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| Arrêté royal portant exécution de l'article 29, § 4, du Code d'Instruction Criminelle. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 29, § 4, van het Wetboek van Strafvordering. - Duitse vertaling |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE | FEDERALE OVERHEIDSDIENST JUSTITIE |
| 9 FEVRIER 2020. - Arrêté royal portant exécution de l'article 29, § 4, | 9 FEBRUARI 2020. - Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 29, § |
| du Code d'Instruction Criminelle. - Traduction allemande | 4, van het Wetboek van Strafvordering. - Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
| l'arrêté royal du 9 février 2020 portant exécution de l'article 29, § | besluit van 9 februari 2020 tot uitvoering van artikel 29, § 4, van |
| 4, du Code d'Instruction Criminelle (Moniteur belge du 24 février | het Wetboek van Strafvordering (Belgisch Staatsblad van 24 februari |
| 2020). | 2020). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ |
| 9. FEBRUAR 2020 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 29 § 4 | 9. FEBRUAR 2020 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 29 § 4 |
| des Strafprozessgesetzbuches | des Strafprozessgesetzbuches |
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruß! | Unser Gruß! |
| Aufgrund des Strafprozessgesetzbuches, des Artikels 29 § 4, abgeändert | Aufgrund des Strafprozessgesetzbuches, des Artikels 29 § 4, abgeändert |
| durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Mai 2019; | durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Mai 2019; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. November 2019 | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. November 2019 |
| und 8. November 2019; | und 8. November 2019; |
| Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 12. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 12. |
| November 2019; | November 2019; |
| Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die | Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die |
| gemäß Artikel 6 § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung | gemäß Artikel 6 § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung |
| verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung | verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung |
| durchgeführt worden ist; | durchgeführt worden ist; |
| Aufgrund des Gutachtens Nr. 66.829/1 des Staatsrates vom 16. Januar | Aufgrund des Gutachtens Nr. 66.829/1 des Staatsrates vom 16. Januar |
| 2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
| 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
| Auf Vorschlag des Ministers der Justiz und des Ministers der Finanzen | Auf Vorschlag des Ministers der Justiz und des Ministers der Finanzen |
| und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber | und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber |
| beraten haben, | beraten haben, |
| Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - Die in Artikel 29 § 3 des Strafprozessgesetzbuches | Artikel 1 - Die in Artikel 29 § 3 des Strafprozessgesetzbuches |
| erwähnten Taten, deren Untersuchung schwerwiegende Indizien für | erwähnten Taten, deren Untersuchung schwerwiegende Indizien für |
| organisierte oder nicht organisierte schwere Steuerhinterziehung | organisierte oder nicht organisierte schwere Steuerhinterziehung |
| aufweist und die laut der Steuergesetze und der zu deren Ausführung | aufweist und die laut der Steuergesetze und der zu deren Ausführung |
| ergangenen Erlasse strafrechtliche Verstöße darstellen, müssen | ergangenen Erlasse strafrechtliche Verstöße darstellen, müssen |
| mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: | mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: |
| - Die Taten sind sowohl durch ihre Schwere als auch durch ihren | - Die Taten sind sowohl durch ihre Schwere als auch durch ihren |
| organisierten Charakter gekennzeichnet. | organisierten Charakter gekennzeichnet. |
| Der organisierte Charakter der Taten setzt die Verwendung komplexer | Der organisierte Charakter der Taten setzt die Verwendung komplexer |
| Konstruktionen oder Mechanismen voraus, die manchmal Verfahren von | Konstruktionen oder Mechanismen voraus, die manchmal Verfahren von |
| internationalem Umfang verwenden. | internationalem Umfang verwenden. |
| Die Schwere der angezeigten Taten betrifft unter anderem | Die Schwere der angezeigten Taten betrifft unter anderem |
| Steuerpflichtige, die willentlich und wiederholt oder mehrfach | Steuerpflichtige, die willentlich und wiederholt oder mehrfach |
| Verstöße gegen die Steuergesetze oder die zu deren Ausführung | Verstöße gegen die Steuergesetze oder die zu deren Ausführung |
| ergangenen Erlasse begehen. Die Taten können ebenfalls als | ergangenen Erlasse begehen. Die Taten können ebenfalls als |
| schwerwiegend angesehen werden, wenn der Betrug mit der Anfertigung | schwerwiegend angesehen werden, wenn der Betrug mit der Anfertigung |
| oder Verwendung falscher Dokumente verbunden ist oder wenn der Betrag | oder Verwendung falscher Dokumente verbunden ist oder wenn der Betrag |
| der Verrichtung erheblich oder ungewöhnlich ist. | der Verrichtung erheblich oder ungewöhnlich ist. |
| - Es gibt schwerwiegende Indizien, dass die Taten zusammenhängend sind | - Es gibt schwerwiegende Indizien, dass die Taten zusammenhängend sind |
| mit gemeinrechtlichen Verstößen, die einen schwerwiegenden | mit gemeinrechtlichen Verstößen, die einen schwerwiegenden |
| finanziellen, wirtschaftlichen, steuerlichen oder sozialen Aspekt oder | finanziellen, wirtschaftlichen, steuerlichen oder sozialen Aspekt oder |
| schwerwiegende Korruptionsmerkmale aufweisen. | schwerwiegende Korruptionsmerkmale aufweisen. |
| - Für die Untersuchung der Taten müssen gerichtliche | - Für die Untersuchung der Taten müssen gerichtliche |
| Untersuchungshandlungen vorgenommen werden, die eine Zwangsmaßnahme | Untersuchungshandlungen vorgenommen werden, die eine Zwangsmaßnahme |
| beinhalten. | beinhalten. |
| - Es gibt schwerwiegende Indizien, dass die Taten der Finanzierung der | - Es gibt schwerwiegende Indizien, dass die Taten der Finanzierung der |
| Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung oder einer kriminellen | Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung oder einer kriminellen |
| Organisation dienen. | Organisation dienen. |
| Art. 2 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Januar 2020. | Art. 2 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Januar 2020. |
| Art. 3 - Der für Justiz zuständige Minister und der für Finanzen | Art. 3 - Der für Justiz zuständige Minister und der für Finanzen |
| zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung | zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung |
| des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 9. Februar 2020 | Gegeben zu Brüssel, den 9. Februar 2020 |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Vizepremierminister und Minister der Justiz | Der Vizepremierminister und Minister der Justiz |
| K. GEENS | K. GEENS |
| Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen | Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen |
| A. DE CROO | A. DE CROO |