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Arrêté royal relatif au lien automatique entre le profil de consommation et l'application électronique de comparaison tarifaire sur le site Internet de l'Institut. - Traduction allemande | Koninklijk besluit betreffende de automatische verbinding tussen het verbruiksprofiel en de elektronische toepassing voor tariefvergelijking op de website van het Instituut. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL ECONOMIE, P.M.E., CLASSES MOYENNES ET ENERGIE | FEDERALE OVERHEIDSDIENST ECONOMIE, K.M.O., MIDDENSTAND EN ENERGIE |
2 SEPTEMBRE 2018. - Arrêté royal relatif au lien automatique entre le | 2 SEPTEMBER 2018. - Koninklijk besluit betreffende de automatische |
profil de consommation et l'application électronique de comparaison | verbinding tussen het verbruiksprofiel en de elektronische toepassing |
tarifaire sur le site Internet de l'Institut. - Traduction allemande | voor tariefvergelijking op de website van het Instituut. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 2 septembre 2018 relatif au lien automatique entre | besluit van 2 september 2018 betreffende de automatische verbinding |
le profil de consommation et l'application électronique de comparaison | tussen het verbruiksprofiel en de elektronische toepassing voor |
tarifaire sur le site Internet de l'Institut (Moniteur belge du 21 septembre 2018). | tariefvergelijking op de website van het Instituut (Belgisch Staatsblad van 21 september 2018). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE |
2. SEPTEMBER 2018 - Königlicher Erlass über die automatische | 2. SEPTEMBER 2018 - Königlicher Erlass über die automatische |
Verbindung zwischen dem Verbrauchsprofil und der elektronischen | Verbindung zwischen dem Verbrauchsprofil und der elektronischen |
Anwendung für Tarifvergleich auf der Website des Instituts | Anwendung für Tarifvergleich auf der Website des Instituts |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund von Artikel 111 § 3 Absatz 4 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 | Aufgrund von Artikel 111 § 3 Absatz 4 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 |
über die elektronische Kommunikation; | über die elektronische Kommunikation; |
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die | Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die |
gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur | gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur |
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative | Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative |
Vereinfachung durchgeführt worden ist; | Vereinfachung durchgeführt worden ist; |
Aufgrund der Stellungnahme des Belgischen Instituts für Post- und | Aufgrund der Stellungnahme des Belgischen Instituts für Post- und |
Fernmeldewesen vom 15. Januar 2018; | Fernmeldewesen vom 15. Januar 2018; |
Aufgrund der Stellungnahme des Ausschusses für den Schutz des | Aufgrund der Stellungnahme des Ausschusses für den Schutz des |
Privatlebens vom 28. Februar 2018; | Privatlebens vom 28. Februar 2018; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 13. Dezember 2017; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 13. Dezember 2017; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 26. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 26. |
April 2018; | April 2018; |
Aufgrund der Konzertierung im Interministeriellen Ausschuss für | Aufgrund der Konzertierung im Interministeriellen Ausschuss für |
Telekommunikation, Rundfunk und Fernsehen vom 25. Mai bis zum 11. Juni | Telekommunikation, Rundfunk und Fernsehen vom 25. Mai bis zum 11. Juni |
2018; | 2018; |
Aufgrund der Zustimmung des Konzertierungsausschusses vom 27. Juni | Aufgrund der Zustimmung des Konzertierungsausschusses vom 27. Juni |
2018; | 2018; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 63.825/2/V des Staatsrates vom 23. Juli | Aufgrund des Gutachtens Nr. 63.825/2/V des Staatsrates vom 23. Juli |
2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag des Ministers des Fernmeldewesens und aufgrund der | Auf Vorschlag des Ministers des Fernmeldewesens und aufgrund der |
Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben, | Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man |
unter: | unter: |
1. Kunde: Verbraucher, der mit einem Betreiber durch ein Abonnement | 1. Kunde: Verbraucher, der mit einem Betreiber durch ein Abonnement |
oder eine Guthabenkarte verbunden ist, | oder eine Guthabenkarte verbunden ist, |
2. Tarifsimulator: elektronische Anwendung im Sinne des Ministeriellen | 2. Tarifsimulator: elektronische Anwendung im Sinne des Ministeriellen |
Erlasses vom 30. August 2006 zur Festlegung eines Rahmens für die | Erlasses vom 30. August 2006 zur Festlegung eines Rahmens für die |
Schaffung eines EDV-Instruments zur Bewertung des günstigsten Angebots | Schaffung eines EDV-Instruments zur Bewertung des günstigsten Angebots |
elektronischer Kommunikationsdienste, | elektronischer Kommunikationsdienste, |
3. elektronischem Identifizierungsdienst: einen der anerkannten | 3. elektronischem Identifizierungsdienst: einen der anerkannten |
elektronischen Identifizierungsdienste für Behördenanwendungen | elektronischen Identifizierungsdienste für Behördenanwendungen |
innerhalb des föderalen Authentifizierungsdienstes wie in Artikel 9 | innerhalb des föderalen Authentifizierungsdienstes wie in Artikel 9 |
des Gesetzes vom 18. Juli 2017 über die elektronische Identifizierung | des Gesetzes vom 18. Juli 2017 über die elektronische Identifizierung |
erwähnt. | erwähnt. |
Art. 2 - § 1 - Betreiber stellen Kunden eine oder mehrere URLs zur | Art. 2 - § 1 - Betreiber stellen Kunden eine oder mehrere URLs zur |
Verfügung, die die in den entsprechenden Feldern des Tarifsimulators | Verfügung, die die in den entsprechenden Feldern des Tarifsimulators |
anzugebenden Informationen enthalten. | anzugebenden Informationen enthalten. |
§ 2 - Unbeschadet des Artikels 4 § 3 enthält die URL folgende Daten: | § 2 - Unbeschadet des Artikels 4 § 3 enthält die URL folgende Daten: |
1. für Festnetztelefonie: | 1. für Festnetztelefonie: |
a) Postleitzahl des Nutzers, | a) Postleitzahl des Nutzers, |
b) Anzahl Gesprächsminuten bei Anrufen zu nationalen Festnetznummern, | b) Anzahl Gesprächsminuten bei Anrufen zu nationalen Festnetznummern, |
c) Anzahl Gesprächsminuten bei Anrufen zu nationalen Mobilfunknummern, | c) Anzahl Gesprächsminuten bei Anrufen zu nationalen Mobilfunknummern, |
2. für Mobiltelefonie und mobile Daten: | 2. für Mobiltelefonie und mobile Daten: |
a) Anzahl Gesprächsminuten bei Anrufen zu nationalen Nummern, | a) Anzahl Gesprächsminuten bei Anrufen zu nationalen Nummern, |
b) Anzahl SMS, die an nationale Nummern gesendet werden, | b) Anzahl SMS, die an nationale Nummern gesendet werden, |
c) verbrauchtes Datenvolumen, ausgedrückt in Megabyte, | c) verbrauchtes Datenvolumen, ausgedrückt in Megabyte, |
3. für Festnetzinternet: | 3. für Festnetzinternet: |
a) Postleitzahl des Nutzers, | a) Postleitzahl des Nutzers, |
b) gesamtes Datenvolumen, ausgedrückt in Gigabyte, | b) gesamtes Datenvolumen, ausgedrückt in Gigabyte, |
4. für Produktbündel: in den Nummern 1 bis 3 enthaltene Informationen, | 4. für Produktbündel: in den Nummern 1 bis 3 enthaltene Informationen, |
Dienste, aus denen die Pakete bestehen, und Anzahl SIM-Karten. | Dienste, aus denen die Pakete bestehen, und Anzahl SIM-Karten. |
Felder im Tarifsimulator, die nicht automatisch auf der Grundlage der | Felder im Tarifsimulator, die nicht automatisch auf der Grundlage der |
in den Nummern 1 bis 4 enthaltenen Informationen ausgefüllt werden, | in den Nummern 1 bis 4 enthaltenen Informationen ausgefüllt werden, |
können vom Nutzer manuell ausgefüllt werden. Der Nutzer kann ebenfalls | können vom Nutzer manuell ausgefüllt werden. Der Nutzer kann ebenfalls |
die Felder, die automatisch ausgefüllt wurden, manuell ändern. | die Felder, die automatisch ausgefüllt wurden, manuell ändern. |
§ 3 - Die URL wird vom Betreiber über eine anklickbare Schaltfläche im | § 3 - Die URL wird vom Betreiber über eine anklickbare Schaltfläche im |
Kundenbereich der Website des Betreibers bereitgestellt. | Kundenbereich der Website des Betreibers bereitgestellt. |
Die Schaltfläche ist sowohl leicht und schnell zugänglich als auch | Die Schaltfläche ist sowohl leicht und schnell zugänglich als auch |
deutlich sichtbar und erkennbar. Der folgende Text wird in oder unter | deutlich sichtbar und erkennbar. Der folgende Text wird in oder unter |
der Schaltfläche vermerkt: | der Schaltfläche vermerkt: |
"Bestertarif.be Prüfen Sie hier, ob es günstigere Angebote auf dem | "Bestertarif.be Prüfen Sie hier, ob es günstigere Angebote auf dem |
Markt gibt." | Markt gibt." |
Hat der Kunde mehr als ein Produkt beim Betreiber, sollten ebenso | Hat der Kunde mehr als ein Produkt beim Betreiber, sollten ebenso |
viele anklickbare Schaltflächen angeboten werden wie die Anzahl dieser | viele anklickbare Schaltflächen angeboten werden wie die Anzahl dieser |
einzelnen Produkte. Durch Aktivierung jeder dieser Schaltflächen wird | einzelnen Produkte. Durch Aktivierung jeder dieser Schaltflächen wird |
eine spezifische URL mit den Verbrauchsparametern erstellt, die sich | eine spezifische URL mit den Verbrauchsparametern erstellt, die sich |
auf das entsprechende Produkt beziehen. | auf das entsprechende Produkt beziehen. |
Spätestens zehn Werktage vor der Bereitstellung der anklickbaren | Spätestens zehn Werktage vor der Bereitstellung der anklickbaren |
Schaltfläche übermittelt der Betreiber dem Institut die | Schaltfläche übermittelt der Betreiber dem Institut die |
Bildschirmkopien, die das Institut benötigt, um zu prüfen, ob die in | Bildschirmkopien, die das Institut benötigt, um zu prüfen, ob die in |
vorliegendem Paragraphen vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. | vorliegendem Paragraphen vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. |
§ 4 - Die in der URL enthaltenen Informationen über den Verbrauch des | § 4 - Die in der URL enthaltenen Informationen über den Verbrauch des |
Kunden beziehen sich auf den Verbrauch der betreffenden Dienste für | Kunden beziehen sich auf den Verbrauch der betreffenden Dienste für |
mindestens den letzten vollen Monat, der dem Betreiber bekannt ist. | mindestens den letzten vollen Monat, der dem Betreiber bekannt ist. |
Art. 3 - Die URL wird vom Betreiber an den Tarifsimulator über eine | Art. 3 - Die URL wird vom Betreiber an den Tarifsimulator über eine |
sichere Verbindung gesendet. Beim Empfang der URL des Betreibers | sichere Verbindung gesendet. Beim Empfang der URL des Betreibers |
werden die empfangenen Werte durch den Tarifsimulator automatisch in | werden die empfangenen Werte durch den Tarifsimulator automatisch in |
die entsprechenden Felder der öffentlichen Schnittstellen des | die entsprechenden Felder der öffentlichen Schnittstellen des |
Tarifsimulators eingetragen. Die so angegebenen Werte können vom | Tarifsimulators eingetragen. Die so angegebenen Werte können vom |
Kunden auf Wunsch im Tarifsimulator geändert werden. | Kunden auf Wunsch im Tarifsimulator geändert werden. |
Art. 4 - § 1 - URLs werden gemäß einer vom Institut festgelegten | Art. 4 - § 1 - URLs werden gemäß einer vom Institut festgelegten |
Struktur aufgebaut. | Struktur aufgebaut. |
§ 2 - Wenn bestimmte Parameter in Bezug auf den Dienst nicht korrekt | § 2 - Wenn bestimmte Parameter in Bezug auf den Dienst nicht korrekt |
übertragen werden, zeigt das System eine Fehlermeldung an. | übertragen werden, zeigt das System eine Fehlermeldung an. |
§ 3 - Die folgenden Codes bestimmen die verschiedenen Dienste und/oder | § 3 - Die folgenden Codes bestimmen die verschiedenen Dienste und/oder |
Komponenten der Pakete: | Komponenten der Pakete: |
- mo - Mobilfunkdienste, | - mo - Mobilfunkdienste, |
- fx - Festnetztelefonie, | - fx - Festnetztelefonie, |
- bf - Festnetzinternet, | - bf - Festnetzinternet, |
- bm - mobiles Internet, | - bm - mobiles Internet, |
- bc - kombiniertes Internet, | - bc - kombiniertes Internet, |
- be - Bündelangebot, | - be - Bündelangebot, |
- ms - Multi-SIM-Karten, | - ms - Multi-SIM-Karten, |
- mb - Multi-SIM-Karten-Bündelangebot. | - mb - Multi-SIM-Karten-Bündelangebot. |
Die Sprache des Vertragspartners wird über die URL in Form eines der | Die Sprache des Vertragspartners wird über die URL in Form eines der |
folgenden Codes übermittelt: | folgenden Codes übermittelt: |
- fr - Französisch, | - fr - Französisch, |
- nl - Niederländisch, | - nl - Niederländisch, |
- en - Englisch, | - en - Englisch, |
- de - Deutsch. | - de - Deutsch. |
§ 4 - Jeder Betreiber erhält vom Institut einen eindeutigen Code, der | § 4 - Jeder Betreiber erhält vom Institut einen eindeutigen Code, der |
in die URL aufzunehmen ist, damit der Betreiber vom BIPF identifiziert | in die URL aufzunehmen ist, damit der Betreiber vom BIPF identifiziert |
werden kann. | werden kann. |
§ 5 - Jeder Betreiber erhält vom Institut die Struktur der URLs und | § 5 - Jeder Betreiber erhält vom Institut die Struktur der URLs und |
eine Beschreibung der Parameter in Bezug auf die betreffenden Dienste. | eine Beschreibung der Parameter in Bezug auf die betreffenden Dienste. |
§ 6 - Die Betreiber benutzen weder Punkte noch Kommas als | § 6 - Die Betreiber benutzen weder Punkte noch Kommas als |
Tausendertrennzeichen für die Werte der verschiedenen Parameter, die | Tausendertrennzeichen für die Werte der verschiedenen Parameter, die |
in URLs eingegeben werden. | in URLs eingegeben werden. |
Ist ein Parameterwert keine volle Zahl, wird er auf die höhere Einheit | Ist ein Parameterwert keine volle Zahl, wird er auf die höhere Einheit |
aufgerundet. | aufgerundet. |
Art. 5 - Das Institut löscht die in Artikel 2 § 2 erwähnten Daten | Art. 5 - Das Institut löscht die in Artikel 2 § 2 erwähnten Daten |
automatisch, wenn der Nutzer seine Suche im Tarifsimulator | automatisch, wenn der Nutzer seine Suche im Tarifsimulator |
abgeschlossen hat. | abgeschlossen hat. |
Das Institut darf keinesfalls die in Artikel 2 § 2 oder in Artikel 4 § | Das Institut darf keinesfalls die in Artikel 2 § 2 oder in Artikel 4 § |
3 erwähnten Daten ganz oder teilweise an Dritte weitergeben. Das | 3 erwähnten Daten ganz oder teilweise an Dritte weitergeben. Das |
Institut kann die in Artikel 4 § 3 erwähnten Daten jedoch in | Institut kann die in Artikel 4 § 3 erwähnten Daten jedoch in |
Statistiken aufnehmen, um das Funktionieren des automatisierten | Statistiken aufnehmen, um das Funktionieren des automatisierten |
Systems zu gewährleisten oder zu verbessern. Zu diesem Zweck kann das | Systems zu gewährleisten oder zu verbessern. Zu diesem Zweck kann das |
Institut Statistiken über die Anzahl der durchgeführten | Institut Statistiken über die Anzahl der durchgeführten |
Tarifsimulationen pro Modul, pro Tag und pro Betreiber führen. | Tarifsimulationen pro Modul, pro Tag und pro Betreiber führen. |
Das Institut darf keine anderen als die in den Artikeln 2 § 3 und 4 §§ | Das Institut darf keine anderen als die in den Artikeln 2 § 3 und 4 §§ |
3 und 4 erwähnten Daten verarbeiten. | 3 und 4 erwähnten Daten verarbeiten. |
Art. 6 - Die Betreiber dürfen das Klicken auf die bereitgestellte URL | Art. 6 - Die Betreiber dürfen das Klicken auf die bereitgestellte URL |
zu dem alleinigen Zweck aufzeichnen, das technische Funktionieren der | zu dem alleinigen Zweck aufzeichnen, das technische Funktionieren der |
URL und deren Versendung zu verfolgen und zu verbessern. | URL und deren Versendung zu verfolgen und zu verbessern. |
Art. 7 - Die Betreiber richten in ihrem Kundenbereich eine Seite ein, | Art. 7 - Die Betreiber richten in ihrem Kundenbereich eine Seite ein, |
auf der die Schaltfläche zum Tarifsimulator angezeigt wird. Der | auf der die Schaltfläche zum Tarifsimulator angezeigt wird. Der |
Betreiber stellt dem Institut einen Link zu dieser Seite zur | Betreiber stellt dem Institut einen Link zu dieser Seite zur |
Verfügung, damit er auf die Website des Tarifsimulators gesetzt werden | Verfügung, damit er auf die Website des Tarifsimulators gesetzt werden |
kann. Der Betreiber sieht die Möglichkeit vor, sich direkt auf dieser | kann. Der Betreiber sieht die Möglichkeit vor, sich direkt auf dieser |
Seite einzuloggen. Die Aktivierung der auf dieser Seite angezeigten, | Seite einzuloggen. Die Aktivierung der auf dieser Seite angezeigten, |
anklickbaren Schaltfläche(n) kann erst erfolgen, nachdem sich der | anklickbaren Schaltfläche(n) kann erst erfolgen, nachdem sich der |
Kunde gemäß dem üblichen Verfahren, das der Betreiber für den Zugang | Kunde gemäß dem üblichen Verfahren, das der Betreiber für den Zugang |
zum Kundenbereich anwendet, authentifiziert hat. | zum Kundenbereich anwendet, authentifiziert hat. |
Art. 8 - Vorliegender Königlicher Erlass tritt am 1. Dezember 2018 in | Art. 8 - Vorliegender Königlicher Erlass tritt am 1. Dezember 2018 in |
Kraft. | Kraft. |
Art. 9 - Der für Fernmeldewesen zuständige Minister ist mit der | Art. 9 - Der für Fernmeldewesen zuständige Minister ist mit der |
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 2. September 2018 | Gegeben zu Brüssel, den 2. September 2018 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Fernmeldewesens | Der Minister des Fernmeldewesens |
A. DE CROO | A. DE CROO |