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Arrêté royal relatif aux contrats de vente de véhicules automoteurs. - Traduction allemande | Koninklijk besluit betreffende de verkoopovereenkomsten voor autovoertuigen. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL ECONOMIE, P.M.E., CLASSES MOYENNES ET ENERGIE | FEDERALE OVERHEIDSDIENST ECONOMIE, K.M.O., MIDDENSTAND EN ENERGIE |
5 AVRIL 2019. - Arrêté royal relatif aux contrats de vente de | 5 APRIL 2019. - Koninklijk besluit betreffende de |
véhicules automoteurs. - Traduction allemande | verkoopovereenkomsten voor autovoertuigen. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 5 avril 2019 relatif aux contrats de vente de | besluit van 5 april 2019 betreffende de verkoopovereenkomsten voor |
véhicules automoteurs (Moniteur belge du 8 mai 2019). | autovoertuigen (Belgisch Staatsblad van 8 mei 2019). |
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allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE |
5. APRIL 2019 - Königlicher Erlass über Kaufverträge für | 5. APRIL 2019 - Königlicher Erlass über Kaufverträge für |
Kraftfahrzeuge | Kraftfahrzeuge |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, des Artikels VI.85, eingefügt | Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, des Artikels VI.85, eingefügt |
durch das Gesetz vom 21. Dezember 2013; | durch das Gesetz vom 21. Dezember 2013; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 9. Juli 2000 über die auf dem | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 9. Juli 2000 über die auf dem |
Bestellschein neuer Kraftfahrzeuge anzugebenden wesentlichen | Bestellschein neuer Kraftfahrzeuge anzugebenden wesentlichen |
Informationen und allgemeinen Verkaufsbedingungen; | Informationen und allgemeinen Verkaufsbedingungen; |
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB | Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB |
vom 10. Oktober 2018; | vom 10. Oktober 2018; |
Aufgrund der Stellungnahme des Besonderen Beratungsausschusses | Aufgrund der Stellungnahme des Besonderen Beratungsausschusses |
"Widerrechtliche Klauseln" vom 6. November 2018; | "Widerrechtliche Klauseln" vom 6. November 2018; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. Dezember 2018; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. Dezember 2018; |
Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 9. | Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 9. |
Januar 2019; | Januar 2019; |
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die | Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die |
gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur | gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur |
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative | Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative |
Vereinfachung durchgeführt worden ist; | Vereinfachung durchgeführt worden ist; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 65.227/1 des Staatsrates vom 20. Februar | Aufgrund des Gutachtens Nr. 65.227/1 des Staatsrates vom 20. Februar |
2019, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2019, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag des Ministers der Wirtschaft und der Verbraucher und des | Auf Vorschlag des Ministers der Wirtschaft und der Verbraucher und des |
Ministers des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB und aufgrund | Ministers des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB und aufgrund |
der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben, | der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten als | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten als |
gebrauchte Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge, die bereits zugelassen | gebrauchte Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge, die bereits zugelassen |
worden sind. | worden sind. |
Art. 2 - Beim Verkauf eines Kraftfahrzeugs durch ein Unternehmen, | Art. 2 - Beim Verkauf eines Kraftfahrzeugs durch ein Unternehmen, |
dessen Gesellschaftszweck der Verkauf von Kraftfahrzeugen ist, an | dessen Gesellschaftszweck der Verkauf von Kraftfahrzeugen ist, an |
einen Verbraucher wird ein Kaufvertrag erstellt. | einen Verbraucher wird ein Kaufvertrag erstellt. |
Folgende Kraftfahrzeuge sind betroffen: Personenkraftwagen, | Folgende Kraftfahrzeuge sind betroffen: Personenkraftwagen, |
Kombiwagen, Kleinbus, Lieferwagen und Wohnmobil wie in Artikel 1 § 2 | Kombiwagen, Kleinbus, Lieferwagen und Wohnmobil wie in Artikel 1 § 2 |
des Königlichen Erlasses vom 15. März 1968 zur Festlegung der | des Königlichen Erlasses vom 15. März 1968 zur Festlegung der |
allgemeinen Regelung über die technischen Anforderungen an | allgemeinen Regelung über die technischen Anforderungen an |
Kraftfahrzeuge, ihre Anhänger, ihre Bestandteile und ihr | Kraftfahrzeuge, ihre Anhänger, ihre Bestandteile und ihr |
Sicherheitszubehör bestimmt. | Sicherheitszubehör bestimmt. |
Art. 3 - In Artikel 2 erwähnte Kaufverträge enthalten mindestens | Art. 3 - In Artikel 2 erwähnte Kaufverträge enthalten mindestens |
folgende Angaben: | folgende Angaben: |
1. Name oder Gesellschaftsname, gegebenenfalls Handelsname, | 1. Name oder Gesellschaftsname, gegebenenfalls Handelsname, |
Unternehmensnummer, geografische Adresse, Telefonnummer und | Unternehmensnummer, geografische Adresse, Telefonnummer und |
gegebenenfalls E-Mail-Adresse des Unternehmens, | gegebenenfalls E-Mail-Adresse des Unternehmens, |
2. Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer und gegebenenfalls | 2. Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer und gegebenenfalls |
E-Mail-Adresse des Verbrauchers, | E-Mail-Adresse des Verbrauchers, |
3. Ort und Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrags, | 3. Ort und Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrags, |
4. ausreichend detaillierte Beschreibung des verkauften | 4. ausreichend detaillierte Beschreibung des verkauften |
Kraftfahrzeugs; diese Details enthalten mindestens: | Kraftfahrzeugs; diese Details enthalten mindestens: |
a) Marke, Modell, Typ, Motorisierung, Farbe und Farbcode des | a) Marke, Modell, Typ, Motorisierung, Farbe und Farbcode des |
Kraftfahrzeugs, | Kraftfahrzeugs, |
b) gegebenenfalls Beschreibung der vereinbarten Zusatzausstattung, | b) gegebenenfalls Beschreibung der vereinbarten Zusatzausstattung, |
c) gegebenenfalls mitgeliefertes Zubehör und mitgelieferte Ausrüstung, | c) gegebenenfalls mitgeliefertes Zubehör und mitgelieferte Ausrüstung, |
d) Fahrgestellnummer, Kilometerstand auf dem Kilometerzähler und Datum | d) Fahrgestellnummer, Kilometerstand auf dem Kilometerzähler und Datum |
der Erstinbetriebnahme bei Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, | der Erstinbetriebnahme bei Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, |
5. in einer separaten Rubrik "spezifische wesentliche Merkmale": | 5. in einer separaten Rubrik "spezifische wesentliche Merkmale": |
mögliche spezifische Anforderungen des Verbrauchers an das | mögliche spezifische Anforderungen des Verbrauchers an das |
Kraftfahrzeug oder den Kaufvertrag, die für ihn ein wesentliches | Kraftfahrzeug oder den Kaufvertrag, die für ihn ein wesentliches |
Merkmal des Vertrags darstellen, | Merkmal des Vertrags darstellen, |
6. wenn das Unternehmen beim Verkauf eines Kraftfahrzeugs ein | 6. wenn das Unternehmen beim Verkauf eines Kraftfahrzeugs ein |
Kraftfahrzeug vom Verbraucher übernimmt: ausreichend detaillierte | Kraftfahrzeug vom Verbraucher übernimmt: ausreichend detaillierte |
Beschreibung des übernommenen Fahrzeugs; diese Details enthalten | Beschreibung des übernommenen Fahrzeugs; diese Details enthalten |
mindestens: | mindestens: |
a) Marke, Modell, Typ, Motorisierung und Farbe des Kraftfahrzeugs, | a) Marke, Modell, Typ, Motorisierung und Farbe des Kraftfahrzeugs, |
b) Fahrgestellnummer und Datum der Erstinbetriebnahme, | b) Fahrgestellnummer und Datum der Erstinbetriebnahme, |
c) Kilometerstand auf dem Kilometerzähler, | c) Kilometerstand auf dem Kilometerzähler, |
d) gegebenenfalls spezifische Anforderungen des Unternehmens für die | d) gegebenenfalls spezifische Anforderungen des Unternehmens für die |
Übernahme, die für das Unternehmen wesentliche Merkmale des Vertrags | Übernahme, die für das Unternehmen wesentliche Merkmale des Vertrags |
darstellen, | darstellen, |
e) Übernahmepreis, | e) Übernahmepreis, |
7. Gesamtpreis, den der Verbraucher für das gemäß Nr. 4 beschriebene | 7. Gesamtpreis, den der Verbraucher für das gemäß Nr. 4 beschriebene |
Kraftfahrzeug bezahlt, einschließlich Mehrwertsteuer, jeder anderen | Kraftfahrzeug bezahlt, einschließlich Mehrwertsteuer, jeder anderen |
Steuer und Kosten aller Dienste, die der Verbraucher gezwungenermaßen | Steuer und Kosten aller Dienste, die der Verbraucher gezwungenermaßen |
zusätzlich bezahlen muss, | zusätzlich bezahlen muss, |
8. gegebenenfalls Gesamtnettobetrag, der sich aus der Differenz | 8. gegebenenfalls Gesamtnettobetrag, der sich aus der Differenz |
zwischen dem in Nr. 7 erwähnten Preis und dem in Nr. 6 Buchstabe e) | zwischen dem in Nr. 7 erwähnten Preis und dem in Nr. 6 Buchstabe e) |
erwähnten Übernahmepreis ergibt, | erwähnten Übernahmepreis ergibt, |
9. eventuelle Anzahlung, die der Verbraucher gezahlt hat oder zahlen | 9. eventuelle Anzahlung, die der Verbraucher gezahlt hat oder zahlen |
muss, | muss, |
10. Art und Weise und Zeitpunkt der Zahlung des Restbetrags, | 10. Art und Weise und Zeitpunkt der Zahlung des Restbetrags, |
11. äußerstes Datum und Ort der Lieferung des Kraftfahrzeugs, | 11. äußerstes Datum und Ort der Lieferung des Kraftfahrzeugs, |
12. Dauer der gesetzlichen Garantie, die dem Verbraucher in Anwendung | 12. Dauer der gesetzlichen Garantie, die dem Verbraucher in Anwendung |
von Artikel 1649quater des Zivilgesetzbuches zusteht, | von Artikel 1649quater des Zivilgesetzbuches zusteht, |
13. gegebenenfalls ausreichende Beschreibung der gewerblichen | 13. gegebenenfalls ausreichende Beschreibung der gewerblichen |
Garantie; diese Beschreibung enthält mindestens Umfang, Dauer und | Garantie; diese Beschreibung enthält mindestens Umfang, Dauer und |
Bedingungen der gewerblichen Garantie, Deckung, die sie zusätzlich zur | Bedingungen der gewerblichen Garantie, Deckung, die sie zusätzlich zur |
gesetzlichen Garantie bietet, Identität der Person, die sie bietet, | gesetzlichen Garantie bietet, Identität der Person, die sie bietet, |
und Person(en), an die sich der Verbraucher wenden kann, wenn er die | und Person(en), an die sich der Verbraucher wenden kann, wenn er die |
gewerbliche Garantie geltend machen möchte, | gewerbliche Garantie geltend machen möchte, |
14. im Fall eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb von | 14. im Fall eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb von |
Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags: | Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags: |
- entweder Vermerk des Widerrufsrechts, über das der Verbraucher in | - entweder Vermerk des Widerrufsrechts, über das der Verbraucher in |
Anwendung der Artikel VI.47 und VI.67 des Wirtschaftsgesetzbuches | Anwendung der Artikel VI.47 und VI.67 des Wirtschaftsgesetzbuches |
verfügt und für das die Frist vierzehn Tage nach Lieferung des | verfügt und für das die Frist vierzehn Tage nach Lieferung des |
Kraftfahrzeugs endet, | Kraftfahrzeugs endet, |
- oder Vermerk, dass der Verbraucher in Anwendung der Artikel VI.53 | - oder Vermerk, dass der Verbraucher in Anwendung der Artikel VI.53 |
und VI.73 des Wirtschaftsgesetzbuches über kein Widerrufsrecht | und VI.73 des Wirtschaftsgesetzbuches über kein Widerrufsrecht |
verfügt, wenn ein neues Kraftfahrzeug nach den vom Verbraucher | verfügt, wenn ein neues Kraftfahrzeug nach den vom Verbraucher |
angegebenen Spezifikationen maßgefertigt wird, | angegebenen Spezifikationen maßgefertigt wird, |
15. Aufzählung der Unterlagen, die dem Verbraucher bei Unterzeichnung | 15. Aufzählung der Unterlagen, die dem Verbraucher bei Unterzeichnung |
des Kaufvertrags und bei Lieferung des Kraftfahrzeugs übermittelt | des Kaufvertrags und bei Lieferung des Kraftfahrzeugs übermittelt |
werden, | werden, |
16. Unterschrift des Verbrauchers und des Angestellten des | 16. Unterschrift des Verbrauchers und des Angestellten des |
Unternehmens. | Unternehmens. |
Art. 4 - § 1 - Der in Artikel 3 Nr. 7 erwähnte Preis, der vom | Art. 4 - § 1 - Der in Artikel 3 Nr. 7 erwähnte Preis, der vom |
Verbraucher zu zahlen ist, umfasst alle Leistungen, die im Hinblick | Verbraucher zu zahlen ist, umfasst alle Leistungen, die im Hinblick |
auf die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs erbracht werden. | auf die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs erbracht werden. |
§ 2 - Die in Artikel 3 Nr. 9 erwähnte Anzahlung darf fünfzehn Prozent | § 2 - Die in Artikel 3 Nr. 9 erwähnte Anzahlung darf fünfzehn Prozent |
des in Artikel 3 Nr. 7 erwähnten Preises nicht überschreiten. | des in Artikel 3 Nr. 7 erwähnten Preises nicht überschreiten. |
Art. 5 - Beim Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs an einen | Art. 5 - Beim Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs an einen |
Verbraucher fügt das Unternehmen dem in Artikel 2 erwähnten | Verbraucher fügt das Unternehmen dem in Artikel 2 erwähnten |
Kaufvertrag eine Unterlage gemäß der Anlage zu vorliegendem Erlass | Kaufvertrag eine Unterlage gemäß der Anlage zu vorliegendem Erlass |
bei. Diese Unterlage umfasst die Beschreibung des Zustands des | bei. Diese Unterlage umfasst die Beschreibung des Zustands des |
Fahrzeugs, seiner Einzelteile und Bauteile. Sie ist integraler | Fahrzeugs, seiner Einzelteile und Bauteile. Sie ist integraler |
Bestandteil des Kaufvertrags. | Bestandteil des Kaufvertrags. |
Art. 6 - § 1 - Die Verkaufsbedingungen, unter denen der Vertrag | Art. 6 - § 1 - Die Verkaufsbedingungen, unter denen der Vertrag |
abgeschlossen wird, sind klar und verständlich abgefasst. Sie werden | abgeschlossen wird, sind klar und verständlich abgefasst. Sie werden |
dem Verbraucher spätestens zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des | dem Verbraucher spätestens zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des |
Kaufvertrags schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften | Kaufvertrags schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften |
Datenträger übermittelt. | Datenträger übermittelt. |
§ 2 - Die Verkaufsbedingungen enthalten ausdrücklich mindestens | § 2 - Die Verkaufsbedingungen enthalten ausdrücklich mindestens |
folgende Bestimmungen: | folgende Bestimmungen: |
1. Der vereinbarte Verkaufspreis ist nicht revidierbar, | 1. Der vereinbarte Verkaufspreis ist nicht revidierbar, |
2. Ist das Kraftfahrzeug nicht bis zum äußersten Lieferdatum geliefert | 2. Ist das Kraftfahrzeug nicht bis zum äußersten Lieferdatum geliefert |
worden, hat der Verbraucher das Recht: | worden, hat der Verbraucher das Recht: |
a) den Vertrag unverzüglich zu kündigen, wenn das Lieferdatum für den | a) den Vertrag unverzüglich zu kündigen, wenn das Lieferdatum für den |
Verbraucher gemäß Artikel 3 Nr. 5 wesentlich ist und daher in den | Verbraucher gemäß Artikel 3 Nr. 5 wesentlich ist und daher in den |
Kaufvertrag aufgenommen wurde, | Kaufvertrag aufgenommen wurde, |
b) in den anderen Fällen eine den Umständen angemessene neue | b) in den anderen Fällen eine den Umständen angemessene neue |
Lieferfrist vorzuschlagen und den Vertrag unverzüglich zu kündigen, | Lieferfrist vorzuschlagen und den Vertrag unverzüglich zu kündigen, |
wenn das Kraftfahrzeug bei Ablauf dieser neuen Frist nicht geliefert | wenn das Kraftfahrzeug bei Ablauf dieser neuen Frist nicht geliefert |
worden ist. | worden ist. |
3. Die genaue Frist wird angegeben, in der dem Verbraucher die von ihm | 3. Die genaue Frist wird angegeben, in der dem Verbraucher die von ihm |
bereits gezahlten Beträge erstattet werden, wenn der Vertrag in | bereits gezahlten Beträge erstattet werden, wenn der Vertrag in |
Anwendung von Nr. 2 gekündigt wird; die angegebene Frist entspricht | Anwendung von Nr. 2 gekündigt wird; die angegebene Frist entspricht |
Artikel VI.43 § 3 des Wirtschaftsgesetzbuches. | Artikel VI.43 § 3 des Wirtschaftsgesetzbuches. |
4. In Anwendung von Artikel VI.44 des Wirtschaftsgesetzbuches geht das | 4. In Anwendung von Artikel VI.44 des Wirtschaftsgesetzbuches geht das |
Risiko für einen Verlust oder eine Beschädigung des Kraftfahrzeugs auf | Risiko für einen Verlust oder eine Beschädigung des Kraftfahrzeugs auf |
den Verbraucher über, wenn er oder eine von ihm benannte Person, die | den Verbraucher über, wenn er oder eine von ihm benannte Person, die |
nicht der Beförderer ist, das Kraftfahrzeug physisch in Besitz | nicht der Beförderer ist, das Kraftfahrzeug physisch in Besitz |
genommen hat, mit Ausnahme der Anwendung von Nr. 5. | genommen hat, mit Ausnahme der Anwendung von Nr. 5. |
5. Wenn im Vertrag der Versand des Kraftfahrzeugs vorgesehen ist, geht | 5. Wenn im Vertrag der Versand des Kraftfahrzeugs vorgesehen ist, geht |
in Anwendung von Artikel VI.44 des Wirtschaftsgesetzbuchs das Risiko | in Anwendung von Artikel VI.44 des Wirtschaftsgesetzbuchs das Risiko |
für einen Verlust oder eine Beschädigung des Kraftfahrzeugs mit der | für einen Verlust oder eine Beschädigung des Kraftfahrzeugs mit der |
Übergabe an den Beförderer, der vom Verbraucher mit der Beförderung | Übergabe an den Beförderer, der vom Verbraucher mit der Beförderung |
beauftragt wurde, auf den Verbraucher über, sofern die Option in Bezug | beauftragt wurde, auf den Verbraucher über, sofern die Option in Bezug |
auf diesen Beförderer nicht vom Unternehmen angeboten wurde. | auf diesen Beförderer nicht vom Unternehmen angeboten wurde. |
6. Bei Übernahme eines Kraftfahrzeugs eines Verbrauchers ist der | 6. Bei Übernahme eines Kraftfahrzeugs eines Verbrauchers ist der |
Übernahmepreis endgültig, es sei denn, das Fahrzeug entspricht nicht | Übernahmepreis endgültig, es sei denn, das Fahrzeug entspricht nicht |
mehr den vereinbarten spezifischen Anforderungen. | mehr den vereinbarten spezifischen Anforderungen. |
7. Die Wertminderung des übernommenen Kraftfahrzeugs infolge eines | 7. Die Wertminderung des übernommenen Kraftfahrzeugs infolge eines |
Verzugs bei der Lieferung des an den Verbraucher verkauften | Verzugs bei der Lieferung des an den Verbraucher verkauften |
Kraftfahrzeugs trägt der Verkäufer. | Kraftfahrzeugs trägt der Verkäufer. |
8. Gegebenenfalls wird eine genaue Bestimmung über die Entschädigungen | 8. Gegebenenfalls wird eine genaue Bestimmung über die Entschädigungen |
vermerkt, die die säumige Partei der anderen Partei zu zahlen hat. | vermerkt, die die säumige Partei der anderen Partei zu zahlen hat. |
9. Gegebenenfalls wird eine genaue Beschreibung der Kosten für | 9. Gegebenenfalls wird eine genaue Beschreibung der Kosten für |
zusätzliche Dienste vermerkt, die dem Verbraucher fakturiert werden, | zusätzliche Dienste vermerkt, die dem Verbraucher fakturiert werden, |
unter Angabe der fakturierten Beträge, wenn er das Kraftfahrzeug nach | unter Angabe der fakturierten Beträge, wenn er das Kraftfahrzeug nach |
einer schriftlichen Inverzugsetzung nicht in Besitz nimmt, außer in | einer schriftlichen Inverzugsetzung nicht in Besitz nimmt, außer in |
Fällen höherer Gewalt. | Fällen höherer Gewalt. |
10. Beim Verkauf eines neuen Kraftfahrzeugs wird die Möglichkeit | 10. Beim Verkauf eines neuen Kraftfahrzeugs wird die Möglichkeit |
angegeben, dass das gelieferte Fahrzeug in einigen Details vom | angegeben, dass das gelieferte Fahrzeug in einigen Details vom |
bestellten Modell abweicht. | bestellten Modell abweicht. |
11. Es wird angegeben, dass die gesetzliche Garantie aufrechterhalten | 11. Es wird angegeben, dass die gesetzliche Garantie aufrechterhalten |
wird, wenn der Verbraucher das Kraftfahrzeug gemäß den Anweisungen des | wird, wenn der Verbraucher das Kraftfahrzeug gemäß den Anweisungen des |
Kraftfahrzeugherstellers außerhalb des Netzwerks der von diesem | Kraftfahrzeugherstellers außerhalb des Netzwerks der von diesem |
Kraftfahrzeughersteller zugelassenen Reparateure warten oder | Kraftfahrzeughersteller zugelassenen Reparateure warten oder |
reparieren lässt. | reparieren lässt. |
12. Das Unternehmen kann sich nicht von seiner Haftung für verborgene | 12. Das Unternehmen kann sich nicht von seiner Haftung für verborgene |
Mängel des Kraftfahrzeugs befreien. | Mängel des Kraftfahrzeugs befreien. |
13. Die spezifischen Kontaktdaten des Unternehmens werden angegeben | 13. Die spezifischen Kontaktdaten des Unternehmens werden angegeben |
für den Fall, dass der Verbraucher eine Frage oder Beschwerde in Bezug | für den Fall, dass der Verbraucher eine Frage oder Beschwerde in Bezug |
auf den geschlossenen Vertrag hat. | auf den geschlossenen Vertrag hat. |
14. Wenn das Unternehmen im Fall einer Streitigkeit die Mitwirkung | 14. Wenn das Unternehmen im Fall einer Streitigkeit die Mitwirkung |
einer in Buch XVI Titel 4 des Wirtschaftsgesetzbuches erwähnten | einer in Buch XVI Titel 4 des Wirtschaftsgesetzbuches erwähnten |
qualifizierten Einrichtung annimmt, werden die Kontaktdaten dieser | qualifizierten Einrichtung annimmt, werden die Kontaktdaten dieser |
Einrichtung, die der Verbraucher hinzuziehen kann, angegeben. | Einrichtung, die der Verbraucher hinzuziehen kann, angegeben. |
15. Die Bestimmung der zuständigen Gerichte gemäß Artikel VI.83 Nr. 23 | 15. Die Bestimmung der zuständigen Gerichte gemäß Artikel VI.83 Nr. 23 |
des Wirtschaftsgesetzbuches wird vermerkt. | des Wirtschaftsgesetzbuches wird vermerkt. |
Art. 7 - Vertragsklauseln, die im Widerspruch zu den Bestimmungen des | Art. 7 - Vertragsklauseln, die im Widerspruch zu den Bestimmungen des |
vorliegenden Erlasses stehen oder die direkt oder indirekt die dem | vorliegenden Erlasses stehen oder die direkt oder indirekt die dem |
Verbraucher durch vorliegenden Erlass gewährten Rechte einschränken | Verbraucher durch vorliegenden Erlass gewährten Rechte einschränken |
oder aufheben, sind verboten und nichtig. | oder aufheben, sind verboten und nichtig. |
Art. 8 - Der Königliche Erlass vom 9. Juli 2000 über die auf dem | Art. 8 - Der Königliche Erlass vom 9. Juli 2000 über die auf dem |
Bestellschein neuer Kraftfahrzeuge anzugebenden wesentlichen | Bestellschein neuer Kraftfahrzeuge anzugebenden wesentlichen |
Informationen und allgemeinen Verkaufsbedingungen wird aufgehoben. | Informationen und allgemeinen Verkaufsbedingungen wird aufgehoben. |
Art. 9 - Vorliegender Erlass tritt am ersten Tag des sechsten Monats | Art. 9 - Vorliegender Erlass tritt am ersten Tag des sechsten Monats |
nach dem Monat seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in | nach dem Monat seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in |
Kraft. | Kraft. |
Art. 10 - Der für Wirtschaft und Verbraucher zuständige Minister und | Art. 10 - Der für Wirtschaft und Verbraucher zuständige Minister und |
der für Mittelstand zuständige Minister sind, jeder für seinen | der für Mittelstand zuständige Minister sind, jeder für seinen |
Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 5. April 2019 | Gegeben zu Brüssel, den 5. April 2019 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Wirtschaft und der Verbraucher | Der Minister der Wirtschaft und der Verbraucher |
K. PEETERS | K. PEETERS |
Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB | Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB |
D. DUCARME | D. DUCARME |
Anlage: Beschreibung des gebrauchten Kraftfahrzeugs, das vom | Anlage: Beschreibung des gebrauchten Kraftfahrzeugs, das vom |
Unternehmen verkauft wird | Unternehmen verkauft wird |
1. Identifizierung des Kraftfahrzeugs: | 1. Identifizierung des Kraftfahrzeugs: |
- Marke und Typ: | - Marke und Typ: |
- Fahrgestellnummer: | - Fahrgestellnummer: |
2. Beschreibung: | 2. Beschreibung: |
guter Zustand | guter Zustand |
Verschleiß- | Verschleiß- |
spuren | spuren |
zu reparieren | zu reparieren |
A. | A. |
Identifizierungsangaben: | Identifizierungsangaben: |
1. | 1. |
Typenschild | Typenschild |
2. | 2. |
Markierung auf dem Fahrgestell | Markierung auf dem Fahrgestell |
3. | 3. |
Kilometerzähler | Kilometerzähler |
4. | 4. |
Zulassungsbescheinigung | Zulassungsbescheinigung |
5. | 5. |
C.O.C. oder Übereinstimmungs- | C.O.C. oder Übereinstimmungs- |
bescheinigung | bescheinigung |
6. | 6. |
Prüfbescheinigung | Prüfbescheinigung |
7. | 7. |
Wartungsbuch | Wartungsbuch |
B. | B. |
Bauelemente | Bauelemente |
8. | 8. |
Motor | Motor |
9. | 9. |
Schaltung | Schaltung |
10. | 10. |
Kupplung | Kupplung |
11. | 11. |
Differenzialgetriebe | Differenzialgetriebe |
12. | 12. |
Faltenbalg | Faltenbalg |
13. | 13. |
Auspuffanlage | Auspuffanlage |
14. | 14. |
Vergaser - Einspritzanlage und Pumpe | Vergaser - Einspritzanlage und Pumpe |
15. | 15. |
Batterie | Batterie |
16. | 16. |
Wärmetauscher | Wärmetauscher |
17. | 17. |
Alternator | Alternator |
18. | 18. |
Anlasser | Anlasser |
19. | 19. |
Treibriemen der Nebenaggregate | Treibriemen der Nebenaggregate |
20. | 20. |
Zahnriemen | Zahnriemen |
21. | 21. |
Wasserpumpe | Wasserpumpe |
C. | C. |
Räder und Reifen | Räder und Reifen |
22. | 22. |
Reifenzustand | Reifenzustand |
23. | 23. |
Ersatzrad | Ersatzrad |
24. | 24. |
Wagenheber | Wagenheber |
25. | 25. |
Reifenreparaturset | Reifenreparaturset |
D. | D. |
Beleuchtung und Signalvorrichtungen | Beleuchtung und Signalvorrichtungen |
26. | 26. |
Abblendlichter | Abblendlichter |
27. | 27. |
Fernlichter | Fernlichter |
28. | 28. |
Nebelscheinwerfer | Nebelscheinwerfer |
29. | 29. |
Zusätzliche Leuchten | Zusätzliche Leuchten |
30. | 30. |
Standlichter | Standlichter |
31. | 31. |
Fahrtrichtungsanzeiger | Fahrtrichtungsanzeiger |
32. | 32. |
Warnblinklichter | Warnblinklichter |
33. | 33. |
Schlusslichter - Bremslichter | Schlusslichter - Bremslichter |
34. | 34. |
Hintere Kennzeichenleuchte | Hintere Kennzeichenleuchte |
35. | 35. |
Nebelschlussleuchten | Nebelschlussleuchten |
36. | 36. |
Rückfahrleuchten | Rückfahrleuchten |
37. | 37. |
Hintere Rückstrahler | Hintere Rückstrahler |
38. | 38. |
Akustische Warnvorrichtung | Akustische Warnvorrichtung |
39. | 39. |
Armaturenbrett: Beleuchtung und Kontrollleuchten | Armaturenbrett: Beleuchtung und Kontrollleuchten |
E. | E. |
Ausrüstung | Ausrüstung |
40. | 40. |
Frontscheibenwischer | Frontscheibenwischer |
41. | 41. |
Frontscheibenwaschanlage | Frontscheibenwaschanlage |
42. | 42. |
Heckscheibenwischer | Heckscheibenwischer |
43. | 43. |
Heckscheibenwaschanlage | Heckscheibenwaschanlage |
44. | 44. |
Außenrückspiegel | Außenrückspiegel |
45. | 45. |
Innenrückspiegel | Innenrückspiegel |
46. | 46. |
Sitze | Sitze |
47. | 47. |
Sicherheitsgurte | Sicherheitsgurte |
48. | 48. |
Lenkrad | Lenkrad |
49. | 49. |
Feuerlöscher | Feuerlöscher |
50. | 50. |
Verbandstasche | Verbandstasche |
51. | 51. |
Klimaanlage | Klimaanlage |
52. | 52. |
Audioanlage | Audioanlage |
53. | 53. |
Navigationsanlage | Navigationsanlage |
54. | 54. |
Elektrische Fensterheber | Elektrische Fensterheber |
55. | 55. |
Zentrale Türverriegelung | Zentrale Türverriegelung |
56. | 56. |
Schiebedach | Schiebedach |
57. | 57. |
Halterung des Ersatzrades | Halterung des Ersatzrades |
58. | 58. |
Anhängerkupplung | Anhängerkupplung |
59. | 59. |
Warndreieck | Warndreieck |
60. | 60. |
Alarmsystem | Alarmsystem |
61. | 61. |
Bluetooth-Anschluss | Bluetooth-Anschluss |
F. | F. |
Scheiben - Karosserie | Scheiben - Karosserie |
62. | 62. |
Windschutzscheibe | Windschutzscheibe |
63. | 63. |
Türscheiben | Türscheiben |
64. | 64. |
Heckscheibe | Heckscheibe |
65. | 65. |
Motorhaube | Motorhaube |
66. | 66. |
Heckklappe | Heckklappe |
67. | 67. |
Kotflügel | Kotflügel |
68. | 68. |
Türen | Türen |
69. | 69. |
Stoßstange | Stoßstange |
70. | 70. |
Stoßfänger | Stoßfänger |
71. | 71. |
Gehäuse - Kabine (Nutzfahrzeug) | Gehäuse - Kabine (Nutzfahrzeug) |
G. | G. |
Bremsen - Lenkung | Bremsen - Lenkung |
72. | 72. |
Betriebsbremse | Betriebsbremse |
73. | 73. |
Feststellbremse | Feststellbremse |
74. | 74. |
Bremsflüssigkeitsbehälter | Bremsflüssigkeitsbehälter |
75. | 75. |
Hauptzylinder | Hauptzylinder |
76. | 76. |
Bremshilfe (Servo) | Bremshilfe (Servo) |
77. | 77. |
Lenkhilfe (Servo) | Lenkhilfe (Servo) |
78. | 78. |
Zustand der Leitungen | Zustand der Leitungen |
79. | 79. |
Vorratsbehälter für Servolenkungsöl | Vorratsbehälter für Servolenkungsöl |
80. | 80. |
Bremsklötze | Bremsklötze |
81. | 81. |
Bremsscheiben | Bremsscheiben |
82. | 82. |
Bremssattel | Bremssattel |
83. | 83. |
Bremskraftregler | Bremskraftregler |
84. | 84. |
Kabel der Feststellbremse | Kabel der Feststellbremse |
85. | 85. |
Zahnstange - Lenkgetriebe | Zahnstange - Lenkgetriebe |
86. | 86. |
Druckstange - Übertragungseinrichtung | Druckstange - Übertragungseinrichtung |
87. | 87. |
Kugeln - Lenkgelenke | Kugeln - Lenkgelenke |
88. | 88. |
ABS-Bremssystem | ABS-Bremssystem |
89. | 89. |
Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) | Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) |
90. | 90. |
Start/Stopp-System | Start/Stopp-System |
H. | H. |
Fahrgestell - Achsen | Fahrgestell - Achsen |
91. | 91. |
Vorderachse | Vorderachse |
92. | 92. |
Hinterachse | Hinterachse |
93. | 93. |
Federn | Federn |
94. | 94. |
Federkugel | Federkugel |
95. | 95. |
Zustand der Stoßdämpfer | Zustand der Stoßdämpfer |
96. | 96. |
Radachsen | Radachsen |
97. | 97. |
Radnaben | Radnaben |
98. | 98. |
Radlager | Radlager |
99. | 99. |
Dreiecksquerlenker | Dreiecksquerlenker |
100. | 100. |
Druckstangen Federung | Druckstangen Federung |
101. | 101. |
Silentblöcke | Silentblöcke |
102. | 102. |
Kugeln | Kugeln |
103. | 103. |
Stabilisator(en) | Stabilisator(en) |
104. | 104. |
Silentblöcke der Querträger | Silentblöcke der Querträger |
I. | I. |
Struktur - Karosserie | Struktur - Karosserie |
105. | 105. |
Längsträger - Querträger | Längsträger - Querträger |
106. | 106. |
Boden | Boden |
107. | 107. |
Fahrschemel | Fahrschemel |
108. | 108. |
Radkästen | Radkästen |
109. | 109. |
Holme | Holme |
110. | 110. |
Karosserie-Rohbau | Karosserie-Rohbau |
111. | 111. |
Fahrgestell | Fahrgestell |
112. | 112. |
Unterboden | Unterboden |
J. | J. |
Verschmutzung | Verschmutzung |
113. | 113. |
Prüfung der Abgasemissionen | Prüfung der Abgasemissionen |
Hinsichtlich der in den Spalten "Verschleißspuren" oder "zu | Hinsichtlich der in den Spalten "Verschleißspuren" oder "zu |
reparieren" angekreuzten Punkte sind sich die Parteien einig, dass(1): | reparieren" angekreuzten Punkte sind sich die Parteien einig, dass(1): |
- der Verbraucher keine Anpassungen vor der Lieferung verlangt, | - der Verbraucher keine Anpassungen vor der Lieferung verlangt, |
- für folgende Punkte folgende Anpassungen/Reparaturen vor der | - für folgende Punkte folgende Anpassungen/Reparaturen vor der |
Lieferung erfolgen: | Lieferung erfolgen: |
Ort und Datum der Unterzeichnung: | Ort und Datum der Unterzeichnung: |
Unterschrift des Käufers | Unterschrift des Käufers |
Unterschrift des Verkäufers | Unterschrift des Verkäufers |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 5. April 2019 über Kaufverträge für | Gesehen, um Unserem Erlass vom 5. April 2019 über Kaufverträge für |
Kraftfahrzeuge beigefügt zu werden. | Kraftfahrzeuge beigefügt zu werden. |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Wirtschaft und der Verbraucher | Der Minister der Wirtschaft und der Verbraucher |
K. PEETERS | K. PEETERS |
Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB | Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB |
D. DUCARME | D. DUCARME |
(1) Unzutreffendes streichen und/oder ausfüllen. | (1) Unzutreffendes streichen und/oder ausfüllen. |