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              | Arrêté royal déterminant le régime et les règles de fonctionnement applicables aux structures d'accueil et les modalités de contrôle des chambres. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot vastlegging van het stelsel en de werkingsregels van toepassing op de opvangstructuren en de modaliteiten betreffende de kamercontroles. - Duitse vertaling | 
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | 
| 2 SEPTEMBRE 2018. - Arrêté royal déterminant le régime et les règles | 2 SEPTEMBER 2018. - Koninklijk besluit tot vastlegging van het stelsel | 
| de fonctionnement applicables aux structures d'accueil et les | en de werkingsregels van toepassing op de opvangstructuren en de | 
| modalités de contrôle des chambres. - Traduction allemande | modaliteiten betreffende de kamercontroles. - Duitse vertaling | 
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | 
| l'arrêté royal du 2 septembre 2018 déterminant le régime et les règles | besluit van 2 september 2018 tot vastlegging van het stelsel en de | 
| de fonctionnement applicables aux structures d'accueil et les | werkingsregels van toepassing op de opvangstructuren en de | 
| modalités de contrôle des chambres (Moniteur belge du 1er octobre | modaliteiten betreffende de kamercontroles (Belgisch Staatsblad van 1 | 
| 2018). | oktober 2018). | 
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | 
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. | 
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | 
| 2. SEPTEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Festlegung der auf | 2. SEPTEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Festlegung der auf | 
| Aufnahmestrukturen anwendbaren Vorschriften und Funktionsregeln und | Aufnahmestrukturen anwendbaren Vorschriften und Funktionsregeln und | 
| der Modalitäten für Zimmerkontrollen | der Modalitäten für Zimmerkontrollen | 
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | 
| Unser Gruß! | Unser Gruß! | 
| Aufgrund des Gesetzes vom 12. Januar 2007 über die Aufnahme von | Aufgrund des Gesetzes vom 12. Januar 2007 über die Aufnahme von | 
| Asylsuchenden und von bestimmten anderen Kategorien von Ausländern, | Asylsuchenden und von bestimmten anderen Kategorien von Ausländern, | 
| des Artikels 19 § 1 und 19 § 2; | des Artikels 19 § 1 und 19 § 2; | 
| Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 8. Januar 2018; | Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 8. Januar 2018; | 
| Aufgrund des Gutachtens Nr. 63.243/4 des Staatsrates vom 26. April | Aufgrund des Gutachtens Nr. 63.243/4 des Staatsrates vom 26. April | 
| 2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der | 2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der | 
| koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 
| Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers des Innern und | Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers des Innern und | 
| des Staatssekretärs für Asyl und Migration, beauftragt mit der | des Staatssekretärs für Asyl und Migration, beauftragt mit der | 
| administrativen Vereinfachung, | administrativen Vereinfachung, | 
| Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | 
| KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen und allgemeine Bestimmungen | KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen und allgemeine Bestimmungen | 
| Artikel 1 - Vorliegender Königlicher Erlass setzt die Richtlinie | Artikel 1 - Vorliegender Königlicher Erlass setzt die Richtlinie | 
| 2013/33/EU des Rates der Europäischen Union vom 26. Juni 2013 zur | 2013/33/EU des Rates der Europäischen Union vom 26. Juni 2013 zur | 
| Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die | Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die | 
| internationalen Schutz beantragen, (Neufassung) teilweise um. | internationalen Schutz beantragen, (Neufassung) teilweise um. | 
| Vorliegender Erlass findet keine Anwendung auf Beobachtungs- und | Vorliegender Erlass findet keine Anwendung auf Beobachtungs- und | 
| Orientierungszentren, die in den Artikeln 40 und 41 des Gesetzes | Orientierungszentren, die in den Artikeln 40 und 41 des Gesetzes | 
| erwähnt sind. | erwähnt sind. | 
| Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist zu verstehen | Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist zu verstehen | 
| unter: | unter: | 
| 1. Gesetz: das Gesetz vom 12. Januar 2007 über die Aufnahme von | 1. Gesetz: das Gesetz vom 12. Januar 2007 über die Aufnahme von | 
| Asylsuchenden und von bestimmten anderen Kategorien von Ausländern, | Asylsuchenden und von bestimmten anderen Kategorien von Ausländern, | 
| 2. Minister: der für Asyl und Migration zuständige Minister, dem die | 2. Minister: der für Asyl und Migration zuständige Minister, dem die | 
| Föderalagentur für die Aufnahme von Asylsuchenden (nachstehend "die | Föderalagentur für die Aufnahme von Asylsuchenden (nachstehend "die | 
| Agentur") untersteht, | Agentur") untersteht, | 
| 3. Aufnahmestruktur: kollektive oder individuelle Aufnahmestruktur im | 3. Aufnahmestruktur: kollektive oder individuelle Aufnahmestruktur im | 
| Sinne von Artikel 2 Nr. 10 des Gesetzes, | Sinne von Artikel 2 Nr. 10 des Gesetzes, | 
| 4. Bewohnern: Aufnahmebegünstigte im Sinne von Artikel 2 Nr. 2 des | 4. Bewohnern: Aufnahmebegünstigte im Sinne von Artikel 2 Nr. 2 des | 
| Gesetzes, die tatsächlich in einer Aufnahmestruktur untergebracht | Gesetzes, die tatsächlich in einer Aufnahmestruktur untergebracht | 
| sind, | sind, | 
| 5. Hausordnung: in Artikel 19 § 1 zweiter Satz des Gesetzes erwähnte | 5. Hausordnung: in Artikel 19 § 1 zweiter Satz des Gesetzes erwähnte | 
| und in jeder Aufnahmestruktur für anwendbar erklärte Hausordnung, | und in jeder Aufnahmestruktur für anwendbar erklärte Hausordnung, | 
| 6. Zimmer: privater Lebensraum, der Bewohnern zur Verfügung gestellt | 6. Zimmer: privater Lebensraum, der Bewohnern zur Verfügung gestellt | 
| wird und aus einem Zimmer und eventuellen zusätzlichen Räumen, die zur | wird und aus einem Zimmer und eventuellen zusätzlichen Räumen, die zur | 
| Wohnung gehören, besteht. | Wohnung gehören, besteht. | 
| KAPITEL 2 - Rechte und Pflichten der Bewohner der Aufnahmestrukturen | KAPITEL 2 - Rechte und Pflichten der Bewohner der Aufnahmestrukturen | 
| Art. 3 - In Aufnahmestrukturen wird die Achtung des Privat- und | Art. 3 - In Aufnahmestrukturen wird die Achtung des Privat- und | 
| Familienlebens aller Bewohner sichergestellt. | Familienlebens aller Bewohner sichergestellt. | 
| Vorbehaltlich außergewöhnlicher Umstände haben Bewohner, die ein und | Vorbehaltlich außergewöhnlicher Umstände haben Bewohner, die ein und | 
| derselben Familie angehören, das Recht, zusammen untergebracht zu | derselben Familie angehören, das Recht, zusammen untergebracht zu | 
| werden oder in solcher Nähe, dass das Ziel der Achtung des | werden oder in solcher Nähe, dass das Ziel der Achtung des | 
| Familienlebens erreicht wird. | Familienlebens erreicht wird. | 
| Bewohner sind zur Achtung des Privat- und Familienlebens der anderen | Bewohner sind zur Achtung des Privat- und Familienlebens der anderen | 
| Bewohner verpflichtet, insbesondere indem sie zur Wahrung einer | Bewohner verpflichtet, insbesondere indem sie zur Wahrung einer | 
| ruhigen Atmosphäre innerhalb der Aufnahmestruktur beitragen. | ruhigen Atmosphäre innerhalb der Aufnahmestruktur beitragen. | 
| Art. 4 - Unter Einhaltung der einschlägigen internationalen, | Art. 4 - Unter Einhaltung der einschlägigen internationalen, | 
| Verfassungs-, Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen wird dafür | Verfassungs-, Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen wird dafür | 
| gesorgt, dass seitens und zugunsten jedes Bewohners und | gesorgt, dass seitens und zugunsten jedes Bewohners und | 
| Personalmitglieds der Aufnahmestruktur die Regeln zur Gewährleistung | Personalmitglieds der Aufnahmestruktur die Regeln zur Gewährleistung | 
| der Abwesenheit jeder Form von Diskriminierung eingehalten werden. | der Abwesenheit jeder Form von Diskriminierung eingehalten werden. | 
| In Aufnahmestrukturen wird jeder Bewohner vom Personal der | In Aufnahmestrukturen wird jeder Bewohner vom Personal der | 
| Aufnahmestruktur gleichwertig, korrekt und respektvoll behandelt. | Aufnahmestruktur gleichwertig, korrekt und respektvoll behandelt. | 
| Jeder Bewohner behandelt die anderen Bewohner und die | Jeder Bewohner behandelt die anderen Bewohner und die | 
| Personalmitglieder auf die gleiche Weise. | Personalmitglieder auf die gleiche Weise. | 
| Art. 5 - Bewohner haben Anrecht auf drei Mahlzeiten pro Tag, die aus | Art. 5 - Bewohner haben Anrecht auf drei Mahlzeiten pro Tag, die aus | 
| Gründen, die unter anderem mit der Einrichtung der Räume der | Gründen, die unter anderem mit der Einrichtung der Räume der | 
| Aufnahmestruktur zusammenhängen, in verschiedener Form geliefert | Aufnahmestruktur zusammenhängen, in verschiedener Form geliefert | 
| werden können, oder sie haben Anrecht auf die Mittel und den Zugang | werden können, oder sie haben Anrecht auf die Mittel und den Zugang | 
| zum notwendigen Material, um selber drei Mahlzeiten pro Tag zubereiten | zum notwendigen Material, um selber drei Mahlzeiten pro Tag zubereiten | 
| zu können. | zu können. | 
| Art. 6 - Unter Einhaltung von Artikel 21 des Gesetzes und seiner | Art. 6 - Unter Einhaltung von Artikel 21 des Gesetzes und seiner | 
| Ausführungserlasse und gemäß den von der Aufnahmestruktur vorgesehenen | Ausführungserlasse und gemäß den von der Aufnahmestruktur vorgesehenen | 
| Organisationsmodalitäten wird das Besuchsrecht der Bewohner | Organisationsmodalitäten wird das Besuchsrecht der Bewohner | 
| gewährleistet. | gewährleistet. | 
| KAPITEL 3 - Lebensregeln und Arbeitsweise in Aufnahmestrukturen | KAPITEL 3 - Lebensregeln und Arbeitsweise in Aufnahmestrukturen | 
| Art. 7 - Bei der Ankunft eines Bewohners in der Aufnahmestruktur | Art. 7 - Bei der Ankunft eines Bewohners in der Aufnahmestruktur | 
| werden ihm die Struktur und alle ihre Dienstleistungen vorgestellt. | werden ihm die Struktur und alle ihre Dienstleistungen vorgestellt. | 
| Unbeschadet der Anwendung von Artikel 14 Absatz 2 des Gesetzes bekommt | Unbeschadet der Anwendung von Artikel 14 Absatz 2 des Gesetzes bekommt | 
| der Bewohner die erforderliche Information über seine Rechte und | der Bewohner die erforderliche Information über seine Rechte und | 
| Pflichten. Es wird darauf geachtet, dass der Bewohner diese | Pflichten. Es wird darauf geachtet, dass der Bewohner diese | 
| Information gut versteht. | Information gut versteht. | 
| Die in Artikel 10 des vorliegenden Erlasses erwähnten Regeln in Sachen | Die in Artikel 10 des vorliegenden Erlasses erwähnten Regeln in Sachen | 
| Brandverhütung und Brandschutz, einschließlich der Verpflichtung, das | Brandverhütung und Brandschutz, einschließlich der Verpflichtung, das | 
| Material zur Branderkennung und -bekämpfung zu respektieren, werden | Material zur Branderkennung und -bekämpfung zu respektieren, werden | 
| dem Bewohner bei seiner Ankunft in der Aufnahmestruktur erläutert. | dem Bewohner bei seiner Ankunft in der Aufnahmestruktur erläutert. | 
| Bei der Ankunft des Bewohners in der Aufnahmestruktur wird dafür | Bei der Ankunft des Bewohners in der Aufnahmestruktur wird dafür | 
| gesorgt, dass er Zugang zu einem medizinischen Dienst hat. | gesorgt, dass er Zugang zu einem medizinischen Dienst hat. | 
| Art. 8 - Bewohner respektieren die Gebäude und das Material der | Art. 8 - Bewohner respektieren die Gebäude und das Material der | 
| Aufnahmestruktur und ihr unmittelbares Umfeld. | Aufnahmestruktur und ihr unmittelbares Umfeld. | 
| Körperliche oder verbale Gewalt seitens Bewohnern oder Schäden, die | Körperliche oder verbale Gewalt seitens Bewohnern oder Schäden, die | 
| sie vorsätzlich Personen oder Gütern zugefügt haben, können Gegenstand | sie vorsätzlich Personen oder Gütern zugefügt haben, können Gegenstand | 
| einer Klage bei den zuständigen Behörden sein. | einer Klage bei den zuständigen Behörden sein. | 
| Gemäß den Regeln in Sachen außervertragliche zivilrechtliche | Gemäß den Regeln in Sachen außervertragliche zivilrechtliche | 
| Haftpflicht und ohne dass das durch Artikel 3 des Gesetzes | Haftpflicht und ohne dass das durch Artikel 3 des Gesetzes | 
| gewährleistete Anrecht in Frage gestellt werden kann, können Bewohner | gewährleistete Anrecht in Frage gestellt werden kann, können Bewohner | 
| verpflichtet werden, die während ihres Aufenthalts in der | verpflichtet werden, die während ihres Aufenthalts in der | 
| Aufnahmestruktur vorsätzlich herbeigeführten Schäden zu ersetzen. | Aufnahmestruktur vorsätzlich herbeigeführten Schäden zu ersetzen. | 
| Wenn einem Bewohner die Schlüssel seines Zimmers übergeben werden oder | Wenn einem Bewohner die Schlüssel seines Zimmers übergeben werden oder | 
| wenn ihm Material geliehen oder zur Verfügung gestellt wird, kann von | wenn ihm Material geliehen oder zur Verfügung gestellt wird, kann von | 
| ihm verlangt werden, dass er eine Sicherheit leistet. Diese Sicherheit | ihm verlangt werden, dass er eine Sicherheit leistet. Diese Sicherheit | 
| wird bei Verlust der Schlüssel oder Beschädigung beziehungsweise | wird bei Verlust der Schlüssel oder Beschädigung beziehungsweise | 
| Verlust des geliehenen Materials in Anspruch genommen. Sie wird dem | Verlust des geliehenen Materials in Anspruch genommen. Sie wird dem | 
| Bewohner zurückgegeben, wenn er die Aufnahmestruktur verlässt oder | Bewohner zurückgegeben, wenn er die Aufnahmestruktur verlässt oder | 
| wenn er das geliehene Material zurückgibt, und zwar gemäß den in der | wenn er das geliehene Material zurückgibt, und zwar gemäß den in der | 
| Hausordnung bestimmten Modalitäten. | Hausordnung bestimmten Modalitäten. | 
| Art. 9 - Bewohner sind verpflichtet, Ordnung und Sauberkeit in der | Art. 9 - Bewohner sind verpflichtet, Ordnung und Sauberkeit in der | 
| Aufnahmestruktur zu respektieren, und sind verantwortlich für den | Aufnahmestruktur zu respektieren, und sind verantwortlich für den | 
| Unterhalt ihres Zimmers. | Unterhalt ihres Zimmers. | 
| Art. 10 - Bewohner sind verpflichtet, die in der Aufnahmestruktur | Art. 10 - Bewohner sind verpflichtet, die in der Aufnahmestruktur | 
| geltenden Regeln in Sachen Brandverhütung und Brandschutz zu beachten. | geltenden Regeln in Sachen Brandverhütung und Brandschutz zu beachten. | 
| Art. 11 - Die Aufnahmestruktur muss alle Maßnahmen ergreifen, um die | Art. 11 - Die Aufnahmestruktur muss alle Maßnahmen ergreifen, um die | 
| Sicherheit und eine gute Belüftung und Hygiene der Aufnahmestruktur zu | Sicherheit und eine gute Belüftung und Hygiene der Aufnahmestruktur zu | 
| gewährleisten. | gewährleisten. | 
| Bewohner tragen zu dem im vorhergehenden Absatz festgelegten Ziel bei. | Bewohner tragen zu dem im vorhergehenden Absatz festgelegten Ziel bei. | 
| Art. 12 - In der Aufnahmestruktur sind Besitz und Konsum von Alkohol | Art. 12 - In der Aufnahmestruktur sind Besitz und Konsum von Alkohol | 
| und Drogen verboten. | und Drogen verboten. | 
| Es ist verboten, in den Gebäuden der kollektiven Aufnahmestruktur zu | Es ist verboten, in den Gebäuden der kollektiven Aufnahmestruktur zu | 
| rauchen, ausgenommen in den eigens dafür vorgesehenen Räumen. | rauchen, ausgenommen in den eigens dafür vorgesehenen Räumen. | 
| Art. 13 - Der Besitz gefährlicher Gegenstände, die die körperliche | Art. 13 - Der Besitz gefährlicher Gegenstände, die die körperliche | 
| Unversehrtheit der anderen Bewohner oder der Personalmitglieder | Unversehrtheit der anderen Bewohner oder der Personalmitglieder | 
| beeinträchtigen können oder die Infrastruktur der Aufnahmestruktur | beeinträchtigen können oder die Infrastruktur der Aufnahmestruktur | 
| beschädigen können, ist verboten. | beschädigen können, ist verboten. | 
| In Aufnahmestrukturen sind Tiere verboten. | In Aufnahmestrukturen sind Tiere verboten. | 
| Art. 14 - Mit dem Recht der Bewohner, in dem ihnen zugewiesenen | Art. 14 - Mit dem Recht der Bewohner, in dem ihnen zugewiesenen | 
| obligatorischen Eintragungsort untergebracht zu werden, geht eine | obligatorischen Eintragungsort untergebracht zu werden, geht eine | 
| Mindestverpflichtung zum Aufenthalt in der Aufnahmestruktur einher; | Mindestverpflichtung zum Aufenthalt in der Aufnahmestruktur einher; | 
| wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, wird der Platz der | wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, wird der Platz der | 
| Bewohner zur Verfügung gestellt und müssen sie die Zuweisung einer | Bewohner zur Verfügung gestellt und müssen sie die Zuweisung einer | 
| neuen Aufnahmestruktur aufgrund des Gesetzes beantragen. | neuen Aufnahmestruktur aufgrund des Gesetzes beantragen. | 
| Nächtliche Abwesenheiten müssen der Aufnahmestruktur angekündigt | Nächtliche Abwesenheiten müssen der Aufnahmestruktur angekündigt | 
| werden. Nach drei aufeinander folgenden Nächten der Abwesenheit ohne | werden. Nach drei aufeinander folgenden Nächten der Abwesenheit ohne | 
| vorherige Ankündigung oder nach insgesamt zehn Nächten Abwesenheit in | vorherige Ankündigung oder nach insgesamt zehn Nächten Abwesenheit in | 
| einem Zeitraum von dreißig Tagen können Bewohner ihre Eintragung in | einem Zeitraum von dreißig Tagen können Bewohner ihre Eintragung in | 
| der Aufnahmestruktur verlieren. | der Aufnahmestruktur verlieren. | 
| KAPITEL 4 - Zimmerkontrolle | KAPITEL 4 - Zimmerkontrolle | 
| Art. 15 - § 1 - Im Hinblick auf die Überwachung der Einhaltung der | Art. 15 - § 1 - Im Hinblick auf die Überwachung der Einhaltung der | 
| Hausordnung seitens der Aufnahmebegünstigten, um die bestmögliche | Hausordnung seitens der Aufnahmebegünstigten, um die bestmögliche | 
| Vorbeugung in Sachen Brandschutz und -bekämpfung und eine optimale | Vorbeugung in Sachen Brandschutz und -bekämpfung und eine optimale | 
| Hygiene in den Zimmern zu gewährleisten, können die vom Direktor oder | Hygiene in den Zimmern zu gewährleisten, können die vom Direktor oder | 
| vom Verantwortlichen der Aufnahmestruktur bestimmten Personen, deren | vom Verantwortlichen der Aufnahmestruktur bestimmten Personen, deren | 
| Eigenschaft den Bewohnern bei ihrer Ankunft mitgeteilt wird, Zugang zu | Eigenschaft den Bewohnern bei ihrer Ankunft mitgeteilt wird, Zugang zu | 
| den Zimmern der Bewohner und zu ihren Schränken haben, um dort | den Zimmern der Bewohner und zu ihren Schränken haben, um dort | 
| Kontrollen durchzuführen. | Kontrollen durchzuführen. | 
| Die Anzahl der für die Überwachung der Kontrollen im Sinne des | Die Anzahl der für die Überwachung der Kontrollen im Sinne des | 
| vorliegenden Paragraphen bestimmten Personalmitglieder der | vorliegenden Paragraphen bestimmten Personalmitglieder der | 
| Aufnahmestrukturen kann für Zentren mit einer Kapazität von weniger | Aufnahmestrukturen kann für Zentren mit einer Kapazität von weniger | 
| als zweihundertfünfzig Aufnahmeplätzen sechs Personalmitglieder und | als zweihundertfünfzig Aufnahmeplätzen sechs Personalmitglieder und | 
| für Zentren mit einer Kapazität von mindestens zweihundertfünfzig | für Zentren mit einer Kapazität von mindestens zweihundertfünfzig | 
| Plätzen zehn Personalmitglieder nicht überschreiten. Jede Änderung der | Plätzen zehn Personalmitglieder nicht überschreiten. Jede Änderung der | 
| Eigenschaft der bestimmten Personalmitglieder wird den Bewohnern einer | Eigenschaft der bestimmten Personalmitglieder wird den Bewohnern einer | 
| kollektiven Aufnahmestruktur sofort mitgeteilt. | kollektiven Aufnahmestruktur sofort mitgeteilt. | 
| Regelmäßige Kontrollen werden grundsätzlich höchstens zwei Mal pro | Regelmäßige Kontrollen werden grundsätzlich höchstens zwei Mal pro | 
| Monat und in der Zeitspanne zwischen 9 Uhr und 17 Uhr organisiert. | Monat und in der Zeitspanne zwischen 9 Uhr und 17 Uhr organisiert. | 
| Bewohner werden im Voraus über diese Kontrollen informiert. | Bewohner werden im Voraus über diese Kontrollen informiert. | 
| § 2 - In den in Artikel 19 § 2 Absatz 4 des Gesetzes vorgesehenen | § 2 - In den in Artikel 19 § 2 Absatz 4 des Gesetzes vorgesehenen | 
| Fällen können unerwartete Zimmerkontrollen außerhalb der in der | Fällen können unerwartete Zimmerkontrollen außerhalb der in der | 
| Hausordnung bestimmten Zeitspannen, ohne vorherige Information und von | Hausordnung bestimmten Zeitspannen, ohne vorherige Information und von | 
| anderen Personalmitgliedern als denjenigen, die vom Direktor oder vom | anderen Personalmitgliedern als denjenigen, die vom Direktor oder vom | 
| Verantwortlichen der Aufnahmestruktur bestimmt worden sind, | Verantwortlichen der Aufnahmestruktur bestimmt worden sind, | 
| durchgeführt werden. | durchgeführt werden. | 
| § 3 - Bei den in § 1 und § 2 erwähnten Kontrollen können Gegenstände, | § 3 - Bei den in § 1 und § 2 erwähnten Kontrollen können Gegenstände, | 
| die gefährlich sind oder sich nachteilig auf die Erfüllung einer im | die gefährlich sind oder sich nachteilig auf die Erfüllung einer im | 
| vorliegenden Erlass oder in der Hausordnung festgelegten Zielsetzung | vorliegenden Erlass oder in der Hausordnung festgelegten Zielsetzung | 
| oder Verpflichtung auswirken können, beschlagnahmt werden. | oder Verpflichtung auswirken können, beschlagnahmt werden. | 
| Wenn ein Bewohner zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht in seinem Zimmer | Wenn ein Bewohner zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht in seinem Zimmer | 
| anwesend ist, wird er schriftlich informiert und wird ihm eine Liste | anwesend ist, wird er schriftlich informiert und wird ihm eine Liste | 
| eventuell beschlagnahmter Gegenstände übermittelt. | eventuell beschlagnahmter Gegenstände übermittelt. | 
| Wenn die beschlagnahmten Gegenstände eine Gefahr darstellen, werden | Wenn die beschlagnahmten Gegenstände eine Gefahr darstellen, werden | 
| sie den zuständigen Diensten übergeben. Andernfalls werden sie, wenn | sie den zuständigen Diensten übergeben. Andernfalls werden sie, wenn | 
| die Bewohner sie behalten dürfen, den Bewohnern zurückgegeben, wenn | die Bewohner sie behalten dürfen, den Bewohnern zurückgegeben, wenn | 
| diese die Aufnahmestruktur verlassen. | diese die Aufnahmestruktur verlassen. | 
| § 4 - Die Hausordnung enthält genauere Angaben zu den praktischen | § 4 - Die Hausordnung enthält genauere Angaben zu den praktischen | 
| Modalitäten dieser Kontrollen. | Modalitäten dieser Kontrollen. | 
| KAPITEL 5 - Sanktionen, Ordnungsmaßnahmen, Klagen und Beschwerden | KAPITEL 5 - Sanktionen, Ordnungsmaßnahmen, Klagen und Beschwerden | 
| Art. 16 - Die Hausordnung enthält eine konkrete und leicht | Art. 16 - Die Hausordnung enthält eine konkrete und leicht | 
| verständliche Übersicht über die Umstände und Verfahren, die dazu | verständliche Übersicht über die Umstände und Verfahren, die dazu | 
| führen können, dass eine Ordnungsmaßnahme oder Sanktion im Sinne der | führen können, dass eine Ordnungsmaßnahme oder Sanktion im Sinne der | 
| Artikel 44 und 45 des Gesetzes und ihrer Ausführungserlasse gegen | Artikel 44 und 45 des Gesetzes und ihrer Ausführungserlasse gegen | 
| einen Bewohner verhängt wird. | einen Bewohner verhängt wird. | 
| In der Hausordnung wird auf die gleiche Weise eine Übersicht über die | In der Hausordnung wird auf die gleiche Weise eine Übersicht über die | 
| Klage- und Beschwerdeverfahren gegeben, die Bewohner aufgrund der | Klage- und Beschwerdeverfahren gegeben, die Bewohner aufgrund der | 
| Artikel 46 und 47 des Gesetzes in Anspruch nehmen können, wenn gegen | Artikel 46 und 47 des Gesetzes in Anspruch nehmen können, wenn gegen | 
| sie eine Ordnungsmaßnahme oder eine Sanktion verhängt worden ist. | sie eine Ordnungsmaßnahme oder eine Sanktion verhängt worden ist. | 
| KAPITEL 6 - Schlussbestimmungen | KAPITEL 6 - Schlussbestimmungen | 
| Art. 17 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft. | Art. 17 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft. | 
| Art. 18 - Unser für Asyl und Migration zuständiger Minister ist mit | Art. 18 - Unser für Asyl und Migration zuständiger Minister ist mit | 
| der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | 
| Gegeben zu Brüssel, den 2. September 2018 | Gegeben zu Brüssel, den 2. September 2018 | 
| PHILIPPE | PHILIPPE | 
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: | 
| Der Minister der Sicherheit und des Innern | Der Minister der Sicherheit und des Innern | 
| J. JAMBON | J. JAMBON | 
| Der Staatssekretär für Asyl und Migration, beauftragt mit der | Der Staatssekretär für Asyl und Migration, beauftragt mit der | 
| Administrativen Vereinfachung | Administrativen Vereinfachung | 
| Th. FRANCKEN | Th. FRANCKEN |