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Vue multilingue de Arrêté Ministériel du 29/03/2024
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Arrêté ministériel fixant les modèles de la demande que les citoyens majeurs et mineurs non belges de l'Union européenne résidant en Belgique doivent introduire auprès de la commune de leur résidence principale s'ils souhaitent être inscrits sur la liste des électeurs dressée en prévision des élections européennes, ainsi que les modèles de la décision par laquelle le collège des bourgmestre et échevins soit agrée cette demande, soit la rejette. - Traduction allemande Ministerieel besluit tot vastlegging van de modellen van de aanvraag die niet-Belgische meerderjarigen en minderjarigen van de Europese Unie die in België verblijven, bij het gemeentebestuur van hun hoofdverblijfplaats moeten indienen als zij ingeschreven willen worden op de kiezerslijst die voor de Europese verkiezingen opgesteld wordt, alsook van de modellen van de beslissing waarbij het College van burgemeester en schepenen deze aanvraag goedkeurt of verwerpt. - Duitse vertaling
29 MARS 2024. - Arrêté ministériel fixant les modèles de la demande 29 MAART 2024. - Ministerieel besluit tot vastlegging van de modellen
que les citoyens majeurs et mineurs non belges de l'Union européenne van de aanvraag die niet-Belgische meerderjarigen en minderjarigen van
résidant en Belgique doivent introduire auprès de la commune de leur de Europese Unie die in België verblijven, bij het gemeentebestuur van
résidence principale s'ils souhaitent être inscrits sur la liste des hun hoofdverblijfplaats moeten indienen als zij ingeschreven willen
électeurs dressée en prévision des élections européennes, ainsi que worden op de kiezerslijst die voor de Europese verkiezingen opgesteld
les modèles de la décision par laquelle le collège des bourgmestre et wordt, alsook van de modellen van de beslissing waarbij het College
échevins soit agrée cette demande, soit la rejette. - Traduction van burgemeester en schepenen deze aanvraag goedkeurt of verwerpt. -
allemande Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel
l'arrêté ministériel du 29 mars 2024 fixant les modèles de la demande besluit van 29 maart 2024 tot vastlegging van de modellen van de
que les citoyens majeurs et mineurs non belges de l'Union européenne aanvraag die niet-Belgische meerderjarigen en minderjarigen van de
résidant en Belgique doivent introduire auprès de la commune de leur Europese Unie die in België verblijven, bij het gemeentebestuur van
résidence principale s'ils souhaitent être inscrits sur la liste des hun hoofdverblijfplaats moeten indienen als zij ingeschreven willen
électeurs dressée en prévision des élections européennes, ainsi que worden op de kiezerslijst die voor de Europese verkiezingen opgesteld
les modèles de la décision par laquelle le collège des bourgmestre et wordt, alsook van de modellen van de beslissing waarbij het College
échevins soit agrée cette demande, soit la rejette (Moniteur belge du van burgemeester en schepenen deze aanvraag goedkeurt of verwerpt
16 avril 2024). (Belgisch Staatsblad van 16 april 2024).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
29. MÄRZ 2024 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Muster des 29. MÄRZ 2024 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Muster des
Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische volljährige und Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische volljährige und
minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres
Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die
Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, und der
Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur
Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags
Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der
Demokratischen Erneuerung, Demokratischen Erneuerung,
Aufgrund der Richtlinie 93/109/EU des Rates vom 6. Dezember 1993 über Aufgrund der Richtlinie 93/109/EU des Rates vom 6. Dezember 1993 über
die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei
den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in
einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen; einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen;
Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen
Parlaments; Parlaments;
Augrund des Gesetzes vom 25. Dezember 2023 zur Abänderung des Gesetzes Augrund des Gesetzes vom 25. Dezember 2023 zur Abänderung des Gesetzes
vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments und zur vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments und zur
Abänderung des früheren Zivilgesetzbuches, um Sechzehn- und Abänderung des früheren Zivilgesetzbuches, um Sechzehn- und
Siebzehnjährigen zu ermöglichen, ohne vorhergehende Siebzehnjährigen zu ermöglichen, ohne vorhergehende
Eintragungsformalität an der Wahl des Europäischen Parlaments Eintragungsformalität an der Wahl des Europäischen Parlaments
teilzunehmen; teilzunehmen;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 24. März 2023 zur Festlegung Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 24. März 2023 zur Festlegung
der Muster des Antrags, den in Belgien ansässige belgische der Muster des Antrags, den in Belgien ansässige belgische
minderjährige Bürger und nichtbelgische volljährige und minderjährige minderjährige Bürger und nichtbelgische volljährige und minderjährige
Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes
einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen
erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Muster des erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Muster des
Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung
oder Ablehnung dieses Antrags; oder Ablehnung dieses Antrags;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 12. März 2024 zur Festlegung Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 12. März 2024 zur Festlegung
der Muster des Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische der Muster des Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische
volljährige und minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der volljährige und minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der
Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im
Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden
möchten, und der Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und möchten, und der Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags; Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags;
In der Erwägung, dass die Muster des Antrags auf Eintragung angepasst In der Erwägung, dass die Muster des Antrags auf Eintragung angepasst
werden müssen, da durch das oben erwähnte Gesetz vom 25. Dezember 2023 werden müssen, da durch das oben erwähnte Gesetz vom 25. Dezember 2023
für junge Bürger ab vierzehn Jahren die Möglichkeit eröffnet wird, für junge Bürger ab vierzehn Jahren die Möglichkeit eröffnet wird,
sich für die Wahl des Europäischen Parlaments als Wähler einzutragen; sich für die Wahl des Europäischen Parlaments als Wähler einzutragen;
In Erwägung des Entscheids Nr. 35/2024 des Verfassungsgerichtshofs vom In Erwägung des Entscheids Nr. 35/2024 des Verfassungsgerichtshofs vom
21. März 2024; 21. März 2024;
In der Erwägung, dass ein Ministerieller Erlass zur Festlegung der In der Erwägung, dass ein Ministerieller Erlass zur Festlegung der
Muster des Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische Muster des Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische
volljährige und minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der volljährige und minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der
Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im
Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden
möchten, und der Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und möchten, und der Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags am 12. Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags am 12.
März 2024 unterzeichnet worden ist, durch den die Muster des Antrags März 2024 unterzeichnet worden ist, durch den die Muster des Antrags
auf Eintragung der Sechzehn- und Siebzehnjährigen eingeführt werden, auf Eintragung der Sechzehn- und Siebzehnjährigen eingeführt werden,
wobei darauf hingewiesen wird, dass die Stimmabgabe für diese wobei darauf hingewiesen wird, dass die Stimmabgabe für diese
Jugendlichen fakultativ ist; Jugendlichen fakultativ ist;
In der Erwägung, dass, bevor dieser Ministerielle Erlass vom 12. März In der Erwägung, dass, bevor dieser Ministerielle Erlass vom 12. März
2024 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden konnte und somit 2024 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden konnte und somit
Dritten gegenüber wirksam wurde, der Verfassungsgerichtshof seinen Dritten gegenüber wirksam wurde, der Verfassungsgerichtshof seinen
Entscheid Nr. 35/2024 vom 21. März 2024 erlassen hat, mit dem er Entscheid Nr. 35/2024 vom 21. März 2024 erlassen hat, mit dem er
Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Dezember 2023 zur Abänderung des Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Dezember 2023 zur Abänderung des
Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments
und zur Abänderung des früheren Zivilgesetzbuches, um Sechzehn- und und zur Abänderung des früheren Zivilgesetzbuches, um Sechzehn- und
Siebzehnjährigen zu ermöglichen, ohne vorhergehende Siebzehnjährigen zu ermöglichen, ohne vorhergehende
Eintragungsformalität an der Wahl des Europäischen Parlaments Eintragungsformalität an der Wahl des Europäischen Parlaments
teilzunehmen, aussetzt; teilzunehmen, aussetzt;
In der Erwägung, dass im Hinblick auf die Berücksichtigung dieses In der Erwägung, dass im Hinblick auf die Berücksichtigung dieses
Entscheids der Ministerielle Erlass vom 12. März 2024 aufgehoben und Entscheids der Ministerielle Erlass vom 12. März 2024 aufgehoben und
ein neuer Ministerieller Erlass erlassen werden muss, damit auf den ein neuer Ministerieller Erlass erlassen werden muss, damit auf den
Eintragungsformularen vermerkt wird, dass die Stimmabgabe für Eintragungsformularen vermerkt wird, dass die Stimmabgabe für
Sechzehn- und Siebzehnjährige obligatorisch ist; Sechzehn- und Siebzehnjährige obligatorisch ist;
In der Erwägung, dass dies Ziel des vorliegenden Erlasses ist, In der Erwägung, dass dies Ziel des vorliegenden Erlasses ist,
Erlässt: Erlässt:
Artikel 1 - Der Ministerielle Erlass vom 12. März 2024 zur Festlegung Artikel 1 - Der Ministerielle Erlass vom 12. März 2024 zur Festlegung
der Muster des Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische der Muster des Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische
volljährige und minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der volljährige und minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der
Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im
Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden
möchten, und der Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und möchten, und der Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags - der Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags - der
nicht im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde - wird nicht im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde - wird
aufgehoben. aufgehoben.
Art. 2 - Der Antrag, den in Belgien ansässige nichtbelgische Art. 2 - Der Antrag, den in Belgien ansässige nichtbelgische
volljährige und minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der volljährige und minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der
Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im
Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden
möchten, wird auf einem Formular erstellt, das dem Muster in Anlage 1 möchten, wird auf einem Formular erstellt, das dem Muster in Anlage 1
zu vorliegendem Erlass entspricht. zu vorliegendem Erlass entspricht.
Art. 3 - Der Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Art. 3 - Der Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur
Zulassung der in Artikel 1 erwähnten Anträge wird auf einem Formular Zulassung der in Artikel 1 erwähnten Anträge wird auf einem Formular
erstellt, das dem Muster in Anlage 2 zu vorliegendem Erlass erstellt, das dem Muster in Anlage 2 zu vorliegendem Erlass
entspricht. entspricht.
Art. 4 - Der Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Art. 4 - Der Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur
Ablehnung der in Artikel 1 erwähnten Anträge wird auf einem Formular Ablehnung der in Artikel 1 erwähnten Anträge wird auf einem Formular
erstellt, das dem Muster in Anlage 3 zu vorliegendem Erlass erstellt, das dem Muster in Anlage 3 zu vorliegendem Erlass
entspricht. entspricht.
Art. 5 - Anträge, die zwischen dem 1. Mai 2023 und dem 1. April 2024 Art. 5 - Anträge, die zwischen dem 1. Mai 2023 und dem 1. April 2024
eingereicht worden sind auf der Grundlage der Muster wie festgelegt in eingereicht worden sind auf der Grundlage der Muster wie festgelegt in
Artikel 2 des Ministeriellen Erlasses vom 24. März 2023 zur Festlegung Artikel 2 des Ministeriellen Erlasses vom 24. März 2023 zur Festlegung
der Muster des Antrags, den in Belgien ansässige belgische der Muster des Antrags, den in Belgien ansässige belgische
minderjährige Bürger und nichtbelgische volljährige und minderjährige minderjährige Bürger und nichtbelgische volljährige und minderjährige
Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes
einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen
erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Muster des erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Muster des
Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung
oder Ablehnung dieses Antrags, bleiben für die Europawahlen vom 9. oder Ablehnung dieses Antrags, bleiben für die Europawahlen vom 9.
Juni 2024 gültig. Juni 2024 gültig.
Art. 6 - Der Ministerielle Erlass vom 24. März 2023 zur Festlegung der Art. 6 - Der Ministerielle Erlass vom 24. März 2023 zur Festlegung der
Muster des Antrags, den in Belgien ansässige belgische minderjährige Muster des Antrags, den in Belgien ansässige belgische minderjährige
Bürger und nichtbelgische volljährige und minderjährige Bürger der Bürger und nichtbelgische volljährige und minderjährige Bürger der
Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen
müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte
Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Muster des Beschlusses Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Muster des Beschlusses
des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung
dieses Antrags wird aufgehoben. dieses Antrags wird aufgehoben.
Art. 7 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 7 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Gegeben zu Brüssel, den 29. März 2024 Gegeben zu Brüssel, den 29. März 2024
A. VERLINDEN A. VERLINDEN
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
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