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Arrêté royal modifiant l'AR/CIR 92, en ce qui concerne les avantages de toute nature résultant de l'utilisation à des fins personnelles d'un PC, d'une tablette, d'une connexion internet, d'un téléphone mobile ou d'un abonnement de téléphonie fixe ou mobile mis gratuitement à disposition. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot wijziging van het KB/WIB 92, op het stuk van de voordelen van alle aard voor het persoonlijk gebruik van een kosteloos ter beschikking gestelde PC, tablet, internetaansluiting, mobiele telefoon of vast of mobiel telefoonabonnement. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES | FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN |
2 NOVEMBRE 2017. - Arrêté royal modifiant l'AR/CIR 92, en ce qui | 2 NOVEMBER 2017. - Koninklijk besluit tot wijziging van het KB/WIB 92, |
concerne les avantages de toute nature résultant de l'utilisation à | op het stuk van de voordelen van alle aard voor het persoonlijk |
des fins personnelles d'un PC, d'une tablette, d'une connexion | gebruik van een kosteloos ter beschikking gestelde PC, tablet, |
internet, d'un téléphone mobile ou d'un abonnement de téléphonie fixe | internetaansluiting, mobiele telefoon of vast of mobiel |
ou mobile mis gratuitement à disposition. - Traduction allemande | telefoonabonnement. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 2 novembre 2017 modifiant l'AR/CIR 92, en ce qui | besluit van 2 november 2017 tot wijziging van het KB/WIB 92, op het |
concerne les avantages de toute nature résultant de l'utilisation à | stuk van de voordelen van alle aard voor het persoonlijk gebruik van |
des fins personnelles d'un PC, d'une tablette, d'une connexion | een kosteloos ter beschikking gestelde PC, tablet, |
internet, d'un téléphone mobile ou d'un abonnement de téléphonie fixe | internetaansluiting, mobiele telefoon of vast of mobiel |
ou mobile mis gratuitement à disposition (Moniteur belge du 13 novembre 2017). | telefoonabonnement (Belgisch Staatsblad van 13 november 2017). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN |
2. NOVEMBER 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 | 2. NOVEMBER 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 |
hinsichtlich der Vorteile jeglicher Art für die Nutzung zu | hinsichtlich der Vorteile jeglicher Art für die Nutzung zu |
persönlichen Zwecken eines kostenlos zur Verfügung gestellten PCs, | persönlichen Zwecken eines kostenlos zur Verfügung gestellten PCs, |
Tablets, Internetanschlusses, Mobiltelefons oder Abonnements für | Tablets, Internetanschlusses, Mobiltelefons oder Abonnements für |
Festnetz- oder Mobiltelefonie | Festnetz- oder Mobiltelefonie |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
mit dem Erlass, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur | mit dem Erlass, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur |
Unterschrift vorzulegen, wird bezweckt, die pauschale Bestimmung der | Unterschrift vorzulegen, wird bezweckt, die pauschale Bestimmung der |
Vorteile jeglicher Art für die Nutzung zu persönlichen Zwecken eines | Vorteile jeglicher Art für die Nutzung zu persönlichen Zwecken eines |
PCs, Tablets, Internetanschlusses oder Mobiltelefons zu modernisieren. | PCs, Tablets, Internetanschlusses oder Mobiltelefons zu modernisieren. |
Einerseits sind in dem Erlass neue Fälle vorgesehen, die in dem | Einerseits sind in dem Erlass neue Fälle vorgesehen, die in dem |
derzeit geltenden Text fehlen, wie die Nutzung eines Tablets oder | derzeit geltenden Text fehlen, wie die Nutzung eines Tablets oder |
Mobiltelefons. | Mobiltelefons. |
Andererseits werden die geltenden Beträge revidiert, um der | Andererseits werden die geltenden Beträge revidiert, um der |
Verringerung der Kosten dieser Technologien am besten zu entsprechen. | Verringerung der Kosten dieser Technologien am besten zu entsprechen. |
Der Vorteil für die Nutzung eines vom Arbeitgeber kostenlos zur | Der Vorteil für die Nutzung eines vom Arbeitgeber kostenlos zur |
Verfügung gestellten PCs wird fortan auf 72 EUR pro Jahr veranschlagt | Verfügung gestellten PCs wird fortan auf 72 EUR pro Jahr veranschlagt |
anstelle von derzeit 180 EUR pro Jahr. Derselbe Betrag gilt bei | anstelle von derzeit 180 EUR pro Jahr. Derselbe Betrag gilt bei |
kostenloser Zurverfügungstellung eines Laptops. | kostenloser Zurverfügungstellung eines Laptops. |
Die kostenlose Zurverfügungstellung eines Tablets oder Mobiltelefons | Die kostenlose Zurverfügungstellung eines Tablets oder Mobiltelefons |
wird mit 36 EUR pro Jahr beziffert. | wird mit 36 EUR pro Jahr beziffert. |
Diese beiden Pauschalbeträge (72 und 36 EUR) gelten pro zur Verfügung | Diese beiden Pauschalbeträge (72 und 36 EUR) gelten pro zur Verfügung |
gestelltes Gerät und müssen gegebenenfalls kumuliert werden. | gestelltes Gerät und müssen gegebenenfalls kumuliert werden. |
Der Betrag des Vorteils für einen vom Arbeitgeber kostenlos zur | Der Betrag des Vorteils für einen vom Arbeitgeber kostenlos zur |
Verfügung gestellten Internetanschluss wird bei 60 EUR pro Jahr | Verfügung gestellten Internetanschluss wird bei 60 EUR pro Jahr |
belassen und gilt auch im Fall eines mobilen Internetanschlusses. | belassen und gilt auch im Fall eines mobilen Internetanschlusses. |
Dieser Betrag gilt unabhängig von der Anzahl Geräte, die angeschlossen | Dieser Betrag gilt unabhängig von der Anzahl Geräte, die angeschlossen |
werden können. | werden können. |
Schließlich wird für die kostenlose Zurverfügungstellung eines | Schließlich wird für die kostenlose Zurverfügungstellung eines |
Abonnements für Festnetz- oder Mobiltelefonie eine neue | Abonnements für Festnetz- oder Mobiltelefonie eine neue |
Pauschalveranschlagung eingeführt, die auf 48 EUR pro Jahr festgelegt | Pauschalveranschlagung eingeführt, die auf 48 EUR pro Jahr festgelegt |
ist. | ist. |
Als Antwort auf das Gutachten des Staatsrates (Gutachten Nr. 62.168/3 | Als Antwort auf das Gutachten des Staatsrates (Gutachten Nr. 62.168/3 |
vom 18. Oktober 2017) muss präzisiert werden, dass sich die Vorteile | vom 18. Oktober 2017) muss präzisiert werden, dass sich die Vorteile |
auf die Zurverfügungstellung von Geräten beziehen, deren Preis im | auf die Zurverfügungstellung von Geräten beziehen, deren Preis im |
Laufe der Jahre stark gesunken ist: So sind die Preise für PCs, | Laufe der Jahre stark gesunken ist: So sind die Preise für PCs, |
Laptops und vor allem für Handys und Smartphones dank der technischen | Laptops und vor allem für Handys und Smartphones dank der technischen |
Entwicklung und dem wachsenden Wettbewerb im Vergleich zu früher stark | Entwicklung und dem wachsenden Wettbewerb im Vergleich zu früher stark |
gesunken. So sind die Preise für PCs und Laptops um mehr als die | gesunken. So sind die Preise für PCs und Laptops um mehr als die |
Hälfte gesunken, weshalb eine Senkung des entsprechenden Vorteils | Hälfte gesunken, weshalb eine Senkung des entsprechenden Vorteils |
jeglicher Art um 60 Prozent, oder mit anderen Worten von 180 EUR auf | jeglicher Art um 60 Prozent, oder mit anderen Worten von 180 EUR auf |
72 EUR, mehr als angemessen und gerecht ist. Der steuerpflichtige | 72 EUR, mehr als angemessen und gerecht ist. Der steuerpflichtige |
Vorteil für ein Tablet oder ein Mobiltelefon, der bisher nicht | Vorteil für ein Tablet oder ein Mobiltelefon, der bisher nicht |
besteht, wird auf die Hälfte eines vollwertigen PCs oder Laptops | besteht, wird auf die Hälfte eines vollwertigen PCs oder Laptops |
geschätzt und beträgt folglich 36 EUR. | geschätzt und beträgt folglich 36 EUR. |
Der steuerpflichtige Vorteil für die kostenlose Zurverfügungstellung | Der steuerpflichtige Vorteil für die kostenlose Zurverfügungstellung |
des Internets wird bei 60 EUR belassen und durch einen geringeren | des Internets wird bei 60 EUR belassen und durch einen geringeren |
steuerpflichtigen Vorteil für ein Telefonabonnement ergänzt, | steuerpflichtigen Vorteil für ein Telefonabonnement ergänzt, |
ungeachtet dessen, ob es sich um Festnetz- oder Mobiltelefonie | ungeachtet dessen, ob es sich um Festnetz- oder Mobiltelefonie |
handelt. | handelt. |
Um eine rückwirkende Kraft hinsichtlich der Veranschlagung bereits | Um eine rückwirkende Kraft hinsichtlich der Veranschlagung bereits |
gewährter Vorteile zu vermeiden, treten die neuen Regeln für die | gewährter Vorteile zu vermeiden, treten die neuen Regeln für die |
pauschale Bestimmung dieser Vorteile am 1. Januar 2018 in Kraft. | pauschale Bestimmung dieser Vorteile am 1. Januar 2018 in Kraft. |
Außerdem ist dem vorerwähnten Gutachten des Staatsrates Rechnung | Außerdem ist dem vorerwähnten Gutachten des Staatsrates Rechnung |
getragen worden. | getragen worden. |
Gegebenenfalls werden die verschiedenen Beträge addiert. | Gegebenenfalls werden die verschiedenen Beträge addiert. |
Beispiele: | Beispiele: |
Vorteil | Vorteil |
Betrag | Betrag |
Desktop-PC und fester Internetanschluss zu Hause | Desktop-PC und fester Internetanschluss zu Hause |
132 | 132 |
Festnetzinternet zu Hause | Festnetzinternet zu Hause |
60 | 60 |
Handy (Gerät + Abonnement) | Handy (Gerät + Abonnement) |
84 | 84 |
Smartphone (Gerät + Abonnement) | Smartphone (Gerät + Abonnement) |
144 | 144 |
Handy (Abonnement ohne Gerät) | Handy (Abonnement ohne Gerät) |
Smartphone | Smartphone |
108 | 108 |
Handy | Handy |
48 | 48 |
Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses. | Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige | der ehrerbietige |
und treue Diener | und treue Diener |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
J. VAN OVERTVELDT | J. VAN OVERTVELDT |
2. NOVEMBER 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 | 2. NOVEMBER 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 |
hinsichtlich der Vorteile jeglicher Art für die Nutzung zu | hinsichtlich der Vorteile jeglicher Art für die Nutzung zu |
persönlichen Zwecken eines kostenlos zur Verfügung gestellten PCs, | persönlichen Zwecken eines kostenlos zur Verfügung gestellten PCs, |
Tablets, Internetanschlusses, Mobiltelefons oder Abonnements für | Tablets, Internetanschlusses, Mobiltelefons oder Abonnements für |
Festnetz- oder Mobiltelefonie | Festnetz- oder Mobiltelefonie |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 36 § 1 | Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 36 § 1 |
Absatz 2; | Absatz 2; |
Aufgrund des KE/EStGB 92; | Aufgrund des KE/EStGB 92; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 13. Juni 2017; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 13. Juni 2017; |
Aufgrund der Stellungnahme des geschäftsführenden Ausschusses des | Aufgrund der Stellungnahme des geschäftsführenden Ausschusses des |
Landesamtes für soziale Sicherheit vom 14. Juli 2017; | Landesamtes für soziale Sicherheit vom 14. Juli 2017; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 14. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 14. |
September 2017; | September 2017; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.168 des Staatsrates vom 18. Oktober | Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.168 des Staatsrates vom 18. Oktober |
2017, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2017, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen | Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Artikel 18 § 3 Punkt 10 des KE/EStGB 92, eingefügt durch | Artikel 1 - Artikel 18 § 3 Punkt 10 des KE/EStGB 92, eingefügt durch |
den Königlichen Erlass vom 25. März 2003, wird wie folgt ersetzt: | den Königlichen Erlass vom 25. März 2003, wird wie folgt ersetzt: |
"10. Nutzung zu persönlichen Zwecken eines kostenlos zur Verfügung | "10. Nutzung zu persönlichen Zwecken eines kostenlos zur Verfügung |
gestellten PCs, Tablets, Internetanschlusses, Mobiltelefons oder | gestellten PCs, Tablets, Internetanschlusses, Mobiltelefons oder |
Abonnements für Festnetz- oder Mobiltelefonie: | Abonnements für Festnetz- oder Mobiltelefonie: |
Der Vorteil wird pauschal festgelegt auf: | Der Vorteil wird pauschal festgelegt auf: |
- 72 EUR pro Jahr für einen kostenlos zur Verfügung gestellten | - 72 EUR pro Jahr für einen kostenlos zur Verfügung gestellten |
Desktop-PC oder Laptop, | Desktop-PC oder Laptop, |
- 36 EUR pro Jahr für ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Tablet | - 36 EUR pro Jahr für ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Tablet |
oder Mobiltelefon, | oder Mobiltelefon, |
- 60 EUR pro Jahr für einen kostenlos zur Verfügung gestellten | - 60 EUR pro Jahr für einen kostenlos zur Verfügung gestellten |
Internetanschluss, ob fest oder mobil und ungeachtet der Anzahl der | Internetanschluss, ob fest oder mobil und ungeachtet der Anzahl der |
Geräte, die angeschlossen werden können, | Geräte, die angeschlossen werden können, |
- 48 EUR pro Jahr für ein kostenlos zur Verfügung gestelltes | - 48 EUR pro Jahr für ein kostenlos zur Verfügung gestelltes |
Abonnement für Festnetz- oder Mobiltelefonie." | Abonnement für Festnetz- oder Mobiltelefonie." |
Art. 2 - Vorliegender Erlass ist auf die Vorteile anwendbar, über die | Art. 2 - Vorliegender Erlass ist auf die Vorteile anwendbar, über die |
ein Steuerpflichtiger ab dem 1. Januar 2018 verfügt. | ein Steuerpflichtiger ab dem 1. Januar 2018 verfügt. |
Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Ciergnon, den 2. November 2017 | Gegeben zu Ciergnon, den 2. November 2017 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
J. VAN OVERTVELDT | J. VAN OVERTVELDT |