Etaamb.openjustice.be
Vue multilingue de Arrêté Royal du 09/02/2020
← Retour vers "Arrêté royal portant exécution de l'article 29, § 4, du Code d'Instruction Criminelle. - Traduction allemande "
Arrêté royal portant exécution de l'article 29, § 4, du Code d'Instruction Criminelle. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 29, § 4, van het Wetboek van Strafvordering. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE FEDERALE OVERHEIDSDIENST JUSTITIE
9 FEVRIER 2020. - Arrêté royal portant exécution de l'article 29, § 4, 9 FEBRUARI 2020. - Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 29, §
du Code d'Instruction Criminelle. - Traduction allemande 4, van het Wetboek van Strafvordering. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 9 février 2020 portant exécution de l'article 29, § besluit van 9 februari 2020 tot uitvoering van artikel 29, § 4, van
4, du Code d'Instruction Criminelle (Moniteur belge du 24 février het Wetboek van Strafvordering (Belgisch Staatsblad van 24 februari
2020). 2020).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
9. FEBRUAR 2020 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 29 § 4 9. FEBRUAR 2020 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 29 § 4
des Strafprozessgesetzbuches des Strafprozessgesetzbuches
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Strafprozessgesetzbuches, des Artikels 29 § 4, abgeändert Aufgrund des Strafprozessgesetzbuches, des Artikels 29 § 4, abgeändert
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Mai 2019; durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Mai 2019;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. November 2019 Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. November 2019
und 8. November 2019; und 8. November 2019;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 12. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 12.
November 2019; November 2019;
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die
gemäß Artikel 6 § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung gemäß Artikel 6 § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung
verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung
durchgeführt worden ist; durchgeführt worden ist;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 66.829/1 des Staatsrates vom 16. Januar Aufgrund des Gutachtens Nr. 66.829/1 des Staatsrates vom 16. Januar
2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers der Justiz und des Ministers der Finanzen Auf Vorschlag des Ministers der Justiz und des Ministers der Finanzen
und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber
beraten haben, beraten haben,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Die in Artikel 29 § 3 des Strafprozessgesetzbuches Artikel 1 - Die in Artikel 29 § 3 des Strafprozessgesetzbuches
erwähnten Taten, deren Untersuchung schwerwiegende Indizien für erwähnten Taten, deren Untersuchung schwerwiegende Indizien für
organisierte oder nicht organisierte schwere Steuerhinterziehung organisierte oder nicht organisierte schwere Steuerhinterziehung
aufweist und die laut der Steuergesetze und der zu deren Ausführung aufweist und die laut der Steuergesetze und der zu deren Ausführung
ergangenen Erlasse strafrechtliche Verstöße darstellen, müssen ergangenen Erlasse strafrechtliche Verstöße darstellen, müssen
mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Die Taten sind sowohl durch ihre Schwere als auch durch ihren - Die Taten sind sowohl durch ihre Schwere als auch durch ihren
organisierten Charakter gekennzeichnet. organisierten Charakter gekennzeichnet.
Der organisierte Charakter der Taten setzt die Verwendung komplexer Der organisierte Charakter der Taten setzt die Verwendung komplexer
Konstruktionen oder Mechanismen voraus, die manchmal Verfahren von Konstruktionen oder Mechanismen voraus, die manchmal Verfahren von
internationalem Umfang verwenden. internationalem Umfang verwenden.
Die Schwere der angezeigten Taten betrifft unter anderem Die Schwere der angezeigten Taten betrifft unter anderem
Steuerpflichtige, die willentlich und wiederholt oder mehrfach Steuerpflichtige, die willentlich und wiederholt oder mehrfach
Verstöße gegen die Steuergesetze oder die zu deren Ausführung Verstöße gegen die Steuergesetze oder die zu deren Ausführung
ergangenen Erlasse begehen. Die Taten können ebenfalls als ergangenen Erlasse begehen. Die Taten können ebenfalls als
schwerwiegend angesehen werden, wenn der Betrug mit der Anfertigung schwerwiegend angesehen werden, wenn der Betrug mit der Anfertigung
oder Verwendung falscher Dokumente verbunden ist oder wenn der Betrag oder Verwendung falscher Dokumente verbunden ist oder wenn der Betrag
der Verrichtung erheblich oder ungewöhnlich ist. der Verrichtung erheblich oder ungewöhnlich ist.
- Es gibt schwerwiegende Indizien, dass die Taten zusammenhängend sind - Es gibt schwerwiegende Indizien, dass die Taten zusammenhängend sind
mit gemeinrechtlichen Verstößen, die einen schwerwiegenden mit gemeinrechtlichen Verstößen, die einen schwerwiegenden
finanziellen, wirtschaftlichen, steuerlichen oder sozialen Aspekt oder finanziellen, wirtschaftlichen, steuerlichen oder sozialen Aspekt oder
schwerwiegende Korruptionsmerkmale aufweisen. schwerwiegende Korruptionsmerkmale aufweisen.
- Für die Untersuchung der Taten müssen gerichtliche - Für die Untersuchung der Taten müssen gerichtliche
Untersuchungshandlungen vorgenommen werden, die eine Zwangsmaßnahme Untersuchungshandlungen vorgenommen werden, die eine Zwangsmaßnahme
beinhalten. beinhalten.
- Es gibt schwerwiegende Indizien, dass die Taten der Finanzierung der - Es gibt schwerwiegende Indizien, dass die Taten der Finanzierung der
Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung oder einer kriminellen Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung oder einer kriminellen
Organisation dienen. Organisation dienen.
Art. 2 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Januar 2020. Art. 2 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Januar 2020.
Art. 3 - Der für Justiz zuständige Minister und der für Finanzen Art. 3 - Der für Justiz zuständige Minister und der für Finanzen
zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 9. Februar 2020 Gegeben zu Brüssel, den 9. Februar 2020
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Vizepremierminister und Minister der Justiz Der Vizepremierminister und Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen
A. DE CROO A. DE CROO
^