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Vue multilingue de Arrêté Royal du 04/06/2024
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Arrêté royal allouant des subventions pour le déplacement gratuit des personnes handicapées vers les bureaux de vote lors des élections du 9 juin 2024. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot toekenning van de subsidies voor het kosteloze vervoer van de personen met een handicap naar de stembureaus bij de verkiezingen van 9 juni 2024. - Duitse vertaling
4 JUIN 2024. - Arrêté royal allouant des subventions pour le 4 JUNI 2024. - Koninklijk besluit tot toekenning van de subsidies voor
déplacement gratuit des personnes handicapées vers les bureaux de vote het kosteloze vervoer van de personen met een handicap naar de
lors des élections du 9 juin 2024. - Traduction allemande stembureaus bij de verkiezingen van 9 juni 2024. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 4 juin 2024 allouant des subventions pour le besluit van 4 juni 2024 tot toekenning van de subsidies voor het
déplacement gratuit des personnes handicapées vers les bureaux de vote kosteloze vervoer van de personen met een handicap naar de stembureaus
lors des élections du 9 juin 2024 (Moniteur belge du 7 juin 2024). bij de verkiezingen van 9 juni 2024 (Belgisch Staatsblad van 7 juni
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction 2024). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
4. JUNI 2024 - Königlicher Erlass zur Gewährung von Zuschüssen für die 4. JUNI 2024 - Königlicher Erlass zur Gewährung von Zuschüssen für die
kostenlose Beförderung von Menschen mit einer Behinderung zu den kostenlose Beförderung von Menschen mit einer Behinderung zu den
Wahlbüros bei den Wahlen vom 9. Juni 2024 Wahlbüros bei den Wahlen vom 9. Juni 2024
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 22. Mai 2003 zur Organisation des Aufgrund des Gesetzes vom 22. Mai 2003 zur Organisation des
Haushaltsplans und der Buchführung des Föderalstaates, insbesondere Haushaltsplans und der Buchführung des Föderalstaates, insbesondere
der Artikel 121 bis 124 über die Kontrolle der Gewährung und der Artikel 121 bis 124 über die Kontrolle der Gewährung und
Verwendung von Zuschüssen; Verwendung von Zuschüssen;
Aufgrund des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 zur Festlegung des Aufgrund des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 zur Festlegung des
allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024; allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024;
Aufgrund des Artikels 130 Absatz 1 Nr. 3bis des Wahlgesetzbuches, in Aufgrund des Artikels 130 Absatz 1 Nr. 3bis des Wahlgesetzbuches, in
dem bestimmt ist, dass die Ausgaben für die Organisation eines dem bestimmt ist, dass die Ausgaben für die Organisation eines
angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros für Wähler mit einer angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros für Wähler mit einer
Behinderung zu Lasten des Staates gehen; Behinderung zu Lasten des Staates gehen;
In der Erwägung, dass die Bezuschussung es ermöglicht, für die Wahlen In der Erwägung, dass die Bezuschussung es ermöglicht, für die Wahlen
vom 9. Juni 2024 auf spezialisierte Vereinigungen zurückzugreifen, die vom 9. Juni 2024 auf spezialisierte Vereinigungen zurückzugreifen, die
im Bereich des angepassten Transports für Menschen mit einer im Bereich des angepassten Transports für Menschen mit einer
Behinderung tätig sind, damit diese ein angemessenes Behinderung tätig sind, damit diese ein angemessenes
Beförderungsmittel nutzen können, auf das sie in ihrem täglichen Leben Beförderungsmittel nutzen können, auf das sie in ihrem täglichen Leben
gewöhnlich zurückgreifen; gewöhnlich zurückgreifen;
Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 29. April 2024; Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 29. April 2024;
Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom
3. Juni 2024; 3. Juni 2024;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das
Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August
1996; 1996;
In der Erwägung, dass vorliegender Erlass keinen Verordnungscharakter In der Erwägung, dass vorliegender Erlass keinen Verordnungscharakter
hat, wie in Artikel 3 § 1 Absatz 1 der koordinierten Gesetze über den hat, wie in Artikel 3 § 1 Absatz 1 der koordinierten Gesetze über den
Staatsrat gefordert; Staatsrat gefordert;
Auf Vorschlag Unserer Ministerin des Innern, der Institutionellen Auf Vorschlag Unserer Ministerin des Innern, der Institutionellen
Reformen und der Demokratischen Erneuerung. Reformen und der Demokratischen Erneuerung.
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - 1. Ein Zuschuss in Höhe von 61.200 EUR wird der VoG ASTA Artikel 1 - 1. Ein Zuschuss in Höhe von 61.200 EUR wird der VoG ASTA
für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den
Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der
Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt gewährt. Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt gewährt.
2. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird MAV Antwerpen für die 2. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird MAV Antwerpen für die
Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am
9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen
Region, Provinz Antwerpen, gewährt. Region, Provinz Antwerpen, gewährt.
3. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Antwerpse Rolkar für 3. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Antwerpse Rolkar für
die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros
am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen
Region, Provinz Antwerpen, gewährt. Region, Provinz Antwerpen, gewährt.
4. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Rolmobiel für die 4. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Rolmobiel für die
Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am
9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen
Region, Provinz Antwerpen, gewährt. Region, Provinz Antwerpen, gewährt.
5. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Handicar Zoersel für 5. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Handicar Zoersel für
die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros
am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen
Region, Provinz Antwerpen, gewährt. Region, Provinz Antwerpen, gewährt.
6. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Rolkar Rivierenland 6. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Rolkar Rivierenland
für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den
Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der
Flämischen Region, Provinz Antwerpen, gewährt. Flämischen Region, Provinz Antwerpen, gewährt.
7. Ein Zuschuss in Höhe von 7.752 EUR wird MAV West-Vlaanderen 7. Ein Zuschuss in Höhe von 7.752 EUR wird MAV West-Vlaanderen
Mobiwest für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu Mobiwest für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu
den Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in den Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in
der Flämischen Region, Provinz Westflandern, gewährt. der Flämischen Region, Provinz Westflandern, gewährt.
8. Ein Zuschuss in Höhe von 9.792 EUR wird der VoG Mobar für die 8. Ein Zuschuss in Höhe von 9.792 EUR wird der VoG Mobar für die
Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am
9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen
Region, Provinz Ostflandern, gewährt. Region, Provinz Ostflandern, gewährt.
9. Ein Zuschuss in Höhe von 6.936 EUR wird MAV Vlaams-Brabant für die 9. Ein Zuschuss in Höhe von 6.936 EUR wird MAV Vlaams-Brabant für die
Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am
9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen
Region, Provinz Flämisch-Brabant, gewährt. Region, Provinz Flämisch-Brabant, gewährt.
10. Ein Zuschuss in Höhe von 5.304 EUR wird MAV Limburg für die 10. Ein Zuschuss in Höhe von 5.304 EUR wird MAV Limburg für die
Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am
9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen
Region, Provinz Limburg, gewährt. Region, Provinz Limburg, gewährt.
Art. 2 - Diese Zuschüsse werden auf die Haushaltsmittel angerechnet, Art. 2 - Diese Zuschüsse werden auf die Haushaltsmittel angerechnet,
die in der Zuweisung 51 94 33.00.13 des allgemeinen die in der Zuweisung 51 94 33.00.13 des allgemeinen
Ausgabenhaushaltsplans für das Jahr 2024 eingetragen sind. Ausgabenhaushaltsplans für das Jahr 2024 eingetragen sind.
Art. 3 - Der Zuschuss wird auf Vorlage der Rechnungen und Belege Art. 3 - Der Zuschuss wird auf Vorlage der Rechnungen und Belege
ausgezahlt. ausgezahlt.
Art. 4 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des Art. 4 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am 7. Juni 2024 in Kraft. Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am 7. Juni 2024 in Kraft.
Gegeben zu Brüssel, den 4. Juni 2024 Gegeben zu Brüssel, den 4. Juni 2024
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der
Demokratischen Erneuerung Demokratischen Erneuerung
A. VERLINDEN A. VERLINDEN
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