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Arrêté royal introduisant un régime d'option pour les associations sans personnalité juridique. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot invoering van een optiestelsel voor verenigingen zonder rechtspersoonlijkheid. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES | FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN |
6 JUIN 2019. - Arrêté royal introduisant un régime d'option pour les | 6 JUNI 2019. - Koninklijk besluit tot invoering van een optiestelsel |
associations sans personnalité juridique. - Traduction allemande | voor verenigingen zonder rechtspersoonlijkheid. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 6 juin 2019 introduisant un régime d'option pour les | besluit van 6 juni 2019 tot invoering van een optiestelsel voor |
associations sans personnalité juridique (Moniteur belge du 14 juin | verenigingen zonder rechtspersoonlijkheid (Belgisch Staatsblad van 14 |
2019). | juni 2019). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN |
6. JUNI 2019 - Königlicher Erlass zur Einführung eines Optionssystems | 6. JUNI 2019 - Königlicher Erlass zur Einführung eines Optionssystems |
für Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit | für Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
mit dem Programmgesetz vom 25. Dezember 2017 hat der Gesetzgeber einen | mit dem Programmgesetz vom 25. Dezember 2017 hat der Gesetzgeber einen |
neuen Artikel 5/2 in das Einkommensteuergesetzbuch 1992 eingefügt, der | neuen Artikel 5/2 in das Einkommensteuergesetzbuch 1992 eingefügt, der |
es ermöglichen soll, dass Einkünfte aus beweglichen Gütern, die auf | es ermöglichen soll, dass Einkünfte aus beweglichen Gütern, die auf |
einem ausländischen Konto bezogen worden sind und für die kein | einem ausländischen Konto bezogen worden sind und für die kein |
Mobiliensteuervorabzug einbehalten worden ist, fortan der | Mobiliensteuervorabzug einbehalten worden ist, fortan der |
Einkommensteuer unterliegen. | Einkommensteuer unterliegen. |
In diesem neuen Artikel ist nämlich vorgesehen, dass Einkünfte aus | In diesem neuen Artikel ist nämlich vorgesehen, dass Einkünfte aus |
beweglichen Gütern, die von einer Vereinigung ohne | beweglichen Gütern, die von einer Vereinigung ohne |
Rechtspersönlichkeit auf einem Konto dieser Vereinigung bezogen worden | Rechtspersönlichkeit auf einem Konto dieser Vereinigung bezogen worden |
sind, zu Lasten des Einwohners des Königreichs, der über die | sind, zu Lasten des Einwohners des Königreichs, der über die |
Unterschriftsbefugnis für dieses Konto verfügt, besteuert werden. | Unterschriftsbefugnis für dieses Konto verfügt, besteuert werden. |
Der Gesetzgeber hatte jedoch nicht zum Ziel, durch diese Maßnahme von | Der Gesetzgeber hatte jedoch nicht zum Ziel, durch diese Maßnahme von |
Übernahmen von Mandaten in politischen Organisationen, Gewerkschaften, | Übernahmen von Mandaten in politischen Organisationen, Gewerkschaften, |
Pfarrwerken, Jugendbewegungen, Freizeitvereinen oder Kulturvereinen | Pfarrwerken, Jugendbewegungen, Freizeitvereinen oder Kulturvereinen |
abzuhalten. | abzuhalten. |
Deshalb hat der Gesetzgeber diesen Vereinigungen die Möglichkeit | Deshalb hat der Gesetzgeber diesen Vereinigungen die Möglichkeit |
gegeben zu verhindern, dass die von den Vereinigungen bezogenen | gegeben zu verhindern, dass die von den Vereinigungen bezogenen |
Einkünfte bei den ermächtigten Personen, die die Konten verwalten, | Einkünfte bei den ermächtigten Personen, die die Konten verwalten, |
steuerpflichtig sind. | steuerpflichtig sind. |
Der Gesetzgeber hat nämlich diesen Vereinigungen die Möglichkeit | Der Gesetzgeber hat nämlich diesen Vereinigungen die Möglichkeit |
geboten, sich freiwillig der Steuer der juristischen Personen zu | geboten, sich freiwillig der Steuer der juristischen Personen zu |
unterwerfen, sodass die steuerlich transparente Steuer nicht mehr zu | unterwerfen, sodass die steuerlich transparente Steuer nicht mehr zu |
Lasten dieser Einwohner des Königreichs anwendbar sein wird. | Lasten dieser Einwohner des Königreichs anwendbar sein wird. |
Mit vorliegendem Entwurf sollen also auch die praktischen Modalitäten | Mit vorliegendem Entwurf sollen also auch die praktischen Modalitäten |
für diese freiwillige Steuerpflicht festgelegt werden. | für diese freiwillige Steuerpflicht festgelegt werden. |
Die Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit wird die freiwillige | Die Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit wird die freiwillige |
Steuerpflicht anhand eines Briefes geltend machen können, in dem die | Steuerpflicht anhand eines Briefes geltend machen können, in dem die |
Option für die Steuerpflicht hinsichtlich der Steuer der juristischen | Option für die Steuerpflicht hinsichtlich der Steuer der juristischen |
Personen mitgeteilt wird. Die Steuer der juristischen Personen wird | Personen mitgeteilt wird. Die Steuer der juristischen Personen wird |
auf diese Vereinigung ab dem Besteuerungszeitraum anwendbar sein, in | auf diese Vereinigung ab dem Besteuerungszeitraum anwendbar sein, in |
dem ein Brief meiner Verwaltung zugestellt worden ist. Diese Wahl gilt | dem ein Brief meiner Verwaltung zugestellt worden ist. Diese Wahl gilt |
für einen Zeitraum von sechs Besteuerungszeiträumen. Bei Ablauf dieser | für einen Zeitraum von sechs Besteuerungszeiträumen. Bei Ablauf dieser |
Frist wird die Vereinigung diese Wahl erneut per Brief mitteilen | Frist wird die Vereinigung diese Wahl erneut per Brief mitteilen |
müssen, wenn sie weiterhin für die Steuerpflicht hinsichtlich der | müssen, wenn sie weiterhin für die Steuerpflicht hinsichtlich der |
Steuer der juristischen Personen optieren möchte. | Steuer der juristischen Personen optieren möchte. |
Der Brief muss dem zuständigen Direktor der direkten Steuern | Der Brief muss dem zuständigen Direktor der direkten Steuern |
übermittelt werden. Die Adresse kann über den Dienststellenleitfaden | übermittelt werden. Die Adresse kann über den Dienststellenleitfaden |
abgefragt werden, der auf der Website des Föderalen Öffentlichen | abgefragt werden, der auf der Website des Föderalen Öffentlichen |
Dienstes Finanzen abrufbar ist. In Bezug auf die örtliche | Dienstes Finanzen abrufbar ist. In Bezug auf die örtliche |
Zuständigkeit ist die Adresse des in der Satzung angegebenen Sitzes | Zuständigkeit ist die Adresse des in der Satzung angegebenen Sitzes |
der Vereinigung ausschlaggebend. | der Vereinigung ausschlaggebend. |
Infolge des Gutachtens des Staatsrates sind die in vorliegendem | Infolge des Gutachtens des Staatsrates sind die in vorliegendem |
Entwurf ursprünglich vorgesehenen Bedingungen gestrichen worden. | Entwurf ursprünglich vorgesehenen Bedingungen gestrichen worden. |
Folglich unterliegen diese Vereinigungen keiner Verpflichtung zur | Folglich unterliegen diese Vereinigungen keiner Verpflichtung zur |
Erstellung eines Jahresabschlusses oder zur Führung einer Buchhaltung. | Erstellung eines Jahresabschlusses oder zur Führung einer Buchhaltung. |
Dies ändert nichts an der Tatsache, dass meine Verwaltung wissen muss, | Dies ändert nichts an der Tatsache, dass meine Verwaltung wissen muss, |
welche beweglichen oder unbeweglichen Güter zum Vermögen der | welche beweglichen oder unbeweglichen Güter zum Vermögen der |
Vereinigung gehören, damit die Steuer der juristischen Personen | Vereinigung gehören, damit die Steuer der juristischen Personen |
korrekt festgelegt wird. | korrekt festgelegt wird. |
Damit meine Verwaltung dennoch korrekt beurteilen kann, welche | Damit meine Verwaltung dennoch korrekt beurteilen kann, welche |
Einkünfte zu Lasten der Vereinigung besteuert werden müssen, muss der | Einkünfte zu Lasten der Vereinigung besteuert werden müssen, muss der |
Brief, in dem die Wahl der Steuer der juristischen Personen mitgeteilt | Brief, in dem die Wahl der Steuer der juristischen Personen mitgeteilt |
wird, mit den Informationen ergänzt werden, die erforderlich sind, um | wird, mit den Informationen ergänzt werden, die erforderlich sind, um |
die Zusammensetzung des Vermögens der Vereinigung zu kennen. | die Zusammensetzung des Vermögens der Vereinigung zu kennen. |
Wenn meine Verwaltung es für angemessen erachtet, wird sie eventuelle | Wenn meine Verwaltung es für angemessen erachtet, wird sie eventuelle |
Änderungen an der Zusammensetzung des Vermögens der Vereinigung in der | Änderungen an der Zusammensetzung des Vermögens der Vereinigung in der |
Erklärung zur Steuer der juristischen Personen beantragen. | Erklärung zur Steuer der juristischen Personen beantragen. |
Wie in Artikel 1 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 vorgesehen ist | Wie in Artikel 1 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 vorgesehen ist |
die Steuer der juristischen Personen nur auf juristische Personen | die Steuer der juristischen Personen nur auf juristische Personen |
anwendbar, die in Belgien ansässig sind. Folglich ist das | anwendbar, die in Belgien ansässig sind. Folglich ist das |
Optionssystem ebenfalls auf Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit | Optionssystem ebenfalls auf Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit |
begrenzt, für die die Adresse des in der Satzung festgelegten Sitzes | begrenzt, für die die Adresse des in der Satzung festgelegten Sitzes |
sich in Belgien befindet. | sich in Belgien befindet. |
Da die Mitglieder einer Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit für die | Da die Mitglieder einer Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit für die |
Verbindlichkeiten und (Steuer-)Schulden der Vereinigung haften und | Verbindlichkeiten und (Steuer-)Schulden der Vereinigung haften und |
meine Verwaltung die Mitglieder der Vereinigung, zu deren Lasten diese | meine Verwaltung die Mitglieder der Vereinigung, zu deren Lasten diese |
Schulden gegebenenfalls beigetrieben werden können, kennen muss, muss | Schulden gegebenenfalls beigetrieben werden können, kennen muss, muss |
der vorerwähnte Brief mit einer Liste ergänzt werden, in der die | der vorerwähnte Brief mit einer Liste ergänzt werden, in der die |
Mitglieder der Vereinigung angegeben sind. | Mitglieder der Vereinigung angegeben sind. |
Wenn meine Verwaltung es für angemessen erachtet, wird sie eventuelle | Wenn meine Verwaltung es für angemessen erachtet, wird sie eventuelle |
Änderungen an der Zusammensetzung der Liste der Mitglieder der | Änderungen an der Zusammensetzung der Liste der Mitglieder der |
Vereinigung in der Erklärung zur Steuer der juristischen Personen | Vereinigung in der Erklärung zur Steuer der juristischen Personen |
beantragen. | beantragen. |
Damit meiner Verwaltung ausreichend Zeit gelassen wird, um die Wahl | Damit meiner Verwaltung ausreichend Zeit gelassen wird, um die Wahl |
der Steuer der juristischen Personen zu bearbeiten, kann ein Brief nur | der Steuer der juristischen Personen zu bearbeiten, kann ein Brief nur |
rechtsgültig zugestellt werden, wenn er vor dem sechzigsten Tag vor | rechtsgültig zugestellt werden, wenn er vor dem sechzigsten Tag vor |
dem letzten Tag des Besteuerungszeitraums per Einschreiben oder E-Mail | dem letzten Tag des Besteuerungszeitraums per Einschreiben oder E-Mail |
übermittelt wird. Da der Besteuerungszeitraum für Steuerpflichtige, | übermittelt wird. Da der Besteuerungszeitraum für Steuerpflichtige, |
die der Steuer der juristischen Personen unterliegen, mit dem | die der Steuer der juristischen Personen unterliegen, mit dem |
Kalenderjahr übereinstimmt, können solche Briefe somit nur bis zum 31. | Kalenderjahr übereinstimmt, können solche Briefe somit nur bis zum 31. |
Oktober jeden Jahres übermittelt werden. | Oktober jeden Jahres übermittelt werden. |
Da dies für den Besteuerungszeitraum, der mit dem Jahr 2018 | Da dies für den Besteuerungszeitraum, der mit dem Jahr 2018 |
übereinstimmt, nicht mehr möglich ist, ist eine Übergangsmaßnahme | übereinstimmt, nicht mehr möglich ist, ist eine Übergangsmaßnahme |
vorgesehen. Diese Übergangsmaßnahme beinhaltet, dass Vereinigungen, | vorgesehen. Diese Übergangsmaßnahme beinhaltet, dass Vereinigungen, |
die für 2018 bezogene Einkünfte für die Steuer der juristischen | die für 2018 bezogene Einkünfte für die Steuer der juristischen |
Personen optieren möchten, ihre Wahl bis zum 11. Juli 2019 mitteilen | Personen optieren möchten, ihre Wahl bis zum 11. Juli 2019 mitteilen |
können. | können. |
Soweit, Sire, die Tragweite des Erlassentwurfs, der Ihnen vorgelegt | Soweit, Sire, die Tragweite des Erlassentwurfs, der Ihnen vorgelegt |
wird. | wird. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige | der ehrerbietige |
und treue Diener | und treue Diener |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen | Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen |
A. DE CROO | A. DE CROO |
6. JUNI 2019 - Königlicher Erlass zur Einführung eines Optionssystems | 6. JUNI 2019 - Königlicher Erlass zur Einführung eines Optionssystems |
für Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit | für Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 220 Nr. 4, | Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 220 Nr. 4, |
eingefügt durch das Programmgesetz vom 25. Dezember 2017; | eingefügt durch das Programmgesetz vom 25. Dezember 2017; |
Aufgrund des KE/EStGB 92; | Aufgrund des KE/EStGB 92; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. Februar 2019; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. Februar 2019; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 20. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 20. |
März 2019; | März 2019; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 65.744/3 des Staatsrates vom 29. März | Aufgrund des Gutachtens Nr. 65.744/3 des Staatsrates vom 29. März |
2019, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am | 2019, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Aufgrund der Dringlichkeit; | Aufgrund der Dringlichkeit; |
In der Erwägung, dass Artikel 220 Nr. 4 des | In der Erwägung, dass Artikel 220 Nr. 4 des |
Einkommensteuergesetzbuches 1992 am 1. Januar 2018 in Kraft tritt; | Einkommensteuergesetzbuches 1992 am 1. Januar 2018 in Kraft tritt; |
In der Erwägung, dass ab dem 1. Januar 2018 Einkünfte aus beweglichen | In der Erwägung, dass ab dem 1. Januar 2018 Einkünfte aus beweglichen |
Gütern, die auf einem Konto auf den Namen einer Vereinigung bezogen | Gütern, die auf einem Konto auf den Namen einer Vereinigung bezogen |
worden sind, die keine Gewinne oder Profite erzielt oder die der | worden sind, die keine Gewinne oder Profite erzielt oder die der |
Gesellschaftssteuer oder der Steuer der juristischen Personen nicht | Gesellschaftssteuer oder der Steuer der juristischen Personen nicht |
unterliegt, beim Einwohner des Königreichs, der zur Verwaltung dieses | unterliegt, beim Einwohner des Königreichs, der zur Verwaltung dieses |
Kontos ermächtigt ist, steuerpflichtig sind, als ob dieser Einwohner | Kontos ermächtigt ist, steuerpflichtig sind, als ob dieser Einwohner |
des Königreichs sie direkt bezogen hätte; | des Königreichs sie direkt bezogen hätte; |
In der Erwägung, dass Artikel 220 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 | In der Erwägung, dass Artikel 220 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 |
durch eine Nr. 4 ergänzt worden ist, um solchen Vereinigungen die | durch eine Nr. 4 ergänzt worden ist, um solchen Vereinigungen die |
Möglichkeit zu geben, eine Erklärung zur Steuer der juristischen | Möglichkeit zu geben, eine Erklärung zur Steuer der juristischen |
Personen einzureichen; | Personen einzureichen; |
In der Erwägung, dass Einkünfte des Jahres 2018 in Kürze angegeben | In der Erwägung, dass Einkünfte des Jahres 2018 in Kürze angegeben |
werden müssen und es für Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit daher | werden müssen und es für Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit daher |
sehr kurzfristig erforderlich ist zu wissen, ob sie für die Steuer der | sehr kurzfristig erforderlich ist zu wissen, ob sie für die Steuer der |
juristischen Personen optieren können; | juristischen Personen optieren können; |
Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen | Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - In Kapitel 1 des KE/EStGB 92 wird ein Abschnitt 28/1, der | Artikel 1 - In Kapitel 1 des KE/EStGB 92 wird ein Abschnitt 28/1, der |
die Artikel 79/1 bis 79/2 umfasst, mit folgendem Wortlaut eingefügt: | die Artikel 79/1 bis 79/2 umfasst, mit folgendem Wortlaut eingefügt: |
"Abschnitt 28/1 - Optionssystem für Vereinigungen ohne | "Abschnitt 28/1 - Optionssystem für Vereinigungen ohne |
Rechtspersönlichkeit | Rechtspersönlichkeit |
Art. 79/1 - Vereinigungen, die nicht in Artikel 220 Nr. 1 bis 3 des | Art. 79/1 - Vereinigungen, die nicht in Artikel 220 Nr. 1 bis 3 des |
Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnt sind, der Gesellschaftssteuer | Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnt sind, der Gesellschaftssteuer |
nicht unterliegen, keine Gewinne oder Profite erzielen und über einen | nicht unterliegen, keine Gewinne oder Profite erzielen und über einen |
in der Satzung festgelegten Sitz, dessen Adresse sich in Belgien | in der Satzung festgelegten Sitz, dessen Adresse sich in Belgien |
befindet, verfügen, können während des Besteuerungszeitraums per Brief | befindet, verfügen, können während des Besteuerungszeitraums per Brief |
für die Steuer der juristischen Personen optieren, wenn folgende | für die Steuer der juristischen Personen optieren, wenn folgende |
Angaben zusammen mit dem Brief übermittelt werden: | Angaben zusammen mit dem Brief übermittelt werden: |
- Adresse des Sitzes der Vereinigung und Name und Adresse des oder der | - Adresse des Sitzes der Vereinigung und Name und Adresse des oder der |
Mitglieder der Vereinigung, die von der Vereinigung mit der | Mitglieder der Vereinigung, die von der Vereinigung mit der |
Einreichung der Erklärung zur Steuer der juristischen Personen | Einreichung der Erklärung zur Steuer der juristischen Personen |
beauftragt sind, | beauftragt sind, |
- Liste der Mitglieder der Vereinigung, die folgende Angaben enthält: | - Liste der Mitglieder der Vereinigung, die folgende Angaben enthält: |
Namen, Vornamen und Wohnsitz der Mitglieder oder, falls es sich um | Namen, Vornamen und Wohnsitz der Mitglieder oder, falls es sich um |
eine juristische Person handelt, Namen, Rechtsform und Adresse des | eine juristische Person handelt, Namen, Rechtsform und Adresse des |
Sitzes dieser juristischen Person, | Sitzes dieser juristischen Person, |
- Abschrift der Satzung der Vereinigung, | - Abschrift der Satzung der Vereinigung, |
- Übersicht über alle unbeweglichen Güter, Kapitalvermögen und | - Übersicht über alle unbeweglichen Güter, Kapitalvermögen und |
beweglichen Güter und Konten der Vereinigung, in der in Bezug auf | beweglichen Güter und Konten der Vereinigung, in der in Bezug auf |
unbewegliche Güter jedes unbewegliche Gut unter Angabe seiner Adresse | unbewegliche Güter jedes unbewegliche Gut unter Angabe seiner Adresse |
individuell beschrieben ist, in der in Bezug auf Kapitalvermögen und | individuell beschrieben ist, in der in Bezug auf Kapitalvermögen und |
bewegliche Güter jeder Bestandteil unter Angabe seiner Lokalisierung | bewegliche Güter jeder Bestandteil unter Angabe seiner Lokalisierung |
individuell beschrieben ist und in der in Bezug auf Konten die Adresse | individuell beschrieben ist und in der in Bezug auf Konten die Adresse |
des Finanzinstituts, bei dem das Konto geführt wird, und die auf | des Finanzinstituts, bei dem das Konto geführt wird, und die auf |
diesem Konto gehaltenen Kapitalvermögen und beweglichen Güter der | diesem Konto gehaltenen Kapitalvermögen und beweglichen Güter der |
Vereinigung angegeben sind. | Vereinigung angegeben sind. |
Der in Absatz 1 erwähnte Brief wird der Verwaltung nur rechtsgültig | Der in Absatz 1 erwähnte Brief wird der Verwaltung nur rechtsgültig |
zugestellt, wenn er von den Bevollmächtigten der Vereinigung | zugestellt, wenn er von den Bevollmächtigten der Vereinigung |
unterzeichnet ist und dem zuständigen Direktor der direkten Steuern | unterzeichnet ist und dem zuständigen Direktor der direkten Steuern |
vor dem sechzigsten Tag vor dem letzten Tag des Besteuerungszeitraums | vor dem sechzigsten Tag vor dem letzten Tag des Besteuerungszeitraums |
per Einschreiben oder E-Mail übermittelt wird. | per Einschreiben oder E-Mail übermittelt wird. |
Die Verwaltung bestätigt den Empfang dieses Briefes durch Ausstellung | Die Verwaltung bestätigt den Empfang dieses Briefes durch Ausstellung |
einer Empfangsbestätigung, in der gegebenenfalls bestätigt wird, dass | einer Empfangsbestätigung, in der gegebenenfalls bestätigt wird, dass |
die in vorliegendem Artikel bestimmten Formbedingungen eingehalten | die in vorliegendem Artikel bestimmten Formbedingungen eingehalten |
sind. | sind. |
Die Vereinigung informiert ihre Mitglieder über ihre Wahl, der Steuer | Die Vereinigung informiert ihre Mitglieder über ihre Wahl, der Steuer |
der juristischen Personen zu unterliegen. | der juristischen Personen zu unterliegen. |
Art. 79/2 - In Artikel 79/1 erwähnte Vereinigungen, die gemäß diesem | Art. 79/2 - In Artikel 79/1 erwähnte Vereinigungen, die gemäß diesem |
Artikel für die Steuer der juristischen Personen optiert haben, | Artikel für die Steuer der juristischen Personen optiert haben, |
unterliegen für die fünf darauf folgenden Besteuerungszeiträume | unterliegen für die fünf darauf folgenden Besteuerungszeiträume |
weiterhin der Steuer der juristischen Personen." | weiterhin der Steuer der juristischen Personen." |
Art. 2 - Vereinigungen, die nicht in Artikel 220 Nr. 1 bis 3 des | Art. 2 - Vereinigungen, die nicht in Artikel 220 Nr. 1 bis 3 des |
Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnt sind, der Gesellschaftssteuer | Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnt sind, der Gesellschaftssteuer |
nicht unterliegen, keine Gewinne oder Profite erzielen und über einen | nicht unterliegen, keine Gewinne oder Profite erzielen und über einen |
in der Satzung festgelegten Sitz, dessen Adresse sich in Belgien | in der Satzung festgelegten Sitz, dessen Adresse sich in Belgien |
befindet, verfügen, können für Einkünfte, die während eines | befindet, verfügen, können für Einkünfte, die während eines |
Besteuerungszeitraums bezogen worden sind, der an das Steuerjahr 2019 | Besteuerungszeitraums bezogen worden sind, der an das Steuerjahr 2019 |
gebunden ist, per Brief für die Steuer der juristischen Personen | gebunden ist, per Brief für die Steuer der juristischen Personen |
optieren, wenn die in Artikel 79/1 Absatz 1 des KE/EStGB 92 erwähnten | optieren, wenn die in Artikel 79/1 Absatz 1 des KE/EStGB 92 erwähnten |
Angaben zusammen mit dem Brief übermittelt werden. | Angaben zusammen mit dem Brief übermittelt werden. |
Diese Vereinigungen unterliegen für die fünf darauf folgenden | Diese Vereinigungen unterliegen für die fünf darauf folgenden |
Besteuerungszeiträume weiterhin der Steuer der juristischen Personen. | Besteuerungszeiträume weiterhin der Steuer der juristischen Personen. |
Der in Absatz 1 erwähnte Brief wird der Verwaltung nur rechtsgültig | Der in Absatz 1 erwähnte Brief wird der Verwaltung nur rechtsgültig |
zugestellt, wenn er von den Bevollmächtigten der Vereinigung | zugestellt, wenn er von den Bevollmächtigten der Vereinigung |
unterzeichnet ist und dem zuständigen Direktor der direkten Steuern | unterzeichnet ist und dem zuständigen Direktor der direkten Steuern |
vor dem 12. Juli 2019 per Einschreiben oder E-Mail übermittelt wird. | vor dem 12. Juli 2019 per Einschreiben oder E-Mail übermittelt wird. |
Die Verwaltung bestätigt den Empfang dieses Briefes durch Ausstellung | Die Verwaltung bestätigt den Empfang dieses Briefes durch Ausstellung |
einer Empfangsbestätigung, in der gegebenenfalls bestätigt wird, dass | einer Empfangsbestätigung, in der gegebenenfalls bestätigt wird, dass |
die in vorliegendem Artikel bestimmten Formbedingungen eingehalten | die in vorliegendem Artikel bestimmten Formbedingungen eingehalten |
sind. | sind. |
Die Vereinigung informiert ihre Mitglieder über ihre Wahl, der Steuer | Die Vereinigung informiert ihre Mitglieder über ihre Wahl, der Steuer |
der juristischen Personen zu unterliegen. | der juristischen Personen zu unterliegen. |
Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Art. 4 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 4 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 6. Juni 2019 | Gegeben zu Brüssel, den 6. Juni 2019 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen | Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen |
A. DE CROO | A. DE CROO |