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Vue multilingue de Arrêté Royal du 03/02/2004
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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 30 octobre 2003 modifiant l'arrêté royal du 7 avril 2003 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 30 oktober 2003 tot wijziging van het koninklijk besluit van 7 april 2003 tot aanwijzing van de leden van de Adviesraad van burgemeesters
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 3 FEVRIER 2004. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 30 octobre 2003 modifiant l'arrêté royal du 7 avril 2003 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 3 FEBRUARI 2004. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 30 oktober 2003 tot wijziging van het koninklijk besluit van 7 april 2003 tot aanwijzing van de leden van de Adviesraad van burgemeesters
ALBERT II, Roi des Belges, ALBERT II, Koning der Belgen,
A tous, présents et à venir, Salut. Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet.
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°,
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990;
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk
royal du 30 octobre 2003 modifiant l'arrêté royal du 7 avril 2003 besluit van 30 oktober 2003 tot wijziging van het koninklijk besluit
désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres, établi van 7 april 2003 tot aanwijzing van de leden van de Adviesraad van
par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat burgemeesters, opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling
d'arrondissement adjoint à Malmedy; bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy;
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken,
Nous avons arrêté et arrêtons : Hebben Wij besloten en besluiten Wij :

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction

Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse

officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 30 octobre 2003 vertaling van het koninklijk besluit van 30 oktober 2003 tot wijziging
modifiant l'arrêté royal du 7 avril 2003 désignant les membres du van het koninklijk besluit van 7 april 2003 tot aanwijzing van de
Conseil consultatif des bourgmestres. leden van de Adviesraad van burgemeesters.

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de

présent arrêté. uitvoering van dit besluit.
Donné à Bruxelles, le 3 février 2004. Gegeven te Brussel, 3 februari 2004.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
P. DEWAEL P. DEWAEL
Annexe Bijlage
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
30. OKTOBER 2003 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 30. OKTOBER 2003 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 7. April 2003 zur Bestellung der Mitglieder des Erlasses vom 7. April 2003 zur Bestellung der Mitglieder des
Bürgermeisterbeirats Bürgermeisterbeirats
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere
des Artikels 8; des Artikels 8;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 6. April 2000 über den Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 6. April 2000 über den
Bürgermeisterbeirat; Bürgermeisterbeirat;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. April 2003 zur Bestellung der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. April 2003 zur Bestellung der
Mitglieder des Bürgermeisterbeirats; Mitglieder des Bürgermeisterbeirats;
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 28. Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 28.
Juli 2003; Juli 2003;
Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 3. Februar 2003 Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 3. Februar 2003
veröffentlichten Bekanntmachung, durch die die Bewerber aufgefordert veröffentlichten Bekanntmachung, durch die die Bewerber aufgefordert
wurden, ihre Bewerbung für die Stellen als ordentliches Mitglied und wurden, ihre Bewerbung für die Stellen als ordentliches Mitglied und
als Ersatzmitglied binnen einer Frist von zwanzig Tagen ab der als Ersatzmitglied binnen einer Frist von zwanzig Tagen ab der
Veröffentlichung der Bekanntmachung einzureichen; Veröffentlichung der Bekanntmachung einzureichen;
Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 12. März 2003 Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 12. März 2003
veröffentlichten Bekanntmachung zur Verlängerung der Frist, innerhalb veröffentlichten Bekanntmachung zur Verlängerung der Frist, innerhalb
deren die Bewerbungen eingereicht werden konnten; deren die Bewerbungen eingereicht werden konnten;
Aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der nach den zwei Aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der nach den zwei
Bewerberaufrufen eingereichten Bewerbungen nicht ausreichte, um Bewerberaufrufen eingereichten Bewerbungen nicht ausreichte, um
gleichzeitig die Stellen der ordentlichen Mitglieder und die der gleichzeitig die Stellen der ordentlichen Mitglieder und die der
Ersatzmitglieder zu besetzen; Ersatzmitglieder zu besetzen;
Aufgrund der Tatsache, dass durch den Königlichen Erlass vom 7. April Aufgrund der Tatsache, dass durch den Königlichen Erlass vom 7. April
2003 zur Bestellung der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats die 2003 zur Bestellung der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats die
Stellen der ordentlichen Mitglieder im Hinblick auf eine reibungslose Stellen der ordentlichen Mitglieder im Hinblick auf eine reibungslose
Arbeitsweise des Beirats besetzt wurden; Arbeitsweise des Beirats besetzt wurden;
Aufgrund der Tatsache, dass beschlossen wurde, die Bestellung der Aufgrund der Tatsache, dass beschlossen wurde, die Bestellung der
Ersatzmitglieder nach einem dritten, im Belgischen Staatsblatt vom 16. Ersatzmitglieder nach einem dritten, im Belgischen Staatsblatt vom 16.
Mai 2003 veröffentlichten Bewerberaufruf vorzunehmen, in dem die Mai 2003 veröffentlichten Bewerberaufruf vorzunehmen, in dem die
Bewerber aufgefordert wurden, ihre Bewerbung binnen einer Frist von Bewerber aufgefordert wurden, ihre Bewerbung binnen einer Frist von
dreissig Tagen nach der Veröffentlichung einzureichen; dreissig Tagen nach der Veröffentlichung einzureichen;
Aufgrund der Tatsache, dass nur ein weiterer Bewerber seine Bewerbung Aufgrund der Tatsache, dass nur ein weiterer Bewerber seine Bewerbung
eingereicht hat und dass demnach anhand der Gesamtanzahl zulässiger eingereicht hat und dass demnach anhand der Gesamtanzahl zulässiger
Bewerbungen nach dem dritten Bewerberaufruf immer noch nicht alle für Bewerbungen nach dem dritten Bewerberaufruf immer noch nicht alle für
Ersatzmitglieder vorgesehenen Stellen besetzt werden können; dass es Ersatzmitglieder vorgesehenen Stellen besetzt werden können; dass es
im Hinblick auf eine reibungslose Arbeitsweise des Beirats, dessen im Hinblick auf eine reibungslose Arbeitsweise des Beirats, dessen
Amtsantritt auf den 6. August 2003 festgesetzt ist, aber wichtig ist, Amtsantritt auf den 6. August 2003 festgesetzt ist, aber wichtig ist,
die Ersatzmitglieder zu bestellen; die Ersatzmitglieder zu bestellen;
Aufgrund des Gesetzes vom 20. Juli 1990 zur Förderung einer Aufgrund des Gesetzes vom 20. Juli 1990 zur Förderung einer
ausgeglichenen Vertretung von Männern und Frauen in Organen mit ausgeglichenen Vertretung von Männern und Frauen in Organen mit
Begutachtungsbefugnis; dass eine Abweichung von diesem Gesetz aufgrund Begutachtungsbefugnis; dass eine Abweichung von diesem Gesetz aufgrund
der unzureichenden Anzahl weiblicher Bewerbungen gerechtfertigt ist; der unzureichenden Anzahl weiblicher Bewerbungen gerechtfertigt ist;
Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister aus der Region Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister aus der Region
Brüssel-Hauptstadt kommen müssen; Brüssel-Hauptstadt kommen müssen;
In der Erwägung, dass sich kein Brüsseler Bürgermeister für das Mandat In der Erwägung, dass sich kein Brüsseler Bürgermeister für das Mandat
eines Ersatzmitglieds beworben hat; eines Ersatzmitglieds beworben hat;
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus der Wallonischen Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus der Wallonischen
Region ein deutschsprachiger Bürgermeister sein muss; Region ein deutschsprachiger Bürgermeister sein muss;
In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn Dannemark dieses In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn Dannemark dieses
Kriterium erfüllt; Kriterium erfüllt;
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer wallonischen Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer wallonischen
Gemeinde mit mehr als 100 000 Einwohnern stammen muss; Gemeinde mit mehr als 100 000 Einwohnern stammen muss;
In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn Urbain aus der In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn Urbain aus der
Provinz Hennegau dieses Kriterium erfüllt; Provinz Hennegau dieses Kriterium erfüllt;
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der
Provinz Wallonisch-Brabant stammen muss; Provinz Wallonisch-Brabant stammen muss;
In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn Roland dieses In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn Roland dieses
Kriterium erfüllt; Kriterium erfüllt;
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der
Provinz Lüttich stammen muss; Provinz Lüttich stammen muss;
In der Erwägung, dass unter den rechtsgültig eingereichten Bewerbungen In der Erwägung, dass unter den rechtsgültig eingereichten Bewerbungen
sieben dieses Kriterium erfüllen, einschliesslich der Bewerbung des sieben dieses Kriterium erfüllen, einschliesslich der Bewerbung des
deutschsprachigen Bewerbers; dass es jedoch angebracht ist, Frau Lizin deutschsprachigen Bewerbers; dass es jedoch angebracht ist, Frau Lizin
zu bestellen, da sie aus einer Eingemeindezone kommt; dass Frau Lizin zu bestellen, da sie aus einer Eingemeindezone kommt; dass Frau Lizin
darüber hinaus die einzige Frau unter den sieben Bewerbern ist und darüber hinaus die einzige Frau unter den sieben Bewerbern ist und
dass das Gesetz vom 20. Juli 1990 zur Förderung einer ausgeglichenen dass das Gesetz vom 20. Juli 1990 zur Förderung einer ausgeglichenen
Vertretung von Männern und Frauen in Organen mit Begutachtungsbefugnis Vertretung von Männern und Frauen in Organen mit Begutachtungsbefugnis
zu berücksichtigen ist; zu berücksichtigen ist;
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der
Provinz Luxemburg stammen muss; Provinz Luxemburg stammen muss;
Aufgrund der Tatsache, dass nur zwei Bewerber aus der Provinz Aufgrund der Tatsache, dass nur zwei Bewerber aus der Provinz
Luxemburg ihre Bewerbung eingereicht haben; Luxemburg ihre Bewerbung eingereicht haben;
Aufgrund der Tatsache, dass drei Bürgermeister der Wallonischen Region Aufgrund der Tatsache, dass drei Bürgermeister der Wallonischen Region
aus Zonen mit weniger als 50 000 Einwohnern kommen müssen; aus Zonen mit weniger als 50 000 Einwohnern kommen müssen;
In der Erwägung, dass die Bewerbungen von Frau Lizin und Herrn Roland In der Erwägung, dass die Bewerbungen von Frau Lizin und Herrn Roland
unbedingt berücksichtigt werden müssen, da beide aus einer unbedingt berücksichtigt werden müssen, da beide aus einer
Eingemeindezone kommen; dass es wünschenswert ist, einen Eingemeindezone kommen; dass es wünschenswert ist, einen
deutschsprachigen Bürgermeister im Beirat zu haben; deutschsprachigen Bürgermeister im Beirat zu haben;
In der Erwägung, dass eine der Bewerbungen der luxemburgischen In der Erwägung, dass eine der Bewerbungen der luxemburgischen
Bürgermeister automatisch nicht berücksichtigt wird, da die Quote für Bürgermeister automatisch nicht berücksichtigt wird, da die Quote für
Bewerber einer Zone mit weniger als 50 000 Einwohnern bereits erreicht Bewerber einer Zone mit weniger als 50 000 Einwohnern bereits erreicht
ist; dass es demnach angebracht ist, Herrn Ledoux zu bestellen, der ist; dass es demnach angebracht ist, Herrn Ledoux zu bestellen, der
aus einer Zone mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 aus einer Zone mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000
Personen stammt; Personen stammt;
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus der Provinz Namur Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus der Provinz Namur
stammen muss; stammen muss;
In der Erwägung, dass nur eine Bewerbung dieses Kriterium erfüllt; In der Erwägung, dass nur eine Bewerbung dieses Kriterium erfüllt;
dass Herr De Laveleye jedoch nicht bestellt werden kann, da er einer dass Herr De Laveleye jedoch nicht bestellt werden kann, da er einer
Zone mit weniger als 50 000 Einwohnern angehört, und dass die Stellen, Zone mit weniger als 50 000 Einwohnern angehört, und dass die Stellen,
die mit einer solchen Zone übereinstimmen, unbedingt anderen Bewerbern die mit einer solchen Zone übereinstimmen, unbedingt anderen Bewerbern
zugewiesen werden mussten, in diesem Fall Frau Lizin, einzige zugewiesen werden mussten, in diesem Fall Frau Lizin, einzige
weibliche Bewerberin, Herrn Dannemark, einziger deutschsprachiger weibliche Bewerberin, Herrn Dannemark, einziger deutschsprachiger
Bewerber, und Herrn Roland, Bewerber aus einer Eingemeindezone; dass Bewerber, und Herrn Roland, Bewerber aus einer Eingemeindezone; dass
es demnach nicht möglich ist, einen Bürgermeister für die Provinz es demnach nicht möglich ist, einen Bürgermeister für die Provinz
Namur zu bestellen; Namur zu bestellen;
Aufgrund der Tatsache, dass drei Bürgermeister der Flämischen Region Aufgrund der Tatsache, dass drei Bürgermeister der Flämischen Region
aus Zonen mit einer Einwohnerschaft von mehr als 100 000 Personen aus Zonen mit einer Einwohnerschaft von mehr als 100 000 Personen
stammen müssen; stammen müssen;
In der Erwägung, dass nur zwei Bewerbungen dieses Kriterium erfüllen; In der Erwägung, dass nur zwei Bewerbungen dieses Kriterium erfüllen;
dass demnach die Herren Beke und Dehaene, die aus der Provinz dass demnach die Herren Beke und Dehaene, die aus der Provinz
Ostflandern beziehungsweise Westflandern stammen, bestellt werden Ostflandern beziehungsweise Westflandern stammen, bestellt werden
müssen; müssen;
Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister der Flämischen Region Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister der Flämischen Region
aus Zonen mit einer Einwohnerschaft von weniger als 50 000 Personen aus Zonen mit einer Einwohnerschaft von weniger als 50 000 Personen
stammen müssen; stammen müssen;
In der Erwägung, dass es im Hinblick auf eine ausreichende In der Erwägung, dass es im Hinblick auf eine ausreichende
Eingemeindezonen-Quote angebracht ist, Herrn Minnebo, der aus der Eingemeindezonen-Quote angebracht ist, Herrn Minnebo, der aus der
Provinz Antwerpen stammt, zu bestellen; Provinz Antwerpen stammt, zu bestellen;
In der Erwägung, dass der zweite Bürgermeister dieser Kategorie zur In der Erwägung, dass der zweite Bürgermeister dieser Kategorie zur
Gewährleistung der Vertretung der Provinz Flämisch-Brabant unbedingt Gewährleistung der Vertretung der Provinz Flämisch-Brabant unbedingt
aus dieser Provinz kommen muss, deren Bewerber alle einer Zone mit aus dieser Provinz kommen muss, deren Bewerber alle einer Zone mit
weniger als 50 000 Einwohnern angehören; weniger als 50 000 Einwohnern angehören;
In der Erwägung, dass sechs Bewerber dieses Kriterium erfüllen; dass In der Erwägung, dass sechs Bewerber dieses Kriterium erfüllen; dass
aus der Prüfung der verschiedenen Bewerbungen hervorgeht, dass Herr aus der Prüfung der verschiedenen Bewerbungen hervorgeht, dass Herr
Baert hohe Motivation in Sachen Polizeiwesen und echten persönlichen Baert hohe Motivation in Sachen Polizeiwesen und echten persönlichen
Einsatz für die damit verbundene Problematik zeigt; dass aus seiner Einsatz für die damit verbundene Problematik zeigt; dass aus seiner
Bewerbung hervorgeht, dass seine Erfahrung im Polizeiwesen und sein Bewerbung hervorgeht, dass seine Erfahrung im Polizeiwesen und sein
diesbezüglicher Einsatz ihm ermöglicht haben, bestimmte Ziele wie diesbezüglicher Einsatz ihm ermöglicht haben, bestimmte Ziele wie
Datenverwaltung und gute Kommunikation zwischen den verschiedenen Datenverwaltung und gute Kommunikation zwischen den verschiedenen
Parteien zu erreichen; dass er ebenfalls hervorhebt, über eine gewisse Parteien zu erreichen; dass er ebenfalls hervorhebt, über eine gewisse
Erfahrung in der Lösung von Problemen, mit denen eine Polizeizone Erfahrung in der Lösung von Problemen, mit denen eine Polizeizone
täglich konfrontiert werden kann, zu verfügen; dass aus der Prüfung täglich konfrontiert werden kann, zu verfügen; dass aus der Prüfung
seiner Bewerbung ebenfalls hervorgeht, dass er sich zur Aufgabe seiner Bewerbung ebenfalls hervorgeht, dass er sich zur Aufgabe
gemacht hat, zusammen mit anderen Bürgermeistern aus Mehrgemeindezonen gemacht hat, zusammen mit anderen Bürgermeistern aus Mehrgemeindezonen
den Standpunkt der lokalen Polizei zu verteidigen; dass es also den Standpunkt der lokalen Polizei zu verteidigen; dass es also
angebracht ist, Herrn Baert zum Ersatzmitglied des Beirats zu angebracht ist, Herrn Baert zum Ersatzmitglied des Beirats zu
bestellen; bestellen;
Aufgrund der Tatsache, dass drei flämische Bürgermeister aus Zonen mit Aufgrund der Tatsache, dass drei flämische Bürgermeister aus Zonen mit
einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 Personen kommen einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 Personen kommen
müssen; müssen;
In der Erwägung, dass die Provinz Limburg noch nicht vertreten ist und In der Erwägung, dass die Provinz Limburg noch nicht vertreten ist und
dass fünf Bürgermeister aus dieser Provinz ihre Bewerbung rechtsgültig dass fünf Bürgermeister aus dieser Provinz ihre Bewerbung rechtsgültig
eingereicht haben; eingereicht haben;
In der Erwägung, dass in der Flämischen Region nur zwei Bürgermeister In der Erwägung, dass in der Flämischen Region nur zwei Bürgermeister
aus Zonen mit weniger als 50 000 Einwohnern kommen dürfen; dass die aus Zonen mit weniger als 50 000 Einwohnern kommen dürfen; dass die
Stellen, die einer solchen Zone vorbehalten sind, unbedingt von einem Stellen, die einer solchen Zone vorbehalten sind, unbedingt von einem
Bürgermeister der Provinz Antwerpen, der aus einer Eingemeindezone Bürgermeister der Provinz Antwerpen, der aus einer Eingemeindezone
kommt, und von einem Bürgermeister der Provinz Flämisch-Brabant kommt, und von einem Bürgermeister der Provinz Flämisch-Brabant
besetzt werden müssen, wobei beide Bewerber Zonen mit weniger als 50 besetzt werden müssen, wobei beide Bewerber Zonen mit weniger als 50
000 Einwohnern angehören müssen; 000 Einwohnern angehören müssen;
In der Erwägung, dass demnach unter den beiden Bürgermeistern der In der Erwägung, dass demnach unter den beiden Bürgermeistern der
Provinz Limburg, die aus Zonen mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 Provinz Limburg, die aus Zonen mit einer Einwohnerschaft zwischen 50
000 und 100 000 Personen kommen, ausgewählt werden muss; dass Herr De 000 und 100 000 Personen kommen, ausgewählt werden muss; dass Herr De
Vis sich auf ein gewisses Know-how berufen kann, das er sich bei der Vis sich auf ein gewisses Know-how berufen kann, das er sich bei der
Schaffung seiner Polizeizone insbesondere in Sachen Haushalt Schaffung seiner Polizeizone insbesondere in Sachen Haushalt
angeeignet hat; dass es demnach angebracht ist, Herrn De Vis zu angeeignet hat; dass es demnach angebracht ist, Herrn De Vis zu
bestellen; bestellen;
In der Erwägung, dass alle Provinzen der Flämischen Region vertreten In der Erwägung, dass alle Provinzen der Flämischen Region vertreten
sind; dass jedoch noch zwei Stellen Bürgermeistern zuzuweisen sind, sind; dass jedoch noch zwei Stellen Bürgermeistern zuzuweisen sind,
die Zonen mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 die Zonen mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000
Personen angehören; Personen angehören;
In der Erwägung, dass neun Bürgermeister der Flämischen Region dieses In der Erwägung, dass neun Bürgermeister der Flämischen Region dieses
Kriterium erfüllen; dass aus der Prüfung der Bewerbungen hervorgeht, Kriterium erfüllen; dass aus der Prüfung der Bewerbungen hervorgeht,
dass Herr Vereecke aufgrund seiner Ausbildung zum Juristen und dass Herr Vereecke aufgrund seiner Ausbildung zum Juristen und
Kriminologen sowie aufgrund seiner Berufserfahrung als Rechtsanwalt, Kriminologen sowie aufgrund seiner Berufserfahrung als Rechtsanwalt,
der auf Strafrecht spezialisiert ist, im Bürgermeisterbeirat seine der auf Strafrecht spezialisiert ist, im Bürgermeisterbeirat seine
konstruktive und achtbare Meinung einbringen kann; dass Herr Schrauwen konstruktive und achtbare Meinung einbringen kann; dass Herr Schrauwen
Motivation und Einsatz hinsichtlich einer reibungslosen Arbeitsweise Motivation und Einsatz hinsichtlich einer reibungslosen Arbeitsweise
seiner lokalen Polizei zeigt; dass aus seiner Bewerbung hervorgeht, seiner lokalen Polizei zeigt; dass aus seiner Bewerbung hervorgeht,
dass er bereits mit der Arbeitsweise und den heutigen Strukturen der dass er bereits mit der Arbeitsweise und den heutigen Strukturen der
Polizeilandschaft sowie mit den Problemen, mit denen die Polizei Polizeilandschaft sowie mit den Problemen, mit denen die Polizei
konfrontiert werden kann, vertraut ist; dass es also angebracht ist, konfrontiert werden kann, vertraut ist; dass es also angebracht ist,
die Herren Vereecke und Schrauwen zu Ersatzmitgliedern zu bestellen; die Herren Vereecke und Schrauwen zu Ersatzmitgliedern zu bestellen;
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der
Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - In den Königlichen Erlass vom 7. April 2003 zur Bestellung Artikel 1 - In den Königlichen Erlass vom 7. April 2003 zur Bestellung
der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats wird ein Artikel 1bis mit der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats wird ein Artikel 1bis mit
folgendem Wortlaut eingefügt: folgendem Wortlaut eingefügt:
« Art. 1bis - Folgende sieben Bürgermeister der Flämischen Region « Art. 1bis - Folgende sieben Bürgermeister der Flämischen Region
werden zu Ersatzmitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: werden zu Ersatzmitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt:
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000
Einwohnern: Einwohnern:
Herr Willy Minnebo, Bürgermeister von Zwijndrecht, Herr Willy Minnebo, Bürgermeister von Zwijndrecht,
Herr Michel Baert, Bürgermeister von Boortmeerbeek, Herr Michel Baert, Bürgermeister von Boortmeerbeek,
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000
Einwohnern: Einwohnern:
Herr Dirk De Vis, Bürgermeister von Ham, Herr Dirk De Vis, Bürgermeister von Ham,
Herr Carl Vereecke, Bürgermeister von Kuurne, Herr Carl Vereecke, Bürgermeister von Kuurne,
Herr Frans Schrauwen, Bürgermeister von Essen, Herr Frans Schrauwen, Bürgermeister von Essen,
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern:
Herr Luc Dehaene, Bürgermeister von Ypern, Herr Luc Dehaene, Bürgermeister von Ypern,
Herr Frank Beke, Bürgermeister von Gent. Herr Frank Beke, Bürgermeister von Gent.
Folgende fünf Bürgermeister der Wallonischen Region werden zu Folgende fünf Bürgermeister der Wallonischen Region werden zu
Ersatzmitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: Ersatzmitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt:
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000
Einwohnern: Einwohnern:
Herr Jean-Luc Roland, Bürgermeister von Ottignies-Louvain-la-Neuve, Herr Jean-Luc Roland, Bürgermeister von Ottignies-Louvain-la-Neuve,
Frau Anne-Marie Lizin, Bürgermeisterin von Huy, Frau Anne-Marie Lizin, Bürgermeisterin von Huy,
- Bürgermeister aus einer Gemeinde des deutschen Sprachgebietes: - Bürgermeister aus einer Gemeinde des deutschen Sprachgebietes:
Herr Emil Dannemark, Bürgermeister von Bütgenbach, Herr Emil Dannemark, Bürgermeister von Bütgenbach,
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000
Einwohnern: Einwohnern:
Herr Jean-Paul Ledoux, Bürgermeister von Durbuy, Herr Jean-Paul Ledoux, Bürgermeister von Durbuy,
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern:
Herr Robert Urbain, Bürgermeister von Boussu. Herr Robert Urbain, Bürgermeister von Boussu.
Kein Bürgermeister der Region Brüssel-Hauptstadt hat sich für das Kein Bürgermeister der Region Brüssel-Hauptstadt hat sich für das
Mandat eines Ersatzmitglieds des Bürgermeisterbeirats beworben. » Mandat eines Ersatzmitglieds des Bürgermeisterbeirats beworben. »
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 6. August 2003 in Kraft. Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 6. August 2003 in Kraft.
Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 30. Oktober 2003 Gegeben zu Brüssel, den 30. Oktober 2003
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 3 février 2004. Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 3 februari 2004.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
P. DEWAEL P. DEWAEL
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