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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 3 avril 1984 relatif à la composition du numéro d'identification des personnes inscrites au Registre national des personnes physiques. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 3 april 1984 betreffende de samenstelling van het identificatienummer van de personen die ingeschreven zijn in het Rijksregister van de natuurlijke personen. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 6 NOVEMBRE 2007. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 3 avril 1984 relatif à la composition du numéro d'identification des personnes inscrites au Registre national des personnes physiques. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 6 novembre 2007 modifiant l'arrêté royal du 3 avril 1984 relatif à la composition du numéro d'identification des personnes inscrites au Registre national des personnes physiques (Moniteur belge | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 6 NOVEMBER 2007. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 3 april 1984 betreffende de samenstelling van het identificatienummer van de personen die ingeschreven zijn in het Rijksregister van de natuurlijke personen. - Duitse vertaling De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 6 november 2007 tot wijziging van het koninklijk besluit van 3 april 1984 betreffende de samenstelling van het identificatienummer van de personen die ingeschreven zijn in het |
du 11 janvier 2008). | Rijksregister van de natuurlijke personen (Belgisch Staatsblad van 11 |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | januari 2008). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en | vertaling bij de Adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in |
exécution de l'article 76 de la loi du 31 décembre 1983 de réformes | uitvoering van artikel 76 van de wet van 31 december 1983 tot |
institutionnelles pour la Communauté germanophone, remplacé par | hervorming der instellingen voor de Duitstalige Gemeenschap, vervangen |
l'article 16 de la loi du 18 juillet 1990 et modifié par l'article 6 | bij artikel 16 van de wet van 18 juli 1990 en gewijzigd bij artikel 6 |
de la loi du 21 avril 2007. | van de wet van 21 april 2007. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
6. NOVEMBER 2007 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 6. NOVEMBER 2007 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 3. April 1984 über die Zusammensetzung der | Erlasses vom 3. April 1984 über die Zusammensetzung der |
Erkennungsnummer der im Nationalregister der natürlichen Personen | Erkennungsnummer der im Nationalregister der natürlichen Personen |
eingetragenen Personen | eingetragenen Personen |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
jede im Nationalregister der natürlichen Personen eingetragene Person | jede im Nationalregister der natürlichen Personen eingetragene Person |
erhält gemäss Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur | erhält gemäss Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur |
Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen eine | Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen eine |
Erkennungsnummer. | Erkennungsnummer. |
Die Zusammensetzung dieser aus elf Ziffern bestehenden | Die Zusammensetzung dieser aus elf Ziffern bestehenden |
Erkennungsnummer wird durch den Königlichen Erlass vom 3. April 1984 | Erkennungsnummer wird durch den Königlichen Erlass vom 3. April 1984 |
festgelegt: | festgelegt: |
- Die ersten sechs Ziffern stellen das Geburtsdatum dar. | - Die ersten sechs Ziffern stellen das Geburtsdatum dar. |
- Die folgenden drei Ziffern bilden die Seriennummer, die aufgrund des | - Die folgenden drei Ziffern bilden die Seriennummer, die aufgrund des |
Geschlechts gerade oder ungerade ist. | Geschlechts gerade oder ungerade ist. |
- Die letzten zwei Ziffern bilden die Kontrollzahl. | - Die letzten zwei Ziffern bilden die Kontrollzahl. |
Von Anfang an war klar, dass die geraden oder ungeraden Seriennummern | Von Anfang an war klar, dass die geraden oder ungeraden Seriennummern |
für bestimmte Geburtsjahre schnell erschöpft sein würden, insbesondere | für bestimmte Geburtsjahre schnell erschöpft sein würden, insbesondere |
aufgrund der Problematik in Bezug auf die Bestimmung des Geburtsdatums | aufgrund der Problematik in Bezug auf die Bestimmung des Geburtsdatums |
Nicht-EU-Staatsangehöriger, denen es manchmal unmöglich ist, einen | Nicht-EU-Staatsangehöriger, denen es manchmal unmöglich ist, einen |
vorschriftsmässigen Auszug aus der Geburtsurkunde vorzulegen. Die | vorschriftsmässigen Auszug aus der Geburtsurkunde vorzulegen. Die |
Unterlagen, auf deren Basis die Akte dieser Personen beim | Unterlagen, auf deren Basis die Akte dieser Personen beim |
Nationalregister zusammengestellt wird (Offenkundigkeitsurkunde, | Nationalregister zusammengestellt wird (Offenkundigkeitsurkunde, |
Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis,...), vermerken oft den 1. | Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis,...), vermerken oft den 1. |
Januar und in geringerem Masse den 1. Juli eines Jahres. | Januar und in geringerem Masse den 1. Juli eines Jahres. |
Das Nationalregister wollte dieses Problem lösen durch die Schaffung | Das Nationalregister wollte dieses Problem lösen durch die Schaffung |
eines neuen Informationstyps IT 101 oder angegebenes Geburtsdatum und | eines neuen Informationstyps IT 101 oder angegebenes Geburtsdatum und |
indem es sich die Befugnis vorbehalten hat, als Geburtsdatum den 1. | indem es sich die Befugnis vorbehalten hat, als Geburtsdatum den 1. |
Januar eines Jahres zwischen 1945 und 1980 einzuspeichern. | Januar eines Jahres zwischen 1945 und 1980 einzuspeichern. |
Aber die Schaffung dieses neuen Informationstyps hat die Erschöpfung | Aber die Schaffung dieses neuen Informationstyps hat die Erschöpfung |
bestimmter Geburtsjahre nicht verhindern können. So ist es zurzeit | bestimmter Geburtsjahre nicht verhindern können. So ist es zurzeit |
technisch unmöglich, für die Jahre 1946 und 1960 für männliche | technisch unmöglich, für die Jahre 1946 und 1960 für männliche |
Personen eine Eingabe zum 1. Januar vorzunehmen. Für weibliche | Personen eine Eingabe zum 1. Januar vorzunehmen. Für weibliche |
Personen sind die Möglichkeiten fast ausgeschöpft, was die sechziger | Personen sind die Möglichkeiten fast ausgeschöpft, was die sechziger |
Jahre betrifft. | Jahre betrifft. |
Um die Eintragung neuer Personen zu ermöglichen, deren Geburtsdatum | Um die Eintragung neuer Personen zu ermöglichen, deren Geburtsdatum |
ein bereits erschöpftes Datum ist, sieht der Entwurf eines Königlichen | ein bereits erschöpftes Datum ist, sieht der Entwurf eines Königlichen |
Erlasses, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät zur Unterschrift | Erlasses, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät zur Unterschrift |
vorzulegen, vor, dass für diese Personen wie für Personen verfahren | vorzulegen, vor, dass für diese Personen wie für Personen verfahren |
wird, deren Geburtstag oder -monat unbekannt ist, das heisst dass ihre | wird, deren Geburtstag oder -monat unbekannt ist, das heisst dass ihre |
Erkennungsnummer nur noch das Geburtsjahr angibt und Geburtstag und | Erkennungsnummer nur noch das Geburtsjahr angibt und Geburtstag und |
-monat jeweils durch Nullen dargestellt werden. | -monat jeweils durch Nullen dargestellt werden. |
Wie in Artikel 5 Absatz 2 des vorerwähnten Königlichen Erlasses vom 3. | Wie in Artikel 5 Absatz 2 des vorerwähnten Königlichen Erlasses vom 3. |
April 1984 angegeben, wird bei Erschöpfung der Möglichkeiten für die | April 1984 angegeben, wird bei Erschöpfung der Möglichkeiten für die |
Seriennummer bei einer neuen Eintragung die sechste Ziffer des | Seriennummer bei einer neuen Eintragung die sechste Ziffer des |
Geburtsdatums um eine Einheit erhöht und die Nummerierung in der | Geburtsdatums um eine Einheit erhöht und die Nummerierung in der |
Seriennummer beginnt von vorne. | Seriennummer beginnt von vorne. |
Dies ist Gegenstand des vorliegenden Entwurfs eines Königlichen | Dies ist Gegenstand des vorliegenden Entwurfs eines Königlichen |
Erlasses. | Erlasses. |
Das Gutachten 43.600/2 des Staatsrates wurde am 10. Oktober 2007 | Das Gutachten 43.600/2 des Staatsrates wurde am 10. Oktober 2007 |
abgegeben. | abgegeben. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige und getreue Diener | der ehrerbietige und getreue Diener |
Eurer Majestät | Eurer Majestät |
zu sein. | zu sein. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
6. NOVEMBER 2007 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 6. NOVEMBER 2007 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 3. April 1984 über die Zusammensetzung der | Erlasses vom 3. April 1984 über die Zusammensetzung der |
Erkennungsnummer der im Nationalregister der natürlichen Personen | Erkennungsnummer der im Nationalregister der natürlichen Personen |
eingetragenen Personen | eingetragenen Personen |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines | Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines |
Nationalregisters der natürlichen Personen, insbesondere des Artikels | Nationalregisters der natürlichen Personen, insbesondere des Artikels |
2 Absatz 2; | 2 Absatz 2; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. April 1984 über die | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. April 1984 über die |
Zusammensetzung der Erkennungsnummer der im Nationalregister der | Zusammensetzung der Erkennungsnummer der im Nationalregister der |
natürlichen Personen eingetragenen Personen; | natürlichen Personen eingetragenen Personen; |
Aufgrund des Gutachtens 43.600/2 des Staatsrates vom 10. Oktober 2007, | Aufgrund des Gutachtens 43.600/2 des Staatsrates vom 10. Oktober 2007, |
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern | Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Artikel 1 Absatz 2 des Königlichen Erlasses vom 3. April | Artikel 1 - Artikel 1 Absatz 2 des Königlichen Erlasses vom 3. April |
1984 über die Zusammensetzung der Erkennungsnummer der im | 1984 über die Zusammensetzung der Erkennungsnummer der im |
Nationalregister der natürlichen Personen eingetragenen Personen wird | Nationalregister der natürlichen Personen eingetragenen Personen wird |
durch folgenden Absatz ersetzt: | durch folgenden Absatz ersetzt: |
« Eine erste Gruppe dieser Nummer besteht aus sechs Ziffern und stellt | « Eine erste Gruppe dieser Nummer besteht aus sechs Ziffern und stellt |
das Geburtsdatum dar oder, in den in Artikel 5 Absatz 1 und 2 | das Geburtsdatum dar oder, in den in Artikel 5 Absatz 1 und 2 |
erwähnten Fällen, das Geburtsjahr. » | erwähnten Fällen, das Geburtsjahr. » |
Art. 2 - Artikel 5 Absatz 1 desselben Erlasses wird durch folgenden | Art. 2 - Artikel 5 Absatz 1 desselben Erlasses wird durch folgenden |
Absatz ersetzt: | Absatz ersetzt: |
« Sind Geburtstag oder -monat einer Person unbekannt oder sind gerade | « Sind Geburtstag oder -monat einer Person unbekannt oder sind gerade |
oder ungerade Seriennummern für ein bestimmtes Geburtsdatum erschöpft, | oder ungerade Seriennummern für ein bestimmtes Geburtsdatum erschöpft, |
wird das Geburtsdatum folgendermassen zusammengesetzt: | wird das Geburtsdatum folgendermassen zusammengesetzt: |
- Die ersten beiden Ziffern geben das Geburtsjahr an, die dritte, | - Die ersten beiden Ziffern geben das Geburtsjahr an, die dritte, |
vierte, fünfte und sechste Ziffer wird jeweils durch die Ziffer Null | vierte, fünfte und sechste Ziffer wird jeweils durch die Ziffer Null |
dargestellt. | dargestellt. |
- Die Seriennummer besteht aus der laufenden Nummer der Eintragung | - Die Seriennummer besteht aus der laufenden Nummer der Eintragung |
dieser Person im betreffenden Geburtsjahr, entsprechend dem Geschlecht | dieser Person im betreffenden Geburtsjahr, entsprechend dem Geschlecht |
in gerader oder ungerader Reihenfolge. » | in gerader oder ungerader Reihenfolge. » |
Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 6. November 2007 | Gegeben zu Brüssel, den 6. November 2007 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |