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Vue multilingue de Arrêté Ministériel du 28/09/2007
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Arrêté ministériel déterminant les formations destinées à l'obtention de brevets organisées en 2008 par les centres provinciaux de formation des services publics d'incendie. Traduction allemande Ministerieel besluit tot bepaling van de opleidingen tot het behalen van brevetten die in 2008 door de provinciale opleidingscentra voor de openbare brandweerdiensten worden georganiseerd. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
28 SEPTEMBRE 2007. - Arrêté ministériel déterminant les formations 28 SEPTEMBER 2007. - Ministerieel besluit tot bepaling van de
destinées à l'obtention de brevets organisées en 2008 par les centres opleidingen tot het behalen van brevetten die in 2008 door de
provinciaux de formation des services publics d'incendie. Traduction provinciale opleidingscentra voor de openbare brandweerdiensten worden
allemande georganiseerd. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel
l'arrêté ministériel du 28 septembre 2007 déterminant les formations besluit van 28 september 2007 tot bepaling van de opleidingen tot het
destinées à l'obtention de brevets organisées en 2008 par les centres behalen van brevetten die in 2008 door de provinciale opleidingscentra
provinciaux de formation des services publics d'incendie (Moniteur voor de openbare brandweerdiensten worden georganiseerd (Belgisch
belge du 15 octobre 2007). Staatsblad van 15 oktober 2007).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en vertaling bij de Adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in
exécution de l'article 76 de la loi du 31 décembre 1983 de réformes uitvoering van artikel 76 van de wet van 31 december 1983 tot
institutionnelles pour la Communauté germanophone, remplacé par hervorming der instellingen voor de Duitstalige Gemeenschap, vervangen
l'article 16 de la loi du 18 juillet 1990 et modifié par l'article 6 bij artikel 16 van de wet van 18 juli 1990 en gewijzigd bij artikel 6
de la loi du 21 avril 2007. van de wet van 21 april 2007.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
28. SEPTEMBER 2007 - Ministerieller Erlass zur Bestimmung der von den 28. SEPTEMBER 2007 - Ministerieller Erlass zur Bestimmung der von den
provinzialen Ausbildungszentren für die öffentlichen Feuerwehrdienste provinzialen Ausbildungszentren für die öffentlichen Feuerwehrdienste
im Jahr 2008 organisierten Ausbildungen zur Erlangung von Brevets im Jahr 2008 organisierten Ausbildungen zur Erlangung von Brevets
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. April 2003 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. April 2003 über die
Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste, insbesondere Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste, insbesondere
der Artikel 17 und 22; der Artikel 17 und 22;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 4. April 2003 zur Einsetzung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 4. April 2003 zur Einsetzung
eines Hohen Ausbildungsrates für die öffentlichen Feuerwehrdienste und eines Hohen Ausbildungsrates für die öffentlichen Feuerwehrdienste und
zweier Überprovinzialer Ausbildungsräte für die öffentlichen zweier Überprovinzialer Ausbildungsräte für die öffentlichen
Feuerwehrdienste, insbesondere des Artikels 30; Feuerwehrdienste, insbesondere des Artikels 30;
Aufgrund der von den technischen Kommissionen der Hilfeleistungszonen Aufgrund der von den technischen Kommissionen der Hilfeleistungszonen
für das Kalenderjahr 2008 vorgebrachten Bedürfnisse in Sachen für das Kalenderjahr 2008 vorgebrachten Bedürfnisse in Sachen
Ausbildungen zur Erlangung von Brevets; Ausbildungen zur Erlangung von Brevets;
Aufgrund der Bedürfnisse in Sachen Ausbildungen zur Erlangung von Aufgrund der Bedürfnisse in Sachen Ausbildungen zur Erlangung von
Brevets, die von den Behörden, denen die Feuerwehrdienste unterstehen, Brevets, die von den Behörden, denen die Feuerwehrdienste unterstehen,
die nicht zu einer Hilfeleistungszone gehören, für das Kalenderjahr die nicht zu einer Hilfeleistungszone gehören, für das Kalenderjahr
2008 vorgebracht wurden; 2008 vorgebracht wurden;
In der Erwägung, dass die zwei Überprovinzialen Ausbildungsräte für In der Erwägung, dass die zwei Überprovinzialen Ausbildungsräte für
die öffentlichen Feuerwehrdienste, jeder für die ihn betreffenden die öffentlichen Feuerwehrdienste, jeder für die ihn betreffenden
provinzialen Ausbildungszentren, den Auftrag haben, für die provinzialen Ausbildungszentren, den Auftrag haben, für die
Koordinierung der von den verschiedenen provinzialen Koordinierung der von den verschiedenen provinzialen
Ausbildungszentren für die öffentlichen Feuerwehrdienste organisierten Ausbildungszentren für die öffentlichen Feuerwehrdienste organisierten
Ausbildungen zu sorgen; Ausbildungen zu sorgen;
Aufgrund der Stellungnahme des Niederländischsprachigen Aufgrund der Stellungnahme des Niederländischsprachigen
Überprovinzialen Ausbildungsrates für die öffentlichen Überprovinzialen Ausbildungsrates für die öffentlichen
Feuerwehrdienste zu vorerwähnten Bedürfnissen; Feuerwehrdienste zu vorerwähnten Bedürfnissen;
Aufgrund der Stellungnahme des Französischsprachigen und Aufgrund der Stellungnahme des Französischsprachigen und
Deutschsprachigen Überprovinzialen Ausbildungsrates für die Deutschsprachigen Überprovinzialen Ausbildungsrates für die
öffentlichen Feuerwehrdienste zu vorerwähnten Bedürfnissen, öffentlichen Feuerwehrdienste zu vorerwähnten Bedürfnissen,
Erlässt: Erlässt:
Artikel 1 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Artikel 1 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen
Feuerwehrdienste der Provinz Antwerpen wird beauftragt, im Jahr 2008 Feuerwehrdienste der Provinz Antwerpen wird beauftragt, im Jahr 2008
die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren:
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns,
2. des Brevets eines Korporals, 2. des Brevets eines Korporals,
3. des Brevets eines Sergeanten, 3. des Brevets eines Sergeanten,
4. des Brevets eines Adjutanten, 4. des Brevets eines Adjutanten,
5. des Brevets eines Offiziers, 5. des Brevets eines Offiziers,
6. des Brevets eines Brandschutztechnikers, 6. des Brevets eines Brandschutztechnikers,
7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement,
8. des Brevets eines Dienstleiters. 8. des Brevets eines Dienstleiters.
Art. 2 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste Art. 2 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste
der Provinz Wallonisch-Brabant wird beauftragt, im Jahr 2008 die der Provinz Wallonisch-Brabant wird beauftragt, im Jahr 2008 die
Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren:
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns,
2. des Brevets eines Adjudanten. 2. des Brevets eines Adjudanten.
Art. 3 - Das Ausbildungszentrum der Brüsseler Feuerwehr wird Art. 3 - Das Ausbildungszentrum der Brüsseler Feuerwehr wird
beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender
Brevets zu organisieren: Brevets zu organisieren:
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns,
2. des Brevets eines Korporals, 2. des Brevets eines Korporals,
3. des Brevets eines Sergeanten, 3. des Brevets eines Sergeanten,
4. des Brevets im Bereich Krisenmanagement. 4. des Brevets im Bereich Krisenmanagement.
Art. 4 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste Art. 4 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste
der Provinz Hennegau wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen der Provinz Hennegau wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen
zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren:
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns,
2. des Brevets eines Korporals, 2. des Brevets eines Korporals,
3. des Brevets eines Sergeanten, 3. des Brevets eines Sergeanten,
4. des Brevets eines Adjutanten, 4. des Brevets eines Adjutanten,
5. des Brevets im Bereich Krisenmanagement. 5. des Brevets im Bereich Krisenmanagement.
Art. 5 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste Art. 5 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste
der Provinz Lüttich wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur der Provinz Lüttich wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur
Erlangung folgender Brevets zu organisieren: Erlangung folgender Brevets zu organisieren:
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns,
2. des Brevets eines Korporals, 2. des Brevets eines Korporals,
3. des Brevets eines Sergeanten, 3. des Brevets eines Sergeanten,
4. des Brevets eines Adjutanten, 4. des Brevets eines Adjutanten,
5. des Brevets eines Brandschutztechnikers, 5. des Brevets eines Brandschutztechnikers,
6. des Brevets im Bereich Krisenmanagement. 6. des Brevets im Bereich Krisenmanagement.
Art. 6 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste Art. 6 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste
der Provinz Limburg wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur der Provinz Limburg wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur
Erlangung folgender Brevets zu organisieren: Erlangung folgender Brevets zu organisieren:
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns,
2. des Brevets eines Korporals, 2. des Brevets eines Korporals,
3. des Brevets eines Sergeanten, 3. des Brevets eines Sergeanten,
4. des Brevets eines Adjutanten, 4. des Brevets eines Adjutanten,
5. des Brevets eines Offiziers, 5. des Brevets eines Offiziers,
6. des Brevets eines Brandschutztechnikers, 6. des Brevets eines Brandschutztechnikers,
7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement,
8. des Brevets eines Dienstleiters. 8. des Brevets eines Dienstleiters.
Art. 7 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste Art. 7 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste
der Provinz Luxemburg wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildung zur der Provinz Luxemburg wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildung zur
Erlangung folgenden Brevets zu organisieren: Erlangung folgenden Brevets zu organisieren:
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns. 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns.
Art. 8 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste Art. 8 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste
der Provinz Namur wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur der Provinz Namur wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur
Erlangung folgender Brevets zu organisieren: Erlangung folgender Brevets zu organisieren:
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns,
2. des Brevets eines Korporals, 2. des Brevets eines Korporals,
3. des Brevets eines Sergeanten, 3. des Brevets eines Sergeanten,
4. des Brevets eines Adjudanten. 4. des Brevets eines Adjudanten.
Art. 9 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste Art. 9 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste
der Provinz Ostflandern wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen der Provinz Ostflandern wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen
zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren:
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns,
2. des Brevets eines Sergeanten, 2. des Brevets eines Sergeanten,
3. des Brevets eines Offiziers, 3. des Brevets eines Offiziers,
4. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 4. des Brevets im Bereich Krisenmanagement,
5. des Brevets eines Dienstleiters. 5. des Brevets eines Dienstleiters.
Art. 10 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste Art. 10 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste
der Provinz Flämisch-Brabant wird beauftragt, im Jahr 2008 die der Provinz Flämisch-Brabant wird beauftragt, im Jahr 2008 die
Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren:
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns,
2. des Brevets eines Korporals, 2. des Brevets eines Korporals,
3. des Brevets eines Sergeanten, 3. des Brevets eines Sergeanten,
4. des Brevets eines Adjutanten, 4. des Brevets eines Adjutanten,
5. des Brevets eines Brandschutztechnikers, 5. des Brevets eines Brandschutztechnikers,
6. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 6. des Brevets im Bereich Krisenmanagement,
7. des Brevets eines Dienstleiters. 7. des Brevets eines Dienstleiters.
Art. 11 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste Art. 11 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste
der Provinz Westflandern wird beauftragt, im Jahr 2008 die der Provinz Westflandern wird beauftragt, im Jahr 2008 die
Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren:
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns,
2. des Brevets eines Adjutanten, 2. des Brevets eines Adjutanten,
3. des Brevets eines Brandschutztechnikers, 3. des Brevets eines Brandschutztechnikers,
4. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 4. des Brevets im Bereich Krisenmanagement,
5. des Brevets eines Dienstleiters. 5. des Brevets eines Dienstleiters.
Art. 12 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Art. 12 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Brüssel, den 28. September 2007 Brüssel, den 28. September 2007
P. DEWAEL P. DEWAEL
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