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Vue multilingue de Arrêté Royal du 01/05/2016
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Arrêté royal portant fixation du plan d'urgence national relatif à l'approche d'une prise d'otage terroriste ou d'un attentat terroriste. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot vaststelling van het nationaal noodplan betreffende de aanpak van een terroristische gijzelneming of terroristische aanslag. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 1er MAI 2016. - Arrêté royal portant fixation du plan d'urgence national relatif à l'approche d'une prise d'otage terroriste ou d'un attentat terroriste. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 1er mai 2016 portant fixation du plan d'urgence national relatif à l'approche d'une prise d'otage terroriste ou d'un FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 1 MEI 2016. - Koninklijk besluit tot vaststelling van het nationaal noodplan betreffende de aanpak van een terroristische gijzelneming of terroristische aanslag. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 1 mei 2016 tot vaststelling van het nationaal noodplan betreffende de aanpak van een terroristische gijzelneming of
attentat terroriste (Moniteur belge du 18 mai 2016). terroristische aanslag (Belgisch Staatsblad van 18 mei 2016).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER
DIENST JUSTIZ DIENST JUSTIZ
1. MAI 2016 - Königlicher Erlass zur Festlegung des nationalen 1. MAI 2016 - Königlicher Erlass zur Festlegung des nationalen
Noteinsatzplans über die Vorgehensweise bei einer terroristischen Noteinsatzplans über die Vorgehensweise bei einer terroristischen
Geiselnahme oder einem Terroranschlag Geiselnahme oder einem Terroranschlag
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der
Artikel 8 und 9 § 2 und § 5 Absatz 2; Artikel 8 und 9 § 2 und § 5 Absatz 2;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 4. Februar 2016; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 4. Februar 2016;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 5. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 5.
Februar 2016; Februar 2016;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1, ersetzt durch das Gesetz Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1, ersetzt durch das Gesetz
vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996; vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;
Aufgrund der Dringlichkeit; Aufgrund der Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass es aus Gründen der nationalen Sicherheit In der Erwägung, dass es aus Gründen der nationalen Sicherheit
erforderlich ist, den nationalen Noteinsatzplan über die erforderlich ist, den nationalen Noteinsatzplan über die
Vorgehensweise bei einer terroristischen Geiselnahme oder einem Vorgehensweise bei einer terroristischen Geiselnahme oder einem
Terroranschlag unverzüglich in Kraft treten zu lassen; Terroranschlag unverzüglich in Kraft treten zu lassen;
Aufgrund der Stellungnahme des Kollegiums der Generalprokuratoren vom Aufgrund der Stellungnahme des Kollegiums der Generalprokuratoren vom
28. Dezember 2015; 28. Dezember 2015;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 31. Januar 2003 zur Festlegung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 31. Januar 2003 zur Festlegung
des Noteinsatzplans für Krisenereignisse und Krisensituationen, die des Noteinsatzplans für Krisenereignisse und Krisensituationen, die
eine Koordination oder eine Bewältigung auf nationaler Ebene eine Koordination oder eine Bewältigung auf nationaler Ebene
erfordern; erfordern;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die
Noteinsatzpläne; Noteinsatzpläne;
Vor kurzem haben Terrorgruppen und ihre Netzwerke schwere Verbrechen Vor kurzem haben Terrorgruppen und ihre Netzwerke schwere Verbrechen
begangen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. begangen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Sie weiten ihre terroristische Bedrohung mehr und mehr auf andere Sie weiten ihre terroristische Bedrohung mehr und mehr auf andere
Länder der Welt aus. Nicht mehr nur Mitglieder der Organisationen vor Länder der Welt aus. Nicht mehr nur Mitglieder der Organisationen vor
Ort stellen eine Bedrohung dar, sondern auch und vor allem Anhänger Ort stellen eine Bedrohung dar, sondern auch und vor allem Anhänger
weltweit. weltweit.
Hieraus kann die wichtige Schlussfolgerung gezogen werden, dass die Hieraus kann die wichtige Schlussfolgerung gezogen werden, dass die
Bedrohung derzeit vielfältig und weltweit verbreitet ist. Aus der Bedrohung derzeit vielfältig und weltweit verbreitet ist. Aus der
Untersuchung der Ziele, der Handlungsweise und des Profils der Untersuchung der Ziele, der Handlungsweise und des Profils der
Personen, die diese Anschläge verüben, geht hervor, dass es wenige Personen, die diese Anschläge verüben, geht hervor, dass es wenige
gemeinsame Nenner gibt. Die Koordinierung der verschiedenen gemeinsame Nenner gibt. Die Koordinierung der verschiedenen
zuständigen Dienste und Behörden ist äußerst prioritär im Hinblick auf zuständigen Dienste und Behörden ist äußerst prioritär im Hinblick auf
eine rechtzeitige Erkennung und Beseitigung. eine rechtzeitige Erkennung und Beseitigung.
Terroristische Geiselnahmen oder Terroranschläge werden in den meisten Terroristische Geiselnahmen oder Terroranschläge werden in den meisten
Fällen nationale Auswirkungen haben, die sehr schnell über den Fällen nationale Auswirkungen haben, die sehr schnell über den
provinzialen Rahmen hinausgehen. Diese Ereignisse verlangen aufgrund provinzialen Rahmen hinausgehen. Diese Ereignisse verlangen aufgrund
ihrer Art eine sofortige Reaktion auf Regierungsebene. Derartige ihrer Art eine sofortige Reaktion auf Regierungsebene. Derartige
Ereignisse erfordern eine Antwort und eine Bewältigung sowohl seitens Ereignisse erfordern eine Antwort und eine Bewältigung sowohl seitens
der Gerichtsbehörden als auch der Verwaltungsbehörden, unter starker der Gerichtsbehörden als auch der Verwaltungsbehörden, unter starker
integrierter und multidisziplinärer Einbeziehung der Polizei- und integrierter und multidisziplinärer Einbeziehung der Polizei- und
Nachrichtendienste, der Hilfsdienste und anderer öffentlicher Dienste. Nachrichtendienste, der Hilfsdienste und anderer öffentlicher Dienste.
Seitens der Gerichtsbehörden werden die strafrechtlichen Ermittlungen Seitens der Gerichtsbehörden werden die strafrechtlichen Ermittlungen
von Brüssel aus vom Föderalprokurator geleitet. von Brüssel aus vom Föderalprokurator geleitet.
Der Ansatz des Noteinsatzplans ist die Bewältigung einer Der Ansatz des Noteinsatzplans ist die Bewältigung einer
Krisensituation, die infolge einer terroristischen Geiselnahme oder Krisensituation, die infolge einer terroristischen Geiselnahme oder
eines Terroranschlags entsteht. Eine solche Geiselnahme eines Terroranschlags entsteht. Eine solche Geiselnahme
beziehungsweise ein solcher Anschlag kann sich unerwartet ereignen, beziehungsweise ein solcher Anschlag kann sich unerwartet ereignen,
jedoch auch das Ergebnis einer bereits identifizierten Bedrohung sein, jedoch auch das Ergebnis einer bereits identifizierten Bedrohung sein,
die schließlich verwirklicht worden ist. Spezifisch für letzteren Fall die schließlich verwirklicht worden ist. Spezifisch für letzteren Fall
sieht der Noteinsatzplan ein Voralarm-Verfahren vor, um eine sieht der Noteinsatzplan ein Voralarm-Verfahren vor, um eine
identifizierte Bedrohung mit einer terroristischen Geiselnahme oder identifizierte Bedrohung mit einer terroristischen Geiselnahme oder
einem Terroranschlag durch Alarmierungs- und Bewältigungsmaßnahmen einem Terroranschlag durch Alarmierungs- und Bewältigungsmaßnahmen
weitestgehend zu verringern oder gar zu beseitigen. weitestgehend zu verringern oder gar zu beseitigen.
Seit 2012 haben die Föderalstaatsanwaltschaft und die Generaldirektion Seit 2012 haben die Föderalstaatsanwaltschaft und die Generaldirektion
Krisenzentrum (GDKZ) mehrere Übungen organisiert, um die Verfahren und Krisenzentrum (GDKZ) mehrere Übungen organisiert, um die Verfahren und
Noteinsatzpläne der betreffenden Behörden und Dienste zu testen. Mit Noteinsatzpläne der betreffenden Behörden und Dienste zu testen. Mit
diesen Übungen wurde bezweckt, auf diesem Gebiet die gemischte diesen Übungen wurde bezweckt, auf diesem Gebiet die gemischte
Anwendung der gerichtlichen und administrativen Verfahren zu prüfen, Anwendung der gerichtlichen und administrativen Verfahren zu prüfen,
die Wechselwirkung zwischen den jeweiligen Zuständigkeiten zu die Wechselwirkung zwischen den jeweiligen Zuständigkeiten zu
analysieren, die verschiedenen Behörden im Lösen wirklichkeitsnaher analysieren, die verschiedenen Behörden im Lösen wirklichkeitsnaher
Situationen zu trainieren und die verschiedenen Entscheidungsprozesse Situationen zu trainieren und die verschiedenen Entscheidungsprozesse
und Kommunikationsverfahren zu verbessern. und Kommunikationsverfahren zu verbessern.
Die hieraus gezogenen Lehren haben deutlich gemacht, dass mit zwei Die hieraus gezogenen Lehren haben deutlich gemacht, dass mit zwei
Strukturen gearbeitet werden muss: einem Krisenbewältigungsbüro und Strukturen gearbeitet werden muss: einem Krisenbewältigungsbüro und
einem Einsatzbüro. einem Einsatzbüro.
Auf Vorschlag des Premierministers, des Ministers der Sicherheit und Auf Vorschlag des Premierministers, des Ministers der Sicherheit und
des Innern und des Ministers der Justiz sowie aufgrund der des Innern und des Ministers der Justiz sowie aufgrund der
Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Der nationale Noteinsatzplan über die Vorgehensweise bei Artikel 1 - Der nationale Noteinsatzplan über die Vorgehensweise bei
einer terroristischen Geiselnahme oder einem Terroranschlag wird in einer terroristischen Geiselnahme oder einem Terroranschlag wird in
der Anlage zum vorliegenden Erlass festgelegt. der Anlage zum vorliegenden Erlass festgelegt.
Art. 2 - Die Provinzgouverneure und die aufgrund von Artikel 48 des Art. 2 - Die Provinzgouverneure und die aufgrund von Artikel 48 des
Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen
zuständige Behörde der Brüsseler Agglomeration sind damit beauftragt, zuständige Behörde der Brüsseler Agglomeration sind damit beauftragt,
einen besonderen Noteinsatzplan für das Risiko einer terroristischen einen besonderen Noteinsatzplan für das Risiko einer terroristischen
Geiselnahme oder eines Terroranschlags auszuarbeiten. Geiselnahme oder eines Terroranschlags auszuarbeiten.
Art. 3 - Der Premierminister, der für Inneres zuständige Minister und Art. 3 - Der Premierminister, der für Inneres zuständige Minister und
der für Justiz zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der für Justiz zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit
der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Gegeben zu Brüssel, den 1. Mai 2016 Gegeben zu Brüssel, den 1. Mai 2016
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
Ch. MICHEL Ch. MICHEL
Der Minister der Sicherheit und des Innern Der Minister der Sicherheit und des Innern
J. JAMBON J. JAMBON
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
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