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Arrêté royal portant règlement de la présentation de manière dématérialisée à la formalité de l'enregistrement de contrats de bail sous seing privé. - Traduction allemande Koninklijk besluit houdende regeling van de aanbieding op gedematerialiseerde wijze van onderhandse huurcontracten tot de formaliteit van de registratie. - Duitse vertaling
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7 DECEMBRE 2016. - Arrêté royal portant règlement de la présentation 7 DECEMBER 2016. - Koninklijk besluit houdende regeling van de
de manière dématérialisée à la formalité de l'enregistrement de aanbieding op gedematerialiseerde wijze van onderhandse huurcontracten
contrats de bail sous seing privé. - Traduction allemande tot de formaliteit van de registratie. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 7 décembre 2016 portant règlement de la présentation besluit van 7 december 2016 houdende regeling van de aanbieding op
de manière dématérialisée à la formalité de l'enregistrement de gedematerialiseerde wijze van onderhandse huurcontracten tot de
contrats de bail sous seing privé (Moniteur belge du 20 décembre formaliteit van de registratie (Belgisch Staatsblad van 20 december
2016). 2016).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
7. DEZEMBER 2016 - Königlicher Erlass zur Regelung der 7. DEZEMBER 2016 - Königlicher Erlass zur Regelung der
entmaterialisierten Vorlage von privatschriftlichen Mietverträgen für entmaterialisierten Vorlage von privatschriftlichen Mietverträgen für
die Registrierungsformalität die Registrierungsformalität
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Registrierungs-, Hypotheken- und Aufgrund des Registrierungs-, Hypotheken- und
Kanzleigebührengesetzbuches, des Artikels 2 Absatz 3 und 4, eingefügt Kanzleigebührengesetzbuches, des Artikels 2 Absatz 3 und 4, eingefügt
durch das Gesetz vom 22. Dezember 2009 und abgeändert durch das Gesetz durch das Gesetz vom 22. Dezember 2009 und abgeändert durch das Gesetz
vom 21. Dezember 2013; vom 21. Dezember 2013;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 13. Juni 2016; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 13. Juni 2016;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 18. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 18.
Oktober 2016; Oktober 2016;
Aufgrund der Stellungnahme Nr. 38/2016 des Ausschusses für den Schutz Aufgrund der Stellungnahme Nr. 38/2016 des Ausschusses für den Schutz
des Privatlebens vom 20. Juli 2016; des Privatlebens vom 20. Juli 2016;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 60.336/2 des Staatsrates vom 23. November Aufgrund des Gutachtens Nr. 60.336/2 des Staatsrates vom 23. November
2016, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 2016, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
In der Erwägung, dass im Hinblick auf eine administrative In der Erwägung, dass im Hinblick auf eine administrative
Vereinfachung zugunsten der Bürger die Möglichkeit geschaffen wurde, Vereinfachung zugunsten der Bürger die Möglichkeit geschaffen wurde,
privatschriftliche Mietverträge über in Belgien gelegene unbewegliche privatschriftliche Mietverträge über in Belgien gelegene unbewegliche
Güter auf entmaterialisierte Weise zur Registrierung vorzulegen; Güter auf entmaterialisierte Weise zur Registrierung vorzulegen;
In der Erwägung, dass die Einführung der Möglichkeit (für den In der Erwägung, dass die Einführung der Möglichkeit (für den
einzelnen Bürger/Nutzer) und der Verpflichtung (für große einzelnen Bürger/Nutzer) und der Verpflichtung (für große
institutionelle Vermieter und organisierte Vermittler, die mit dem institutionelle Vermieter und organisierte Vermittler, die mit dem
Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen ein Zusammenarbeitsprotokoll Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen ein Zusammenarbeitsprotokoll
geschlossen haben), Mietverträge auf elektronischem Wege zur geschlossen haben), Mietverträge auf elektronischem Wege zur
Registrierung vorzulegen, auf eine effizientere Erledigung der Registrierung vorzulegen, auf eine effizientere Erledigung der
Registrierungsformalität und eine effizientere Erhebung der Registrierungsformalität und eine effizientere Erhebung der
Registrierungsgebühr abzielt, die auf vorgelegte Mietverträge Registrierungsgebühr abzielt, die auf vorgelegte Mietverträge
geschuldet wird, sowie auf eine schnelle und effiziente Erteilung von geschuldet wird, sowie auf eine schnelle und effiziente Erteilung von
Auskünften über die Registrierung oder Nichtregistrierung eines Auskünften über die Registrierung oder Nichtregistrierung eines
Mietvertrags; dass diese Auskünfte sowohl für den Mieter als auch für Mietvertrags; dass diese Auskünfte sowohl für den Mieter als auch für
den Vermieter von großem Interesse sind, da die Registrierung eines den Vermieter von großem Interesse sind, da die Registrierung eines
Mietvertrags weitreichende zivilrechtliche Folgen hat (siehe Artikel Mietvertrags weitreichende zivilrechtliche Folgen hat (siehe Artikel
1328 des Zivilgesetzbuches, Artikel 1743 des Zivilgesetzbuches, 1328 des Zivilgesetzbuches, Artikel 1743 des Zivilgesetzbuches,
Artikel 3 § 5 des Gesetzes über die Mietverträge und Artikel 9 Absatz Artikel 3 § 5 des Gesetzes über die Mietverträge und Artikel 9 Absatz
1 des Gesetzes über die Mietverträge); 1 des Gesetzes über die Mietverträge);
In der Erwägung, dass genauere Regeln in Bezug auf diese neue In der Erwägung, dass genauere Regeln in Bezug auf diese neue
Vorlagemöglichkeit notwendig sind; Vorlagemöglichkeit notwendig sind;
In der Erwägung, dass der Entwurf eines Königlichen Erlasses darauf In der Erwägung, dass der Entwurf eines Königlichen Erlasses darauf
abzielt, den Rechtsrahmen für die entmaterialisierte Vorlage zur abzielt, den Rechtsrahmen für die entmaterialisierte Vorlage zur
Registrierung von privatschriftlichen Mietverträgen festzulegen; Registrierung von privatschriftlichen Mietverträgen festzulegen;
In der Erwägung, dass sowohl für die einzelnen Bürger als auch für die In der Erwägung, dass sowohl für die einzelnen Bürger als auch für die
großen institutionellen Vermieter (zum Beispiel Agenturen für großen institutionellen Vermieter (zum Beispiel Agenturen für
Sozialwohnungen) und die organisierten Vermittler (zum Beispiel das Sozialwohnungen) und die organisierten Vermittler (zum Beispiel das
Berufsinstitut für Immobilienmakler) eine geeignete Form der Berufsinstitut für Immobilienmakler) eine geeignete Form der
entmaterialisierten Vorlage vorgesehen werden sollte; entmaterialisierten Vorlage vorgesehen werden sollte;
In der Erwägung, dass diese letzten Gruppen anhand des vorgesehenen In der Erwägung, dass diese letzten Gruppen anhand des vorgesehenen
Status des registrierten Nutzers und des Abschlusses eines Status des registrierten Nutzers und des Abschlusses eines
Zusammenarbeitsprotokolls die Möglichkeit einer auf technischer Ebene Zusammenarbeitsprotokolls die Möglichkeit einer auf technischer Ebene
geeigneten elektronischen Versendung erhalten; geeigneten elektronischen Versendung erhalten;
Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man
unter: unter:
1. MyRent: Internetanwendung, die der Föderale Öffentliche Dienst 1. MyRent: Internetanwendung, die der Föderale Öffentliche Dienst
Finanzen zur Verfügung stellt für die entmaterialisierte Vorlage zur Finanzen zur Verfügung stellt für die entmaterialisierte Vorlage zur
Registrierung von privatschriftlichen Mietverträgen, Registrierung von privatschriftlichen Mietverträgen,
2. Nutzer: Person, die MyRent benutzt, um einen privatschriftlichen 2. Nutzer: Person, die MyRent benutzt, um einen privatschriftlichen
Mietvertrag auf entmaterialisierte Weise zur Registrierung vorzulegen, Mietvertrag auf entmaterialisierte Weise zur Registrierung vorzulegen,
3. registriertem Nutzer: Nutzer, der mit dem Föderalen Öffentlichen 3. registriertem Nutzer: Nutzer, der mit dem Föderalen Öffentlichen
Dienst Finanzen ein Zusammenarbeitsprotokoll über die elektronische Dienst Finanzen ein Zusammenarbeitsprotokoll über die elektronische
Versendung von privatschriftlichen Mietverträgen an MyRent, Versendung von privatschriftlichen Mietverträgen an MyRent,
Identifizierung, Authentifizierung und Verwaltung der Rollen seiner Identifizierung, Authentifizierung und Verwaltung der Rollen seiner
Mitarbeiter oder Mitglieder einbegriffen, geschlossen hat, Mitarbeiter oder Mitglieder einbegriffen, geschlossen hat,
4. Identifizierung: Feststellung der einmaligen Identität, 4. Identifizierung: Feststellung der einmaligen Identität,
5. Authentifizierung: Überprüfungsverfahren, mit dem kontrolliert 5. Authentifizierung: Überprüfungsverfahren, mit dem kontrolliert
wird, ob die von einem Nutzer angegebene Identität tatsächlich mit wird, ob die von einem Nutzer angegebene Identität tatsächlich mit
seiner Identität übereinstimmt, seiner Identität übereinstimmt,
6. Rollenverwaltung: Verwaltung der jeweiligen Ermächtigungen der 6. Rollenverwaltung: Verwaltung der jeweiligen Ermächtigungen der
Mitarbeiter oder Mitglieder eines registrierten Nutzers. Mitarbeiter oder Mitglieder eines registrierten Nutzers.
Art. 2 - Folgendes darf auf entmaterialisierte Weise zur Registrierung Art. 2 - Folgendes darf auf entmaterialisierte Weise zur Registrierung
vorgelegt werden: vorgelegt werden:
a) privatschriftliche Urkunden, die einen in Artikel 19 Absatz 1 Nr. 3 a) privatschriftliche Urkunden, die einen in Artikel 19 Absatz 1 Nr. 3
des Registrierungs-, Hypotheken- und Kanzleigebührengesetzbuches des Registrierungs-, Hypotheken- und Kanzleigebührengesetzbuches
erwähnten Vertrag über die Vermietung, Untervermietung oder Abtretung erwähnten Vertrag über die Vermietung, Untervermietung oder Abtretung
eines Mietvertrags enthalten, gegebenenfalls einschließlich der eines Mietvertrags enthalten, gegebenenfalls einschließlich der
Dokumente, die diesen Urkunden aufgrund von Buch III Titel VIII Dokumente, die diesen Urkunden aufgrund von Buch III Titel VIII
Kapitel 2 Abschnitt 2 Artikel 2 und 11bis des Zivilgesetzbuches Kapitel 2 Abschnitt 2 Artikel 2 und 11bis des Zivilgesetzbuches
beigefügt sind und die gleichzeitig zur Registrierung vorgelegt beigefügt sind und die gleichzeitig zur Registrierung vorgelegt
werden, werden,
b) Bestandsaufnahmen, die anlässlich einer in Buchstabe a) erwähnten b) Bestandsaufnahmen, die anlässlich einer in Buchstabe a) erwähnten
Urkunde erstellt werden. Urkunde erstellt werden.
Die Vorlage zur Registrierung eines in Absatz 1 erwähnten Die Vorlage zur Registrierung eines in Absatz 1 erwähnten
Schriftstücks durch einen registrierten Nutzer oder eines seiner Schriftstücks durch einen registrierten Nutzer oder eines seiner
Mitglieder im Namen einer der Vertragsparteien muss ab dem ersten Tag Mitglieder im Namen einer der Vertragsparteien muss ab dem ersten Tag
des siebten Monats nach dem Datum des Inkrafttretens des des siebten Monats nach dem Datum des Inkrafttretens des
Zusammenarbeitsprotokolls auf entmaterialisierte Weise erfolgen. Zusammenarbeitsprotokolls auf entmaterialisierte Weise erfolgen.
Art. 3 - Die entmaterialisierte Vorlage zur Registrierung der in Art. 3 - Die entmaterialisierte Vorlage zur Registrierung der in
Artikel 2 Absatz 1 erwähnten Schriftstücke erfolgt über MyRent. Artikel 2 Absatz 1 erwähnten Schriftstücke erfolgt über MyRent.
Art. 4 - In Bezug auf MyRent gilt der Föderale Öffentliche Dienst Art. 4 - In Bezug auf MyRent gilt der Föderale Öffentliche Dienst
Finanzen als der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne von Finanzen als der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne von
Artikel 1 § 4 des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Artikel 1 § 4 des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des
Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten. Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Art. 5 - Der für die Verarbeitung Verantwortliche verwendet Art. 5 - Der für die Verarbeitung Verantwortliche verwendet
Informatiktechniken, die: Informatiktechniken, die:
1. die Unversehrtheit der Daten mit Hilfe geeigneter 1. die Unversehrtheit der Daten mit Hilfe geeigneter
Sicherungsmethoden gewährleisten, Sicherungsmethoden gewährleisten,
2. die Vertraulichkeit der Daten gewährleisten, 2. die Vertraulichkeit der Daten gewährleisten,
3. die eindeutige Identifizierung und Authentifizierung des Nutzers 3. die eindeutige Identifizierung und Authentifizierung des Nutzers
ermöglichen. ermöglichen.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche sieht eine strikte und Der für die Verarbeitung Verantwortliche sieht eine strikte und
angemessene Zugriffsverwaltung vor, mit der die Identifizierung und angemessene Zugriffsverwaltung vor, mit der die Identifizierung und
Authentifizierung der Personen möglich ist, die befugt sind, auf Daten Authentifizierung der Personen möglich ist, die befugt sind, auf Daten
zuzugreifen, sie zu benutzen und zu verarbeiten, und mit der die zuzugreifen, sie zu benutzen und zu verarbeiten, und mit der die
Kontrolle und Verwaltung ihrer relevanten Eigenschaften und Kontrolle und Verwaltung ihrer relevanten Eigenschaften und
Zugriffsermächtigungen möglich ist. Zugriffsermächtigungen möglich ist.
Art. 6 - Identifizierung und Authentifizierung eines MyRent-Nutzers Art. 6 - Identifizierung und Authentifizierung eines MyRent-Nutzers
erfolgen anhand eines elektronischen Personalausweises oder eines von erfolgen anhand eines elektronischen Personalausweises oder eines von
einer Zertifizierungsstelle zugelassenen Zertifikats der Klasse 3. einer Zertifizierungsstelle zugelassenen Zertifikats der Klasse 3.
Identifizierung, Authentifizierung und Verwaltung der Rollen der Identifizierung, Authentifizierung und Verwaltung der Rollen der
Mitarbeiter oder Mitglieder eines registrierten Nutzers erfolgen auf Mitarbeiter oder Mitglieder eines registrierten Nutzers erfolgen auf
Verantwortung des registrierten Nutzers. Verantwortung des registrierten Nutzers.
Art. 7 - Unbeschadet der gesetzlichen Anforderungen für die Erfüllung Art. 7 - Unbeschadet der gesetzlichen Anforderungen für die Erfüllung
der Registrierungsformalität wird das auf elektronischem Wege der Registrierungsformalität wird das auf elektronischem Wege
versandte Schriftstück durch das zuständige Amt registriert, sofern es versandte Schriftstück durch das zuständige Amt registriert, sofern es
gemäß den vom Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen festgelegten gemäß den vom Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen festgelegten
Vorschriften auf MyRent hochgeladen wird. Vorschriften auf MyRent hochgeladen wird.
Art. 8 - Bei der elektronischen Versendung der Schriftstücke müssen Art. 8 - Bei der elektronischen Versendung der Schriftstücke müssen
folgende Metadaten angegeben werden: folgende Metadaten angegeben werden:
1. Identität der Vertragsparteien, das heißt: 1. Identität der Vertragsparteien, das heißt:
a) für eine natürliche Person: a) für eine natürliche Person:
1) ihr Name, 1) ihr Name,
2) ihr erster Vorname, 2) ihr erster Vorname,
3) ihr Wohnsitz, 3) ihr Wohnsitz,
4) ihr Geburtsdatum und ihr Geburtsort, 4) ihr Geburtsdatum und ihr Geburtsort,
b) für eine juristische Person: b) für eine juristische Person:
1) ihr Gesellschaftsname, 1) ihr Gesellschaftsname,
2) ihr Gesellschaftssitz, 2) ihr Gesellschaftssitz,
3) ihre Rechtsform, 3) ihre Rechtsform,
4) ihre Unternehmensnummer erwähnt in Artikel 5 des Gesetzes vom 16. 4) ihre Unternehmensnummer erwähnt in Artikel 5 des Gesetzes vom 16.
Januar 2003 zur Schaffung einer Zentralen Datenbank der Unternehmen, Januar 2003 zur Schaffung einer Zentralen Datenbank der Unternehmen,
zur Modernisierung des Handelsregisters, zur Schaffung von zur Modernisierung des Handelsregisters, zur Schaffung von
zugelassenen Unternehmensschaltern und zur Festlegung verschiedener zugelassenen Unternehmensschaltern und zur Festlegung verschiedener
Bestimmungen, falls ihr eine solche Nummer zugeteilt worden ist, Bestimmungen, falls ihr eine solche Nummer zugeteilt worden ist,
2. Adresse des vermieteten Guts, 2. Adresse des vermieteten Guts,
3. Art des auf elektronischem Wege versandten Schriftstücks, 3. Art des auf elektronischem Wege versandten Schriftstücks,
4. Datum des Mietvertrags, 4. Datum des Mietvertrags,
5. Beginndatum des Mietvertrags, 5. Beginndatum des Mietvertrags,
6. Dauer des Mietvertrags, 6. Dauer des Mietvertrags,
7. Betrag des Mietpreises und seine Fälligkeit, 7. Betrag des Mietpreises und seine Fälligkeit,
8. Betrag der Lasten und ihre Fälligkeit, 8. Betrag der Lasten und ihre Fälligkeit,
9. Zweckbestimmung des vermieteten Guts. 9. Zweckbestimmung des vermieteten Guts.
Art. 9 - Nach Identifizierung und Authentifizierung des Nutzers kann Art. 9 - Nach Identifizierung und Authentifizierung des Nutzers kann
der Nutzer in seiner MyRent-Akte den Vermerk der Registrierung eines der Nutzer in seiner MyRent-Akte den Vermerk der Registrierung eines
Schriftstücks, das er auf entmaterialisierte Weise vorgelegt hat, Schriftstücks, das er auf entmaterialisierte Weise vorgelegt hat,
einsehen. einsehen.
Der Vermerk der Registrierung eines Schriftstücks, das ein Der Vermerk der Registrierung eines Schriftstücks, das ein
registrierter Nutzer auf entmaterialisierte Weise vorgelegt hat, wird registrierter Nutzer auf entmaterialisierte Weise vorgelegt hat, wird
ihm gemäß den Vorschriften, die in dem zwischen dem Föderalen ihm gemäß den Vorschriften, die in dem zwischen dem Föderalen
Öffentlichen Dienst Finanzen und dem registrierten Nutzer Öffentlichen Dienst Finanzen und dem registrierten Nutzer
geschlossenen Zusammenarbeitsprotokoll festgelegt sind, auf dieselbe geschlossenen Zusammenarbeitsprotokoll festgelegt sind, auf dieselbe
Weise zugesandt. Weise zugesandt.
Art. 10 - Kann ein in Artikel 2 Absatz 2 erwähntes Schriftstück Art. 10 - Kann ein in Artikel 2 Absatz 2 erwähntes Schriftstück
aufgrund höherer Gewalt oder einer technischen Störung nicht auf aufgrund höherer Gewalt oder einer technischen Störung nicht auf
elektronischem Wege versandt werden, wird die Registrierungsformalität elektronischem Wege versandt werden, wird die Registrierungsformalität
auf Vorlage des Papierexemplars des Schriftstücks erledigt. auf Vorlage des Papierexemplars des Schriftstücks erledigt.
Art. 11 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Art. 11 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Art. 12 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 12 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 7. Dezember 2016 Gegeben zu Brüssel, den 7. Dezember 2016
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
J. VAN OVERTVELDT J. VAN OVERTVELDT
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