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Arrêté royal fixant les montants des rétributions dues en exécution de l'article 22octies de la loi du 11 décembre 1998 relative à la classification, aux habilitations de sécurité, attestations de sécurité, avis de sécurité et au service public réglementé. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot vaststelling van de bedragen van de retributies die verschuldigd zijn ter uitvoering van artikel 22octies van de wet van 11 december 1998 betreffende de classificatie en de veiligheidsmachtigingen, veiligheidsattesten, veiligheidsadviezen en de publiek gereguleerde dienst. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL AFFAIRES ETRANGERES, COMMERCE EXTERIEUR ET | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BUITENLANDSE ZAKEN, BUITENLANDSE HANDEL EN |
COOPERATION AU DEVELOPPEMENT | ONTWIKKELINGSSAMENWERKING |
5 DECEMBRE 2023. - Arrêté royal fixant les montants des rétributions | 5 DECEMBER 2023. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de bedragen |
van de retributies die verschuldigd zijn ter uitvoering van artikel | |
dues en exécution de l'article 22octies de la loi du 11 décembre 1998 | 22octies van de wet van 11 december 1998 betreffende de classificatie |
relative à la classification, aux habilitations de sécurité, | en de veiligheidsmachtigingen, veiligheidsattesten, |
attestations de sécurité, avis de sécurité et au service public | veiligheidsadviezen en de publiek gereguleerde dienst. - Duitse |
réglementé. - Traduction allemande | vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het Koninklijk |
l'arrêté royal du 5 décembre 2023 fixant les montants des rétributions | besluit van 5 december 2023 tot vaststelling van de bedragen van de |
retributies die verschuldigd zijn ter uitvoering van artikel 22octies | |
dues en exécution de l'article 22octies de la loi du 11 décembre 1998 | van de wet van 11 december 1998 betreffende de classificatie en de |
relative à la classification, aux habilitations de sécurité, | |
attestations de sécurité, avis de sécurité et au service public | veiligheidsmachtigingen, veiligheidsattesten, veiligheidsadviezen en |
réglementé (Moniteur belge du 28 décembre 2023). | de publiek gereguleerde dienst (Belgisch Staatsblad van 28 december |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | 2023). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AUSSENHANDEL | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AUSSENHANDEL |
UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT | UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT |
5. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Beträge der | 5. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Beträge der |
Gebühren, die in Ausführung von Artikel 22octies des Gesetzes vom 11. | Gebühren, die in Ausführung von Artikel 22octies des Gesetzes vom 11. |
Dezember 1998 über die Einstufung, die Sicherheitsermächtigungen, | Dezember 1998 über die Einstufung, die Sicherheitsermächtigungen, |
Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgutachten und den | Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgutachten und den |
öffentlichen regulierten Dienst zu entrichten sind | öffentlichen regulierten Dienst zu entrichten sind |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
der Erlassentwurf, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur | der Erlassentwurf, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur |
Unterschrift vorzulegen, betrifft die Festlegung der Beträge der | Unterschrift vorzulegen, betrifft die Festlegung der Beträge der |
Gebühren, die dem Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Gebühren, die dem Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
"Nationale Sicherheitsbehörde" in Ausführung von Artikel 22octies des | "Nationale Sicherheitsbehörde" in Ausführung von Artikel 22octies des |
Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Einstufung, die | Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Einstufung, die |
Sicherheitsermächtigungen, Sicherheitsbescheinigungen und | Sicherheitsermächtigungen, Sicherheitsbescheinigungen und |
Sicherheitsgutachten und den öffentlichen regulierten Dienst zu | Sicherheitsgutachten und den öffentlichen regulierten Dienst zu |
entrichten sind. | entrichten sind. |
Die verschiedenen bestehenden Indexe sind in letzter Zeit stark | Die verschiedenen bestehenden Indexe sind in letzter Zeit stark |
gestiegen, sodass auch bei den Gebührensätzen, die seit 2018 | gestiegen, sodass auch bei den Gebührensätzen, die seit 2018 |
unverändert geblieben sind, eine Erhöhung notwendig ist. Die Gebühren | unverändert geblieben sind, eine Erhöhung notwendig ist. Die Gebühren |
für Sicherheitsermächtigungen für natürliche und juristische Personen | für Sicherheitsermächtigungen für natürliche und juristische Personen |
werden erhöht, um den steigenden Betriebskosten aufgrund einer höheren | werden erhöht, um den steigenden Betriebskosten aufgrund einer höheren |
Inflation Rechnung zu tragen und die zusätzlichen Befugnisse der | Inflation Rechnung zu tragen und die zusätzlichen Befugnisse der |
Nationalen Sicherheitsbehörde zu finanzieren. Einige ausländische | Nationalen Sicherheitsbehörde zu finanzieren. Einige ausländische |
Sicherheitsbehörden wurden zudem zu den von ihnen angewandten Sätzen | Sicherheitsbehörden wurden zudem zu den von ihnen angewandten Sätzen |
befragt. | befragt. |
Ferner werden Gebühren für die Genehmigung von physischen | Ferner werden Gebühren für die Genehmigung von physischen |
Einrichtungen, Kommunikations- und Informationssystemen und | Einrichtungen, Kommunikations- und Informationssystemen und |
kryptografischen Produkten und für die Verteilung von kryptografischen | kryptografischen Produkten und für die Verteilung von kryptografischen |
Produkten hinzugefügt. | Produkten hinzugefügt. |
Für diese Beträge wurden Vergleiche mit ähnlichen Systemen im Ausland | Für diese Beträge wurden Vergleiche mit ähnlichen Systemen im Ausland |
angestellt. | angestellt. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige | der ehrerbietige |
und treue Diener | und treue Diener |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
V. VAN PETEGHEM | V. VAN PETEGHEM |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
P. VAN TIGCHELT | P. VAN TIGCHELT |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |
Die Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten | Die Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten |
H. LAHBIB | H. LAHBIB |
Die Staatssekretärin für Haushalt | Die Staatssekretärin für Haushalt |
A. BERTRAND | A. BERTRAND |
5. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Beträge der | 5. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Beträge der |
Gebühren, die in Ausführung von Artikel 22octies des Gesetzes vom 11. | Gebühren, die in Ausführung von Artikel 22octies des Gesetzes vom 11. |
Dezember 1998 über die Einstufung, die Sicherheitsermächtigungen, | Dezember 1998 über die Einstufung, die Sicherheitsermächtigungen, |
Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgutachten und den | Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgutachten und den |
öffentlichen regulierten Dienst zu entrichten sind | öffentlichen regulierten Dienst zu entrichten sind |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Einstufung, die | Aufgrund des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Einstufung, die |
Sicherheitsermächtigungen, Sicherheitsbescheinigungen und | Sicherheitsermächtigungen, Sicherheitsbescheinigungen und |
Sicherheitsgutachten und den öffentlichen regulierten Dienst, Artikel | Sicherheitsgutachten und den öffentlichen regulierten Dienst, Artikel |
22octies, eingefügt durch das Gesetz vom 7. April 2023; | 22octies, eingefügt durch das Gesetz vom 7. April 2023; |
Aufgrund des Gesetzes vom 15. April 1994 über den Schutz der | Aufgrund des Gesetzes vom 15. April 1994 über den Schutz der |
Bevölkerung und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender | Bevölkerung und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender |
Strahlungen und über die Föderalagentur für Nuklearkontrolle, Artikel | Strahlungen und über die Föderalagentur für Nuklearkontrolle, Artikel |
30quater Nr. 1, eingefügt durch das Programmgesetz vom 22. Dezember | 30quater Nr. 1, eingefügt durch das Programmgesetz vom 22. Dezember |
2008; | 2008; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Mai 2018 zur Festlegung der | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Mai 2018 zur Festlegung der |
Beträge der Gebühren für Sicherheitsermächtigungen, für von der | Beträge der Gebühren für Sicherheitsermächtigungen, für von der |
Nationalen Sicherheitsbehörde ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen | Nationalen Sicherheitsbehörde ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen |
und Sicherheitsgutachten und für von der Föderalagentur für | und Sicherheitsgutachten und für von der Föderalagentur für |
Nuklearkontrolle ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen und der | Nuklearkontrolle ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen und der |
Verteilerschlüssel gemäß Artikel 22septies Absatz 6 und 8 des Gesetzes | Verteilerschlüssel gemäß Artikel 22septies Absatz 6 und 8 des Gesetzes |
vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die | vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die |
Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen; | Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen; |
Aufgrund der Stellungnahmen der beim FÖD Auswärtige Angelegenheiten | Aufgrund der Stellungnahmen der beim FÖD Auswärtige Angelegenheiten |
akkreditierten Finanzinspektion vom 17. April 2023 und der beim FÖD | akkreditierten Finanzinspektion vom 17. April 2023 und der beim FÖD |
Justiz akkreditierten Finanzinspektion vom 22. und 24. Mai 2023; | Justiz akkreditierten Finanzinspektion vom 22. und 24. Mai 2023; |
Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom | Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom |
15. Juli 2023; | 15. Juli 2023; |
Aufgrund der Befreiung von der Auswirkungsanalyse aufgrund von Artikel | Aufgrund der Befreiung von der Auswirkungsanalyse aufgrund von Artikel |
8 § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung | 8 § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung |
verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung; | verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung; |
Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von dreißig | Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von dreißig |
Tagen, der am 24. Juli 2023 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in | Tagen, der am 24. Juli 2023 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in |
Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 | Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt | In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt |
worden ist; | worden ist; |
Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 | Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen, des Ministers der Justiz, | Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen, des Ministers der Justiz, |
der Ministerin der Landesverteidigung, der Ministerin des Innern, der | der Ministerin der Landesverteidigung, der Ministerin des Innern, der |
Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten und der Staatssekretärin | Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten und der Staatssekretärin |
für Haushalt und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat | für Haushalt und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat |
darüber beraten haben, | darüber beraten haben, |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
KAPITEL 1 - Gebühren für die Erteilung von Sicherheitsermächtigungen | KAPITEL 1 - Gebühren für die Erteilung von Sicherheitsermächtigungen |
und Genehmigungen durch die Nationale Sicherheitsbehörde | und Genehmigungen durch die Nationale Sicherheitsbehörde |
Artikel 1 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Artikel 1 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
"Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr beträgt für | "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr beträgt für |
natürliche Personen: | natürliche Personen: |
1. 200 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Vertraulich", | 1. 200 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Vertraulich", |
2. 250 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Geheim", | 2. 250 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Geheim", |
3. 300 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Streng geheim". | 3. 300 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Streng geheim". |
Art. 2 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Art. 2 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
"Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr beträgt für | "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr beträgt für |
juristische Personen: | juristische Personen: |
1. 1.500 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Vertraulich", | 1. 1.500 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Vertraulich", |
2. 2.000 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Geheim", | 2. 2.000 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Geheim", |
3. 2.500 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Streng geheim". | 3. 2.500 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Streng geheim". |
Art. 3 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Art. 3 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
"Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr für Genehmigungen | "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr für Genehmigungen |
für physische Einrichtungen beträgt 500 Euro. | für physische Einrichtungen beträgt 500 Euro. |
Art. 4 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Art. 4 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
"Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr beträgt für | "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr beträgt für |
Genehmigungen von Kommunikations- und Informationssystemen: | Genehmigungen von Kommunikations- und Informationssystemen: |
1. 250 Euro für die Genehmigung eines nicht vernetzten Kommunikations- | 1. 250 Euro für die Genehmigung eines nicht vernetzten Kommunikations- |
und Informationssystems mit Geheimhaltungsgrad "Vertraulich", "Geheim" | und Informationssystems mit Geheimhaltungsgrad "Vertraulich", "Geheim" |
oder "Streng geheim", | oder "Streng geheim", |
2. 1.000 Euro für die Genehmigung eines vernetzten Kommunikations- und | 2. 1.000 Euro für die Genehmigung eines vernetzten Kommunikations- und |
Informationssystems. | Informationssystems. |
Art. 5 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Art. 5 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
"Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr für Genehmigungen | "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr für Genehmigungen |
von kryptografischen Produkten beträgt: | von kryptografischen Produkten beträgt: |
1. 1.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts | 1. 1.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts |
"Software" mit Geheimhaltungsgrad "Eingeschränkt", | "Software" mit Geheimhaltungsgrad "Eingeschränkt", |
2. 2.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts | 2. 2.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts |
"Hardware" mit Geheimhaltungsgrad "Eingeschränkt", | "Hardware" mit Geheimhaltungsgrad "Eingeschränkt", |
3. 1.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts | 3. 1.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts |
"Software" mit Geheimhaltungsgrad "Vertraulich", "Geheim" oder "Streng | "Software" mit Geheimhaltungsgrad "Vertraulich", "Geheim" oder "Streng |
geheim", | geheim", |
4. 2.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts | 4. 2.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts |
"Hardware" mit Geheimhaltungsgrad "Vertraulich", "Geheim" oder "Streng | "Hardware" mit Geheimhaltungsgrad "Vertraulich", "Geheim" oder "Streng |
geheim". | geheim". |
Art. 6 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Art. 6 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
"Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr für die Verteilung | "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr für die Verteilung |
von kryptografischen Produkten beträgt: | von kryptografischen Produkten beträgt: |
1. 250 Euro für die Verteilung von kryptografischem Material, | 1. 250 Euro für die Verteilung von kryptografischem Material, |
2. 500 Euro für die Verteilung von kryptografischen Produkten | 2. 500 Euro für die Verteilung von kryptografischen Produkten |
"Software", | "Software", |
3. 500 Euro für die Verteilung von kryptografischen Produkten | 3. 500 Euro für die Verteilung von kryptografischen Produkten |
"Hardware". | "Hardware". |
Art. 7 - Die in den Artikeln 1 bis 6 erwähnten Gebühren werden | Art. 7 - Die in den Artikeln 1 bis 6 erwähnten Gebühren werden |
jährlich zum 1. Januar an die Entwicklung des Gesundheitsindexes für | jährlich zum 1. Januar an die Entwicklung des Gesundheitsindexes für |
den Monat September des Vorjahres angepasst. Der Referenzindex ist der | den Monat September des Vorjahres angepasst. Der Referenzindex ist der |
des Monats September 2023. Die so ermittelten Beträge werden auf den | des Monats September 2023. Die so ermittelten Beträge werden auf den |
nächsten unteren Zehner abgerundet. | nächsten unteren Zehner abgerundet. |
KAPITEL 2 - Schlussbestimmungen | KAPITEL 2 - Schlussbestimmungen |
Art. 8 - Der Königliche Erlass vom 8. Mai 2018 zur Festlegung der | Art. 8 - Der Königliche Erlass vom 8. Mai 2018 zur Festlegung der |
Beträge der Gebühren für Sicherheitsermächtigungen, für von der | Beträge der Gebühren für Sicherheitsermächtigungen, für von der |
Nationalen Sicherheitsbehörde ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen | Nationalen Sicherheitsbehörde ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen |
und Sicherheitsgutachten und für von der Föderalagentur für | und Sicherheitsgutachten und für von der Föderalagentur für |
Nuklearkontrolle ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen und der | Nuklearkontrolle ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen und der |
Verteilerschlüssel gemäß Artikel 22septies Absatz 6 und 8 des Gesetzes | Verteilerschlüssel gemäß Artikel 22septies Absatz 6 und 8 des Gesetzes |
vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die | vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die |
Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen wird | Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen wird |
aufgehoben. | aufgehoben. |
Art. 9 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. | Art. 9 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. |
Art. 10 - Der für Finanzen zuständige Minister, der für Justiz | Art. 10 - Der für Finanzen zuständige Minister, der für Justiz |
zuständige Minister, der für Landesverteidigung zuständige Minister, | zuständige Minister, der für Landesverteidigung zuständige Minister, |
der für Inneres zuständige Minister, der für Auswärtige | der für Inneres zuständige Minister, der für Auswärtige |
Angelegenheiten zuständige Minister und der für Haushalt zuständige | Angelegenheiten zuständige Minister und der für Haushalt zuständige |
Staatssekretär sind, jeweils für ihren Bereich, mit der Ausführung des | Staatssekretär sind, jeweils für ihren Bereich, mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 5. Dezember 2023 | Gegeben zu Brüssel, den 5. Dezember 2023 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
V. VAN PETEGHEM | V. VAN PETEGHEM |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
P. VAN TIGCHELT | P. VAN TIGCHELT |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |
Die Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten | Die Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten |
H. LAHBIB | H. LAHBIB |
Die Staatssekretärin für Haushalt | Die Staatssekretärin für Haushalt |
A. BERTRAND | A. BERTRAND |