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Arrêté royal allouant des subventions pour le déplacement gratuit des personnes handicapées vers les bureaux de vote lors des élections du 9 juin 2024. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot toekenning van de subsidies voor het kosteloze vervoer van de personen met een handicap naar de stembureaus bij de verkiezingen van 9 juni 2024. - Duitse vertaling |
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4 JUIN 2024. - Arrêté royal allouant des subventions pour le | 4 JUNI 2024. - Koninklijk besluit tot toekenning van de subsidies voor |
déplacement gratuit des personnes handicapées vers les bureaux de vote | het kosteloze vervoer van de personen met een handicap naar de |
lors des élections du 9 juin 2024. - Traduction allemande | stembureaus bij de verkiezingen van 9 juni 2024. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 4 juin 2024 allouant des subventions pour le | besluit van 4 juni 2024 tot toekenning van de subsidies voor het |
déplacement gratuit des personnes handicapées vers les bureaux de vote | kosteloze vervoer van de personen met een handicap naar de stembureaus |
lors des élections du 9 juin 2024 (Moniteur belge du 7 juin 2024). | bij de verkiezingen van 9 juni 2024 (Belgisch Staatsblad van 7 juni |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | 2024). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
4. JUNI 2024 - Königlicher Erlass zur Gewährung von Zuschüssen für die | 4. JUNI 2024 - Königlicher Erlass zur Gewährung von Zuschüssen für die |
kostenlose Beförderung von Menschen mit einer Behinderung zu den | kostenlose Beförderung von Menschen mit einer Behinderung zu den |
Wahlbüros bei den Wahlen vom 9. Juni 2024 | Wahlbüros bei den Wahlen vom 9. Juni 2024 |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 22. Mai 2003 zur Organisation des | Aufgrund des Gesetzes vom 22. Mai 2003 zur Organisation des |
Haushaltsplans und der Buchführung des Föderalstaates, insbesondere | Haushaltsplans und der Buchführung des Föderalstaates, insbesondere |
der Artikel 121 bis 124 über die Kontrolle der Gewährung und | der Artikel 121 bis 124 über die Kontrolle der Gewährung und |
Verwendung von Zuschüssen; | Verwendung von Zuschüssen; |
Aufgrund des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 zur Festlegung des | Aufgrund des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 zur Festlegung des |
allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024; | allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024; |
Aufgrund des Artikels 130 Absatz 1 Nr. 3bis des Wahlgesetzbuches, in | Aufgrund des Artikels 130 Absatz 1 Nr. 3bis des Wahlgesetzbuches, in |
dem bestimmt ist, dass die Ausgaben für die Organisation eines | dem bestimmt ist, dass die Ausgaben für die Organisation eines |
angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros für Wähler mit einer | angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros für Wähler mit einer |
Behinderung zu Lasten des Staates gehen; | Behinderung zu Lasten des Staates gehen; |
In der Erwägung, dass die Bezuschussung es ermöglicht, für die Wahlen | In der Erwägung, dass die Bezuschussung es ermöglicht, für die Wahlen |
vom 9. Juni 2024 auf spezialisierte Vereinigungen zurückzugreifen, die | vom 9. Juni 2024 auf spezialisierte Vereinigungen zurückzugreifen, die |
im Bereich des angepassten Transports für Menschen mit einer | im Bereich des angepassten Transports für Menschen mit einer |
Behinderung tätig sind, damit diese ein angemessenes | Behinderung tätig sind, damit diese ein angemessenes |
Beförderungsmittel nutzen können, auf das sie in ihrem täglichen Leben | Beförderungsmittel nutzen können, auf das sie in ihrem täglichen Leben |
gewöhnlich zurückgreifen; | gewöhnlich zurückgreifen; |
Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 29. April 2024; | Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 29. April 2024; |
Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom | Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom |
3. Juni 2024; | 3. Juni 2024; |
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das | Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das |
Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August | Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August |
1996; | 1996; |
In der Erwägung, dass vorliegender Erlass keinen Verordnungscharakter | In der Erwägung, dass vorliegender Erlass keinen Verordnungscharakter |
hat, wie in Artikel 3 § 1 Absatz 1 der koordinierten Gesetze über den | hat, wie in Artikel 3 § 1 Absatz 1 der koordinierten Gesetze über den |
Staatsrat gefordert; | Staatsrat gefordert; |
Auf Vorschlag Unserer Ministerin des Innern, der Institutionellen | Auf Vorschlag Unserer Ministerin des Innern, der Institutionellen |
Reformen und der Demokratischen Erneuerung. | Reformen und der Demokratischen Erneuerung. |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - 1. Ein Zuschuss in Höhe von 61.200 EUR wird der VoG ASTA | Artikel 1 - 1. Ein Zuschuss in Höhe von 61.200 EUR wird der VoG ASTA |
für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den | für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den |
Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der | Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der |
Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt gewährt. | Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt gewährt. |
2. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird MAV Antwerpen für die | 2. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird MAV Antwerpen für die |
Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am | Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am |
9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen | 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen |
Region, Provinz Antwerpen, gewährt. | Region, Provinz Antwerpen, gewährt. |
3. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Antwerpse Rolkar für | 3. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Antwerpse Rolkar für |
die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros | die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros |
am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen | am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen |
Region, Provinz Antwerpen, gewährt. | Region, Provinz Antwerpen, gewährt. |
4. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Rolmobiel für die | 4. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Rolmobiel für die |
Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am | Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am |
9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen | 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen |
Region, Provinz Antwerpen, gewährt. | Region, Provinz Antwerpen, gewährt. |
5. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Handicar Zoersel für | 5. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Handicar Zoersel für |
die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros | die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros |
am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen | am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen |
Region, Provinz Antwerpen, gewährt. | Region, Provinz Antwerpen, gewährt. |
6. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Rolkar Rivierenland | 6. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Rolkar Rivierenland |
für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den | für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den |
Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der | Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der |
Flämischen Region, Provinz Antwerpen, gewährt. | Flämischen Region, Provinz Antwerpen, gewährt. |
7. Ein Zuschuss in Höhe von 7.752 EUR wird MAV West-Vlaanderen | 7. Ein Zuschuss in Höhe von 7.752 EUR wird MAV West-Vlaanderen |
Mobiwest für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu | Mobiwest für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu |
den Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in | den Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in |
der Flämischen Region, Provinz Westflandern, gewährt. | der Flämischen Region, Provinz Westflandern, gewährt. |
8. Ein Zuschuss in Höhe von 9.792 EUR wird der VoG Mobar für die | 8. Ein Zuschuss in Höhe von 9.792 EUR wird der VoG Mobar für die |
Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am | Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am |
9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen | 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen |
Region, Provinz Ostflandern, gewährt. | Region, Provinz Ostflandern, gewährt. |
9. Ein Zuschuss in Höhe von 6.936 EUR wird MAV Vlaams-Brabant für die | 9. Ein Zuschuss in Höhe von 6.936 EUR wird MAV Vlaams-Brabant für die |
Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am | Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am |
9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen | 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen |
Region, Provinz Flämisch-Brabant, gewährt. | Region, Provinz Flämisch-Brabant, gewährt. |
10. Ein Zuschuss in Höhe von 5.304 EUR wird MAV Limburg für die | 10. Ein Zuschuss in Höhe von 5.304 EUR wird MAV Limburg für die |
Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am | Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am |
9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen | 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen |
Region, Provinz Limburg, gewährt. | Region, Provinz Limburg, gewährt. |
Art. 2 - Diese Zuschüsse werden auf die Haushaltsmittel angerechnet, | Art. 2 - Diese Zuschüsse werden auf die Haushaltsmittel angerechnet, |
die in der Zuweisung 51 94 33.00.13 des allgemeinen | die in der Zuweisung 51 94 33.00.13 des allgemeinen |
Ausgabenhaushaltsplans für das Jahr 2024 eingetragen sind. | Ausgabenhaushaltsplans für das Jahr 2024 eingetragen sind. |
Art. 3 - Der Zuschuss wird auf Vorlage der Rechnungen und Belege | Art. 3 - Der Zuschuss wird auf Vorlage der Rechnungen und Belege |
ausgezahlt. | ausgezahlt. |
Art. 4 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 4 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am 7. Juni 2024 in Kraft. | Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am 7. Juni 2024 in Kraft. |
Gegeben zu Brüssel, den 4. Juni 2024 | Gegeben zu Brüssel, den 4. Juni 2024 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der | Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der |
Demokratischen Erneuerung | Demokratischen Erneuerung |
A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |