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Arrêté ministériel fixant les modèles de la demande que les citoyens majeurs et mineurs non belges de l'Union européenne résidant en Belgique doivent introduire auprès de la commune de leur résidence principale s'ils souhaitent être inscrits sur la liste des électeurs dressée en prévision des élections européennes, ainsi que les modèles de la décision par laquelle le collège des bourgmestre et échevins soit agrée cette demande, soit la rejette. - Traduction allemande | Ministerieel besluit tot vastlegging van de modellen van de aanvraag die niet-Belgische meerderjarigen en minderjarigen van de Europese Unie die in België verblijven, bij het gemeentebestuur van hun hoofdverblijfplaats moeten indienen als zij ingeschreven willen worden op de kiezerslijst die voor de Europese verkiezingen opgesteld wordt, alsook van de modellen van de beslissing waarbij het College van burgemeester en schepenen deze aanvraag goedkeurt of verwerpt. - Duitse vertaling |
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29 MARS 2024. - Arrêté ministériel fixant les modèles de la demande | 29 MAART 2024. - Ministerieel besluit tot vastlegging van de modellen |
que les citoyens majeurs et mineurs non belges de l'Union européenne | van de aanvraag die niet-Belgische meerderjarigen en minderjarigen van |
résidant en Belgique doivent introduire auprès de la commune de leur | de Europese Unie die in België verblijven, bij het gemeentebestuur van |
résidence principale s'ils souhaitent être inscrits sur la liste des | hun hoofdverblijfplaats moeten indienen als zij ingeschreven willen |
électeurs dressée en prévision des élections européennes, ainsi que | worden op de kiezerslijst die voor de Europese verkiezingen opgesteld |
les modèles de la décision par laquelle le collège des bourgmestre et | wordt, alsook van de modellen van de beslissing waarbij het College |
échevins soit agrée cette demande, soit la rejette. - Traduction | van burgemeester en schepenen deze aanvraag goedkeurt of verwerpt. - |
allemande | Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel |
l'arrêté ministériel du 29 mars 2024 fixant les modèles de la demande | besluit van 29 maart 2024 tot vastlegging van de modellen van de |
que les citoyens majeurs et mineurs non belges de l'Union européenne | aanvraag die niet-Belgische meerderjarigen en minderjarigen van de |
résidant en Belgique doivent introduire auprès de la commune de leur | Europese Unie die in België verblijven, bij het gemeentebestuur van |
résidence principale s'ils souhaitent être inscrits sur la liste des | hun hoofdverblijfplaats moeten indienen als zij ingeschreven willen |
électeurs dressée en prévision des élections européennes, ainsi que | worden op de kiezerslijst die voor de Europese verkiezingen opgesteld |
les modèles de la décision par laquelle le collège des bourgmestre et | wordt, alsook van de modellen van de beslissing waarbij het College |
échevins soit agrée cette demande, soit la rejette (Moniteur belge du | van burgemeester en schepenen deze aanvraag goedkeurt of verwerpt |
16 avril 2024). | (Belgisch Staatsblad van 16 april 2024). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
29. MÄRZ 2024 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Muster des | 29. MÄRZ 2024 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Muster des |
Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische volljährige und | Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische volljährige und |
minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres | minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres |
Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die | Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die |
Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, und der | Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, und der |
Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur | Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur |
Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags | Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags |
Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der | Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der |
Demokratischen Erneuerung, | Demokratischen Erneuerung, |
Aufgrund der Richtlinie 93/109/EU des Rates vom 6. Dezember 1993 über | Aufgrund der Richtlinie 93/109/EU des Rates vom 6. Dezember 1993 über |
die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei | die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei |
den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in | den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in |
einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen; | einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen; |
Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen | Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen |
Parlaments; | Parlaments; |
Augrund des Gesetzes vom 25. Dezember 2023 zur Abänderung des Gesetzes | Augrund des Gesetzes vom 25. Dezember 2023 zur Abänderung des Gesetzes |
vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments und zur | vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments und zur |
Abänderung des früheren Zivilgesetzbuches, um Sechzehn- und | Abänderung des früheren Zivilgesetzbuches, um Sechzehn- und |
Siebzehnjährigen zu ermöglichen, ohne vorhergehende | Siebzehnjährigen zu ermöglichen, ohne vorhergehende |
Eintragungsformalität an der Wahl des Europäischen Parlaments | Eintragungsformalität an der Wahl des Europäischen Parlaments |
teilzunehmen; | teilzunehmen; |
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 24. März 2023 zur Festlegung | Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 24. März 2023 zur Festlegung |
der Muster des Antrags, den in Belgien ansässige belgische | der Muster des Antrags, den in Belgien ansässige belgische |
minderjährige Bürger und nichtbelgische volljährige und minderjährige | minderjährige Bürger und nichtbelgische volljährige und minderjährige |
Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes | Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes |
einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen | einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen |
erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Muster des | erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Muster des |
Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung | Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung |
oder Ablehnung dieses Antrags; | oder Ablehnung dieses Antrags; |
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 12. März 2024 zur Festlegung | Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 12. März 2024 zur Festlegung |
der Muster des Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische | der Muster des Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische |
volljährige und minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der | volljährige und minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der |
Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im | Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im |
Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden | Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden |
möchten, und der Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und | möchten, und der Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und |
Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags; | Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags; |
In der Erwägung, dass die Muster des Antrags auf Eintragung angepasst | In der Erwägung, dass die Muster des Antrags auf Eintragung angepasst |
werden müssen, da durch das oben erwähnte Gesetz vom 25. Dezember 2023 | werden müssen, da durch das oben erwähnte Gesetz vom 25. Dezember 2023 |
für junge Bürger ab vierzehn Jahren die Möglichkeit eröffnet wird, | für junge Bürger ab vierzehn Jahren die Möglichkeit eröffnet wird, |
sich für die Wahl des Europäischen Parlaments als Wähler einzutragen; | sich für die Wahl des Europäischen Parlaments als Wähler einzutragen; |
In Erwägung des Entscheids Nr. 35/2024 des Verfassungsgerichtshofs vom | In Erwägung des Entscheids Nr. 35/2024 des Verfassungsgerichtshofs vom |
21. März 2024; | 21. März 2024; |
In der Erwägung, dass ein Ministerieller Erlass zur Festlegung der | In der Erwägung, dass ein Ministerieller Erlass zur Festlegung der |
Muster des Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische | Muster des Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische |
volljährige und minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der | volljährige und minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der |
Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im | Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im |
Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden | Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden |
möchten, und der Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und | möchten, und der Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und |
Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags am 12. | Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags am 12. |
März 2024 unterzeichnet worden ist, durch den die Muster des Antrags | März 2024 unterzeichnet worden ist, durch den die Muster des Antrags |
auf Eintragung der Sechzehn- und Siebzehnjährigen eingeführt werden, | auf Eintragung der Sechzehn- und Siebzehnjährigen eingeführt werden, |
wobei darauf hingewiesen wird, dass die Stimmabgabe für diese | wobei darauf hingewiesen wird, dass die Stimmabgabe für diese |
Jugendlichen fakultativ ist; | Jugendlichen fakultativ ist; |
In der Erwägung, dass, bevor dieser Ministerielle Erlass vom 12. März | In der Erwägung, dass, bevor dieser Ministerielle Erlass vom 12. März |
2024 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden konnte und somit | 2024 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden konnte und somit |
Dritten gegenüber wirksam wurde, der Verfassungsgerichtshof seinen | Dritten gegenüber wirksam wurde, der Verfassungsgerichtshof seinen |
Entscheid Nr. 35/2024 vom 21. März 2024 erlassen hat, mit dem er | Entscheid Nr. 35/2024 vom 21. März 2024 erlassen hat, mit dem er |
Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Dezember 2023 zur Abänderung des | Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Dezember 2023 zur Abänderung des |
Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments | Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments |
und zur Abänderung des früheren Zivilgesetzbuches, um Sechzehn- und | und zur Abänderung des früheren Zivilgesetzbuches, um Sechzehn- und |
Siebzehnjährigen zu ermöglichen, ohne vorhergehende | Siebzehnjährigen zu ermöglichen, ohne vorhergehende |
Eintragungsformalität an der Wahl des Europäischen Parlaments | Eintragungsformalität an der Wahl des Europäischen Parlaments |
teilzunehmen, aussetzt; | teilzunehmen, aussetzt; |
In der Erwägung, dass im Hinblick auf die Berücksichtigung dieses | In der Erwägung, dass im Hinblick auf die Berücksichtigung dieses |
Entscheids der Ministerielle Erlass vom 12. März 2024 aufgehoben und | Entscheids der Ministerielle Erlass vom 12. März 2024 aufgehoben und |
ein neuer Ministerieller Erlass erlassen werden muss, damit auf den | ein neuer Ministerieller Erlass erlassen werden muss, damit auf den |
Eintragungsformularen vermerkt wird, dass die Stimmabgabe für | Eintragungsformularen vermerkt wird, dass die Stimmabgabe für |
Sechzehn- und Siebzehnjährige obligatorisch ist; | Sechzehn- und Siebzehnjährige obligatorisch ist; |
In der Erwägung, dass dies Ziel des vorliegenden Erlasses ist, | In der Erwägung, dass dies Ziel des vorliegenden Erlasses ist, |
Erlässt: | Erlässt: |
Artikel 1 - Der Ministerielle Erlass vom 12. März 2024 zur Festlegung | Artikel 1 - Der Ministerielle Erlass vom 12. März 2024 zur Festlegung |
der Muster des Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische | der Muster des Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische |
volljährige und minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der | volljährige und minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der |
Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im | Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im |
Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden | Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden |
möchten, und der Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und | möchten, und der Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und |
Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags - der | Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags - der |
nicht im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde - wird | nicht im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde - wird |
aufgehoben. | aufgehoben. |
Art. 2 - Der Antrag, den in Belgien ansässige nichtbelgische | Art. 2 - Der Antrag, den in Belgien ansässige nichtbelgische |
volljährige und minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der | volljährige und minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der |
Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im | Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im |
Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden | Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden |
möchten, wird auf einem Formular erstellt, das dem Muster in Anlage 1 | möchten, wird auf einem Formular erstellt, das dem Muster in Anlage 1 |
zu vorliegendem Erlass entspricht. | zu vorliegendem Erlass entspricht. |
Art. 3 - Der Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur | Art. 3 - Der Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur |
Zulassung der in Artikel 1 erwähnten Anträge wird auf einem Formular | Zulassung der in Artikel 1 erwähnten Anträge wird auf einem Formular |
erstellt, das dem Muster in Anlage 2 zu vorliegendem Erlass | erstellt, das dem Muster in Anlage 2 zu vorliegendem Erlass |
entspricht. | entspricht. |
Art. 4 - Der Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur | Art. 4 - Der Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur |
Ablehnung der in Artikel 1 erwähnten Anträge wird auf einem Formular | Ablehnung der in Artikel 1 erwähnten Anträge wird auf einem Formular |
erstellt, das dem Muster in Anlage 3 zu vorliegendem Erlass | erstellt, das dem Muster in Anlage 3 zu vorliegendem Erlass |
entspricht. | entspricht. |
Art. 5 - Anträge, die zwischen dem 1. Mai 2023 und dem 1. April 2024 | Art. 5 - Anträge, die zwischen dem 1. Mai 2023 und dem 1. April 2024 |
eingereicht worden sind auf der Grundlage der Muster wie festgelegt in | eingereicht worden sind auf der Grundlage der Muster wie festgelegt in |
Artikel 2 des Ministeriellen Erlasses vom 24. März 2023 zur Festlegung | Artikel 2 des Ministeriellen Erlasses vom 24. März 2023 zur Festlegung |
der Muster des Antrags, den in Belgien ansässige belgische | der Muster des Antrags, den in Belgien ansässige belgische |
minderjährige Bürger und nichtbelgische volljährige und minderjährige | minderjährige Bürger und nichtbelgische volljährige und minderjährige |
Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes | Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes |
einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen | einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen |
erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Muster des | erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Muster des |
Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung | Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung |
oder Ablehnung dieses Antrags, bleiben für die Europawahlen vom 9. | oder Ablehnung dieses Antrags, bleiben für die Europawahlen vom 9. |
Juni 2024 gültig. | Juni 2024 gültig. |
Art. 6 - Der Ministerielle Erlass vom 24. März 2023 zur Festlegung der | Art. 6 - Der Ministerielle Erlass vom 24. März 2023 zur Festlegung der |
Muster des Antrags, den in Belgien ansässige belgische minderjährige | Muster des Antrags, den in Belgien ansässige belgische minderjährige |
Bürger und nichtbelgische volljährige und minderjährige Bürger der | Bürger und nichtbelgische volljährige und minderjährige Bürger der |
Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen | Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen |
müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte | müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte |
Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Muster des Beschlusses | Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Muster des Beschlusses |
des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung | des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung |
dieses Antrags wird aufgehoben. | dieses Antrags wird aufgehoben. |
Art. 7 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 7 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Gegeben zu Brüssel, den 29. März 2024 | Gegeben zu Brüssel, den 29. März 2024 |
A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |
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