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| Arrêté royal relatif aux rétributions auxquelles donnent lieu les prestations du Registre national des personnes physiques. - Traduction allemande | Koninklijk besluit betreffende de vergoedingen waartoe de prestaties van het Rijksregister van de natuurlijke personen aanleiding geven. - Duitse vertaling |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 3 JUILLET 2020. - Arrêté royal relatif aux rétributions auxquelles | 3 JULI 2020. - Koninklijk besluit betreffende de vergoedingen waartoe |
| donnent lieu les prestations du Registre national des personnes | de prestaties van het Rijksregister van de natuurlijke personen |
| physiques. - Traduction allemande | aanleiding geven. - Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
| l'arrêté royal du 3 juillet 2020 relatif aux rétributions auxquelles | besluit van 3 juli 2020 betreffende de vergoedingen waartoe de |
| donnent lieu les prestations du Registre national des personnes | prestaties van het Rijksregister van de natuurlijke personen |
| physiques (Moniteur belge du 22 juillet 2020). | aanleiding geven (Belgisch Staatsblad van 22 juli 2020). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 3. JULI 2020 - Königlicher Erlass über die Gebühren, | 3. JULI 2020 - Königlicher Erlass über die Gebühren, |
| die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen | die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen |
| Personen erhoben werden | Personen erhoben werden |
| BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
| Sire, | Sire, |
| 1. Allgemeiner Kommentar | 1. Allgemeiner Kommentar |
| Die Leistungen des Nationalregisters werden derzeit auf der Grundlage | Die Leistungen des Nationalregisters werden derzeit auf der Grundlage |
| des Königlichen Erlasses vom 2. April 2003 über die Gebühren, die | des Königlichen Erlasses vom 2. April 2003 über die Gebühren, die |
| aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen Personen | aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen Personen |
| erhoben werden, vergütet. Der Tarif dieser Leistungen ist vorerwähntem | erhoben werden, vergütet. Der Tarif dieser Leistungen ist vorerwähntem |
| Erlass beigefügt. | Erlass beigefügt. |
| Gemäß vorerwähntem Erlass ist keine Abweichung von diesem Tarif | Gemäß vorerwähntem Erlass ist keine Abweichung von diesem Tarif |
| vorgesehen, außer wenn die Leistungen zugunsten von öffentlichen | vorgesehen, außer wenn die Leistungen zugunsten von öffentlichen |
| Behörden, Einrichtungen öffentlichen Interesses und gemeinnützigen | Behörden, Einrichtungen öffentlichen Interesses und gemeinnützigen |
| Einrichtungen, die in Artikel 5 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur | Einrichtungen, die in Artikel 5 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur |
| Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen erwähnt | Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen erwähnt |
| sind, fortlaufender Art sind; in diesem Fall kann der für Inneres | sind, fortlaufender Art sind; in diesem Fall kann der für Inneres |
| zuständige Minister eine jährliche Pauschalgebühr festlegen. Diese | zuständige Minister eine jährliche Pauschalgebühr festlegen. Diese |
| Pauschalgebühr wird entsprechend dem Aufwand berechnet, den diese | Pauschalgebühr wird entsprechend dem Aufwand berechnet, den diese |
| Leistungen erfordern, insbesondere auf Basis der Tarifierung des | Leistungen erfordern, insbesondere auf Basis der Tarifierung des |
| Zugriffs auf das Nationalregister, die in diesem Fall anwendbar ist, | Zugriffs auf das Nationalregister, die in diesem Fall anwendbar ist, |
| und der jährlichen Kosten der geschätzten Anzahl Transaktionen, bei | und der jährlichen Kosten der geschätzten Anzahl Transaktionen, bei |
| einer Mindestanzahl von tausend Transaktionen pro Tag. Dies betrifft | einer Mindestanzahl von tausend Transaktionen pro Tag. Dies betrifft |
| somit die "großen" Benutzer des Nationalregisters. | somit die "großen" Benutzer des Nationalregisters. |
| Nun scheint es jedoch notwendig, die Tarife für diese Leistungen zu | Nun scheint es jedoch notwendig, die Tarife für diese Leistungen zu |
| aktualisieren und zu rationalisieren, insbesondere in Bezug auf die | aktualisieren und zu rationalisieren, insbesondere in Bezug auf die |
| Bestimmung der Instanzen, die Anspruch auf Pauschaltarife haben | Bestimmung der Instanzen, die Anspruch auf Pauschaltarife haben |
| können. | können. |
| Außerdem haben die Dienste des Nationalregisters in den letzten Jahren | Außerdem haben die Dienste des Nationalregisters in den letzten Jahren |
| mehrere Projekte verwirklicht, wie die Erneuerung der | mehrere Projekte verwirklicht, wie die Erneuerung der |
| Belpic-Infrastruktur, die Teilnahme an der Modernisierung des | Belpic-Infrastruktur, die Teilnahme an der Modernisierung des |
| Personenstands, den Übergang von einem Mainframe zu einer offenen | Personenstands, den Übergang von einem Mainframe zu einer offenen |
| Umgebung, ... | Umgebung, ... |
| Infolge dieser verschiedenen Entwicklungen sind die Kosten des | Infolge dieser verschiedenen Entwicklungen sind die Kosten des |
| Nationalregisters beträchtlich gesunken. | Nationalregisters beträchtlich gesunken. |
| Deshalb wird in vorliegendem Erlass beabsichtigt, den Tarif der | Deshalb wird in vorliegendem Erlass beabsichtigt, den Tarif der |
| Leistungen des Nationalregisters deutlich zu senken, sei es durch | Leistungen des Nationalregisters deutlich zu senken, sei es durch |
| Senkung des Preises pro Transaktion, durch Unentgeltlichkeit oder | Senkung des Preises pro Transaktion, durch Unentgeltlichkeit oder |
| durch Festlegung von Pauschalpreisen. | durch Festlegung von Pauschalpreisen. |
| Durch all diese Maßnahmen kann die Umsetzung des "Only-once"-Prinzips | Durch all diese Maßnahmen kann die Umsetzung des "Only-once"-Prinzips |
| und des Prinzips der administrativen Vereinfachung sowohl auf lokaler, | und des Prinzips der administrativen Vereinfachung sowohl auf lokaler, |
| regionaler als auch föderaler Ebene erheblich verstärkt werden. Die | regionaler als auch föderaler Ebene erheblich verstärkt werden. Die |
| Senkung der Kosten für die Einsichtnahme des Nationalregisters wird es | Senkung der Kosten für die Einsichtnahme des Nationalregisters wird es |
| den ermächtigten Behörden und Instanzen, ob öffentlich oder privat, | den ermächtigten Behörden und Instanzen, ob öffentlich oder privat, |
| ermöglichen, die im Nationalregister verfügbaren Informationen | ermöglichen, die im Nationalregister verfügbaren Informationen |
| effizienter zu verwenden, ohne ihre finanziellen Mittel zu belasten. | effizienter zu verwenden, ohne ihre finanziellen Mittel zu belasten. |
| In diesem Erlass wird daher Folgendes vorgesehen: | In diesem Erlass wird daher Folgendes vorgesehen: |
| - eine allgemeine Senkung des Tarifs der Einsichtnahmen - siehe | - eine allgemeine Senkung des Tarifs der Einsichtnahmen - siehe |
| Kommentar zu Artikel 3, | Kommentar zu Artikel 3, |
| - gemäß dem Regierungsabkommen die Unentgeltlichkeit der | - gemäß dem Regierungsabkommen die Unentgeltlichkeit der |
| Transaktionen, die von Gemeinden durchgeführt werden - siehe Kommentar | Transaktionen, die von Gemeinden durchgeführt werden - siehe Kommentar |
| zu Artikel 2, | zu Artikel 2, |
| - ein ermäßigter Tarif für Instanzen, die ermächtigt sind, | - ein ermäßigter Tarif für Instanzen, die ermächtigt sind, |
| Fortschreibungen im Nationalregister zu erfassen und durchzuführen - | Fortschreibungen im Nationalregister zu erfassen und durchzuführen - |
| siehe Kommentar zu Artikel 4, | siehe Kommentar zu Artikel 4, |
| - ein spezifischer Tarif für Föderalbehörden - siehe Kommentar zu | - ein spezifischer Tarif für Föderalbehörden - siehe Kommentar zu |
| Artikel 5, | Artikel 5, |
| - die Möglichkeit für den für Inneres zuständigen Minister, eine | - die Möglichkeit für den für Inneres zuständigen Minister, eine |
| Pauschalgebühr festzulegen - siehe Kommentar zu Artikel 6, | Pauschalgebühr festzulegen - siehe Kommentar zu Artikel 6, |
| - der Preis der Arbeiten - siehe Kommentar zu Artikel 7. | - der Preis der Arbeiten - siehe Kommentar zu Artikel 7. |
| Über den Entwurf eines Königlichen Erlasses wurde zunächst im | Über den Entwurf eines Königlichen Erlasses wurde zunächst im |
| Ministerrat beraten; danach ist er der Gesetzgebungsabteilung des | Ministerrat beraten; danach ist er der Gesetzgebungsabteilung des |
| Staatsrates zur Begutachtung vorgelegt worden. Letzterer hat einige | Staatsrates zur Begutachtung vorgelegt worden. Letzterer hat einige |
| Bemerkungen formuliert. In diesem Erlass werden alle allgemeinen und | Bemerkungen formuliert. In diesem Erlass werden alle allgemeinen und |
| spezifischen Bemerkungen berücksichtigt. | spezifischen Bemerkungen berücksichtigt. |
| 2. Kommentar zu den Artikeln | 2. Kommentar zu den Artikeln |
| Artikel 1 | Artikel 1 |
| Im Hinblick auf die Anwendung dieses Erlasses muss zwischen den | Im Hinblick auf die Anwendung dieses Erlasses muss zwischen den |
| Transaktionen des Nationalregisters einerseits und den Arbeiten, die | Transaktionen des Nationalregisters einerseits und den Arbeiten, die |
| von Benutzern auf der Grundlage der im Nationalregister enthaltenen | von Benutzern auf der Grundlage der im Nationalregister enthaltenen |
| Informationen angefordert werden, andererseits unterschieden werden. | Informationen angefordert werden, andererseits unterschieden werden. |
| Transaktionen betreffen automatische Einsichtnahmen von Informationen | Transaktionen betreffen automatische Einsichtnahmen von Informationen |
| des Nationalregisters, für die kein manueller Eingriff erforderlich | des Nationalregisters, für die kein manueller Eingriff erforderlich |
| ist. Einsichtnahmen zur Überprüfung der Gültigkeit von | ist. Einsichtnahmen zur Überprüfung der Gültigkeit von |
| Identitätsdokumenten sind ebenfalls betroffen. | Identitätsdokumenten sind ebenfalls betroffen. |
| Auf Antrag der Benutzer können die Dienste des Nationalregisters | Auf Antrag der Benutzer können die Dienste des Nationalregisters |
| außerdem computergestützte Auswertungsarbeiten durchführen. Diese | außerdem computergestützte Auswertungsarbeiten durchführen. Diese |
| Arbeiten können je nach den Bedürfnissen des Benutzers | Arbeiten können je nach den Bedürfnissen des Benutzers |
| unterschiedliche Formen annehmen. Es kann sich insbesondere um Dateien | unterschiedliche Formen annehmen. Es kann sich insbesondere um Dateien |
| für die Entnahme von Stichproben, für die Erstellung von Wählerlisten, | für die Entnahme von Stichproben, für die Erstellung von Wählerlisten, |
| Listen von Haushalten und schulpflichtigen Kindern, Statistiken, für | Listen von Haushalten und schulpflichtigen Kindern, Statistiken, für |
| die Durchführung von Testprogrammen, für die Erstellung spezifischer | die Durchführung von Testprogrammen, für die Erstellung spezifischer |
| Dateien usw. handeln. | Dateien usw. handeln. |
| In Artikel 1 werden die verschiedenen Begriffe bestimmt: Leistungen, | In Artikel 1 werden die verschiedenen Begriffe bestimmt: Leistungen, |
| Transaktionen, Arbeiten und Benutzer. | Transaktionen, Arbeiten und Benutzer. |
| Die verschiedenen Arbeiten und ihr Tarif sind diesem Erlass als Anlage | Die verschiedenen Arbeiten und ihr Tarif sind diesem Erlass als Anlage |
| beigefügt. | beigefügt. |
| Artikel 2 | Artikel 2 |
| In Artikel 2 dieses Erlasses wird das Prinzip der Unentgeltlichkeit | In Artikel 2 dieses Erlasses wird das Prinzip der Unentgeltlichkeit |
| der Transaktionen für die Gemeinden eingeführt. | der Transaktionen für die Gemeinden eingeführt. |
| Wie weiter oben erwähnt hat die Regierung nämlich beschlossen, dass | Wie weiter oben erwähnt hat die Regierung nämlich beschlossen, dass |
| die von den Gemeinden durchgeführten Transaktionen unentgeltlich | die von den Gemeinden durchgeführten Transaktionen unentgeltlich |
| werden. Die Gemeinden spielen in der Tat eine wesentliche Rolle bei | werden. Die Gemeinden spielen in der Tat eine wesentliche Rolle bei |
| der Mitteilung und Erfassung der Daten für das Nationalregister; sie | der Mitteilung und Erfassung der Daten für das Nationalregister; sie |
| stellen sicher, dass die Informationen der Bevölkerungsregister und | stellen sicher, dass die Informationen der Bevölkerungsregister und |
| des Fremdenregisters und folglich ebenfalls des Nationalregisters | des Fremdenregisters und folglich ebenfalls des Nationalregisters |
| ständig fortgeschrieben werden. | ständig fortgeschrieben werden. |
| Parallel zu der Einführung dieses Prinzips wird in Artikel 9 dieses | Parallel zu der Einführung dieses Prinzips wird in Artikel 9 dieses |
| Erlasses der Königliche Erlass vom 23. November 1984 "über die | Erlasses der Königliche Erlass vom 23. November 1984 "über die |
| Ersterfassung von Informationen und die Vergütungen, die den lokalen | Ersterfassung von Informationen und die Vergütungen, die den lokalen |
| Behörden für die Informationsübermittlung an das Nationalregister der | Behörden für die Informationsübermittlung an das Nationalregister der |
| natürlichen Personen gewährt werden" aufgehoben. Zur Erinnerung: In | natürlichen Personen gewährt werden" aufgehoben. Zur Erinnerung: In |
| Artikel 3 des vorerwähnten Erlasses von 1984 ist zum Beispiel | Artikel 3 des vorerwähnten Erlasses von 1984 ist zum Beispiel |
| Folgendes vorgesehen: "Gemeinden, die die Ersterfassung vornehmen, | Folgendes vorgesehen: "Gemeinden, die die Ersterfassung vornehmen, |
| erhalten eine Vergütung von vier Franken je Einwohner." Es geht in | erhalten eine Vergütung von vier Franken je Einwohner." Es geht in |
| gewisser Weise darum, ein Gleichgewicht herzustellen. | gewisser Weise darum, ein Gleichgewicht herzustellen. |
| Artikel 3 | Artikel 3 |
| In Artikel 3 dieses Erlasses wird der neue Tarif der Transaktionen | In Artikel 3 dieses Erlasses wird der neue Tarif der Transaktionen |
| festgelegt. Wie weiter oben erwähnt handelt es sich um eine erhebliche | festgelegt. Wie weiter oben erwähnt handelt es sich um eine erhebliche |
| Senkung des Preises der Transaktionen zugunsten von nichtföderalen | Senkung des Preises der Transaktionen zugunsten von nichtföderalen |
| Behörden und Einrichtungen und anderen Kunden, einschließlich privater | Behörden und Einrichtungen und anderen Kunden, einschließlich privater |
| Einrichtungen, die ermächtigt sind, das Nationalregister einzusehen. | Einrichtungen, die ermächtigt sind, das Nationalregister einzusehen. |
| Wie vom Staatsrat bemerkt betrifft diese neue Tarifierung ebenfalls | Wie vom Staatsrat bemerkt betrifft diese neue Tarifierung ebenfalls |
| Einrichtungen, insbesondere private Einrichtungen, die in Anwendung | Einrichtungen, insbesondere private Einrichtungen, die in Anwendung |
| von Artikel 5ter des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation | von Artikel 5ter des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation |
| eines Nationalregisters der natürlichen Personen Mitteilung bestimmter | eines Nationalregisters der natürlichen Personen Mitteilung bestimmter |
| Informationen des Nationalregisters erhalten. | Informationen des Nationalregisters erhalten. |
| Artikel 4 | Artikel 4 |
| In Artikel 4 dieses Erlassentwurfs wird zugleich ein ermäßigter Tarif | In Artikel 4 dieses Erlassentwurfs wird zugleich ein ermäßigter Tarif |
| zugunsten von Instanzen, die Daten des Nationalregisters erfassen und | zugunsten von Instanzen, die Daten des Nationalregisters erfassen und |
| fortschreiben, eingeführt. | fortschreiben, eingeführt. |
| Obwohl die Gemeinden die wichtigste Quelle der Informationen für das | Obwohl die Gemeinden die wichtigste Quelle der Informationen für das |
| Nationalregister sind, sind andere Behörden ebenfalls ermächtigt, | Nationalregister sind, sind andere Behörden ebenfalls ermächtigt, |
| Fortschreibungen im Nationalregister zu erfassen und durchzuführen, | Fortschreibungen im Nationalregister zu erfassen und durchzuführen, |
| insbesondere das Ausländeramt und der Föderale Öffentliche Dienst | insbesondere das Ausländeramt und der Föderale Öffentliche Dienst |
| Auswärtige Angelegenheiten, aber auch das Generalkommissariat für | Auswärtige Angelegenheiten, aber auch das Generalkommissariat für |
| Flüchtlinge und Staatenlose, der Staatsrat, der Rat für | Flüchtlinge und Staatenlose, der Staatsrat, der Rat für |
| Ausländerstreitsachen und die Föderalagentur für die Aufnahme von | Ausländerstreitsachen und die Föderalagentur für die Aufnahme von |
| Asylsuchenden (Fedasil). | Asylsuchenden (Fedasil). |
| In diesem Entwurf wird diesen Instanzen ein ermäßigter Pauschaltarif | In diesem Entwurf wird diesen Instanzen ein ermäßigter Pauschaltarif |
| gewährt. | gewährt. |
| Diese Instanzen sind nämlich aufgrund der folgenden Artikel | Diese Instanzen sind nämlich aufgrund der folgenden Artikel |
| ermächtigt, Informationen zu erfassen und Fortschreibungen im | ermächtigt, Informationen zu erfassen und Fortschreibungen im |
| Nationalregister durchzuführen: | Nationalregister durchzuführen: |
| - Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 3. April 1984 über den | - Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 3. April 1984 über den |
| Zugriff bestimmter öffentlicher Behörden auf das Nationalregister der | Zugriff bestimmter öffentlicher Behörden auf das Nationalregister der |
| natürlichen Personen und die Fortschreibung und Kontrolle der | natürlichen Personen und die Fortschreibung und Kontrolle der |
| Informationen, in dem die Instanzen aufgezählt sind, die ermächtigt | Informationen, in dem die Instanzen aufgezählt sind, die ermächtigt |
| sind, bestimmte Informationen im Nationalregister zu erfassen, | sind, bestimmte Informationen im Nationalregister zu erfassen, |
| - Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1992 zur Festlegung | - Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1992 zur Festlegung |
| der in den Bevölkerungsregistern und im Fremdenregister angegebenen | der in den Bevölkerungsregistern und im Fremdenregister angegebenen |
| Informationen, | Informationen, |
| - Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 1. Februar 1995 zur | - Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 1. Februar 1995 zur |
| Festlegung der im Warteregister angegebenen Informationen und zur | Festlegung der im Warteregister angegebenen Informationen und zur |
| Bestimmung der zur Eingabe dieser Informationen befugten Behörden. | Bestimmung der zur Eingabe dieser Informationen befugten Behörden. |
| Es ist darauf hinzuweisen, dass der Vormundschaftsdienst des FÖD | Es ist darauf hinzuweisen, dass der Vormundschaftsdienst des FÖD |
| Justiz ebenfalls zu diesen Instanzen gehört. Da die erfassten Daten | Justiz ebenfalls zu diesen Instanzen gehört. Da die erfassten Daten |
| jedoch sehr spezifisch und ziemlich begrenzt sind (nämlich die | jedoch sehr spezifisch und ziemlich begrenzt sind (nämlich die |
| Kontaktdaten eines Vormunds oder eines vorläufigen Vormunds eines | Kontaktdaten eines Vormunds oder eines vorläufigen Vormunds eines |
| unbegleiteten minderjährigen Ausländers - UMA), ist dieser Dienst | unbegleiteten minderjährigen Ausländers - UMA), ist dieser Dienst |
| nicht von vorliegendem Artikel 4 betroffen. | nicht von vorliegendem Artikel 4 betroffen. |
| Artikel 5 | Artikel 5 |
| Auf Vorschlag der Regierung wird in Artikel 5 dieses Erlasses eine | Auf Vorschlag der Regierung wird in Artikel 5 dieses Erlasses eine |
| Ermäßigung des Preises für föderale öffentliche Instanzen und | Ermäßigung des Preises für föderale öffentliche Instanzen und |
| Einrichtungen vorgesehen, der auf einen jährlichen Höchstbetrag | Einrichtungen vorgesehen, der auf einen jährlichen Höchstbetrag |
| begrenzt wird. Tatsächlich greifen diese Instanzen ein und | begrenzt wird. Tatsächlich greifen diese Instanzen ein und |
| unterstützen sie die Arbeit des Verwaltungsdienstes mit autonomer | unterstützen sie die Arbeit des Verwaltungsdienstes mit autonomer |
| Buchführung (VDAB), der mit der Verwaltung der elektronischen | Buchführung (VDAB), der mit der Verwaltung der elektronischen |
| Personalausweise und des Nationalregisters beauftragt ist, auf | Personalausweise und des Nationalregisters beauftragt ist, auf |
| verschiedene Weisen. | verschiedene Weisen. |
| Artikel 6 | Artikel 6 |
| Unter den Föderalbehörden, die das Nationalregister einsehen, befinden | Unter den Föderalbehörden, die das Nationalregister einsehen, befinden |
| sich einige "große" Benutzer. Hier ist insbesondere der FÖD Finanzen | sich einige "große" Benutzer. Hier ist insbesondere der FÖD Finanzen |
| zu nennen. Für diese Instanzen wird in diesem Erlass vorgesehen, dass | zu nennen. Für diese Instanzen wird in diesem Erlass vorgesehen, dass |
| der für Inneres zuständige Minister eine jährliche Pauschalgebühr, die | der für Inneres zuständige Minister eine jährliche Pauschalgebühr, die |
| auf einen jährlichen Höchstbetrag von 1.200.000 EUR begrenzt ist, | auf einen jährlichen Höchstbetrag von 1.200.000 EUR begrenzt ist, |
| festlegen kann. | festlegen kann. |
| Artikel 7 | Artikel 7 |
| Wie im Kommentar zu Artikel 1 weiter oben angegeben können die Dienste | Wie im Kommentar zu Artikel 1 weiter oben angegeben können die Dienste |
| des Nationalregisters spezifische Arbeiten durchführen. Die Liste | des Nationalregisters spezifische Arbeiten durchführen. Die Liste |
| dieser Arbeiten und ihr Tarif sind diesem Erlass beigefügt. Wie vom | dieser Arbeiten und ihr Tarif sind diesem Erlass beigefügt. Wie vom |
| Staatsrat betont ist diese Liste erschöpfend. | Staatsrat betont ist diese Liste erschöpfend. |
| Artikel 8 | Artikel 8 |
| In Artikel 8 dieses Erlasses ist vorgesehen, dass alle Tarife, sowohl | In Artikel 8 dieses Erlasses ist vorgesehen, dass alle Tarife, sowohl |
| diejenigen für Transaktionen als auch diejenigen für Arbeiten, | diejenigen für Transaktionen als auch diejenigen für Arbeiten, |
| indexiert werden müssen. | indexiert werden müssen. |
| Die verschiedenen angebotenen Tarife werden am 1. Januar eines jeden | Die verschiedenen angebotenen Tarife werden am 1. Januar eines jeden |
| Jahres automatisch auf der Grundlage der Schwankungen des | Jahres automatisch auf der Grundlage der Schwankungen des |
| Gesundheitsindexes und für alle Benutzer des Nationalregisters | Gesundheitsindexes und für alle Benutzer des Nationalregisters |
| revidiert. | revidiert. |
| Artikel 9 | Artikel 9 |
| Durch Artikel 9 dieses Erlasses werden einerseits der Königliche | Durch Artikel 9 dieses Erlasses werden einerseits der Königliche |
| Erlass vom 23. November 1984 über die Ersterfassung von Informationen | Erlass vom 23. November 1984 über die Ersterfassung von Informationen |
| und die Vergütungen, die den lokalen Behörden für die | und die Vergütungen, die den lokalen Behörden für die |
| Informationsübermittlung an das Nationalregister der natürlichen | Informationsübermittlung an das Nationalregister der natürlichen |
| Personen gewährt werden, (siehe Kommentar zu Artikel 2 weiter oben) | Personen gewährt werden, (siehe Kommentar zu Artikel 2 weiter oben) |
| und andererseits der Königliche Erlass vom 2. April 2003 über die | und andererseits der Königliche Erlass vom 2. April 2003 über die |
| Gebühren, die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der | Gebühren, die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der |
| natürlichen Personen erhoben werden, abgeändert durch den Königlichen | natürlichen Personen erhoben werden, abgeändert durch den Königlichen |
| Erlass vom 15. April 2016, aufgehoben. Vorliegender Erlass ersetzt | Erlass vom 15. April 2016, aufgehoben. Vorliegender Erlass ersetzt |
| nämlich den Erlass vom 2. April 2003. | nämlich den Erlass vom 2. April 2003. |
| Artikel 10 | Artikel 10 |
| In Artikel 10 dieses Erlasses wird vorgesehen, dass Letzterer | In Artikel 10 dieses Erlasses wird vorgesehen, dass Letzterer |
| rückwirkend mit 1. Januar 2020 wirksam wird, da der Tarif der | rückwirkend mit 1. Januar 2020 wirksam wird, da der Tarif der |
| Leistungen entsprechend dem Aufwand, den diese Leistungen für das | Leistungen entsprechend dem Aufwand, den diese Leistungen für das |
| Nationalregister erfordern, berechnet werden muss. Dieser Aufwand für | Nationalregister erfordern, berechnet werden muss. Dieser Aufwand für |
| die Dienste des Nationalregisters wird jährlich fakturiert und es ist | die Dienste des Nationalregisters wird jährlich fakturiert und es ist |
| wichtig, dass alle Benutzer des Nationalregisters ab 2020 Anspruch auf | wichtig, dass alle Benutzer des Nationalregisters ab 2020 Anspruch auf |
| die so erzielte Kostensenkung haben können und ihnen die neuen | die so erzielte Kostensenkung haben können und ihnen die neuen |
| vorteilhaften Tarife gewährt werden können. Auf diese Weise wird die | vorteilhaften Tarife gewährt werden können. Auf diese Weise wird die |
| tatsächliche Lage, nämlich eine Senkung der Kosten des | tatsächliche Lage, nämlich eine Senkung der Kosten des |
| Nationalregisters zusammen mit vorteilhaften Tarifen, regularisiert. | Nationalregisters zusammen mit vorteilhaften Tarifen, regularisiert. |
| Dies ist der Gegenstand des Erlasses, der Eurer Majestät voorgelegt | Dies ist der Gegenstand des Erlasses, der Eurer Majestät voorgelegt |
| wird. | wird. |
| Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
| Sire, | Sire, |
| der ehrerbietige | der ehrerbietige |
| und treue Diener | und treue Diener |
| Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
| Der Minister der Sicherheit und des Innern | Der Minister der Sicherheit und des Innern |
| P. DE CREM | P. DE CREM |
| 3. JULI 2020 - Königlicher Erlass über die Gebühren, die aufgrund der | 3. JULI 2020 - Königlicher Erlass über die Gebühren, |
| Leistungen des Nationalregisters der natürlichen Personen erhoben | die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen |
| werden | Personen erhoben werden |
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruß! | Unser Gruß! |
| Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines | Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines |
| Nationalregisters der natürlichen Personen, der Artikel 5ter § 5 | Nationalregisters der natürlichen Personen, der Artikel 5ter § 5 |
| Absatz 2 und 7 Absatz 1; | Absatz 2 und 7 Absatz 1; |
| Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. November 1984 über die | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. November 1984 über die |
| Ersterfassung von Informationen und die Vergütungen, die den lokalen | Ersterfassung von Informationen und die Vergütungen, die den lokalen |
| Behörden für die Informationsübermittlung an das Nationalregister der | Behörden für die Informationsübermittlung an das Nationalregister der |
| natürlichen Personen gewährt werden; | natürlichen Personen gewährt werden; |
| Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 2. April 2003 über die Gebühren, | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 2. April 2003 über die Gebühren, |
| die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen | die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen |
| Personen erhoben werden; | Personen erhoben werden; |
| In der Erwägung, dass die Leistungen des Nationalregisters derzeit auf | In der Erwägung, dass die Leistungen des Nationalregisters derzeit auf |
| der Grundlage des Königlichen Erlasses vom 2. April 2003 über die | der Grundlage des Königlichen Erlasses vom 2. April 2003 über die |
| Gebühren, die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der | Gebühren, die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der |
| natürlichen Personen erhoben werden, vergütet werden; | natürlichen Personen erhoben werden, vergütet werden; |
| In der Erwägung, dass die Tarife der von den Diensten des | In der Erwägung, dass die Tarife der von den Diensten des |
| Nationalregisters erbrachten Leistungen nun aktualisiert und | Nationalregisters erbrachten Leistungen nun aktualisiert und |
| rationalisiert werden müssen, insbesondere in Bezug auf die Bestimmung | rationalisiert werden müssen, insbesondere in Bezug auf die Bestimmung |
| der Instanzen, die Anspruch auf Pauschaltarife haben können; | der Instanzen, die Anspruch auf Pauschaltarife haben können; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 28. Januar 2020; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 28. Januar 2020; |
| Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 20. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 20. |
| März 2020; | März 2020; |
| Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.306/2 des Staatsrates vom 17. Mai 2020, | Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.306/2 des Staatsrates vom 17. Mai 2020, |
| abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. |
| Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
| Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sicherheit und des Innern und | Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sicherheit und des Innern und |
| aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber | aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber |
| beraten haben, | beraten haben, |
| Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - § 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht | Artikel 1 - § 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht |
| man unter: | man unter: |
| 1. "Leistungen des Nationalregisters": Transaktionen im Sinne von Nr. | 1. "Leistungen des Nationalregisters": Transaktionen im Sinne von Nr. |
| 2 und Arbeiten im Sinne von Nr. 3, die von den Diensten durchgeführt | 2 und Arbeiten im Sinne von Nr. 3, die von den Diensten durchgeführt |
| werden, die mit der Verwaltung des Nationalregisters der natürlichen | werden, die mit der Verwaltung des Nationalregisters der natürlichen |
| Personen beauftragt sind, | Personen beauftragt sind, |
| 2. "Transaktionen": von Benutzern durchgeführte automatische | 2. "Transaktionen": von Benutzern durchgeführte automatische |
| Einsichtnahmen von Informationen des Nationalregisters, für die kein | Einsichtnahmen von Informationen des Nationalregisters, für die kein |
| manueller Eingriff erforderlich ist, und Einsichtnahmen zur | manueller Eingriff erforderlich ist, und Einsichtnahmen zur |
| Überprüfung der Gültigkeit von Identitätsdokumenten, | Überprüfung der Gültigkeit von Identitätsdokumenten, |
| 3. "Arbeiten": computergestützte Arbeiten, die von den Diensten | 3. "Arbeiten": computergestützte Arbeiten, die von den Diensten |
| durchgeführt werden, die mit der Verwaltung des Nationalregisters der | durchgeführt werden, die mit der Verwaltung des Nationalregisters der |
| natürlichen Personen beauftragt sind, wie in der Anlage zu | natürlichen Personen beauftragt sind, wie in der Anlage zu |
| vorliegendem Erlass erwähnt, | vorliegendem Erlass erwähnt, |
| 4. "Benutzern": Behörden, Einrichtungen, Vereinigungen und Personen, | 4. "Benutzern": Behörden, Einrichtungen, Vereinigungen und Personen, |
| die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. August 1983 zur | die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. August 1983 zur |
| Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen | Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen |
| ermächtigt sind, die Daten des Nationalregisters der natürlichen | ermächtigt sind, die Daten des Nationalregisters der natürlichen |
| Personen einzusehen. | Personen einzusehen. |
| Art. 2 - Transaktionen, die von Gemeinden durchgeführt werden, sind | Art. 2 - Transaktionen, die von Gemeinden durchgeführt werden, sind |
| unentgeltlich. | unentgeltlich. |
| Art. 3 - Transaktionen, die von anderen Benutzern des | Art. 3 - Transaktionen, die von anderen Benutzern des |
| Nationalregisters durchgeführt werden, werden in Höhe von 0,13 EUR pro | Nationalregisters durchgeführt werden, werden in Höhe von 0,13 EUR pro |
| Transaktion vergütet. | Transaktion vergütet. |
| Art. 4 - In Abweichung von Artikel 3 wird der Tarif der Transaktionen, | Art. 4 - In Abweichung von Artikel 3 wird der Tarif der Transaktionen, |
| die von Instanzen durchgeführt werden, die ermächtigt sind, | die von Instanzen durchgeführt werden, die ermächtigt sind, |
| Datenerfassungen und Fortschreibungen im Nationalregister vorzunehmen, | Datenerfassungen und Fortschreibungen im Nationalregister vorzunehmen, |
| pauschal auf 3.246 EUR pro Jahr festgelegt. | pauschal auf 3.246 EUR pro Jahr festgelegt. |
| Die in Absatz 1 erwähnten Instanzen sind Folgende: | Die in Absatz 1 erwähnten Instanzen sind Folgende: |
| - das Ausländeramt des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres, | - das Ausländeramt des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres, |
| - der Föderale Öffentliche Dienst Auswärtige Angelegenheiten, | - der Föderale Öffentliche Dienst Auswärtige Angelegenheiten, |
| - das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose, | - das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose, |
| - der Staatsrat, | - der Staatsrat, |
| - der Rat für Ausländerstreitsachen, | - der Rat für Ausländerstreitsachen, |
| - die Föderalagentur für die Aufnahme von Asylsuchenden. | - die Föderalagentur für die Aufnahme von Asylsuchenden. |
| Art. 5 - In Abweichung von Artikel 3 haben belgische föderale | Art. 5 - In Abweichung von Artikel 3 haben belgische föderale |
| öffentliche Behörden, die in Artikel 5 § 1 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes | öffentliche Behörden, die in Artikel 5 § 1 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes |
| vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der | vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der |
| natürlichen Personen erwähnt sind und ermächtigt sind, das | natürlichen Personen erwähnt sind und ermächtigt sind, das |
| Nationalregister der natürlichen Personen einzusehen, Anspruch auf | Nationalregister der natürlichen Personen einzusehen, Anspruch auf |
| einen Tarif von 0,05 EUR pro Transaktion, ohne jedoch einen jährlichen | einen Tarif von 0,05 EUR pro Transaktion, ohne jedoch einen jährlichen |
| Höchstbetrag von 1.200.000 EUR zu überschreiten. | Höchstbetrag von 1.200.000 EUR zu überschreiten. |
| Art. 6 - Der Minister des Innern kann eine jährliche Pauschalgebühr | Art. 6 - Der Minister des Innern kann eine jährliche Pauschalgebühr |
| für Leistungen zugunsten einer föderalen öffentlichen Behörde | für Leistungen zugunsten einer föderalen öffentlichen Behörde |
| festlegen, ohne jedoch einen jährlichen Höchstbetrag von 1.200.000 EUR | festlegen, ohne jedoch einen jährlichen Höchstbetrag von 1.200.000 EUR |
| zu überschreiten. | zu überschreiten. |
| Art. 7 - Die Liste der Arbeiten und der Tarif jeder dieser Arbeiten | Art. 7 - Die Liste der Arbeiten und der Tarif jeder dieser Arbeiten |
| ist vorliegendem Erlass beigefügt. | ist vorliegendem Erlass beigefügt. |
| Art. 8 - Die Tarife der Transaktionen und Arbeiten werden am 1. Januar | Art. 8 - Die Tarife der Transaktionen und Arbeiten werden am 1. Januar |
| eines jeden Jahres automatisch auf der Grundlage der Schwankungen des | eines jeden Jahres automatisch auf der Grundlage der Schwankungen des |
| Gesundheitsindexes entsprechend der nachstehenden Formel revidiert: | Gesundheitsindexes entsprechend der nachstehenden Formel revidiert: |
| neuer Tarif - alter Tarif x neuer Index/Basisindex | neuer Tarif - alter Tarif x neuer Index/Basisindex |
| Der Basisindex ist der Index, der während des Monats Dezember vor | Der Basisindex ist der Index, der während des Monats Dezember vor |
| Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses anwendbar war, und der neue | Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses anwendbar war, und der neue |
| Index ist der Index, der während des Monats Dezember vor der | Index ist der Index, der während des Monats Dezember vor der |
| Preisrevision anwendbar ist. | Preisrevision anwendbar ist. |
| Art. 9 - Der Königliche Erlass vom 23. November 1984 über die | Art. 9 - Der Königliche Erlass vom 23. November 1984 über die |
| Ersterfassung von Informationen und die Vergütungen, die den lokalen | Ersterfassung von Informationen und die Vergütungen, die den lokalen |
| Behörden für die Informationsübermittlung an das Nationalregister der | Behörden für die Informationsübermittlung an das Nationalregister der |
| natürlichen Personen gewährt werden, abgeändert durch den Königlichen | natürlichen Personen gewährt werden, abgeändert durch den Königlichen |
| Erlass vom 28. Januar 1992, und der Königliche Erlass vom 2. April | Erlass vom 28. Januar 1992, und der Königliche Erlass vom 2. April |
| 2003 über die Gebühren, die aufgrund der Leistungen des | 2003 über die Gebühren, die aufgrund der Leistungen des |
| Nationalregisters der natürlichen Personen erhoben werden, abgeändert | Nationalregisters der natürlichen Personen erhoben werden, abgeändert |
| durch den Königlichen Erlass vom 15. April 2016, werden aufgehoben. | durch den Königlichen Erlass vom 15. April 2016, werden aufgehoben. |
| Art. 10 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Januar 2020. | Art. 10 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Januar 2020. |
| Art. 11 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 11 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung |
| des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 3. Juli 2020 | Gegeben zu Brüssel, den 3. Juli 2020 |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Sicherheit und des Innern | Der Minister der Sicherheit und des Innern |
| P. DE CREM | P. DE CREM |
| Anlage zum Königlichen Erlass vom 3. Juli 2020 über die Gebühren, | Anlage zum Königlichen Erlass vom 3. Juli 2020 über die Gebühren, |
| die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen | die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen |
| Personen erhoben werden | Personen erhoben werden |
| Art der Arbeiten | Art der Arbeiten |
| Tarif | Tarif |
| 1. Arbeiten in Zusammenhang mit Listen und Statistiken | 1. Arbeiten in Zusammenhang mit Listen und Statistiken |
| 11. Einwohnerliste auf Papier oder Etiketten | 11. Einwohnerliste auf Papier oder Etiketten |
| - Original (pro Seite) | - Original (pro Seite) |
| 0,5342 EUR | 0,5342 EUR |
| - Mindestpreis pro Arbeit und pro Gemeinde | - Mindestpreis pro Arbeit und pro Gemeinde |
| 20,03 EUR | 20,03 EUR |
| 1.2 Statistik auf Papier | 1.2 Statistik auf Papier |
| 1.2.1 Statistik über eine einzige Gemeinde | 1.2.1 Statistik über eine einzige Gemeinde |
| - Original (pro Seite) | - Original (pro Seite) |
| 8,0134 EUR | 8,0134 EUR |
| - Mindestpreis | - Mindestpreis |
| 26,71 EUR | 26,71 EUR |
| - Höchstpreis | - Höchstpreis |
| 400,67 EUR | 400,67 EUR |
| 1.2.2 Statistiken über mehrere Gemeinden | 1.2.2 Statistiken über mehrere Gemeinden |
| (Maximum = Provinz) | (Maximum = Provinz) |
| - Original (pro Seite) | - Original (pro Seite) |
| 8,0134 EUR | 8,0134 EUR |
| - Mindestpreis | - Mindestpreis |
| 80,13 EUR | 80,13 EUR |
| - Höchstpreis | - Höchstpreis |
| 801,34 EUR | 801,34 EUR |
| 1.2.3 Andere Arbeiten | 1.2.3 Andere Arbeiten |
| Preis pro Benutzungszeit der Zentraleinheit und der Peripheriegeräte: | Preis pro Benutzungszeit der Zentraleinheit und der Peripheriegeräte: |
| Stundentarif: | Stundentarif: |
| 2.003,3387 EUR | 2.003,3387 EUR |
| 1.3 Stichprobenverfahren | 1.3 Stichprobenverfahren |
| - Entnahme (pro Gemeinde) | - Entnahme (pro Gemeinde) |
| 86,8113 EUR | 86,8113 EUR |
| - Stichprobe (pro Akte) | - Stichprobe (pro Akte) |
| 0,2003 EUR | 0,2003 EUR |
| - Höchstpreis | - Höchstpreis |
| 13.355,59 EUR | 13.355,59 EUR |
| 1.4 Speicherung auf digitalem Träger | 1.4 Speicherung auf digitalem Träger |
| - pro individuelle Akte | - pro individuelle Akte |
| 0,1336 EUR | 0,1336 EUR |
| - Mindestpreis | - Mindestpreis |
| 86,81 EUR | 86,81 EUR |
| - Höchstpreis | - Höchstpreis |
| 13.355,59 EUR | 13.355,59 EUR |
| 2. Spezielle Arbeiten für angeschlossene Gemeinden (standardisierte | 2. Spezielle Arbeiten für angeschlossene Gemeinden (standardisierte |
| Arbeiten, die für Gemeinden geleistet werden, die zu diesem Zweck ein | Arbeiten, die für Gemeinden geleistet werden, die zu diesem Zweck ein |
| Abonnement abschließen) | Abonnement abschließen) |
| Bemerkung: Der Beitritt der Gemeinden zu Beginn des Jahres mittels | Bemerkung: Der Beitritt der Gemeinden zu Beginn des Jahres mittels |
| Abonnement, das mindestens zehn periodische Arbeiten einschließt, gibt | Abonnement, das mindestens zehn periodische Arbeiten einschließt, gibt |
| Anrecht auf eine Ermäßigung von 10 Prozent des Tarifpreises. | Anrecht auf eine Ermäßigung von 10 Prozent des Tarifpreises. |
| 2.1 Wählerliste auf Papier | 2.1 Wählerliste auf Papier |
| - pro Seite | - pro Seite |
| 0,5342 EUR | 0,5342 EUR |
| - Mindestpreis | - Mindestpreis |
| 20,03 EUR | 20,03 EUR |
| 2.2 Wählerliste auf digitalem Träger (pro Gemeinde) | 2.2 Wählerliste auf digitalem Träger (pro Gemeinde) |
| - pro Akte | - pro Akte |
| 0,1068 EUR | 0,1068 EUR |
| - Mindestpreis | - Mindestpreis |
| 86,81 EUR | 86,81 EUR |
| - Höchstpreis | - Höchstpreis |
| 6.677,80 EUR | 6.677,80 EUR |
| 2.3 Beisitzer-Kandidaten | 2.3 Beisitzer-Kandidaten |
| - Liste und Etiketten: pro Seite: | - Liste und Etiketten: pro Seite: |
| 0,5342 EUR | 0,5342 EUR |
| - Mindestpreis | - Mindestpreis |
| 20,03 EUR | 20,03 EUR |
| 3. Verschiedene Leistungen | 3. Verschiedene Leistungen |
| 3.1 Schreiben und Erprobung von Programmen: Stundentarif | 3.1 Schreiben und Erprobung von Programmen: Stundentarif |
| 166,9449 EUR | 166,9449 EUR |
| 3.2 Tests im Hinblick auf den Erhalt einer Zulassungsbescheinigung für | 3.2 Tests im Hinblick auf den Erhalt einer Zulassungsbescheinigung für |
| den Anschluss an das Netz des Nationalregisters | den Anschluss an das Netz des Nationalregisters |
| - in den Räumlichkeiten des Nationalregisters: Stundentarif | - in den Räumlichkeiten des Nationalregisters: Stundentarif |
| 166,9449 EUR | 166,9449 EUR |
| - außerhalb: Stundentarif | - außerhalb: Stundentarif |
| 267,1118 EUR | 267,1118 EUR |
| 3.4 Versandkosten: Die tatsächlichen Versandkosten werden den für jede | 3.4 Versandkosten: Die tatsächlichen Versandkosten werden den für jede |
| Arbeit vorgesehenen Gebühren hinzugefügt. | Arbeit vorgesehenen Gebühren hinzugefügt. |
| 4. Spezielle Arbeiten auf digitalem Träger | 4. Spezielle Arbeiten auf digitalem Träger |
| 4.1 Datei der Namen und Vornamen | 4.1 Datei der Namen und Vornamen |
| - erste Lieferung | - erste Lieferung |
| 1.188,65 EUR | 1.188,65 EUR |
| - wöchentliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: | - wöchentliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: |
| 3.973,29 EUR | 3.973,29 EUR |
| - monatliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: | - monatliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: |
| 2.383,97 EUR | 2.383,97 EUR |
| - vierteljährliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: | - vierteljährliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: |
| 1.589,32 EUR | 1.589,32 EUR |
| 4.2 Datei der Berufe | 4.2 Datei der Berufe |
| - erste Lieferung | - erste Lieferung |
| 601,00 EUR | 601,00 EUR |
| - wöchentliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: | - wöchentliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: |
| 1.983,31 EUR | 1.983,31 EUR |
| - monatliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: | - monatliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: |
| 1.388,98 EUR | 1.388,98 EUR |
| - vierteljährliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: | - vierteljährliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: |
| 1.108,51 EUR | 1.108,51 EUR |
| 4.3 Datei der öffentlichen Straßen | 4.3 Datei der öffentlichen Straßen |
| - erste Lieferung | - erste Lieferung |
| 1.589,32 EUR | 1.589,32 EUR |
| - wöchentliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: | - wöchentliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: |
| 4.767,95 EUR | 4.767,95 EUR |
| - monatliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: | - monatliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: |
| 2.577,63 EUR | 2.577,63 EUR |
| - vierteljährliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: | - vierteljährliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: |
| 1.983,31 EUR | 1.983,31 EUR |
| 4.4 Datei der Gemeinden, Länder und diplomatischen Vertretungen | 4.4 Datei der Gemeinden, Länder und diplomatischen Vertretungen |
| 601,00 EUR | 601,00 EUR |
| 4.5 Tabelle der Länder- und Gemeindecodes und Verbindung zwischen | 4.5 Tabelle der Länder- und Gemeindecodes und Verbindung zwischen |
| Gemeinden und ihren Postleitzahlen | Gemeinden und ihren Postleitzahlen |
| 601,00 EUR | 601,00 EUR |
| Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 3. Juli 2020 über die | Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 3. Juli 2020 über die |
| Gebühren, die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der | Gebühren, die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der |
| natürlichen Personen erhoben werden, beigefügt zu werden | natürlichen Personen erhoben werden, beigefügt zu werden |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Sicherheit und des Innern | Der Minister der Sicherheit und des Innern |
| P. DE CREM | P. DE CREM |