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Arrêté royal relatif aux concours et tirages au sort complémentaires dont peuvent être assorties, dans le cadre d'actions promotionnelles, les loteries publiques organisées par la Loterie Nationale. - Traduction allemande | Koninklijk besluit betreffende wedstrijden en loterijen waarvan, naar aanleiding van promotie-acties, de door de Nationale Loterij georganiseerde openbare loterijen vergezeld kunnen gaan. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES 5 JUIN 2004. - Arrêté royal relatif aux concours et tirages au sort complémentaires dont peuvent être assorties, dans le cadre d'actions promotionnelles, les loteries publiques organisées par la Loterie Nationale. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN 5 JUNI 2004. - Koninklijk besluit betreffende wedstrijden en loterijen waarvan, naar aanleiding van promotie-acties, de door de Nationale Loterij georganiseerde openbare loterijen vergezeld kunnen gaan. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 5 juin 2004 relatif aux concours et tirages au sort | besluit van 5 juni 2004 betreffende wedstrijden en loterijen waarvan, |
complémentaires dont peuvent être assorties, dans le cadre d'actions | naar aanleiding van promotie-acties, de door de Nationale Loterij |
promotionnelles, les loteries publiques organisées par la Loterie | georganiseerde openbare loterijen vergezeld kunnen gaan (Belgisch |
Nationale (Moniteur belge du 11 juin 2004). | Staatsblad van 11 juni 2004). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN |
5. JUNI 2004 - Königlicher Erlass über zusätzliche Wettbewerbe und | 5. JUNI 2004 - Königlicher Erlass über zusätzliche Wettbewerbe und |
Verlosungen, die im Rahmen von verkaufsfördernden Aktionen mit den von | Verlosungen, die im Rahmen von verkaufsfördernden Aktionen mit den von |
der Nationallotterie organisierten öffentlichen Lotterien einhergehen | der Nationallotterie organisierten öffentlichen Lotterien einhergehen |
können | können |
ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 19. April 2002 zur Rationalisierung der | Aufgrund des Gesetzes vom 19. April 2002 zur Rationalisierung der |
Arbeit und Verwaltung der Nationallotterie, insbesondere des Artikels | Arbeit und Verwaltung der Nationallotterie, insbesondere des Artikels |
3 § 1 Absatz 1 und des Artikels 6 § 1 Nr. 1 und 3, abgeändert durch | 3 § 1 Absatz 1 und des Artikels 6 § 1 Nr. 1 und 3, abgeändert durch |
das Programmgesetz (I) vom 24. Dezember 2002; | das Programmgesetz (I) vom 24. Dezember 2002; |
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1, ersetzt durch das Gesetz | Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1, ersetzt durch das Gesetz |
vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996; | vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996; |
In der Erwägung, dass die Organisation öffentlicher Lotterien Teil des | In der Erwägung, dass die Organisation öffentlicher Lotterien Teil des |
Auftrags der Nationallotterie ist, in ihrer Eigenschaft als sozial | Auftrags der Nationallotterie ist, in ihrer Eigenschaft als sozial |
verantwortlicher und professioneller Anbieter von Spielvergnügen das | verantwortlicher und professioneller Anbieter von Spielvergnügen das |
Verhalten der Spieler in die Richtung von Spielen zu kanalisieren, bei | Verhalten der Spieler in die Richtung von Spielen zu kanalisieren, bei |
denen das Suchtrisiko quasi bei null liegt; | denen das Suchtrisiko quasi bei null liegt; |
In der Erwägung, dass dieser Kanalisierungsauftrag zu den Aufgaben | In der Erwägung, dass dieser Kanalisierungsauftrag zu den Aufgaben |
gehört, mit denen der Belgische Staat die Nationallotterie aufgrund | gehört, mit denen der Belgische Staat die Nationallotterie aufgrund |
des zwischen beiden Parteien geschlossenen Verwaltungsvertrags betraut | des zwischen beiden Parteien geschlossenen Verwaltungsvertrags betraut |
hat; | hat; |
In der Erwägung, dass die Nationallotterie unter gleichzeitiger | In der Erwägung, dass die Nationallotterie unter gleichzeitiger |
Berücksichtigung der Erwartungen der Spieler ein Maximum an Maßnahmen | Berücksichtigung der Erwartungen der Spieler ein Maximum an Maßnahmen |
zur Förderung der von ihr organisierten Lotterieformen treffen muss, | zur Förderung der von ihr organisierten Lotterieformen treffen muss, |
um diesen sozialen Auftrag erfolgreich durchzuführen; | um diesen sozialen Auftrag erfolgreich durchzuführen; |
In der Erwägung, dass die für die Nationallotterie bestehende | In der Erwägung, dass die für die Nationallotterie bestehende |
Möglichkeit, die von ihr organisierten öffentlichen Lotterien im | Möglichkeit, die von ihr organisierten öffentlichen Lotterien im |
Rahmen von verkaufsfördernden Aktionen mit Wettbewerben oder | Rahmen von verkaufsfördernden Aktionen mit Wettbewerben oder |
Verlosungen einhergehen zu lassen, die darauf abzielen, anhand von | Verlosungen einhergehen zu lassen, die darauf abzielen, anhand von |
Ziehungen oder Wettbewerben zusätzliche Gewinne von geringem Wert in | Ziehungen oder Wettbewerben zusätzliche Gewinne von geringem Wert in |
natura oder in bar zuzuweisen, eine der Maßnahmen im Sinne des | natura oder in bar zuzuweisen, eine der Maßnahmen im Sinne des |
Vorhergehenden darstellt; | Vorhergehenden darstellt; |
In der Erwägung, dass die Umsetzung dieser Maßnahme unter | In der Erwägung, dass die Umsetzung dieser Maßnahme unter |
Berücksichtigung ihres kanalisierenden Zwecks und der von ihr | Berücksichtigung ihres kanalisierenden Zwecks und der von ihr |
erwarteten positiven sozialen Auswirkungen unbedingt zügig erfolgen | erwarteten positiven sozialen Auswirkungen unbedingt zügig erfolgen |
muss; | muss; |
In der Erwägung, dass diese Umsetzung eine Reihe von vorbereitenden | In der Erwägung, dass diese Umsetzung eine Reihe von vorbereitenden |
Arbeiten auf technischer und organisatorischer Ebene erforderlich | Arbeiten auf technischer und organisatorischer Ebene erforderlich |
macht, die unverzüglich durchgeführt werden müssen; | macht, die unverzüglich durchgeführt werden müssen; |
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die vorhergehenden | Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die vorhergehenden |
Erwägungen; | Erwägungen; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Öffentlichen Unternehmen | Auf Vorschlag Unseres Ministers der Öffentlichen Unternehmen |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Im Rahmen von verkaufsfördernden Aktionen können die von | Artikel 1 - Im Rahmen von verkaufsfördernden Aktionen können die von |
der Nationallotterie organisierten öffentlichen Lotterien mit | der Nationallotterie organisierten öffentlichen Lotterien mit |
Wettbewerben oder Verlosungen einhergehen, die darauf abzielen, anhand | Wettbewerben oder Verlosungen einhergehen, die darauf abzielen, anhand |
von Ziehungen oder Wettbewerben Gewinne von geringem Wert in natura | von Ziehungen oder Wettbewerben Gewinne von geringem Wert in natura |
oder in bar zuzuweisen. | oder in bar zuzuweisen. |
Art. 2 - Die Modalitäten für diese verkaufsfördernden Aktionen werden | Art. 2 - Die Modalitäten für diese verkaufsfördernden Aktionen werden |
von der Nationallotterie festgelegt und von ihr mit allen von ihr für | von der Nationallotterie festgelegt und von ihr mit allen von ihr für |
notwendig erachteten Mitteln bekannt gemacht. | notwendig erachteten Mitteln bekannt gemacht. |
Minderjährigen ist die Teilnahme an den in Artikel 1 erwähnten | Minderjährigen ist die Teilnahme an den in Artikel 1 erwähnten |
verkaufsfördernden Aktionen untersagt. | verkaufsfördernden Aktionen untersagt. |
Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am 17. Mai 2004 in Kraft. | Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am 17. Mai 2004 in Kraft. |
Art. 4 - Unser Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die | Art. 4 - Unser Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die |
Nationallotterie gehört, ist mit der Ausführung des vorliegenden | Nationallotterie gehört, ist mit der Ausführung des vorliegenden |
Erlasses beauftragt. | Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 5. Juni 2004 | Gegeben zu Brüssel, den 5. Juni 2004 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Öffentlichen Unternehmen | Der Minister der Öffentlichen Unternehmen |
J. VANDE LANOTTE | J. VANDE LANOTTE |