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Vue multilingue de Arrêté Royal du 08/06/2004
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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 17 mai 2004 déterminant le modèle de la déclaration visée à l'article 116, § 6, du Code électoral à effectuer par les candidats aux élections du Parlement européen et des Conseils de Région et de Communauté, fixant le modèle des déclarations consignant les dépenses électorales engagées par les candidats à des fins de propagande électorale et d'origine des fonds par eux utilisés pour couvrir ces dépenses, ainsi que le modèle de récépissé de ces déclarations Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 17 mei 2004 tot vaststelling van het model van de verklaring bedoeld bij artikel 116, § 6, van het Kieswetboek af te leggen door de kandidaten voor de verkiezingen van het Europees Parlement en de Gewest- en Gemeenschapsraden, tot vaststelling van het model van de aangiften van de verkiezingsuitgaven die de kandidaten gedaan hebben voor verkiezingspropaganda en van de herkomst van de geldmiddelen die zij gebruiken om die uitgaven te dekken, en tot vaststelling van het ontvangstbewijs van die aangiften
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
8 JUIN 2004. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en 8 JUNI 2004. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële
langue allemande de l'arrêté ministériel du 17 mai 2004 déterminant le Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 17 mei 2004 tot
vaststelling van het model van de verklaring bedoeld bij artikel 116,
modèle de la déclaration visée à l'article 116, § 6, du Code électoral § 6, van het Kieswetboek af te leggen door de kandidaten voor de
à effectuer par les candidats aux élections du Parlement européen et verkiezingen van het Europees Parlement en de Gewest- en
des Conseils de Région et de Communauté, fixant le modèle des Gemeenschapsraden, tot vaststelling van het model van de aangiften van
déclarations consignant les dépenses électorales engagées par les de verkiezingsuitgaven die de kandidaten gedaan hebben voor
candidats à des fins de propagande électorale et d'origine des fonds verkiezingspropaganda en van de herkomst van de geldmiddelen die zij
par eux utilisés pour couvrir ces dépenses, ainsi que le modèle de gebruiken om die uitgaven te dekken, en tot vaststelling van het
récépissé de ces déclarations ontvangstbewijs van die aangiften
ALBERT II, Roi des Belges, ALBERT II, Koning der Belgen,
A tous, présents et à venir, Salut. Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet.
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°,
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990;
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het
ministériel du 17 mai 2004 déterminant le modèle de la déclaration ministerieel besluit van 17 mei 2004 tot vaststelling van het model
visée à l'article 116, § 6, du Code électoral à effectuer par les van de verklaring bedoeld bij artikel 116, § 6, van het Kieswetboek af
te leggen door de kandidaten voor de verkiezingen van het Europees
candidats aux élections du Parlement européen et des Conseils de Parlement en de Gewest- en Gemeenschapsraden, tot vaststelling van het
Région et de Communauté, fixant le modèle des déclarations consignant model van de aangiften van de verkiezingsuitgaven die de kandidaten
les dépenses électorales engagées par les candidats à des fins de gedaan hebben voor verkiezingspropaganda en van de herkomst van de
propagande électorale et d'origine des fonds par eux utilisés pour geldmiddelen die zij gebruiken om die uitgaven te dekken, en tot
couvrir ces dépenses, ainsi que le modèle de récépissé de ces vaststelling van het ontvangstbewijs van die aangiften, opgemaakt door
déclarations, établi par le Service central de traduction allemande de Centrale dienst voor Duitse vertaling bij het
auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy; Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy;
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken,
Nous avons arrêté et arrêtons : Hebben Wij besloten en besluiten Wij :

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction

Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse

officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 17 mai 2004 vertaling van het ministerieel besluit van 17 mei 2004 tot
déterminant le modèle de la déclaration visée à l'article 116, § 6, du vaststelling van het model van de verklaring bedoeld bij artikel 116,
Code électoral à effectuer par les candidats aux élections du § 6, van het Kieswetboek af te leggen door de kandidaten voor de
Parlement européen et des Conseils de Région et de Communauté, fixant verkiezingen van het Europees Parlement en de Gewest- en
le modèle des déclarations consignant les dépenses électorales Gemeenschapsraden, tot vaststelling van het model van de aangiften van
engagées par les candidats à des fins de propagande électorale et de verkiezingsuitgaven die de kandidaten gedaan hebben voor
d'origine des fonds par eux utilisés pour couvrir ces dépenses, ainsi verkiezingspropaganda en van de herkomst van de geldmiddelen die zij
gebruiken om die uitgaven te dekken, en tot vaststelling van het
que le modèle de récépissé de ces déclarations. ontvangstbewijs van die aangiften.

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de

présent arrêté. uitvoering van dit besluit.
Donné à Bruxelles, le 8 juin 2004. Gegeven te Brussel, 8 juni 2004.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
P. DEWAEL P. DEWAEL
Bijlage - Annexe Bijlage - Annexe
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
17. MAI 2004 - Ministerieller Erlass zur Festlegung des Musters der in 17. MAI 2004 - Ministerieller Erlass zur Festlegung des Musters der in
Artikel 116 § 6 des Wahlgesetzbuches festgelegten Erklärung, die von Artikel 116 § 6 des Wahlgesetzbuches festgelegten Erklärung, die von
den Kandidaten für die Wahlen des Europäischen Parlaments und der den Kandidaten für die Wahlen des Europäischen Parlaments und der
Regional- und Gemeinschaftsräte abzugeben ist, des Musters für die Regional- und Gemeinschaftsräte abzugeben ist, des Musters für die
Erklärung der von den Kandidaten für Wahlwerbung gemachten Erklärung der von den Kandidaten für Wahlwerbung gemachten
Wahlausgaben, des Musters der Erklärung über den Ursprung der von Wahlausgaben, des Musters der Erklärung über den Ursprung der von
ihnen zur Deckung dieser Ausgaben benutzten Geldmittel und des Musters ihnen zur Deckung dieser Ausgaben benutzten Geldmittel und des Musters
für die Bestätigung des Empfangs dieser Erklärungen für die Bestätigung des Empfangs dieser Erklärungen
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
Aufgrund des Wahlgesetzbuches, insbesondere des Artikels 116 § 6, Aufgrund des Wahlgesetzbuches, insbesondere des Artikels 116 § 6,
abgeändert durch die Gesetze vom 19. Mai 1994, 10. April 1995, 19. abgeändert durch die Gesetze vom 19. Mai 1994, 10. April 1995, 19.
November 1998, 27. Dezember 2000, 13. Dezember 2002 und 2. April 2003; November 1998, 27. Dezember 2000, 13. Dezember 2002 und 2. April 2003;
Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der
Institutionen, insbesondere des Artikels 31 § 5 Absatz 1, ersetzt Institutionen, insbesondere des Artikels 31 § 5 Absatz 1, ersetzt
durch das Gesetz vom 25. April 2004; durch das Gesetz vom 25. April 2004;
Aufgrund des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Aufgrund des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler
Institutionen, insbesondere des Artikels 22 § 5 Absatz 1, abgeändert Institutionen, insbesondere des Artikels 22 § 5 Absatz 1, abgeändert
durch das Sondergesetz vom 25. April 2004; durch das Sondergesetz vom 25. April 2004;
Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle
Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, insbesondere des Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, insbesondere des
Artikels 44 Absatz 1, abgeändert durch die Gesetze vom 16. Juli 1993, Artikels 44 Absatz 1, abgeändert durch die Gesetze vom 16. Juli 1993,
16. Dezember 1996 und 7. Januar 2002; 16. Dezember 1996 und 7. Januar 2002;
Aufgrund des Gesetzes vom 19. Mai 1994 über die Einschränkung und Aufgrund des Gesetzes vom 19. Mai 1994 über die Einschränkung und
Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl des Europäischen Parlaments, Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl des Europäischen Parlaments,
insbesondere der Artikelen 7 und 11, abgeändert durch das Gesetz vom insbesondere der Artikelen 7 und 11, abgeändert durch das Gesetz vom
25. April 2004; 25. April 2004;
Aufgrund des Gesetzes vom 19. Mai 1994 zur Regelung der Wahlkampagne, Aufgrund des Gesetzes vom 19. Mai 1994 zur Regelung der Wahlkampagne,
über die Einschränkung und Erklärung der Wahlausgaben für die Wahlen über die Einschränkung und Erklärung der Wahlausgaben für die Wahlen
des Wallonischen Regionalrates, des Flämischen Rates, des Rates der des Wallonischen Regionalrates, des Flämischen Rates, des Rates der
Region Brüssel-Hauptstadt und des Rates der Deutschsprachigen Region Brüssel-Hauptstadt und des Rates der Deutschsprachigen
Gemeinschaft und zur Festlegung der Prüfkriterien für offizielle Gemeinschaft und zur Festlegung der Prüfkriterien für offizielle
Mitteilungen der öffentlichen Behörden, insbesondere der Artikel 7 und Mitteilungen der öffentlichen Behörden, insbesondere der Artikel 7 und
11, abgeändert durch das Gesetz vom 25. April 2004; 11, abgeändert durch das Gesetz vom 25. April 2004;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das
Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August
1996; 1996;
Aufgrund der Dringlichkeit; Aufgrund der Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass Artikel 116 § 6 des vorerwähnten In der Erwägung, dass Artikel 116 § 6 des vorerwähnten
Wahlgesetzbuches laut Artikel 7 der vorerwähnten Gesetze vom 19. Mai Wahlgesetzbuches laut Artikel 7 der vorerwähnten Gesetze vom 19. Mai
1994 auf die Wahlen des Europäischen Parlaments und der Regional- und 1994 auf die Wahlen des Europäischen Parlaments und der Regional- und
Gemeinschaftsräte anwendbar wird, dass dieser Artikel sowohl den Gemeinschaftsräte anwendbar wird, dass dieser Artikel sowohl den
ordentlichen Kandidaten als auch den Ersatzkandidaten auferlegt, sich ordentlichen Kandidaten als auch den Ersatzkandidaten auferlegt, sich
schriftlich in der Akte zur Annahme ihrer Kandidatur zu verpflichten, schriftlich in der Akte zur Annahme ihrer Kandidatur zu verpflichten,
die Gesetzesbestimmungen in Bezug auf die Einschränkung und Kontrolle die Gesetzesbestimmungen in Bezug auf die Einschränkung und Kontrolle
der Wahlausgaben zu befolgen, die Erklärung über ihre Wahlausgaben und der Wahlausgaben zu befolgen, die Erklärung über ihre Wahlausgaben und
über den Ursprung der von ihnen zur Deckung dieser Ausgaben benutzten über den Ursprung der von ihnen zur Deckung dieser Ausgaben benutzten
Geldmittel binnen fünfundvierzig Tagen nach den Wahlen einzureichen, Geldmittel binnen fünfundvierzig Tagen nach den Wahlen einzureichen,
die Belege in Bezug auf ihre Wahlausgaben und den Ursprung der die Belege in Bezug auf ihre Wahlausgaben und den Ursprung der
Geldmittel zwei Jahre ab dem Datum der Wahlen aufzubewahren und die Geldmittel zwei Jahre ab dem Datum der Wahlen aufzubewahren und die
Identität der natürlichen Personen, die Spenden von 125 EUR und mehr Identität der natürlichen Personen, die Spenden von 125 EUR und mehr
gemacht haben, zu registrieren; in der Erwägung, dass die Akten zur gemacht haben, zu registrieren; in der Erwägung, dass die Akten zur
Annahme der Kandidaturen für die am 13. Juni 2004 stattfindenden Annahme der Kandidaturen für die am 13. Juni 2004 stattfindenden
Wahlen für das Europäische Parlament dem Vorsitzenden des Wahlen für das Europäische Parlament dem Vorsitzenden des
Hauptwahlvorstandes des Kollegiums zusammen mit den Wahlvorschlägen Hauptwahlvorstandes des Kollegiums zusammen mit den Wahlvorschlägen
der Kandidaten ausgehändigt werden; in der Erwägung, dass die Muster der Kandidaten ausgehändigt werden; in der Erwägung, dass die Muster
dieser Erklärungen daher unverzüglich festgelegt werden müssen, dieser Erklärungen daher unverzüglich festgelegt werden müssen,
Erlässt: Erlässt:
Artikel 1 - Die Erklärung, die der Akte zur Annahme der Kandidaturen Artikel 1 - Die Erklärung, die der Akte zur Annahme der Kandidaturen
beizufügen ist und mit der die Kandidaten für die Wahlen des beizufügen ist und mit der die Kandidaten für die Wahlen des
Europäischen Parlaments und der Regional- und Gemeinschaftsräte sich Europäischen Parlaments und der Regional- und Gemeinschaftsräte sich
verpflichten, die Gesetzesbestimmungen in Bezug auf die Einschränkung verpflichten, die Gesetzesbestimmungen in Bezug auf die Einschränkung
und Kontrolle der Wahlausgaben zu befolgen, die Erklärung in Bezug auf und Kontrolle der Wahlausgaben zu befolgen, die Erklärung in Bezug auf
ihre Wahlausgaben und über den Ursprung der von ihnen zur Deckung ihre Wahlausgaben und über den Ursprung der von ihnen zur Deckung
dieser Ausgaben benutzten Geldmittel binnen fünfundvierzig Tagen nach dieser Ausgaben benutzten Geldmittel binnen fünfundvierzig Tagen nach
den Wahlen einzureichen, die Belege in Bezug auf ihre Wahlausgaben und den Wahlen einzureichen, die Belege in Bezug auf ihre Wahlausgaben und
den Ursprung der Geldmittel zwei Jahre ab dem Datum der Wahlen den Ursprung der Geldmittel zwei Jahre ab dem Datum der Wahlen
aufzubewahren und die Identität der natürlichen Personen, die Spenden aufzubewahren und die Identität der natürlichen Personen, die Spenden
von 125 EUR und mehr gemacht haben, zu registrieren, wird auf einem von 125 EUR und mehr gemacht haben, zu registrieren, wird auf einem
Formular erstellt, dessen Muster in Anlage 1 zu vorliegendem Erlass Formular erstellt, dessen Muster in Anlage 1 zu vorliegendem Erlass
beigefügt ist. beigefügt ist.
Art. 2 - Die Erklärung zur Aufzeichnung der Wahlausgaben der Art. 2 - Die Erklärung zur Aufzeichnung der Wahlausgaben der
Kandidaten für Wahlwerbung und die Erklärung über den Ursprung der von Kandidaten für Wahlwerbung und die Erklärung über den Ursprung der von
den Kandidaten zur Deckung dieser Ausgaben benutzten Geldmittel werden den Kandidaten zur Deckung dieser Ausgaben benutzten Geldmittel werden
anhand eines Formulars erstellt, dessen Muster in Anlage 2 zu anhand eines Formulars erstellt, dessen Muster in Anlage 2 zu
vorliegendem Erlass beigefügt ist. vorliegendem Erlass beigefügt ist.
Art. 3 - Die Empfangsbestätigung für die in Artikel 2 erwähnten Art. 3 - Die Empfangsbestätigung für die in Artikel 2 erwähnten
Erklärungen wird anhand eines Formulars erstellt, dessen Muster in Erklärungen wird anhand eines Formulars erstellt, dessen Muster in
Anlage 3 zu vorliegendem Erlass beigefügt ist. Anlage 3 zu vorliegendem Erlass beigefügt ist.
Art. 4 - Die Registrierung der Identität der natürlichen Personen, die Art. 4 - Die Registrierung der Identität der natürlichen Personen, die
zur Finanzierung von Wahlausgaben Spenden von 125 EUR und mehr gemacht zur Finanzierung von Wahlausgaben Spenden von 125 EUR und mehr gemacht
haben, entspricht dem Muster in Anlage 4 zu vorliegendem Erlass. haben, entspricht dem Muster in Anlage 4 zu vorliegendem Erlass.
Brüssel, den 17. Mai 2004 Brüssel, den 17. Mai 2004
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anlage 1 Anlage 1
ERKLÄRUNG IN DER ANNAHMEAKTE ERKLÄRUNG IN DER ANNAHMEAKTE
Wahlen vom 13. Juni 2004 für das Europäische Parlament und die Räte Wahlen vom 13. Juni 2004 für das Europäische Parlament und die Räte
Die unterzeichneten annehmenden ordentlichen Kandidaten und Die unterzeichneten annehmenden ordentlichen Kandidaten und
Ersatzkandidaten erklären, sich gemäss den Bestimmungen des Artikels Ersatzkandidaten erklären, sich gemäss den Bestimmungen des Artikels
116 § 6 des Wahlgesetzbuches dazu zu verpflichten: 116 § 6 des Wahlgesetzbuches dazu zu verpflichten:
1. die Gesetzesbestimmungen in Bezug auf die Einschränkung und 1. die Gesetzesbestimmungen in Bezug auf die Einschränkung und
Kontrolle der Wahlausgaben zu befolgen, Kontrolle der Wahlausgaben zu befolgen,
2. die Aufstellung ihrer Wahlausgaben und den Ursprung der dafür 2. die Aufstellung ihrer Wahlausgaben und den Ursprung der dafür
verwendeten Geldmittel beim Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des verwendeten Geldmittel beim Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des
Wahlkreises oder beim Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises oder beim Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des
deutschsprachigen Wahlkollegiums innerhalb fünfundvierzig Tagen ab dem deutschsprachigen Wahlkollegiums innerhalb fünfundvierzig Tagen ab dem
Wahldatum gegen Empfangsbestätigung einzureichen, Wahldatum gegen Empfangsbestätigung einzureichen,
3. die Belege in Bezug auf ihre Wahlausgaben und den Ursprung der 3. die Belege in Bezug auf ihre Wahlausgaben und den Ursprung der
Geldmittel zwei Jahre ab dem Wahldatum aufzubewahren. Geldmittel zwei Jahre ab dem Wahldatum aufzubewahren.
Werden in ihrer Erklärung über den Ursprung der Geldmittel Spenden Werden in ihrer Erklärung über den Ursprung der Geldmittel Spenden
angegeben, verpflichten sie sich darüber hinaus, die Identität der angegeben, verpflichten sie sich darüber hinaus, die Identität der
natürlichen Personen, die zur Finanzierung der Wahlausgaben Spenden natürlichen Personen, die zur Finanzierung der Wahlausgaben Spenden
von 125 EUR und mehr gemacht haben, zu registrieren, vertraulich zu von 125 EUR und mehr gemacht haben, zu registrieren, vertraulich zu
behandeln und binnen fünfundvierzig Tagen nach dem Datum der Wahlen behandeln und binnen fünfundvierzig Tagen nach dem Datum der Wahlen
der Föderalen Kontrollkommission zu übermitteln, die gemäss Artikel 11 der Föderalen Kontrollkommission zu übermitteln, die gemäss Artikel 11
des Gesetzes vom 19. Mai 1994 über die Einschränkung und Kontrolle der des Gesetzes vom 19. Mai 1994 über die Einschränkung und Kontrolle der
Wahlausgaben für die Wahlen des Europäischen Parlaments für die Wahlausgaben für die Wahlen des Europäischen Parlaments für die
Einhaltung dieser Verpflichtung Sorge trägt, und/oder dem Rat (oder Einhaltung dieser Verpflichtung Sorge trägt, und/oder dem Rat (oder
dem von ihm bestimmten Organ), der gemäss Artikel 11 des Gesetzes vom dem von ihm bestimmten Organ), der gemäss Artikel 11 des Gesetzes vom
19. Mai 1994 zur Regelung der Wahlkampagne, über die Einschränkung und 19. Mai 1994 zur Regelung der Wahlkampagne, über die Einschränkung und
Erklärung der Wahlausgaben für die Wahlen des Wallonischen Erklärung der Wahlausgaben für die Wahlen des Wallonischen
Regionalrates, des Flämischen Rates, des Rates der Region Regionalrates, des Flämischen Rates, des Rates der Region
Brüssel-Hauptstadt und des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft Brüssel-Hauptstadt und des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft
und zur Festlegung der Prüfkriterien für offizielle Mitteilungen der und zur Festlegung der Prüfkriterien für offizielle Mitteilungen der
öffentlichen Behörden für die Einhaltung dieser Verpflichtung Sorge öffentlichen Behörden für die Einhaltung dieser Verpflichtung Sorge
trägt. trägt.
Sie wissen, dass sie mit den in Artikel 181 des Wahlgesetzbuches Sie wissen, dass sie mit den in Artikel 181 des Wahlgesetzbuches
vorgesehenen Strafen belegt werden können, wenn die zu ihren Gunsten vorgesehenen Strafen belegt werden können, wenn die zu ihren Gunsten
von ihnen selbst bzw. von Dritten für Wahlwerbung eingegangenen von ihnen selbst bzw. von Dritten für Wahlwerbung eingegangenen
Ausgaben oder finanziellen Verpflichtungen dem Vorsitzenden des Ausgaben oder finanziellen Verpflichtungen dem Vorsitzenden des
betreffenden Hauptwahlvorstandes nicht bzw. erst nach Ablauf der betreffenden Hauptwahlvorstandes nicht bzw. erst nach Ablauf der
fünfundvierzigtägigen Frist ab dem Datum der Wahlen mitgeteilt werden, fünfundvierzigtägigen Frist ab dem Datum der Wahlen mitgeteilt werden,
wenn diese Ausgaben oder Verpflichtungen die in Artikel 2 §§ 2 und 3 wenn diese Ausgaben oder Verpflichtungen die in Artikel 2 §§ 2 und 3
der vorerwähnten Gesetze festgelegten Höchstbeträge überschreiten oder der vorerwähnten Gesetze festgelegten Höchstbeträge überschreiten oder
wenn sie die in Artikel 5 derselben Gesetze vorgesehenen Bestimmungen wenn sie die in Artikel 5 derselben Gesetze vorgesehenen Bestimmungen
nicht befolgen. nicht befolgen.
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 17. Mai 2004 beigefügt zu Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 17. Mai 2004 beigefügt zu
werden werden
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anlage 2 Anlage 2
WAHLEN FÜR......................... (betreffende Versammlung) WAHLEN FÜR......................... (betreffende Versammlung)
13. Juni 2004 13. Juni 2004
ERKLÄRUNGSFORMULAR (1) ERKLÄRUNGSFORMULAR (1)
Gesetz vom 19. Mai 1994 über die Einschränkung und Kontrolle der Gesetz vom 19. Mai 1994 über die Einschränkung und Kontrolle der
Wahlausgaben für die Wahl des Europäischen Parlaments Wahlausgaben für die Wahl des Europäischen Parlaments
Gesetz vom 19. Mai 1994 zur Regelung der Wahlkampagne, über die Gesetz vom 19. Mai 1994 zur Regelung der Wahlkampagne, über die
Einschränkung und Erklärung der Wahlausgaben für die Wahlen des Einschränkung und Erklärung der Wahlausgaben für die Wahlen des
Wallonischen Regionalrates, des Flämischen Rates, des Rates der Region Wallonischen Regionalrates, des Flämischen Rates, des Rates der Region
Brüssel-Hauptstadt und des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft Brüssel-Hauptstadt und des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft
und zur Festlegung der Prüfkriterien für offizielle Mitteilungen der und zur Festlegung der Prüfkriterien für offizielle Mitteilungen der
öffentlichen Behörden öffentlichen Behörden
Lesen Sie bitte beim Ausfüllen des vorliegenden Formulars aufmerksam Lesen Sie bitte beim Ausfüllen des vorliegenden Formulars aufmerksam
die Fussnoten und ziehen Sie, wenn möglich, das Vademekum zu Rate, das die Fussnoten und ziehen Sie, wenn möglich, das Vademekum zu Rate, das
die parlamentarische Kommission für die Kontrolle der Wahlausgaben und die parlamentarische Kommission für die Kontrolle der Wahlausgaben und
der Buchführung der politischen Parteien bei den Parlamentswahlen vom der Buchführung der politischen Parteien bei den Parlamentswahlen vom
18. Mai 2003 verfasst hat und das für die Wahlen vom 13. Juni 2004 für 18. Mai 2003 verfasst hat und das für die Wahlen vom 13. Juni 2004 für
entsprechend anwendbar erklärt worden ist (Parl. Dok. entsprechend anwendbar erklärt worden ist (Parl. Dok.
Abgeordnetenkammer Nr. 50-2461/1 und Senat Nr. 2-1600/1). Abgeordnetenkammer Nr. 50-2461/1 und Senat Nr. 2-1600/1).
(Sie können das Vademekum auch auf der Webseite der Abgeordnetenkammer (Sie können das Vademekum auch auf der Webseite der Abgeordnetenkammer
und des Senats einsehen: www.lachambre.be/www.dekamer.be Nr. 51-1046/1 und des Senats einsehen: www.lachambre.be/www.dekamer.be Nr. 51-1046/1
und www.senate.be Nr. 3-646/1.) und www.senate.be Nr. 3-646/1.)
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
A) WAHLAUSGABEN A) WAHLAUSGABEN
1. Wenn Sie keine Wahlausgaben gemacht haben (2) 1. Wenn Sie keine Wahlausgaben gemacht haben (2)
Hiermit erkläre ich, dass ich weder für mich selbst noch für die Hiermit erkläre ich, dass ich weder für mich selbst noch für die
Partei Wahlausgaben gehabt habe. Partei Wahlausgaben gehabt habe.
Datum: . . . . . Datum: . . . . .
Unterschrift: . . . . . Unterschrift: . . . . .
2. Wenn Sie Wahlausgaben gemacht haben (3) (4) 2. Wenn Sie Wahlausgaben gemacht haben (3) (4)
Für Sie geltender Höchstbetrag (5) (6): . . . . . Für Sie geltender Höchstbetrag (5) (6): . . . . .
Füllen Sie bitte die nachstehenden Rubriken aus, auch die unter Füllen Sie bitte die nachstehenden Rubriken aus, auch die unter
Buchstabe B) und gegebenenfalls Buchstabe C). Buchstabe B) und gegebenenfalls Buchstabe C).
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
B) AUFTEILUNG DER WAHLAUSGABEN JE NACH URSPRUNG DER GELDMITTEL ZUR B) AUFTEILUNG DER WAHLAUSGABEN JE NACH URSPRUNG DER GELDMITTEL ZUR
FINANZIERUNG DER WAHLKAMPAGNEN FINANZIERUNG DER WAHLKAMPAGNEN
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
C) VERSCHIEDENES (17) C) VERSCHIEDENES (17)
1. Aushängeschild (18) 1. Aushängeschild (18)
Hiermit erkläre ich, dass meine Partei mich gemäss Artikel 2 § 1 Hiermit erkläre ich, dass meine Partei mich gemäss Artikel 2 § 1
letzter Absatz des Gesetzes vom 19. Mai 1994 als Aushängeschild letzter Absatz des Gesetzes vom 19. Mai 1994 als Aushängeschild
bestimmt hat. Die von der Partei ausgestellte Bescheinigung befindet bestimmt hat. Die von der Partei ausgestellte Bescheinigung befindet
sich in der Anlage. sich in der Anlage.
2. Unterstützung der individuellen Wahlkampagne durch die Partei (die 2. Unterstützung der individuellen Wahlkampagne durch die Partei (die
so genannte 25%-10%-Regelung) (19) so genannte 25%-10%-Regelung) (19)
Gemäss Artikel 2 § 1 Absatz 3 der Gesetze vom 19. Mai 1994 kann die Gemäss Artikel 2 § 1 Absatz 3 der Gesetze vom 19. Mai 1994 kann die
Partei ihren Kandidaten 25 Prozent des Höchstbetrags von 1 000 000 EUR Partei ihren Kandidaten 25 Prozent des Höchstbetrags von 1 000 000 EUR
zuweisen, die sie für Wahlausgaben verwenden darf. Von diesen 25 zuweisen, die sie für Wahlausgaben verwenden darf. Von diesen 25
Prozent kann eine Partei einem Kandidaten höchstens 10 Prozent Prozent kann eine Partei einem Kandidaten höchstens 10 Prozent
zuweisen. Letzterer kann diesen Betrag nach eigenem Ermessen für seine zuweisen. Letzterer kann diesen Betrag nach eigenem Ermessen für seine
individuelle Wahlkampagne verwenden. Der Kandidat muss diesen Betrag individuelle Wahlkampagne verwenden. Der Kandidat muss diesen Betrag
nicht in seiner eigenen Erklärung über die Wahlausgaben angeben. Das nicht in seiner eigenen Erklärung über die Wahlausgaben angeben. Das
obliegt der Partei. Dennoch muss der betreffende Kandidat pro memoria obliegt der Partei. Dennoch muss der betreffende Kandidat pro memoria
die fraglichen Ausgaben in seiner Erklärung vermerken. die fraglichen Ausgaben in seiner Erklärung vermerken.
Hiermit bestätige ich pro memoria, dass meine Partei mir innerhalb der Hiermit bestätige ich pro memoria, dass meine Partei mir innerhalb der
durch Artikel 2 § 1 Absatz 3 der Gesetze vom 19. Mai 1994 festgelegten durch Artikel 2 § 1 Absatz 3 der Gesetze vom 19. Mai 1994 festgelegten
Einschränkungen einen Betrag in Höhe von....................... Einschränkungen einen Betrag in Höhe von.......................
zugewiesen hat, damit ich meine Wahlkampagne finanzieren kann. zugewiesen hat, damit ich meine Wahlkampagne finanzieren kann.
Anzahl Anlagen (jede Anlage muss nummeriert und paraphiert werden): Anzahl Anlagen (jede Anlage muss nummeriert und paraphiert werden):
Datum und Unterschrift Datum und Unterschrift
_______ _______
Fussnoten Fussnoten
(1) Sie müssen das Erklärungsformular ausgefüllt und unterzeichnet (1) Sie müssen das Erklärungsformular ausgefüllt und unterzeichnet
binnen fünfundvierzig Tagen nach den Wahlen beim Vorsitzenden des binnen fünfundvierzig Tagen nach den Wahlen beim Vorsitzenden des
Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises oder beim Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises oder beim Vorsitzenden des
Hauptwahlvorstandes des Wahlkollegiums einreichen, auch wenn Sie keine Hauptwahlvorstandes des Wahlkollegiums einreichen, auch wenn Sie keine
Wahlausgaben gemacht haben. Ihnen wird dann eine Empfangsbestätigung Wahlausgaben gemacht haben. Ihnen wird dann eine Empfangsbestätigung
ausgehändigt oder zugesandt. Das Versäumnis, die Erklärung ausgehändigt oder zugesandt. Das Versäumnis, die Erklärung
einzureichen, stellt eine Straftat dar, für die Sie verfolgt und mit einzureichen, stellt eine Straftat dar, für die Sie verfolgt und mit
folgenden Strafen belegt werden können: einer Gefängnisstrafe von acht folgenden Strafen belegt werden können: einer Gefängnisstrafe von acht
Tagen bis zu einem Monat und/oder einer Geldstrafe von fünfzig bis zu Tagen bis zu einem Monat und/oder einer Geldstrafe von fünfzig bis zu
fünfhundert Euro. fünfhundert Euro.
(2) Wenn Sie keinerlei Ausgaben für Wahlwerbung gemacht haben, ist (2) Wenn Sie keinerlei Ausgaben für Wahlwerbung gemacht haben, ist
diese Rubrik die einzige, die Sie ausfüllen müssen. diese Rubrik die einzige, die Sie ausfüllen müssen.
(3) Sie müssen die Belege in Bezug auf ihre Wahlausgaben (Rechnungen (3) Sie müssen die Belege in Bezug auf ihre Wahlausgaben (Rechnungen
usw.) und den Ursprung der Geldmittel, die Sie verwendet haben, zwei usw.) und den Ursprung der Geldmittel, die Sie verwendet haben, zwei
Jahre ab dem Datum der Wahlen aufbewahren. Jahre ab dem Datum der Wahlen aufbewahren.
(4) Die Kampagne muss unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften (4) Die Kampagne muss unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften
über den Schutz des Privatlebens geführt werden (siehe Anmerkungen und über den Schutz des Privatlebens geführt werden (siehe Anmerkungen und
Stellungnahme des Ausschusses für den Schutz des Privatlebens, die als Stellungnahme des Ausschusses für den Schutz des Privatlebens, die als
Anlage zum Vademekum der Kontrollkommission veröffentlicht worden Anlage zum Vademekum der Kontrollkommission veröffentlicht worden
sind). sind).
(5) Wenn Sie sich gleichzeitig für die Wahl des Europäischen (5) Wenn Sie sich gleichzeitig für die Wahl des Europäischen
Parlaments und für die Wahl eines der Regional- oder Gemeinschaftsräte Parlaments und für die Wahl eines der Regional- oder Gemeinschaftsräte
aufstellen lassen, dürfen Sie nicht die für jede Wahl vorgesehenen aufstellen lassen, dürfen Sie nicht die für jede Wahl vorgesehenen
Höchstbeträge zusammenrechnen. Nur der höchste Höchstbetrag, das Höchstbeträge zusammenrechnen. Nur der höchste Höchstbetrag, das
heisst der für die Wahl des Europäischen Parlaments, ist zu heisst der für die Wahl des Europäischen Parlaments, ist zu
berücksichtigen. berücksichtigen.
(6) Wenn Sie gemäss Artikel 2 § 2 Nr. 1 der Gesetze vom 19. Mai 1994 (6) Wenn Sie gemäss Artikel 2 § 2 Nr. 1 der Gesetze vom 19. Mai 1994
von Ihrer Partei als zusätzlicher Kandidat bestimmt worden sind, der von Ihrer Partei als zusätzlicher Kandidat bestimmt worden sind, der
den erhöhten Höchstbetrag ausgeben darf, muss der vorliegenden den erhöhten Höchstbetrag ausgeben darf, muss der vorliegenden
Erklärung eine Unterlage beigefügt werden, die das bescheinigt. Erklärung eine Unterlage beigefügt werden, die das bescheinigt.
(7) Wenn Sie mit anderen Kandidaten Ihrer Liste gemeinsam eine (7) Wenn Sie mit anderen Kandidaten Ihrer Liste gemeinsam eine
Wahlkampagne führen wollen, müssen Sie im Voraus und schriftlich Wahlkampagne führen wollen, müssen Sie im Voraus und schriftlich
festlegen, wie viel jeder von Ihnen angibt. Sie fügen Ihrer Erklärung festlegen, wie viel jeder von Ihnen angibt. Sie fügen Ihrer Erklärung
eine Kopie dieser Vereinbarung bei. eine Kopie dieser Vereinbarung bei.
(8) Wenn Sie um genauere Angaben gebeten werden, geben Sie diese bitte (8) Wenn Sie um genauere Angaben gebeten werden, geben Sie diese bitte
auf einem beigefügten Blatt an. Jede Anlage muss nummeriert, datiert auf einem beigefügten Blatt an. Jede Anlage muss nummeriert, datiert
und unterzeichnet werden. und unterzeichnet werden.
(9) Siehe Fussnote Nr. 8. (9) Siehe Fussnote Nr. 8.
(10) Siehe Fussnote Nr. 8. (10) Siehe Fussnote Nr. 8.
(11) Wenn Sie persönlich eine Werbetafel anfertigen oder kaufen, (11) Wenn Sie persönlich eine Werbetafel anfertigen oder kaufen,
können Sie die Kosten bei drei Wahlen - gleich welche -, an denen Sie können Sie die Kosten bei drei Wahlen - gleich welche -, an denen Sie
teilnehmen, anrechnen, mit mindestens einem Drittel der Ausgabe pro teilnehmen, anrechnen, mit mindestens einem Drittel der Ausgabe pro
Wahl. Mieten Sie diese Tafeln, müssen Sie den Mietpreis ganz angeben. Wahl. Mieten Sie diese Tafeln, müssen Sie den Mietpreis ganz angeben.
Dieser Mietpreis muss kommerziell gerechtfertigt sein (Bsp.: ein Dieser Mietpreis muss kommerziell gerechtfertigt sein (Bsp.: ein
Drittel des Selbstkostenpreises). Der Gebrauch von vollständig Drittel des Selbstkostenpreises). Der Gebrauch von vollständig
abgeschriebenen Tafeln muss nicht angegeben werden. abgeschriebenen Tafeln muss nicht angegeben werden.
(12) Siehe Fussnote Nr. 8. (12) Siehe Fussnote Nr. 8.
(13) Siehe Fussnote Nr. 8. (13) Siehe Fussnote Nr. 8.
(14) Die Identität der Spender und die von ihm erhaltene Summe muss (14) Die Identität der Spender und die von ihm erhaltene Summe muss
von Ihnen registriert werden und binnen fünfundvierzig Tagen anhand von Ihnen registriert werden und binnen fünfundvierzig Tagen anhand
des beigefügten Formulars der Föderalen Kommission für die Kontrolle des beigefügten Formulars der Föderalen Kommission für die Kontrolle
der Wahlausgaben und der Buchführung der politischen Parteien der Wahlausgaben und der Buchführung der politischen Parteien
(Abgeordnetenkammer, Sekretariat der Kommission für die Kontrolle der (Abgeordnetenkammer, Sekretariat der Kommission für die Kontrolle der
Wahlausgaben, Place de la Nation 2, 1008 Brüssel), was die Wahl des Wahlausgaben, Place de la Nation 2, 1008 Brüssel), was die Wahl des
Europäischen Parlaments betrifft, und dem betreffenden Rat oder dem Europäischen Parlaments betrifft, und dem betreffenden Rat oder dem
von ihm bestimmten Organ, was die Wahlen der Regional- und von ihm bestimmten Organ, was die Wahlen der Regional- und
Gemeinschaftsräte betrifft, unmittelbar übermittelt werden. Aufgrund Gemeinschaftsräte betrifft, unmittelbar übermittelt werden. Aufgrund
der strengen Vertraulichkeit dieser Angaben dürfen sie nicht dem der strengen Vertraulichkeit dieser Angaben dürfen sie nicht dem
Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises oder des Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises oder des
Wahlkollegiums übermittelt werden und nicht von den Wählern eingesehen Wahlkollegiums übermittelt werden und nicht von den Wählern eingesehen
werden. werden.
(15) Siehe Fussnote Nr. 14. (15) Siehe Fussnote Nr. 14.
(16) Siehe Fussnote Nr. 14. (16) Siehe Fussnote Nr. 14.
(17) Die zwei folgenden Rubriken betreffen nur eine geringe Anzahl (17) Die zwei folgenden Rubriken betreffen nur eine geringe Anzahl
Kandidaten. Wenn Sie nicht betroffen sind, streichen Sie sie bitte Kandidaten. Wenn Sie nicht betroffen sind, streichen Sie sie bitte
durch. durch.
(18) Auch Ihre Partei wird um diese Informationen gebeten. (18) Auch Ihre Partei wird um diese Informationen gebeten.
(19) Auch Ihre Partei wird um diese Informationen gebeten. (19) Auch Ihre Partei wird um diese Informationen gebeten.
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 17. Mai 2004 beigefügt zu Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 17. Mai 2004 beigefügt zu
werden werden
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anlage 3 Anlage 3
EMPFANGSBESTÄTIGUNG (1) EMPFANGSBESTÄTIGUNG (1)
Hiermit bestätigt der/die Unterzeichnete, dass Herr/Frau (2) Hiermit bestätigt der/die Unterzeichnete, dass Herr/Frau (2)
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
seine/ihre Erklärung über die Wahlausgaben und die Aufteilung der seine/ihre Erklärung über die Wahlausgaben und die Aufteilung der
Wahlausgaben je nach Ursprung eingereicht hat am . . . . . Wahlausgaben je nach Ursprung eingereicht hat am . . . . .
Für den Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises oder des Für den Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises oder des
Kollegiums Kollegiums
Name und Vorname: . . . . . Name und Vorname: . . . . .
Rang: . . . . . Rang: . . . . .
Datum: . . . . . Datum: . . . . .
Unterschrift: . . . . . Unterschrift: . . . . .
_______ _______
Fussnoten Fussnoten
(1) Füllen Sie bitte selbst das Kästchen aus. (1) Füllen Sie bitte selbst das Kästchen aus.
(2) Unzutreffendes bitte streichen. (2) Unzutreffendes bitte streichen.
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 17. Mai 2004 beigefügt zu Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 17. Mai 2004 beigefügt zu
werden werden
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anlage 4 Anlage 4
Aufstellung zur Registrierung der Identität der natürlichen Personen, Aufstellung zur Registrierung der Identität der natürlichen Personen,
die Spenden von 125 EUR und mehr zugunsten von Kandidaten machen die Spenden von 125 EUR und mehr zugunsten von Kandidaten machen
Der/Die Unterzeichnete, Kandidat für die Wahlen vom 13. Juni 2004 im Der/Die Unterzeichnete, Kandidat für die Wahlen vom 13. Juni 2004 im
Hinblick auf die Erneuerung . . . . . Hinblick auf die Erneuerung . . . . .
. . . . . . . . . .
(hier die Bezeichnung der betreffenden Versammlung(en) angeben: (hier die Bezeichnung der betreffenden Versammlung(en) angeben:
Europäisches Parlament/Wallonischer Regionalrat/Rat der Region Europäisches Parlament/Wallonischer Regionalrat/Rat der Region
Brüssel-Hauptstadt/Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft) auf Brüssel-Hauptstadt/Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft) auf
Platz................. (hier den Listenplatz angeben für ein Platz................. (hier den Listenplatz angeben für ein
ordentliches Mandat/ein Mandat als Ersatzmitglied) auf der Liste . . . ordentliches Mandat/ein Mandat als Ersatzmitglied) auf der Liste . . .
. . . .
. . . . . (hier das Listenkürzel . . . . . (hier das Listenkürzel
und die vollständige Bezeichnung der Liste angeben) für das . . . . . und die vollständige Bezeichnung der Liste angeben) für das . . . . .
Wahlkollegium (1) oder im Wahlkreis . . . . . Wahlkollegium (1) oder im Wahlkreis . . . . .
(hier die Bezeichnung des betreffenden Wahlkreises angeben; falls der (hier die Bezeichnung des betreffenden Wahlkreises angeben; falls der
(die) Unterzeichnete bei gleichzeitig stattfindenden Wahlen zur (die) Unterzeichnete bei gleichzeitig stattfindenden Wahlen zur
Erneuerung mehrerer Versammlungen für mehr als eine Wahl kandidiert, Erneuerung mehrerer Versammlungen für mehr als eine Wahl kandidiert,
sind für jede Versammlung die vorerwähnten Auskünfte anzugeben, und sind für jede Versammlung die vorerwähnten Auskünfte anzugeben, und
zwar der Listenplatz, die Art der Kandidatur, nämlich für ein zwar der Listenplatz, die Art der Kandidatur, nämlich für ein
ordentliches Mandat oder ein Mandat als Ersatzmitglied, das ordentliches Mandat oder ein Mandat als Ersatzmitglied, das
Listenkürzel und die vollständige Bezeichnung der Liste und das Listenkürzel und die vollständige Bezeichnung der Liste und das
Wahlkollegium1 und die Bezeichnung des Wahlkreises, in dem die Wahlkollegium1 und die Bezeichnung des Wahlkreises, in dem die
Kandidatur eingereicht worden ist), Kandidatur eingereicht worden ist),
erklärt auf Ehre, von den nachstehend erwähnten natürlichen Personen erklärt auf Ehre, von den nachstehend erwähnten natürlichen Personen
für die Wahlen des Europäischen Parlaments und der Regional- und für die Wahlen des Europäischen Parlaments und der Regional- und
Gemeinschaftsräte Spenden von 125 EUR und mehr erhalten zu haben, die Gemeinschaftsräte Spenden von 125 EUR und mehr erhalten zu haben, die
in dieser Aufstellung aufgelistet sind (2): in dieser Aufstellung aufgelistet sind (2):
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
Ausgestellt in.........., am.......... Ausgestellt in.........., am..........
(Unterschrift) (Unterschrift)
(Name, Vorname, Eigenschaft und vollständige Adresse des Abgebers der (Name, Vorname, Eigenschaft und vollständige Adresse des Abgebers der
Erklärung) Erklärung)
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 17. Mai 2004 beigefügt zu Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 17. Mai 2004 beigefügt zu
werden werden
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
_______ _______
Fussnoten Fussnoten
(1) Für die Wahl des Europäischen Parlaments bitte das Wahlkollegium (1) Für die Wahl des Europäischen Parlaments bitte das Wahlkollegium
angeben, für das die Kandidatur eingereicht worden ist (das angeben, für das die Kandidatur eingereicht worden ist (das
deutschsprachige Wahlkollegium). deutschsprachige Wahlkollegium).
(2) Die folgende Tabelle in der Reihenfolge des Empfangs der Spenden (2) Die folgende Tabelle in der Reihenfolge des Empfangs der Spenden
ausfüllen. ausfüllen.
(3) Hier Name und Vornamen, Staatsangehörigkeit und vollständige (3) Hier Name und Vornamen, Staatsangehörigkeit und vollständige
Adresse (Strasse, Hausnummer und Gemeinde des Hauptwohnortes) der Adresse (Strasse, Hausnummer und Gemeinde des Hauptwohnortes) der
Person vermerken, die die Spende gemacht hat. Person vermerken, die die Spende gemacht hat.
(4) Hier den genauen Betrag der Spende in EUR angeben; handelt es sich (4) Hier den genauen Betrag der Spende in EUR angeben; handelt es sich
nicht um eine Geldspende, den Gegenwert in EUR angeben, insofern die nicht um eine Geldspende, den Gegenwert in EUR angeben, insofern die
Spende angemessenerweise auf mindestens 125 EUR geschätzt werden muss. Spende angemessenerweise auf mindestens 125 EUR geschätzt werden muss.
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 17. Mai 2004 beigefügt zu Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 17. Mai 2004 beigefügt zu
werden werden
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 8 juin 2004. Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 8 juni 2004.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
P. DEWAEL P. DEWAEL
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