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Vue multilingue de Arrêté Royal du 08/05/2018
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Arrêté royal fixant les secteurs d'activités et les autorités administratives compétentes visées à l'article 22quinquies, § 7, de la loi du 11 décembre 1998 relative à la classification et aux habilitations, attestations et avis de sécurité. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot vaststelling van de activiteitensectoren en de bevoegde administratieve overheden bedoeld in artikel 22quinquies, § 7, van de wet van 11 december 1998 betreffende de classificatie en de veiligheidsmachtigingen, veiligheidsattesten en veiligheidsadviezen. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL AFFAIRES ETRANGERES, COMMERCE EXTERIEUR ET FEDERALE OVERHEIDSDIENST BUITENLANDSE ZAKEN, BUITENLANDSE HANDEL EN
COOPERATION AU DEVELOPPEMENT ONTWIKKELINGSSAMENWERKING
8 MAI 2018. - Arrêté royal fixant les secteurs d'activités et les 8 MEI 2018. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de
autorités administratives compétentes visées à l'article 22quinquies, activiteitensectoren en de bevoegde administratieve overheden bedoeld
§ 7, de la loi du 11 décembre 1998 relative à la classification et aux in artikel 22quinquies, § 7, van de wet van 11 december 1998
habilitations, attestations et avis de sécurité. - Traduction betreffende de classificatie en de veiligheidsmachtigingen,
allemande veiligheidsattesten en veiligheidsadviezen. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 8 mai 2018 fixant les secteurs d'activités et les besluit van 8 mei 2018 tot vaststelling van de activiteitensectoren en
autorités administratives compétentes visées à l'article 22quinquies, de bevoegde administratieve overheden bedoeld in artikel 22quinquies,
§ 7, de la loi du 11 décembre 1998 relative à la classification et aux § 7, van de wet van 11 december 1998 betreffende de classificatie en
habilitations, attestations et avis de sécurité (Moniteur belge du 1er de veiligheidsmachtigingen, veiligheidsattesten en veiligheidsadviezen
juin 2018). (Belgisch Staatsblad van 1 juni 2018).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS, FÖDERALER FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS, FÖDERALER
ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AUSSENHANDEL UND ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AUSSENHANDEL UND
ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT, FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES, ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT, FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES,
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND MINISTERIUM DER FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND MINISTERIUM DER
LANDESVERTEIDIGUNG LANDESVERTEIDIGUNG
8. MAI 2018 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Tätigkeitssektoren 8. MAI 2018 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Tätigkeitssektoren
und der zuständigen Verwaltungsbehörden wie in Artikel 22quinquies § 7 und der zuständigen Verwaltungsbehörden wie in Artikel 22quinquies § 7
des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die
Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen
erwähnt erwähnt
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
der Entwurf eines Königlichen Erlasses, den wir die Ehre haben, Eurer der Entwurf eines Königlichen Erlasses, den wir die Ehre haben, Eurer
Majestät zur Unterschrift vorzulegen, bezweckt die Ausführung des Majestät zur Unterschrift vorzulegen, bezweckt die Ausführung des
Gesetzes vom 23. Februar 2018 zur Abänderung des Gesetzes vom 11. Gesetzes vom 23. Februar 2018 zur Abänderung des Gesetzes vom 11.
Dezember 1998 über die Klassifizierung und die Dezember 1998 über die Klassifizierung und die
Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen
(nachstehend "Gesetz vom 11. Dezember 1998") in Bezug auf den (nachstehend "Gesetz vom 11. Dezember 1998") in Bezug auf den
abgeänderten Artikel 22quinquies § 7, der den König damit beauftragt, abgeänderten Artikel 22quinquies § 7, der den König damit beauftragt,
pro Tätigkeitssektor die Verwaltungsbehörde zu bestimmen, die für die pro Tätigkeitssektor die Verwaltungsbehörde zu bestimmen, die für die
Anträge auf eine in Artikel 22quinquies des vorerwähnten Gesetzes Anträge auf eine in Artikel 22quinquies des vorerwähnten Gesetzes
erwähnte Sicherheitsstellungnahme zuständig ist. erwähnte Sicherheitsstellungnahme zuständig ist.
Artikel 1 § 1 ist die Ausführung von Artikel 22quinquies § 7 des Artikel 1 § 1 ist die Ausführung von Artikel 22quinquies § 7 des
Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die
Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen, Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen,
eingefügt durch das Gesetz vom 23. Februar 2018. Diese Bestimmung eingefügt durch das Gesetz vom 23. Februar 2018. Diese Bestimmung
lautet wie folgt: "Der König bestimmt nach Beratung im Ministerrat die lautet wie folgt: "Der König bestimmt nach Beratung im Ministerrat die
zuständige Verwaltungsbehörde pro Tätigkeitssektor." zuständige Verwaltungsbehörde pro Tätigkeitssektor."
In § 2 dieses Artikels wird festgelegt, dass die in Artikel In § 2 dieses Artikels wird festgelegt, dass die in Artikel
22quinquies des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 erwähnten 22quinquies des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 erwähnten
Verwaltungsbeschlüsse, die vor dem................ getroffen wurden Verwaltungsbeschlüsse, die vor dem................ getroffen wurden
und die eine Sicherheitsstellungnahme vorschreiben, nach der und die eine Sicherheitsstellungnahme vorschreiben, nach der
Abänderung des Gesetzes in Kraft bleiben, unbeschadet von § 1 dieses Abänderung des Gesetzes in Kraft bleiben, unbeschadet von § 1 dieses
Artikels. Was diese Beschlüsse betrifft, so obliegt es der zuständigen Artikels. Was diese Beschlüsse betrifft, so obliegt es der zuständigen
Verwaltungsbehörde, gegebenenfalls eine Risikoanalyse durchführen zu Verwaltungsbehörde, gegebenenfalls eine Risikoanalyse durchführen zu
lassen. lassen.
Die in § 1 bestimmten Behörden sind in der Anlage zu dem Ihnen Die in § 1 bestimmten Behörden sind in der Anlage zu dem Ihnen
vorgelegten Erlass aufgeführt. Zusätzlich zu den Kritischen vorgelegten Erlass aufgeführt. Zusätzlich zu den Kritischen
Infrastrukturen wurde beschlossen, folgenden Sektoren besondere Infrastrukturen wurde beschlossen, folgenden Sektoren besondere
Aufmerksamkeit zu widmen: Aufmerksamkeit zu widmen:
? dem öffentlichen Verkehr im Rahmen der föderalen Zuständigkeiten, ? dem öffentlichen Verkehr im Rahmen der föderalen Zuständigkeiten,
? föderalen öffentlichen Verwaltungen, ? föderalen öffentlichen Verwaltungen,
? dem Seveso-Zusammenarbeitsabkommen unterliegenden Einrichtungen, wie ? dem Seveso-Zusammenarbeitsabkommen unterliegenden Einrichtungen, wie
vom Minister der Beschäftigung, der Arbeit und der Sozialen vom Minister der Beschäftigung, der Arbeit und der Sozialen
Konzertierung bestimmt. Konzertierung bestimmt.
Die in der Anlage aufgeführten Verwaltungsbehörden werden pro Die in der Anlage aufgeführten Verwaltungsbehörden werden pro
Tätigkeitssektor bestimmt. Diese Bestimmung hat ihre Rechtsgrundlage Tätigkeitssektor bestimmt. Diese Bestimmung hat ihre Rechtsgrundlage
in Artikel 22quinquies § 7 des Gesetzes vom 11. Dezember 1998, der den in Artikel 22quinquies § 7 des Gesetzes vom 11. Dezember 1998, der den
König ermächtigt, zu bestimmen, welche Verwaltungsbehörde für welchen König ermächtigt, zu bestimmen, welche Verwaltungsbehörde für welchen
Sektor zuständig ist. Daher darf die zuständige Verwaltungsbehörde nur Sektor zuständig ist. Daher darf die zuständige Verwaltungsbehörde nur
für diese Sektoren eine Sicherheitsprüfung verlangen. für diese Sektoren eine Sicherheitsprüfung verlangen.
Dies schließt nicht aus, dass in Zukunft weitere Sektoren näher Dies schließt nicht aus, dass in Zukunft weitere Sektoren näher
bestimmt werden können. bestimmt werden können.
Für den Sektor Elektronische Kommunikation und Digitale Infrastruktur Für den Sektor Elektronische Kommunikation und Digitale Infrastruktur
fungiert das leitende Organ des BIPF als zuständige fungiert das leitende Organ des BIPF als zuständige
Verwaltungsbehörde. Diese Zuständigkeit lässt jedoch die Anwendung von Verwaltungsbehörde. Diese Zuständigkeit lässt jedoch die Anwendung von
Artikel 126/1 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Artikel 126/1 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische
Kommunikation unberührt. Kommunikation unberührt.
Der Generaldirektor der öffentlich-rechtlichen AG ASTRID wird als Der Generaldirektor der öffentlich-rechtlichen AG ASTRID wird als
zuständige Verwaltungsbehörde für den Tätigkeitssektor Nationales zuständige Verwaltungsbehörde für den Tätigkeitssektor Nationales
Funk-, Funkruf- und Leitstellennetz für die Rettungs- und Funk-, Funkruf- und Leitstellennetz für die Rettungs- und
Sicherheitsdienste in Belgien bestimmt. Damit wird eine bereits Sicherheitsdienste in Belgien bestimmt. Damit wird eine bereits
bestehende Praxis fortgesetzt und die Zuständigkeit der bestehende Praxis fortgesetzt und die Zuständigkeit der
öffentlich-rechtlichen AG ASTRID gegenüber ihren Unterauftragnehmern öffentlich-rechtlichen AG ASTRID gegenüber ihren Unterauftragnehmern
formell festgelegt. Der Generaldirektor der öffentlich-rechtlichen AG formell festgelegt. Der Generaldirektor der öffentlich-rechtlichen AG
ASTRID ist jedoch nicht zuständig für das Personal, das die technische ASTRID ist jedoch nicht zuständig für das Personal, das die technische
Ausrüstung von ASTRID benutzt aber einer anderen im K.E. erwähnten Ausrüstung von ASTRID benutzt aber einer anderen im K.E. erwähnten
Verwaltungsbehörde untersteht, wie dem FÖD Justiz, Inneres, der Verwaltungsbehörde untersteht, wie dem FÖD Justiz, Inneres, der
föderalen Polizei usw. Letztere bleiben die zuständigen Behörden für föderalen Polizei usw. Letztere bleiben die zuständigen Behörden für
dieses Personal. dieses Personal.
Was den Sektor Infrastruktur für die Finanzmärkte betrifft, so ist das Was den Sektor Infrastruktur für die Finanzmärkte betrifft, so ist das
leitende Organ der Belgischen Nationalbank oder, je nach Art des leitende Organ der Belgischen Nationalbank oder, je nach Art des
betroffenen Betreibers, ein vom leitenden Organ beauftragtes leitendes betroffenen Betreibers, ein vom leitenden Organ beauftragtes leitendes
Mitglied seiner Verwaltung oder der Präsident des Mitglied seiner Verwaltung oder der Präsident des
Direktionsausschusses der FSMA zuständig. Direktionsausschusses der FSMA zuständig.
Es ist darauf hinzuweisen, dass in Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Es ist darauf hinzuweisen, dass in Artikel 10 des Gesetzes vom 22.
Februar 1998 zur Festlegung des Grundlagenstatuts der Belgischen Februar 1998 zur Festlegung des Grundlagenstatuts der Belgischen
Nationalbank Folgendes vorgesehen ist: "Die Bank kann unter den Nationalbank Folgendes vorgesehen ist: "Die Bank kann unter den
Bedingungen, die durch oder aufgrund des Gesetzes festgelegt sind, und Bedingungen, die durch oder aufgrund des Gesetzes festgelegt sind, und
vorbehaltlich ihrer Vereinbarkeit mit den Aufgaben, die vom ESZB vorbehaltlich ihrer Vereinbarkeit mit den Aufgaben, die vom ESZB
(Europäisches System der Zentralbanken) abhängen, mit der Ausführung (Europäisches System der Zentralbanken) abhängen, mit der Ausführung
von im Gemeinwohl liegenden Aufgaben beauftragt werden." von im Gemeinwohl liegenden Aufgaben beauftragt werden."
Im Kommentar zu diesem Artikel heißt es: "Diese Bestimmungen beziehen Im Kommentar zu diesem Artikel heißt es: "Diese Bestimmungen beziehen
sich auf Aufgaben, die nicht vom ESZB abhängen. Es wurde bereits sich auf Aufgaben, die nicht vom ESZB abhängen. Es wurde bereits
darauf hingewiesen, dass diese Aufgaben unter der Aufsicht der EZB darauf hingewiesen, dass diese Aufgaben unter der Aufsicht der EZB
durchgeführt werden." In der Tat gilt aufgrund von Artikel 14.4 der durchgeführt werden." In der Tat gilt aufgrund von Artikel 14.4 der
ESZB-Satzung Folgendes: "Die nationalen Zentralbanken können andere ESZB-Satzung Folgendes: "Die nationalen Zentralbanken können andere
als die in dieser Satzung bezeichneten Aufgaben wahrnehmen, es sei als die in dieser Satzung bezeichneten Aufgaben wahrnehmen, es sei
denn, der EZB-Rat stellt mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen denn, der EZB-Rat stellt mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen
Stimmen fest, dass diese Aufgaben nicht mit den Zielen und Aufgaben Stimmen fest, dass diese Aufgaben nicht mit den Zielen und Aufgaben
des ESZB vereinbar sind. Derartige Aufgaben werden von den nationalen des ESZB vereinbar sind. Derartige Aufgaben werden von den nationalen
Zentralbanken in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung Zentralbanken in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung
wahrgenommen und gelten nicht als Aufgaben des ESZB." wahrgenommen und gelten nicht als Aufgaben des ESZB."
Der Anwendungsbereich für die öffentlichen Verwaltungen erstreckt sich Der Anwendungsbereich für die öffentlichen Verwaltungen erstreckt sich
sowohl auf ihr eigenes Personal als auch auf ihre Auftragnehmer. sowohl auf ihr eigenes Personal als auch auf ihre Auftragnehmer.
In Bezug auf internationale Einrichtungen muss präzisiert werden, dass In Bezug auf internationale Einrichtungen muss präzisiert werden, dass
dies auf internationale Einrichtungen, die sich auf belgischem dies auf internationale Einrichtungen, die sich auf belgischem
Staatsgebiet befinden und unter die Politik des Sitzes fallen, Staatsgebiet befinden und unter die Politik des Sitzes fallen,
beschränkt ist. Einige nicht erschöpfende Beispiele für diese beschränkt ist. Einige nicht erschöpfende Beispiele für diese
Einrichtungen sind: Einrichtungen der Europäischen Union, SHAPE, die Einrichtungen sind: Einrichtungen der Europäischen Union, SHAPE, die
Vereinten Nationen, die NATO usw. Vereinten Nationen, die NATO usw.
Botschaften und ständige Vertretungen sind jedoch von dieser Botschaften und ständige Vertretungen sind jedoch von dieser
Bestimmung nicht betroffen. Bestimmung nicht betroffen.
Bevor Sicherheitsprüfungen für eine internationale Einrichtung Bevor Sicherheitsprüfungen für eine internationale Einrichtung
beantragt werden können, muss eine Vereinbarung zwischen der beantragt werden können, muss eine Vereinbarung zwischen der
zuständigen Verwaltungsbehörde und der betreffenden internationalen zuständigen Verwaltungsbehörde und der betreffenden internationalen
Einrichtung geschlossen werden. Dies kann beispielsweise in Form einer Einrichtung geschlossen werden. Dies kann beispielsweise in Form einer
Kooperationsvereinbarung oder einer Absichtserklärung geschehen. Kooperationsvereinbarung oder einer Absichtserklärung geschehen.
Was den gerichtlichen Stand betrifft, so sind zuständig: der Was den gerichtlichen Stand betrifft, so sind zuständig: der
Föderalprokurator für die Föderalstaatsanwaltschaft, der betreffende Föderalprokurator für die Föderalstaatsanwaltschaft, der betreffende
Generalprokurator für die Staatsanwaltschaften, das Arbeitsauditorat, Generalprokurator für die Staatsanwaltschaften, das Arbeitsauditorat,
die Generalstaatsanwaltschaft und das Generalauditorat, die in seinen die Generalstaatsanwaltschaft und das Generalauditorat, die in seinen
Zuständigkeitsbereich fallen, und der Präsident des Kollegiums der Zuständigkeitsbereich fallen, und der Präsident des Kollegiums der
Generalprokuratoren für den Unterstützungsdienst der Generalprokuratoren für den Unterstützungsdienst der
Staatsanwaltschaft. Staatsanwaltschaft.
Für das Parlament, den Ausschuss N und den Ausschuss P ist Für das Parlament, den Ausschuss N und den Ausschuss P ist
hervorzuheben, dass die Gesetzgebungsfunktion des Parlaments nicht hervorzuheben, dass die Gesetzgebungsfunktion des Parlaments nicht
betroffen ist. Es muss für das Parlament oder die vorerwähnten betroffen ist. Es muss für das Parlament oder die vorerwähnten
Ausschüsse möglich sein, eventuell eigenes Personal oder mögliche Ausschüsse möglich sein, eventuell eigenes Personal oder mögliche
Auftragnehmer, wie beispielsweise Reinigungs- oder Unterhaltspersonal, Auftragnehmer, wie beispielsweise Reinigungs- oder Unterhaltspersonal,
einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Dies erklärt die Wahl für die einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Dies erklärt die Wahl für die
am besten geeignete Verwaltungsbehörde. am besten geeignete Verwaltungsbehörde.
Es ist anzumerken, dass die betreffenden Verwaltungsbehörden eine Es ist anzumerken, dass die betreffenden Verwaltungsbehörden eine
Zuständigkeit in Bezug auf Sicherheitsstellungnahmen erhalten, was Zuständigkeit in Bezug auf Sicherheitsstellungnahmen erhalten, was
jedoch keine Verpflichtung mit sich bringt, die Sicherheitsprüfung jedoch keine Verpflichtung mit sich bringt, die Sicherheitsprüfung
tatsächlich aufzuerlegen. tatsächlich aufzuerlegen.
Wir haben die Ehre, Wir haben die Ehre,
Sire, Sire,
die ehrerbietigen die ehrerbietigen
und getreuen Diener und getreuen Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Der Premierminister Der Premierminister
Ch. MICHEL Ch. MICHEL
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
Minister des Innern Minister des Innern
J. JAMBON J. JAMBON
Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten und der Europäischen Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten und der Europäischen
Angelegenheiten Angelegenheiten
D. REYNDERS D. REYNDERS
Der Minister der Landesverteidigung Der Minister der Landesverteidigung
S. VANDEPUT S. VANDEPUT
8. MAI 2018 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Tätigkeitssektoren 8. MAI 2018 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Tätigkeitssektoren
und der zuständigen Verwaltungsbehörden wie in Artikel 22quinquies § 7 und der zuständigen Verwaltungsbehörden wie in Artikel 22quinquies § 7
des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die
Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen
erwähnt erwähnt
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung Aufgrund des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung
und die Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und und die Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und
-stellungnahmen, des Artikels 22quinquies § 7, eingefügt durch das -stellungnahmen, des Artikels 22quinquies § 7, eingefügt durch das
Gesetz vom 23. Februar 2018; Gesetz vom 23. Februar 2018;
Aufgrund der Stellungnahme des Nationalen Sicherheitsrates vom 23. Aufgrund der Stellungnahme des Nationalen Sicherheitsrates vom 23.
Oktober 2017; Oktober 2017;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors des Premierministers Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors des Premierministers
vom 9. November 2017, der Stellungnahme des Finanzinspektors des vom 9. November 2017, der Stellungnahme des Finanzinspektors des
Vizepremierministers und Ministers der Auswärtigen und der Vizepremierministers und Ministers der Auswärtigen und der
Europäischen Angelegenheiten vom 27. Oktober 2017, der Stellungnahme Europäischen Angelegenheiten vom 27. Oktober 2017, der Stellungnahme
des Finanzinspektors des Vizepremierministers und Ministers der des Finanzinspektors des Vizepremierministers und Ministers der
Sicherheit und des Innern vom 12. Oktober 2017, der Stellungnahme des Sicherheit und des Innern vom 12. Oktober 2017, der Stellungnahme des
Finanzinspektors des Ministers der Justiz vom 23. Oktober 2017, der Finanzinspektors des Ministers der Justiz vom 23. Oktober 2017, der
Stellungnahme des Finanzinspektors des Ministers der Stellungnahme des Finanzinspektors des Ministers der
Landesverteidigung vom 16. Oktober 2017, der Stellungnahme des Landesverteidigung vom 16. Oktober 2017, der Stellungnahme des
Finanzinspektors der Föderalen Polizei vom 17. Oktober 2017; Finanzinspektors der Föderalen Polizei vom 17. Oktober 2017;
Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 12. Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 12.
Januar 2018; Januar 2018;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.918/2 des Staatsrates vom 26. Februar Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.918/2 des Staatsrates vom 26. Februar
2018; 2018;
Aufgrund von Artikel 8 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Aufgrund von Artikel 8 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative
Vereinfachung ist vorliegendes Gesetz (/vorliegender Erlass) von der Vereinfachung ist vorliegendes Gesetz (/vorliegender Erlass) von der
Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften ausgenommen, da es Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften ausgenommen, da es
sich um Bestimmungen handelt, die die nationale Sicherheit (oder die sich um Bestimmungen handelt, die die nationale Sicherheit (oder die
öffentliche Ordnung) betreffen; öffentliche Ordnung) betreffen;
Auf Vorschlag des Premierministers, des Vizepremierministers und Auf Vorschlag des Premierministers, des Vizepremierministers und
Ministers der Auswärtigen und der Europäischen Angelegenheiten, des Ministers der Auswärtigen und der Europäischen Angelegenheiten, des
Vizepremierministers und Ministers der Sicherheit und des Innern, des Vizepremierministers und Ministers der Sicherheit und des Innern, des
Ministers der Justiz, des Ministers der Landesverteidigung und Ministers der Justiz, des Ministers der Landesverteidigung und
aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten
haben, haben,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - § 1 - In der Anlage werden die Tätigkeitssektoren und Artikel 1 - § 1 - In der Anlage werden die Tätigkeitssektoren und
zuständigen Verwaltungsbehörden im Sinne von Artikel 22quinquies § 7 zuständigen Verwaltungsbehörden im Sinne von Artikel 22quinquies § 7
des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die
Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen
bestimmt. bestimmt.
§ 2 - Vor dem 1. Juni 2018 getroffene und mit Gründen versehene § 2 - Vor dem 1. Juni 2018 getroffene und mit Gründen versehene
Beschlüsse, in denen aufgrund von Artikel 22quinquies des Gesetzes vom Beschlüsse, in denen aufgrund von Artikel 22quinquies des Gesetzes vom
11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die
Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen ein Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen ein
oder mehrere spezifische Sektoren oder Untersektoren bestimmt werden, oder mehrere spezifische Sektoren oder Untersektoren bestimmt werden,
die für die Einholung der Sicherheitsstellungnahme zuständig sind, und die für die Einholung der Sicherheitsstellungnahme zuständig sind, und
die von der in Artikel 15 des vorerwähnten Gesetzes erwähnten Behörde die von der in Artikel 15 des vorerwähnten Gesetzes erwähnten Behörde
gebilligt wurden, bleiben in Kraft. gebilligt wurden, bleiben in Kraft.
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 3 - Der Premierminister, der Vizepremierminister und für Art. 3 - Der Premierminister, der Vizepremierminister und für
Auswärtige und Europäische Angelegenheiten zuständige Minister, der Auswärtige und Europäische Angelegenheiten zuständige Minister, der
Vizepremierminister und für Sicherheit und Inneres zuständige Vizepremierminister und für Sicherheit und Inneres zuständige
Minister, der für Justiz zuständige Minister und der für Minister, der für Justiz zuständige Minister und der für
Landesverteidigung zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, Landesverteidigung zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich,
mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 8. Mai 2018 Gegeben zu Brüssel, den 8. Mai 2018
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
Ch. MICHEL Ch. MICHEL
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern
J. JAMBON J. JAMBON
Der Vizepremierminister und Minister der Auswärtigen und der Der Vizepremierminister und Minister der Auswärtigen und der
Europäischen Angelegenheiten Europäischen Angelegenheiten
D. REYNDERS D. REYNDERS
Der Minister der Landesverteidigung Der Minister der Landesverteidigung
S. VANDEPUT S. VANDEPUT
Anlage: In Artikel 22quinquies des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über Anlage: In Artikel 22quinquies des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über
die Klassifizierung und die Sicherheitsermächtigungen, die Klassifizierung und die Sicherheitsermächtigungen,
-bescheinigungen und -stellungnahmen erwähnte zuständige -bescheinigungen und -stellungnahmen erwähnte zuständige
Verwaltungsbehörden Verwaltungsbehörden
Tätigkeitssektor Tätigkeitssektor
Zuständige Verwaltungsbehörde Zuständige Verwaltungsbehörde
Energie Energie
Leitender Beamter des FÖD Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie Leitender Beamter des FÖD Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie
oder sein Beauftragter oder sein Beauftragter
Transport Transport
Leitender Beamter des FÖD Mobilität und Transportwesen oder sein Leitender Beamter des FÖD Mobilität und Transportwesen oder sein
Beauftragter Beauftragter
Finanzsektor, wie im Gesetz vom 1. Juli 2011 über die Sicherheit und Finanzsektor, wie im Gesetz vom 1. Juli 2011 über die Sicherheit und
den Schutz der kritischen Infrastrukturen erwähnt den Schutz der kritischen Infrastrukturen erwähnt
Leitendes Organ der Belgischen Nationalbank Leitendes Organ der Belgischen Nationalbank
Sektor Elektronische Kommunikation und Digitale Infrastruktur Sektor Elektronische Kommunikation und Digitale Infrastruktur
Leitendes Organ des BIPF Leitendes Organ des BIPF
Nationales Funk-, Funkruf- und Leitstellennetz für die Rettungs- und Nationales Funk-, Funkruf- und Leitstellennetz für die Rettungs- und
Sicherheitsdienste in Belgien Sicherheitsdienste in Belgien
Generaldirektor der öffentlich-rechtlichen AG ASTRID oder sein Generaldirektor der öffentlich-rechtlichen AG ASTRID oder sein
Beauftragter Beauftragter
Gesundheitspflege Gesundheitspflege
Leitender Beamter des FÖD Volksgesundheit oder sein Beauftragter Leitender Beamter des FÖD Volksgesundheit oder sein Beauftragter
Anbieter digitaler Dienste (Digital service provider DSP) Anbieter digitaler Dienste (Digital service provider DSP)
Leitender Beamter des FÖD Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie Leitender Beamter des FÖD Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie
oder sein Beauftragter oder leitendes Organ des BIPF oder sein Beauftragter oder leitendes Organ des BIPF
Sektor Infrastruktur für Finanzmärkte Sektor Infrastruktur für Finanzmärkte
Präsident des Direktionsausschusses der FSMA Präsident des Direktionsausschusses der FSMA
Föderales Parlament Föderales Parlament
In Artikel 14 § 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat In Artikel 14 § 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat
erwähnte Behörden erwähnte Behörden
Ständiger Ausschuss für die Kontrolle über die Nachrichten- und Ständiger Ausschuss für die Kontrolle über die Nachrichten- und
Sicherheitsdienste Sicherheitsdienste
In Artikel 14 § 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat In Artikel 14 § 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat
erwähnte Behörden erwähnte Behörden
Ständiger Ausschuss für die Kontrolle über die Polizeidienste Ständiger Ausschuss für die Kontrolle über die Polizeidienste
In Artikel 14 § 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat In Artikel 14 § 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat
erwähnte Behörden erwähnte Behörden
Internationale Einrichtungen Internationale Einrichtungen
Leitender Beamter des FÖD Auswärtige Angelegenheiten oder sein Leitender Beamter des FÖD Auswärtige Angelegenheiten oder sein
Beauftragter Beauftragter
Föderale öffentliche Verwaltungen Föderale öffentliche Verwaltungen
Leitender Beamter eines föderalen öffentlichen Dienstes, des Leitender Beamter eines föderalen öffentlichen Dienstes, des
Ministeriums der Landesverteidigung oder einer juristischen Person des Ministeriums der Landesverteidigung oder einer juristischen Person des
öffentlichen Rechts, wie in Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 1993 öffentlichen Rechts, wie in Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 1993
zur Festlegung bestimmter Maßnahmen in Bezug auf den öffentlichen zur Festlegung bestimmter Maßnahmen in Bezug auf den öffentlichen
Dienst erwähnt, für die öffentlichen Dienste oder Organe, für die er Dienst erwähnt, für die öffentlichen Dienste oder Organe, für die er
zuständig ist, oder sein Beauftragter zuständig ist, oder sein Beauftragter
Streitkräfte Streitkräfte
Dienstleiter des Allgemeinen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes oder Dienstleiter des Allgemeinen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes oder
sein Beauftragter sein Beauftragter
Dem Ministerium der Landesverteidigung unterstehende Einrichtungen Dem Ministerium der Landesverteidigung unterstehende Einrichtungen
Leitender Beamter dieser Einrichtung oder sein Beauftragter Leitender Beamter dieser Einrichtung oder sein Beauftragter
Föderale Polizei Föderale Polizei
Generalkommissar oder sein Beauftragter Generalkommissar oder sein Beauftragter
Lokale Polizei Lokale Polizei
Korpschef oder sein Beauftragter Korpschef oder sein Beauftragter
Interföderales Korps der Finanzinspektion Interföderales Korps der Finanzinspektion
Korpschef oder sein Beauftragter Korpschef oder sein Beauftragter
Gerichtlicher Stand Gerichtlicher Stand
Föderalprokurator oder sein Beauftragter, betreffender Föderalprokurator oder sein Beauftragter, betreffender
Generalprokurator oder sein Beauftragter oder Präsident des Kollegiums Generalprokurator oder sein Beauftragter oder Präsident des Kollegiums
der Generalprokuratoren oder sein Beauftragter der Generalprokuratoren oder sein Beauftragter
Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse
Direktor oder sein Beauftragter Direktor oder sein Beauftragter
Provinzialverwaltungen Provinzialverwaltungen
Leitender Beamter des FÖD Inneres oder sein Beauftragter Leitender Beamter des FÖD Inneres oder sein Beauftragter
Gemeindeverwaltungen Gemeindeverwaltungen
Gouverneur der Provinz, in der sich die Gemeinde befindet, oder sein Gouverneur der Provinz, in der sich die Gemeinde befindet, oder sein
Beauftragter Beauftragter
Dem Seveso-Zusammenarbeitsabkommen unterliegende Einrichtungen, mit Dem Seveso-Zusammenarbeitsabkommen unterliegende Einrichtungen, mit
Ausnahme von Einrichtungen, die bereits einem anderen in dieser Liste Ausnahme von Einrichtungen, die bereits einem anderen in dieser Liste
genannten Tätigkeitssektor angehören genannten Tätigkeitssektor angehören
Leitender Beamter des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Leitender Beamter des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale
Konzertierung oder sein Beauftragter Konzertierung oder sein Beauftragter
Anlagen, die dem Seveso-Zusammenarbeitsabkommen unterliegen und sich Anlagen, die dem Seveso-Zusammenarbeitsabkommen unterliegen und sich
innerhalb einer ISPS-Anlage = International Ship and Port facility innerhalb einer ISPS-Anlage = International Ship and Port facility
Security code) befinden, in der es eine Schnittstelle zwischen Schiff Security code) befinden, in der es eine Schnittstelle zwischen Schiff
und Hafen gibt und Hafen gibt
Leitender Beamter des FÖD Mobilität und Transportwesen oder sein im Leitender Beamter des FÖD Mobilität und Transportwesen oder sein im
Bereich Schifffahrt zuständiger Beauftragter in Absprache mit dem Bereich Schifffahrt zuständiger Beauftragter in Absprache mit dem
leitenden Beamten des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale leitenden Beamten des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale
Konzertierung oder seinem Beauftragten Konzertierung oder seinem Beauftragten
Gesehen, um Unserem Erlass vom 8. Mai 2018 zur Festlegung der Gesehen, um Unserem Erlass vom 8. Mai 2018 zur Festlegung der
Tätigkeitssektoren und der zuständigen Verwaltungsbehörden wie in Tätigkeitssektoren und der zuständigen Verwaltungsbehörden wie in
Artikel 22quinquies § 7 des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Artikel 22quinquies § 7 des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die
Klassifizierung und die Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen Klassifizierung und die Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen
und -stellungnahmen erwähnt beigefügt zu werden und -stellungnahmen erwähnt beigefügt zu werden
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
Ch. MICHEL Ch. MICHEL
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
J. JAMBON J. JAMBON
Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
D. REYNDERS D. REYNDERS
Der Minister der Landesverteidigung Der Minister der Landesverteidigung
S. VANDEPUT S. VANDEPUT
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