können auch nach
den in Artikel 7 § 2 bestimmten Kriterien in jede Fachrichtung den in Artikel 7 § 2 bestimmten Kriterien in jede Fachrichtung
eingetragen werden. eingetragen werden.
Tabelle II: Integration der Korps/Spezialitäten des Heeres, der Tabelle II: Integration der Korps/Spezialitäten des Heeres, der
Luftstreitkräfte, der Marine, des Sanitätsdienstes und des Sonderkorps Luftstreitkräfte, der Marine, des Sanitätsdienstes und des Sonderkorps
der Musiker in die Fachrichtungen für die Unteroffiziere der Musiker in die Fachrichtungen für die Unteroffiziere
Korps und Spezialitäten des Königlichen Erlasses vom 13. Januar 2003 Korps und Spezialitäten des Königlichen Erlasses vom 13. Januar 2003
bezüglich der Organisation der Korps und Spezialitäten, denen die bezüglich der Organisation der Korps und Spezialitäten, denen die
Unteroffiziere der Streitkräfte zugeteilt werden (a) Unteroffiziere der Streitkräfte zugeteilt werden (a)
Fachrichtungen (FR) (a) Fachrichtungen (FR) (a)
Heer Heer
Infanterie Infanterie
Infanterie Infanterie
FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
Leibeserziehung Leibeserziehung
FR Allgemeine Unterstützung FR Allgemeine Unterstützung
Panzertruppen Panzertruppen
Panzer Panzer
FR Informationssammlung FR Informationssammlung
FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
Aufklärung Aufklärung
FR Informationssammlung FR Informationssammlung
FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
Gefechtsfeldüberwachung Gefechtsfeldüberwachung
FR Informationssammlung FR Informationssammlung
FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
Artillerie Artillerie
Feldartillerie Feldartillerie
FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
Flugabwehrartillerie Flugabwehrartillerie
FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
UAV UAV
FR Informationssammlung FR Informationssammlung
FR Betätigung von Luftwaffensystemen FR Betätigung von Luftwaffensystemen
Pionierwesen Pionierwesen
Gefechtspioniertruppe Gefechtspioniertruppe
FR Militär- und Zivilpionierwesen FR Militär- und Zivilpionierwesen
Schwere Pioniertruppe Schwere Pioniertruppe
FR Militär- und Zivilpionierwesen FR Militär- und Zivilpionierwesen
Kommunikations- und Informationssysteme Kommunikations- und Informationssysteme
Operator Kommunikations- und Informationssysteme Operator Kommunikations- und Informationssysteme
FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Unterstützung Informations- und Kommunikationstechnologie Unterstützung Informations- und Kommunikationstechnologie
FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Informatik Informatik
FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Heer Heer
Logistik Logistik
Spezialist Versorgung Spezialist Versorgung
FR "Supply chain" und Mobilität FR "Supply chain" und Mobilität
FR Militär- und Zivilpionierwesen FR Militär- und Zivilpionierwesen
Spezialist Transport und Kontrolle der Bewegungen Spezialist Transport und Kontrolle der Bewegungen
FR "Supply chain" und Mobilität FR "Supply chain" und Mobilität
Spezialist Catering Spezialist Catering
FR Allgemeine Unterstützung FR "Supply chain" und Mobilität FR Allgemeine Unterstützung FR "Supply chain" und Mobilität
Spezialist Munitionsrenovierung Spezialist Munitionsrenovierung
FR Militär- und Zivilpionierwesen FR Militär- und Zivilpionierwesen
Spezialist Sprengkörperräumung und -beseitigung Spezialist Sprengkörperräumung und -beseitigung
FR Militär- und Zivilpionierwesen FR Militär- und Zivilpionierwesen
Techniker Material leichtes Flugwesen und UAV Techniker Material leichtes Flugwesen und UAV
FR Techniken des Luftmaterials FR Techniken des Luftmaterials
Techniker rollendes Material und Geräte Techniker rollendes Material und Geräte
FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken des Bodenmaterials
Techniker Materialien Techniker Materialien
FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken des Bodenmaterials
Techniker Bewaffnung und Optik Techniker Bewaffnung und Optik
FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken des Bodenmaterials
FR Techniken des Luftmaterials FR Techniken des Luftmaterials
Techniker Elektronik Techniker Elektronik
FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken des Bodenmaterials
FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
FR Techniken des Luftmaterials FR Techniken des Luftmaterials
Techniker Optronik Techniker Optronik
FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken des Bodenmaterials
FR Techniken des Luftmaterials FR Techniken des Luftmaterials
Verwaltung Verwaltung
FR Allgemeine Unterstützung FR Allgemeine Unterstützung
Luftstreit-kräfte Luftstreit-kräfte
Fliegendes Personal Fliegendes Personal
Bordmechaniker Bordmechaniker
FR Betätigung von Luftwaffensystemen FR Betätigung von Luftwaffensystemen
SARSO SARSO
FR Betätigung von Luftwaffensystemen FR Betätigung von Luftwaffensystemen
Retter-Taucher Retter-Taucher
FR Betätigung von Luftwaffensystemen FR Betätigung von Luftwaffensystemen
Loadmaster-Steward Loadmaster-Steward
FR Betätigung von Luftwaffensystemen FR Betätigung von Luftwaffensystemen
Nichtfliegendes Personal Nichtfliegendes Personal
Luftoperationen Luftoperationen
FR Allgemeine Unterstützung FR Allgemeine Unterstützung
FR Informationssammlung FR Informationssammlung
FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
FR Betätigung von Luftwaffensystemen FR Betätigung von Luftwaffensystemen
FR Flugsicherung FR Flugsicherung
Technik Flugzeuge Technik Flugzeuge
FR Techniken des Luftmaterials FR Techniken des Luftmaterials
C3IS C3IS
FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Grundoperationen Grundoperationen
FR Allgemeine Unterstützung FR Allgemeine Unterstützung
FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
FR Militär- und Zivilpionierwesen FR Militär- und Zivilpionierwesen
Technische Unterstützung Technische Unterstützung
FR Allgemeine Unterstützung FR Allgemeine Unterstützung
FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken des Bodenmaterials
FR Techniken des Luftmaterials FR Techniken des Luftmaterials
Nichttechnische Unterstützung Nichttechnische Unterstützung
FR Allgemeine Unterstützung FR Allgemeine Unterstützung
FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Leichtes Flugwesen Leichtes Flugwesen
Fliegendes Personal des leichten Flugwesens Fliegendes Personal des leichten Flugwesens
FR Betätigung von Luftwaffensystemen FR Betätigung von Luftwaffensystemen
Marine Marine
Marinepersonal Marinepersonal
Nautischer Dienst Nautischer Dienst
FR Betätigung von Marinewaffensystemen FR Betätigung von Marinewaffensystemen
Diplomiert in Navigation Diplomiert in Navigation
FR Betätigung von Marinewaffensystemen FR Betätigung von Marinewaffensystemen
Detektor Detektor
FR Betätigung von Marinewaffensystemen FR Betätigung von Marinewaffensystemen
Waffentechniker Waffentechniker
FR Betätigung von Marinewaffensystemen FR Betätigung von Marinewaffensystemen
Taucher-Minenräumer Taucher-Minenräumer
FR Betätigung von Marinewaffensystemen FR Betätigung von Marinewaffensystemen
FR Militär- und Zivilpionierwesen FR Militär- und Zivilpionierwesen
Marinefernmeldewesen Marinefernmeldewesen
FR Betätigung von Marinewaffensystemen FR Betätigung von Marinewaffensystemen
FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Waffentechnischer Dienst Waffentechnischer Dienst
FR Techniken des Marinematerials FR Techniken des Marinematerials
Technischer Dienst Technischer Dienst
FR Techniken des Marinematerials FR Techniken des Marinematerials
Schiffszimmermann Schiffszimmermann
FR Militär- und Zivilpionierwesen FR Militär- und Zivilpionierwesen
Fahrzeugreparateur Fahrzeugreparateur
FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken des Bodenmaterials
Dreher-Schlosser Dreher-Schlosser
FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken des Bodenmaterials
FR Techniken des Marinematerials FR Techniken des Marinematerials
Marineinfanterie Marineinfanterie
FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
Verwaltung Verwaltung
FR Allgemeine Unterstützung FR Allgemeine Unterstützung
Versorgung Versorgung
FR "Supply chain" und Mobilität FR "Supply chain" und Mobilität
Koch Koch
FR Allgemeine Unterstützung FR Allgemeine Unterstützung
Sanitäts-dienst Sanitäts-dienst
Medizinisch unterstützendes Personal Medizinisch unterstützendes Personal
FR Sanitätsdienstliche Unterstützung FR Sanitätsdienstliche Unterstützung
FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Musiker Musiker
Musiker Heer Musiker Heer
FR Musiker FR Musiker
Musiker Luftstreitkräfte Musiker Luftstreitkräfte
FR Musiker FR Musiker
Musiker Marine Musiker Marine
FR Musiker FR Musiker
(a) Die Unteroffiziere jedes Korps und jeder Spezialität des Heeres, (a) Die Unteroffiziere jedes Korps und jeder Spezialität des Heeres,
der Luftstreitkräfte, der Marine und des Sanitätsdienstes sowie die der Luftstreitkräfte, der Marine und des Sanitätsdienstes sowie die
Unteroffiziere Musiker können auch nach den in Artikel 7 § 2 Unteroffiziere Musiker können auch nach den in Artikel 7 § 2
bestimmten Kriterien in jede Fachrichtung eingetragen werden. bestimmten Kriterien in jede Fachrichtung eingetragen werden.
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