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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 17 mai 2004 déterminant le modèle du rapport appelé à consigner les dépenses de propagande électorale engagées pour les candidats et les partis politiques lors d'élections simultanées pour le Parlement européen et les Conseils de Région et de Communauté et l'origine des fonds qu'ils y ont affectés | Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 17 mei 2004 tot vaststelling van het model van het verslag dat bestemd is voor het vastleggen van de uitgaven voor verkiezingspropaganda die gedaan zijn door de kandidaten en de politieke partijen in geval van gelijktijdige verkiezingen voor het Europees Parlement en de Gewest- en Gemeenschapsraden, en voor de herkomst van de geldmiddelen die zij daartoe hebben aangewend |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
8 JUIN 2004. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en | 8 JUNI 2004. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële |
langue allemande de l'arrêté ministériel du 17 mai 2004 déterminant le | Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 17 mei 2004 tot |
vaststelling van het model van het verslag dat bestemd is voor het | |
modèle du rapport appelé à consigner les dépenses de propagande | vastleggen van de uitgaven voor verkiezingspropaganda die gedaan zijn |
électorale engagées pour les candidats et les partis politiques lors | door de kandidaten en de politieke partijen in geval van gelijktijdige |
d'élections simultanées pour le Parlement européen et les Conseils de | verkiezingen voor het Europees Parlement en de Gewest- en |
Région et de Communauté et l'origine des fonds qu'ils y ont affectés | Gemeenschapsraden, en voor de herkomst van de geldmiddelen die zij |
daartoe hebben aangewend | |
ALBERT II, Roi des Belges, | ALBERT II, Koning der Belgen, |
A tous, présents et à venir, Salut. | Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. |
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la | Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen |
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, | voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, |
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; | en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; |
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté | Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het |
ministériel du 17 mai 2004 déterminant le modèle du rapport appelé à | ministerieel besluit van 17 mei 2004 tot vaststelling van het model |
van het verslag dat bestemd is voor het vastleggen van de uitgaven | |
consigner les dépenses de propagande électorale engagées pour les | voor verkiezingspropaganda die gedaan zijn door de kandidaten en de |
candidats et les partis politiques lors d'élections simultanées pour | politieke partijen in geval van gelijktijdige verkiezingen voor het |
le Parlement européen et les Conseils de Région et de Communauté et | Europees Parlement en de Gewest- en Gemeenschapsraden, en voor de |
l'origine des fonds qu'ils y ont affectés, établi par le Service | herkomst van de geldmiddelen die zij daartoe hebben aangewend, |
central de traduction allemande auprès du Commissariat | opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling bij het |
d'arrondissement adjoint à Malmedy; | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; |
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, | Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, |
Nous avons arrêté et arrêtons : | Hebben Wij besloten en besluiten Wij : |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse |
officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 17 mai 2004 | vertaling van het ministerieel besluit van 17 mei 2004 tot |
vaststelling van het model van het verslag dat bestemd is voor het | |
déterminant le modèle du rapport appelé à consigner les dépenses de | vastleggen van de uitgaven voor verkiezingspropaganda die gedaan zijn |
propagande électorale engagées pour les candidats et les partis | door de kandidaten en de politieke partijen in geval van gelijktijdige |
politiques lors d'élections simultanées pour le Parlement européen et | verkiezingen voor het Europees Parlement en de Gewest- en |
les Conseils de Région et de Communauté et l'origine des fonds qu'ils | Gemeenschapsraden, en voor de herkomst van de geldmiddelen die zij |
y ont affectés. | daartoe hebben aangewend. |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de |
présent arrêté. | uitvoering van dit besluit. |
Donné à Bruxelles, le 8 juin 2004. | Gegeven te Brussel, 8 juni 2004. |
ALBERT | ALBERT |
Par le Roi : | Van Koningswege : |
Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Bijlage - Annexe | Bijlage - Annexe |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
17. MAI 2004 - Ministerieller Erlass zur Festlegung des Musters des | 17. MAI 2004 - Ministerieller Erlass zur Festlegung des Musters des |
Berichts, der dazu bestimmt ist, die von den Kandidaten und von den | Berichts, der dazu bestimmt ist, die von den Kandidaten und von den |
politischen Parteien für Wahlwerbung eingesetzten Geldmittel bei | politischen Parteien für Wahlwerbung eingesetzten Geldmittel bei |
gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament und die Regional- | gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament und die Regional- |
und Gemeinschaftsräte und den Ursprung der von ihnen zur Deckung | und Gemeinschaftsräte und den Ursprung der von ihnen zur Deckung |
dieser Ausgaben benutzten Geldmittel festzuhalten | dieser Ausgaben benutzten Geldmittel festzuhalten |
Der Minister des Innern, | Der Minister des Innern, |
Aufgrund von Artikel 94ter § 1 des Wahlgesetzbuches, abgeändert durch | Aufgrund von Artikel 94ter § 1 des Wahlgesetzbuches, abgeändert durch |
das ordentliche Gesetz vom 16. Juli 1993 und durch die Gesetze vom 19. | das ordentliche Gesetz vom 16. Juli 1993 und durch die Gesetze vom 19. |
Mai 1994 und 2. April 2003; | Mai 1994 und 2. April 2003; |
Aufgrund des Gesetzes vom 19. Mai 1994 über die Einschränkung und | Aufgrund des Gesetzes vom 19. Mai 1994 über die Einschränkung und |
Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl des Europäischen Parlaments, | Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl des Europäischen Parlaments, |
insbesondere der Artikelen 7 und 11, abgeändert durch das Gesetz vom | insbesondere der Artikelen 7 und 11, abgeändert durch das Gesetz vom |
25. April 2004; | 25. April 2004; |
Aufgrund des Gesetzes vom 19. Mai 1994 zur Regelung der Wahlkampagne, | Aufgrund des Gesetzes vom 19. Mai 1994 zur Regelung der Wahlkampagne, |
über die Einschränkung und Erklärung der Wahlausgaben für die Wahlen | über die Einschränkung und Erklärung der Wahlausgaben für die Wahlen |
des Wallonischen Regionalrates, des Flämischen Rates, des Rates der | des Wallonischen Regionalrates, des Flämischen Rates, des Rates der |
Region Brüssel-Hauptstadt und des Rates der Deutschsprachigen | Region Brüssel-Hauptstadt und des Rates der Deutschsprachigen |
Gemeinschaft und zur Festlegung der Prüfkriterien für offizielle | Gemeinschaft und zur Festlegung der Prüfkriterien für offizielle |
Mitteilungen der öffentlichen Behörden, insbesondere der Artikel 7 und | Mitteilungen der öffentlichen Behörden, insbesondere der Artikel 7 und |
11, abgeändert durch das Gesetz vom 25. April 2004; | 11, abgeändert durch das Gesetz vom 25. April 2004; |
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das | Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das |
Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August | Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August |
1996; | 1996; |
Aufgrund der Dringlichkeit; | Aufgrund der Dringlichkeit; |
In der Erwägung, dass die Rechtsvorschriften über die Einschränkung | In der Erwägung, dass die Rechtsvorschriften über die Einschränkung |
und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahlen des Europäischen | und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahlen des Europäischen |
Parlaments und der Regional- und Gemeinschaftsräte durch die Gesetze | Parlaments und der Regional- und Gemeinschaftsräte durch die Gesetze |
vom 25. April 2004 wesentlich abgeändert worden sind; dass, damit die | vom 25. April 2004 wesentlich abgeändert worden sind; dass, damit die |
Vorsitzenden der Hauptwahlvorstände der Wahlkollegien und der | Vorsitzenden der Hauptwahlvorstände der Wahlkollegien und der |
Wahlkreise die Tragweite dieser Änderungen im Hinblick auf die Wahlen | Wahlkreise die Tragweite dieser Änderungen im Hinblick auf die Wahlen |
vom 13. Juni 2004 für das Europäische Parlament und die Regional- und | vom 13. Juni 2004 für das Europäische Parlament und die Regional- und |
Gemeinschaftsräte richtig einschätzen können, das Muster des Berichts, | Gemeinschaftsräte richtig einschätzen können, das Muster des Berichts, |
den sie zwecks Festhaltung der von den Kandidaten und von den | den sie zwecks Festhaltung der von den Kandidaten und von den |
politischen Parteien für Wahlwerbung im Hinblick auf diese Wahlen | politischen Parteien für Wahlwerbung im Hinblick auf diese Wahlen |
eingesetzten Geldmittel und über den Ursprung der von ihnen zur | eingesetzten Geldmittel und über den Ursprung der von ihnen zur |
Deckung dieser Ausgaben benutzten Geldmittel erstellen müssen, | Deckung dieser Ausgaben benutzten Geldmittel erstellen müssen, |
unverzüglich festgelegt werden muss, | unverzüglich festgelegt werden muss, |
Erlässt: | Erlässt: |
Einziger Artikel - Der Bericht, den die Vorsitzenden der | Einziger Artikel - Der Bericht, den die Vorsitzenden der |
Hauptwahlvorstände der Wahlkreise oder Wahlkollegien erstellen müssen, | Hauptwahlvorstände der Wahlkreise oder Wahlkollegien erstellen müssen, |
um die von den Kandidaten und von den politischen Parteien für | um die von den Kandidaten und von den politischen Parteien für |
Wahlwerbung eingesetzten Geldmittel bei gleichzeitigen Wahlen für das | Wahlwerbung eingesetzten Geldmittel bei gleichzeitigen Wahlen für das |
Europäische Parlament und die Regional- und Gemeinschaftsräte und über | Europäische Parlament und die Regional- und Gemeinschaftsräte und über |
den Ursprung der von ihnen zur Deckung dieser Ausgaben benutzten | den Ursprung der von ihnen zur Deckung dieser Ausgaben benutzten |
Geldmittel festzuhalten, entspricht dem Muster in der Anlage zu | Geldmittel festzuhalten, entspricht dem Muster in der Anlage zu |
vorliegendem Erlass. | vorliegendem Erlass. |
Brüssel, den 17. Mai 2004 | Brüssel, den 17. Mai 2004 |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Anlage | Anlage |
Muster des in Artikel 94ter des Wahlgesetzbuches erwähnten Berichts | Muster des in Artikel 94ter des Wahlgesetzbuches erwähnten Berichts |
(1) | (1) |
Wahl vom . . . . . für . . . . . (2) | Wahl vom . . . . . für . . . . . (2) |
. . . . . Wahlkollegium/Wahlkreis . . . . . (3) | . . . . . Wahlkollegium/Wahlkreis . . . . . (3) |
Politische Formation: . . . . . (4) | Politische Formation: . . . . . (4) |
Liste Nr.: . . . . . (5) | Liste Nr.: . . . . . (5) |
I. Aufstellung der Wahlausgaben der Kandidaten | I. Aufstellung der Wahlausgaben der Kandidaten |
Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
II. Aufstellung der Wahlausgaben und finanziellen Verpflichtungen für | II. Aufstellung der Wahlausgaben und finanziellen Verpflichtungen für |
Wahlwerbung der politischen Partei (ausschliesslich vom Vorsitzenden | Wahlwerbung der politischen Partei (ausschliesslich vom Vorsitzenden |
des Wahlkreises auszufüllen, bei dem die Partei ihre Erklärung | des Wahlkreises auszufüllen, bei dem die Partei ihre Erklärung |
eingereicht hat) | eingereicht hat) |
a) Gesamtaufstellung: . . . . . (6) | a) Gesamtaufstellung: . . . . . (6) |
b) Den Kandidaten angerechneter Anteil an der unter a) erwähnten | b) Den Kandidaten angerechneter Anteil an der unter a) erwähnten |
Aufstellung: | Aufstellung: |
1. Gesamtbetrag: . . . . . (7) | 1. Gesamtbetrag: . . . . . (7) |
2. Betrag pro Kandidaten: . . . . . (8) | 2. Betrag pro Kandidaten: . . . . . (8) |
III. Aufstellung des Ursprungs der Geldmittel der Kandidaten und der | III. Aufstellung des Ursprungs der Geldmittel der Kandidaten und der |
politischen Partei | politischen Partei |
Alle Kandidaten oder politischen Parteien haben eine Erklärung über | Alle Kandidaten oder politischen Parteien haben eine Erklärung über |
den Ursprung ihrer Geldmittel eingereicht und der in dieser Erklärung | den Ursprung ihrer Geldmittel eingereicht und der in dieser Erklärung |
erwähnte Betrag stimmt mit den gemachten Wahlausgaben überein; dies | erwähnte Betrag stimmt mit den gemachten Wahlausgaben überein; dies |
gilt nicht für den (die) folgenden Kandidaten oder die folgende(n) | gilt nicht für den (die) folgenden Kandidaten oder die folgende(n) |
politische(n) Partei(en): . . . . . | politische(n) Partei(en): . . . . . |
IV. Bemerkungen des Vorsitzenden des . . . . . Wahlkollegiums/ | IV. Bemerkungen des Vorsitzenden des . . . . . Wahlkollegiums/ |
des Wahlkreises . . . . . (9) | des Wahlkreises . . . . . (9) |
a) - Verstösse gegen die in Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Mai 1994 | a) - Verstösse gegen die in Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Mai 1994 |
über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl des | über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl des |
Europäischen Parlaments und in Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Mai 1994 | Europäischen Parlaments und in Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Mai 1994 |
zur Regelung der Wahlkampagne, über die Einschränkung und Erklärung | zur Regelung der Wahlkampagne, über die Einschränkung und Erklärung |
der Wahlausgaben für die Wahlen des Wallonischen Regionalrates, des | der Wahlausgaben für die Wahlen des Wallonischen Regionalrates, des |
Flämischen Rates, des Rates der Region Brüssel-Hauptstadt und des | Flämischen Rates, des Rates der Region Brüssel-Hauptstadt und des |
Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Festlegung der | Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Festlegung der |
Prüfkriterien für offizielle Mitteilungen der öffentlichen Behörden | Prüfkriterien für offizielle Mitteilungen der öffentlichen Behörden |
und in Artikel 116 § 6 des Wahlgesetzbuches erwähnte | und in Artikel 116 § 6 des Wahlgesetzbuches erwähnte |
Erklärungspflicht: . . . . . | Erklärungspflicht: . . . . . |
b) - Verstösse gegen die Artikel 2 und 5 § 1 des Gesetzes vom 19. Mai | b) - Verstösse gegen die Artikel 2 und 5 § 1 des Gesetzes vom 19. Mai |
1994 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die | 1994 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die |
Wahl des Europäischen Parlaments und gegen die Artikel 2 und 5 § 1 des | Wahl des Europäischen Parlaments und gegen die Artikel 2 und 5 § 1 des |
Gesetzes vom 19. Mai 1994 zur Regelung der Wahlkampagne, über die | Gesetzes vom 19. Mai 1994 zur Regelung der Wahlkampagne, über die |
Einschränkung und Erklärung der Wahlausgaben für die Wahlen des | Einschränkung und Erklärung der Wahlausgaben für die Wahlen des |
Wallonischen Regionalrates, des Flämischen Rates, des Rates der Region | Wallonischen Regionalrates, des Flämischen Rates, des Rates der Region |
Brüssel-Hauptstadt und des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft | Brüssel-Hauptstadt und des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft |
und zur Festlegung der Prüfkriterien für offizielle Mitteilungen der | und zur Festlegung der Prüfkriterien für offizielle Mitteilungen der |
öffentlichen Behörden, die aus den von diesen Parteien und Kandidaten | öffentlichen Behörden, die aus den von diesen Parteien und Kandidaten |
hinterlegten Erklärungen hervorgehen: . . . . . | hinterlegten Erklärungen hervorgehen: . . . . . |
c) Andere Bemerkungen: . . . . . | c) Andere Bemerkungen: . . . . . |
Datum: | Datum: |
Name: | Name: |
Eigenschaft: | Eigenschaft: |
Unterschrift des Vorsitzenden: | Unterschrift des Vorsitzenden: |
Anlagen: | Anlagen: |
Es werden dem vorliegenden Bericht beigefügt (10): | Es werden dem vorliegenden Bericht beigefügt (10): |
a) eine eidesstattliche Erklärung jedes Kandidaten, in der der | a) eine eidesstattliche Erklärung jedes Kandidaten, in der der |
tatsächliche Betrag der von ihm für die Wahl gemachten Wahlausgaben | tatsächliche Betrag der von ihm für die Wahl gemachten Wahlausgaben |
angegeben wird, | angegeben wird, |
b) eine eidesstattliche Erklärung des nationalen | b) eine eidesstattliche Erklärung des nationalen |
Listenverantwortlichen, in der die von den politischen Parteien | Listenverantwortlichen, in der die von den politischen Parteien |
gemachten Wahlausgaben auf Ebene des Wahlkollegiums oder des | gemachten Wahlausgaben auf Ebene des Wahlkollegiums oder des |
betreffenden Wahlkreises und der den Kandidaten angerechnete Anteil an | betreffenden Wahlkreises und der den Kandidaten angerechnete Anteil an |
diesen Ausgaben angegeben werden, | diesen Ausgaben angegeben werden, |
c) jedes zusätzliche Schriftstück infolge von näheren Erläuterungen, | c) jedes zusätzliche Schriftstück infolge von näheren Erläuterungen, |
die in Anwendung von Artikel 94ter § 1 Absatz 2 des Wahlgesetzbuches | die in Anwendung von Artikel 94ter § 1 Absatz 2 des Wahlgesetzbuches |
angefordert und erteilt worden sind. | angefordert und erteilt worden sind. |
_______ | _______ |
Fussnoten | Fussnoten |
(1) Vorliegender Bericht muss von den Vorsitzenden der | (1) Vorliegender Bericht muss von den Vorsitzenden der |
Hauptwahlvorstände der Wahlkreise oder Wahlkollegien bei Wahlen für | Hauptwahlvorstände der Wahlkreise oder Wahlkollegien bei Wahlen für |
das Europäische Parlament und die Regional- und Gemeinschaftsräte | das Europäische Parlament und die Regional- und Gemeinschaftsräte |
erstellt werden. | erstellt werden. |
Dieser Bericht zielt darauf ab, die von den Kandidaten und von den | Dieser Bericht zielt darauf ab, die von den Kandidaten und von den |
politischen Parteien für Wahlwerbung im Hinblick auf diese Wahlen | politischen Parteien für Wahlwerbung im Hinblick auf diese Wahlen |
eingesetzten Geldmittel festzuhalten. Er muss innerhalb fünfundsiebzig | eingesetzten Geldmittel festzuhalten. Er muss innerhalb fünfundsiebzig |
Tagen nach dem Datum der Wahlen in vierfacher Ausfertigung erstellt | Tagen nach dem Datum der Wahlen in vierfacher Ausfertigung erstellt |
werden. Zwei Exemplare behält der Vorsitzende des Hauptwahlvorstandes | werden. Zwei Exemplare behält der Vorsitzende des Hauptwahlvorstandes |
und die beiden anderen werden den Vorsitzenden der Kommission für die | und die beiden anderen werden den Vorsitzenden der Kommission für die |
Kontrolle der Wahlausgaben ausgehändigt. | Kontrolle der Wahlausgaben ausgehändigt. |
Ab dem fünfundsiebzigsten Tag nach den Wahlen wird ein Exemplar des | Ab dem fünfundsiebzigsten Tag nach den Wahlen wird ein Exemplar des |
Berichts während fünfzehn Tagen bei der Kanzlei des Gerichtes Erster | Berichts während fünfzehn Tagen bei der Kanzlei des Gerichtes Erster |
Instanz des Sitzes des Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises oder | Instanz des Sitzes des Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises oder |
Wahlkollegiums ausgelegt, wo es von allen eingetragenen Wählern auf | Wahlkollegiums ausgelegt, wo es von allen eingetragenen Wählern auf |
Vorlage ihrer Wahlaufforderung eingesehen werden kann. | Vorlage ihrer Wahlaufforderung eingesehen werden kann. |
Der Vorsitzende des Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises oder | Der Vorsitzende des Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises oder |
Wahlkollegiums übermittelt anschliessend der Kommission für die | Wahlkollegiums übermittelt anschliessend der Kommission für die |
Kontrolle der Wahlausgaben den Bericht und die Bemerkungen der | Kontrolle der Wahlausgaben den Bericht und die Bemerkungen der |
Kandidaten und eingetragenen Wähler. | Kandidaten und eingetragenen Wähler. |
Bei gleichzeitigen Wahlen für mehrere Versammlungen muss ein Bericht | Bei gleichzeitigen Wahlen für mehrere Versammlungen muss ein Bericht |
pro Versammlung erstellt werden. | pro Versammlung erstellt werden. |
(2) Hier das Wahldatum und die Versammlung, für die vorliegender | (2) Hier das Wahldatum und die Versammlung, für die vorliegender |
Bericht erstellt wird, angeben. | Bericht erstellt wird, angeben. |
(3) Das betreffende Wahlkollegium für die Wahl des Europäischen | (3) Das betreffende Wahlkollegium für die Wahl des Europäischen |
Parlaments (deutschsprachiges, französisches oder niederländisches) | Parlaments (deutschsprachiges, französisches oder niederländisches) |
oder den betreffenden Wahlkreis für die Wahl der Regional- und | oder den betreffenden Wahlkreis für die Wahl der Regional- und |
Gemeinschaftsräte angeben. | Gemeinschaftsräte angeben. |
(4) Eine Tabelle, die dem vorliegenden Muster entspricht, muss für | (4) Eine Tabelle, die dem vorliegenden Muster entspricht, muss für |
jede der politischen Formationen, die an der Wahl teilgenommen haben, | jede der politischen Formationen, die an der Wahl teilgenommen haben, |
erstellt werden. Für jede Formation ihr Listenkürzel und ihre | erstellt werden. Für jede Formation ihr Listenkürzel und ihre |
vollständige Bezeichnung angeben. | vollständige Bezeichnung angeben. |
(5) Die laufende Nummer der Liste angeben. | (5) Die laufende Nummer der Liste angeben. |
(6) Den Gesamtbetrag in EUR der Ausgaben für Wahlwerbung der | (6) Den Gesamtbetrag in EUR der Ausgaben für Wahlwerbung der |
politischen Partei auf Ebene des Wahlkollegiums oder des betreffenden | politischen Partei auf Ebene des Wahlkollegiums oder des betreffenden |
Wahlkreises angeben. | Wahlkreises angeben. |
(7) Höchstens fünfundzwanzig Prozent des gesetzlichen Höchstbetrags | (7) Höchstens fünfundzwanzig Prozent des gesetzlichen Höchstbetrags |
für die betreffende politische Partei. In diesem Fall darf der jedem | für die betreffende politische Partei. In diesem Fall darf der jedem |
einzelnen Kandidaten angerechnete Betrag zehn Prozent des vorerwähnten | einzelnen Kandidaten angerechnete Betrag zehn Prozent des vorerwähnten |
Höchstbetrags nicht übersteigen. | Höchstbetrags nicht übersteigen. |
(8) Den genauen Betrag, der jedem einzelnen Kandidaten, auf den diese | (8) Den genauen Betrag, der jedem einzelnen Kandidaten, auf den diese |
Regel angewandt worden ist, in gleich welchem Wahlkreis | Regel angewandt worden ist, in gleich welchem Wahlkreis |
beziehungsweise Wahlkollegium angerechnet wird, in EUR angeben. | beziehungsweise Wahlkollegium angerechnet wird, in EUR angeben. |
(9) Ausfüllen und Unzutreffendes streichen (siehe Fussnote 3). In | (9) Ausfüllen und Unzutreffendes streichen (siehe Fussnote 3). In |
dieser Rubrik gibt der Vorsitzende des Hauptwahlvorstandes alle | dieser Rubrik gibt der Vorsitzende des Hauptwahlvorstandes alle |
Bemerkungen an, die er für nützlich erachtet, insbesondere infolge von | Bemerkungen an, die er für nützlich erachtet, insbesondere infolge von |
eventuellen näheren Erläuterungen, die in Anwendung von Artikel 94ter | eventuellen näheren Erläuterungen, die in Anwendung von Artikel 94ter |
§ 1 Absatz 2 des Wahlgesetzbuches angefordert und erteilt worden sind. | § 1 Absatz 2 des Wahlgesetzbuches angefordert und erteilt worden sind. |
(10) In den unter den Buchstaben a), b) und c) erwähnten Erklärungen | (10) In den unter den Buchstaben a), b) und c) erwähnten Erklärungen |
werden die Beträge der Wahlausgaben angegeben, die gemäss Artikel 4 §§ | werden die Beträge der Wahlausgaben angegeben, die gemäss Artikel 4 §§ |
1 und 2 des Gesetzes vom 19. Mai 1994 über die Einschränkung und | 1 und 2 des Gesetzes vom 19. Mai 1994 über die Einschränkung und |
Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl des Europäischen Parlaments | Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl des Europäischen Parlaments |
beziehungsweise gemäss Artikel 4 §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 19. Mai | beziehungsweise gemäss Artikel 4 §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 19. Mai |
1994 zur Regelung der Wahlkampagne, über die Einschränkung und | 1994 zur Regelung der Wahlkampagne, über die Einschränkung und |
Erklärung der Wahlausgaben für die Wahlen des Wallonischen | Erklärung der Wahlausgaben für die Wahlen des Wallonischen |
Regionalrates, des Flämischen Rates, des Rates der Region | Regionalrates, des Flämischen Rates, des Rates der Region |
Brüssel-Hauptstadt und des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft | Brüssel-Hauptstadt und des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft |
und zur Festlegung der Prüfkriterien für offizielle Mitteilungen der | und zur Festlegung der Prüfkriterien für offizielle Mitteilungen der |
öffentlichen Behörden aufgeteilt werden. | öffentlichen Behörden aufgeteilt werden. |
Unbeschadet des Paragraphen 3 der vorerwähnten Bestimmungen ist in | Unbeschadet des Paragraphen 3 der vorerwähnten Bestimmungen ist in |
diesen Erklärungen zwischen folgenden Mitteilungen zu unterscheiden: | diesen Erklärungen zwischen folgenden Mitteilungen zu unterscheiden: |
- Ton- und Wortmitteilungen (zum Beispiel Rundfunksendungen), | - Ton- und Wortmitteilungen (zum Beispiel Rundfunksendungen), |
- schriftlichen Mitteilungen (Kosten von Presseveröffentlichungen oder | - schriftlichen Mitteilungen (Kosten von Presseveröffentlichungen oder |
Wahlprospekten usw.), | Wahlprospekten usw.), |
- visuellen Mitteilungen (Fernsehsendungen, Wahlkarawanen, Plakate | - visuellen Mitteilungen (Fernsehsendungen, Wahlkarawanen, Plakate |
usw.). | usw.). |
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 17. Mai 2004 beigefügt zu | Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 17. Mai 2004 beigefügt zu |
werden | werden |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 8 juin 2004. | Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 8 juni 2004. |
ALBERT | ALBERT |
Par le Roi : | Van Koningswege : |
Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |