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Vue multilingue de Arrêté Royal du 09/04/2007
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Arrêté royal modifiant l'annexe IV de l'arrêté royal du 27 mars 1998 relatif au Service interne pour la Prévention et la Protection au travail. - Traduction allemande Koninklijk besluit houdende wijziging van bijlage IV van het koninklijk besluit van 27 maart 1998 betreffende de Interne Dienst voor Preventie en Bescherming op het werk. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
9 AVRIL 2007. - Arrêté royal modifiant l'annexe IV de l'arrêté royal 9 APRIL 2007. - Koninklijk besluit houdende wijziging van bijlage IV
du 27 mars 1998 relatif au Service interne pour la Prévention et la van het koninklijk besluit van 27 maart 1998 betreffende de Interne
Protection au travail. - Traduction allemande Dienst voor Preventie en Bescherming op het werk. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 9 avril 2007 modifiant l'annexe IV de l'arrêté royal besluit van 9 april 2007 houdende wijziging van bijlage IV van het
du 27 mars 1998 relatif au Service interne pour la Prévention et la koninklijk besluit van 27 maart 1998 betreffende de Interne Dienst
Protection au travail (Moniteur belge du 18 juin 2007). voor Preventie en Bescherming op het werk (Belgisch Staatsblad van 18
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction juni 2007). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en vertaling bij de Adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in
exécution de l'article 76 de la loi du 31 décembre 1983 de réformes uitvoering van artikel 76 van de wet van 31 december 1983 tot
institutionnelles pour la Communauté germanophone, remplacé par hervorming der instellingen voor de Duitstalige Gemeenschap, vervangen
l'article 16 de la loi du 18 juillet 1990 et modifié par l'article 6 bij artikel 16 van de wet van 18 juli 1990 en gewijzigd bij artikel 6
de la loi du 21 avril 2007. van de wet van 21 april 2007.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE
KONZERTIERUNG KONZERTIERUNG
9. APRIL 2007 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Anlage IV zum 9. APRIL 2007 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Anlage IV zum
Königlichen Erlass vom 27. März 1998 über den Internen Dienst für Königlichen Erlass vom 27. März 1998 über den Internen Dienst für
Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der
Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit, insbesondere der Artikel Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit, insbesondere der Artikel
4 § 1 Absatz 1 und 33 § 3; 4 § 1 Absatz 1 und 33 § 3;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 über den Internen Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 über den Internen
Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz, insbesondere Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz, insbesondere
der Anlage IV Felder I bis V, eingefügt durch den Königlichen Erlass der Anlage IV Felder I bis V, eingefügt durch den Königlichen Erlass
vom 29. Januar 2007; vom 29. Januar 2007;
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Gefahrenverhütung und Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Gefahrenverhütung und
Schutz am Arbeitsplatz vom 27. Oktober 2006; Schutz am Arbeitsplatz vom 27. Oktober 2006;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 42.100/1 des Staatsrates vom 1. Februar Aufgrund des Gutachtens Nr. 42.100/1 des Staatsrates vom 1. Februar
2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der 2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag unseres Ministers der Beschäftigung Auf Vorschlag unseres Ministers der Beschäftigung
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Die Felder I bis V der Anlage IV zum Königlichen Erlass Artikel 1 - Die Felder I bis V der Anlage IV zum Königlichen Erlass
vom 27. März 1998 über den Internen Dienst für Gefahrenverhütung und vom 27. März 1998 über den Internen Dienst für Gefahrenverhütung und
Schutz am Arbeitsplatz, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 29. Schutz am Arbeitsplatz, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 29.
Januar 2007, werden durch die Felder I bis V, die als Anlage zu Januar 2007, werden durch die Felder I bis V, die als Anlage zu
vorliegendem Erlass beigefügt sind, ersetzt. vorliegendem Erlass beigefügt sind, ersetzt.
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Art. 3 - Unser Minister der Beschäftigung ist mit der Ausführung des Art. 3 - Unser Minister der Beschäftigung ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 9. April 2007 Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 9. April 2007
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Beschäftigung Der Minister der Beschäftigung
P. VANVELTHOVEN P. VANVELTHOVEN
Anlage Anlage
I. Auskünfte über die Karte I. Auskünfte über die Karte
1. Jahr 1. Jahr
2. Chronologische Nummer der Karte innerhalb des Jahres 2. Chronologische Nummer der Karte innerhalb des Jahres
II. Auskünfte über den Arbeitgeber II. Auskünfte über den Arbeitgeber
1. Name, Vornamen, vollständige Adresse des Arbeitgebers 1. Name, Vornamen, vollständige Adresse des Arbeitgebers
(Postleitzahl, Gemeinde, Strasse und Nummer), Unternehmensnummer und (Postleitzahl, Gemeinde, Strasse und Nummer), Unternehmensnummer und
für Arbeitgeber mit mehreren Niederlassungen die für Arbeitgeber mit mehreren Niederlassungen die
Niederlassungseinheitsnummer Niederlassungseinheitsnummer
2. Gegenstand des Unternehmens 2. Gegenstand des Unternehmens
III. Auskünfte über das Opfer III. Auskünfte über das Opfer
1. Name, Vornamen und Wohnsitz des Opfers (Postleitzahl, Gemeinde, 1. Name, Vornamen und Wohnsitz des Opfers (Postleitzahl, Gemeinde,
Strasse und Nummer) Strasse und Nummer)
2. Nummer der Eintragung im Personalregister 2. Nummer der Eintragung im Personalregister
3. Berufskategorie 3. Berufskategorie
4. Geschlecht 4. Geschlecht
5. Staatsangehörigkeit 5. Staatsangehörigkeit
6. Geburtsdatum 6. Geburtsdatum
7. Personenstand 7. Personenstand
8. Gewöhnlicher Beruf im Unternehmen 8. Gewöhnlicher Beruf im Unternehmen
9. Arbeitsplatz 9. Arbeitsplatz
- Gewöhnlicher Arbeitsplatz - Gewöhnlicher Arbeitsplatz
- Vorübergehender oder mobiler Arbeitsplatz - Vorübergehender oder mobiler Arbeitsplatz
- Anderer Arbeitsplatz - Anderer Arbeitsplatz
10. Tag des Dienstantritts 10. Tag des Dienstantritts
11. Berufsalter im Unternehmen 11. Berufsalter im Unternehmen
12. Arbeitsstundenplan des Opfers am Tag des Unfalls 12. Arbeitsstundenplan des Opfers am Tag des Unfalls
IV. Auskünfte über den Unfall IV. Auskünfte über den Unfall
1. Unfallort 1. Unfallort
- am Unternehmenssitz (Adresse genau angeben - siehe Feld II Punkt 1) - am Unternehmenssitz (Adresse genau angeben - siehe Feld II Punkt 1)
- auf öffentlicher Strasse - Verkehrsunfall? Ja - Nein - auf öffentlicher Strasse - Verkehrsunfall? Ja - Nein
- an einem anderen Ort (Adresse genau angeben) - an einem anderen Ort (Adresse genau angeben)
- bei zeitlich begrenzter oder ortsveränderlicher Baustelle Nummer der - bei zeitlich begrenzter oder ortsveränderlicher Baustelle Nummer der
Baustellenmeldung angeben Baustellenmeldung angeben
2. Wo (Arbeitsumgebung oder -ort) befand sich das Opfer zum Zeitpunkt 2. Wo (Arbeitsumgebung oder -ort) befand sich das Opfer zum Zeitpunkt
des Unfalls (z. B. Wartungsbereich, Tunnelbaustelle, Viehzuchtstätte, des Unfalls (z. B. Wartungsbereich, Tunnelbaustelle, Viehzuchtstätte,
Büro, Schule, Geschäft, Krankenhaus, Parkplatz, Sporthalle, auf dem Büro, Schule, Geschäft, Krankenhaus, Parkplatz, Sporthalle, auf dem
Dach eines Hotels, Privathaus, Kanalisation, Garten, Autobahn, an Bord Dach eines Hotels, Privathaus, Kanalisation, Garten, Autobahn, an Bord
eines am Kai liegenden Schiffes, unter Wasser usw.)? eines am Kai liegenden Schiffes, unter Wasser usw.)?
3. Datum, Tag, Uhrzeit 3. Datum, Tag, Uhrzeit
4. Name und Adresse der Zeugen 4. Name und Adresse der Zeugen
5. Ausführliche Schilderung des Unfalls 5. Ausführliche Schilderung des Unfalls
6. Art des Unfalls 6. Art des Unfalls
Arbeitsunfall oder Wegeunfall Arbeitsunfall oder Wegeunfall
7. Klassifikation des Unfalls 7. Klassifikation des Unfalls
7.1. Form des Unfalls 7.1. Form des Unfalls
7.2. Geben Sie die allgemeine Tätigkeit (Arbeitsprozess) oder die 7.2. Geben Sie die allgemeine Tätigkeit (Arbeitsprozess) oder die
Aufgabe (im weiteren Sinne) an, die das Opfer zum Zeitpunkt des Aufgabe (im weiteren Sinne) an, die das Opfer zum Zeitpunkt des
Unfalls durchführte (z. B. Verarbeitung von Produkten, Lagerung, Unfalls durchführte (z. B. Verarbeitung von Produkten, Lagerung,
Erdarbeiten, Bau oder Abbruch eines Gebäudes, Arbeitsaufgaben in Land- Erdarbeiten, Bau oder Abbruch eines Gebäudes, Arbeitsaufgaben in Land-
oder Forstwirtschaft, Arbeitsaufgaben mit lebenden Tieren, Pflege, oder Forstwirtschaft, Arbeitsaufgaben mit lebenden Tieren, Pflege,
Hilfe an einer oder mehreren Personen, Ausbildung, Büroarbeit, Kauf, Hilfe an einer oder mehreren Personen, Ausbildung, Büroarbeit, Kauf,
Verkauf, künstlerische Tätigkeit usw. oder die zusätzlichen Aufgaben Verkauf, künstlerische Tätigkeit usw. oder die zusätzlichen Aufgaben
zu diesen verschiedenen Arbeiten, wie Installation, Demontage, zu diesen verschiedenen Arbeiten, wie Installation, Demontage,
Wartung, Reparatur, Reinigung usw.). Wartung, Reparatur, Reinigung usw.).
7.3. Geben Sie die spezifische Tätigkeit, die das Opfer zum Zeitpunkt 7.3. Geben Sie die spezifische Tätigkeit, die das Opfer zum Zeitpunkt
des Unfalls durchführte (z. B. Füllen der Maschine, Benutzung von des Unfalls durchführte (z. B. Füllen der Maschine, Benutzung von
Handwerkzeugen, Führen eines Transportmittels, Ergreifen, Heben, Handwerkzeugen, Führen eines Transportmittels, Ergreifen, Heben,
Rollen, Tragen eines Gegenstands, Verschliessen einer Dose, eine Rollen, Tragen eines Gegenstands, Verschliessen einer Dose, eine
Leiter hinaufsteigen, gehen, sich hinsetzen usw.), UND die beteiligten Leiter hinaufsteigen, gehen, sich hinsetzen usw.), UND die beteiligten
Gegenstände (z. B. Werkzeug, Maschine, Ausrüstung, Materialien, Gegenstände (z. B. Werkzeug, Maschine, Ausrüstung, Materialien,
Gegenstände, Instrumente, Stoffe usw.) an. Gegenstände, Instrumente, Stoffe usw.) an.
8. Zur Vermeidung der Wiederholung eines ähnlichen Unfalls getroffene 8. Zur Vermeidung der Wiederholung eines ähnlichen Unfalls getroffene
Massnahmen Massnahmen
9. Welche Schutzmittel trug das Opfer zum Zeitpunkt des Unfalls? 9. Welche Schutzmittel trug das Opfer zum Zeitpunkt des Unfalls?
V. Auskünfte über die Verletzungen V. Auskünfte über die Verletzungen
1. Folgen des Unfalls : 1. Folgen des Unfalls :
1.1. Keine zeitweilige Arbeitsunfähigkeit und keine Prothesen 1.1. Keine zeitweilige Arbeitsunfähigkeit und keine Prothesen
vorzusehen vorzusehen
1.2. Keine zeitweilige Arbeitsunfähigkeit, aber Prothesen vorzusehen 1.2. Keine zeitweilige Arbeitsunfähigkeit, aber Prothesen vorzusehen
1.3. Zeitweilige Arbeitsunfähigkeit 1.3. Zeitweilige Arbeitsunfähigkeit
1.4. Vorzusehende bleibende Arbeitsunfähigkeit 1.4. Vorzusehende bleibende Arbeitsunfähigkeit
1.5. Tod, Todesdatum 1.5. Tod, Todesdatum
2. Klassifikation der Verletzungen 2. Klassifikation der Verletzungen
2.1. Art 2.1. Art
2.2. Sitz 2.2. Sitz
2.3. Wie ist das Opfer verletzt worden (physische oder psychische 2.3. Wie ist das Opfer verletzt worden (physische oder psychische
Verletzung)? Geben Sie jeweils die verschiedenen Kontakte, die die Verletzung)? Geben Sie jeweils die verschiedenen Kontakte, die die
Verletzung(en) verursacht haben, nach ihrer Wichtigkeit (z. B. Kontakt Verletzung(en) verursacht haben, nach ihrer Wichtigkeit (z. B. Kontakt
mit elektrischem Strom, einer Wärmequelle oder gefährlichen Stoffen, mit elektrischem Strom, einer Wärmequelle oder gefährlichen Stoffen,
Ertrinken, verschüttet, begraben werden, von etwas (Gas, Flüssigkeit, Ertrinken, verschüttet, begraben werden, von etwas (Gas, Flüssigkeit,
Feststoff) umgeben, eingehüllt werden, Aufprallen gegen oder Feststoff) umgeben, eingehüllt werden, Aufprallen gegen oder
Getroffenwerden von einem Gegenstand, Zusammenstoss, Kontakt mit einem Getroffenwerden von einem Gegenstand, Zusammenstoss, Kontakt mit einem
scharfen oder spitzen Gegenstand, (Ein)geklemmt-, (Ein)gequetscht- scharfen oder spitzen Gegenstand, (Ein)geklemmt-, (Ein)gequetscht-
oder Zerquetschtwerden durch einen Gegenstand, Probleme mit dem oder Zerquetschtwerden durch einen Gegenstand, Probleme mit dem
Fortbewegungssystem, psychischer Schock, durch ein Tier oder eine Fortbewegungssystem, psychischer Schock, durch ein Tier oder eine
Person verursachte Verletzung usw.) UND die beteiligten Gegenstände Person verursachte Verletzung usw.) UND die beteiligten Gegenstände
(z. B. Werkzeug, Maschine, Ausrüstung, Materialien, Gegenstände, (z. B. Werkzeug, Maschine, Ausrüstung, Materialien, Gegenstände,
Instrumente, Stoffe usw.) an. Instrumente, Stoffe usw.) an.
Gesehen, um Unserem Erlass vom 9. April 2007 zur Abänderung der Anlage Gesehen, um Unserem Erlass vom 9. April 2007 zur Abänderung der Anlage
IV zum Königlichen Erlass vom 27. März 1998 über den Internen Dienst IV zum Königlichen Erlass vom 27. März 1998 über den Internen Dienst
für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz beigefügt zu werden für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Beschäftigung Der Minister der Beschäftigung
P. VANVELTHOVEN P. VANVELTHOVEN
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