← Retour vers "Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 30 octobre 2003 modifiant l'arrêté royal du 7 avril 2003 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres "
Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 30 octobre 2003 modifiant l'arrêté royal du 7 avril 2003 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres | Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 30 oktober 2003 tot wijziging van het koninklijk besluit van 7 april 2003 tot aanwijzing van de leden van de Adviesraad van burgemeesters |
---|---|
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 3 FEVRIER 2004. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 30 octobre 2003 modifiant l'arrêté royal du 7 avril 2003 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 3 FEBRUARI 2004. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 30 oktober 2003 tot wijziging van het koninklijk besluit van 7 april 2003 tot aanwijzing van de leden van de Adviesraad van burgemeesters |
ALBERT II, Roi des Belges, | ALBERT II, Koning der Belgen, |
A tous, présents et à venir, Salut. | Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. |
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la | Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen |
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, | voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, |
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; | en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; |
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté | Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk |
royal du 30 octobre 2003 modifiant l'arrêté royal du 7 avril 2003 | besluit van 30 oktober 2003 tot wijziging van het koninklijk besluit |
désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres, établi | van 7 april 2003 tot aanwijzing van de leden van de Adviesraad van |
par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat | burgemeesters, opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling |
d'arrondissement adjoint à Malmedy; | bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; |
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, | Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, |
Nous avons arrêté et arrêtons : | Hebben Wij besloten en besluiten Wij : |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse |
officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 30 octobre 2003 | vertaling van het koninklijk besluit van 30 oktober 2003 tot wijziging |
modifiant l'arrêté royal du 7 avril 2003 désignant les membres du | van het koninklijk besluit van 7 april 2003 tot aanwijzing van de |
Conseil consultatif des bourgmestres. | leden van de Adviesraad van burgemeesters. |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de |
présent arrêté. | uitvoering van dit besluit. |
Donné à Bruxelles, le 3 février 2004. | Gegeven te Brussel, 3 februari 2004. |
ALBERT | ALBERT |
Par le Roi : | Van Koningswege : |
Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Annexe | Bijlage |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
30. OKTOBER 2003 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 30. OKTOBER 2003 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 7. April 2003 zur Bestellung der Mitglieder des | Erlasses vom 7. April 2003 zur Bestellung der Mitglieder des |
Bürgermeisterbeirats | Bürgermeisterbeirats |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf | Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere |
des Artikels 8; | des Artikels 8; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 6. April 2000 über den | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 6. April 2000 über den |
Bürgermeisterbeirat; | Bürgermeisterbeirat; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. April 2003 zur Bestellung der | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. April 2003 zur Bestellung der |
Mitglieder des Bürgermeisterbeirats; | Mitglieder des Bürgermeisterbeirats; |
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 28. | Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 28. |
Juli 2003; | Juli 2003; |
Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 3. Februar 2003 | Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 3. Februar 2003 |
veröffentlichten Bekanntmachung, durch die die Bewerber aufgefordert | veröffentlichten Bekanntmachung, durch die die Bewerber aufgefordert |
wurden, ihre Bewerbung für die Stellen als ordentliches Mitglied und | wurden, ihre Bewerbung für die Stellen als ordentliches Mitglied und |
als Ersatzmitglied binnen einer Frist von zwanzig Tagen ab der | als Ersatzmitglied binnen einer Frist von zwanzig Tagen ab der |
Veröffentlichung der Bekanntmachung einzureichen; | Veröffentlichung der Bekanntmachung einzureichen; |
Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 12. März 2003 | Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 12. März 2003 |
veröffentlichten Bekanntmachung zur Verlängerung der Frist, innerhalb | veröffentlichten Bekanntmachung zur Verlängerung der Frist, innerhalb |
deren die Bewerbungen eingereicht werden konnten; | deren die Bewerbungen eingereicht werden konnten; |
Aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der nach den zwei | Aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der nach den zwei |
Bewerberaufrufen eingereichten Bewerbungen nicht ausreichte, um | Bewerberaufrufen eingereichten Bewerbungen nicht ausreichte, um |
gleichzeitig die Stellen der ordentlichen Mitglieder und die der | gleichzeitig die Stellen der ordentlichen Mitglieder und die der |
Ersatzmitglieder zu besetzen; | Ersatzmitglieder zu besetzen; |
Aufgrund der Tatsache, dass durch den Königlichen Erlass vom 7. April | Aufgrund der Tatsache, dass durch den Königlichen Erlass vom 7. April |
2003 zur Bestellung der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats die | 2003 zur Bestellung der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats die |
Stellen der ordentlichen Mitglieder im Hinblick auf eine reibungslose | Stellen der ordentlichen Mitglieder im Hinblick auf eine reibungslose |
Arbeitsweise des Beirats besetzt wurden; | Arbeitsweise des Beirats besetzt wurden; |
Aufgrund der Tatsache, dass beschlossen wurde, die Bestellung der | Aufgrund der Tatsache, dass beschlossen wurde, die Bestellung der |
Ersatzmitglieder nach einem dritten, im Belgischen Staatsblatt vom 16. | Ersatzmitglieder nach einem dritten, im Belgischen Staatsblatt vom 16. |
Mai 2003 veröffentlichten Bewerberaufruf vorzunehmen, in dem die | Mai 2003 veröffentlichten Bewerberaufruf vorzunehmen, in dem die |
Bewerber aufgefordert wurden, ihre Bewerbung binnen einer Frist von | Bewerber aufgefordert wurden, ihre Bewerbung binnen einer Frist von |
dreissig Tagen nach der Veröffentlichung einzureichen; | dreissig Tagen nach der Veröffentlichung einzureichen; |
Aufgrund der Tatsache, dass nur ein weiterer Bewerber seine Bewerbung | Aufgrund der Tatsache, dass nur ein weiterer Bewerber seine Bewerbung |
eingereicht hat und dass demnach anhand der Gesamtanzahl zulässiger | eingereicht hat und dass demnach anhand der Gesamtanzahl zulässiger |
Bewerbungen nach dem dritten Bewerberaufruf immer noch nicht alle für | Bewerbungen nach dem dritten Bewerberaufruf immer noch nicht alle für |
Ersatzmitglieder vorgesehenen Stellen besetzt werden können; dass es | Ersatzmitglieder vorgesehenen Stellen besetzt werden können; dass es |
im Hinblick auf eine reibungslose Arbeitsweise des Beirats, dessen | im Hinblick auf eine reibungslose Arbeitsweise des Beirats, dessen |
Amtsantritt auf den 6. August 2003 festgesetzt ist, aber wichtig ist, | Amtsantritt auf den 6. August 2003 festgesetzt ist, aber wichtig ist, |
die Ersatzmitglieder zu bestellen; | die Ersatzmitglieder zu bestellen; |
Aufgrund des Gesetzes vom 20. Juli 1990 zur Förderung einer | Aufgrund des Gesetzes vom 20. Juli 1990 zur Förderung einer |
ausgeglichenen Vertretung von Männern und Frauen in Organen mit | ausgeglichenen Vertretung von Männern und Frauen in Organen mit |
Begutachtungsbefugnis; dass eine Abweichung von diesem Gesetz aufgrund | Begutachtungsbefugnis; dass eine Abweichung von diesem Gesetz aufgrund |
der unzureichenden Anzahl weiblicher Bewerbungen gerechtfertigt ist; | der unzureichenden Anzahl weiblicher Bewerbungen gerechtfertigt ist; |
Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister aus der Region | Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister aus der Region |
Brüssel-Hauptstadt kommen müssen; | Brüssel-Hauptstadt kommen müssen; |
In der Erwägung, dass sich kein Brüsseler Bürgermeister für das Mandat | In der Erwägung, dass sich kein Brüsseler Bürgermeister für das Mandat |
eines Ersatzmitglieds beworben hat; | eines Ersatzmitglieds beworben hat; |
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus der Wallonischen | Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus der Wallonischen |
Region ein deutschsprachiger Bürgermeister sein muss; | Region ein deutschsprachiger Bürgermeister sein muss; |
In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn Dannemark dieses | In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn Dannemark dieses |
Kriterium erfüllt; | Kriterium erfüllt; |
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer wallonischen | Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer wallonischen |
Gemeinde mit mehr als 100 000 Einwohnern stammen muss; | Gemeinde mit mehr als 100 000 Einwohnern stammen muss; |
In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn Urbain aus der | In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn Urbain aus der |
Provinz Hennegau dieses Kriterium erfüllt; | Provinz Hennegau dieses Kriterium erfüllt; |
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der | Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der |
Provinz Wallonisch-Brabant stammen muss; | Provinz Wallonisch-Brabant stammen muss; |
In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn Roland dieses | In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn Roland dieses |
Kriterium erfüllt; | Kriterium erfüllt; |
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der | Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der |
Provinz Lüttich stammen muss; | Provinz Lüttich stammen muss; |
In der Erwägung, dass unter den rechtsgültig eingereichten Bewerbungen | In der Erwägung, dass unter den rechtsgültig eingereichten Bewerbungen |
sieben dieses Kriterium erfüllen, einschliesslich der Bewerbung des | sieben dieses Kriterium erfüllen, einschliesslich der Bewerbung des |
deutschsprachigen Bewerbers; dass es jedoch angebracht ist, Frau Lizin | deutschsprachigen Bewerbers; dass es jedoch angebracht ist, Frau Lizin |
zu bestellen, da sie aus einer Eingemeindezone kommt; dass Frau Lizin | zu bestellen, da sie aus einer Eingemeindezone kommt; dass Frau Lizin |
darüber hinaus die einzige Frau unter den sieben Bewerbern ist und | darüber hinaus die einzige Frau unter den sieben Bewerbern ist und |
dass das Gesetz vom 20. Juli 1990 zur Förderung einer ausgeglichenen | dass das Gesetz vom 20. Juli 1990 zur Förderung einer ausgeglichenen |
Vertretung von Männern und Frauen in Organen mit Begutachtungsbefugnis | Vertretung von Männern und Frauen in Organen mit Begutachtungsbefugnis |
zu berücksichtigen ist; | zu berücksichtigen ist; |
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der | Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der |
Provinz Luxemburg stammen muss; | Provinz Luxemburg stammen muss; |
Aufgrund der Tatsache, dass nur zwei Bewerber aus der Provinz | Aufgrund der Tatsache, dass nur zwei Bewerber aus der Provinz |
Luxemburg ihre Bewerbung eingereicht haben; | Luxemburg ihre Bewerbung eingereicht haben; |
Aufgrund der Tatsache, dass drei Bürgermeister der Wallonischen Region | Aufgrund der Tatsache, dass drei Bürgermeister der Wallonischen Region |
aus Zonen mit weniger als 50 000 Einwohnern kommen müssen; | aus Zonen mit weniger als 50 000 Einwohnern kommen müssen; |
In der Erwägung, dass die Bewerbungen von Frau Lizin und Herrn Roland | In der Erwägung, dass die Bewerbungen von Frau Lizin und Herrn Roland |
unbedingt berücksichtigt werden müssen, da beide aus einer | unbedingt berücksichtigt werden müssen, da beide aus einer |
Eingemeindezone kommen; dass es wünschenswert ist, einen | Eingemeindezone kommen; dass es wünschenswert ist, einen |
deutschsprachigen Bürgermeister im Beirat zu haben; | deutschsprachigen Bürgermeister im Beirat zu haben; |
In der Erwägung, dass eine der Bewerbungen der luxemburgischen | In der Erwägung, dass eine der Bewerbungen der luxemburgischen |
Bürgermeister automatisch nicht berücksichtigt wird, da die Quote für | Bürgermeister automatisch nicht berücksichtigt wird, da die Quote für |
Bewerber einer Zone mit weniger als 50 000 Einwohnern bereits erreicht | Bewerber einer Zone mit weniger als 50 000 Einwohnern bereits erreicht |
ist; dass es demnach angebracht ist, Herrn Ledoux zu bestellen, der | ist; dass es demnach angebracht ist, Herrn Ledoux zu bestellen, der |
aus einer Zone mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 | aus einer Zone mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 |
Personen stammt; | Personen stammt; |
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus der Provinz Namur | Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus der Provinz Namur |
stammen muss; | stammen muss; |
In der Erwägung, dass nur eine Bewerbung dieses Kriterium erfüllt; | In der Erwägung, dass nur eine Bewerbung dieses Kriterium erfüllt; |
dass Herr De Laveleye jedoch nicht bestellt werden kann, da er einer | dass Herr De Laveleye jedoch nicht bestellt werden kann, da er einer |
Zone mit weniger als 50 000 Einwohnern angehört, und dass die Stellen, | Zone mit weniger als 50 000 Einwohnern angehört, und dass die Stellen, |
die mit einer solchen Zone übereinstimmen, unbedingt anderen Bewerbern | die mit einer solchen Zone übereinstimmen, unbedingt anderen Bewerbern |
zugewiesen werden mussten, in diesem Fall Frau Lizin, einzige | zugewiesen werden mussten, in diesem Fall Frau Lizin, einzige |
weibliche Bewerberin, Herrn Dannemark, einziger deutschsprachiger | weibliche Bewerberin, Herrn Dannemark, einziger deutschsprachiger |
Bewerber, und Herrn Roland, Bewerber aus einer Eingemeindezone; dass | Bewerber, und Herrn Roland, Bewerber aus einer Eingemeindezone; dass |
es demnach nicht möglich ist, einen Bürgermeister für die Provinz | es demnach nicht möglich ist, einen Bürgermeister für die Provinz |
Namur zu bestellen; | Namur zu bestellen; |
Aufgrund der Tatsache, dass drei Bürgermeister der Flämischen Region | Aufgrund der Tatsache, dass drei Bürgermeister der Flämischen Region |
aus Zonen mit einer Einwohnerschaft von mehr als 100 000 Personen | aus Zonen mit einer Einwohnerschaft von mehr als 100 000 Personen |
stammen müssen; | stammen müssen; |
In der Erwägung, dass nur zwei Bewerbungen dieses Kriterium erfüllen; | In der Erwägung, dass nur zwei Bewerbungen dieses Kriterium erfüllen; |
dass demnach die Herren Beke und Dehaene, die aus der Provinz | dass demnach die Herren Beke und Dehaene, die aus der Provinz |
Ostflandern beziehungsweise Westflandern stammen, bestellt werden | Ostflandern beziehungsweise Westflandern stammen, bestellt werden |
müssen; | müssen; |
Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister der Flämischen Region | Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister der Flämischen Region |
aus Zonen mit einer Einwohnerschaft von weniger als 50 000 Personen | aus Zonen mit einer Einwohnerschaft von weniger als 50 000 Personen |
stammen müssen; | stammen müssen; |
In der Erwägung, dass es im Hinblick auf eine ausreichende | In der Erwägung, dass es im Hinblick auf eine ausreichende |
Eingemeindezonen-Quote angebracht ist, Herrn Minnebo, der aus der | Eingemeindezonen-Quote angebracht ist, Herrn Minnebo, der aus der |
Provinz Antwerpen stammt, zu bestellen; | Provinz Antwerpen stammt, zu bestellen; |
In der Erwägung, dass der zweite Bürgermeister dieser Kategorie zur | In der Erwägung, dass der zweite Bürgermeister dieser Kategorie zur |
Gewährleistung der Vertretung der Provinz Flämisch-Brabant unbedingt | Gewährleistung der Vertretung der Provinz Flämisch-Brabant unbedingt |
aus dieser Provinz kommen muss, deren Bewerber alle einer Zone mit | aus dieser Provinz kommen muss, deren Bewerber alle einer Zone mit |
weniger als 50 000 Einwohnern angehören; | weniger als 50 000 Einwohnern angehören; |
In der Erwägung, dass sechs Bewerber dieses Kriterium erfüllen; dass | In der Erwägung, dass sechs Bewerber dieses Kriterium erfüllen; dass |
aus der Prüfung der verschiedenen Bewerbungen hervorgeht, dass Herr | aus der Prüfung der verschiedenen Bewerbungen hervorgeht, dass Herr |
Baert hohe Motivation in Sachen Polizeiwesen und echten persönlichen | Baert hohe Motivation in Sachen Polizeiwesen und echten persönlichen |
Einsatz für die damit verbundene Problematik zeigt; dass aus seiner | Einsatz für die damit verbundene Problematik zeigt; dass aus seiner |
Bewerbung hervorgeht, dass seine Erfahrung im Polizeiwesen und sein | Bewerbung hervorgeht, dass seine Erfahrung im Polizeiwesen und sein |
diesbezüglicher Einsatz ihm ermöglicht haben, bestimmte Ziele wie | diesbezüglicher Einsatz ihm ermöglicht haben, bestimmte Ziele wie |
Datenverwaltung und gute Kommunikation zwischen den verschiedenen | Datenverwaltung und gute Kommunikation zwischen den verschiedenen |
Parteien zu erreichen; dass er ebenfalls hervorhebt, über eine gewisse | Parteien zu erreichen; dass er ebenfalls hervorhebt, über eine gewisse |
Erfahrung in der Lösung von Problemen, mit denen eine Polizeizone | Erfahrung in der Lösung von Problemen, mit denen eine Polizeizone |
täglich konfrontiert werden kann, zu verfügen; dass aus der Prüfung | täglich konfrontiert werden kann, zu verfügen; dass aus der Prüfung |
seiner Bewerbung ebenfalls hervorgeht, dass er sich zur Aufgabe | seiner Bewerbung ebenfalls hervorgeht, dass er sich zur Aufgabe |
gemacht hat, zusammen mit anderen Bürgermeistern aus Mehrgemeindezonen | gemacht hat, zusammen mit anderen Bürgermeistern aus Mehrgemeindezonen |
den Standpunkt der lokalen Polizei zu verteidigen; dass es also | den Standpunkt der lokalen Polizei zu verteidigen; dass es also |
angebracht ist, Herrn Baert zum Ersatzmitglied des Beirats zu | angebracht ist, Herrn Baert zum Ersatzmitglied des Beirats zu |
bestellen; | bestellen; |
Aufgrund der Tatsache, dass drei flämische Bürgermeister aus Zonen mit | Aufgrund der Tatsache, dass drei flämische Bürgermeister aus Zonen mit |
einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 Personen kommen | einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 Personen kommen |
müssen; | müssen; |
In der Erwägung, dass die Provinz Limburg noch nicht vertreten ist und | In der Erwägung, dass die Provinz Limburg noch nicht vertreten ist und |
dass fünf Bürgermeister aus dieser Provinz ihre Bewerbung rechtsgültig | dass fünf Bürgermeister aus dieser Provinz ihre Bewerbung rechtsgültig |
eingereicht haben; | eingereicht haben; |
In der Erwägung, dass in der Flämischen Region nur zwei Bürgermeister | In der Erwägung, dass in der Flämischen Region nur zwei Bürgermeister |
aus Zonen mit weniger als 50 000 Einwohnern kommen dürfen; dass die | aus Zonen mit weniger als 50 000 Einwohnern kommen dürfen; dass die |
Stellen, die einer solchen Zone vorbehalten sind, unbedingt von einem | Stellen, die einer solchen Zone vorbehalten sind, unbedingt von einem |
Bürgermeister der Provinz Antwerpen, der aus einer Eingemeindezone | Bürgermeister der Provinz Antwerpen, der aus einer Eingemeindezone |
kommt, und von einem Bürgermeister der Provinz Flämisch-Brabant | kommt, und von einem Bürgermeister der Provinz Flämisch-Brabant |
besetzt werden müssen, wobei beide Bewerber Zonen mit weniger als 50 | besetzt werden müssen, wobei beide Bewerber Zonen mit weniger als 50 |
000 Einwohnern angehören müssen; | 000 Einwohnern angehören müssen; |
In der Erwägung, dass demnach unter den beiden Bürgermeistern der | In der Erwägung, dass demnach unter den beiden Bürgermeistern der |
Provinz Limburg, die aus Zonen mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 | Provinz Limburg, die aus Zonen mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 |
000 und 100 000 Personen kommen, ausgewählt werden muss; dass Herr De | 000 und 100 000 Personen kommen, ausgewählt werden muss; dass Herr De |
Vis sich auf ein gewisses Know-how berufen kann, das er sich bei der | Vis sich auf ein gewisses Know-how berufen kann, das er sich bei der |
Schaffung seiner Polizeizone insbesondere in Sachen Haushalt | Schaffung seiner Polizeizone insbesondere in Sachen Haushalt |
angeeignet hat; dass es demnach angebracht ist, Herrn De Vis zu | angeeignet hat; dass es demnach angebracht ist, Herrn De Vis zu |
bestellen; | bestellen; |
In der Erwägung, dass alle Provinzen der Flämischen Region vertreten | In der Erwägung, dass alle Provinzen der Flämischen Region vertreten |
sind; dass jedoch noch zwei Stellen Bürgermeistern zuzuweisen sind, | sind; dass jedoch noch zwei Stellen Bürgermeistern zuzuweisen sind, |
die Zonen mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 | die Zonen mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 |
Personen angehören; | Personen angehören; |
In der Erwägung, dass neun Bürgermeister der Flämischen Region dieses | In der Erwägung, dass neun Bürgermeister der Flämischen Region dieses |
Kriterium erfüllen; dass aus der Prüfung der Bewerbungen hervorgeht, | Kriterium erfüllen; dass aus der Prüfung der Bewerbungen hervorgeht, |
dass Herr Vereecke aufgrund seiner Ausbildung zum Juristen und | dass Herr Vereecke aufgrund seiner Ausbildung zum Juristen und |
Kriminologen sowie aufgrund seiner Berufserfahrung als Rechtsanwalt, | Kriminologen sowie aufgrund seiner Berufserfahrung als Rechtsanwalt, |
der auf Strafrecht spezialisiert ist, im Bürgermeisterbeirat seine | der auf Strafrecht spezialisiert ist, im Bürgermeisterbeirat seine |
konstruktive und achtbare Meinung einbringen kann; dass Herr Schrauwen | konstruktive und achtbare Meinung einbringen kann; dass Herr Schrauwen |
Motivation und Einsatz hinsichtlich einer reibungslosen Arbeitsweise | Motivation und Einsatz hinsichtlich einer reibungslosen Arbeitsweise |
seiner lokalen Polizei zeigt; dass aus seiner Bewerbung hervorgeht, | seiner lokalen Polizei zeigt; dass aus seiner Bewerbung hervorgeht, |
dass er bereits mit der Arbeitsweise und den heutigen Strukturen der | dass er bereits mit der Arbeitsweise und den heutigen Strukturen der |
Polizeilandschaft sowie mit den Problemen, mit denen die Polizei | Polizeilandschaft sowie mit den Problemen, mit denen die Polizei |
konfrontiert werden kann, vertraut ist; dass es also angebracht ist, | konfrontiert werden kann, vertraut ist; dass es also angebracht ist, |
die Herren Vereecke und Schrauwen zu Ersatzmitgliedern zu bestellen; | die Herren Vereecke und Schrauwen zu Ersatzmitgliedern zu bestellen; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der | Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der |
Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, | Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - In den Königlichen Erlass vom 7. April 2003 zur Bestellung | Artikel 1 - In den Königlichen Erlass vom 7. April 2003 zur Bestellung |
der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats wird ein Artikel 1bis mit | der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats wird ein Artikel 1bis mit |
folgendem Wortlaut eingefügt: | folgendem Wortlaut eingefügt: |
« Art. 1bis - Folgende sieben Bürgermeister der Flämischen Region | « Art. 1bis - Folgende sieben Bürgermeister der Flämischen Region |
werden zu Ersatzmitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: | werden zu Ersatzmitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: |
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 | - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 |
Einwohnern: | Einwohnern: |
Herr Willy Minnebo, Bürgermeister von Zwijndrecht, | Herr Willy Minnebo, Bürgermeister von Zwijndrecht, |
Herr Michel Baert, Bürgermeister von Boortmeerbeek, | Herr Michel Baert, Bürgermeister von Boortmeerbeek, |
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 | - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 |
Einwohnern: | Einwohnern: |
Herr Dirk De Vis, Bürgermeister von Ham, | Herr Dirk De Vis, Bürgermeister von Ham, |
Herr Carl Vereecke, Bürgermeister von Kuurne, | Herr Carl Vereecke, Bürgermeister von Kuurne, |
Herr Frans Schrauwen, Bürgermeister von Essen, | Herr Frans Schrauwen, Bürgermeister von Essen, |
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: | - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: |
Herr Luc Dehaene, Bürgermeister von Ypern, | Herr Luc Dehaene, Bürgermeister von Ypern, |
Herr Frank Beke, Bürgermeister von Gent. | Herr Frank Beke, Bürgermeister von Gent. |
Folgende fünf Bürgermeister der Wallonischen Region werden zu | Folgende fünf Bürgermeister der Wallonischen Region werden zu |
Ersatzmitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: | Ersatzmitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: |
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 | - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 |
Einwohnern: | Einwohnern: |
Herr Jean-Luc Roland, Bürgermeister von Ottignies-Louvain-la-Neuve, | Herr Jean-Luc Roland, Bürgermeister von Ottignies-Louvain-la-Neuve, |
Frau Anne-Marie Lizin, Bürgermeisterin von Huy, | Frau Anne-Marie Lizin, Bürgermeisterin von Huy, |
- Bürgermeister aus einer Gemeinde des deutschen Sprachgebietes: | - Bürgermeister aus einer Gemeinde des deutschen Sprachgebietes: |
Herr Emil Dannemark, Bürgermeister von Bütgenbach, | Herr Emil Dannemark, Bürgermeister von Bütgenbach, |
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 | - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 |
Einwohnern: | Einwohnern: |
Herr Jean-Paul Ledoux, Bürgermeister von Durbuy, | Herr Jean-Paul Ledoux, Bürgermeister von Durbuy, |
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: | - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: |
Herr Robert Urbain, Bürgermeister von Boussu. | Herr Robert Urbain, Bürgermeister von Boussu. |
Kein Bürgermeister der Region Brüssel-Hauptstadt hat sich für das | Kein Bürgermeister der Region Brüssel-Hauptstadt hat sich für das |
Mandat eines Ersatzmitglieds des Bürgermeisterbeirats beworben. » | Mandat eines Ersatzmitglieds des Bürgermeisterbeirats beworben. » |
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 6. August 2003 in Kraft. | Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 6. August 2003 in Kraft. |
Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 30. Oktober 2003 | Gegeben zu Brüssel, den 30. Oktober 2003 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 3 février 2004. | Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 3 februari 2004. |
ALBERT | ALBERT |
Par le Roi : | Van Koningswege : |
Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |