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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 11 janvier 2006 fixant la description de fonction d'un chef de corps et les exigences de profil qui en découlent | Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 11 januari 2006 tot vaststelling van de functiebeschrijving en de daaruit voortvloeiende profielvereisten van een korpschef |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 1er AVRIL 2006. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 11 janvier 2006 fixant la description de fonction d'un chef de corps et les exigences de profil qui en découlent | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 1 APRIL 2006. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 11 januari 2006 tot vaststelling van de functiebeschrijving en de daaruit voortvloeiende profielvereisten van een korpschef |
ALBERT II, Roi des Belges, | ALBERT II, Koning der Belgen, |
A tous, présents et à venir, Salut. | Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. |
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la | Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen |
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, | voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, |
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; | en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; |
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté | Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het |
ministériel du 11 janvier 2006 fixant la description de fonction d'un | ministerieel besluit van 11 januari 2006 tot vaststelling van de |
chef de corps et les exigences de profil qui en découlent, établi par | functiebeschrijving en de daaruit voortvloeiende profielvereisten van |
le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat | een korpschef, opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling |
d'arrondissement adjoint à Malmedy; | bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; |
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, | Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, |
Nous avons arrêté et arrêtons : | Hebben Wij besloten en besluiten Wij : |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse |
officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 11 janvier | vertaling van het ministerieel besluit van 11 januari 2006 tot |
2006 fixant la description de fonction d'un chef de corps et les | vaststelling van de functiebeschrijving en de daaruit voortvloeiende |
exigences de profil qui en découlent. | profielvereisten van een korpschef. |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de |
présent arrêté. | uitvoering van dit besluit. |
Donné à Bruxelles, le 1er avril 2006. | Gegeven te Brussel, 1 april 2006. |
ALBERT | ALBERT |
Par le Roi : | Van Koningswege : |
Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Annexe | Bijlage |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
11. JANUAR 2006 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der | 11. JANUAR 2006 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der |
Funktionsbeschreibung eines Korpschefs | Funktionsbeschreibung eines Korpschefs |
und der sich daraus ergebenden Profilanforderungen | und der sich daraus ergebenden Profilanforderungen |
Der Minister des Innern, | Der Minister des Innern, |
Aufgrund des Gesetzes vom 26. April 2002 über die wesentlichen | Aufgrund des Gesetzes vom 26. April 2002 über die wesentlichen |
Elemente des Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur | Elemente des Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur |
Festlegung verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste, | Festlegung verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste, |
insbesondere des Artikels 68; | insbesondere des Artikels 68; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der |
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere des | Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere des |
Artikels VII.III.9; | Artikels VII.III.9; |
Aufgrund der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die lokale | Aufgrund der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei vom 11. Juni 2004; | Polizei vom 11. Juni 2004; |
Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats vom 1. Dezember | Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats vom 1. Dezember |
2004; | 2004; |
Aufgrund des Protokolls Nr. 168/2 des Verhandlungsausschusses für die | Aufgrund des Protokolls Nr. 168/2 des Verhandlungsausschusses für die |
Polizeidienste vom 26. Oktober 2005; | Polizeidienste vom 26. Oktober 2005; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 39.081/2 des Staatsrats vom 6. Oktober | Aufgrund des Gutachtens Nr. 39.081/2 des Staatsrats vom 6. Oktober |
2005, | 2005, |
Erlässt: | Erlässt: |
Artikel 1 - Die Funktionsbeschreibung eines Korpschefs und die sich | Artikel 1 - Die Funktionsbeschreibung eines Korpschefs und die sich |
daraus ergebenden Profilanforderungen sind in der Anlage zu | daraus ergebenden Profilanforderungen sind in der Anlage zu |
vorliegendem Erlass enthalten. | vorliegendem Erlass enthalten. |
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Brüssel, den 11. Januar 2006 | Brüssel, den 11. Januar 2006 |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Anlage | Anlage |
Beschreibung der Funktion eines Korpschefs und sich daraus ergebende | Beschreibung der Funktion eines Korpschefs und sich daraus ergebende |
Profilanforderungen | Profilanforderungen |
I. Bestellung | I. Bestellung |
Der Korpschef der lokalen Polizei wird für seine Funktion unter den | Der Korpschef der lokalen Polizei wird für seine Funktion unter den |
von einer Auswahlkommission für geeignet befundenen Bewerbern vom | von einer Auswahlkommission für geeignet befundenen Bewerbern vom |
König bestimmt, und zwar auf einen mit Gründen versehenen Vorschlag | König bestimmt, und zwar auf einen mit Gründen versehenen Vorschlag |
des Gemeinderats beziehungsweise des Polizeirats hin und nach einer | des Gemeinderats beziehungsweise des Polizeirats hin und nach einer |
mit Gründen versehenen Stellungnahme des Generalprokurators beim | mit Gründen versehenen Stellungnahme des Generalprokurators beim |
Appellationshof und des Gouverneurs. | Appellationshof und des Gouverneurs. |
II. Stellung innerhalb der Organisation | II. Stellung innerhalb der Organisation |
Der Korpschef der lokalen Polizei gewährleistet die Leitung des | Der Korpschef der lokalen Polizei gewährleistet die Leitung des |
lokalen Polizeikorps und übt sie unter der Amtsgewalt des | lokalen Polizeikorps und übt sie unter der Amtsgewalt des |
Bürgermeisters beziehungsweise des Polizeikollegiums aus. | Bürgermeisters beziehungsweise des Polizeikollegiums aus. |
III. Allgemeine Beschreibung der Funktion | III. Allgemeine Beschreibung der Funktion |
- Der Korpschef ist Mitglied des zonalen Sicherheitsrats, der in jeder | - Der Korpschef ist Mitglied des zonalen Sicherheitsrats, der in jeder |
Polizeizone eingerichtet wird und in dem eine systematische Beratung | Polizeizone eingerichtet wird und in dem eine systematische Beratung |
zwischen dem (den) Bürgermeister(n), dem Prokurator des Königs, dem | zwischen dem (den) Bürgermeister(n), dem Prokurator des Königs, dem |
Korpschef der lokalen Polizei und dem | Korpschef der lokalen Polizei und dem |
Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator der föderalen Polizei oder | Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator der föderalen Polizei oder |
seinem Stellvertreter organisiert wird. | seinem Stellvertreter organisiert wird. |
- Der Korpschef ist unter der Amtsgewalt des Bürgermeisters | - Der Korpschef ist unter der Amtsgewalt des Bürgermeisters |
beziehungsweise des Polizeikollegiums für die Umsetzung der lokalen | beziehungsweise des Polizeikollegiums für die Umsetzung der lokalen |
Polizeipolitik und insbesondere für die Ausführung des zonalen | Polizeipolitik und insbesondere für die Ausführung des zonalen |
Sicherheitsplans verantwortlich. | Sicherheitsplans verantwortlich. |
- Der Korpschef gewährleistet die Leitung, die Organisation und die | - Der Korpschef gewährleistet die Leitung, die Organisation und die |
Aufgabenverteilung innerhalb des lokalen Polizeikorps und die | Aufgabenverteilung innerhalb des lokalen Polizeikorps und die |
Ausführung der Verwaltung dieses Korps. | Ausführung der Verwaltung dieses Korps. |
- Der Korpschef ist dafür verantwortlich, dass die lokalen Aufträge, | - Der Korpschef ist dafür verantwortlich, dass die lokalen Aufträge, |
die Richtlinien bezüglich Aufträgen mit föderalem Charakter und die | die Richtlinien bezüglich Aufträgen mit föderalem Charakter und die |
Anforderungen vom Polizeikorps ausgeführt werden und dass die in den | Anforderungen vom Polizeikorps ausgeführt werden und dass die in den |
Artikeln 141 und 142 GIP erwähnten Organisations- und | Artikeln 141 und 142 GIP erwähnten Organisations- und |
Ausrüstungsnormen angewendet werden. | Ausrüstungsnormen angewendet werden. |
- Für die Ausübung seiner Funktion kann der Korpschef die in Artikel | - Für die Ausübung seiner Funktion kann der Korpschef die in Artikel |
104 Nr. 1 GIP erwähnte Hilfe anfordern. | 104 Nr. 1 GIP erwähnte Hilfe anfordern. |
- Im Hinblick auf eine ordnungsgemässe Verwaltung des Polizeikorps | - Im Hinblick auf eine ordnungsgemässe Verwaltung des Polizeikorps |
informiert der Korpschef den Bürgermeister beziehungsweise das | informiert der Korpschef den Bürgermeister beziehungsweise das |
Polizeikollegium schnellstmöglich über alles, was das lokale | Polizeikollegium schnellstmöglich über alles, was das lokale |
Polizeikorps und die Durchführung seiner Aufträge betrifft. Er | Polizeikorps und die Durchführung seiner Aufträge betrifft. Er |
informiert ihn beziehungsweise es auch über alle die zonale | informiert ihn beziehungsweise es auch über alle die zonale |
Sicherheitspolitik betreffenden Initiativen, die die lokale Polizei zu | Sicherheitspolitik betreffenden Initiativen, die die lokale Polizei zu |
ergreifen beabsichtigt. | ergreifen beabsichtigt. |
- Er erstattet dem Bürgermeister beziehungsweise dem Polizeikollegium | - Er erstattet dem Bürgermeister beziehungsweise dem Polizeikollegium |
jeden Monat Bericht über die Arbeitsweise des Korps und informiert ihn | jeden Monat Bericht über die Arbeitsweise des Korps und informiert ihn |
beziehungsweise es über Klagen von ausserhalb bezüglich der | beziehungsweise es über Klagen von ausserhalb bezüglich der |
Arbeitsweise des Korps oder der Einsätze seines Personals. | Arbeitsweise des Korps oder der Einsätze seines Personals. |
- Kontrolle und Ausführung der im Gesetz vom 5. August 1992 über das | - Kontrolle und Ausführung der im Gesetz vom 5. August 1992 über das |
Polizeiamt und in den Titeln II und IV des Gesetzes vom 7. Dezember | Polizeiamt und in den Titeln II und IV des Gesetzes vom 7. Dezember |
1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
integrierten Polizeidienstes beschriebenen gesetzlichen Aufträge, | integrierten Polizeidienstes beschriebenen gesetzlichen Aufträge, |
- Kontrolle und Ausübung der Befugnisse, die mit der Eigenschaft eines | - Kontrolle und Ausübung der Befugnisse, die mit der Eigenschaft eines |
Verwaltungspolizeioffiziers verbunden sind, | Verwaltungspolizeioffiziers verbunden sind, |
- Kontrolle und Ausübung der Befugnisse, die mit der Eigenschaft eines | - Kontrolle und Ausübung der Befugnisse, die mit der Eigenschaft eines |
Gerichtspolizeioffiziers, Hilfsbediensteter des Prokurators des | Gerichtspolizeioffiziers, Hilfsbediensteter des Prokurators des |
Königs, verbunden sind, | Königs, verbunden sind, |
- endgültige Verantwortung in Sachen interne Kontrolle, | - endgültige Verantwortung in Sachen interne Kontrolle, |
- Pflege externer Beziehungen, | - Pflege externer Beziehungen, |
- Durchführung von Bewertungsgesprächen und Gesprächen zur | - Durchführung von Bewertungsgesprächen und Gesprächen zur |
Arbeitsweise. | Arbeitsweise. |
IV. Allgemeine Bedingungen | IV. Allgemeine Bedingungen |
Bestellungen erfolgen ausschliesslich auf freiwilliger Basis. | Bestellungen erfolgen ausschliesslich auf freiwilliger Basis. |
Für ein Mandat wird ausschliesslich ein Personalmitglied | Für ein Mandat wird ausschliesslich ein Personalmitglied |
berücksichtigt, das: | berücksichtigt, das: |
- dem Einsatzkader angehört, | - dem Einsatzkader angehört, |
- den Anforderungen an das Profil eines Korpschefs der lokalen Polizei | - den Anforderungen an das Profil eines Korpschefs der lokalen Polizei |
entspricht, | entspricht, |
- im Laufe der letzten fünf Jahre vor Einreichung der Bewerbung nie | - im Laufe der letzten fünf Jahre vor Einreichung der Bewerbung nie |
die Endnote « ungenügend » bei der Bewertung erhalten hat, | die Endnote « ungenügend » bei der Bewertung erhalten hat, |
- sich in einem administrativen Stand befindet, der ihm die | - sich in einem administrativen Stand befindet, der ihm die |
Beförderung und Gehaltstabellenlaufbahn ermöglicht, | Beförderung und Gehaltstabellenlaufbahn ermöglicht, |
- keine noch nicht gelöschte schwere Disziplinarstrafe erhalten hat, | - keine noch nicht gelöschte schwere Disziplinarstrafe erhalten hat, |
- mindestens 30 Jahre alt ist oder ein Dienstalter von 5 Jahren im | - mindestens 30 Jahre alt ist oder ein Dienstalter von 5 Jahren im |
Dienstgrad eines Offiziers oder in einem der Dienstgrade, die für die | Dienstgrad eines Offiziers oder in einem der Dienstgrade, die für die |
Bewerbung berücksichtigt werden, aufweist, | Bewerbung berücksichtigt werden, aufweist, |
- das Alter von sechzig Jahren nicht erreicht hat. | - das Alter von sechzig Jahren nicht erreicht hat. |
Diese Bedingungen müssen spätestens am Tag der Einreichung der | Diese Bedingungen müssen spätestens am Tag der Einreichung der |
Bewerbung erfüllt sein. | Bewerbung erfüllt sein. |
V. Spezifische Bedingungen | V. Spezifische Bedingungen |
A. Kenntnisse | A. Kenntnisse |
- gründliche Kenntnis der Gesetzesbestimmungen über das Polizeiwesen, | - gründliche Kenntnis der Gesetzesbestimmungen über das Polizeiwesen, |
- gründliche Kenntnis der Organisation, der Strukturen und der | - gründliche Kenntnis der Organisation, der Strukturen und der |
verschiedenen Zuständigkeiten der beiden Ebenen des integrierten | verschiedenen Zuständigkeiten der beiden Ebenen des integrierten |
Polizeidienstes, | Polizeidienstes, |
- Grundkenntnis der Zuständigkeiten der Kontrollorgane und der | - Grundkenntnis der Zuständigkeiten der Kontrollorgane und der |
Aufsichtsbehörden, | Aufsichtsbehörden, |
- Grundkenntnis der Finanzverwaltung und des Ressourcenmanagements | - Grundkenntnis der Finanzverwaltung und des Ressourcenmanagements |
einer Polizeizone, | einer Polizeizone, |
- Grundkenntnis der HR-Techniken, | - Grundkenntnis der HR-Techniken, |
- gründliche Kenntnis des Disziplinarrechts und der damit verbundenen | - gründliche Kenntnis des Disziplinarrechts und der damit verbundenen |
Verfahren, | Verfahren, |
- gründliche Kenntnis des Kodex der Berufspflichten und seiner | - gründliche Kenntnis des Kodex der Berufspflichten und seiner |
Anwendung, | Anwendung, |
- Kenntnis des allgemeinen Organisationsmanagements, | - Kenntnis des allgemeinen Organisationsmanagements, |
- Kenntnis des Projektmanagements, | - Kenntnis des Projektmanagements, |
- gründliche Kenntnis aller Aspekte der polizeilichen Grundfunktion | - gründliche Kenntnis aller Aspekte der polizeilichen Grundfunktion |
und Einsicht in die mit der Kriminalität verbundenen Probleme und | und Einsicht in die mit der Kriminalität verbundenen Probleme und |
Phänomene. | Phänomene. |
B. Fähigkeiten | B. Fähigkeiten |
- Fähigkeit zur Befehlsgebung: | - Fähigkeit zur Befehlsgebung: |
Ziele transparent formulieren können, | Ziele transparent formulieren können, |
effektiv organisieren können, | effektiv organisieren können, |
klar und offen kommunizieren können, | klar und offen kommunizieren können, |
seine Mitarbeiter einbeziehen und ein Vertrauensklima schaffen können, | seine Mitarbeiter einbeziehen und ein Vertrauensklima schaffen können, |
sich gemeinsam mit den Mitarbeitern weiterentwickeln und seine | sich gemeinsam mit den Mitarbeitern weiterentwickeln und seine |
Kenntnisse vertiefen können, | Kenntnisse vertiefen können, |
- Fähigkeit, einen Auftrag, eine Vision und Werte für seine | - Fähigkeit, einen Auftrag, eine Vision und Werte für seine |
Polizeiorganisation zu entwickeln und eine Vorbildfunktion zu | Polizeiorganisation zu entwickeln und eine Vorbildfunktion zu |
erfüllen, | erfüllen, |
- persönliches Engagement für die Gewährleistung, dass das | - persönliches Engagement für die Gewährleistung, dass das |
Managementsystem der Organisation entwickelt, eingeführt und | Managementsystem der Organisation entwickelt, eingeführt und |
fortlaufend verbessert wird, | fortlaufend verbessert wird, |
- persönliches Engagement bei Kunden, Partnern und Vertretern der | - persönliches Engagement bei Kunden, Partnern und Vertretern der |
Gemeinschaft, | Gemeinschaft, |
- Fähigkeit, die durch das Gesetz definierten und von den Behörden | - Fähigkeit, die durch das Gesetz definierten und von den Behörden |
auferlegten Aufträge auszuführen, | auferlegten Aufträge auszuführen, |
- Fähigkeit, verschiedene Aufträge diverser Behörden auf kohärente | - Fähigkeit, verschiedene Aufträge diverser Behörden auf kohärente |
Weise zu einem guten Ende zu führen, und zwar mit den verfügbaren | Weise zu einem guten Ende zu führen, und zwar mit den verfügbaren |
Arbeitsmitteln und Arbeitsweisen, | Arbeitsmitteln und Arbeitsweisen, |
- Organisationstalent: Fähigkeit, eine Organisationsstruktur für die | - Organisationstalent: Fähigkeit, eine Organisationsstruktur für die |
effiziente und effektive Ausführung der Aufträge der lokalen Polizei | effiziente und effektive Ausführung der Aufträge der lokalen Polizei |
zu entwickeln, | zu entwickeln, |
- Fähigkeit zu delegieren: Kollegen und/oder Mitarbeitern eigene | - Fähigkeit zu delegieren: Kollegen und/oder Mitarbeitern eigene |
Entscheidungsbefugnisse und Verantwortlichkeiten auf effiziente Weise | Entscheidungsbefugnisse und Verantwortlichkeiten auf effiziente Weise |
anzuvertrauen, | anzuvertrauen, |
- Fähigkeit, die Grundsätze des Personalmanagements innerhalb der | - Fähigkeit, die Grundsätze des Personalmanagements innerhalb der |
Organisation anzuwenden, | Organisation anzuwenden, |
- Fähigkeit, die Mitarbeiter zu motivieren, | - Fähigkeit, die Mitarbeiter zu motivieren, |
- Fähigkeit, den richtigen Mitarbeiter an der richtigen Stelle | - Fähigkeit, den richtigen Mitarbeiter an der richtigen Stelle |
einzusetzen, | einzusetzen, |
- Fähigkeit, die Arbeit des Dienstes zu planen: auf effektive Weise | - Fähigkeit, die Arbeit des Dienstes zu planen: auf effektive Weise |
Prioritäten festzulegen und zu bestimmen, welche Aktionen nötig sind, | Prioritäten festzulegen und zu bestimmen, welche Aktionen nötig sind, |
um die festgelegten Ziele kurz- und langfristig zu erreichen, | um die festgelegten Ziele kurz- und langfristig zu erreichen, |
- Fähigkeit zu relativieren, | - Fähigkeit zu relativieren, |
- Fähigkeit, über die Grenzen der Polizeizone hinaus zu denken, | - Fähigkeit, über die Grenzen der Polizeizone hinaus zu denken, |
- Fähigkeit, eigenständige Entscheidungen zu treffen: Entscheidungen | - Fähigkeit, eigenständige Entscheidungen zu treffen: Entscheidungen |
treffen können, ohne anderen die Verantwortung für Probleme | treffen können, ohne anderen die Verantwortung für Probleme |
anzulasten, | anzulasten, |
- Eigeninitiative entwickeln, | - Eigeninitiative entwickeln, |
- Verhandlungsfähigkeit, | - Verhandlungsfähigkeit, |
- Fähigkeit zusammenzuarbeiten: mit den Mitarbeitern auf ein | - Fähigkeit zusammenzuarbeiten: mit den Mitarbeitern auf ein |
gemeinsames Ergebnis zusammenarbeiten, | gemeinsames Ergebnis zusammenarbeiten, |
- eine realistische Einschätzung der Beziehung zwischen der | - eine realistische Einschätzung der Beziehung zwischen der |
politischen Leitung und der Arbeit des Korps haben, | politischen Leitung und der Arbeit des Korps haben, |
- gute schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeiten aufweisen, | - gute schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeiten aufweisen, |
- Fähigkeit, Probleme zu lösen: mögliche Ursachen von Problemen | - Fähigkeit, Probleme zu lösen: mögliche Ursachen von Problemen |
effizient aufdecken können und sich an der Suche nach Lösungen | effizient aufdecken können und sich an der Suche nach Lösungen |
beteiligen, | beteiligen, |
- Kontaktfähigkeit, | - Kontaktfähigkeit, |
- Fähigkeit, eine Integritätspolitik zu entwickeln. | - Fähigkeit, eine Integritätspolitik zu entwickeln. |
C. Eigenschaften | C. Eigenschaften |
- dynamisch und kreativ sein, die nötige Vorstellungskraft besitzen, | - dynamisch und kreativ sein, die nötige Vorstellungskraft besitzen, |
um Ziele abseits ausgetretener Pfade zu erreichen und die Bereitschaft | um Ziele abseits ausgetretener Pfade zu erreichen und die Bereitschaft |
besitzen, in ungewissen Situationen Risiken einzugehen sowie neue oder | besitzen, in ungewissen Situationen Risiken einzugehen sowie neue oder |
alternative Zielsetzungen zu formulieren, die im Widerspruch zu | alternative Zielsetzungen zu formulieren, die im Widerspruch zu |
Traditionen und alten Gewohnheiten stehen, | Traditionen und alten Gewohnheiten stehen, |
- grosse Integrität besitzen: Respekt vor dem Anderen, ohne jemanden | - grosse Integrität besitzen: Respekt vor dem Anderen, ohne jemanden |
zu bevorzugen oder zu diskriminieren, | zu bevorzugen oder zu diskriminieren, |
- die nötige Autorität besitzen: nicht nur eine ausreichend dominante | - die nötige Autorität besitzen: nicht nur eine ausreichend dominante |
Persönlichkeit besitzen, um Menschen zu befehligen und Situationen zu | Persönlichkeit besitzen, um Menschen zu befehligen und Situationen zu |
meistern, sondern diese Autorität auch ausstrahlen, um von ganz | meistern, sondern diese Autorität auch ausstrahlen, um von ganz |
alleine als Anführer akzeptiert werden, | alleine als Anführer akzeptiert werden, |
- Klarheit und Transparenz: keine mysteriöse oder wankelmütige Person, | - Klarheit und Transparenz: keine mysteriöse oder wankelmütige Person, |
von der man nur selten weiss, was sie möchte oder worauf sie hinaus | von der man nur selten weiss, was sie möchte oder worauf sie hinaus |
möchte, sondern jemand, der sich einfach, klar und verständlich | möchte, sondern jemand, der sich einfach, klar und verständlich |
ausdrücken kann, so dass seine Botschaft gut zu begreifen ist, | ausdrücken kann, so dass seine Botschaft gut zu begreifen ist, |
- hohe Frustrationstoleranz und Belastbarkeit, | - hohe Frustrationstoleranz und Belastbarkeit, |
- stressgeständig sein, | - stressgeständig sein, |
- für die Probleme aller Personalmitglieder offen sein und sie diskret | - für die Probleme aller Personalmitglieder offen sein und sie diskret |
behandeln können, | behandeln können, |
- innovativ und kreativ denken, | - innovativ und kreativ denken, |
- sich unter allen Umständen korrekt und vorbildlich verhalten, | - sich unter allen Umständen korrekt und vorbildlich verhalten, |
- anpassungsbereit sein. | - anpassungsbereit sein. |
D. Spezifische Anforderungen | D. Spezifische Anforderungen |
- kognitives Engagement: Willen und Fähigkeit, sich bei der Ausübung | - kognitives Engagement: Willen und Fähigkeit, sich bei der Ausübung |
seiner Funktion ständig zu perfektionieren, auch mittels schriftlicher | seiner Funktion ständig zu perfektionieren, auch mittels schriftlicher |
Dokumentationsquellen, Teilnahme an Kolloquien, Ausbildungslehrgängen, | Dokumentationsquellen, Teilnahme an Kolloquien, Ausbildungslehrgängen, |
Symposien usw., | Symposien usw., |
- soziales Engagement: Fähigkeit, empathisch und sozial einfühlsam | - soziales Engagement: Fähigkeit, empathisch und sozial einfühlsam |
gesellschaftliche Probleme ausgehend von einer polizeifachlichen | gesellschaftliche Probleme ausgehend von einer polizeifachlichen |
Grundlage anzugehen, | Grundlage anzugehen, |
- Erfahrung in der Anwendung moderner Managementtechniken, | - Erfahrung in der Anwendung moderner Managementtechniken, |
- fähig sein, mit der Bevölkerung in Kontakt zu treten und auf ihre | - fähig sein, mit der Bevölkerung in Kontakt zu treten und auf ihre |
Bedürfnisse einzugehen, | Bedürfnisse einzugehen, |
- die für die Ausführung eigener lokaler Aufträge bei der föderalen | - die für die Ausführung eigener lokaler Aufträge bei der föderalen |
Ebene anzufordernde materielle und menschliche Unterstützung | Ebene anzufordernde materielle und menschliche Unterstützung |
einschätzen können, | einschätzen können, |
- die zu Gunsten der föderalen Ebene zu leistende materielle und | - die zu Gunsten der föderalen Ebene zu leistende materielle und |
menschliche Unterstützung einschätzen können, und zwar unter | menschliche Unterstützung einschätzen können, und zwar unter |
Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Kontinuität der lokalen | Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Kontinuität der lokalen |
polizeilichen Grundfunktion zu gewährleisten | polizeilichen Grundfunktion zu gewährleisten |
- den erforderlichen Weitblick für die Entwicklung notwendiger | - den erforderlichen Weitblick für die Entwicklung notwendiger |
bilateraler Vereinbarungen mit anderen Zonen besitzen, um eine | bilateraler Vereinbarungen mit anderen Zonen besitzen, um eine |
vollwertige Polizeiorganisation innerhalb des Bezirks zu | vollwertige Polizeiorganisation innerhalb des Bezirks zu |
gewährleisten, | gewährleisten, |
- die notwendigen Fertigkeiten und die Einstellung besitzen, um mit | - die notwendigen Fertigkeiten und die Einstellung besitzen, um mit |
den (föderalen und lokalen) politischen Behörden in Dialog zu treten. | den (föderalen und lokalen) politischen Behörden in Dialog zu treten. |
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 11. Januar 2006 zur | Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 11. Januar 2006 zur |
Festlegung der Funktionsbeschreibung eines Korpschefs und der sich | Festlegung der Funktionsbeschreibung eines Korpschefs und der sich |
daraus ergebenden Profilanforderungen beigefügt zu warden. | daraus ergebenden Profilanforderungen beigefügt zu warden. |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 1er avril 2006. | Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 1 april 2006. |
ALBERT | ALBERT |
Par le Roi : | Van Koningswege : |
Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |