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Vue multilingue de Arrêté Royal du 06/06/2019
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Arrêté royal introduisant un régime d'option pour les associations sans personnalité juridique. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot invoering van een optiestelsel voor verenigingen zonder rechtspersoonlijkheid. - Duitse vertaling
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6 JUIN 2019. - Arrêté royal introduisant un régime d'option pour les 6 JUNI 2019. - Koninklijk besluit tot invoering van een optiestelsel
associations sans personnalité juridique. - Traduction allemande voor verenigingen zonder rechtspersoonlijkheid. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 6 juin 2019 introduisant un régime d'option pour les besluit van 6 juni 2019 tot invoering van een optiestelsel voor
associations sans personnalité juridique (Moniteur belge du 14 juin verenigingen zonder rechtspersoonlijkheid (Belgisch Staatsblad van 14
2019). juni 2019).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
6. JUNI 2019 - Königlicher Erlass zur Einführung eines Optionssystems 6. JUNI 2019 - Königlicher Erlass zur Einführung eines Optionssystems
für Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit für Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
mit dem Programmgesetz vom 25. Dezember 2017 hat der Gesetzgeber einen mit dem Programmgesetz vom 25. Dezember 2017 hat der Gesetzgeber einen
neuen Artikel 5/2 in das Einkommensteuergesetzbuch 1992 eingefügt, der neuen Artikel 5/2 in das Einkommensteuergesetzbuch 1992 eingefügt, der
es ermöglichen soll, dass Einkünfte aus beweglichen Gütern, die auf es ermöglichen soll, dass Einkünfte aus beweglichen Gütern, die auf
einem ausländischen Konto bezogen worden sind und für die kein einem ausländischen Konto bezogen worden sind und für die kein
Mobiliensteuervorabzug einbehalten worden ist, fortan der Mobiliensteuervorabzug einbehalten worden ist, fortan der
Einkommensteuer unterliegen. Einkommensteuer unterliegen.
In diesem neuen Artikel ist nämlich vorgesehen, dass Einkünfte aus In diesem neuen Artikel ist nämlich vorgesehen, dass Einkünfte aus
beweglichen Gütern, die von einer Vereinigung ohne beweglichen Gütern, die von einer Vereinigung ohne
Rechtspersönlichkeit auf einem Konto dieser Vereinigung bezogen worden Rechtspersönlichkeit auf einem Konto dieser Vereinigung bezogen worden
sind, zu Lasten des Einwohners des Königreichs, der über die sind, zu Lasten des Einwohners des Königreichs, der über die
Unterschriftsbefugnis für dieses Konto verfügt, besteuert werden. Unterschriftsbefugnis für dieses Konto verfügt, besteuert werden.
Der Gesetzgeber hatte jedoch nicht zum Ziel, durch diese Maßnahme von Der Gesetzgeber hatte jedoch nicht zum Ziel, durch diese Maßnahme von
Übernahmen von Mandaten in politischen Organisationen, Gewerkschaften, Übernahmen von Mandaten in politischen Organisationen, Gewerkschaften,
Pfarrwerken, Jugendbewegungen, Freizeitvereinen oder Kulturvereinen Pfarrwerken, Jugendbewegungen, Freizeitvereinen oder Kulturvereinen
abzuhalten. abzuhalten.
Deshalb hat der Gesetzgeber diesen Vereinigungen die Möglichkeit Deshalb hat der Gesetzgeber diesen Vereinigungen die Möglichkeit
gegeben zu verhindern, dass die von den Vereinigungen bezogenen gegeben zu verhindern, dass die von den Vereinigungen bezogenen
Einkünfte bei den ermächtigten Personen, die die Konten verwalten, Einkünfte bei den ermächtigten Personen, die die Konten verwalten,
steuerpflichtig sind. steuerpflichtig sind.
Der Gesetzgeber hat nämlich diesen Vereinigungen die Möglichkeit Der Gesetzgeber hat nämlich diesen Vereinigungen die Möglichkeit
geboten, sich freiwillig der Steuer der juristischen Personen zu geboten, sich freiwillig der Steuer der juristischen Personen zu
unterwerfen, sodass die steuerlich transparente Steuer nicht mehr zu unterwerfen, sodass die steuerlich transparente Steuer nicht mehr zu
Lasten dieser Einwohner des Königreichs anwendbar sein wird. Lasten dieser Einwohner des Königreichs anwendbar sein wird.
Mit vorliegendem Entwurf sollen also auch die praktischen Modalitäten Mit vorliegendem Entwurf sollen also auch die praktischen Modalitäten
für diese freiwillige Steuerpflicht festgelegt werden. für diese freiwillige Steuerpflicht festgelegt werden.
Die Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit wird die freiwillige Die Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit wird die freiwillige
Steuerpflicht anhand eines Briefes geltend machen können, in dem die Steuerpflicht anhand eines Briefes geltend machen können, in dem die
Option für die Steuerpflicht hinsichtlich der Steuer der juristischen Option für die Steuerpflicht hinsichtlich der Steuer der juristischen
Personen mitgeteilt wird. Die Steuer der juristischen Personen wird Personen mitgeteilt wird. Die Steuer der juristischen Personen wird
auf diese Vereinigung ab dem Besteuerungszeitraum anwendbar sein, in auf diese Vereinigung ab dem Besteuerungszeitraum anwendbar sein, in
dem ein Brief meiner Verwaltung zugestellt worden ist. Diese Wahl gilt dem ein Brief meiner Verwaltung zugestellt worden ist. Diese Wahl gilt
für einen Zeitraum von sechs Besteuerungszeiträumen. Bei Ablauf dieser für einen Zeitraum von sechs Besteuerungszeiträumen. Bei Ablauf dieser
Frist wird die Vereinigung diese Wahl erneut per Brief mitteilen Frist wird die Vereinigung diese Wahl erneut per Brief mitteilen
müssen, wenn sie weiterhin für die Steuerpflicht hinsichtlich der müssen, wenn sie weiterhin für die Steuerpflicht hinsichtlich der
Steuer der juristischen Personen optieren möchte. Steuer der juristischen Personen optieren möchte.
Der Brief muss dem zuständigen Direktor der direkten Steuern Der Brief muss dem zuständigen Direktor der direkten Steuern
übermittelt werden. Die Adresse kann über den Dienststellenleitfaden übermittelt werden. Die Adresse kann über den Dienststellenleitfaden
abgefragt werden, der auf der Website des Föderalen Öffentlichen abgefragt werden, der auf der Website des Föderalen Öffentlichen
Dienstes Finanzen abrufbar ist. In Bezug auf die örtliche Dienstes Finanzen abrufbar ist. In Bezug auf die örtliche
Zuständigkeit ist die Adresse des in der Satzung angegebenen Sitzes Zuständigkeit ist die Adresse des in der Satzung angegebenen Sitzes
der Vereinigung ausschlaggebend. der Vereinigung ausschlaggebend.
Infolge des Gutachtens des Staatsrates sind die in vorliegendem Infolge des Gutachtens des Staatsrates sind die in vorliegendem
Entwurf ursprünglich vorgesehenen Bedingungen gestrichen worden. Entwurf ursprünglich vorgesehenen Bedingungen gestrichen worden.
Folglich unterliegen diese Vereinigungen keiner Verpflichtung zur Folglich unterliegen diese Vereinigungen keiner Verpflichtung zur
Erstellung eines Jahresabschlusses oder zur Führung einer Buchhaltung. Erstellung eines Jahresabschlusses oder zur Führung einer Buchhaltung.
Dies ändert nichts an der Tatsache, dass meine Verwaltung wissen muss, Dies ändert nichts an der Tatsache, dass meine Verwaltung wissen muss,
welche beweglichen oder unbeweglichen Güter zum Vermögen der welche beweglichen oder unbeweglichen Güter zum Vermögen der
Vereinigung gehören, damit die Steuer der juristischen Personen Vereinigung gehören, damit die Steuer der juristischen Personen
korrekt festgelegt wird. korrekt festgelegt wird.
Damit meine Verwaltung dennoch korrekt beurteilen kann, welche Damit meine Verwaltung dennoch korrekt beurteilen kann, welche
Einkünfte zu Lasten der Vereinigung besteuert werden müssen, muss der Einkünfte zu Lasten der Vereinigung besteuert werden müssen, muss der
Brief, in dem die Wahl der Steuer der juristischen Personen mitgeteilt Brief, in dem die Wahl der Steuer der juristischen Personen mitgeteilt
wird, mit den Informationen ergänzt werden, die erforderlich sind, um wird, mit den Informationen ergänzt werden, die erforderlich sind, um
die Zusammensetzung des Vermögens der Vereinigung zu kennen. die Zusammensetzung des Vermögens der Vereinigung zu kennen.
Wenn meine Verwaltung es für angemessen erachtet, wird sie eventuelle Wenn meine Verwaltung es für angemessen erachtet, wird sie eventuelle
Änderungen an der Zusammensetzung des Vermögens der Vereinigung in der Änderungen an der Zusammensetzung des Vermögens der Vereinigung in der
Erklärung zur Steuer der juristischen Personen beantragen. Erklärung zur Steuer der juristischen Personen beantragen.
Wie in Artikel 1 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 vorgesehen ist Wie in Artikel 1 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 vorgesehen ist
die Steuer der juristischen Personen nur auf juristische Personen die Steuer der juristischen Personen nur auf juristische Personen
anwendbar, die in Belgien ansässig sind. Folglich ist das anwendbar, die in Belgien ansässig sind. Folglich ist das
Optionssystem ebenfalls auf Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit Optionssystem ebenfalls auf Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit
begrenzt, für die die Adresse des in der Satzung festgelegten Sitzes begrenzt, für die die Adresse des in der Satzung festgelegten Sitzes
sich in Belgien befindet. sich in Belgien befindet.
Da die Mitglieder einer Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit für die Da die Mitglieder einer Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit für die
Verbindlichkeiten und (Steuer-)Schulden der Vereinigung haften und Verbindlichkeiten und (Steuer-)Schulden der Vereinigung haften und
meine Verwaltung die Mitglieder der Vereinigung, zu deren Lasten diese meine Verwaltung die Mitglieder der Vereinigung, zu deren Lasten diese
Schulden gegebenenfalls beigetrieben werden können, kennen muss, muss Schulden gegebenenfalls beigetrieben werden können, kennen muss, muss
der vorerwähnte Brief mit einer Liste ergänzt werden, in der die der vorerwähnte Brief mit einer Liste ergänzt werden, in der die
Mitglieder der Vereinigung angegeben sind. Mitglieder der Vereinigung angegeben sind.
Wenn meine Verwaltung es für angemessen erachtet, wird sie eventuelle Wenn meine Verwaltung es für angemessen erachtet, wird sie eventuelle
Änderungen an der Zusammensetzung der Liste der Mitglieder der Änderungen an der Zusammensetzung der Liste der Mitglieder der
Vereinigung in der Erklärung zur Steuer der juristischen Personen Vereinigung in der Erklärung zur Steuer der juristischen Personen
beantragen. beantragen.
Damit meiner Verwaltung ausreichend Zeit gelassen wird, um die Wahl Damit meiner Verwaltung ausreichend Zeit gelassen wird, um die Wahl
der Steuer der juristischen Personen zu bearbeiten, kann ein Brief nur der Steuer der juristischen Personen zu bearbeiten, kann ein Brief nur
rechtsgültig zugestellt werden, wenn er vor dem sechzigsten Tag vor rechtsgültig zugestellt werden, wenn er vor dem sechzigsten Tag vor
dem letzten Tag des Besteuerungszeitraums per Einschreiben oder E-Mail dem letzten Tag des Besteuerungszeitraums per Einschreiben oder E-Mail
übermittelt wird. Da der Besteuerungszeitraum für Steuerpflichtige, übermittelt wird. Da der Besteuerungszeitraum für Steuerpflichtige,
die der Steuer der juristischen Personen unterliegen, mit dem die der Steuer der juristischen Personen unterliegen, mit dem
Kalenderjahr übereinstimmt, können solche Briefe somit nur bis zum 31. Kalenderjahr übereinstimmt, können solche Briefe somit nur bis zum 31.
Oktober jeden Jahres übermittelt werden. Oktober jeden Jahres übermittelt werden.
Da dies für den Besteuerungszeitraum, der mit dem Jahr 2018 Da dies für den Besteuerungszeitraum, der mit dem Jahr 2018
übereinstimmt, nicht mehr möglich ist, ist eine Übergangsmaßnahme übereinstimmt, nicht mehr möglich ist, ist eine Übergangsmaßnahme
vorgesehen. Diese Übergangsmaßnahme beinhaltet, dass Vereinigungen, vorgesehen. Diese Übergangsmaßnahme beinhaltet, dass Vereinigungen,
die für 2018 bezogene Einkünfte für die Steuer der juristischen die für 2018 bezogene Einkünfte für die Steuer der juristischen
Personen optieren möchten, ihre Wahl bis zum 11. Juli 2019 mitteilen Personen optieren möchten, ihre Wahl bis zum 11. Juli 2019 mitteilen
können. können.
Soweit, Sire, die Tragweite des Erlassentwurfs, der Ihnen vorgelegt Soweit, Sire, die Tragweite des Erlassentwurfs, der Ihnen vorgelegt
wird. wird.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige der ehrerbietige
und treue Diener und treue Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen
A. DE CROO A. DE CROO
6. JUNI 2019 - Königlicher Erlass zur Einführung eines Optionssystems 6. JUNI 2019 - Königlicher Erlass zur Einführung eines Optionssystems
für Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit für Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 220 Nr. 4, Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 220 Nr. 4,
eingefügt durch das Programmgesetz vom 25. Dezember 2017; eingefügt durch das Programmgesetz vom 25. Dezember 2017;
Aufgrund des KE/EStGB 92; Aufgrund des KE/EStGB 92;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. Februar 2019; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. Februar 2019;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 20. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 20.
März 2019; März 2019;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 65.744/3 des Staatsrates vom 29. März Aufgrund des Gutachtens Nr. 65.744/3 des Staatsrates vom 29. März
2019, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am 2019, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Aufgrund der Dringlichkeit; Aufgrund der Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass Artikel 220 Nr. 4 des In der Erwägung, dass Artikel 220 Nr. 4 des
Einkommensteuergesetzbuches 1992 am 1. Januar 2018 in Kraft tritt; Einkommensteuergesetzbuches 1992 am 1. Januar 2018 in Kraft tritt;
In der Erwägung, dass ab dem 1. Januar 2018 Einkünfte aus beweglichen In der Erwägung, dass ab dem 1. Januar 2018 Einkünfte aus beweglichen
Gütern, die auf einem Konto auf den Namen einer Vereinigung bezogen Gütern, die auf einem Konto auf den Namen einer Vereinigung bezogen
worden sind, die keine Gewinne oder Profite erzielt oder die der worden sind, die keine Gewinne oder Profite erzielt oder die der
Gesellschaftssteuer oder der Steuer der juristischen Personen nicht Gesellschaftssteuer oder der Steuer der juristischen Personen nicht
unterliegt, beim Einwohner des Königreichs, der zur Verwaltung dieses unterliegt, beim Einwohner des Königreichs, der zur Verwaltung dieses
Kontos ermächtigt ist, steuerpflichtig sind, als ob dieser Einwohner Kontos ermächtigt ist, steuerpflichtig sind, als ob dieser Einwohner
des Königreichs sie direkt bezogen hätte; des Königreichs sie direkt bezogen hätte;
In der Erwägung, dass Artikel 220 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 In der Erwägung, dass Artikel 220 des Einkommensteuergesetzbuches 1992
durch eine Nr. 4 ergänzt worden ist, um solchen Vereinigungen die durch eine Nr. 4 ergänzt worden ist, um solchen Vereinigungen die
Möglichkeit zu geben, eine Erklärung zur Steuer der juristischen Möglichkeit zu geben, eine Erklärung zur Steuer der juristischen
Personen einzureichen; Personen einzureichen;
In der Erwägung, dass Einkünfte des Jahres 2018 in Kürze angegeben In der Erwägung, dass Einkünfte des Jahres 2018 in Kürze angegeben
werden müssen und es für Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit daher werden müssen und es für Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit daher
sehr kurzfristig erforderlich ist zu wissen, ob sie für die Steuer der sehr kurzfristig erforderlich ist zu wissen, ob sie für die Steuer der
juristischen Personen optieren können; juristischen Personen optieren können;
Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - In Kapitel 1 des KE/EStGB 92 wird ein Abschnitt 28/1, der Artikel 1 - In Kapitel 1 des KE/EStGB 92 wird ein Abschnitt 28/1, der
die Artikel 79/1 bis 79/2 umfasst, mit folgendem Wortlaut eingefügt: die Artikel 79/1 bis 79/2 umfasst, mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Abschnitt 28/1 - Optionssystem für Vereinigungen ohne "Abschnitt 28/1 - Optionssystem für Vereinigungen ohne
Rechtspersönlichkeit Rechtspersönlichkeit
Art. 79/1 - Vereinigungen, die nicht in Artikel 220 Nr. 1 bis 3 des Art. 79/1 - Vereinigungen, die nicht in Artikel 220 Nr. 1 bis 3 des
Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnt sind, der Gesellschaftssteuer Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnt sind, der Gesellschaftssteuer
nicht unterliegen, keine Gewinne oder Profite erzielen und über einen nicht unterliegen, keine Gewinne oder Profite erzielen und über einen
in der Satzung festgelegten Sitz, dessen Adresse sich in Belgien in der Satzung festgelegten Sitz, dessen Adresse sich in Belgien
befindet, verfügen, können während des Besteuerungszeitraums per Brief befindet, verfügen, können während des Besteuerungszeitraums per Brief
für die Steuer der juristischen Personen optieren, wenn folgende für die Steuer der juristischen Personen optieren, wenn folgende
Angaben zusammen mit dem Brief übermittelt werden: Angaben zusammen mit dem Brief übermittelt werden:
- Adresse des Sitzes der Vereinigung und Name und Adresse des oder der - Adresse des Sitzes der Vereinigung und Name und Adresse des oder der
Mitglieder der Vereinigung, die von der Vereinigung mit der Mitglieder der Vereinigung, die von der Vereinigung mit der
Einreichung der Erklärung zur Steuer der juristischen Personen Einreichung der Erklärung zur Steuer der juristischen Personen
beauftragt sind, beauftragt sind,
- Liste der Mitglieder der Vereinigung, die folgende Angaben enthält: - Liste der Mitglieder der Vereinigung, die folgende Angaben enthält:
Namen, Vornamen und Wohnsitz der Mitglieder oder, falls es sich um Namen, Vornamen und Wohnsitz der Mitglieder oder, falls es sich um
eine juristische Person handelt, Namen, Rechtsform und Adresse des eine juristische Person handelt, Namen, Rechtsform und Adresse des
Sitzes dieser juristischen Person, Sitzes dieser juristischen Person,
- Abschrift der Satzung der Vereinigung, - Abschrift der Satzung der Vereinigung,
- Übersicht über alle unbeweglichen Güter, Kapitalvermögen und - Übersicht über alle unbeweglichen Güter, Kapitalvermögen und
beweglichen Güter und Konten der Vereinigung, in der in Bezug auf beweglichen Güter und Konten der Vereinigung, in der in Bezug auf
unbewegliche Güter jedes unbewegliche Gut unter Angabe seiner Adresse unbewegliche Güter jedes unbewegliche Gut unter Angabe seiner Adresse
individuell beschrieben ist, in der in Bezug auf Kapitalvermögen und individuell beschrieben ist, in der in Bezug auf Kapitalvermögen und
bewegliche Güter jeder Bestandteil unter Angabe seiner Lokalisierung bewegliche Güter jeder Bestandteil unter Angabe seiner Lokalisierung
individuell beschrieben ist und in der in Bezug auf Konten die Adresse individuell beschrieben ist und in der in Bezug auf Konten die Adresse
des Finanzinstituts, bei dem das Konto geführt wird, und die auf des Finanzinstituts, bei dem das Konto geführt wird, und die auf
diesem Konto gehaltenen Kapitalvermögen und beweglichen Güter der diesem Konto gehaltenen Kapitalvermögen und beweglichen Güter der
Vereinigung angegeben sind. Vereinigung angegeben sind.
Der in Absatz 1 erwähnte Brief wird der Verwaltung nur rechtsgültig Der in Absatz 1 erwähnte Brief wird der Verwaltung nur rechtsgültig
zugestellt, wenn er von den Bevollmächtigten der Vereinigung zugestellt, wenn er von den Bevollmächtigten der Vereinigung
unterzeichnet ist und dem zuständigen Direktor der direkten Steuern unterzeichnet ist und dem zuständigen Direktor der direkten Steuern
vor dem sechzigsten Tag vor dem letzten Tag des Besteuerungszeitraums vor dem sechzigsten Tag vor dem letzten Tag des Besteuerungszeitraums
per Einschreiben oder E-Mail übermittelt wird. per Einschreiben oder E-Mail übermittelt wird.
Die Verwaltung bestätigt den Empfang dieses Briefes durch Ausstellung Die Verwaltung bestätigt den Empfang dieses Briefes durch Ausstellung
einer Empfangsbestätigung, in der gegebenenfalls bestätigt wird, dass einer Empfangsbestätigung, in der gegebenenfalls bestätigt wird, dass
die in vorliegendem Artikel bestimmten Formbedingungen eingehalten die in vorliegendem Artikel bestimmten Formbedingungen eingehalten
sind. sind.
Die Vereinigung informiert ihre Mitglieder über ihre Wahl, der Steuer Die Vereinigung informiert ihre Mitglieder über ihre Wahl, der Steuer
der juristischen Personen zu unterliegen. der juristischen Personen zu unterliegen.
Art. 79/2 - In Artikel 79/1 erwähnte Vereinigungen, die gemäß diesem Art. 79/2 - In Artikel 79/1 erwähnte Vereinigungen, die gemäß diesem
Artikel für die Steuer der juristischen Personen optiert haben, Artikel für die Steuer der juristischen Personen optiert haben,
unterliegen für die fünf darauf folgenden Besteuerungszeiträume unterliegen für die fünf darauf folgenden Besteuerungszeiträume
weiterhin der Steuer der juristischen Personen." weiterhin der Steuer der juristischen Personen."
Art. 2 - Vereinigungen, die nicht in Artikel 220 Nr. 1 bis 3 des Art. 2 - Vereinigungen, die nicht in Artikel 220 Nr. 1 bis 3 des
Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnt sind, der Gesellschaftssteuer Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnt sind, der Gesellschaftssteuer
nicht unterliegen, keine Gewinne oder Profite erzielen und über einen nicht unterliegen, keine Gewinne oder Profite erzielen und über einen
in der Satzung festgelegten Sitz, dessen Adresse sich in Belgien in der Satzung festgelegten Sitz, dessen Adresse sich in Belgien
befindet, verfügen, können für Einkünfte, die während eines befindet, verfügen, können für Einkünfte, die während eines
Besteuerungszeitraums bezogen worden sind, der an das Steuerjahr 2019 Besteuerungszeitraums bezogen worden sind, der an das Steuerjahr 2019
gebunden ist, per Brief für die Steuer der juristischen Personen gebunden ist, per Brief für die Steuer der juristischen Personen
optieren, wenn die in Artikel 79/1 Absatz 1 des KE/EStGB 92 erwähnten optieren, wenn die in Artikel 79/1 Absatz 1 des KE/EStGB 92 erwähnten
Angaben zusammen mit dem Brief übermittelt werden. Angaben zusammen mit dem Brief übermittelt werden.
Diese Vereinigungen unterliegen für die fünf darauf folgenden Diese Vereinigungen unterliegen für die fünf darauf folgenden
Besteuerungszeiträume weiterhin der Steuer der juristischen Personen. Besteuerungszeiträume weiterhin der Steuer der juristischen Personen.
Der in Absatz 1 erwähnte Brief wird der Verwaltung nur rechtsgültig Der in Absatz 1 erwähnte Brief wird der Verwaltung nur rechtsgültig
zugestellt, wenn er von den Bevollmächtigten der Vereinigung zugestellt, wenn er von den Bevollmächtigten der Vereinigung
unterzeichnet ist und dem zuständigen Direktor der direkten Steuern unterzeichnet ist und dem zuständigen Direktor der direkten Steuern
vor dem 12. Juli 2019 per Einschreiben oder E-Mail übermittelt wird. vor dem 12. Juli 2019 per Einschreiben oder E-Mail übermittelt wird.
Die Verwaltung bestätigt den Empfang dieses Briefes durch Ausstellung Die Verwaltung bestätigt den Empfang dieses Briefes durch Ausstellung
einer Empfangsbestätigung, in der gegebenenfalls bestätigt wird, dass einer Empfangsbestätigung, in der gegebenenfalls bestätigt wird, dass
die in vorliegendem Artikel bestimmten Formbedingungen eingehalten die in vorliegendem Artikel bestimmten Formbedingungen eingehalten
sind. sind.
Die Vereinigung informiert ihre Mitglieder über ihre Wahl, der Steuer Die Vereinigung informiert ihre Mitglieder über ihre Wahl, der Steuer
der juristischen Personen zu unterliegen. der juristischen Personen zu unterliegen.
Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 4 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 4 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 6. Juni 2019 Gegeben zu Brüssel, den 6. Juni 2019
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen
A. DE CROO A. DE CROO
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