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Vue multilingue de Arrêté Royal du 05/04/2019
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Arrêté royal relatif aux contrats de vente de véhicules automoteurs. - Traduction allemande Koninklijk besluit betreffende de verkoopovereenkomsten voor autovoertuigen. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL ECONOMIE, P.M.E., CLASSES MOYENNES ET ENERGIE FEDERALE OVERHEIDSDIENST ECONOMIE, K.M.O., MIDDENSTAND EN ENERGIE
5 AVRIL 2019. - Arrêté royal relatif aux contrats de vente de 5 APRIL 2019. - Koninklijk besluit betreffende de
véhicules automoteurs. - Traduction allemande verkoopovereenkomsten voor autovoertuigen. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 5 avril 2019 relatif aux contrats de vente de besluit van 5 april 2019 betreffende de verkoopovereenkomsten voor
véhicules automoteurs (Moniteur belge du 8 mai 2019). autovoertuigen (Belgisch Staatsblad van 8 mei 2019).
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allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE
5. APRIL 2019 - Königlicher Erlass über Kaufverträge für 5. APRIL 2019 - Königlicher Erlass über Kaufverträge für
Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, des Artikels VI.85, eingefügt Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, des Artikels VI.85, eingefügt
durch das Gesetz vom 21. Dezember 2013; durch das Gesetz vom 21. Dezember 2013;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 9. Juli 2000 über die auf dem Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 9. Juli 2000 über die auf dem
Bestellschein neuer Kraftfahrzeuge anzugebenden wesentlichen Bestellschein neuer Kraftfahrzeuge anzugebenden wesentlichen
Informationen und allgemeinen Verkaufsbedingungen; Informationen und allgemeinen Verkaufsbedingungen;
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB
vom 10. Oktober 2018; vom 10. Oktober 2018;
Aufgrund der Stellungnahme des Besonderen Beratungsausschusses Aufgrund der Stellungnahme des Besonderen Beratungsausschusses
"Widerrechtliche Klauseln" vom 6. November 2018; "Widerrechtliche Klauseln" vom 6. November 2018;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. Dezember 2018; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. Dezember 2018;
Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 9. Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 9.
Januar 2019; Januar 2019;
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die
gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative
Vereinfachung durchgeführt worden ist; Vereinfachung durchgeführt worden ist;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 65.227/1 des Staatsrates vom 20. Februar Aufgrund des Gutachtens Nr. 65.227/1 des Staatsrates vom 20. Februar
2019, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 2019, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers der Wirtschaft und der Verbraucher und des Auf Vorschlag des Ministers der Wirtschaft und der Verbraucher und des
Ministers des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB und aufgrund Ministers des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB und aufgrund
der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben, der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten als Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten als
gebrauchte Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge, die bereits zugelassen gebrauchte Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge, die bereits zugelassen
worden sind. worden sind.
Art. 2 - Beim Verkauf eines Kraftfahrzeugs durch ein Unternehmen, Art. 2 - Beim Verkauf eines Kraftfahrzeugs durch ein Unternehmen,
dessen Gesellschaftszweck der Verkauf von Kraftfahrzeugen ist, an dessen Gesellschaftszweck der Verkauf von Kraftfahrzeugen ist, an
einen Verbraucher wird ein Kaufvertrag erstellt. einen Verbraucher wird ein Kaufvertrag erstellt.
Folgende Kraftfahrzeuge sind betroffen: Personenkraftwagen, Folgende Kraftfahrzeuge sind betroffen: Personenkraftwagen,
Kombiwagen, Kleinbus, Lieferwagen und Wohnmobil wie in Artikel 1 § 2 Kombiwagen, Kleinbus, Lieferwagen und Wohnmobil wie in Artikel 1 § 2
des Königlichen Erlasses vom 15. März 1968 zur Festlegung der des Königlichen Erlasses vom 15. März 1968 zur Festlegung der
allgemeinen Regelung über die technischen Anforderungen an allgemeinen Regelung über die technischen Anforderungen an
Kraftfahrzeuge, ihre Anhänger, ihre Bestandteile und ihr Kraftfahrzeuge, ihre Anhänger, ihre Bestandteile und ihr
Sicherheitszubehör bestimmt. Sicherheitszubehör bestimmt.
Art. 3 - In Artikel 2 erwähnte Kaufverträge enthalten mindestens Art. 3 - In Artikel 2 erwähnte Kaufverträge enthalten mindestens
folgende Angaben: folgende Angaben:
1. Name oder Gesellschaftsname, gegebenenfalls Handelsname, 1. Name oder Gesellschaftsname, gegebenenfalls Handelsname,
Unternehmensnummer, geografische Adresse, Telefonnummer und Unternehmensnummer, geografische Adresse, Telefonnummer und
gegebenenfalls E-Mail-Adresse des Unternehmens, gegebenenfalls E-Mail-Adresse des Unternehmens,
2. Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer und gegebenenfalls 2. Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer und gegebenenfalls
E-Mail-Adresse des Verbrauchers, E-Mail-Adresse des Verbrauchers,
3. Ort und Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrags, 3. Ort und Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrags,
4. ausreichend detaillierte Beschreibung des verkauften 4. ausreichend detaillierte Beschreibung des verkauften
Kraftfahrzeugs; diese Details enthalten mindestens: Kraftfahrzeugs; diese Details enthalten mindestens:
a) Marke, Modell, Typ, Motorisierung, Farbe und Farbcode des a) Marke, Modell, Typ, Motorisierung, Farbe und Farbcode des
Kraftfahrzeugs, Kraftfahrzeugs,
b) gegebenenfalls Beschreibung der vereinbarten Zusatzausstattung, b) gegebenenfalls Beschreibung der vereinbarten Zusatzausstattung,
c) gegebenenfalls mitgeliefertes Zubehör und mitgelieferte Ausrüstung, c) gegebenenfalls mitgeliefertes Zubehör und mitgelieferte Ausrüstung,
d) Fahrgestellnummer, Kilometerstand auf dem Kilometerzähler und Datum d) Fahrgestellnummer, Kilometerstand auf dem Kilometerzähler und Datum
der Erstinbetriebnahme bei Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, der Erstinbetriebnahme bei Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs,
5. in einer separaten Rubrik "spezifische wesentliche Merkmale": 5. in einer separaten Rubrik "spezifische wesentliche Merkmale":
mögliche spezifische Anforderungen des Verbrauchers an das mögliche spezifische Anforderungen des Verbrauchers an das
Kraftfahrzeug oder den Kaufvertrag, die für ihn ein wesentliches Kraftfahrzeug oder den Kaufvertrag, die für ihn ein wesentliches
Merkmal des Vertrags darstellen, Merkmal des Vertrags darstellen,
6. wenn das Unternehmen beim Verkauf eines Kraftfahrzeugs ein 6. wenn das Unternehmen beim Verkauf eines Kraftfahrzeugs ein
Kraftfahrzeug vom Verbraucher übernimmt: ausreichend detaillierte Kraftfahrzeug vom Verbraucher übernimmt: ausreichend detaillierte
Beschreibung des übernommenen Fahrzeugs; diese Details enthalten Beschreibung des übernommenen Fahrzeugs; diese Details enthalten
mindestens: mindestens:
a) Marke, Modell, Typ, Motorisierung und Farbe des Kraftfahrzeugs, a) Marke, Modell, Typ, Motorisierung und Farbe des Kraftfahrzeugs,
b) Fahrgestellnummer und Datum der Erstinbetriebnahme, b) Fahrgestellnummer und Datum der Erstinbetriebnahme,
c) Kilometerstand auf dem Kilometerzähler, c) Kilometerstand auf dem Kilometerzähler,
d) gegebenenfalls spezifische Anforderungen des Unternehmens für die d) gegebenenfalls spezifische Anforderungen des Unternehmens für die
Übernahme, die für das Unternehmen wesentliche Merkmale des Vertrags Übernahme, die für das Unternehmen wesentliche Merkmale des Vertrags
darstellen, darstellen,
e) Übernahmepreis, e) Übernahmepreis,
7. Gesamtpreis, den der Verbraucher für das gemäß Nr. 4 beschriebene 7. Gesamtpreis, den der Verbraucher für das gemäß Nr. 4 beschriebene
Kraftfahrzeug bezahlt, einschließlich Mehrwertsteuer, jeder anderen Kraftfahrzeug bezahlt, einschließlich Mehrwertsteuer, jeder anderen
Steuer und Kosten aller Dienste, die der Verbraucher gezwungenermaßen Steuer und Kosten aller Dienste, die der Verbraucher gezwungenermaßen
zusätzlich bezahlen muss, zusätzlich bezahlen muss,
8. gegebenenfalls Gesamtnettobetrag, der sich aus der Differenz 8. gegebenenfalls Gesamtnettobetrag, der sich aus der Differenz
zwischen dem in Nr. 7 erwähnten Preis und dem in Nr. 6 Buchstabe e) zwischen dem in Nr. 7 erwähnten Preis und dem in Nr. 6 Buchstabe e)
erwähnten Übernahmepreis ergibt, erwähnten Übernahmepreis ergibt,
9. eventuelle Anzahlung, die der Verbraucher gezahlt hat oder zahlen 9. eventuelle Anzahlung, die der Verbraucher gezahlt hat oder zahlen
muss, muss,
10. Art und Weise und Zeitpunkt der Zahlung des Restbetrags, 10. Art und Weise und Zeitpunkt der Zahlung des Restbetrags,
11. äußerstes Datum und Ort der Lieferung des Kraftfahrzeugs, 11. äußerstes Datum und Ort der Lieferung des Kraftfahrzeugs,
12. Dauer der gesetzlichen Garantie, die dem Verbraucher in Anwendung 12. Dauer der gesetzlichen Garantie, die dem Verbraucher in Anwendung
von Artikel 1649quater des Zivilgesetzbuches zusteht, von Artikel 1649quater des Zivilgesetzbuches zusteht,
13. gegebenenfalls ausreichende Beschreibung der gewerblichen 13. gegebenenfalls ausreichende Beschreibung der gewerblichen
Garantie; diese Beschreibung enthält mindestens Umfang, Dauer und Garantie; diese Beschreibung enthält mindestens Umfang, Dauer und
Bedingungen der gewerblichen Garantie, Deckung, die sie zusätzlich zur Bedingungen der gewerblichen Garantie, Deckung, die sie zusätzlich zur
gesetzlichen Garantie bietet, Identität der Person, die sie bietet, gesetzlichen Garantie bietet, Identität der Person, die sie bietet,
und Person(en), an die sich der Verbraucher wenden kann, wenn er die und Person(en), an die sich der Verbraucher wenden kann, wenn er die
gewerbliche Garantie geltend machen möchte, gewerbliche Garantie geltend machen möchte,
14. im Fall eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb von 14. im Fall eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags: Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags:
- entweder Vermerk des Widerrufsrechts, über das der Verbraucher in - entweder Vermerk des Widerrufsrechts, über das der Verbraucher in
Anwendung der Artikel VI.47 und VI.67 des Wirtschaftsgesetzbuches Anwendung der Artikel VI.47 und VI.67 des Wirtschaftsgesetzbuches
verfügt und für das die Frist vierzehn Tage nach Lieferung des verfügt und für das die Frist vierzehn Tage nach Lieferung des
Kraftfahrzeugs endet, Kraftfahrzeugs endet,
- oder Vermerk, dass der Verbraucher in Anwendung der Artikel VI.53 - oder Vermerk, dass der Verbraucher in Anwendung der Artikel VI.53
und VI.73 des Wirtschaftsgesetzbuches über kein Widerrufsrecht und VI.73 des Wirtschaftsgesetzbuches über kein Widerrufsrecht
verfügt, wenn ein neues Kraftfahrzeug nach den vom Verbraucher verfügt, wenn ein neues Kraftfahrzeug nach den vom Verbraucher
angegebenen Spezifikationen maßgefertigt wird, angegebenen Spezifikationen maßgefertigt wird,
15. Aufzählung der Unterlagen, die dem Verbraucher bei Unterzeichnung 15. Aufzählung der Unterlagen, die dem Verbraucher bei Unterzeichnung
des Kaufvertrags und bei Lieferung des Kraftfahrzeugs übermittelt des Kaufvertrags und bei Lieferung des Kraftfahrzeugs übermittelt
werden, werden,
16. Unterschrift des Verbrauchers und des Angestellten des 16. Unterschrift des Verbrauchers und des Angestellten des
Unternehmens. Unternehmens.
Art. 4 - § 1 - Der in Artikel 3 Nr. 7 erwähnte Preis, der vom Art. 4 - § 1 - Der in Artikel 3 Nr. 7 erwähnte Preis, der vom
Verbraucher zu zahlen ist, umfasst alle Leistungen, die im Hinblick Verbraucher zu zahlen ist, umfasst alle Leistungen, die im Hinblick
auf die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs erbracht werden. auf die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs erbracht werden.
§ 2 - Die in Artikel 3 Nr. 9 erwähnte Anzahlung darf fünfzehn Prozent § 2 - Die in Artikel 3 Nr. 9 erwähnte Anzahlung darf fünfzehn Prozent
des in Artikel 3 Nr. 7 erwähnten Preises nicht überschreiten. des in Artikel 3 Nr. 7 erwähnten Preises nicht überschreiten.
Art. 5 - Beim Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs an einen Art. 5 - Beim Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs an einen
Verbraucher fügt das Unternehmen dem in Artikel 2 erwähnten Verbraucher fügt das Unternehmen dem in Artikel 2 erwähnten
Kaufvertrag eine Unterlage gemäß der Anlage zu vorliegendem Erlass Kaufvertrag eine Unterlage gemäß der Anlage zu vorliegendem Erlass
bei. Diese Unterlage umfasst die Beschreibung des Zustands des bei. Diese Unterlage umfasst die Beschreibung des Zustands des
Fahrzeugs, seiner Einzelteile und Bauteile. Sie ist integraler Fahrzeugs, seiner Einzelteile und Bauteile. Sie ist integraler
Bestandteil des Kaufvertrags. Bestandteil des Kaufvertrags.
Art. 6 - § 1 - Die Verkaufsbedingungen, unter denen der Vertrag Art. 6 - § 1 - Die Verkaufsbedingungen, unter denen der Vertrag
abgeschlossen wird, sind klar und verständlich abgefasst. Sie werden abgeschlossen wird, sind klar und verständlich abgefasst. Sie werden
dem Verbraucher spätestens zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des dem Verbraucher spätestens zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des
Kaufvertrags schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Kaufvertrags schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften
Datenträger übermittelt. Datenträger übermittelt.
§ 2 - Die Verkaufsbedingungen enthalten ausdrücklich mindestens § 2 - Die Verkaufsbedingungen enthalten ausdrücklich mindestens
folgende Bestimmungen: folgende Bestimmungen:
1. Der vereinbarte Verkaufspreis ist nicht revidierbar, 1. Der vereinbarte Verkaufspreis ist nicht revidierbar,
2. Ist das Kraftfahrzeug nicht bis zum äußersten Lieferdatum geliefert 2. Ist das Kraftfahrzeug nicht bis zum äußersten Lieferdatum geliefert
worden, hat der Verbraucher das Recht: worden, hat der Verbraucher das Recht:
a) den Vertrag unverzüglich zu kündigen, wenn das Lieferdatum für den a) den Vertrag unverzüglich zu kündigen, wenn das Lieferdatum für den
Verbraucher gemäß Artikel 3 Nr. 5 wesentlich ist und daher in den Verbraucher gemäß Artikel 3 Nr. 5 wesentlich ist und daher in den
Kaufvertrag aufgenommen wurde, Kaufvertrag aufgenommen wurde,
b) in den anderen Fällen eine den Umständen angemessene neue b) in den anderen Fällen eine den Umständen angemessene neue
Lieferfrist vorzuschlagen und den Vertrag unverzüglich zu kündigen, Lieferfrist vorzuschlagen und den Vertrag unverzüglich zu kündigen,
wenn das Kraftfahrzeug bei Ablauf dieser neuen Frist nicht geliefert wenn das Kraftfahrzeug bei Ablauf dieser neuen Frist nicht geliefert
worden ist. worden ist.
3. Die genaue Frist wird angegeben, in der dem Verbraucher die von ihm 3. Die genaue Frist wird angegeben, in der dem Verbraucher die von ihm
bereits gezahlten Beträge erstattet werden, wenn der Vertrag in bereits gezahlten Beträge erstattet werden, wenn der Vertrag in
Anwendung von Nr. 2 gekündigt wird; die angegebene Frist entspricht Anwendung von Nr. 2 gekündigt wird; die angegebene Frist entspricht
Artikel VI.43 § 3 des Wirtschaftsgesetzbuches. Artikel VI.43 § 3 des Wirtschaftsgesetzbuches.
4. In Anwendung von Artikel VI.44 des Wirtschaftsgesetzbuches geht das 4. In Anwendung von Artikel VI.44 des Wirtschaftsgesetzbuches geht das
Risiko für einen Verlust oder eine Beschädigung des Kraftfahrzeugs auf Risiko für einen Verlust oder eine Beschädigung des Kraftfahrzeugs auf
den Verbraucher über, wenn er oder eine von ihm benannte Person, die den Verbraucher über, wenn er oder eine von ihm benannte Person, die
nicht der Beförderer ist, das Kraftfahrzeug physisch in Besitz nicht der Beförderer ist, das Kraftfahrzeug physisch in Besitz
genommen hat, mit Ausnahme der Anwendung von Nr. 5. genommen hat, mit Ausnahme der Anwendung von Nr. 5.
5. Wenn im Vertrag der Versand des Kraftfahrzeugs vorgesehen ist, geht 5. Wenn im Vertrag der Versand des Kraftfahrzeugs vorgesehen ist, geht
in Anwendung von Artikel VI.44 des Wirtschaftsgesetzbuchs das Risiko in Anwendung von Artikel VI.44 des Wirtschaftsgesetzbuchs das Risiko
für einen Verlust oder eine Beschädigung des Kraftfahrzeugs mit der für einen Verlust oder eine Beschädigung des Kraftfahrzeugs mit der
Übergabe an den Beförderer, der vom Verbraucher mit der Beförderung Übergabe an den Beförderer, der vom Verbraucher mit der Beförderung
beauftragt wurde, auf den Verbraucher über, sofern die Option in Bezug beauftragt wurde, auf den Verbraucher über, sofern die Option in Bezug
auf diesen Beförderer nicht vom Unternehmen angeboten wurde. auf diesen Beförderer nicht vom Unternehmen angeboten wurde.
6. Bei Übernahme eines Kraftfahrzeugs eines Verbrauchers ist der 6. Bei Übernahme eines Kraftfahrzeugs eines Verbrauchers ist der
Übernahmepreis endgültig, es sei denn, das Fahrzeug entspricht nicht Übernahmepreis endgültig, es sei denn, das Fahrzeug entspricht nicht
mehr den vereinbarten spezifischen Anforderungen. mehr den vereinbarten spezifischen Anforderungen.
7. Die Wertminderung des übernommenen Kraftfahrzeugs infolge eines 7. Die Wertminderung des übernommenen Kraftfahrzeugs infolge eines
Verzugs bei der Lieferung des an den Verbraucher verkauften Verzugs bei der Lieferung des an den Verbraucher verkauften
Kraftfahrzeugs trägt der Verkäufer. Kraftfahrzeugs trägt der Verkäufer.
8. Gegebenenfalls wird eine genaue Bestimmung über die Entschädigungen 8. Gegebenenfalls wird eine genaue Bestimmung über die Entschädigungen
vermerkt, die die säumige Partei der anderen Partei zu zahlen hat. vermerkt, die die säumige Partei der anderen Partei zu zahlen hat.
9. Gegebenenfalls wird eine genaue Beschreibung der Kosten für 9. Gegebenenfalls wird eine genaue Beschreibung der Kosten für
zusätzliche Dienste vermerkt, die dem Verbraucher fakturiert werden, zusätzliche Dienste vermerkt, die dem Verbraucher fakturiert werden,
unter Angabe der fakturierten Beträge, wenn er das Kraftfahrzeug nach unter Angabe der fakturierten Beträge, wenn er das Kraftfahrzeug nach
einer schriftlichen Inverzugsetzung nicht in Besitz nimmt, außer in einer schriftlichen Inverzugsetzung nicht in Besitz nimmt, außer in
Fällen höherer Gewalt. Fällen höherer Gewalt.
10. Beim Verkauf eines neuen Kraftfahrzeugs wird die Möglichkeit 10. Beim Verkauf eines neuen Kraftfahrzeugs wird die Möglichkeit
angegeben, dass das gelieferte Fahrzeug in einigen Details vom angegeben, dass das gelieferte Fahrzeug in einigen Details vom
bestellten Modell abweicht. bestellten Modell abweicht.
11. Es wird angegeben, dass die gesetzliche Garantie aufrechterhalten 11. Es wird angegeben, dass die gesetzliche Garantie aufrechterhalten
wird, wenn der Verbraucher das Kraftfahrzeug gemäß den Anweisungen des wird, wenn der Verbraucher das Kraftfahrzeug gemäß den Anweisungen des
Kraftfahrzeugherstellers außerhalb des Netzwerks der von diesem Kraftfahrzeugherstellers außerhalb des Netzwerks der von diesem
Kraftfahrzeughersteller zugelassenen Reparateure warten oder Kraftfahrzeughersteller zugelassenen Reparateure warten oder
reparieren lässt. reparieren lässt.
12. Das Unternehmen kann sich nicht von seiner Haftung für verborgene 12. Das Unternehmen kann sich nicht von seiner Haftung für verborgene
Mängel des Kraftfahrzeugs befreien. Mängel des Kraftfahrzeugs befreien.
13. Die spezifischen Kontaktdaten des Unternehmens werden angegeben 13. Die spezifischen Kontaktdaten des Unternehmens werden angegeben
für den Fall, dass der Verbraucher eine Frage oder Beschwerde in Bezug für den Fall, dass der Verbraucher eine Frage oder Beschwerde in Bezug
auf den geschlossenen Vertrag hat. auf den geschlossenen Vertrag hat.
14. Wenn das Unternehmen im Fall einer Streitigkeit die Mitwirkung 14. Wenn das Unternehmen im Fall einer Streitigkeit die Mitwirkung
einer in Buch XVI Titel 4 des Wirtschaftsgesetzbuches erwähnten einer in Buch XVI Titel 4 des Wirtschaftsgesetzbuches erwähnten
qualifizierten Einrichtung annimmt, werden die Kontaktdaten dieser qualifizierten Einrichtung annimmt, werden die Kontaktdaten dieser
Einrichtung, die der Verbraucher hinzuziehen kann, angegeben. Einrichtung, die der Verbraucher hinzuziehen kann, angegeben.
15. Die Bestimmung der zuständigen Gerichte gemäß Artikel VI.83 Nr. 23 15. Die Bestimmung der zuständigen Gerichte gemäß Artikel VI.83 Nr. 23
des Wirtschaftsgesetzbuches wird vermerkt. des Wirtschaftsgesetzbuches wird vermerkt.
Art. 7 - Vertragsklauseln, die im Widerspruch zu den Bestimmungen des Art. 7 - Vertragsklauseln, die im Widerspruch zu den Bestimmungen des
vorliegenden Erlasses stehen oder die direkt oder indirekt die dem vorliegenden Erlasses stehen oder die direkt oder indirekt die dem
Verbraucher durch vorliegenden Erlass gewährten Rechte einschränken Verbraucher durch vorliegenden Erlass gewährten Rechte einschränken
oder aufheben, sind verboten und nichtig. oder aufheben, sind verboten und nichtig.
Art. 8 - Der Königliche Erlass vom 9. Juli 2000 über die auf dem Art. 8 - Der Königliche Erlass vom 9. Juli 2000 über die auf dem
Bestellschein neuer Kraftfahrzeuge anzugebenden wesentlichen Bestellschein neuer Kraftfahrzeuge anzugebenden wesentlichen
Informationen und allgemeinen Verkaufsbedingungen wird aufgehoben. Informationen und allgemeinen Verkaufsbedingungen wird aufgehoben.
Art. 9 - Vorliegender Erlass tritt am ersten Tag des sechsten Monats Art. 9 - Vorliegender Erlass tritt am ersten Tag des sechsten Monats
nach dem Monat seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in nach dem Monat seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in
Kraft. Kraft.
Art. 10 - Der für Wirtschaft und Verbraucher zuständige Minister und Art. 10 - Der für Wirtschaft und Verbraucher zuständige Minister und
der für Mittelstand zuständige Minister sind, jeder für seinen der für Mittelstand zuständige Minister sind, jeder für seinen
Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 5. April 2019 Gegeben zu Brüssel, den 5. April 2019
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Wirtschaft und der Verbraucher Der Minister der Wirtschaft und der Verbraucher
K. PEETERS K. PEETERS
Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB
D. DUCARME D. DUCARME
Anlage: Beschreibung des gebrauchten Kraftfahrzeugs, das vom Anlage: Beschreibung des gebrauchten Kraftfahrzeugs, das vom
Unternehmen verkauft wird Unternehmen verkauft wird
1. Identifizierung des Kraftfahrzeugs: 1. Identifizierung des Kraftfahrzeugs:
- Marke und Typ: - Marke und Typ:
- Fahrgestellnummer: - Fahrgestellnummer:
2. Beschreibung: 2. Beschreibung:
guter Zustand guter Zustand
Verschleiß- Verschleiß-
spuren spuren
zu reparieren zu reparieren
A. A.
Identifizierungsangaben: Identifizierungsangaben:
1. 1.
Typenschild Typenschild
2. 2.
Markierung auf dem Fahrgestell Markierung auf dem Fahrgestell
3. 3.
Kilometerzähler Kilometerzähler
4. 4.
Zulassungsbescheinigung Zulassungsbescheinigung
5. 5.
C.O.C. oder Übereinstimmungs- C.O.C. oder Übereinstimmungs-
bescheinigung bescheinigung
6. 6.
Prüfbescheinigung Prüfbescheinigung
7. 7.
Wartungsbuch Wartungsbuch
B. B.
Bauelemente Bauelemente
8. 8.
Motor Motor
9. 9.
Schaltung Schaltung
10. 10.
Kupplung Kupplung
11. 11.
Differenzialgetriebe Differenzialgetriebe
12. 12.
Faltenbalg Faltenbalg
13. 13.
Auspuffanlage Auspuffanlage
14. 14.
Vergaser - Einspritzanlage und Pumpe Vergaser - Einspritzanlage und Pumpe
15. 15.
Batterie Batterie
16. 16.
Wärmetauscher Wärmetauscher
17. 17.
Alternator Alternator
18. 18.
Anlasser Anlasser
19. 19.
Treibriemen der Nebenaggregate Treibriemen der Nebenaggregate
20. 20.
Zahnriemen Zahnriemen
21. 21.
Wasserpumpe Wasserpumpe
C. C.
Räder und Reifen Räder und Reifen
22. 22.
Reifenzustand Reifenzustand
23. 23.
Ersatzrad Ersatzrad
24. 24.
Wagenheber Wagenheber
25. 25.
Reifenreparaturset Reifenreparaturset
D. D.
Beleuchtung und Signalvorrichtungen Beleuchtung und Signalvorrichtungen
26. 26.
Abblendlichter Abblendlichter
27. 27.
Fernlichter Fernlichter
28. 28.
Nebelscheinwerfer Nebelscheinwerfer
29. 29.
Zusätzliche Leuchten Zusätzliche Leuchten
30. 30.
Standlichter Standlichter
31. 31.
Fahrtrichtungsanzeiger Fahrtrichtungsanzeiger
32. 32.
Warnblinklichter Warnblinklichter
33. 33.
Schlusslichter - Bremslichter Schlusslichter - Bremslichter
34. 34.
Hintere Kennzeichenleuchte Hintere Kennzeichenleuchte
35. 35.
Nebelschlussleuchten Nebelschlussleuchten
36. 36.
Rückfahrleuchten Rückfahrleuchten
37. 37.
Hintere Rückstrahler Hintere Rückstrahler
38. 38.
Akustische Warnvorrichtung Akustische Warnvorrichtung
39. 39.
Armaturenbrett: Beleuchtung und Kontrollleuchten Armaturenbrett: Beleuchtung und Kontrollleuchten
E. E.
Ausrüstung Ausrüstung
40. 40.
Frontscheibenwischer Frontscheibenwischer
41. 41.
Frontscheibenwaschanlage Frontscheibenwaschanlage
42. 42.
Heckscheibenwischer Heckscheibenwischer
43. 43.
Heckscheibenwaschanlage Heckscheibenwaschanlage
44. 44.
Außenrückspiegel Außenrückspiegel
45. 45.
Innenrückspiegel Innenrückspiegel
46. 46.
Sitze Sitze
47. 47.
Sicherheitsgurte Sicherheitsgurte
48. 48.
Lenkrad Lenkrad
49. 49.
Feuerlöscher Feuerlöscher
50. 50.
Verbandstasche Verbandstasche
51. 51.
Klimaanlage Klimaanlage
52. 52.
Audioanlage Audioanlage
53. 53.
Navigationsanlage Navigationsanlage
54. 54.
Elektrische Fensterheber Elektrische Fensterheber
55. 55.
Zentrale Türverriegelung Zentrale Türverriegelung
56. 56.
Schiebedach Schiebedach
57. 57.
Halterung des Ersatzrades Halterung des Ersatzrades
58. 58.
Anhängerkupplung Anhängerkupplung
59. 59.
Warndreieck Warndreieck
60. 60.
Alarmsystem Alarmsystem
61. 61.
Bluetooth-Anschluss Bluetooth-Anschluss
F. F.
Scheiben - Karosserie Scheiben - Karosserie
62. 62.
Windschutzscheibe Windschutzscheibe
63. 63.
Türscheiben Türscheiben
64. 64.
Heckscheibe Heckscheibe
65. 65.
Motorhaube Motorhaube
66. 66.
Heckklappe Heckklappe
67. 67.
Kotflügel Kotflügel
68. 68.
Türen Türen
69. 69.
Stoßstange Stoßstange
70. 70.
Stoßfänger Stoßfänger
71. 71.
Gehäuse - Kabine (Nutzfahrzeug) Gehäuse - Kabine (Nutzfahrzeug)
G. G.
Bremsen - Lenkung Bremsen - Lenkung
72. 72.
Betriebsbremse Betriebsbremse
73. 73.
Feststellbremse Feststellbremse
74. 74.
Bremsflüssigkeitsbehälter Bremsflüssigkeitsbehälter
75. 75.
Hauptzylinder Hauptzylinder
76. 76.
Bremshilfe (Servo) Bremshilfe (Servo)
77. 77.
Lenkhilfe (Servo) Lenkhilfe (Servo)
78. 78.
Zustand der Leitungen Zustand der Leitungen
79. 79.
Vorratsbehälter für Servolenkungsöl Vorratsbehälter für Servolenkungsöl
80. 80.
Bremsklötze Bremsklötze
81. 81.
Bremsscheiben Bremsscheiben
82. 82.
Bremssattel Bremssattel
83. 83.
Bremskraftregler Bremskraftregler
84. 84.
Kabel der Feststellbremse Kabel der Feststellbremse
85. 85.
Zahnstange - Lenkgetriebe Zahnstange - Lenkgetriebe
86. 86.
Druckstange - Übertragungseinrichtung Druckstange - Übertragungseinrichtung
87. 87.
Kugeln - Lenkgelenke Kugeln - Lenkgelenke
88. 88.
ABS-Bremssystem ABS-Bremssystem
89. 89.
Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP)
90. 90.
Start/Stopp-System Start/Stopp-System
H. H.
Fahrgestell - Achsen Fahrgestell - Achsen
91. 91.
Vorderachse Vorderachse
92. 92.
Hinterachse Hinterachse
93. 93.
Federn Federn
94. 94.
Federkugel Federkugel
95. 95.
Zustand der Stoßdämpfer Zustand der Stoßdämpfer
96. 96.
Radachsen Radachsen
97. 97.
Radnaben Radnaben
98. 98.
Radlager Radlager
99. 99.
Dreiecksquerlenker Dreiecksquerlenker
100. 100.
Druckstangen Federung Druckstangen Federung
101. 101.
Silentblöcke Silentblöcke
102. 102.
Kugeln Kugeln
103. 103.
Stabilisator(en) Stabilisator(en)
104. 104.
Silentblöcke der Querträger Silentblöcke der Querträger
I. I.
Struktur - Karosserie Struktur - Karosserie
105. 105.
Längsträger - Querträger Längsträger - Querträger
106. 106.
Boden Boden
107. 107.
Fahrschemel Fahrschemel
108. 108.
Radkästen Radkästen
109. 109.
Holme Holme
110. 110.
Karosserie-Rohbau Karosserie-Rohbau
111. 111.
Fahrgestell Fahrgestell
112. 112.
Unterboden Unterboden
J. J.
Verschmutzung Verschmutzung
113. 113.
Prüfung der Abgasemissionen Prüfung der Abgasemissionen
Hinsichtlich der in den Spalten "Verschleißspuren" oder "zu Hinsichtlich der in den Spalten "Verschleißspuren" oder "zu
reparieren" angekreuzten Punkte sind sich die Parteien einig, dass(1): reparieren" angekreuzten Punkte sind sich die Parteien einig, dass(1):
- der Verbraucher keine Anpassungen vor der Lieferung verlangt, - der Verbraucher keine Anpassungen vor der Lieferung verlangt,
- für folgende Punkte folgende Anpassungen/Reparaturen vor der - für folgende Punkte folgende Anpassungen/Reparaturen vor der
Lieferung erfolgen: Lieferung erfolgen:
Ort und Datum der Unterzeichnung: Ort und Datum der Unterzeichnung:
Unterschrift des Käufers Unterschrift des Käufers
Unterschrift des Verkäufers Unterschrift des Verkäufers
Gesehen, um Unserem Erlass vom 5. April 2019 über Kaufverträge für Gesehen, um Unserem Erlass vom 5. April 2019 über Kaufverträge für
Kraftfahrzeuge beigefügt zu werden. Kraftfahrzeuge beigefügt zu werden.
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Wirtschaft und der Verbraucher Der Minister der Wirtschaft und der Verbraucher
K. PEETERS K. PEETERS
Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB
D. DUCARME D. DUCARME
(1) Unzutreffendes streichen und/oder ausfüllen. (1) Unzutreffendes streichen und/oder ausfüllen.
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