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Vue multilingue de Arrêté Royal du 04/05/2007
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Arrêté royal pris en exécution de l'article 11bis du livre III, titre VIII, chapitre II, section 2, du Code civil. - Traduction allemande Koninklijk besluit genomen in uitvoering van artikel 11bis van boek III, titel VIII, hoofdstuk II, afdeling 2, van het Burgerlijk Wetboek. - Duitse vertaling
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4 MAI 2007. - Arrêté royal pris en exécution de l'article 11bis du 4 MEI 2007. - Koninklijk besluit genomen in uitvoering van artikel
livre III, titre VIII, chapitre II, section 2, du Code civil. - 11bis van boek III, titel VIII, hoofdstuk II, afdeling 2, van het
Traduction allemande Burgerlijk Wetboek. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 4 mai 2007 pris en exécution de l'article 11bis du besluit van 4 mei 2007 genomen in uitvoering van artikel 11bis van
livre III, titre VIII, chapitre II, section 2, du Code civil, et de boek III, titel VIII, hoofdstuk II, afdeling 2, van het Burgerlijk
son annexe concernant les baux à loyer relatifs aux logements situés Wetboek, en van zijn bijlage betreffende de huurovereenkomsten voor
en Région wallonne (Moniteur belge du 21 mai 2007; erratum Moniteur woningen gelegen in het Waalse Gewest (Belgisch Staatsblad van 21 mei
belge du 31 mai 2007). 2007; erratum Belgisch Staatsblad van 31 mei 2007).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en vertaling bij de Adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in
exécution de l'article 76 de la loi du 31 décembre 1983 de réformes uitvoering van artikel 76 van de wet van 31 december 1983 tot
institutionnelles pour la Communauté germanophone, remplacé par hervorming der instellingen voor de Duitstalige Gemeenschap, vervangen
l'article 16 de la loi du 18 juillet 1990 et modifié par l'article 6 bij artikel 16 van de wet van 18 juli 1990 en gewijzigd bij artikel 6
de la loi du 21 avril 2007. van de wet van 21 april 2007.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
4. MAI 2007 - Königlicher Erlass in Ausführung von Artikel 11bis von 4. MAI 2007 - Königlicher Erlass in Ausführung von Artikel 11bis von
Buch III Titel VIII Kapitel II Abschnitt 2 des Zivilgesetzbuches Buch III Titel VIII Kapitel II Abschnitt 2 des Zivilgesetzbuches
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Zivilgesetzbuches, insbesondere des Artikels 11bis von Aufgrund des Zivilgesetzbuches, insbesondere des Artikels 11bis von
Buch III Titel VIII Kapitel II Abschnitt 2, abgeändert durch das Buch III Titel VIII Kapitel II Abschnitt 2, abgeändert durch das
Gesetz vom 25. April 2007; Gesetz vom 25. April 2007;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 19. April 2007; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 19. April 2007;
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch den Umstand, dass kraft Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch den Umstand, dass kraft
der neuen Gesetzesbestimmungen in Sachen Mietverträge, die sich auf der neuen Gesetzesbestimmungen in Sachen Mietverträge, die sich auf
den Hauptwohnort des Mieters beziehen, dem zwischen den Parteien den Hauptwohnort des Mieters beziehen, dem zwischen den Parteien
abgeschlossenen Mietvertrag obligatorisch eine erläuternde Anlage abgeschlossenen Mietvertrag obligatorisch eine erläuternde Anlage
beigefügt werden muss, sodass die Verordnungsmassnahmen bezüglich beigefügt werden muss, sodass die Verordnungsmassnahmen bezüglich
besagter Anlagen unbedingt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten besagter Anlagen unbedingt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten
vorerwähnter Gesetzesbestimmungen zu treffen sind, damit die vorerwähnter Gesetzesbestimmungen zu treffen sind, damit die
Vertragsparteien nicht in eine Lage versetzt werden, in der die Vertragsparteien nicht in eine Lage versetzt werden, in der die
vertraglichen Beziehungen zwischen ihnen Unregelmässigkeiten vertraglichen Beziehungen zwischen ihnen Unregelmässigkeiten
aufweisen; aufweisen;
Aufgrund des Gutachtens 42.883/2 des Staatsrates vom 26. April 2007, Aufgrund des Gutachtens 42.883/2 des Staatsrates vom 26. April 2007,
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten
Gesetze über den Staatsrat; Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Die in Artikel 11bis § 2 von Buch III Titel VIII Kapitel Artikel 1 - Die in Artikel 11bis § 2 von Buch III Titel VIII Kapitel
II Abschnitt 2 des Zivilgesetzbuches, abgeändert durch das Gesetz vom II Abschnitt 2 des Zivilgesetzbuches, abgeändert durch das Gesetz vom
25. April 2007, erwähnten Anlagen werden gemäss den vorliegendem 25. April 2007, erwähnten Anlagen werden gemäss den vorliegendem
Erlass beigefügten Mustern erstellt. Erlass beigefügten Mustern erstellt.
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 3 - Unser Minister der Justiz ist mit der Ausführung des Art. 3 - Unser Minister der Justiz ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 4. Mai 2007 Gegeben zu Brüssel, den 4. Mai 2007
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin der Justiz Die Ministerin der Justiz
Frau L. ONKELINX Frau L. ONKELINX
ANLAGE ZUM KONIGLICHEN ERLASS VOM 4. MAI 2007 IN AUSFUHRUNG VON ANLAGE ZUM KONIGLICHEN ERLASS VOM 4. MAI 2007 IN AUSFUHRUNG VON
ARTIKEL 11BIS VON BUCH III TITEL VIII KAPITEL II ABSCHNITT 2 DES ZIVIL ARTIKEL 11BIS VON BUCH III TITEL VIII KAPITEL II ABSCHNITT 2 DES ZIVIL
GESETZBUCHES GESETZBUCHES
MIETVERTRAGE MIT BEZUG AUF DIE IN DER FLAMISCHEN REGION GELEGEN MIETVERTRAGE MIT BEZUG AUF DIE IN DER FLAMISCHEN REGION GELEGEN
WOHNUNGEN WOHNUNGEN
( ... ) ( ... )
ANLAGE ZUM KONIGLICHEN ERLASS VOM 4. MAI 2007 IN AUSFUHRUNG ANLAGE ZUM KONIGLICHEN ERLASS VOM 4. MAI 2007 IN AUSFUHRUNG
VON ARTIKEL 11BIS VON BUCH III TITEL VIII KAPITEL II ABSCHNITTTT 2 DES VON ARTIKEL 11BIS VON BUCH III TITEL VIII KAPITEL II ABSCHNITTTT 2 DES
ZIVILGESETZBUCHES ZIVILGESETZBUCHES
MIETVERTRAGE MIT BEZUG AUF DIE IN DER WALLONISCHEN REGION GELEGEN MIETVERTRAGE MIT BEZUG AUF DIE IN DER WALLONISCHEN REGION GELEGEN
WOHNUNGEN WOHNUNGEN
Rechtsvorschriften der Wallonischen Region mit Bezug auf die Rechtsvorschriften der Wallonischen Region mit Bezug auf die
Mietverträge Mietverträge
Gemäss dem Wallonischen Wohngesetzbuch muss jede Wohnung Gemäss dem Wallonischen Wohngesetzbuch muss jede Wohnung
Mindestkriterien für gesundheitliche Zuträglichkeit genügen. Mindestkriterien für gesundheitliche Zuträglichkeit genügen.
Diese Kriterien betreffen: Diese Kriterien betreffen:
1. die Standsicherheit; 1. die Standsicherheit;
2. die Dichtigkeit; 2. die Dichtigkeit;
3. die Gas- und Stromanlagen; 3. die Gas- und Stromanlagen;
4. die Lüftung; 4. die Lüftung;
5. die Tageslichtbeleuchtung; 5. die Tageslichtbeleuchtung;
6. die Sanitärausrüstung und Heizanlage; 6. die Sanitärausrüstung und Heizanlage;
7. die Struktur und Grösse der Wohnung, insbesondere im Verhältnis zur 7. die Struktur und Grösse der Wohnung, insbesondere im Verhältnis zur
Zusammensetzung des bewohnenden Haushalts; Zusammensetzung des bewohnenden Haushalts;
8. den Verkehr auf Fussböden und Treppen. 8. den Verkehr auf Fussböden und Treppen.
Ausserdem muss jede Einzelwohnung oder Gemeinschaftswohnung mit Ausserdem muss jede Einzelwohnung oder Gemeinschaftswohnung mit
mindestens einem Brandmelder in einwandfreiem Betriebszustand mindestens einem Brandmelder in einwandfreiem Betriebszustand
ausgestattet sein. ausgestattet sein.
Für weitere Erklärungen und Einzelheiten in Zusammenhang mit diesen Für weitere Erklärungen und Einzelheiten in Zusammenhang mit diesen
Bestimmungen wende man sich an die Behörden der Wallonischen Region. Bestimmungen wende man sich an die Behörden der Wallonischen Region.
Föderale Rechtsvorschriften mit Bezug auf die Mietverträge Föderale Rechtsvorschriften mit Bezug auf die Mietverträge
In vorliegendem Kapitel wird eine Anzahl wesentlicher Aspekte der In vorliegendem Kapitel wird eine Anzahl wesentlicher Aspekte der
föderalen Rechtsvorschriften mit Bezug auf die Mietverträge erläutert. föderalen Rechtsvorschriften mit Bezug auf die Mietverträge erläutert.
Für weitere Erklärungen in Zusammenhang mit diesen Bestimmungen sei Für weitere Erklärungen in Zusammenhang mit diesen Bestimmungen sei
auf die Broschüren "La loi sur les loyers" und "De Huurwet" verwiesen, auf die Broschüren "La loi sur les loyers" und "De Huurwet" verwiesen,
die vom Föderalen Öffentlichen Dienst Justiz herausgegeben worden sind die vom Föderalen Öffentlichen Dienst Justiz herausgegeben worden sind
und auf der Website dieses FÖD zur Verfügung stehen. und auf der Website dieses FÖD zur Verfügung stehen.
1) Vorbemerkung: Unterschied zwischen einer zwingenden Regel und einer 1) Vorbemerkung: Unterschied zwischen einer zwingenden Regel und einer
ergänzenden Regel ergänzenden Regel
Eine zwingende Regel ist eine Regel, von der im Vertrag nicht Eine zwingende Regel ist eine Regel, von der im Vertrag nicht
abgewichen werden darf, selbst nicht wenn Mieter und Vermieter sich abgewichen werden darf, selbst nicht wenn Mieter und Vermieter sich
einig sind. Die Bestimmungen des Gesetzes über die Mietverträge sind einig sind. Die Bestimmungen des Gesetzes über die Mietverträge sind
im Prinzip zwingend, es sei denn, sie selber besagen, dass sie es im Prinzip zwingend, es sei denn, sie selber besagen, dass sie es
nicht sind. nicht sind.
Eine ergänzende Regel ist eine Regel, von der im Vertrag abgewichen Eine ergänzende Regel ist eine Regel, von der im Vertrag abgewichen
werden darf. werden darf.
2) Obligatorischer schriftlicher Mietvertrag 2) Obligatorischer schriftlicher Mietvertrag
Ein Mietvertrag mit Bezug auf den Hauptwohnort des Mieters muss immer Ein Mietvertrag mit Bezug auf den Hauptwohnort des Mieters muss immer
schriftlich aufgestellt werden und die Identität aller schriftlich aufgestellt werden und die Identität aller
Vertragsparteien, das Datum des Vertragsbeginns, die Beschreibung Vertragsparteien, das Datum des Vertragsbeginns, die Beschreibung
aller Räume und Teile des Gebäudes, auf die sich der Vertrag bezieht, aller Räume und Teile des Gebäudes, auf die sich der Vertrag bezieht,
sowie den Mietbetrag enthalten. Der Vertrag muss von den sowie den Mietbetrag enthalten. Der Vertrag muss von den
Vertragsparteien unterzeichnet und in so vielen Exemplaren aufgestellt Vertragsparteien unterzeichnet und in so vielen Exemplaren aufgestellt
werden, wie es Vertragsparteien mit unterschiedlichen Interessen gibt werden, wie es Vertragsparteien mit unterschiedlichen Interessen gibt
(zuzüglich eines weiteren Exemplars für das Registrierungsamt (s. (zuzüglich eines weiteren Exemplars für das Registrierungsamt (s.
Punkt 3)). Ausserdem muss in jedem Original des Vertrags die Anzahl Punkt 3)). Ausserdem muss in jedem Original des Vertrags die Anzahl
der Originale angegeben werden. der Originale angegeben werden.
3) Registrierung des Mietvertrags 3) Registrierung des Mietvertrags
Die Registrierung des schriftlichen Mietvertrags ist eine Die Registrierung des schriftlichen Mietvertrags ist eine
obligatorische Formalität, die dem Vermieter obliegt. Diese Formalität obligatorische Formalität, die dem Vermieter obliegt. Diese Formalität
schliesst ein, dass der Vertrag - sowie die Beschreibung des schliesst ein, dass der Vertrag - sowie die Beschreibung des
Mietobjekts - dem Registrierungsamt des Ortes, wo das Objekt gelegen Mietobjekts - dem Registrierungsamt des Ortes, wo das Objekt gelegen
ist, in drei Exemplaren (wenn es nur zwei Parteien gibt) übermittelt ist, in drei Exemplaren (wenn es nur zwei Parteien gibt) übermittelt
werden muss. Die Adressen dieser Registrierungsämter finden Sie im werden muss. Die Adressen dieser Registrierungsämter finden Sie im
Telefonbuch unter der Rubrik "Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen - Telefonbuch unter der Rubrik "Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen -
Registrierung". Registrierung".
Die Registrierung der Verträge über die Vermietung, Untervermietung Die Registrierung der Verträge über die Vermietung, Untervermietung
oder Abtretung eines Mietvertrags über unbewegliche Güter oder Teile oder Abtretung eines Mietvertrags über unbewegliche Güter oder Teile
von unbeweglichen Gütern, die einer Familie oder Einzelperson von unbeweglichen Gütern, die einer Familie oder Einzelperson
ausschliesslich als Wohnung dienen, ist unentgeltlich und muss binnen ausschliesslich als Wohnung dienen, ist unentgeltlich und muss binnen
zwei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen. Ist der Mietvertrag zwei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen. Ist der Mietvertrag
nicht binnen dieser Frist registriert worden, kann dem Vermieter eine nicht binnen dieser Frist registriert worden, kann dem Vermieter eine
Geldbusse auferlegt werden; wenn es sich um einen Geldbusse auferlegt werden; wenn es sich um einen
Neunjahresmietvertrag handelt, ist ab dem 1. Juli 2007 ausserdem die Neunjahresmietvertrag handelt, ist ab dem 1. Juli 2007 ausserdem die
Regel anwendbar, nach der der Mieter diesen Vertrag kündigen darf, Regel anwendbar, nach der der Mieter diesen Vertrag kündigen darf,
ohne die Kündigungsfrist beachten und eine Entschädigung zahlen zu ohne die Kündigungsfrist beachten und eine Entschädigung zahlen zu
müssen. müssen.
4) Dauer und Kündigung des Mietvertrags 4) Dauer und Kündigung des Mietvertrags
a. Allgemeine Bemerkung über den Beginn der Kündigungsfristen a. Allgemeine Bemerkung über den Beginn der Kündigungsfristen
In allen Fällen, in denen die Kündigung jederzeit eingereicht werden In allen Fällen, in denen die Kündigung jederzeit eingereicht werden
kann, beginnt die Kündigungsfrist am ersten Tag des Monats nach dem kann, beginnt die Kündigungsfrist am ersten Tag des Monats nach dem
Monat, in dem die Kündigung eingereicht worden ist. Monat, in dem die Kündigung eingereicht worden ist.
b. Neunjahresmietvertrag b. Neunjahresmietvertrag
i. Allgemeines i. Allgemeines
Jeder Mietvertrag dauert normalerweise neun Jahre. Dies wird Jeder Mietvertrag dauert normalerweise neun Jahre. Dies wird
insbesondere automatisch der Fall sein für: insbesondere automatisch der Fall sein für:
- mündlich vereinbarte Mietverträge; - mündlich vereinbarte Mietverträge;
- schriftliche Mietverträge ohne Angabe über die Dauer; - schriftliche Mietverträge ohne Angabe über die Dauer;
- befristete schriftliche Mietverträge mit einer Dauer zwischen 3 und - befristete schriftliche Mietverträge mit einer Dauer zwischen 3 und
9 Jahren. 9 Jahren.
Gegen Ende dieser Neunjahresperiode können der Mieter und der Gegen Ende dieser Neunjahresperiode können der Mieter und der
Vermieter beide den Vertrag aufkündigen, ohne einen Grund angeben zu Vermieter beide den Vertrag aufkündigen, ohne einen Grund angeben zu
müssen und ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein, müssen und ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein,
vorausgesetzt, sie notifizieren mindestens 6 Monate vor dem vorausgesetzt, sie notifizieren mindestens 6 Monate vor dem
Fälligkeitstermin ihre Kündigung. Fälligkeitstermin ihre Kündigung.
Wenn bei Ablauf der Neunjahresperiode keine der beiden Parteien den Wenn bei Ablauf der Neunjahresperiode keine der beiden Parteien den
Mietvertrag aufkündigt, wird dieser zu gleichbleibenden Bedingungen Mietvertrag aufkündigt, wird dieser zu gleichbleibenden Bedingungen
jeweils um eine Dreijahresperiode verlängert. Jede der Parteien hat jeweils um eine Dreijahresperiode verlängert. Jede der Parteien hat
dann alle drei Jahre die Möglichkeit, den verlängerten Mietvertrag zu dann alle drei Jahre die Möglichkeit, den verlängerten Mietvertrag zu
kündigen, ohne einen Grund angeben zu müssen und ohne zur Zahlung kündigen, ohne einen Grund angeben zu müssen und ohne zur Zahlung
einer Entschädigung verpflichtet zu sein. einer Entschädigung verpflichtet zu sein.
ii. Kündigungsmöglichkeiten während der Neunjahresperiode ii. Kündigungsmöglichkeiten während der Neunjahresperiode
1. Kündigung durch den Vermieter 1. Kündigung durch den Vermieter
Im Laufe der Neunjahresperiode hat der Vermieter in drei Fällen die Im Laufe der Neunjahresperiode hat der Vermieter in drei Fällen die
Möglichkeit, den Mietvertrag unter bestimmten Bedingungen zu kündigen. Möglichkeit, den Mietvertrag unter bestimmten Bedingungen zu kündigen.
Diese Regeln sind nicht zwingend, sodass das Recht des Vermieters, den Diese Regeln sind nicht zwingend, sodass das Recht des Vermieters, den
Vertrag in diesen drei Fällen zu kündigen, durch den Mietvertrag Vertrag in diesen drei Fällen zu kündigen, durch den Mietvertrag
ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann. ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann.
1) Der Vermieter kann den Vertrag zu jeder Zeit kündigen, um das Gut 1) Der Vermieter kann den Vertrag zu jeder Zeit kündigen, um das Gut
persönlich zu beziehen, und zwar durch Notifizierung einer persönlich zu beziehen, und zwar durch Notifizierung einer
Kündigungsfrist von 6 Monaten. Um gültig zu sein, muss das Kündigungsfrist von 6 Monaten. Um gültig zu sein, muss das
Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund und die Identität der Person Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund und die Identität der Person
enthalten, die das Mietobjekt persönlich und tatsächlich beziehen enthalten, die das Mietobjekt persönlich und tatsächlich beziehen
wird. wird.
Die Person, die das Gut bezieht, kann der Vermieter selber oder sein Die Person, die das Gut bezieht, kann der Vermieter selber oder sein
Ehepartner sein; es können aber auch seine Kinder, Enkelkinder oder Ehepartner sein; es können aber auch seine Kinder, Enkelkinder oder
Adoptivkinder und die Kinder seines Ehepartners, seine Verwandten in Adoptivkinder und die Kinder seines Ehepartners, seine Verwandten in
aufsteigender Linie (Vater, Mutter, Grosseltern) und die seines aufsteigender Linie (Vater, Mutter, Grosseltern) und die seines
Ehepartners, seine Brüder, Schwestern, Onkel, Tanten, Neffen und Ehepartners, seine Brüder, Schwestern, Onkel, Tanten, Neffen und
Nichten und die seines Ehepartners sein. Nichten und die seines Ehepartners sein.
2) Bei Ablauf jeder Dreijahresperiode kann der Vermieter durch 2) Bei Ablauf jeder Dreijahresperiode kann der Vermieter durch
Notifizierung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten den Mietvertrag im Notifizierung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten den Mietvertrag im
Hinblick auf die Ausführung bestimmter Arbeiten kündigen. Das Hinblick auf die Ausführung bestimmter Arbeiten kündigen. Das
Kündigungsschreiben muss den Kündigungsgrund enthalten und eine Anzahl Kündigungsschreiben muss den Kündigungsgrund enthalten und eine Anzahl
strikter Bedingungen erfüllen (s. Broschüren "La loi sur les loyers" strikter Bedingungen erfüllen (s. Broschüren "La loi sur les loyers"
und "De Huurwet", die vom Föderalen Öffentlichen Dienst Justiz und "De Huurwet", die vom Föderalen Öffentlichen Dienst Justiz
herausgegeben worden sind und auf dessen Website zur Verfügung herausgegeben worden sind und auf dessen Website zur Verfügung
stehen). stehen).
3) Bei Ablauf der ersten oder der zweiten Dreijahresperiode kann der 3) Bei Ablauf der ersten oder der zweiten Dreijahresperiode kann der
Vermieter den Mietvertrag ohne Angabe eines Grundes beenden, und zwar Vermieter den Mietvertrag ohne Angabe eines Grundes beenden, und zwar
durch Notifizierung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten und Zahlung durch Notifizierung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten und Zahlung
einer dem Mietbetrag für 9 beziehungsweise 6 Monate (je nachdem, ob einer dem Mietbetrag für 9 beziehungsweise 6 Monate (je nachdem, ob
die Kündigung bei Ablauf der ersten oder der zweiten Dreijahresperiode die Kündigung bei Ablauf der ersten oder der zweiten Dreijahresperiode
notifiziert wurde) entsprechenden Entschädigung zugunsten des Mieters. notifiziert wurde) entsprechenden Entschädigung zugunsten des Mieters.
2. Kündigung durch den Mieter 2. Kündigung durch den Mieter
Der Mieter kann zu jeder Zeit ausziehen, vorausgesetzt, er notifiziert Der Mieter kann zu jeder Zeit ausziehen, vorausgesetzt, er notifiziert
dem Vermieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Er ist unter dem Vermieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Er ist unter
keinen Umständen verpflichtet, seine Kündigung zu begründen. In den keinen Umständen verpflichtet, seine Kündigung zu begründen. In den
drei ersten Jahren des Mietvertrags muss er dem Vermieter jedoch eine drei ersten Jahren des Mietvertrags muss er dem Vermieter jedoch eine
Entschädigung zahlen, die dem Mietbetrag für drei, zwei oder einen Entschädigung zahlen, die dem Mietbetrag für drei, zwei oder einen
Monat entspricht, je nachdem, ob er im ersten, im zweiten oder im Monat entspricht, je nachdem, ob er im ersten, im zweiten oder im
dritten Jahr auszieht. dritten Jahr auszieht.
In diesem Zusammenhang ist auch auf die besondere Möglichkeit der In diesem Zusammenhang ist auch auf die besondere Möglichkeit der
Vertragsaufkündigung in den Fällen, wo der Mietvertrag nicht Vertragsaufkündigung in den Fällen, wo der Mietvertrag nicht
registriert worden ist (siehe Punkt 3), hinzuweisen. registriert worden ist (siehe Punkt 3), hinzuweisen.
Wenn der Vermieter den Mietvertrag vorzeitig durch Notifizierung einer Wenn der Vermieter den Mietvertrag vorzeitig durch Notifizierung einer
Kündigungsfrist von 6 Monaten mit der Begründung beendet, dass er das Kündigungsfrist von 6 Monaten mit der Begründung beendet, dass er das
Gut persönlich beziehen möchte, dass er Arbeiten daran ausführen Gut persönlich beziehen möchte, dass er Arbeiten daran ausführen
möchte oder einfach ganz ohne Begründung (s. Punkt 4 Buchstabe b möchte oder einfach ganz ohne Begründung (s. Punkt 4 Buchstabe b
Ziffer ii Nummer 1), kann der Mieter eine Gegenkündigung mit Ziffer ii Nummer 1), kann der Mieter eine Gegenkündigung mit
einmonatiger Kündigungsfrist einreichen, ohne zur Zahlung einer einmonatiger Kündigungsfrist einreichen, ohne zur Zahlung einer
Entschädigung verpflichtet zu sein, auch dann nicht, wenn die Entschädigung verpflichtet zu sein, auch dann nicht, wenn die
Kündigung im Laufe der drei ersten Jahre seines Vertrags erfolgt. Kündigung im Laufe der drei ersten Jahre seines Vertrags erfolgt.
c. Kurzzeitmietvertrag c. Kurzzeitmietvertrag
Das Gesetz über die Mietverträge sieht vor, dass die Parteien einen Das Gesetz über die Mietverträge sieht vor, dass die Parteien einen
Mietvertrag oder zwei verschiedene aufeinander folgende Mietverträge Mietvertrag oder zwei verschiedene aufeinander folgende Mietverträge
für eine Gesamtdauer von nicht mehr als drei Jahren abschliessen für eine Gesamtdauer von nicht mehr als drei Jahren abschliessen
können. können.
Wenn 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Dauer keine Kündigung Wenn 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Dauer keine Kündigung
notifiziert worden ist oder wenn der Mieter das Gut bei Ablauf der notifiziert worden ist oder wenn der Mieter das Gut bei Ablauf der
vereinbarten Dauer ohne Einspruch des Vermieters weiter bewohnt hat, vereinbarten Dauer ohne Einspruch des Vermieters weiter bewohnt hat,
wird der ursprüngliche Vertrag unter gleichbleibenden Bedingungen wird der ursprüngliche Vertrag unter gleichbleibenden Bedingungen
verlängert, wobei aber davon ausgegangen wird, dass er für eine verlängert, wobei aber davon ausgegangen wird, dass er für eine
Periode von neun Jahren ab Vertragsbeginn abgeschlossen worden ist. Periode von neun Jahren ab Vertragsbeginn abgeschlossen worden ist.
d. Langzeitmietvertrag d. Langzeitmietvertrag
Es ist möglich, einen Mietvertrag für eine bestimmte Zeit von mehr als Es ist möglich, einen Mietvertrag für eine bestimmte Zeit von mehr als
9 Jahren abzuschliessen. Für einen solchen Vertrag gelten die gleichen 9 Jahren abzuschliessen. Für einen solchen Vertrag gelten die gleichen
Bestimmungen wie für Neunjahresverträge (s. Punkt 4 Buchstabe b). Bestimmungen wie für Neunjahresverträge (s. Punkt 4 Buchstabe b).
e. Mietvertrag auf Lebenszeit e. Mietvertrag auf Lebenszeit
Es ist ebenfalls möglich, einen Mietvertrag auf Lebenszeit des Mieters Es ist ebenfalls möglich, einen Mietvertrag auf Lebenszeit des Mieters
abzuschliessen, vorausgesetzt, dies geschieht schriftlich. abzuschliessen, vorausgesetzt, dies geschieht schriftlich.
Der Vermieter kann einen solchen Mietvertrag auf Lebenszeit nicht Der Vermieter kann einen solchen Mietvertrag auf Lebenszeit nicht
vorzeitig kündigen, es sei denn, die Vertragsbestimmungen selbst vorzeitig kündigen, es sei denn, die Vertragsbestimmungen selbst
besagen Gegenteiliges. Der Mieter kann den Mietvertrag aber jederzeit besagen Gegenteiliges. Der Mieter kann den Mietvertrag aber jederzeit
mittels einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. mittels einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
5) Revision des Mietpreises 5) Revision des Mietpreises
Das Gesetz über die Mietverträge erlaubt unter gewissen Bedingungen Das Gesetz über die Mietverträge erlaubt unter gewissen Bedingungen
eine Revision des Mietpreises, sei es eine Erhöhung oder eine eine Revision des Mietpreises, sei es eine Erhöhung oder eine
Herabsetzung. Eine solche Revision kann nur am Ende einer Herabsetzung. Eine solche Revision kann nur am Ende einer
Dreijahresperiode erfolgen. Sie kann sowohl vom Vermieter als auch von Dreijahresperiode erfolgen. Sie kann sowohl vom Vermieter als auch von
der anderen Vertragspartei beantragt werden, aber nur im Laufe einer der anderen Vertragspartei beantragt werden, aber nur im Laufe einer
bestimmten Periode, nämlich zwischen dem 9. und dem 6. Monat vor bestimmten Periode, nämlich zwischen dem 9. und dem 6. Monat vor
Ablauf der Dreijahresperiode. Ablauf der Dreijahresperiode.
Nach entsprechender Beantragung gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten: Nach entsprechender Beantragung gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten:
1) Entweder einigen sich die Vertragsparteien auf das Prinzip der 1) Entweder einigen sich die Vertragsparteien auf das Prinzip der
Revision des Vertrags und des Mietpreises Revision des Vertrags und des Mietpreises
2) oder aber die Parteien kommen nicht zu einer Einigung; in diesem 2) oder aber die Parteien kommen nicht zu einer Einigung; in diesem
Fall kann die antragstellende Partei sich an den Friedensrichter Fall kann die antragstellende Partei sich an den Friedensrichter
wenden, allerdings nur zwischen dem 6. und dem 3. Monat vor Ablauf der wenden, allerdings nur zwischen dem 6. und dem 3. Monat vor Ablauf der
laufenden Dreijahresperiode. laufenden Dreijahresperiode.
6) Indexierung des Mietpreises 6) Indexierung des Mietpreises
Eine Indexierung des Mietpreises ist bei schriftlichen Mietverträgen Eine Indexierung des Mietpreises ist bei schriftlichen Mietverträgen
immer erlaubt, es sei denn, der Vertrag schliesst diese Möglichkeit immer erlaubt, es sei denn, der Vertrag schliesst diese Möglichkeit
aus. aus.
Die Indexierung erfolgt nicht automatisch: Der Vermieter muss sie beim Die Indexierung erfolgt nicht automatisch: Der Vermieter muss sie beim
Mieter schriftlich beantragen. Dieser Antrag gilt nicht rückwirkend, Mieter schriftlich beantragen. Dieser Antrag gilt nicht rückwirkend,
ausser für die drei Monate vor dem Monat der Beantragung. ausser für die drei Monate vor dem Monat der Beantragung.
Die Berechnung der Indexierung erfolgt anhand einer durch das Gesetz Die Berechnung der Indexierung erfolgt anhand einer durch das Gesetz
festgelegten Formel. Eine detaillierte Erklärung zu diesem festgelegten Formel. Eine detaillierte Erklärung zu diesem
Berechnungsmodus gibt es in den Broschüren "La loi sur les loyers" und Berechnungsmodus gibt es in den Broschüren "La loi sur les loyers" und
"De Huurwet", die vom Föderalen Öffentlichen Dienst Justiz "De Huurwet", die vom Föderalen Öffentlichen Dienst Justiz
herausgegeben worden sind und auf dessen Website zur Verfügung stehen. herausgegeben worden sind und auf dessen Website zur Verfügung stehen.
Die Indexwerte sind beim Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft Die Indexwerte sind beim Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft
erhältlich und auf dessen Website einsehbar. erhältlich und auf dessen Website einsehbar.
7) Kosten und Lasten 7) Kosten und Lasten
In der Regel ist im Gesetz über die Mietverträge nicht angegeben, In der Regel ist im Gesetz über die Mietverträge nicht angegeben,
welche der Vertragsparteien (der Mieter oder der Vermieter) bestimmte welche der Vertragsparteien (der Mieter oder der Vermieter) bestimmte
Lasten übernehmen muss. Nur der Immobiliensteuervorabzug ist Lasten übernehmen muss. Nur der Immobiliensteuervorabzug ist
obligatorisch vom Vermieter zu zahlen. obligatorisch vom Vermieter zu zahlen.
Andere Kosten und Lasten sind immer vom Mietpreis zu trennen und in Andere Kosten und Lasten sind immer vom Mietpreis zu trennen und in
einer separaten Rechnung anzuführen. einer separaten Rechnung anzuführen.
Wenn die Kosten und Lasten pauschal festgelegt worden sind (z. B. in Wenn die Kosten und Lasten pauschal festgelegt worden sind (z. B. in
Form eines festen Betrags von 75 EUR monatlich), dürfen die Form eines festen Betrags von 75 EUR monatlich), dürfen die
Vertragsparteien den Pauschalbetrag nicht einseitig anpassen, indem Vertragsparteien den Pauschalbetrag nicht einseitig anpassen, indem
sie davon ausgehen, dass die tatsächlichen Kosten und Lasten höher sie davon ausgehen, dass die tatsächlichen Kosten und Lasten höher
oder niedriger sind als der festgelegte Pauschalbetrag. Allerdings oder niedriger sind als der festgelegte Pauschalbetrag. Allerdings
können Mieter und Vermieter jederzeit beim Friedensrichter eine können Mieter und Vermieter jederzeit beim Friedensrichter eine
Revision der pauschalen Kosten und Lasten oder deren Umwandlung in Revision der pauschalen Kosten und Lasten oder deren Umwandlung in
tatsächliche Kosten und Lasten beantragen. tatsächliche Kosten und Lasten beantragen.
Wenn die Kosten und Lasten nicht pauschal festgelegt worden sind, Wenn die Kosten und Lasten nicht pauschal festgelegt worden sind,
sieht das Gesetz vor, dass sie den tatsächlichen Ausgaben entsprechen sieht das Gesetz vor, dass sie den tatsächlichen Ausgaben entsprechen
müssen. Der Mieter hat das Recht, vom Vermieter die Belege zu den ihm müssen. Der Mieter hat das Recht, vom Vermieter die Belege zu den ihm
ausgestellten Rechnungen zu verlangen. ausgestellten Rechnungen zu verlangen.
8) Bestimmungen über die dem Mieter obliegenden Reparaturen 8) Bestimmungen über die dem Mieter obliegenden Reparaturen
Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt so zu unterhalten, dass Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt so zu unterhalten, dass
es sich in einem Zustand befindet, der dem Nutzungszweck, zu dem es es sich in einem Zustand befindet, der dem Nutzungszweck, zu dem es
vermietet worden ist, entspricht. In einer zwingenden Bestimmung vermietet worden ist, entspricht. In einer zwingenden Bestimmung
besagt das Gesetz ausserdem, dass alle ausser die dem Mieter besagt das Gesetz ausserdem, dass alle ausser die dem Mieter
obliegenden Reparaturen zu Lasten des Vermieters gehen. obliegenden Reparaturen zu Lasten des Vermieters gehen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter gegebenenfalls über Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter gegebenenfalls über
Beschädigungen des Mietobjekts und über notwendige Reparaturen in Beschädigungen des Mietobjekts und über notwendige Reparaturen in
Kenntnis zu setzen. Der Mieter muss sich ebenfalls um die ihm Kenntnis zu setzen. Der Mieter muss sich ebenfalls um die ihm
obliegenden Reparaturen kümmern. "Die dem Mieter obliegenden obliegenden Reparaturen kümmern. "Die dem Mieter obliegenden
Reparaturen" sind die Reparaturen, die durch den Ortsgebrauch als Reparaturen" sind die Reparaturen, die durch den Ortsgebrauch als
solche bezeichnet werden, sowie die in Artikel 1754 des solche bezeichnet werden, sowie die in Artikel 1754 des
Zivilgesetzbuches aufgezählten Reparaturen. Im Gesetz werden die Zivilgesetzbuches aufgezählten Reparaturen. Im Gesetz werden die
Verpflichtungen des Mieters allerdings strikt begrenzt: Keine der Verpflichtungen des Mieters allerdings strikt begrenzt: Keine der
Reparaturen, die als zu Lasten des Mieters gelten, geht zu Lasten des Reparaturen, die als zu Lasten des Mieters gelten, geht zu Lasten des
Mieters, wenn sie nur durch Überalterung oder höhere Gewalt bedingt Mieters, wenn sie nur durch Überalterung oder höhere Gewalt bedingt
ist. ist.
9) Übertragung des Mietobjekts 9) Übertragung des Mietobjekts
Wird ein Mietobjekt veräussert, ist der Schutz des Mieters nicht immer Wird ein Mietobjekt veräussert, ist der Schutz des Mieters nicht immer
der gleiche. Der Schutz hängt wesentlich davon ab, ob der Mietvertrag der gleiche. Der Schutz hängt wesentlich davon ab, ob der Mietvertrag
von einem sicher feststehenden Tag vor der Veräusserung datiert ist von einem sicher feststehenden Tag vor der Veräusserung datiert ist
oder nicht. oder nicht.
Ein authentischer Mietvertrag, nämlich ein von einem Notar erstellter Ein authentischer Mietvertrag, nämlich ein von einem Notar erstellter
Mietvertrag, ist immer von einem sicher feststehenden Tag datiert. Ein Mietvertrag, ist immer von einem sicher feststehenden Tag datiert. Ein
privatschriftlicher (d.h. nicht authentischer) Mietvertrag ist vom privatschriftlicher (d.h. nicht authentischer) Mietvertrag ist vom
sicher feststehenden Tag seiner Registrierung datiert (s. Punkt 3) sicher feststehenden Tag seiner Registrierung datiert (s. Punkt 3)
oder vom Todestag eines der Unterzeichner des Mietvertrags oder vom oder vom Todestag eines der Unterzeichner des Mietvertrags oder vom
Tag, an dem das Bestehen des Mietvertrags per Urteil oder durch eine Tag, an dem das Bestehen des Mietvertrags per Urteil oder durch eine
von einem Beamten wie einem Notar oder einem Gerichtsvollzieher von einem Beamten wie einem Notar oder einem Gerichtsvollzieher
erstellte Urkunde festgestellt worden ist. Ein mündlich erstellte Urkunde festgestellt worden ist. Ein mündlich
abgeschlossener Vertrag ist nie von einem sicher feststehenden Datum abgeschlossener Vertrag ist nie von einem sicher feststehenden Datum
datiert. datiert.
Wenn der Mietvertrag von einem sicher feststehenden Datum vor der Wenn der Mietvertrag von einem sicher feststehenden Datum vor der
Veräusserung des Mietobjekts datiert ist, übernimmt der neue Veräusserung des Mietobjekts datiert ist, übernimmt der neue
Eigentümer der Wohnung alle Rechte und Pflichten des alten Vermieters, Eigentümer der Wohnung alle Rechte und Pflichten des alten Vermieters,
selbst wenn im Vertrag für den Fall einer Veräusserung die Möglichkeit selbst wenn im Vertrag für den Fall einer Veräusserung die Möglichkeit
der Mieterausweisung vorgesehen ist. der Mieterausweisung vorgesehen ist.
Wenn der Mietvertrag nicht von einem sicher feststehenden Datum vor Wenn der Mietvertrag nicht von einem sicher feststehenden Datum vor
Veräusserung des Mietobjekts datiert ist, gibt es zwei Möglichkeiten: Veräusserung des Mietobjekts datiert ist, gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Entweder bewohnt der Mieter das Objekt seit weniger als 6 Monaten. 1) Entweder bewohnt der Mieter das Objekt seit weniger als 6 Monaten.
In diesem Fall kann der Erwerber den Mietvertrag beenden, ohne eine In diesem Fall kann der Erwerber den Mietvertrag beenden, ohne eine
Begründung anzugeben und ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen. Begründung anzugeben und ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen.
2) Oder aber der Mieter bewohnt das Objekt seit mindestens 6 Monaten. 2) Oder aber der Mieter bewohnt das Objekt seit mindestens 6 Monaten.
Dann tritt der Erwerber in die Rechte des Hauptvermieters ein, verfügt Dann tritt der Erwerber in die Rechte des Hauptvermieters ein, verfügt
in bestimmten Fällen aber über eine grössere Flexibilität, was die in bestimmten Fällen aber über eine grössere Flexibilität, was die
Kündigungsmöglichkeiten betrifft. Kündigungsmöglichkeiten betrifft.
10) Juristischer Beistand und Gerichtskostenhilfe 10) Juristischer Beistand und Gerichtskostenhilfe
a. Juristischer Beistand a. Juristischer Beistand
i. erster juristischer Beistand i. erster juristischer Beistand
Unter erstem juristischem Beistand ist der juristische Beistand in Unter erstem juristischem Beistand ist der juristische Beistand in
Form von praktischen Auskünften, juristischer Information, eines Form von praktischen Auskünften, juristischer Information, eines
ersten juristischen Gutachtens oder einer Verweisung an eine ersten juristischen Gutachtens oder einer Verweisung an eine
spezialisierte Instanz oder Einrichtung zu verstehen. Der erste spezialisierte Instanz oder Einrichtung zu verstehen. Der erste
juristische Beistand ist allen zugänglich und wird insbesondere von juristische Beistand ist allen zugänglich und wird insbesondere von
Rechtsanwälten im Rahmen der in den Justizhäusern und Justizpalästen Rechtsanwälten im Rahmen der in den Justizhäusern und Justizpalästen
organisierten Bereitschaftsdienste gewährt. Der von den Rechtsanwälten organisierten Bereitschaftsdienste gewährt. Der von den Rechtsanwälten
gewährte erste juristische Beistand ist unentgeltlich für Personen mit gewährte erste juristische Beistand ist unentgeltlich für Personen mit
unzureichenden Einkünften. unzureichenden Einkünften.
ii. weiterführender juristischer Beistand (pro Deo) ii. weiterführender juristischer Beistand (pro Deo)
Unter weiterführendem juristischem Beistand ist der juristische Unter weiterführendem juristischem Beistand ist der juristische
Beistand eines Rechtsanwalts in Form eines ausführlichen Gutachtens Beistand eines Rechtsanwalts in Form eines ausführlichen Gutachtens
oder der juristische Beistand im Rahmen eines Verfahrens oder eines oder der juristische Beistand im Rahmen eines Verfahrens oder eines
Prozesses zu verstehen. Für den weiterführenden juristischen Beistand Prozesses zu verstehen. Für den weiterführenden juristischen Beistand
kommen nur Personen mit unzureichenden Einkünften in Frage. Der kommen nur Personen mit unzureichenden Einkünften in Frage. Der
Betreffende richtet seinen Antrag, in dem er um weiterführenden Betreffende richtet seinen Antrag, in dem er um weiterführenden
juristischen Beistand bittet, an das Büro für juristischen Beistand juristischen Beistand bittet, an das Büro für juristischen Beistand
der Rechtsanwaltskammer. Für weitere Auskünfte in Zusammenhang mit dem der Rechtsanwaltskammer. Für weitere Auskünfte in Zusammenhang mit dem
juristischen Beistand kann man sich an ein Justizhaus oder an das Büro juristischen Beistand kann man sich an ein Justizhaus oder an das Büro
für juristischen Beistand der Rechtsanwaltskammer wenden. für juristischen Beistand der Rechtsanwaltskammer wenden.
b. Gerichtskostenhilfe b. Gerichtskostenhilfe
Während der weiterführende juristische Beistand sich auf die Kosten in Während der weiterführende juristische Beistand sich auf die Kosten in
Zusammenhang mit dem von einem Rechtsanwalt erteilten Beistand Zusammenhang mit dem von einem Rechtsanwalt erteilten Beistand
bezieht, bezieht sich die Gerichtskostenhilfe auf die bezieht, bezieht sich die Gerichtskostenhilfe auf die
"Gerichtskosten". Für Streitsachen, die in den Zuständigkeitsbereich "Gerichtskosten". Für Streitsachen, die in den Zuständigkeitsbereich
des Friedensrichters fallen, zu denen auch die Streitsachen bezüglich des Friedensrichters fallen, zu denen auch die Streitsachen bezüglich
der Vermietung unbeweglicher Güter gehören, wird der Antrag auf der Vermietung unbeweglicher Güter gehören, wird der Antrag auf
Gerichtskostenhilfe beim Friedensrichter eingereicht, der mit der Gerichtskostenhilfe beim Friedensrichter eingereicht, der mit der
Sache befasst wird oder damit schon befasst ist. Sache befasst wird oder damit schon befasst ist.
ANLAGE ZUM KONIGLICHEN ERLASS VOM 4. MAI 2007 IN AUSFUHRUNG VON ANLAGE ZUM KONIGLICHEN ERLASS VOM 4. MAI 2007 IN AUSFUHRUNG VON
ARTIKEL 11BIS VON BUCH III TITEL VIII KAPITEL II ABSCHNITT 2 DES ARTIKEL 11BIS VON BUCH III TITEL VIII KAPITEL II ABSCHNITT 2 DES
ZIVILGESETZBUCHES ZIVILGESETZBUCHES
MIETVERTRAGE MIT BEZUG AUF DIE IN DER REGION BRUSSEL-HAUPTSTADT MIETVERTRAGE MIT BEZUG AUF DIE IN DER REGION BRUSSEL-HAUPTSTADT
GELEGEN WOHNUNGEN GELEGEN WOHNUNGEN
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