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Vue multilingue de Arrêté Royal du 02/11/2017
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Arrêté royal modifiant l'AR/CIR 92, en ce qui concerne les avantages de toute nature résultant de l'utilisation à des fins personnelles d'un PC, d'une tablette, d'une connexion internet, d'un téléphone mobile ou d'un abonnement de téléphonie fixe ou mobile mis gratuitement à disposition. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot wijziging van het KB/WIB 92, op het stuk van de voordelen van alle aard voor het persoonlijk gebruik van een kosteloos ter beschikking gestelde PC, tablet, internetaansluiting, mobiele telefoon of vast of mobiel telefoonabonnement. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN
2 NOVEMBRE 2017. - Arrêté royal modifiant l'AR/CIR 92, en ce qui 2 NOVEMBER 2017. - Koninklijk besluit tot wijziging van het KB/WIB 92,
concerne les avantages de toute nature résultant de l'utilisation à op het stuk van de voordelen van alle aard voor het persoonlijk
des fins personnelles d'un PC, d'une tablette, d'une connexion gebruik van een kosteloos ter beschikking gestelde PC, tablet,
internet, d'un téléphone mobile ou d'un abonnement de téléphonie fixe internetaansluiting, mobiele telefoon of vast of mobiel
ou mobile mis gratuitement à disposition. - Traduction allemande telefoonabonnement. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 2 novembre 2017 modifiant l'AR/CIR 92, en ce qui besluit van 2 november 2017 tot wijziging van het KB/WIB 92, op het
concerne les avantages de toute nature résultant de l'utilisation à stuk van de voordelen van alle aard voor het persoonlijk gebruik van
des fins personnelles d'un PC, d'une tablette, d'une connexion een kosteloos ter beschikking gestelde PC, tablet,
internet, d'un téléphone mobile ou d'un abonnement de téléphonie fixe internetaansluiting, mobiele telefoon of vast of mobiel
ou mobile mis gratuitement à disposition (Moniteur belge du 13 novembre 2017). telefoonabonnement (Belgisch Staatsblad van 13 november 2017).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
2. NOVEMBER 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 2. NOVEMBER 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92
hinsichtlich der Vorteile jeglicher Art für die Nutzung zu hinsichtlich der Vorteile jeglicher Art für die Nutzung zu
persönlichen Zwecken eines kostenlos zur Verfügung gestellten PCs, persönlichen Zwecken eines kostenlos zur Verfügung gestellten PCs,
Tablets, Internetanschlusses, Mobiltelefons oder Abonnements für Tablets, Internetanschlusses, Mobiltelefons oder Abonnements für
Festnetz- oder Mobiltelefonie Festnetz- oder Mobiltelefonie
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
mit dem Erlass, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur mit dem Erlass, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur
Unterschrift vorzulegen, wird bezweckt, die pauschale Bestimmung der Unterschrift vorzulegen, wird bezweckt, die pauschale Bestimmung der
Vorteile jeglicher Art für die Nutzung zu persönlichen Zwecken eines Vorteile jeglicher Art für die Nutzung zu persönlichen Zwecken eines
PCs, Tablets, Internetanschlusses oder Mobiltelefons zu modernisieren. PCs, Tablets, Internetanschlusses oder Mobiltelefons zu modernisieren.
Einerseits sind in dem Erlass neue Fälle vorgesehen, die in dem Einerseits sind in dem Erlass neue Fälle vorgesehen, die in dem
derzeit geltenden Text fehlen, wie die Nutzung eines Tablets oder derzeit geltenden Text fehlen, wie die Nutzung eines Tablets oder
Mobiltelefons. Mobiltelefons.
Andererseits werden die geltenden Beträge revidiert, um der Andererseits werden die geltenden Beträge revidiert, um der
Verringerung der Kosten dieser Technologien am besten zu entsprechen. Verringerung der Kosten dieser Technologien am besten zu entsprechen.
Der Vorteil für die Nutzung eines vom Arbeitgeber kostenlos zur Der Vorteil für die Nutzung eines vom Arbeitgeber kostenlos zur
Verfügung gestellten PCs wird fortan auf 72 EUR pro Jahr veranschlagt Verfügung gestellten PCs wird fortan auf 72 EUR pro Jahr veranschlagt
anstelle von derzeit 180 EUR pro Jahr. Derselbe Betrag gilt bei anstelle von derzeit 180 EUR pro Jahr. Derselbe Betrag gilt bei
kostenloser Zurverfügungstellung eines Laptops. kostenloser Zurverfügungstellung eines Laptops.
Die kostenlose Zurverfügungstellung eines Tablets oder Mobiltelefons Die kostenlose Zurverfügungstellung eines Tablets oder Mobiltelefons
wird mit 36 EUR pro Jahr beziffert. wird mit 36 EUR pro Jahr beziffert.
Diese beiden Pauschalbeträge (72 und 36 EUR) gelten pro zur Verfügung Diese beiden Pauschalbeträge (72 und 36 EUR) gelten pro zur Verfügung
gestelltes Gerät und müssen gegebenenfalls kumuliert werden. gestelltes Gerät und müssen gegebenenfalls kumuliert werden.
Der Betrag des Vorteils für einen vom Arbeitgeber kostenlos zur Der Betrag des Vorteils für einen vom Arbeitgeber kostenlos zur
Verfügung gestellten Internetanschluss wird bei 60 EUR pro Jahr Verfügung gestellten Internetanschluss wird bei 60 EUR pro Jahr
belassen und gilt auch im Fall eines mobilen Internetanschlusses. belassen und gilt auch im Fall eines mobilen Internetanschlusses.
Dieser Betrag gilt unabhängig von der Anzahl Geräte, die angeschlossen Dieser Betrag gilt unabhängig von der Anzahl Geräte, die angeschlossen
werden können. werden können.
Schließlich wird für die kostenlose Zurverfügungstellung eines Schließlich wird für die kostenlose Zurverfügungstellung eines
Abonnements für Festnetz- oder Mobiltelefonie eine neue Abonnements für Festnetz- oder Mobiltelefonie eine neue
Pauschalveranschlagung eingeführt, die auf 48 EUR pro Jahr festgelegt Pauschalveranschlagung eingeführt, die auf 48 EUR pro Jahr festgelegt
ist. ist.
Als Antwort auf das Gutachten des Staatsrates (Gutachten Nr. 62.168/3 Als Antwort auf das Gutachten des Staatsrates (Gutachten Nr. 62.168/3
vom 18. Oktober 2017) muss präzisiert werden, dass sich die Vorteile vom 18. Oktober 2017) muss präzisiert werden, dass sich die Vorteile
auf die Zurverfügungstellung von Geräten beziehen, deren Preis im auf die Zurverfügungstellung von Geräten beziehen, deren Preis im
Laufe der Jahre stark gesunken ist: So sind die Preise für PCs, Laufe der Jahre stark gesunken ist: So sind die Preise für PCs,
Laptops und vor allem für Handys und Smartphones dank der technischen Laptops und vor allem für Handys und Smartphones dank der technischen
Entwicklung und dem wachsenden Wettbewerb im Vergleich zu früher stark Entwicklung und dem wachsenden Wettbewerb im Vergleich zu früher stark
gesunken. So sind die Preise für PCs und Laptops um mehr als die gesunken. So sind die Preise für PCs und Laptops um mehr als die
Hälfte gesunken, weshalb eine Senkung des entsprechenden Vorteils Hälfte gesunken, weshalb eine Senkung des entsprechenden Vorteils
jeglicher Art um 60 Prozent, oder mit anderen Worten von 180 EUR auf jeglicher Art um 60 Prozent, oder mit anderen Worten von 180 EUR auf
72 EUR, mehr als angemessen und gerecht ist. Der steuerpflichtige 72 EUR, mehr als angemessen und gerecht ist. Der steuerpflichtige
Vorteil für ein Tablet oder ein Mobiltelefon, der bisher nicht Vorteil für ein Tablet oder ein Mobiltelefon, der bisher nicht
besteht, wird auf die Hälfte eines vollwertigen PCs oder Laptops besteht, wird auf die Hälfte eines vollwertigen PCs oder Laptops
geschätzt und beträgt folglich 36 EUR. geschätzt und beträgt folglich 36 EUR.
Der steuerpflichtige Vorteil für die kostenlose Zurverfügungstellung Der steuerpflichtige Vorteil für die kostenlose Zurverfügungstellung
des Internets wird bei 60 EUR belassen und durch einen geringeren des Internets wird bei 60 EUR belassen und durch einen geringeren
steuerpflichtigen Vorteil für ein Telefonabonnement ergänzt, steuerpflichtigen Vorteil für ein Telefonabonnement ergänzt,
ungeachtet dessen, ob es sich um Festnetz- oder Mobiltelefonie ungeachtet dessen, ob es sich um Festnetz- oder Mobiltelefonie
handelt. handelt.
Um eine rückwirkende Kraft hinsichtlich der Veranschlagung bereits Um eine rückwirkende Kraft hinsichtlich der Veranschlagung bereits
gewährter Vorteile zu vermeiden, treten die neuen Regeln für die gewährter Vorteile zu vermeiden, treten die neuen Regeln für die
pauschale Bestimmung dieser Vorteile am 1. Januar 2018 in Kraft. pauschale Bestimmung dieser Vorteile am 1. Januar 2018 in Kraft.
Außerdem ist dem vorerwähnten Gutachten des Staatsrates Rechnung Außerdem ist dem vorerwähnten Gutachten des Staatsrates Rechnung
getragen worden. getragen worden.
Gegebenenfalls werden die verschiedenen Beträge addiert. Gegebenenfalls werden die verschiedenen Beträge addiert.
Beispiele: Beispiele:
Vorteil Vorteil
Betrag Betrag
Desktop-PC und fester Internetanschluss zu Hause Desktop-PC und fester Internetanschluss zu Hause
132 132
Festnetzinternet zu Hause Festnetzinternet zu Hause
60 60
Handy (Gerät + Abonnement) Handy (Gerät + Abonnement)
84 84
Smartphone (Gerät + Abonnement) Smartphone (Gerät + Abonnement)
144 144
Handy (Abonnement ohne Gerät) Handy (Abonnement ohne Gerät)
Smartphone Smartphone
108 108
Handy Handy
48 48
Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses. Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige der ehrerbietige
und treue Diener und treue Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
J. VAN OVERTVELDT J. VAN OVERTVELDT
2. NOVEMBER 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 2. NOVEMBER 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92
hinsichtlich der Vorteile jeglicher Art für die Nutzung zu hinsichtlich der Vorteile jeglicher Art für die Nutzung zu
persönlichen Zwecken eines kostenlos zur Verfügung gestellten PCs, persönlichen Zwecken eines kostenlos zur Verfügung gestellten PCs,
Tablets, Internetanschlusses, Mobiltelefons oder Abonnements für Tablets, Internetanschlusses, Mobiltelefons oder Abonnements für
Festnetz- oder Mobiltelefonie Festnetz- oder Mobiltelefonie
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 36 § 1 Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 36 § 1
Absatz 2; Absatz 2;
Aufgrund des KE/EStGB 92; Aufgrund des KE/EStGB 92;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 13. Juni 2017; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 13. Juni 2017;
Aufgrund der Stellungnahme des geschäftsführenden Ausschusses des Aufgrund der Stellungnahme des geschäftsführenden Ausschusses des
Landesamtes für soziale Sicherheit vom 14. Juli 2017; Landesamtes für soziale Sicherheit vom 14. Juli 2017;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 14. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 14.
September 2017; September 2017;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.168 des Staatsrates vom 18. Oktober Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.168 des Staatsrates vom 18. Oktober
2017, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 2017, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Artikel 18 § 3 Punkt 10 des KE/EStGB 92, eingefügt durch Artikel 1 - Artikel 18 § 3 Punkt 10 des KE/EStGB 92, eingefügt durch
den Königlichen Erlass vom 25. März 2003, wird wie folgt ersetzt: den Königlichen Erlass vom 25. März 2003, wird wie folgt ersetzt:
"10. Nutzung zu persönlichen Zwecken eines kostenlos zur Verfügung "10. Nutzung zu persönlichen Zwecken eines kostenlos zur Verfügung
gestellten PCs, Tablets, Internetanschlusses, Mobiltelefons oder gestellten PCs, Tablets, Internetanschlusses, Mobiltelefons oder
Abonnements für Festnetz- oder Mobiltelefonie: Abonnements für Festnetz- oder Mobiltelefonie:
Der Vorteil wird pauschal festgelegt auf: Der Vorteil wird pauschal festgelegt auf:
- 72 EUR pro Jahr für einen kostenlos zur Verfügung gestellten - 72 EUR pro Jahr für einen kostenlos zur Verfügung gestellten
Desktop-PC oder Laptop, Desktop-PC oder Laptop,
- 36 EUR pro Jahr für ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Tablet - 36 EUR pro Jahr für ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Tablet
oder Mobiltelefon, oder Mobiltelefon,
- 60 EUR pro Jahr für einen kostenlos zur Verfügung gestellten - 60 EUR pro Jahr für einen kostenlos zur Verfügung gestellten
Internetanschluss, ob fest oder mobil und ungeachtet der Anzahl der Internetanschluss, ob fest oder mobil und ungeachtet der Anzahl der
Geräte, die angeschlossen werden können, Geräte, die angeschlossen werden können,
- 48 EUR pro Jahr für ein kostenlos zur Verfügung gestelltes - 48 EUR pro Jahr für ein kostenlos zur Verfügung gestelltes
Abonnement für Festnetz- oder Mobiltelefonie." Abonnement für Festnetz- oder Mobiltelefonie."
Art. 2 - Vorliegender Erlass ist auf die Vorteile anwendbar, über die Art. 2 - Vorliegender Erlass ist auf die Vorteile anwendbar, über die
ein Steuerpflichtiger ab dem 1. Januar 2018 verfügt. ein Steuerpflichtiger ab dem 1. Januar 2018 verfügt.
Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Ciergnon, den 2. November 2017 Gegeben zu Ciergnon, den 2. November 2017
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
J. VAN OVERTVELDT J. VAN OVERTVELDT
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