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Vue multilingue de Arrêté Royal du 07/05/2004
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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 9 avril 2004 déterminant les modèles des instructions pour l'électeur dans les cantons électoraux désignés pour l'usage d'un système de vote automatisé lors des élections simultanées pour le Parlement européen, le Conseil régional wallon, le Conseil flamand, le Conseil de la Région de Bruxelles-Capitale, les membres bruxellois du Conseil flamand et le Conseil de la Communauté germanophone Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 9 april 2004 tot vaststelling van de modellen van de onderrichtingen voor de kiezer in de kieskantons die voor het gebruik van een geautomatiseerd stemsysteem zijn aangewezen bij de gelijktijdige verkiezingen voor het Europees Parlement, de Vlaamse Raad, de Waalse Gewestraad, de Brusselse Hoofdstedelijke Raad, de Brusselse leden van de Vlaamse Raad en de Raad van de Duitstalige Gemeenschap
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
7 MAI 2004. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en 7 MEI 2004. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële
langue allemande de l'arrêté ministériel du 9 avril 2004 déterminant Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 9 april 2004 tot
les modèles des instructions pour l'électeur dans les cantons vaststelling van de modellen van de onderrichtingen voor de kiezer in
électoraux désignés pour l'usage d'un système de vote automatisé lors de kieskantons die voor het gebruik van een geautomatiseerd
des élections simultanées pour le Parlement européen, le Conseil stemsysteem zijn aangewezen bij de gelijktijdige verkiezingen voor het
régional wallon, le Conseil flamand, le Conseil de la Région de Europees Parlement, de Vlaamse Raad, de Waalse Gewestraad, de
Bruxelles-Capitale, les membres bruxellois du Conseil flamand et le Brusselse Hoofdstedelijke Raad, de Brusselse leden van de Vlaamse Raad
Conseil de la Communauté germanophone en de Raad van de Duitstalige Gemeenschap
ALBERT II, Roi des Belges, ALBERT II, Koning der Belgen,
A tous, présents et à venir, Salut. Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet.
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°,
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990;
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het
ministériel du 9 avril 2004 déterminant les modèles des instructions ministerieel besluit van 9 april 2004 tot vaststelling van de modellen
pour l'électeur dans les cantons électoraux désignés pour l'usage d'un van de onderrichtingen voor de kiezer in de kieskantons die voor het
système de vote automatisé lors des élections simultanées pour le gebruik van een geautomatiseerd stemsysteem zijn aangewezen bij de
Parlement européen, le Conseil régional wallon, le Conseil flamand, le gelijktijdige verkiezingen voor het Europese Parlement, de Vlaamse
Conseil de la Région de Bruxelles-Capitale, les membres bruxellois du Raad, de Waalse Gewestraad, de Brusselse Hoofdstedelijke Raad, de
Conseil flamand et le Conseil de la Communauté germanophone, établi Brusselse leden van de Vlaamse Raad en de Raad van de Duitstalige
par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat Gemeenschap, opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling
d'arrondissement adjoint à Malmedy; bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy;
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken,
Nous avons arrêté et arrêtons : Hebben Wij besloten en besluiten Wij :

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction

Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse

officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 9 avril 2004 vertaling van het ministerieel besluit van 9 april 2004 tot
déterminant les modèles des instructions pour l'électeur dans les vaststelling van de modellen van de onderrichtingen voor de kiezer in
cantons électoraux désignés pour l'usage d'un système de vote de kieskantons die voor het gebruik van een geautomatiseerd
automatisé lors des élections simultanées pour le Parlement européen, stemsysteem zijn aangewezen bij de gelijktijdige verkiezingen voor het
le Conseil régional wallon, le Conseil flamand, le Conseil de la Europese Parlement, de Vlaamse Raad, de Waalse Gewestraad, de
Région de Bruxelles-Capitale, les membres bruxellois du Conseil Brusselse Hoofdstedelijke Raad, de Brusselse leden van de Vlaamse Raad
flamand et le Conseil de la Communauté germanophone. en de Raad van de Duitstalige Gemeenschap.

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de

présent arrêté. uitvoering van dit besluit.
Donné à Bruxelles, le 7 mai 2004. Gegeven te Brussel, 7 mei 2004.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
P. DEWAEL P. DEWAEL
Bijlage - Annexe Bijlage - Annexe
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
9. APRIL 2004 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Muster der 9. APRIL 2004 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Muster der
Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen, die für die Anwendung Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen, die für die Anwendung
eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind bei den eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind bei den
gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den Wallonischen gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den Wallonischen
Regionalrat, den Flämischen Rat, den Rat der Region Regionalrat, den Flämischen Rat, den Rat der Region
Brüssel-Hauptstadt, die Brüsseler Mitglieder des Flämischen Rates und Brüssel-Hauptstadt, die Brüsseler Mitglieder des Flämischen Rates und
den Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
Aufgrund des Gesetzes vom 11. April 1994 zur Organisierung der Aufgrund des Gesetzes vom 11. April 1994 zur Organisierung der
automatisierten Wahl, insbesondere des Artikels 29; automatisierten Wahl, insbesondere des Artikels 29;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 1998 zur Ersetzung des Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 1998 zur Ersetzung des
Königlichen Erlasses vom 18. April 1994 zur Bestimmung der Königlichen Erlasses vom 18. April 1994 zur Bestimmung der
Wahlkantone, in denen ein automatisiertes Wahlverfahren angewandt Wahlkantone, in denen ein automatisiertes Wahlverfahren angewandt
wird; wird;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 12. April 2004 zur Regelung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 12. April 2004 zur Regelung
bestimmter Wahlverrichtungen im Hinblick auf die gleichzeitigen Wahlen bestimmter Wahlverrichtungen im Hinblick auf die gleichzeitigen Wahlen
für das Europäische Parlament und die Regional- und Gemeinschaftsräte für das Europäische Parlament und die Regional- und Gemeinschaftsräte
vom 13. Juni 2004, insbesondere des Artikels 21; vom 13. Juni 2004, insbesondere des Artikels 21;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 10. März 1999 zur Festlegung Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 10. März 1999 zur Festlegung
der Reihenfolge der Stimmabgabe bei gleichzeitigen Wahlen in den der Reihenfolge der Stimmabgabe bei gleichzeitigen Wahlen in den
Kantonen und Gemeinden, die ein automatisiertes Wahlsystem anwenden, Kantonen und Gemeinden, die ein automatisiertes Wahlsystem anwenden,
abgeändert durch die Ministeriellen Erlasse vom 21. August 2000 und 9. abgeändert durch die Ministeriellen Erlasse vom 21. August 2000 und 9.
April 2004; April 2004;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das
Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August
1996; 1996;
Aufgrund der Dringlichkeit; Aufgrund der Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass aufgrund der anstehenden auf den 13. Juni 2004 In der Erwägung, dass aufgrund der anstehenden auf den 13. Juni 2004
festgelegten gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den festgelegten gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den
Wallonischen Regionalrat, den Flämischen Rat, den Rat der Region Wallonischen Regionalrat, den Flämischen Rat, den Rat der Region
Brüssel-Hauptstadt, die Brüsseler Mitglieder des Flämischen Rates und Brüssel-Hauptstadt, die Brüsseler Mitglieder des Flämischen Rates und
den Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft schnellstmöglich die Muster den Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft schnellstmöglich die Muster
der Anweisungen für den Wähler festgelegt werden müssen, die bei der Anweisungen für den Wähler festgelegt werden müssen, die bei
diesen Wahlen in den Wahlkantonen, die für die Anwendung eines diesen Wahlen in den Wahlkantonen, die für die Anwendung eines
automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind, Anwendung finden werden, automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind, Anwendung finden werden,
Erlässt: Erlässt:
Artikel 1 - In den Wahlkantonen, die durch den oben erwähnten Artikel 1 - In den Wahlkantonen, die durch den oben erwähnten
Königlichen Erlass vom 30. März 1998 für die Anwendung eines Königlichen Erlass vom 30. März 1998 für die Anwendung eines
automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind, die Kantone Eupen und automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind, die Kantone Eupen und
Sankt Vith ausgenommen, entsprechen bei den gleichzeitigen Wahlen für Sankt Vith ausgenommen, entsprechen bei den gleichzeitigen Wahlen für
das Europäische Parlament und den Wallonischen Regionalrat das Europäische Parlament und den Wallonischen Regionalrat
beziehungsweise den Flämischen Rat die Anweisungen für den Wähler dem beziehungsweise den Flämischen Rat die Anweisungen für den Wähler dem
Muster in Anlage 1. Muster in Anlage 1.
Art. 2 - In den Wahlkantonen, die durch den oben erwähnten Königlichen Art. 2 - In den Wahlkantonen, die durch den oben erwähnten Königlichen
Erlass vom 30. März 1998 für die Anwendung eines automatisierten Erlass vom 30. März 1998 für die Anwendung eines automatisierten
Wahlverfahrens bestimmt worden sind, entsprechen bei den Wahlverfahrens bestimmt worden sind, entsprechen bei den
gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den Rat der gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den Rat der
Region Brüssel-Hauptstadt und die Brüsseler Mitglieder des Flämischen Region Brüssel-Hauptstadt und die Brüsseler Mitglieder des Flämischen
Rates die Anweisungen für den Wähler dem Muster in Anlage 2. Rates die Anweisungen für den Wähler dem Muster in Anlage 2.
Art. 3 - In den Wahlkantonen Eupen und Sankt Vith entsprechen bei den Art. 3 - In den Wahlkantonen Eupen und Sankt Vith entsprechen bei den
gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den Wallonischen gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den Wallonischen
Regionalrat und den Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Regionalrat und den Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft die
Anweisungen für den Wähler dem Muster in Anlage 3. Anweisungen für den Wähler dem Muster in Anlage 3.
Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Brüssel, den 9. April 2004 Brüssel, den 9. April 2004
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anlage 1 Anlage 1
Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen, die für die Anwendung Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen, die für die Anwendung
eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind bei den eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind bei den
gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament und den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament und den
Wallonischen Regionalrat beziehungsweise den Flämischen Rat Wallonischen Regionalrat beziehungsweise den Flämischen Rat
1. Die Wähler werden von 8 bis 15 Uhr zur Stimmabgabe zugelassen. 1. Die Wähler werden von 8 bis 15 Uhr zur Stimmabgabe zugelassen.
Wähler, die sich um 15 Uhr im Wahllokal befinden, werden noch zur Wähler, die sich um 15 Uhr im Wahllokal befinden, werden noch zur
Stimmabgabe zugelassen. Stimmabgabe zugelassen.
2. Nachdem der Vorsitzende den Personalausweis und die 2. Nachdem der Vorsitzende den Personalausweis und die
Wahlaufforderung des Wählers überprüft hat, überreicht er ihm gegen Wahlaufforderung des Wählers überprüft hat, überreicht er ihm gegen
Abgabe dieser Wahlaufforderung eine Magnetkarte für die Stimmabgabe. Abgabe dieser Wahlaufforderung eine Magnetkarte für die Stimmabgabe.
Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union ist, erhält eine validierte Magnetkarte, die so Europäischen Union ist, erhält eine validierte Magnetkarte, die so
angepasst wurde, dass er ausschliesslich für die Wahl des Europäischen angepasst wurde, dass er ausschliesslich für die Wahl des Europäischen
Parlaments wählen kann. Parlaments wählen kann.
3. Der Wähler darf sich nur während der für die Stimmabgabe 3. Der Wähler darf sich nur während der für die Stimmabgabe
erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten. Um seine Stimmabgabe erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten. Um seine Stimmabgabe
vorzunehmen, führt er erst die Magnetkarte in den dafür vorgesehenen vorzunehmen, führt er erst die Magnetkarte in den dafür vorgesehenen
Schlitz des Kartenlesers am Wahlapparat ein. Schlitz des Kartenlesers am Wahlapparat ein.
In den Gemeinden, in denen der Wähler aufgrund der am 18. Juli 1966 In den Gemeinden, in denen der Wähler aufgrund der am 18. Juli 1966
koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in
Verwaltungsangelegenheiten die Sprache für die Wahlverrichtungen Verwaltungsangelegenheiten die Sprache für die Wahlverrichtungen
wählen kann, bestimmt er anhand des ihm zur Verfügung gestellten wählen kann, bestimmt er anhand des ihm zur Verfügung gestellten
Lichtstiftes die Sprache, in der er seine Stimmabgabe(n) vornehmen Lichtstiftes die Sprache, in der er seine Stimmabgabe(n) vornehmen
möchte. möchte.
4. Der belgische Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer 4. Der belgische Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer
belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt zunächst seine Stimme für belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt zunächst seine Stimme für
die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem er diese Stimmabgabe die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem er diese Stimmabgabe
bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl des Rates ab und bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl des Rates ab und
bestätigt sie ebenfalls. bestätigt sie ebenfalls.
Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union ist, gibt seine Stimme für die Wahl des Europäischen Union ist, gibt seine Stimme für die Wahl des
Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe. Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe.
5. Für jede Wahl, ausser in den Gemeinden des Verwaltungsbezirkes 5. Für jede Wahl, ausser in den Gemeinden des Verwaltungsbezirkes
Halle-Vilvoorde, gilt Folgendes: Halle-Vilvoorde, gilt Folgendes:
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste
drückt. drückt.
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den
Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste,
das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. das sich links oben auf dem Bildschirm befindet.
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab,
indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen
dieses oder dieser Kandidaten setzt. dieses oder dieser Kandidaten setzt.
6. Um in den Gemeinden des Verwaltungsbezirkes Halle-Vilvoorde zu 6. Um in den Gemeinden des Verwaltungsbezirkes Halle-Vilvoorde zu
wählen, geht der Wähler wie folgt vor: wählen, geht der Wähler wie folgt vor:
a) Für die Wahl des Europäischen Parlaments: a) Für die Wahl des Europäischen Parlaments:
- Der Wähler wählt zunächst das Wahlkollegium (französisch oder - Der Wähler wählt zunächst das Wahlkollegium (französisch oder
niederländisch), dem eine Liste angehört, für die er seine Stimme niederländisch), dem eine Liste angehört, für die er seine Stimme
abgeben möchte. abgeben möchte.
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste
drückt. drückt.
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den
Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste,
das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. das sich links oben auf dem Bildschirm befindet.
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab,
indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen
dieses oder dieser Kandidaten setzt. dieses oder dieser Kandidaten setzt.
b) Für die Wahl des Rates: b) Für die Wahl des Rates:
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste
drückt. drückt.
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den
Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste,
das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. das sich links oben auf dem Bildschirm befindet.
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab,
indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen
dieses oder dieser Kandidaten setzt. dieses oder dieser Kandidaten setzt.
7. Nachdem der Wähler seine Stimmabgabe für eine oder mehrere Wahlen 7. Nachdem der Wähler seine Stimmabgabe für eine oder mehrere Wahlen
bestätigt hat, nimmt er seine Magnetkarte zurück. Er hat die bestätigt hat, nimmt er seine Magnetkarte zurück. Er hat die
Möglichkeit, seine Stimmabgaben zu visualisieren. Zu diesem Zweck Möglichkeit, seine Stimmabgaben zu visualisieren. Zu diesem Zweck
führt der Wähler seine Magnetkarte erneut in den Schlitz des führt der Wähler seine Magnetkarte erneut in den Schlitz des
Kartenlesers am Wahlapparat ein; er kann jedoch seine Stimmabgaben Kartenlesers am Wahlapparat ein; er kann jedoch seine Stimmabgaben
nicht mehr ändern. nicht mehr ändern.
8. Anschliessend gibt der Wähler dem Vorsitzenden seine Magnetkarte 8. Anschliessend gibt der Wähler dem Vorsitzenden seine Magnetkarte
zurück. Nach Überprüfung der Karte fordert der Vorsitzende den Wähler zurück. Nach Überprüfung der Karte fordert der Vorsitzende den Wähler
auf, sie in die Urne zu stecken. Der Wähler erhält seine vom auf, sie in die Urne zu stecken. Der Wähler erhält seine vom
Vorsitzenden oder beauftragten Beisitzer abgestempelte Vorsitzenden oder beauftragten Beisitzer abgestempelte
Wahlaufforderung zurück. Wahlaufforderung zurück.
9. Die Magnetkarte wird für ungültig erklärt: 9. Die Magnetkarte wird für ungültig erklärt:
a) wenn sich bei der in Nr. 8 erwähnten Überprüfung herausstellt, dass a) wenn sich bei der in Nr. 8 erwähnten Überprüfung herausstellt, dass
eine Markierung oder eine Eintragung auf der Karte angebracht worden eine Markierung oder eine Eintragung auf der Karte angebracht worden
ist, die den Wähler erkennbar machen könnte, ist, die den Wähler erkennbar machen könnte,
b) wenn der Wähler infolge einer falschen Handhabung oder eines b) wenn der Wähler infolge einer falschen Handhabung oder eines
anderen ungewollten Fehlverhaltens die ihm ausgehändigte Karte anderen ungewollten Fehlverhaltens die ihm ausgehändigte Karte
beschädigt hat, beschädigt hat,
c) wenn sich aus irgendeinem technischen Grund die Registrierung der c) wenn sich aus irgendeinem technischen Grund die Registrierung der
Karte durch die elektronische Urne als unmöglich erweist. Karte durch die elektronische Urne als unmöglich erweist.
In den im vorangehenden Absatz erwähnten Fällen wird der Wähler In den im vorangehenden Absatz erwähnten Fällen wird der Wähler
aufgefordert, seine Stimmabgabe anhand einer anderen Karte zu aufgefordert, seine Stimmabgabe anhand einer anderen Karte zu
wiederholen. Wenn nach einem zweiten Versuch die Karte erneut aufgrund wiederholen. Wenn nach einem zweiten Versuch die Karte erneut aufgrund
des vorhergehenden Absatzes Buchstabe a) für ungültig erklärt wird, des vorhergehenden Absatzes Buchstabe a) für ungültig erklärt wird,
wird der Wähler nicht mehr zur Wahl zugelassen und seine Stimmabgabe wird der Wähler nicht mehr zur Wahl zugelassen und seine Stimmabgabe
wird für ungültig erklärt. wird für ungültig erklärt.
10. Wer sein Stimmrecht mehrmals ausübt, wer wählt, ohne dazu 10. Wer sein Stimmrecht mehrmals ausübt, wer wählt, ohne dazu
berechtigt zu sein, oder wer für einen anderen ohne gültige Vollmacht berechtigt zu sein, oder wer für einen anderen ohne gültige Vollmacht
wählt, wird mit einer Gefängnisstrafe von acht bis fünfzehn Tagen und wählt, wird mit einer Gefängnisstrafe von acht bis fünfzehn Tagen und
mit einer Geldstrafe von sechsundzwanzig bis zweihundert Euro belegt. mit einer Geldstrafe von sechsundzwanzig bis zweihundert Euro belegt.
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 9. April 2004 beigefügt zu Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 9. April 2004 beigefügt zu
werden werden
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anlage 2 Anlage 2
Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen, die für die Anwendung Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen, die für die Anwendung
eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind bei den eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind bei den
gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den Rat der gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den Rat der
Region Brüssel-Hauptstadt und die Brüsseler Mitglieder des Flämischen Region Brüssel-Hauptstadt und die Brüsseler Mitglieder des Flämischen
Rates Rates
1. Die Wähler werden von 8 bis 15 Uhr zur Stimmabgabe zugelassen. 1. Die Wähler werden von 8 bis 15 Uhr zur Stimmabgabe zugelassen.
Wähler, die sich um 15 Uhr im Wahllokal befinden, werden noch zur Wähler, die sich um 15 Uhr im Wahllokal befinden, werden noch zur
Stimmabgabe zugelassen. Stimmabgabe zugelassen.
2. Nachdem der Vorsitzende den Personalausweis und die 2. Nachdem der Vorsitzende den Personalausweis und die
Wahlaufforderung des Wählers überprüft hat, überreicht er ihm gegen Wahlaufforderung des Wählers überprüft hat, überreicht er ihm gegen
Abgabe dieser Wahlaufforderung eine Magnetkarte für die Stimmabgabe. Abgabe dieser Wahlaufforderung eine Magnetkarte für die Stimmabgabe.
Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union ist, erhält eine validierte Magnetkarte, die so Europäischen Union ist, erhält eine validierte Magnetkarte, die so
angepasst wurde, dass er ausschliesslich für die Wahl des Europäischen angepasst wurde, dass er ausschliesslich für die Wahl des Europäischen
Parlaments wählen kann. Parlaments wählen kann.
3. Der Wähler darf sich nur während der für die Stimmabgabe 3. Der Wähler darf sich nur während der für die Stimmabgabe
erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten. Um seine Stimmabgabe erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten. Um seine Stimmabgabe
vorzunehmen, führt er erst die Magnetkarte in den dafür vorgesehenen vorzunehmen, führt er erst die Magnetkarte in den dafür vorgesehenen
Schlitz des Kartenlesers am Wahlapparat ein. Er bestimmt die Sprache, Schlitz des Kartenlesers am Wahlapparat ein. Er bestimmt die Sprache,
in der er seine Stimmabgaben anhand des ihm zur Verfügung gestellten in der er seine Stimmabgaben anhand des ihm zur Verfügung gestellten
Lichtstiftes vornehmen möchte. Lichtstiftes vornehmen möchte.
4. Der belgische Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer 4. Der belgische Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer
belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt zunächst seine Stimme für belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt zunächst seine Stimme für
die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem er diese Stimmabgabe die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem er diese Stimmabgabe
bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl des Rates ab und bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl des Rates ab und
bestätigt sie ebenfalls. Wenn der Wähler keine Stimme zugunsten einer bestätigt sie ebenfalls. Wenn der Wähler keine Stimme zugunsten einer
Liste der französischen Sprachgruppe für die Wahl des Rates der Region Liste der französischen Sprachgruppe für die Wahl des Rates der Region
Brüssel-Hauptstadt abgegeben hat, darf er dann seine Stimme zugunsten Brüssel-Hauptstadt abgegeben hat, darf er dann seine Stimme zugunsten
einer für die Direktwahl der Brüsseler Mitglieder des Flämischen Rates einer für die Direktwahl der Brüsseler Mitglieder des Flämischen Rates
vorgeschlagenen Liste abgeben. vorgeschlagenen Liste abgeben.
Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union ist, gibt seine Stimme für die Wahl des Europäischen Union ist, gibt seine Stimme für die Wahl des
Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe. Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe.
5. Der Wähler geht für die Stimmabgabe wie folgt vor: 5. Der Wähler geht für die Stimmabgabe wie folgt vor:
a) Für die Wahl des Europäischen Parlaments: a) Für die Wahl des Europäischen Parlaments:
- Der Wähler wählt zunächst das Wahlkollegium (französisch oder - Der Wähler wählt zunächst das Wahlkollegium (französisch oder
niederländisch), dem eine Liste angehört, für die er seine Stimme niederländisch), dem eine Liste angehört, für die er seine Stimme
abgeben möchte. abgeben möchte.
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste
drückt. drückt.
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den
Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste,
das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. das sich links oben auf dem Bildschirm befindet.
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab,
indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen
dieses oder dieser Kandidaten setzt. dieses oder dieser Kandidaten setzt.
b) Für die Wahl des Rates: b) Für die Wahl des Rates:
- Der Wähler wählt zunächst die Sprachgruppe (französisch oder - Der Wähler wählt zunächst die Sprachgruppe (französisch oder
niederländisch), der eine Liste angehört, für die er seine Stimme niederländisch), der eine Liste angehört, für die er seine Stimme
abgeben möchte. abgeben möchte.
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste
drückt. drückt.
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den
Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste,
das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. das sich links oben auf dem Bildschirm befindet.
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab,
indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen
dieses oder dieser Kandidaten setzt. dieses oder dieser Kandidaten setzt.
c) Für die Wahl der Brüsseler Mitglieder des Flämischen Rates: c) Für die Wahl der Brüsseler Mitglieder des Flämischen Rates:
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste
drückt. drückt.
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den
Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste,
das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. das sich links oben auf dem Bildschirm befindet.
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab,
indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen
dieses oder dieser Kandidaten setzt. dieses oder dieser Kandidaten setzt.
6. Nachdem der Wähler seine Stimmabgabe für eine oder mehrere Wahlen 6. Nachdem der Wähler seine Stimmabgabe für eine oder mehrere Wahlen
bestätigt hat, nimmt er seine Magnetkarte zurück. Er hat die bestätigt hat, nimmt er seine Magnetkarte zurück. Er hat die
Möglichkeit, seine Stimmabgaben zu visualisieren. Zu diesem Zweck Möglichkeit, seine Stimmabgaben zu visualisieren. Zu diesem Zweck
führt der Wähler seine Magnetkarte erneut in den Schlitz des führt der Wähler seine Magnetkarte erneut in den Schlitz des
Kartenlesers am Wahlapparat ein; er kann jedoch seine Stimmabgaben Kartenlesers am Wahlapparat ein; er kann jedoch seine Stimmabgaben
nicht mehr ändern. nicht mehr ändern.
7. Anschliessend gibt der Wähler dem Vorsitzenden seine Magnetkarte 7. Anschliessend gibt der Wähler dem Vorsitzenden seine Magnetkarte
zurück. Nach Überprüfung der Karte fordert der Vorsitzende den Wähler zurück. Nach Überprüfung der Karte fordert der Vorsitzende den Wähler
auf, sie in die Urne zu stecken. Der Wähler erhält seine vom auf, sie in die Urne zu stecken. Der Wähler erhält seine vom
Vorsitzenden oder beauftragten Beisitzer abgestempelte Vorsitzenden oder beauftragten Beisitzer abgestempelte
Wahlaufforderung zurück. Wahlaufforderung zurück.
8. Die Magnetkarte wird für ungültig erklärt: 8. Die Magnetkarte wird für ungültig erklärt:
a) wenn sich bei der in Nr. 7 erwähnten Überprüfung herausstellt, dass a) wenn sich bei der in Nr. 7 erwähnten Überprüfung herausstellt, dass
eine Markierung oder eine Eintragung auf der Karte angebracht worden eine Markierung oder eine Eintragung auf der Karte angebracht worden
ist, die den Wähler erkennbar machen könnte, ist, die den Wähler erkennbar machen könnte,
b) wenn der Wähler infolge einer falschen Handhabung oder eines b) wenn der Wähler infolge einer falschen Handhabung oder eines
anderen ungewollten Fehlverhaltens die ihm ausgehändigte Karte anderen ungewollten Fehlverhaltens die ihm ausgehändigte Karte
beschädigt hat, beschädigt hat,
c) wenn sich aus irgendeinem technischen Grund die Registrierung der c) wenn sich aus irgendeinem technischen Grund die Registrierung der
Karte durch die elektronische Urne als unmöglich erweist. Karte durch die elektronische Urne als unmöglich erweist.
In den im vorangehenden Absatz erwähnten Fällen wird der Wähler In den im vorangehenden Absatz erwähnten Fällen wird der Wähler
aufgefordert, seine Stimmabgabe anhand einer anderen Karte zu aufgefordert, seine Stimmabgabe anhand einer anderen Karte zu
wiederholen. Wenn nach einem zweiten Versuch die Karte erneut aufgrund wiederholen. Wenn nach einem zweiten Versuch die Karte erneut aufgrund
des vorhergehenden Absatzes Buchstabe a) für ungültig erklärt wird, des vorhergehenden Absatzes Buchstabe a) für ungültig erklärt wird,
wird der Wähler nicht mehr zur Wahl zugelassen und seine Stimmabgabe wird der Wähler nicht mehr zur Wahl zugelassen und seine Stimmabgabe
wird für ungültig erklärt. wird für ungültig erklärt.
8. Wer sein Stimmrecht mehrmals ausübt, wer wählt, ohne dazu 8. Wer sein Stimmrecht mehrmals ausübt, wer wählt, ohne dazu
berechtigt zu sein, oder wer für einen anderen ohne gültige Vollmacht berechtigt zu sein, oder wer für einen anderen ohne gültige Vollmacht
wählt, wird mit einer Gefängnisstrafe von acht bis fünfzehn Tagen und wählt, wird mit einer Gefängnisstrafe von acht bis fünfzehn Tagen und
mit einer Geldstrafe von sechsundzwanzig bis zweihundert Euro belegt. mit einer Geldstrafe von sechsundzwanzig bis zweihundert Euro belegt.
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 9. April 2004 beigefügt zu Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 9. April 2004 beigefügt zu
werden werden
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anlage 3 Anlage 3
Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen Eupen und Sankt Vith Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen Eupen und Sankt Vith
bei den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den bei den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den
Wallonischen Regionalrat und den Rat der Deutschsprachigen Wallonischen Regionalrat und den Rat der Deutschsprachigen
Gemeinschaft Gemeinschaft
1. Die Wähler werden von 8 bis 15 Uhr zur Stimmabgabe zugelassen. 1. Die Wähler werden von 8 bis 15 Uhr zur Stimmabgabe zugelassen.
Wähler, die sich um 15 Uhr im Wahllokal befinden, werden noch zur Wähler, die sich um 15 Uhr im Wahllokal befinden, werden noch zur
Stimmabgabe zugelassen. Stimmabgabe zugelassen.
2. Nachdem der Vorsitzende den Personalausweis und die 2. Nachdem der Vorsitzende den Personalausweis und die
Wahlaufforderung des Wählers überprüft hat, überreicht er ihm gegen Wahlaufforderung des Wählers überprüft hat, überreicht er ihm gegen
Abgabe dieser Wahlaufforderung eine Magnetkarte für die Stimmabgabe. Abgabe dieser Wahlaufforderung eine Magnetkarte für die Stimmabgabe.
Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union ist, erhält eine validierte Magnetkarte, die so Europäischen Union ist, erhält eine validierte Magnetkarte, die so
angepasst wurde, dass er ausschliesslich für die Wahl des Europäischen angepasst wurde, dass er ausschliesslich für die Wahl des Europäischen
Parlaments wählen kann. Parlaments wählen kann.
3. Der Wähler darf sich nur während der für die Stimmabgabe 3. Der Wähler darf sich nur während der für die Stimmabgabe
erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten. Um seine Stimmabgabe erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten. Um seine Stimmabgabe
vorzunehmen, führt er erst die Magnetkarte in den dafür vorgesehenen vorzunehmen, führt er erst die Magnetkarte in den dafür vorgesehenen
Schlitz des Kartenlesers am Wahlapparat ein. Er bestimmt die Sprache, Schlitz des Kartenlesers am Wahlapparat ein. Er bestimmt die Sprache,
in der er seine Stimmabgaben anhand des ihm zur Verfügung gestellten in der er seine Stimmabgaben anhand des ihm zur Verfügung gestellten
Lichtstiftes vornehmen möchte. Lichtstiftes vornehmen möchte.
4. Der belgische Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer 4. Der belgische Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer
belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt zunächst seine Stimme für belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt zunächst seine Stimme für
die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem er diese Stimmabgabe die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem er diese Stimmabgabe
bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl des Wallonischen bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl des Wallonischen
Regionalrates ab und bestätigt sie; schliesslich gibt er seine Stimme Regionalrates ab und bestätigt sie; schliesslich gibt er seine Stimme
für die Wahl des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft ab und für die Wahl des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft ab und
bestätigt sie ebenfalls. bestätigt sie ebenfalls.
Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union ist, gibt seine Stimme für die Wahl des Europäischen Union ist, gibt seine Stimme für die Wahl des
Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe. Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe.
5. Der Wähler geht für die Stimmabgabe wie folgt vor: 5. Der Wähler geht für die Stimmabgabe wie folgt vor:
a) Für die Wahl des Europäischen Parlaments: a) Für die Wahl des Europäischen Parlaments:
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste
drückt. drückt.
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den
Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste,
das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. das sich links oben auf dem Bildschirm befindet.
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für den ordentlichen - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für den ordentlichen
Kandidaten und/oder einen oder mehrere Ersatzkandidaten dieser Liste Kandidaten und/oder einen oder mehrere Ersatzkandidaten dieser Liste
ab, indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen ab, indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen
dieses oder dieser Kandidaten setzt. dieses oder dieser Kandidaten setzt.
b) Für die Wahl des Wallonischen Regionalrates: b) Für die Wahl des Wallonischen Regionalrates:
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste
drückt. drückt.
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den
Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste,
das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. das sich links oben auf dem Bildschirm befindet.
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab,
indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen
dieses oder dieser Kandidaten setzt. dieses oder dieser Kandidaten setzt.
c) Für die Wahl des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft: c) Für die Wahl des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste
drückt. drückt.
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den
Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste,
das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. das sich links oben auf dem Bildschirm befindet.
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere
Kandidaten dieser Liste ab, indem er den Lichtstift nacheinander auf Kandidaten dieser Liste ab, indem er den Lichtstift nacheinander auf
das Feld neben dem Namen dieses oder dieser Kandidaten setzt. das Feld neben dem Namen dieses oder dieser Kandidaten setzt.
6. Nachdem der Wähler seine Stimmabgabe für eine oder mehrere Wahlen 6. Nachdem der Wähler seine Stimmabgabe für eine oder mehrere Wahlen
bestätigt hat, nimmt er seine Magnetkarte zurück. Er hat die bestätigt hat, nimmt er seine Magnetkarte zurück. Er hat die
Möglichkeit, seine Stimmabgaben zu visualisieren. Zu diesem Zweck Möglichkeit, seine Stimmabgaben zu visualisieren. Zu diesem Zweck
führt der Wähler seine Magnetkarte erneut in den Schlitz des führt der Wähler seine Magnetkarte erneut in den Schlitz des
Kartenlesers am Wahlapparat ein; er kann jedoch seine Stimmabgaben Kartenlesers am Wahlapparat ein; er kann jedoch seine Stimmabgaben
nicht mehr ändern. nicht mehr ändern.
7. Anschliessend gibt der Wähler dem Vorsitzenden seine Magnetkarte 7. Anschliessend gibt der Wähler dem Vorsitzenden seine Magnetkarte
zurück. Nach Überprüfung der Karte fordert der Vorsitzende den Wähler zurück. Nach Überprüfung der Karte fordert der Vorsitzende den Wähler
auf, sie in die Urne zu stecken. Der Wähler erhält seine vom auf, sie in die Urne zu stecken. Der Wähler erhält seine vom
Vorsitzenden oder beauftragten Beisitzer abgestempelte Vorsitzenden oder beauftragten Beisitzer abgestempelte
Wahlaufforderung zurück. Wahlaufforderung zurück.
8. Die Magnetkarte wird für ungültig erklärt: 8. Die Magnetkarte wird für ungültig erklärt:
a) wenn sich bei der in Nr. 7 erwähnten Überprüfung herausstellt, dass a) wenn sich bei der in Nr. 7 erwähnten Überprüfung herausstellt, dass
eine Markierung oder eine Eintragung auf der Karte angebracht worden eine Markierung oder eine Eintragung auf der Karte angebracht worden
ist, die den Wähler erkennbar machen könnte, ist, die den Wähler erkennbar machen könnte,
b) wenn der Wähler infolge einer falschen Handhabung oder eines b) wenn der Wähler infolge einer falschen Handhabung oder eines
anderen ungewollten Fehlverhaltens die ihm ausgehändigte Karte anderen ungewollten Fehlverhaltens die ihm ausgehändigte Karte
beschädigt hat, beschädigt hat,
c) wenn sich aus irgendeinem technischen Grund die Registrierung der c) wenn sich aus irgendeinem technischen Grund die Registrierung der
Karte durch die elektronische Urne als unmöglich erweist. Karte durch die elektronische Urne als unmöglich erweist.
In den im vorangehenden Absatz erwähnten Fällen wird der Wähler In den im vorangehenden Absatz erwähnten Fällen wird der Wähler
aufgefordert, seine Stimmabgabe anhand einer anderen Karte zu aufgefordert, seine Stimmabgabe anhand einer anderen Karte zu
wiederholen. Wenn nach einem zweiten Versuch die Karte erneut aufgrund wiederholen. Wenn nach einem zweiten Versuch die Karte erneut aufgrund
des vorhergehenden Absatzes Buchstabe a) für ungültig erklärt wird, des vorhergehenden Absatzes Buchstabe a) für ungültig erklärt wird,
wird der Wähler nicht mehr zur Wahl zugelassen und seine Stimmabgabe wird der Wähler nicht mehr zur Wahl zugelassen und seine Stimmabgabe
wird für ungültig erklärt. wird für ungültig erklärt.
9. Wer sein Stimmrecht mehrmals ausübt, wer wählt, ohne dazu 9. Wer sein Stimmrecht mehrmals ausübt, wer wählt, ohne dazu
berechtigt zu sein, oder wer für einen anderen ohne gültige Vollmacht berechtigt zu sein, oder wer für einen anderen ohne gültige Vollmacht
wählt, wird mit einer Gefängnisstrafe von acht bis fünfzehn Tagen und wählt, wird mit einer Gefängnisstrafe von acht bis fünfzehn Tagen und
mit einer Geldstrafe von sechsundzwanzig bis zweihundert Euro belegt. mit einer Geldstrafe von sechsundzwanzig bis zweihundert Euro belegt.
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 9. April 2004 beigefügt zu Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 9. April 2004 beigefügt zu
werden werden
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 7 mai 2004. Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 7 mei 2004.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
P. DEWAEL P. DEWAEL
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