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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 9 avril 2004 déterminant les modèles des instructions pour l'électeur dans les cantons électoraux désignés pour l'usage d'un système de vote automatisé lors des élections simultanées pour le Parlement européen, le Conseil régional wallon, le Conseil flamand, le Conseil de la Région de Bruxelles-Capitale, les membres bruxellois du Conseil flamand et le Conseil de la Communauté germanophone | Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 9 april 2004 tot vaststelling van de modellen van de onderrichtingen voor de kiezer in de kieskantons die voor het gebruik van een geautomatiseerd stemsysteem zijn aangewezen bij de gelijktijdige verkiezingen voor het Europees Parlement, de Vlaamse Raad, de Waalse Gewestraad, de Brusselse Hoofdstedelijke Raad, de Brusselse leden van de Vlaamse Raad en de Raad van de Duitstalige Gemeenschap |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
7 MAI 2004. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en | 7 MEI 2004. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële |
langue allemande de l'arrêté ministériel du 9 avril 2004 déterminant | Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 9 april 2004 tot |
les modèles des instructions pour l'électeur dans les cantons | vaststelling van de modellen van de onderrichtingen voor de kiezer in |
électoraux désignés pour l'usage d'un système de vote automatisé lors | de kieskantons die voor het gebruik van een geautomatiseerd |
des élections simultanées pour le Parlement européen, le Conseil | stemsysteem zijn aangewezen bij de gelijktijdige verkiezingen voor het |
régional wallon, le Conseil flamand, le Conseil de la Région de | Europees Parlement, de Vlaamse Raad, de Waalse Gewestraad, de |
Bruxelles-Capitale, les membres bruxellois du Conseil flamand et le | Brusselse Hoofdstedelijke Raad, de Brusselse leden van de Vlaamse Raad |
Conseil de la Communauté germanophone | en de Raad van de Duitstalige Gemeenschap |
ALBERT II, Roi des Belges, | ALBERT II, Koning der Belgen, |
A tous, présents et à venir, Salut. | Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. |
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la | Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen |
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, | voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, |
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; | en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; |
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté | Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het |
ministériel du 9 avril 2004 déterminant les modèles des instructions | ministerieel besluit van 9 april 2004 tot vaststelling van de modellen |
pour l'électeur dans les cantons électoraux désignés pour l'usage d'un | van de onderrichtingen voor de kiezer in de kieskantons die voor het |
système de vote automatisé lors des élections simultanées pour le | gebruik van een geautomatiseerd stemsysteem zijn aangewezen bij de |
Parlement européen, le Conseil régional wallon, le Conseil flamand, le | gelijktijdige verkiezingen voor het Europese Parlement, de Vlaamse |
Conseil de la Région de Bruxelles-Capitale, les membres bruxellois du | Raad, de Waalse Gewestraad, de Brusselse Hoofdstedelijke Raad, de |
Conseil flamand et le Conseil de la Communauté germanophone, établi | Brusselse leden van de Vlaamse Raad en de Raad van de Duitstalige |
par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat | Gemeenschap, opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling |
d'arrondissement adjoint à Malmedy; | bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; |
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, | Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, |
Nous avons arrêté et arrêtons : | Hebben Wij besloten en besluiten Wij : |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse |
officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 9 avril 2004 | vertaling van het ministerieel besluit van 9 april 2004 tot |
déterminant les modèles des instructions pour l'électeur dans les | vaststelling van de modellen van de onderrichtingen voor de kiezer in |
cantons électoraux désignés pour l'usage d'un système de vote | de kieskantons die voor het gebruik van een geautomatiseerd |
automatisé lors des élections simultanées pour le Parlement européen, | stemsysteem zijn aangewezen bij de gelijktijdige verkiezingen voor het |
le Conseil régional wallon, le Conseil flamand, le Conseil de la | Europese Parlement, de Vlaamse Raad, de Waalse Gewestraad, de |
Région de Bruxelles-Capitale, les membres bruxellois du Conseil | Brusselse Hoofdstedelijke Raad, de Brusselse leden van de Vlaamse Raad |
flamand et le Conseil de la Communauté germanophone. | en de Raad van de Duitstalige Gemeenschap. |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de |
présent arrêté. | uitvoering van dit besluit. |
Donné à Bruxelles, le 7 mai 2004. | Gegeven te Brussel, 7 mei 2004. |
ALBERT | ALBERT |
Par le Roi : | Van Koningswege : |
Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Bijlage - Annexe | Bijlage - Annexe |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
9. APRIL 2004 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Muster der | 9. APRIL 2004 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Muster der |
Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen, die für die Anwendung | Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen, die für die Anwendung |
eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind bei den | eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind bei den |
gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den Wallonischen | gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den Wallonischen |
Regionalrat, den Flämischen Rat, den Rat der Region | Regionalrat, den Flämischen Rat, den Rat der Region |
Brüssel-Hauptstadt, die Brüsseler Mitglieder des Flämischen Rates und | Brüssel-Hauptstadt, die Brüsseler Mitglieder des Flämischen Rates und |
den Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft | den Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft |
Der Minister des Innern, | Der Minister des Innern, |
Aufgrund des Gesetzes vom 11. April 1994 zur Organisierung der | Aufgrund des Gesetzes vom 11. April 1994 zur Organisierung der |
automatisierten Wahl, insbesondere des Artikels 29; | automatisierten Wahl, insbesondere des Artikels 29; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 1998 zur Ersetzung des | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 1998 zur Ersetzung des |
Königlichen Erlasses vom 18. April 1994 zur Bestimmung der | Königlichen Erlasses vom 18. April 1994 zur Bestimmung der |
Wahlkantone, in denen ein automatisiertes Wahlverfahren angewandt | Wahlkantone, in denen ein automatisiertes Wahlverfahren angewandt |
wird; | wird; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 12. April 2004 zur Regelung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 12. April 2004 zur Regelung |
bestimmter Wahlverrichtungen im Hinblick auf die gleichzeitigen Wahlen | bestimmter Wahlverrichtungen im Hinblick auf die gleichzeitigen Wahlen |
für das Europäische Parlament und die Regional- und Gemeinschaftsräte | für das Europäische Parlament und die Regional- und Gemeinschaftsräte |
vom 13. Juni 2004, insbesondere des Artikels 21; | vom 13. Juni 2004, insbesondere des Artikels 21; |
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 10. März 1999 zur Festlegung | Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 10. März 1999 zur Festlegung |
der Reihenfolge der Stimmabgabe bei gleichzeitigen Wahlen in den | der Reihenfolge der Stimmabgabe bei gleichzeitigen Wahlen in den |
Kantonen und Gemeinden, die ein automatisiertes Wahlsystem anwenden, | Kantonen und Gemeinden, die ein automatisiertes Wahlsystem anwenden, |
abgeändert durch die Ministeriellen Erlasse vom 21. August 2000 und 9. | abgeändert durch die Ministeriellen Erlasse vom 21. August 2000 und 9. |
April 2004; | April 2004; |
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das | Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das |
Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August | Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August |
1996; | 1996; |
Aufgrund der Dringlichkeit; | Aufgrund der Dringlichkeit; |
In der Erwägung, dass aufgrund der anstehenden auf den 13. Juni 2004 | In der Erwägung, dass aufgrund der anstehenden auf den 13. Juni 2004 |
festgelegten gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den | festgelegten gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den |
Wallonischen Regionalrat, den Flämischen Rat, den Rat der Region | Wallonischen Regionalrat, den Flämischen Rat, den Rat der Region |
Brüssel-Hauptstadt, die Brüsseler Mitglieder des Flämischen Rates und | Brüssel-Hauptstadt, die Brüsseler Mitglieder des Flämischen Rates und |
den Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft schnellstmöglich die Muster | den Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft schnellstmöglich die Muster |
der Anweisungen für den Wähler festgelegt werden müssen, die bei | der Anweisungen für den Wähler festgelegt werden müssen, die bei |
diesen Wahlen in den Wahlkantonen, die für die Anwendung eines | diesen Wahlen in den Wahlkantonen, die für die Anwendung eines |
automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind, Anwendung finden werden, | automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind, Anwendung finden werden, |
Erlässt: | Erlässt: |
Artikel 1 - In den Wahlkantonen, die durch den oben erwähnten | Artikel 1 - In den Wahlkantonen, die durch den oben erwähnten |
Königlichen Erlass vom 30. März 1998 für die Anwendung eines | Königlichen Erlass vom 30. März 1998 für die Anwendung eines |
automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind, die Kantone Eupen und | automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind, die Kantone Eupen und |
Sankt Vith ausgenommen, entsprechen bei den gleichzeitigen Wahlen für | Sankt Vith ausgenommen, entsprechen bei den gleichzeitigen Wahlen für |
das Europäische Parlament und den Wallonischen Regionalrat | das Europäische Parlament und den Wallonischen Regionalrat |
beziehungsweise den Flämischen Rat die Anweisungen für den Wähler dem | beziehungsweise den Flämischen Rat die Anweisungen für den Wähler dem |
Muster in Anlage 1. | Muster in Anlage 1. |
Art. 2 - In den Wahlkantonen, die durch den oben erwähnten Königlichen | Art. 2 - In den Wahlkantonen, die durch den oben erwähnten Königlichen |
Erlass vom 30. März 1998 für die Anwendung eines automatisierten | Erlass vom 30. März 1998 für die Anwendung eines automatisierten |
Wahlverfahrens bestimmt worden sind, entsprechen bei den | Wahlverfahrens bestimmt worden sind, entsprechen bei den |
gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den Rat der | gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den Rat der |
Region Brüssel-Hauptstadt und die Brüsseler Mitglieder des Flämischen | Region Brüssel-Hauptstadt und die Brüsseler Mitglieder des Flämischen |
Rates die Anweisungen für den Wähler dem Muster in Anlage 2. | Rates die Anweisungen für den Wähler dem Muster in Anlage 2. |
Art. 3 - In den Wahlkantonen Eupen und Sankt Vith entsprechen bei den | Art. 3 - In den Wahlkantonen Eupen und Sankt Vith entsprechen bei den |
gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den Wallonischen | gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den Wallonischen |
Regionalrat und den Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft die | Regionalrat und den Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft die |
Anweisungen für den Wähler dem Muster in Anlage 3. | Anweisungen für den Wähler dem Muster in Anlage 3. |
Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Brüssel, den 9. April 2004 | Brüssel, den 9. April 2004 |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Anlage 1 | Anlage 1 |
Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen, die für die Anwendung | Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen, die für die Anwendung |
eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind bei den | eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind bei den |
gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament und den | gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament und den |
Wallonischen Regionalrat beziehungsweise den Flämischen Rat | Wallonischen Regionalrat beziehungsweise den Flämischen Rat |
1. Die Wähler werden von 8 bis 15 Uhr zur Stimmabgabe zugelassen. | 1. Die Wähler werden von 8 bis 15 Uhr zur Stimmabgabe zugelassen. |
Wähler, die sich um 15 Uhr im Wahllokal befinden, werden noch zur | Wähler, die sich um 15 Uhr im Wahllokal befinden, werden noch zur |
Stimmabgabe zugelassen. | Stimmabgabe zugelassen. |
2. Nachdem der Vorsitzende den Personalausweis und die | 2. Nachdem der Vorsitzende den Personalausweis und die |
Wahlaufforderung des Wählers überprüft hat, überreicht er ihm gegen | Wahlaufforderung des Wählers überprüft hat, überreicht er ihm gegen |
Abgabe dieser Wahlaufforderung eine Magnetkarte für die Stimmabgabe. | Abgabe dieser Wahlaufforderung eine Magnetkarte für die Stimmabgabe. |
Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der | Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der |
Europäischen Union ist, erhält eine validierte Magnetkarte, die so | Europäischen Union ist, erhält eine validierte Magnetkarte, die so |
angepasst wurde, dass er ausschliesslich für die Wahl des Europäischen | angepasst wurde, dass er ausschliesslich für die Wahl des Europäischen |
Parlaments wählen kann. | Parlaments wählen kann. |
3. Der Wähler darf sich nur während der für die Stimmabgabe | 3. Der Wähler darf sich nur während der für die Stimmabgabe |
erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten. Um seine Stimmabgabe | erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten. Um seine Stimmabgabe |
vorzunehmen, führt er erst die Magnetkarte in den dafür vorgesehenen | vorzunehmen, führt er erst die Magnetkarte in den dafür vorgesehenen |
Schlitz des Kartenlesers am Wahlapparat ein. | Schlitz des Kartenlesers am Wahlapparat ein. |
In den Gemeinden, in denen der Wähler aufgrund der am 18. Juli 1966 | In den Gemeinden, in denen der Wähler aufgrund der am 18. Juli 1966 |
koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in | koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in |
Verwaltungsangelegenheiten die Sprache für die Wahlverrichtungen | Verwaltungsangelegenheiten die Sprache für die Wahlverrichtungen |
wählen kann, bestimmt er anhand des ihm zur Verfügung gestellten | wählen kann, bestimmt er anhand des ihm zur Verfügung gestellten |
Lichtstiftes die Sprache, in der er seine Stimmabgabe(n) vornehmen | Lichtstiftes die Sprache, in der er seine Stimmabgabe(n) vornehmen |
möchte. | möchte. |
4. Der belgische Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer | 4. Der belgische Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer |
belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt zunächst seine Stimme für | belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt zunächst seine Stimme für |
die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem er diese Stimmabgabe | die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem er diese Stimmabgabe |
bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl des Rates ab und | bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl des Rates ab und |
bestätigt sie ebenfalls. | bestätigt sie ebenfalls. |
Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der | Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der |
Europäischen Union ist, gibt seine Stimme für die Wahl des | Europäischen Union ist, gibt seine Stimme für die Wahl des |
Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe. | Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe. |
5. Für jede Wahl, ausser in den Gemeinden des Verwaltungsbezirkes | 5. Für jede Wahl, ausser in den Gemeinden des Verwaltungsbezirkes |
Halle-Vilvoorde, gilt Folgendes: | Halle-Vilvoorde, gilt Folgendes: |
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift | - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift |
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste | senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste |
drückt. | drückt. |
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf | - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf |
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den | der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den |
Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, | Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, |
das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. | das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. |
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere | - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere |
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, | ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, |
indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen | indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen |
dieses oder dieser Kandidaten setzt. | dieses oder dieser Kandidaten setzt. |
6. Um in den Gemeinden des Verwaltungsbezirkes Halle-Vilvoorde zu | 6. Um in den Gemeinden des Verwaltungsbezirkes Halle-Vilvoorde zu |
wählen, geht der Wähler wie folgt vor: | wählen, geht der Wähler wie folgt vor: |
a) Für die Wahl des Europäischen Parlaments: | a) Für die Wahl des Europäischen Parlaments: |
- Der Wähler wählt zunächst das Wahlkollegium (französisch oder | - Der Wähler wählt zunächst das Wahlkollegium (französisch oder |
niederländisch), dem eine Liste angehört, für die er seine Stimme | niederländisch), dem eine Liste angehört, für die er seine Stimme |
abgeben möchte. | abgeben möchte. |
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift | - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift |
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste | senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste |
drückt. | drückt. |
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf | - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf |
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den | der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den |
Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, | Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, |
das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. | das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. |
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere | - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere |
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, | ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, |
indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen | indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen |
dieses oder dieser Kandidaten setzt. | dieses oder dieser Kandidaten setzt. |
b) Für die Wahl des Rates: | b) Für die Wahl des Rates: |
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift | - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift |
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste | senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste |
drückt. | drückt. |
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf | - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf |
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den | der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den |
Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, | Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, |
das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. | das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. |
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere | - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere |
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, | ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, |
indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen | indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen |
dieses oder dieser Kandidaten setzt. | dieses oder dieser Kandidaten setzt. |
7. Nachdem der Wähler seine Stimmabgabe für eine oder mehrere Wahlen | 7. Nachdem der Wähler seine Stimmabgabe für eine oder mehrere Wahlen |
bestätigt hat, nimmt er seine Magnetkarte zurück. Er hat die | bestätigt hat, nimmt er seine Magnetkarte zurück. Er hat die |
Möglichkeit, seine Stimmabgaben zu visualisieren. Zu diesem Zweck | Möglichkeit, seine Stimmabgaben zu visualisieren. Zu diesem Zweck |
führt der Wähler seine Magnetkarte erneut in den Schlitz des | führt der Wähler seine Magnetkarte erneut in den Schlitz des |
Kartenlesers am Wahlapparat ein; er kann jedoch seine Stimmabgaben | Kartenlesers am Wahlapparat ein; er kann jedoch seine Stimmabgaben |
nicht mehr ändern. | nicht mehr ändern. |
8. Anschliessend gibt der Wähler dem Vorsitzenden seine Magnetkarte | 8. Anschliessend gibt der Wähler dem Vorsitzenden seine Magnetkarte |
zurück. Nach Überprüfung der Karte fordert der Vorsitzende den Wähler | zurück. Nach Überprüfung der Karte fordert der Vorsitzende den Wähler |
auf, sie in die Urne zu stecken. Der Wähler erhält seine vom | auf, sie in die Urne zu stecken. Der Wähler erhält seine vom |
Vorsitzenden oder beauftragten Beisitzer abgestempelte | Vorsitzenden oder beauftragten Beisitzer abgestempelte |
Wahlaufforderung zurück. | Wahlaufforderung zurück. |
9. Die Magnetkarte wird für ungültig erklärt: | 9. Die Magnetkarte wird für ungültig erklärt: |
a) wenn sich bei der in Nr. 8 erwähnten Überprüfung herausstellt, dass | a) wenn sich bei der in Nr. 8 erwähnten Überprüfung herausstellt, dass |
eine Markierung oder eine Eintragung auf der Karte angebracht worden | eine Markierung oder eine Eintragung auf der Karte angebracht worden |
ist, die den Wähler erkennbar machen könnte, | ist, die den Wähler erkennbar machen könnte, |
b) wenn der Wähler infolge einer falschen Handhabung oder eines | b) wenn der Wähler infolge einer falschen Handhabung oder eines |
anderen ungewollten Fehlverhaltens die ihm ausgehändigte Karte | anderen ungewollten Fehlverhaltens die ihm ausgehändigte Karte |
beschädigt hat, | beschädigt hat, |
c) wenn sich aus irgendeinem technischen Grund die Registrierung der | c) wenn sich aus irgendeinem technischen Grund die Registrierung der |
Karte durch die elektronische Urne als unmöglich erweist. | Karte durch die elektronische Urne als unmöglich erweist. |
In den im vorangehenden Absatz erwähnten Fällen wird der Wähler | In den im vorangehenden Absatz erwähnten Fällen wird der Wähler |
aufgefordert, seine Stimmabgabe anhand einer anderen Karte zu | aufgefordert, seine Stimmabgabe anhand einer anderen Karte zu |
wiederholen. Wenn nach einem zweiten Versuch die Karte erneut aufgrund | wiederholen. Wenn nach einem zweiten Versuch die Karte erneut aufgrund |
des vorhergehenden Absatzes Buchstabe a) für ungültig erklärt wird, | des vorhergehenden Absatzes Buchstabe a) für ungültig erklärt wird, |
wird der Wähler nicht mehr zur Wahl zugelassen und seine Stimmabgabe | wird der Wähler nicht mehr zur Wahl zugelassen und seine Stimmabgabe |
wird für ungültig erklärt. | wird für ungültig erklärt. |
10. Wer sein Stimmrecht mehrmals ausübt, wer wählt, ohne dazu | 10. Wer sein Stimmrecht mehrmals ausübt, wer wählt, ohne dazu |
berechtigt zu sein, oder wer für einen anderen ohne gültige Vollmacht | berechtigt zu sein, oder wer für einen anderen ohne gültige Vollmacht |
wählt, wird mit einer Gefängnisstrafe von acht bis fünfzehn Tagen und | wählt, wird mit einer Gefängnisstrafe von acht bis fünfzehn Tagen und |
mit einer Geldstrafe von sechsundzwanzig bis zweihundert Euro belegt. | mit einer Geldstrafe von sechsundzwanzig bis zweihundert Euro belegt. |
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 9. April 2004 beigefügt zu | Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 9. April 2004 beigefügt zu |
werden | werden |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Anlage 2 | Anlage 2 |
Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen, die für die Anwendung | Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen, die für die Anwendung |
eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind bei den | eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind bei den |
gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den Rat der | gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den Rat der |
Region Brüssel-Hauptstadt und die Brüsseler Mitglieder des Flämischen | Region Brüssel-Hauptstadt und die Brüsseler Mitglieder des Flämischen |
Rates | Rates |
1. Die Wähler werden von 8 bis 15 Uhr zur Stimmabgabe zugelassen. | 1. Die Wähler werden von 8 bis 15 Uhr zur Stimmabgabe zugelassen. |
Wähler, die sich um 15 Uhr im Wahllokal befinden, werden noch zur | Wähler, die sich um 15 Uhr im Wahllokal befinden, werden noch zur |
Stimmabgabe zugelassen. | Stimmabgabe zugelassen. |
2. Nachdem der Vorsitzende den Personalausweis und die | 2. Nachdem der Vorsitzende den Personalausweis und die |
Wahlaufforderung des Wählers überprüft hat, überreicht er ihm gegen | Wahlaufforderung des Wählers überprüft hat, überreicht er ihm gegen |
Abgabe dieser Wahlaufforderung eine Magnetkarte für die Stimmabgabe. | Abgabe dieser Wahlaufforderung eine Magnetkarte für die Stimmabgabe. |
Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der | Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der |
Europäischen Union ist, erhält eine validierte Magnetkarte, die so | Europäischen Union ist, erhält eine validierte Magnetkarte, die so |
angepasst wurde, dass er ausschliesslich für die Wahl des Europäischen | angepasst wurde, dass er ausschliesslich für die Wahl des Europäischen |
Parlaments wählen kann. | Parlaments wählen kann. |
3. Der Wähler darf sich nur während der für die Stimmabgabe | 3. Der Wähler darf sich nur während der für die Stimmabgabe |
erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten. Um seine Stimmabgabe | erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten. Um seine Stimmabgabe |
vorzunehmen, führt er erst die Magnetkarte in den dafür vorgesehenen | vorzunehmen, führt er erst die Magnetkarte in den dafür vorgesehenen |
Schlitz des Kartenlesers am Wahlapparat ein. Er bestimmt die Sprache, | Schlitz des Kartenlesers am Wahlapparat ein. Er bestimmt die Sprache, |
in der er seine Stimmabgaben anhand des ihm zur Verfügung gestellten | in der er seine Stimmabgaben anhand des ihm zur Verfügung gestellten |
Lichtstiftes vornehmen möchte. | Lichtstiftes vornehmen möchte. |
4. Der belgische Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer | 4. Der belgische Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer |
belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt zunächst seine Stimme für | belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt zunächst seine Stimme für |
die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem er diese Stimmabgabe | die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem er diese Stimmabgabe |
bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl des Rates ab und | bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl des Rates ab und |
bestätigt sie ebenfalls. Wenn der Wähler keine Stimme zugunsten einer | bestätigt sie ebenfalls. Wenn der Wähler keine Stimme zugunsten einer |
Liste der französischen Sprachgruppe für die Wahl des Rates der Region | Liste der französischen Sprachgruppe für die Wahl des Rates der Region |
Brüssel-Hauptstadt abgegeben hat, darf er dann seine Stimme zugunsten | Brüssel-Hauptstadt abgegeben hat, darf er dann seine Stimme zugunsten |
einer für die Direktwahl der Brüsseler Mitglieder des Flämischen Rates | einer für die Direktwahl der Brüsseler Mitglieder des Flämischen Rates |
vorgeschlagenen Liste abgeben. | vorgeschlagenen Liste abgeben. |
Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der | Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der |
Europäischen Union ist, gibt seine Stimme für die Wahl des | Europäischen Union ist, gibt seine Stimme für die Wahl des |
Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe. | Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe. |
5. Der Wähler geht für die Stimmabgabe wie folgt vor: | 5. Der Wähler geht für die Stimmabgabe wie folgt vor: |
a) Für die Wahl des Europäischen Parlaments: | a) Für die Wahl des Europäischen Parlaments: |
- Der Wähler wählt zunächst das Wahlkollegium (französisch oder | - Der Wähler wählt zunächst das Wahlkollegium (französisch oder |
niederländisch), dem eine Liste angehört, für die er seine Stimme | niederländisch), dem eine Liste angehört, für die er seine Stimme |
abgeben möchte. | abgeben möchte. |
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift | - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift |
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste | senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste |
drückt. | drückt. |
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf | - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf |
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den | der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den |
Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, | Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, |
das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. | das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. |
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere | - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere |
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, | ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, |
indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen | indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen |
dieses oder dieser Kandidaten setzt. | dieses oder dieser Kandidaten setzt. |
b) Für die Wahl des Rates: | b) Für die Wahl des Rates: |
- Der Wähler wählt zunächst die Sprachgruppe (französisch oder | - Der Wähler wählt zunächst die Sprachgruppe (französisch oder |
niederländisch), der eine Liste angehört, für die er seine Stimme | niederländisch), der eine Liste angehört, für die er seine Stimme |
abgeben möchte. | abgeben möchte. |
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift | - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift |
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste | senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste |
drückt. | drückt. |
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf | - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf |
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den | der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den |
Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, | Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, |
das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. | das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. |
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere | - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere |
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, | ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, |
indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen | indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen |
dieses oder dieser Kandidaten setzt. | dieses oder dieser Kandidaten setzt. |
c) Für die Wahl der Brüsseler Mitglieder des Flämischen Rates: | c) Für die Wahl der Brüsseler Mitglieder des Flämischen Rates: |
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift | - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift |
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste | senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste |
drückt. | drückt. |
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf | - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf |
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den | der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den |
Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, | Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, |
das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. | das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. |
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere | - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere |
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, | ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, |
indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen | indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen |
dieses oder dieser Kandidaten setzt. | dieses oder dieser Kandidaten setzt. |
6. Nachdem der Wähler seine Stimmabgabe für eine oder mehrere Wahlen | 6. Nachdem der Wähler seine Stimmabgabe für eine oder mehrere Wahlen |
bestätigt hat, nimmt er seine Magnetkarte zurück. Er hat die | bestätigt hat, nimmt er seine Magnetkarte zurück. Er hat die |
Möglichkeit, seine Stimmabgaben zu visualisieren. Zu diesem Zweck | Möglichkeit, seine Stimmabgaben zu visualisieren. Zu diesem Zweck |
führt der Wähler seine Magnetkarte erneut in den Schlitz des | führt der Wähler seine Magnetkarte erneut in den Schlitz des |
Kartenlesers am Wahlapparat ein; er kann jedoch seine Stimmabgaben | Kartenlesers am Wahlapparat ein; er kann jedoch seine Stimmabgaben |
nicht mehr ändern. | nicht mehr ändern. |
7. Anschliessend gibt der Wähler dem Vorsitzenden seine Magnetkarte | 7. Anschliessend gibt der Wähler dem Vorsitzenden seine Magnetkarte |
zurück. Nach Überprüfung der Karte fordert der Vorsitzende den Wähler | zurück. Nach Überprüfung der Karte fordert der Vorsitzende den Wähler |
auf, sie in die Urne zu stecken. Der Wähler erhält seine vom | auf, sie in die Urne zu stecken. Der Wähler erhält seine vom |
Vorsitzenden oder beauftragten Beisitzer abgestempelte | Vorsitzenden oder beauftragten Beisitzer abgestempelte |
Wahlaufforderung zurück. | Wahlaufforderung zurück. |
8. Die Magnetkarte wird für ungültig erklärt: | 8. Die Magnetkarte wird für ungültig erklärt: |
a) wenn sich bei der in Nr. 7 erwähnten Überprüfung herausstellt, dass | a) wenn sich bei der in Nr. 7 erwähnten Überprüfung herausstellt, dass |
eine Markierung oder eine Eintragung auf der Karte angebracht worden | eine Markierung oder eine Eintragung auf der Karte angebracht worden |
ist, die den Wähler erkennbar machen könnte, | ist, die den Wähler erkennbar machen könnte, |
b) wenn der Wähler infolge einer falschen Handhabung oder eines | b) wenn der Wähler infolge einer falschen Handhabung oder eines |
anderen ungewollten Fehlverhaltens die ihm ausgehändigte Karte | anderen ungewollten Fehlverhaltens die ihm ausgehändigte Karte |
beschädigt hat, | beschädigt hat, |
c) wenn sich aus irgendeinem technischen Grund die Registrierung der | c) wenn sich aus irgendeinem technischen Grund die Registrierung der |
Karte durch die elektronische Urne als unmöglich erweist. | Karte durch die elektronische Urne als unmöglich erweist. |
In den im vorangehenden Absatz erwähnten Fällen wird der Wähler | In den im vorangehenden Absatz erwähnten Fällen wird der Wähler |
aufgefordert, seine Stimmabgabe anhand einer anderen Karte zu | aufgefordert, seine Stimmabgabe anhand einer anderen Karte zu |
wiederholen. Wenn nach einem zweiten Versuch die Karte erneut aufgrund | wiederholen. Wenn nach einem zweiten Versuch die Karte erneut aufgrund |
des vorhergehenden Absatzes Buchstabe a) für ungültig erklärt wird, | des vorhergehenden Absatzes Buchstabe a) für ungültig erklärt wird, |
wird der Wähler nicht mehr zur Wahl zugelassen und seine Stimmabgabe | wird der Wähler nicht mehr zur Wahl zugelassen und seine Stimmabgabe |
wird für ungültig erklärt. | wird für ungültig erklärt. |
8. Wer sein Stimmrecht mehrmals ausübt, wer wählt, ohne dazu | 8. Wer sein Stimmrecht mehrmals ausübt, wer wählt, ohne dazu |
berechtigt zu sein, oder wer für einen anderen ohne gültige Vollmacht | berechtigt zu sein, oder wer für einen anderen ohne gültige Vollmacht |
wählt, wird mit einer Gefängnisstrafe von acht bis fünfzehn Tagen und | wählt, wird mit einer Gefängnisstrafe von acht bis fünfzehn Tagen und |
mit einer Geldstrafe von sechsundzwanzig bis zweihundert Euro belegt. | mit einer Geldstrafe von sechsundzwanzig bis zweihundert Euro belegt. |
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 9. April 2004 beigefügt zu | Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 9. April 2004 beigefügt zu |
werden | werden |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Anlage 3 | Anlage 3 |
Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen Eupen und Sankt Vith | Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen Eupen und Sankt Vith |
bei den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den | bei den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, den |
Wallonischen Regionalrat und den Rat der Deutschsprachigen | Wallonischen Regionalrat und den Rat der Deutschsprachigen |
Gemeinschaft | Gemeinschaft |
1. Die Wähler werden von 8 bis 15 Uhr zur Stimmabgabe zugelassen. | 1. Die Wähler werden von 8 bis 15 Uhr zur Stimmabgabe zugelassen. |
Wähler, die sich um 15 Uhr im Wahllokal befinden, werden noch zur | Wähler, die sich um 15 Uhr im Wahllokal befinden, werden noch zur |
Stimmabgabe zugelassen. | Stimmabgabe zugelassen. |
2. Nachdem der Vorsitzende den Personalausweis und die | 2. Nachdem der Vorsitzende den Personalausweis und die |
Wahlaufforderung des Wählers überprüft hat, überreicht er ihm gegen | Wahlaufforderung des Wählers überprüft hat, überreicht er ihm gegen |
Abgabe dieser Wahlaufforderung eine Magnetkarte für die Stimmabgabe. | Abgabe dieser Wahlaufforderung eine Magnetkarte für die Stimmabgabe. |
Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der | Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der |
Europäischen Union ist, erhält eine validierte Magnetkarte, die so | Europäischen Union ist, erhält eine validierte Magnetkarte, die so |
angepasst wurde, dass er ausschliesslich für die Wahl des Europäischen | angepasst wurde, dass er ausschliesslich für die Wahl des Europäischen |
Parlaments wählen kann. | Parlaments wählen kann. |
3. Der Wähler darf sich nur während der für die Stimmabgabe | 3. Der Wähler darf sich nur während der für die Stimmabgabe |
erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten. Um seine Stimmabgabe | erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten. Um seine Stimmabgabe |
vorzunehmen, führt er erst die Magnetkarte in den dafür vorgesehenen | vorzunehmen, führt er erst die Magnetkarte in den dafür vorgesehenen |
Schlitz des Kartenlesers am Wahlapparat ein. Er bestimmt die Sprache, | Schlitz des Kartenlesers am Wahlapparat ein. Er bestimmt die Sprache, |
in der er seine Stimmabgaben anhand des ihm zur Verfügung gestellten | in der er seine Stimmabgaben anhand des ihm zur Verfügung gestellten |
Lichtstiftes vornehmen möchte. | Lichtstiftes vornehmen möchte. |
4. Der belgische Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer | 4. Der belgische Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer |
belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt zunächst seine Stimme für | belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt zunächst seine Stimme für |
die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem er diese Stimmabgabe | die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem er diese Stimmabgabe |
bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl des Wallonischen | bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl des Wallonischen |
Regionalrates ab und bestätigt sie; schliesslich gibt er seine Stimme | Regionalrates ab und bestätigt sie; schliesslich gibt er seine Stimme |
für die Wahl des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft ab und | für die Wahl des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft ab und |
bestätigt sie ebenfalls. | bestätigt sie ebenfalls. |
Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der | Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der |
Europäischen Union ist, gibt seine Stimme für die Wahl des | Europäischen Union ist, gibt seine Stimme für die Wahl des |
Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe. | Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe. |
5. Der Wähler geht für die Stimmabgabe wie folgt vor: | 5. Der Wähler geht für die Stimmabgabe wie folgt vor: |
a) Für die Wahl des Europäischen Parlaments: | a) Für die Wahl des Europäischen Parlaments: |
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift | - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift |
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste | senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste |
drückt. | drückt. |
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf | - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf |
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den | der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den |
Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, | Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, |
das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. | das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. |
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für den ordentlichen | - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für den ordentlichen |
Kandidaten und/oder einen oder mehrere Ersatzkandidaten dieser Liste | Kandidaten und/oder einen oder mehrere Ersatzkandidaten dieser Liste |
ab, indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen | ab, indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen |
dieses oder dieser Kandidaten setzt. | dieses oder dieser Kandidaten setzt. |
b) Für die Wahl des Wallonischen Regionalrates: | b) Für die Wahl des Wallonischen Regionalrates: |
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift | - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift |
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste | senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste |
drückt. | drückt. |
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf | - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf |
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den | der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den |
Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, | Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, |
das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. | das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. |
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere | - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere |
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, | ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, |
indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen | indem er den Lichtstift nacheinander auf das Feld neben dem Namen |
dieses oder dieser Kandidaten setzt. | dieses oder dieser Kandidaten setzt. |
c) Für die Wahl des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft: | c) Für die Wahl des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft: |
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift | - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift |
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste | senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste |
drückt. | drückt. |
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf | - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf |
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den | der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so setzt er den |
Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, | Lichtstift auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, |
das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. | das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. |
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere | - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere |
Kandidaten dieser Liste ab, indem er den Lichtstift nacheinander auf | Kandidaten dieser Liste ab, indem er den Lichtstift nacheinander auf |
das Feld neben dem Namen dieses oder dieser Kandidaten setzt. | das Feld neben dem Namen dieses oder dieser Kandidaten setzt. |
6. Nachdem der Wähler seine Stimmabgabe für eine oder mehrere Wahlen | 6. Nachdem der Wähler seine Stimmabgabe für eine oder mehrere Wahlen |
bestätigt hat, nimmt er seine Magnetkarte zurück. Er hat die | bestätigt hat, nimmt er seine Magnetkarte zurück. Er hat die |
Möglichkeit, seine Stimmabgaben zu visualisieren. Zu diesem Zweck | Möglichkeit, seine Stimmabgaben zu visualisieren. Zu diesem Zweck |
führt der Wähler seine Magnetkarte erneut in den Schlitz des | führt der Wähler seine Magnetkarte erneut in den Schlitz des |
Kartenlesers am Wahlapparat ein; er kann jedoch seine Stimmabgaben | Kartenlesers am Wahlapparat ein; er kann jedoch seine Stimmabgaben |
nicht mehr ändern. | nicht mehr ändern. |
7. Anschliessend gibt der Wähler dem Vorsitzenden seine Magnetkarte | 7. Anschliessend gibt der Wähler dem Vorsitzenden seine Magnetkarte |
zurück. Nach Überprüfung der Karte fordert der Vorsitzende den Wähler | zurück. Nach Überprüfung der Karte fordert der Vorsitzende den Wähler |
auf, sie in die Urne zu stecken. Der Wähler erhält seine vom | auf, sie in die Urne zu stecken. Der Wähler erhält seine vom |
Vorsitzenden oder beauftragten Beisitzer abgestempelte | Vorsitzenden oder beauftragten Beisitzer abgestempelte |
Wahlaufforderung zurück. | Wahlaufforderung zurück. |
8. Die Magnetkarte wird für ungültig erklärt: | 8. Die Magnetkarte wird für ungültig erklärt: |
a) wenn sich bei der in Nr. 7 erwähnten Überprüfung herausstellt, dass | a) wenn sich bei der in Nr. 7 erwähnten Überprüfung herausstellt, dass |
eine Markierung oder eine Eintragung auf der Karte angebracht worden | eine Markierung oder eine Eintragung auf der Karte angebracht worden |
ist, die den Wähler erkennbar machen könnte, | ist, die den Wähler erkennbar machen könnte, |
b) wenn der Wähler infolge einer falschen Handhabung oder eines | b) wenn der Wähler infolge einer falschen Handhabung oder eines |
anderen ungewollten Fehlverhaltens die ihm ausgehändigte Karte | anderen ungewollten Fehlverhaltens die ihm ausgehändigte Karte |
beschädigt hat, | beschädigt hat, |
c) wenn sich aus irgendeinem technischen Grund die Registrierung der | c) wenn sich aus irgendeinem technischen Grund die Registrierung der |
Karte durch die elektronische Urne als unmöglich erweist. | Karte durch die elektronische Urne als unmöglich erweist. |
In den im vorangehenden Absatz erwähnten Fällen wird der Wähler | In den im vorangehenden Absatz erwähnten Fällen wird der Wähler |
aufgefordert, seine Stimmabgabe anhand einer anderen Karte zu | aufgefordert, seine Stimmabgabe anhand einer anderen Karte zu |
wiederholen. Wenn nach einem zweiten Versuch die Karte erneut aufgrund | wiederholen. Wenn nach einem zweiten Versuch die Karte erneut aufgrund |
des vorhergehenden Absatzes Buchstabe a) für ungültig erklärt wird, | des vorhergehenden Absatzes Buchstabe a) für ungültig erklärt wird, |
wird der Wähler nicht mehr zur Wahl zugelassen und seine Stimmabgabe | wird der Wähler nicht mehr zur Wahl zugelassen und seine Stimmabgabe |
wird für ungültig erklärt. | wird für ungültig erklärt. |
9. Wer sein Stimmrecht mehrmals ausübt, wer wählt, ohne dazu | 9. Wer sein Stimmrecht mehrmals ausübt, wer wählt, ohne dazu |
berechtigt zu sein, oder wer für einen anderen ohne gültige Vollmacht | berechtigt zu sein, oder wer für einen anderen ohne gültige Vollmacht |
wählt, wird mit einer Gefängnisstrafe von acht bis fünfzehn Tagen und | wählt, wird mit einer Gefängnisstrafe von acht bis fünfzehn Tagen und |
mit einer Geldstrafe von sechsundzwanzig bis zweihundert Euro belegt. | mit einer Geldstrafe von sechsundzwanzig bis zweihundert Euro belegt. |
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 9. April 2004 beigefügt zu | Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 9. April 2004 beigefügt zu |
werden | werden |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 7 mai 2004. | Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 7 mei 2004. |
ALBERT | ALBERT |
Par le Roi : | Van Koningswege : |
Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |