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Vue multilingue de Arrêté Royal du 06/11/2007
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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 3 avril 1984 relatif à la composition du numéro d'identification des personnes inscrites au Registre national des personnes physiques. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 3 april 1984 betreffende de samenstelling van het identificatienummer van de personen die ingeschreven zijn in het Rijksregister van de natuurlijke personen. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 6 NOVEMBRE 2007. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 3 avril 1984 relatif à la composition du numéro d'identification des personnes inscrites au Registre national des personnes physiques. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 6 novembre 2007 modifiant l'arrêté royal du 3 avril 1984 relatif à la composition du numéro d'identification des personnes inscrites au Registre national des personnes physiques (Moniteur belge FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 6 NOVEMBER 2007. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 3 april 1984 betreffende de samenstelling van het identificatienummer van de personen die ingeschreven zijn in het Rijksregister van de natuurlijke personen. - Duitse vertaling De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 6 november 2007 tot wijziging van het koninklijk besluit van 3 april 1984 betreffende de samenstelling van het identificatienummer van de personen die ingeschreven zijn in het
du 11 janvier 2008). Rijksregister van de natuurlijke personen (Belgisch Staatsblad van 11
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction januari 2008). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en vertaling bij de Adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in
exécution de l'article 76 de la loi du 31 décembre 1983 de réformes uitvoering van artikel 76 van de wet van 31 december 1983 tot
institutionnelles pour la Communauté germanophone, remplacé par hervorming der instellingen voor de Duitstalige Gemeenschap, vervangen
l'article 16 de la loi du 18 juillet 1990 et modifié par l'article 6 bij artikel 16 van de wet van 18 juli 1990 en gewijzigd bij artikel 6
de la loi du 21 avril 2007. van de wet van 21 april 2007.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
6. NOVEMBER 2007 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 6. NOVEMBER 2007 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 3. April 1984 über die Zusammensetzung der Erlasses vom 3. April 1984 über die Zusammensetzung der
Erkennungsnummer der im Nationalregister der natürlichen Personen Erkennungsnummer der im Nationalregister der natürlichen Personen
eingetragenen Personen eingetragenen Personen
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
jede im Nationalregister der natürlichen Personen eingetragene Person jede im Nationalregister der natürlichen Personen eingetragene Person
erhält gemäss Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur erhält gemäss Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur
Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen eine Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen eine
Erkennungsnummer. Erkennungsnummer.
Die Zusammensetzung dieser aus elf Ziffern bestehenden Die Zusammensetzung dieser aus elf Ziffern bestehenden
Erkennungsnummer wird durch den Königlichen Erlass vom 3. April 1984 Erkennungsnummer wird durch den Königlichen Erlass vom 3. April 1984
festgelegt: festgelegt:
- Die ersten sechs Ziffern stellen das Geburtsdatum dar. - Die ersten sechs Ziffern stellen das Geburtsdatum dar.
- Die folgenden drei Ziffern bilden die Seriennummer, die aufgrund des - Die folgenden drei Ziffern bilden die Seriennummer, die aufgrund des
Geschlechts gerade oder ungerade ist. Geschlechts gerade oder ungerade ist.
- Die letzten zwei Ziffern bilden die Kontrollzahl. - Die letzten zwei Ziffern bilden die Kontrollzahl.
Von Anfang an war klar, dass die geraden oder ungeraden Seriennummern Von Anfang an war klar, dass die geraden oder ungeraden Seriennummern
für bestimmte Geburtsjahre schnell erschöpft sein würden, insbesondere für bestimmte Geburtsjahre schnell erschöpft sein würden, insbesondere
aufgrund der Problematik in Bezug auf die Bestimmung des Geburtsdatums aufgrund der Problematik in Bezug auf die Bestimmung des Geburtsdatums
Nicht-EU-Staatsangehöriger, denen es manchmal unmöglich ist, einen Nicht-EU-Staatsangehöriger, denen es manchmal unmöglich ist, einen
vorschriftsmässigen Auszug aus der Geburtsurkunde vorzulegen. Die vorschriftsmässigen Auszug aus der Geburtsurkunde vorzulegen. Die
Unterlagen, auf deren Basis die Akte dieser Personen beim Unterlagen, auf deren Basis die Akte dieser Personen beim
Nationalregister zusammengestellt wird (Offenkundigkeitsurkunde, Nationalregister zusammengestellt wird (Offenkundigkeitsurkunde,
Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis,...), vermerken oft den 1. Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis,...), vermerken oft den 1.
Januar und in geringerem Masse den 1. Juli eines Jahres. Januar und in geringerem Masse den 1. Juli eines Jahres.
Das Nationalregister wollte dieses Problem lösen durch die Schaffung Das Nationalregister wollte dieses Problem lösen durch die Schaffung
eines neuen Informationstyps IT 101 oder angegebenes Geburtsdatum und eines neuen Informationstyps IT 101 oder angegebenes Geburtsdatum und
indem es sich die Befugnis vorbehalten hat, als Geburtsdatum den 1. indem es sich die Befugnis vorbehalten hat, als Geburtsdatum den 1.
Januar eines Jahres zwischen 1945 und 1980 einzuspeichern. Januar eines Jahres zwischen 1945 und 1980 einzuspeichern.
Aber die Schaffung dieses neuen Informationstyps hat die Erschöpfung Aber die Schaffung dieses neuen Informationstyps hat die Erschöpfung
bestimmter Geburtsjahre nicht verhindern können. So ist es zurzeit bestimmter Geburtsjahre nicht verhindern können. So ist es zurzeit
technisch unmöglich, für die Jahre 1946 und 1960 für männliche technisch unmöglich, für die Jahre 1946 und 1960 für männliche
Personen eine Eingabe zum 1. Januar vorzunehmen. Für weibliche Personen eine Eingabe zum 1. Januar vorzunehmen. Für weibliche
Personen sind die Möglichkeiten fast ausgeschöpft, was die sechziger Personen sind die Möglichkeiten fast ausgeschöpft, was die sechziger
Jahre betrifft. Jahre betrifft.
Um die Eintragung neuer Personen zu ermöglichen, deren Geburtsdatum Um die Eintragung neuer Personen zu ermöglichen, deren Geburtsdatum
ein bereits erschöpftes Datum ist, sieht der Entwurf eines Königlichen ein bereits erschöpftes Datum ist, sieht der Entwurf eines Königlichen
Erlasses, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät zur Unterschrift Erlasses, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät zur Unterschrift
vorzulegen, vor, dass für diese Personen wie für Personen verfahren vorzulegen, vor, dass für diese Personen wie für Personen verfahren
wird, deren Geburtstag oder -monat unbekannt ist, das heisst dass ihre wird, deren Geburtstag oder -monat unbekannt ist, das heisst dass ihre
Erkennungsnummer nur noch das Geburtsjahr angibt und Geburtstag und Erkennungsnummer nur noch das Geburtsjahr angibt und Geburtstag und
-monat jeweils durch Nullen dargestellt werden. -monat jeweils durch Nullen dargestellt werden.
Wie in Artikel 5 Absatz 2 des vorerwähnten Königlichen Erlasses vom 3. Wie in Artikel 5 Absatz 2 des vorerwähnten Königlichen Erlasses vom 3.
April 1984 angegeben, wird bei Erschöpfung der Möglichkeiten für die April 1984 angegeben, wird bei Erschöpfung der Möglichkeiten für die
Seriennummer bei einer neuen Eintragung die sechste Ziffer des Seriennummer bei einer neuen Eintragung die sechste Ziffer des
Geburtsdatums um eine Einheit erhöht und die Nummerierung in der Geburtsdatums um eine Einheit erhöht und die Nummerierung in der
Seriennummer beginnt von vorne. Seriennummer beginnt von vorne.
Dies ist Gegenstand des vorliegenden Entwurfs eines Königlichen Dies ist Gegenstand des vorliegenden Entwurfs eines Königlichen
Erlasses. Erlasses.
Das Gutachten 43.600/2 des Staatsrates wurde am 10. Oktober 2007 Das Gutachten 43.600/2 des Staatsrates wurde am 10. Oktober 2007
abgegeben. abgegeben.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige und getreue Diener der ehrerbietige und getreue Diener
Eurer Majestät Eurer Majestät
zu sein. zu sein.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
6. NOVEMBER 2007 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 6. NOVEMBER 2007 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 3. April 1984 über die Zusammensetzung der Erlasses vom 3. April 1984 über die Zusammensetzung der
Erkennungsnummer der im Nationalregister der natürlichen Personen Erkennungsnummer der im Nationalregister der natürlichen Personen
eingetragenen Personen eingetragenen Personen
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines
Nationalregisters der natürlichen Personen, insbesondere des Artikels Nationalregisters der natürlichen Personen, insbesondere des Artikels
2 Absatz 2; 2 Absatz 2;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. April 1984 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. April 1984 über die
Zusammensetzung der Erkennungsnummer der im Nationalregister der Zusammensetzung der Erkennungsnummer der im Nationalregister der
natürlichen Personen eingetragenen Personen; natürlichen Personen eingetragenen Personen;
Aufgrund des Gutachtens 43.600/2 des Staatsrates vom 10. Oktober 2007, Aufgrund des Gutachtens 43.600/2 des Staatsrates vom 10. Oktober 2007,
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Artikel 1 Absatz 2 des Königlichen Erlasses vom 3. April Artikel 1 - Artikel 1 Absatz 2 des Königlichen Erlasses vom 3. April
1984 über die Zusammensetzung der Erkennungsnummer der im 1984 über die Zusammensetzung der Erkennungsnummer der im
Nationalregister der natürlichen Personen eingetragenen Personen wird Nationalregister der natürlichen Personen eingetragenen Personen wird
durch folgenden Absatz ersetzt: durch folgenden Absatz ersetzt:
« Eine erste Gruppe dieser Nummer besteht aus sechs Ziffern und stellt « Eine erste Gruppe dieser Nummer besteht aus sechs Ziffern und stellt
das Geburtsdatum dar oder, in den in Artikel 5 Absatz 1 und 2 das Geburtsdatum dar oder, in den in Artikel 5 Absatz 1 und 2
erwähnten Fällen, das Geburtsjahr. » erwähnten Fällen, das Geburtsjahr. »
Art. 2 - Artikel 5 Absatz 1 desselben Erlasses wird durch folgenden Art. 2 - Artikel 5 Absatz 1 desselben Erlasses wird durch folgenden
Absatz ersetzt: Absatz ersetzt:
« Sind Geburtstag oder -monat einer Person unbekannt oder sind gerade « Sind Geburtstag oder -monat einer Person unbekannt oder sind gerade
oder ungerade Seriennummern für ein bestimmtes Geburtsdatum erschöpft, oder ungerade Seriennummern für ein bestimmtes Geburtsdatum erschöpft,
wird das Geburtsdatum folgendermassen zusammengesetzt: wird das Geburtsdatum folgendermassen zusammengesetzt:
- Die ersten beiden Ziffern geben das Geburtsjahr an, die dritte, - Die ersten beiden Ziffern geben das Geburtsjahr an, die dritte,
vierte, fünfte und sechste Ziffer wird jeweils durch die Ziffer Null vierte, fünfte und sechste Ziffer wird jeweils durch die Ziffer Null
dargestellt. dargestellt.
- Die Seriennummer besteht aus der laufenden Nummer der Eintragung - Die Seriennummer besteht aus der laufenden Nummer der Eintragung
dieser Person im betreffenden Geburtsjahr, entsprechend dem Geschlecht dieser Person im betreffenden Geburtsjahr, entsprechend dem Geschlecht
in gerader oder ungerader Reihenfolge. » in gerader oder ungerader Reihenfolge. »
Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 6. November 2007 Gegeben zu Brüssel, den 6. November 2007
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
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