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Arrêté ministériel relatif à la formation et au certificat de PREV-1, de PREV-2 et de PREV-3 pour les membres du personnel des zones de secours. - Traduction allemande Ministerieel besluit betreffende de opleiding en het getuigschrift PREV-1, PREV-2 en PREV-3 voor de personeelsleden van de hulpverleningszones. - Duitse vertaling
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21 MARS 2019. - Arrêté ministériel relatif à la formation et au 21 MAART 2019. - Ministerieel besluit betreffende de opleiding en het
certificat de PREV-1, de PREV-2 et de PREV-3 pour les membres du getuigschrift PREV-1, PREV-2 en PREV-3 voor de personeelsleden van de
personnel des zones de secours. - Traduction allemande hulpverleningszones. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel
l'arrêté ministériel du 21 mars 2019 relatif à la formation et au besluit van 21 maart 2019 betreffende de opleiding en het
certificat de PREV-1, de PREV-2 et de PREV-3 pour les membres du getuigschrift PREV-1, PREV-2 en PREV-3 voor de personeelsleden van de
personnel des zones de secours (Moniteur belge du 3 avril 2019, err. hulpverleningszones (Belgisch Staatsblad van 3 april 2019, err. van 17
du 17 avril 2019). april 2019).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
21. MÄRZ 2019 - Ministerieller Erlass über die Ausbildung und die 21. MÄRZ 2019 - Ministerieller Erlass über die Ausbildung und die
Zertifikate PREV-1, PREV-2 und PREV-3 für die Personalmitglieder der Zertifikate PREV-1, PREV-2 und PREV-3 für die Personalmitglieder der
Hilfeleistungszonen Hilfeleistungszonen
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des
Artikels 106 Absatz 1; Artikels 106 Absatz 1;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. November 2015 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. November 2015 über die
Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste und zur Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste und zur
Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse, des Artikels 15; Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse, des Artikels 15;
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Ausbildungsrates für die Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Ausbildungsrates für die
öffentlichen Feuerwehrdienste vom 24. September 2018; öffentlichen Feuerwehrdienste vom 24. September 2018;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. August 2018; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. August 2018;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 16. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 16.
Oktober 2018; Oktober 2018;
Aufgrund des Protokolls Nr. 2019/01 des Ausschusses der provinzialen Aufgrund des Protokolls Nr. 2019/01 des Ausschusses der provinzialen
und lokalen öffentlichen Dienste vom 9. Januar 2019; und lokalen öffentlichen Dienste vom 9. Januar 2019;
Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von 30 Tagen, Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von 30 Tagen,
der am 31. Januar 2019 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in der am 31. Januar 2019 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in
Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt
worden ist; worden ist;
Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
In der Erwägung, dass das Zertifikat PREV-1 auch eine In der Erwägung, dass das Zertifikat PREV-1 auch eine
Modulzertifizierung im Rahmen der Ausbildung zur Erlangung des Brevets Modulzertifizierung im Rahmen der Ausbildung zur Erlangung des Brevets
M01 und das Zertifikat PREV-2 auch eine Modulzertifizierung im Rahmen M01 und das Zertifikat PREV-2 auch eine Modulzertifizierung im Rahmen
der Ausbildung zur Erlangung des Brevets OFF2 ist; der Ausbildung zur Erlangung des Brevets OFF2 ist;
In der Erwägung, dass der erfolgreiche Abschluss der Prüfung von Teil In der Erwägung, dass der erfolgreiche Abschluss der Prüfung von Teil
1 des Zertifikats PREV-1 das Anrecht auf Ausstellung der Bescheinigung 1 des Zertifikats PREV-1 das Anrecht auf Ausstellung der Bescheinigung
eines Brandschutzberaters eröffnet, eines Brandschutzberaters eröffnet,
Erlässt: Erlässt:
KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 - Es wird eine Brandschutzausbildung für die Artikel 1 - Es wird eine Brandschutzausbildung für die
Personalmitglieder der Hilfeleistungszonen geschaffen, die drei Stufen Personalmitglieder der Hilfeleistungszonen geschaffen, die drei Stufen
umfasst: umfasst:
1. ein Zertifikat PREV-1, 1. ein Zertifikat PREV-1,
2. ein Zertifikat PREV-2, 2. ein Zertifikat PREV-2,
3. ein Zertifikat PREV-3. 3. ein Zertifikat PREV-3.
Art. 2 - Die Kurse und Prüfungen der Brandschutzausbildung PREV-1, Art. 2 - Die Kurse und Prüfungen der Brandschutzausbildung PREV-1,
PREV-2 und PREV-3 werden von den in Artikel 175/1 des Gesetzes vom 15. PREV-2 und PREV-3 werden von den in Artikel 175/1 des Gesetzes vom 15.
Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnten Ausbildungszentren oder Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnten Ausbildungszentren oder
dem in Artikel 175 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile dem in Artikel 175 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile
Sicherheit erwähnten Fachzentrum organisiert. Sicherheit erwähnten Fachzentrum organisiert.
KAPITEL II - Zertifikat PREV-1 KAPITEL II - Zertifikat PREV-1
Abschnitt 1 - Dauer und pädagogische Ziele der Ausbildung zur Abschnitt 1 - Dauer und pädagogische Ziele der Ausbildung zur
Erlangung des Zertifikats PREV-1 Erlangung des Zertifikats PREV-1
Art. 3 - Die Ausbildung PREV-1 besteht aus einem einzigen Modul mit Art. 3 - Die Ausbildung PREV-1 besteht aus einem einzigen Modul mit
insgesamt vierzig Unterrichtsstunden, das wie folgt in zwei Teile insgesamt vierzig Unterrichtsstunden, das wie folgt in zwei Teile
gegliedert ist: gegliedert ist:
1. Teil 1: Brandschutzberater 1. Teil 1: Brandschutzberater
- acht Stunden Theorie, - acht Stunden Theorie,
- vier Stunden Kaltausbildung. - vier Stunden Kaltausbildung.
2. Teil 2: Praktische Anwendung der gesetzlichen Aspekte des 2. Teil 2: Praktische Anwendung der gesetzlichen Aspekte des
Brandschutzes Brandschutzes
- zwanzig Stunden Theorie, - zwanzig Stunden Theorie,
- acht Stunden Kaltausbildung. - acht Stunden Kaltausbildung.
Art. 4 - § 1 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und Art. 4 - § 1 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und
praktischen Teils von Teil 1 der Ausbildung PREV-1, praktischen Teils von Teil 1 der Ausbildung PREV-1,
"Brandschutzberater", gehören insbesondere folgende Punkte: "Brandschutzberater", gehören insbesondere folgende Punkte:
1. Information der Bürger über die Aufträge der Hilfeleistungszonen, 1. Information der Bürger über die Aufträge der Hilfeleistungszonen,
2. Sensibilisierung der Bürger und Förderung ihrer Eigenverantwortung 2. Sensibilisierung der Bürger und Förderung ihrer Eigenverantwortung
sich selbst und anderen gegenüber hinsichtlich der Brandgefahren und sich selbst und anderen gegenüber hinsichtlich der Brandgefahren und
der möglichen Vorsorgemaßnahmen, die sie ergreifen können, der möglichen Vorsorgemaßnahmen, die sie ergreifen können,
3. objektive und individuelle Beratung der Bürger über den Brandschutz 3. objektive und individuelle Beratung der Bürger über den Brandschutz
in den Privatbereichen von Wohnungen. in den Privatbereichen von Wohnungen.
§ 2 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und praktischen § 2 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und praktischen
Teils von Teil 2 der Ausbildung PREV-1, "Praktische Anwendung der Teils von Teil 2 der Ausbildung PREV-1, "Praktische Anwendung der
gesetzlichen Aspekte des Brandschutzes", gehören insbesondere folgende gesetzlichen Aspekte des Brandschutzes", gehören insbesondere folgende
Punkte: Punkte:
1. Erläuterung der Leitlinien der allgemeinen Rechtsvorschriften über 1. Erläuterung der Leitlinien der allgemeinen Rechtsvorschriften über
den Brandschutz in Belgien, den Brandschutz in Belgien,
2. Definition und Erläuterung der wichtigsten Konzepte in Bezug auf 2. Definition und Erläuterung der wichtigsten Konzepte in Bezug auf
den Brandschutz, den Brandschutz,
3. Ausarbeitung eines Besonderen Einsatzplans, 3. Ausarbeitung eines Besonderen Einsatzplans,
4. Überprüfung und Erstellung eines Berichts über die Einhaltung der 4. Überprüfung und Erstellung eines Berichts über die Einhaltung der
Maßnahmen, die vorgesehen sind in: Maßnahmen, die vorgesehen sind in:
a. einem vorhandenen Brandschutzbericht, a. einem vorhandenen Brandschutzbericht,
b. einer Checkliste oder anderen Unterlagen, die von einem PREV2/3 b. einer Checkliste oder anderen Unterlagen, die von einem PREV2/3
erstellt wurden, erstellt wurden,
c. einem Besonderen Einsatzplan, c. einem Besonderen Einsatzplan,
d. einer in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Kontrollunterlage oder d. einer in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Kontrollunterlage oder
-checkliste. -checkliste.
Abschnitt 2 - Bedingungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Abschnitt 2 - Bedingungen für die Zulassung zur Ausbildung zur
Erlangung des Zertifikats PREV-1 Erlangung des Zertifikats PREV-1
Art. 5 - Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zur Erlangung Art. 5 - Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zur Erlangung
des Zertifikats PREV-1 ist die Erfüllung der in den Artikeln 12, 32 des Zertifikats PREV-1 ist die Erfüllung der in den Artikeln 12, 32
und 37 oder 38 des Königlichen Erlasses vom 18. November 2015 über die und 37 oder 38 des Königlichen Erlasses vom 18. November 2015 über die
Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste und zur Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste und zur
Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse aufgeführten Bedingungen. Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse aufgeführten Bedingungen.
Art. 6 - Die Anträge auf Einschreibung für die Ausbildung PREV-1 Art. 6 - Die Anträge auf Einschreibung für die Ausbildung PREV-1
werden bei einem der in Artikel 2 aufgeführten Organe eingereicht. werden bei einem der in Artikel 2 aufgeführten Organe eingereicht.
Das Organ, bei dem der Antrag auf Einschreibung eingereicht wird, Das Organ, bei dem der Antrag auf Einschreibung eingereicht wird,
überprüft, ob die in Artikel 5 vorgesehenen Zulassungsbedingungen am überprüft, ob die in Artikel 5 vorgesehenen Zulassungsbedingungen am
Datum des Beginns der Ausbildung erfüllt sind. Datum des Beginns der Ausbildung erfüllt sind.
KAPITEL III - Zertifikat PREV-2 KAPITEL III - Zertifikat PREV-2
Abschnitt 1 - Dauer und pädagogische Ziele der Ausbildung zur Abschnitt 1 - Dauer und pädagogische Ziele der Ausbildung zur
Erlangung des Zertifikats PREV-2 Erlangung des Zertifikats PREV-2
Art. 7 - Die Ausbildung PREV-2 besteht aus einem einzigen Modul mit Art. 7 - Die Ausbildung PREV-2 besteht aus einem einzigen Modul mit
insgesamt achtzig Unterrichtsstunden, das wie folgt in drei Teile insgesamt achtzig Unterrichtsstunden, das wie folgt in drei Teile
gegliedert ist: gegliedert ist:
1. Teil 1: Brandschutzvorschriften und aktive und passive Schutzmittel 1. Teil 1: Brandschutzvorschriften und aktive und passive Schutzmittel
- sechsundzwanzig Stunden Theorie, - sechsundzwanzig Stunden Theorie,
- vier Stunden Praxisbesuche bei einer Reihe von Akteuren des - vier Stunden Praxisbesuche bei einer Reihe von Akteuren des
Brandschutzsektors. Brandschutzsektors.
2. Teil 2: Feuerwiderstand und Brandverhalten von Gebäuden 2. Teil 2: Feuerwiderstand und Brandverhalten von Gebäuden
- dreißig Stunden Theorie. - dreißig Stunden Theorie.
3. Teil 3: Praktika und praktische Übungen 3. Teil 3: Praktika und praktische Übungen
- sechzehn Stunden Praktika in zonalen Brandschutzabteilungen, - sechzehn Stunden Praktika in zonalen Brandschutzabteilungen,
- vier Stunden Praxisbesuche bei einer Reihe von Akteuren des - vier Stunden Praxisbesuche bei einer Reihe von Akteuren des
Brandschutzsektors. Brandschutzsektors.
Art. 8 - § 1 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und Art. 8 - § 1 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und
praktischen Teils von Teil 1 der Ausbildung PREV-2, praktischen Teils von Teil 1 der Ausbildung PREV-2,
"Brandschutzvorschriften und aktive und passive Schutzmittel", gehören "Brandschutzvorschriften und aktive und passive Schutzmittel", gehören
insbesondere folgende Punkte: insbesondere folgende Punkte:
1. Nachschlagen und Erläuterung der allgemeinen Rechtsvorschriften 1. Nachschlagen und Erläuterung der allgemeinen Rechtsvorschriften
über den Brandschutz in Belgien, über den Brandschutz in Belgien,
2. Definition und Erläuterung der Konzepte in Bezug auf den 2. Definition und Erläuterung der Konzepte in Bezug auf den
Brandschutz und Erstellung eines Brandschutzberichts, Brandschutz und Erstellung eines Brandschutzberichts,
3. Benennung und Erläuterung aller aktiven und passiven Schutzmittel, 3. Benennung und Erläuterung aller aktiven und passiven Schutzmittel,
insbesondere der automatischen Löschanlagen und der insbesondere der automatischen Löschanlagen und der
Branderkennungsanlagen, und deren angemessene Berücksichtigung im Branderkennungsanlagen, und deren angemessene Berücksichtigung im
Brandschutzbericht. Brandschutzbericht.
§ 2 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und praktischen § 2 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und praktischen
Teils von Teil 2 der Ausbildung PREV-2, "Feuerwiderstand und Teils von Teil 2 der Ausbildung PREV-2, "Feuerwiderstand und
Brandverhalten von Gebäuden", gehören insbesondere folgende Punkte: Brandverhalten von Gebäuden", gehören insbesondere folgende Punkte:
1. Definition und Erläuterung der Begriffe Feuerwiderstand und 1. Definition und Erläuterung der Begriffe Feuerwiderstand und
Brandverhalten von Materialien und der damit verbundenen Begriffe Rf, Brandverhalten von Materialien und der damit verbundenen Begriffe Rf,
REI, Prüfmethoden, Klassifizierungsprotokoll, Überprüfung des REI, Prüfmethoden, Klassifizierungsprotokoll, Überprüfung des
Feuerwiderstands von Wänden und Wanddurchführungen, ..., Feuerwiderstands von Wänden und Wanddurchführungen, ...,
2. Erläuterung der Begriffe Tragwerk, Belastung und Stabilität, die 2. Erläuterung der Begriffe Tragwerk, Belastung und Stabilität, die
auf Gebäude oder Gebäudeteile einwirken, auf Gebäude oder Gebäudeteile einwirken,
3. Erläuterung und Vergleich der verwendeten Baumaterialien und der 3. Erläuterung und Vergleich der verwendeten Baumaterialien und der
Bauprinzipien und Benennung der Merkmale der Bauelemente von Gebäuden Bauprinzipien und Benennung der Merkmale der Bauelemente von Gebäuden
und der Arten der Bauausführung, und der Arten der Bauausführung,
4. Benennung und Erläuterung der Bestandteile einer Bauakte und der 4. Benennung und Erläuterung der Bestandteile einer Bauakte und der
verwendeten grafischen Konventionen und Darstellungen (Orientierung, verwendeten grafischen Konventionen und Darstellungen (Orientierung,
Maßstab, dreidimensionale Darstellung, ...) und ihrer Verwendung im Maßstab, dreidimensionale Darstellung, ...) und ihrer Verwendung im
Rahmen einer Brandschutzakte. Rahmen einer Brandschutzakte.
§ 3 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und praktischen § 3 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und praktischen
Teils von Teil 3 der Ausbildung PREV-2, "Praktika und praktische Teils von Teil 3 der Ausbildung PREV-2, "Praktika und praktische
Übungen", gehören insbesondere folgende Punkte: Übungen", gehören insbesondere folgende Punkte:
1. Eintauchen in eine oder mehrere zonale Brandschutzabteilungen, 1. Eintauchen in eine oder mehrere zonale Brandschutzabteilungen,
2. Konzeption, Erläuterung und Anwendung der praktischen Umsetzung des 2. Konzeption, Erläuterung und Anwendung der praktischen Umsetzung des
Brandschutzes durch die Akteure des Sektors. Brandschutzes durch die Akteure des Sektors.
Abschnitt 2 - Bedingungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Abschnitt 2 - Bedingungen für die Zulassung zur Ausbildung zur
Erlangung des Zertifikats PREV-2 Erlangung des Zertifikats PREV-2
Art. 9 - Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zur Erlangung Art. 9 - Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zur Erlangung
des Zertifikats PREV-2 ist die Erfüllung der in den Artikeln 12, 33 des Zertifikats PREV-2 ist die Erfüllung der in den Artikeln 12, 33
und 37 oder 38 des Königlichen Erlasses vom 18. November 2015 über die und 37 oder 38 des Königlichen Erlasses vom 18. November 2015 über die
Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste und zur Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste und zur
Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse aufgeführten Bedingungen. Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse aufgeführten Bedingungen.
Art. 10 - Anträge auf Einschreibung für die Ausbildung PREV-2 werden Art. 10 - Anträge auf Einschreibung für die Ausbildung PREV-2 werden
bei einem der in Artikel 2 aufgeführten Organe eingereicht. bei einem der in Artikel 2 aufgeführten Organe eingereicht.
Das Organ, bei dem der Antrag auf Einschreibung eingereicht wird, Das Organ, bei dem der Antrag auf Einschreibung eingereicht wird,
überprüft, ob die in Artikel 9 vorgesehenen Zulassungsbedingungen am überprüft, ob die in Artikel 9 vorgesehenen Zulassungsbedingungen am
Datum des Beginns der Ausbildung erfüllt sind. Datum des Beginns der Ausbildung erfüllt sind.
KAPITEL IV - Zertifikat PREV-3 KAPITEL IV - Zertifikat PREV-3
Abschnitt 1 - Dauer und pädagogische Ziele der Ausbildung zur Abschnitt 1 - Dauer und pädagogische Ziele der Ausbildung zur
Erlangung des Zertifikats PREV-3 Erlangung des Zertifikats PREV-3
Art. 11 - Die Ausbildung PREV-3 besteht aus einem einzigen Modul mit Art. 11 - Die Ausbildung PREV-3 besteht aus einem einzigen Modul mit
insgesamt achtzig Unterrichtsstunden, das wie folgt in drei Teile insgesamt achtzig Unterrichtsstunden, das wie folgt in drei Teile
gegliedert ist: gegliedert ist:
1. Teil 1: Brandschutzvorschriften für Bauwerke und Infrastrukturen, 1. Teil 1: Brandschutzvorschriften für Bauwerke und Infrastrukturen,
die eine spezifische Fachkenntnis erfordern die eine spezifische Fachkenntnis erfordern
- dreißig Stunden Theorie. - dreißig Stunden Theorie.
2. Teil 2: Mittel, Normen und Regeln des Fachs für den Brandschutz im 2. Teil 2: Mittel, Normen und Regeln des Fachs für den Brandschutz im
Zusammenhang mit spezifischen Infrastrukturen Zusammenhang mit spezifischen Infrastrukturen
- sechsundzwanzig Stunden Theorie, - sechsundzwanzig Stunden Theorie,
- vier Stunden Praxisbesuche bei einer Reihe von Akteuren des - vier Stunden Praxisbesuche bei einer Reihe von Akteuren des
Brandschutzsektors. Brandschutzsektors.
3. Teil 3: Praktika und praktische Übungen 3. Teil 3: Praktika und praktische Übungen
- sechzehn Stunden Praktika in zonalen Brandschutzabteilungen, - sechzehn Stunden Praktika in zonalen Brandschutzabteilungen,
- vier Stunden Praxisbesuche bei einer Reihe von Akteuren des - vier Stunden Praxisbesuche bei einer Reihe von Akteuren des
Brandschutzsektors. Brandschutzsektors.
Art. 12 - § 1 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und Art. 12 - § 1 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und
praktischen Teils von Teil 1 der Ausbildung PREV-3, praktischen Teils von Teil 1 der Ausbildung PREV-3,
"Brandschutzvorschriften für Infrastrukturen, die eine spezifische "Brandschutzvorschriften für Infrastrukturen, die eine spezifische
Fachkenntnis erfordern", gehören insbesondere folgende Punkte: Fachkenntnis erfordern", gehören insbesondere folgende Punkte:
1. Nachschlagen und Erläuterung der Rechtsvorschriften, der Normen und 1. Nachschlagen und Erläuterung der Rechtsvorschriften, der Normen und
der Regeln des Fachs für Infrastrukturen, die eine spezifische der Regeln des Fachs für Infrastrukturen, die eine spezifische
Fachkenntnis erfordern, Fachkenntnis erfordern,
2. Benennung und Erläuterung aller aktiven und passiven Schutzmittel 2. Benennung und Erläuterung aller aktiven und passiven Schutzmittel
im Zusammenhang mit dieser Art von Infrastruktur wie Rauch- und im Zusammenhang mit dieser Art von Infrastruktur wie Rauch- und
Wärmeabzugsanlagen und deren Berechnung, Wärmeabzugsanlagen und deren Berechnung,
3. Erstellung eines Brandschutzberichts in Bezug auf diese 3. Erstellung eines Brandschutzberichts in Bezug auf diese
Infrastrukturen und Begründung des Inhalts. Infrastrukturen und Begründung des Inhalts.
§ 2 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und praktischen § 2 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und praktischen
Teils von Teil 2 der Ausbildung PREV-3, "Mittel, Normen und Regeln des Teils von Teil 2 der Ausbildung PREV-3, "Mittel, Normen und Regeln des
Fachs für den Brandschutz im Zusammenhang mit spezifischen Fachs für den Brandschutz im Zusammenhang mit spezifischen
Infrastrukturen", gehören insbesondere folgende Punkte: Infrastrukturen", gehören insbesondere folgende Punkte:
1. Überprüfung der von externen Sachverständigen erhaltenen 1. Überprüfung der von externen Sachverständigen erhaltenen
Informationen wie Berechnungsdaten über den Feuerwiderstand und andere Informationen wie Berechnungsdaten über den Feuerwiderstand und andere
Laborberechnungsdaten, Brandbelastung, ..., Laborberechnungsdaten, Brandbelastung, ...,
2. Analyse der Interpretation von Laborberichten, 2. Analyse der Interpretation von Laborberichten,
3. Erläuterung der Auswirkungen der Branddynamik und der 3. Erläuterung der Auswirkungen der Branddynamik und der
Brandentwicklung im Zusammenhang mit spezifischen Infrastrukturen wie Brandentwicklung im Zusammenhang mit spezifischen Infrastrukturen wie
Atrien, unterirdischen Bauwerken, ... Atrien, unterirdischen Bauwerken, ...
§ 3 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und praktischen § 3 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und praktischen
Teils von Teil 3 der Ausbildung PREV-3, "Praktika und praktische Teils von Teil 3 der Ausbildung PREV-3, "Praktika und praktische
Übungen", gehören insbesondere folgende Punkte: Übungen", gehören insbesondere folgende Punkte:
1. Eintauchen in eine oder mehrere zonale Brandschutzabteilungen, die 1. Eintauchen in eine oder mehrere zonale Brandschutzabteilungen, die
spezifische Akten der Stufe PREV-3 verwalten, spezifische Akten der Stufe PREV-3 verwalten,
2. Konzeption, Erläuterung und Anwendung der praktischen Umsetzung des 2. Konzeption, Erläuterung und Anwendung der praktischen Umsetzung des
Brandschutzes durch die Akteure des Sektors für Akten der Stufe Brandschutzes durch die Akteure des Sektors für Akten der Stufe
PREV-3. PREV-3.
Abschnitt 2 - Bedingungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Abschnitt 2 - Bedingungen für die Zulassung zur Ausbildung zur
Erlangung des Zertifikats PREV-3 Erlangung des Zertifikats PREV-3
Art. 13 - Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zur Erlangung Art. 13 - Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zur Erlangung
des Zertifikats PREV-3 ist die Erfüllung der in den Artikeln 12, 34 des Zertifikats PREV-3 ist die Erfüllung der in den Artikeln 12, 34
und 37 oder 38 des Königlichen Erlasses vom 18. November 2015 über die und 37 oder 38 des Königlichen Erlasses vom 18. November 2015 über die
Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste und zur Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste und zur
Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse aufgeführten Bedingungen. Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse aufgeführten Bedingungen.
Art. 14 - Die Anträge auf Einschreibung für die Ausbildung PREV-3 Art. 14 - Die Anträge auf Einschreibung für die Ausbildung PREV-3
werden bei einem der in Artikel 2 aufgeführten Organe eingereicht. werden bei einem der in Artikel 2 aufgeführten Organe eingereicht.
Das Organ, bei dem der Antrag auf Einschreibung eingereicht wird, Das Organ, bei dem der Antrag auf Einschreibung eingereicht wird,
überprüft, ob die in Artikel 13 vorgesehenen Zulassungsbedingungen am überprüft, ob die in Artikel 13 vorgesehenen Zulassungsbedingungen am
Datum des Beginns der Ausbildung erfüllt sind. Datum des Beginns der Ausbildung erfüllt sind.
KAPITEL V - Organisation der Prüfungen für die Ausbildungen PREV-1, KAPITEL V - Organisation der Prüfungen für die Ausbildungen PREV-1,
PREV-2 und PREV-3 PREV-2 und PREV-3
Art. 15 - Die Prüfungen für die Ausbildungen PREV-1, PREV-2 und PREV-3 Art. 15 - Die Prüfungen für die Ausbildungen PREV-1, PREV-2 und PREV-3
bestehen aus einer fortlaufenden Bewertung während des gesamten bestehen aus einer fortlaufenden Bewertung während des gesamten
Moduls, ergänzt durch die Bewertung einer schriftlichen Arbeit, die Moduls, ergänzt durch die Bewertung einer schriftlichen Arbeit, die
der Auszubildende pro Modul verfasst hat. der Auszubildende pro Modul verfasst hat.
Art. 16 - § 1 - Auf jeden Teil des Moduls PREV-2 folgt eine Bewertung. Art. 16 - § 1 - Auf jeden Teil des Moduls PREV-2 folgt eine Bewertung.
Die Bewertung von Teil 3 ist die Endbewertung; sie folgt auf die Die Bewertung von Teil 3 ist die Endbewertung; sie folgt auf die
Bewertung der Teile 1 und 2. Die Endbewertung betrifft die Bewertung der Teile 1 und 2. Die Endbewertung betrifft die
Gesamtkenntnis aller Teile des Moduls, die durch die Erstellung einer Gesamtkenntnis aller Teile des Moduls, die durch die Erstellung einer
vor einem Prüfungsausschuss zu verteidigenden Brandschutzakte getestet vor einem Prüfungsausschuss zu verteidigenden Brandschutzakte getestet
wird. wird.
§ 2 - Auf jeden Teil des Moduls PREV-3 folgt eine Bewertung. Die § 2 - Auf jeden Teil des Moduls PREV-3 folgt eine Bewertung. Die
Bewertung von Teil 3 ist die Endbewertung, die auf die Bewertung der Bewertung von Teil 3 ist die Endbewertung, die auf die Bewertung der
Teile 1 und 2 folgt. Die Endbewertung betrifft die Gesamtkenntnis Teile 1 und 2 folgt. Die Endbewertung betrifft die Gesamtkenntnis
aller Teile des Moduls, die durch die Erstellung einer vor einem aller Teile des Moduls, die durch die Erstellung einer vor einem
Prüfungsausschuss zu verteidigenden Brandschutzakte getestet wird. Prüfungsausschuss zu verteidigenden Brandschutzakte getestet wird.
KAPITEL VI - Gültigkeitsdauer der Zertifikate PREV-1, PREV-2 und KAPITEL VI - Gültigkeitsdauer der Zertifikate PREV-1, PREV-2 und
PREV-3 PREV-3
Art. 17 - Das Zertifikat PREV-1 hat eine Gültigkeit von zehn Jahren ab Art. 17 - Das Zertifikat PREV-1 hat eine Gültigkeit von zehn Jahren ab
dem Datum der Beratung, mit der die Prüfung zum Ausbildungsmodul dem Datum der Beratung, mit der die Prüfung zum Ausbildungsmodul
abgeschlossen wird. abgeschlossen wird.
Die Gültigkeitsdauer wird jedes Mal um zehn Jahre verlängert, sofern Die Gültigkeitsdauer wird jedes Mal um zehn Jahre verlängert, sofern
der Inhaber des Zertifikats während der zehnjährigen Gültigkeit der Inhaber des Zertifikats während der zehnjährigen Gültigkeit
mindestens vierundzwanzig Stunden Weiterbildung im Zusammenhang mit mindestens vierundzwanzig Stunden Weiterbildung im Zusammenhang mit
der Ausbildung PREV-1 in Übereinstimmung mit dem Weiterbildungskatalog der Ausbildung PREV-1 in Übereinstimmung mit dem Weiterbildungskatalog
absolviert hat. absolviert hat.
Art. 18 - Das Zertifikat PREV-2 hat eine Gültigkeit von zehn Jahren ab Art. 18 - Das Zertifikat PREV-2 hat eine Gültigkeit von zehn Jahren ab
dem Datum der Beratung, mit der die Prüfung zu Teil 3 des dem Datum der Beratung, mit der die Prüfung zu Teil 3 des
Ausbildungsmoduls abgeschlossen wird. Ausbildungsmoduls abgeschlossen wird.
Die Gültigkeitsdauer wird jedes Mal um zehn Jahre verlängert, sofern Die Gültigkeitsdauer wird jedes Mal um zehn Jahre verlängert, sofern
der Inhaber des Zertifikats während der zehnjährigen Gültigkeit der Inhaber des Zertifikats während der zehnjährigen Gültigkeit
mindestens vierundzwanzig Stunden Weiterbildung im Zusammenhang mit mindestens vierundzwanzig Stunden Weiterbildung im Zusammenhang mit
der Ausbildung PREV-2 in Übereinstimmung mit dem Weiterbildungskatalog der Ausbildung PREV-2 in Übereinstimmung mit dem Weiterbildungskatalog
absolviert hat. absolviert hat.
Art. 19 - Das Zertifikat PREV-3 hat eine Gültigkeit von zehn Jahren ab Art. 19 - Das Zertifikat PREV-3 hat eine Gültigkeit von zehn Jahren ab
dem Datum der Beratung, mit der die Prüfung zu Teil 3 des dem Datum der Beratung, mit der die Prüfung zu Teil 3 des
Ausbildungsmoduls abgeschlossen wird. Ausbildungsmoduls abgeschlossen wird.
Die Gültigkeitsdauer wird jedes Mal um zehn Jahre verlängert, sofern Die Gültigkeitsdauer wird jedes Mal um zehn Jahre verlängert, sofern
der Inhaber des Zertifikats während der zehnjährigen Gültigkeit der Inhaber des Zertifikats während der zehnjährigen Gültigkeit
mindestens vierundzwanzig Stunden Weiterbildung im Zusammenhang mit mindestens vierundzwanzig Stunden Weiterbildung im Zusammenhang mit
der Ausbildung PREV-3 in Übereinstimmung mit dem Weiterbildungskatalog der Ausbildung PREV-3 in Übereinstimmung mit dem Weiterbildungskatalog
absolviert hat. absolviert hat.
KAPITEL VII - Befreiungen KAPITEL VII - Befreiungen
Art. 20 - Inhaber des Zertifikats eines Brandschutzberaters, das vom Art. 20 - Inhaber des Zertifikats eines Brandschutzberaters, das vom
FÖD Inneres oder von einem der in Artikel 2 aufgeführten Organe FÖD Inneres oder von einem der in Artikel 2 aufgeführten Organe
ausgestellt wird, sind von Teil 1 - Brandschutzberater - der ausgestellt wird, sind von Teil 1 - Brandschutzberater - der
Ausbildung PREV-1 befreit. Ausbildung PREV-1 befreit.
Brüssel, den 21. März 2019 Brüssel, den 21. März 2019
P. DE CREM P. DE CREM
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