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Vue multilingue de Arrêté Ministériel du 18/03/2020
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Arrêté ministériel portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande Ministerieel besluit houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 18 MARS 2020. - Arrêté ministériel portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 18 MAART 2020. - Ministerieel besluit houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel
l'arrêté ministériel du 18 mars 2020 portant des mesures d'urgence besluit van 18 maart 2020 houdende dringende maatregelen om de
pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19 (Moniteur belge du verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken (Belgisch
18 mars 2020). Staatsblad van 18 maart 2020).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
18. MÄRZ 2020 - Ministerieller Erlass zur Festlegung von 18. MÄRZ 2020 - Ministerieller Erlass zur Festlegung von
Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus
COVID-19 COVID-19
Der Minister der Sicherheit und des Innern, Der Minister der Sicherheit und des Innern,
Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des
Artikels 4; Artikels 4;
Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der
Artikel 11 und 42; Artikel 11 und 42;
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der
Artikel 181, 182 und 187; Artikel 181, 182 und 187;
Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember
2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen
administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der
Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit; Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 18. März 2020; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 18. März 2020;
Aufgrund der am 18. März 2020 abgegebenen Stellungnahme der Minister, Aufgrund der am 18. März 2020 abgegebenen Stellungnahme der Minister,
die im Rat darüber beraten haben; die im Rat darüber beraten haben;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1; Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1;
Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, die Stellungnahme Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, die Stellungnahme
der Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten der Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten
Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der sehr Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der sehr
schnellen Entwicklung der Lage in Belgien und den angrenzenden schnellen Entwicklung der Lage in Belgien und den angrenzenden
Staaten, des Überschreitens der Schwelle zur Pandemie, wie von der Staaten, des Überschreitens der Schwelle zur Pandemie, wie von der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt, der Inkubationszeit des Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt, der Inkubationszeit des
Coronavirus COVID-19 und der Steigerung in Umfang und Anzahl der Coronavirus COVID-19 und der Steigerung in Umfang und Anzahl der
sekundären Übertragungsketten; folglich ist es unerlässlich, die sekundären Übertragungsketten; folglich ist es unerlässlich, die
erforderlichen Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen; erforderlichen Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen;
In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der
föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im
Nationalen Sicherheitsrat, der am 10., 12. und 17. März 2020 Nationalen Sicherheitsrat, der am 10., 12. und 17. März 2020
zusammengetreten ist; zusammengetreten ist;
In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der
Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven
Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses
Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der
Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten
wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen; wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen;
In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des
Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen
Übertragbarkeit und des Sterberisikos; Übertragbarkeit und des Sterberisikos;
In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen
Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie; Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie;
In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe
in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die
Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet; Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet;
In Erwägung der Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf dem In Erwägung der Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf dem
europäischen Gebiet und in Belgien und der exponentiellen Entwicklung europäischen Gebiet und in Belgien und der exponentiellen Entwicklung
der Anzahl Ansteckungen; dass diese exponentielle Entwicklung mit den der Anzahl Ansteckungen; dass diese exponentielle Entwicklung mit den
bisher getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend eingedämmt werden bisher getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend eingedämmt werden
konnte; dass der Grad der Auslastung der Krankenhäuser, insbesondere konnte; dass der Grad der Auslastung der Krankenhäuser, insbesondere
der Intensivstationen, kritisch wird; der Intensivstationen, kritisch wird;
In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr
für die belgische Bevölkerung und der daraus entstehenden für die belgische Bevölkerung und der daraus entstehenden
Dringlichkeit; Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine
Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege
befällt; befällt;
In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 offenbar von Mensch zu In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 offenbar von Mensch zu
Mensch über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der Mensch über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der
Krankheit scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund Krankheit scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund
oder Nase erfolgt; oder Nase erfolgt;
In Erwägung der Stellungnahme des CELEVAL; In Erwägung der Stellungnahme des CELEVAL;
In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden Zusammenkünfte in In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden Zusammenkünfte in
geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter freiem Himmel ein geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter freiem Himmel ein
besonderes Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen; besonderes Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen;
In der Erwägung, dass es notwendig ist, die Maßnahmen, die im Bereich In der Erwägung, dass es notwendig ist, die Maßnahmen, die im Bereich
der Volksgesundheit unerlässlich sind, zwecks Verlangsamung und der Volksgesundheit unerlässlich sind, zwecks Verlangsamung und
Eindämmung der Weiterverbreitung des Virus sofort anzuordnen; Eindämmung der Weiterverbreitung des Virus sofort anzuordnen;
In der Erwägung, dass eine polizeiliche Maßnahme zur Auferlegung eines In der Erwägung, dass eine polizeiliche Maßnahme zur Auferlegung eines
Versammlungsverbots folglich unerlässlich und verhältnismäßig ist; Versammlungsverbots folglich unerlässlich und verhältnismäßig ist;
In der Erwägung, dass das vorerwähnte Verbot dazu führt, dass In der Erwägung, dass das vorerwähnte Verbot dazu führt, dass
einerseits die Anzahl akuter Ansteckungen verringert wird und folglich einerseits die Anzahl akuter Ansteckungen verringert wird und folglich
den Intensivstationen ermöglicht wird, die am schwersten getroffenen den Intensivstationen ermöglicht wird, die am schwersten getroffenen
Patienten unter bestmöglichen Bedingungen aufzunehmen, und dass Patienten unter bestmöglichen Bedingungen aufzunehmen, und dass
andererseits den Forscher mehr Zeit gegeben wird, um effiziente andererseits den Forscher mehr Zeit gegeben wird, um effiziente
Behandlungsmethoden und Impfstoffe zu entwickeln; Behandlungsmethoden und Impfstoffe zu entwickeln;
In der Erwägung, dass das gesamte nationale Hoheitsgebiet von der In der Erwägung, dass das gesamte nationale Hoheitsgebiet von der
Gefahr betroffen ist; dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass die Gefahr betroffen ist; dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass die
ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
kohärent sind, wodurch ihre Effizienz maximiert wird; kohärent sind, wodurch ihre Effizienz maximiert wird;
In Erwägung der Anzahl erkannter Infektionsfälle und der Anzahl In Erwägung der Anzahl erkannter Infektionsfälle und der Anzahl
Todesfälle in Belgien seit dem 13. März 2020; Todesfälle in Belgien seit dem 13. März 2020;
In Erwägung der dringenden Notwendigkeit, In Erwägung der dringenden Notwendigkeit,
Erlässt: Erlässt:
Artikel 1 - § 1 - Handelsgeschäfte und andere Geschäfte bleiben Artikel 1 - § 1 - Handelsgeschäfte und andere Geschäfte bleiben
geschlossen, mit Ausnahme von: geschlossen, mit Ausnahme von:
- Lebensmittelgeschäften, einschließlich Nightshops, - Lebensmittelgeschäften, einschließlich Nightshops,
- Tiernahrungsgeschäften, - Tiernahrungsgeschäften,
- Apotheken, - Apotheken,
- Zeitschriftengeschäften, - Zeitschriftengeschäften,
- Tankstellen und Brennstofflieferanten, - Tankstellen und Brennstofflieferanten,
- Friseuren, sofern sie nur einen Kunden auf einmal und auf Termin - Friseuren, sofern sie nur einen Kunden auf einmal und auf Termin
bedienen. bedienen.
Die erforderlichen Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Anwendung Die erforderlichen Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Anwendung
der Regeln des Social Distancing, insbesondere die Einhaltung eines der Regeln des Social Distancing, insbesondere die Einhaltung eines
Abstands von 1,5 m zwischen den Personen, zu gewährleisten. Diese Abstands von 1,5 m zwischen den Personen, zu gewährleisten. Diese
Maßnahmen gelten für alle Aktivitäten, die in vorliegendem Erlass Maßnahmen gelten für alle Aktivitäten, die in vorliegendem Erlass
erwähnt sind. erwähnt sind.
§ 2 - Der Zugang zu Supermärkten darf nur gemäß den nachfolgenden § 2 - Der Zugang zu Supermärkten darf nur gemäß den nachfolgenden
Modalitäten erfolgen: Modalitäten erfolgen:
- höchstens 1 Kunde pro Geschäftsfläche von 10 m2 während höchstens 30 - höchstens 1 Kunde pro Geschäftsfläche von 10 m2 während höchstens 30
Minuten, Minuten,
- Kunden begeben sich, sofern möglich, allein dorthin. - Kunden begeben sich, sofern möglich, allein dorthin.
Ausverkäufe und Rabatt-Aktionen sind verboten. Ausverkäufe und Rabatt-Aktionen sind verboten.
§ 3 - Lebensmittelgeschäfte dürfen nur von 7.00 bis 22.00 Uhr geöffnet § 3 - Lebensmittelgeschäfte dürfen nur von 7.00 bis 22.00 Uhr geöffnet
sein. sein.
Nightshops dürfen ab der normalen Öffnungszeit bis 22.00 Uhr geöffnet Nightshops dürfen ab der normalen Öffnungszeit bis 22.00 Uhr geöffnet
bleiben. bleiben.
§ 4 - Märkte sind verboten, mit Ausnahme von Lebensmittelständen, die § 4 - Märkte sind verboten, mit Ausnahme von Lebensmittelständen, die
in Gegenden, in denen keine kommerzielle Lebensmittelinfrastruktur in Gegenden, in denen keine kommerzielle Lebensmittelinfrastruktur
vorhanden ist, unentbehrlich sind. vorhanden ist, unentbehrlich sind.
§ 5 - Einrichtungen im kulturellen, festlichen, rekreativen oder § 5 - Einrichtungen im kulturellen, festlichen, rekreativen oder
sportlichen Bereich und im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im sportlichen Bereich und im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im
Freizeitbereich werden geschlossen. Das Terrassenmobiliar des Hotel- Freizeitbereich werden geschlossen. Das Terrassenmobiliar des Hotel-
und Gaststättengewerbes ist drinnen zu lagern. und Gaststättengewerbes ist drinnen zu lagern.
In Abweichung von vorhergehendem Absatz dürfen Hotels mit Ausnahme von In Abweichung von vorhergehendem Absatz dürfen Hotels mit Ausnahme von
angrenzenden Restaurants geöffnet bleiben. angrenzenden Restaurants geöffnet bleiben.
Lieferungen von Mahlzeiten und Gerichte zum Mitnehmen sind erlaubt. Lieferungen von Mahlzeiten und Gerichte zum Mitnehmen sind erlaubt.
Art. 2 - Homeoffice ist Pflicht für alle nicht wesentlichen Art. 2 - Homeoffice ist Pflicht für alle nicht wesentlichen
Unternehmen gleich welcher Größe, und zwar für alle Unternehmen gleich welcher Größe, und zwar für alle
Personalmitglieder, deren Funktion sich dazu eignet. Personalmitglieder, deren Funktion sich dazu eignet.
Für Funktionen, für die kein Homeoffice möglich ist, müssen Für Funktionen, für die kein Homeoffice möglich ist, müssen
Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Anwendung Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Anwendung
der Regeln des Social Distancing, insbesondere die Einhaltung eines der Regeln des Social Distancing, insbesondere die Einhaltung eines
Abstands von 1,5 m zwischen den Personen, zu gewährleisten. Diese Abstands von 1,5 m zwischen den Personen, zu gewährleisten. Diese
Regel gilt ebenfalls für die vom Arbeitgeber organisierte Beförderung. Regel gilt ebenfalls für die vom Arbeitgeber organisierte Beförderung.
Nicht wesentliche Unternehmen, die nicht in der Lage sind, die Nicht wesentliche Unternehmen, die nicht in der Lage sind, die
vorerwähnten Maßnahmen einzuhalten, müssen schließen. vorerwähnten Maßnahmen einzuhalten, müssen schließen.
Art. 3 - Die Bestimmungen von Artikel 2 gelten nicht für Unternehmen, Art. 3 - Die Bestimmungen von Artikel 2 gelten nicht für Unternehmen,
die zu den in der Anlage zum vorliegenden Erlass aufgeführten die zu den in der Anlage zum vorliegenden Erlass aufgeführten
Schlüsselsektoren und wesentlichen Diensten gehören. Schlüsselsektoren und wesentlichen Diensten gehören.
Diese Unternehmen und Dienste müssen jedoch alles tun, um nach Diese Unternehmen und Dienste müssen jedoch alles tun, um nach
Möglichkeit das System des Homeoffice und die Regeln des Social Möglichkeit das System des Homeoffice und die Regeln des Social
Distancing umzusetzen. Distancing umzusetzen.
Art. 4 - Die öffentliche Personenbeförderung wird aufrechterhalten. Art. 4 - Die öffentliche Personenbeförderung wird aufrechterhalten.
Sie muss so organisiert werden, dass die Anwendung der Regeln des Sie muss so organisiert werden, dass die Anwendung der Regeln des
Social Distancing, insbesondere die Einhaltung eines Abstands von 1,5 Social Distancing, insbesondere die Einhaltung eines Abstands von 1,5
m zwischen den Personen, gewährleistet ist. m zwischen den Personen, gewährleistet ist.
Art. 5 - Verboten sind: Art. 5 - Verboten sind:
- Zusammenkünfte, - Zusammenkünfte,
- private oder öffentliche Aktivitäten kultureller, sozialer, - private oder öffentliche Aktivitäten kultureller, sozialer,
rekreativer, folkloristischer oder sportlicher Art sowie rekreativer, folkloristischer oder sportlicher Art sowie
Freizeitaktivitäten, Freizeitaktivitäten,
- Schulausflüge und Aktivitäten im Rahmen von Jugendbewegungen auf dem - Schulausflüge und Aktivitäten im Rahmen von Jugendbewegungen auf dem
nationalen Hoheitsgebiet oder vom nationalen Hoheitsgebiet ausgehend, nationalen Hoheitsgebiet oder vom nationalen Hoheitsgebiet ausgehend,
- Aktivitäten im Rahmen religiöser Feierlichkeiten. - Aktivitäten im Rahmen religiöser Feierlichkeiten.
In Abweichung von Absatz 1 sind erlaubt: In Abweichung von Absatz 1 sind erlaubt:
- Aktivitäten im kleinen oder familiären Kreis und - Aktivitäten im kleinen oder familiären Kreis und
Bestattungsfeierlichkeiten, Bestattungsfeierlichkeiten,
- Spaziergänge mit Familienmitgliedern, die im selben Haushalt leben, - Spaziergänge mit Familienmitgliedern, die im selben Haushalt leben,
in Begleitung einer anderen Person, Ausübung individueller in Begleitung einer anderen Person, Ausübung individueller
körperlicher Aktivitäten oder zusammen mit Familienmitgliedern, die im körperlicher Aktivitäten oder zusammen mit Familienmitgliedern, die im
selben Haushalt leben, oder stets mit demselben Freund sowie unter selben Haushalt leben, oder stets mit demselben Freund sowie unter
Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 m zwischen den Personen. Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 m zwischen den Personen.
Art. 6 - Unterrichtsstunden und Aktivitäten im Vorschul-, Primarschul- Art. 6 - Unterrichtsstunden und Aktivitäten im Vorschul-, Primarschul-
und Sekundarschulunterricht werden ausgesetzt. und Sekundarschulunterricht werden ausgesetzt.
Eine Betreuung wird jedoch gewährleistet. Eine Betreuung wird jedoch gewährleistet.
Hochschulen und Universitäten arbeiten nur per Fernunterricht. Hochschulen und Universitäten arbeiten nur per Fernunterricht.
Art. 7 - Nicht wesentliche Fahrten aus Belgien heraus sind verboten. Art. 7 - Nicht wesentliche Fahrten aus Belgien heraus sind verboten.
Art. 8 - Alle müssen zu Hause bleiben. Es ist verboten, sich auf der Art. 8 - Alle müssen zu Hause bleiben. Es ist verboten, sich auf der
öffentlichen Straße und an öffentlichen Orten aufzuhalten, außer im öffentlichen Straße und an öffentlichen Orten aufzuhalten, außer im
Notfall und aus dringenden Gründen wie: Notfall und aus dringenden Gründen wie:
- Weg zu und von Orten, deren Öffnung aufgrund der Artikel 1 und 3 - Weg zu und von Orten, deren Öffnung aufgrund der Artikel 1 und 3
erlaubt ist, erlaubt ist,
- Zugang zu Geldautomaten und Postämtern, - Zugang zu Geldautomaten und Postämtern,
- Zugang zu medizinischer Versorgung, - Zugang zu medizinischer Versorgung,
- Unterstützung und Pflege älterer Menschen, Minderjähriger, Personen - Unterstützung und Pflege älterer Menschen, Minderjähriger, Personen
mit Behinderung und schutzbedürftiger Personen, mit Behinderung und schutzbedürftiger Personen,
- berufliche Fahrten, einschließlich Strecken zwischen Wohnung und - berufliche Fahrten, einschließlich Strecken zwischen Wohnung und
Arbeitsplatz, Arbeitsplatz,
- in Artikel 5 Absatz 2 vorgesehene Situationen. - in Artikel 5 Absatz 2 vorgesehene Situationen.
Art. 9 - Im Rahmen der Anwendung der in vorliegendem Erlass Art. 9 - Im Rahmen der Anwendung der in vorliegendem Erlass
vorgeschriebenen Maßnahmen und sofern die operativen Erfordernisse es vorgeschriebenen Maßnahmen und sofern die operativen Erfordernisse es
verlangen, sind für die Dauer der Anwendung des vorliegenden Erlasses verlangen, sind für die Dauer der Anwendung des vorliegenden Erlasses
Abweichungen von den in Teil IV Titel I des Königlichen Erlasses vom Abweichungen von den in Teil IV Titel I des Königlichen Erlasses vom
30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der
Polizeidienste vorgeschriebenen Bestimmungen in Sachen Organisation Polizeidienste vorgeschriebenen Bestimmungen in Sachen Organisation
der Arbeits- und Ruhezeiten erlaubt. der Arbeits- und Ruhezeiten erlaubt.
Art. 10 - § 1 - Verstöße gegen die Artikel 1, 5 und 8 werden mit den Art. 10 - § 1 - Verstöße gegen die Artikel 1, 5 und 8 werden mit den
in Artikel 187 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile in Artikel 187 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile
Sicherheit vorgesehenen Strafen geahndet. Sicherheit vorgesehenen Strafen geahndet.
§ 2 - In Artikel 2 erwähnte Unternehmen, die, nachdem eine erste § 2 - In Artikel 2 erwähnte Unternehmen, die, nachdem eine erste
Feststellung zu ihren Lasten erfolgt ist, die Verpflichtungen in Feststellung zu ihren Lasten erfolgt ist, die Verpflichtungen in
Sachen Social Distancing noch immer nicht einhalten, setzen sich einer Sachen Social Distancing noch immer nicht einhalten, setzen sich einer
Schließungsmaßnahme aus. Schließungsmaßnahme aus.
Art. 11 - Die Behörden der Verwaltungspolizei sind mit der Ausführung Art. 11 - Die Behörden der Verwaltungspolizei sind mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Die Polizeidienste sind beauftragt, für die Einhaltung des Die Polizeidienste sind beauftragt, für die Einhaltung des
vorliegenden Erlasses zu sorgen, notfalls unter Anwendung von Zwang vorliegenden Erlasses zu sorgen, notfalls unter Anwendung von Zwang
und Gewalt, gemäß den Bestimmungen von Artikel 37 des Gesetzes über und Gewalt, gemäß den Bestimmungen von Artikel 37 des Gesetzes über
das Polizeiamt. das Polizeiamt.
Art. 12 - Der Ministerielle Erlass vom 13. März 2020 zur Festlegung Art. 12 - Der Ministerielle Erlass vom 13. März 2020 zur Festlegung
von Dringlichkeitsmaßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus von Dringlichkeitsmaßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus
COVID-19 einzudämmen, wird aufgehoben. COVID-19 einzudämmen, wird aufgehoben.
Art. 13 - Die durch vorliegenden Erlass vorgeschriebenen Maßnahmen Art. 13 - Die durch vorliegenden Erlass vorgeschriebenen Maßnahmen
sind bis zum 5. April 2020 einschließlich anwendbar. sind bis zum 5. April 2020 einschließlich anwendbar.
Art. 14 - Vorliegender Erlass tritt um 12 Uhr am Tag seiner Art. 14 - Vorliegender Erlass tritt um 12 Uhr am Tag seiner
Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Brüssel, den 18. März 2020 Brüssel, den 18. März 2020
P. DE CREM P. DE CREM
Anlage zum Ministeriellen Erlass vom 18. März 2020 Anlage zum Ministeriellen Erlass vom 18. März 2020
Handelsgeschäfte, private und öffentliche Betriebe und Dienste, die Handelsgeschäfte, private und öffentliche Betriebe und Dienste, die
für den Schutz der lebenswichtigen Bedürfnisse der Nation und der für den Schutz der lebenswichtigen Bedürfnisse der Nation und der
Bedürfnisse der Bevölkerung wesentlich sind Bedürfnisse der Bevölkerung wesentlich sind
Handelsgeschäfte, private und öffentliche Betriebe und Dienste, die Handelsgeschäfte, private und öffentliche Betriebe und Dienste, die
für den Schutz der lebenswichtigen Bedürfnisse der Nation und der für den Schutz der lebenswichtigen Bedürfnisse der Nation und der
Bedürfnisse der Bevölkerung wesentlich sind, sind die Folgenden: Bedürfnisse der Bevölkerung wesentlich sind, sind die Folgenden:
- gesetzgebende und ausführende Gewalt mit all ihren Diensten, - gesetzgebende und ausführende Gewalt mit all ihren Diensten,
- medizinische Pflegeeinrichtungen einschließlich Präventivpflege, - medizinische Pflegeeinrichtungen einschließlich Präventivpflege,
- Pflege-, Aufnahme- und Unterstützungseinrichtungen für Betagte, - Pflege-, Aufnahme- und Unterstützungseinrichtungen für Betagte,
Minderjährige, Personen mit Behinderung und schutzbedürftige Personen, Minderjährige, Personen mit Behinderung und schutzbedürftige Personen,
- Dienste für Asyl und Migration einschließlich Aufnahme und - Dienste für Asyl und Migration einschließlich Aufnahme und
Inhaftierung im Rahmen von Rückführungen, Inhaftierung im Rahmen von Rückführungen,
- Integrations- und Eingliederungsdienste, - Integrations- und Eingliederungsdienste,
- Telekommunikationsinfrastrukturen und -dienste und digitale - Telekommunikationsinfrastrukturen und -dienste und digitale
Infrastruktur, Infrastruktur,
- Medien, Journalisten und Kommunikationsdienste, - Medien, Journalisten und Kommunikationsdienste,
- Dienste für die Müllsammlung und -behandlung, - Dienste für die Müllsammlung und -behandlung,
- Hilfeleistungszonen, - Hilfeleistungszonen,
- Dienste der privaten und besonderen Sicherheit, - Dienste der privaten und besonderen Sicherheit,
- Polizeidienste, - Polizeidienste,
- Dienst für medizinische Hilfe und dringende medizinische Hilfe, - Dienst für medizinische Hilfe und dringende medizinische Hilfe,
- Ministerium der Landesverteidigung, - Ministerium der Landesverteidigung,
- Zivilschutz, - Zivilschutz,
- Nachrichten- und Sicherheitsdienste einschließlich des KOBA, - Nachrichten- und Sicherheitsdienste einschließlich des KOBA,
- Justizdienste und damit verbundene Berufe: Justizhäuser, Magistratur - Justizdienste und damit verbundene Berufe: Justizhäuser, Magistratur
und Strafanstalten, Zentren für Jugendliche, elektronische und Strafanstalten, Zentren für Jugendliche, elektronische
Überwachung, gerichtliche Sachverständigen, Gerichtsvollzieher, Überwachung, gerichtliche Sachverständigen, Gerichtsvollzieher,
Gerichtspersonal, Übersetzer-Dolmetscher, Rechtsanwälte, Gerichtspersonal, Übersetzer-Dolmetscher, Rechtsanwälte,
- Staatsrat und Verwaltungsgerichtsbarkeiten, - Staatsrat und Verwaltungsgerichtsbarkeiten,
- internationale Einrichtungen und diplomatische Vertretungen, - internationale Einrichtungen und diplomatische Vertretungen,
- Noteinsatzplanungs- und Krisenbewältigungsdienste, - Noteinsatzplanungs- und Krisenbewältigungsdienste,
- Generalverwaltung Zoll und Akzisen, - Generalverwaltung Zoll und Akzisen,
- Kindertagesstätten und Schulen im Hinblick auf die Organisation der - Kindertagesstätten und Schulen im Hinblick auf die Organisation der
Betreuung, Betreuung,
- Universitäten und Hochschulen, - Universitäten und Hochschulen,
- Taxidienste, Dienste für öffentlichen Verkehr, Flughäfen und - Taxidienste, Dienste für öffentlichen Verkehr, Flughäfen und
wesentliche Dienste zur Unterstützung des Luftverkehrs, wesentliche Dienste zur Unterstützung des Luftverkehrs,
Flugverkehrsleitdienste und Flugplanung, Schienenverkehr, Flugverkehrsleitdienste und Flugplanung, Schienenverkehr,
Personenverkehr und Logistik, Personenverkehr und Logistik,
- Kraftstoffversorger und -beförderer und Anbieter von Brennholz, - Kraftstoffversorger und -beförderer und Anbieter von Brennholz,
- Handelsgeschäfte und Betriebe, die an der Lebensmittelkette, der - Handelsgeschäfte und Betriebe, die an der Lebensmittelkette, der
Lebensmittelindustrie, dem Land- und Gartenbau, der Herstellung von Lebensmittelindustrie, dem Land- und Gartenbau, der Herstellung von
Düngemitteln und der Fischerei beteiligt sind, Düngemitteln und der Fischerei beteiligt sind,
- Produktionsketten, die aus technischen Gründen nicht stillgelegt - Produktionsketten, die aus technischen Gründen nicht stillgelegt
werden können, werden können,
- Verpackungsindustrie im Zusammenhang mit erlaubten Aktivitäten, - Verpackungsindustrie im Zusammenhang mit erlaubten Aktivitäten,
- Apotheken und Arzneimittelindustrie, - Apotheken und Arzneimittelindustrie,
- Hotels, - Hotels,
- dringende Pannen- und Reparaturdienste für Fahrzeuge, - dringende Pannen- und Reparaturdienste für Fahrzeuge,
- Dienste, die für dringende Reparaturen wesentlich sind, die ein - Dienste, die für dringende Reparaturen wesentlich sind, die ein
Sicherheits- oder Hygienerisiko darstellen, Sicherheits- oder Hygienerisiko darstellen,
- Postdienste, - Postdienste,
- Bestattungsunternehmen und Krematorien, - Bestattungsunternehmen und Krematorien,
- öffentliche Dienste und öffentliche Infrastruktur, die bei den - öffentliche Dienste und öffentliche Infrastruktur, die bei den
wesentlichen Dienstleistungen der erlaubten Kategorien eine Rolle wesentlichen Dienstleistungen der erlaubten Kategorien eine Rolle
spielen, spielen,
- Wasserwirtschaft, - Wasserwirtschaft,
- Inspektions- und Kontrolldienste, - Inspektions- und Kontrolldienste,
- Sozialsekretariate, - Sozialsekretariate,
- Notrufzentralen und ASTRID, - Notrufzentralen und ASTRID,
- Wetterdienste, - Wetterdienste,
- Einrichtungen für die Auszahlung von Sozialleistungen, - Einrichtungen für die Auszahlung von Sozialleistungen,
- Bereich der Energieversorgung (Gas, Strom und Erdöl): Gewinnung - Bereich der Energieversorgung (Gas, Strom und Erdöl): Gewinnung
beziehungsweise Erzeugung, Transport, Verteilung und Markt, beziehungsweise Erzeugung, Transport, Verteilung und Markt,
- Bereich der Wasserversorgung: Trinkwasser, Reinigung, Gewinnung und - Bereich der Wasserversorgung: Trinkwasser, Reinigung, Gewinnung und
Verteilung, Verteilung,
- chemische Industrie, - chemische Industrie,
- Produktion von medizinischen Instrumenten, - Produktion von medizinischen Instrumenten,
- Finanzsektor: Banken, elektronische Zahlungen und alle in diesem - Finanzsektor: Banken, elektronische Zahlungen und alle in diesem
Rahmen relevanten Dienste, Handel mit Wertpapieren, Infrastruktur des Rahmen relevanten Dienste, Handel mit Wertpapieren, Infrastruktur des
Finanzmarkts, Außenhandel, Dienste für die Bargeldversorgung, Finanzmarkts, Außenhandel, Dienste für die Bargeldversorgung,
Geldtransporte, Fondsverwalter, finanzielle Berichterstattung unter Geldtransporte, Fondsverwalter, finanzielle Berichterstattung unter
den Banken, den Banken,
- Bodenstationen von Raumfahrtsystemen, - Bodenstationen von Raumfahrtsystemen,
- Produktion von radioaktiven Isotopen, - Produktion von radioaktiven Isotopen,
- wissenschaftliche Forschung von entscheidender Bedeutung, - wissenschaftliche Forschung von entscheidender Bedeutung,
- internationale Beförderung, - internationale Beförderung,
- Häfen, - Häfen,
- Nuklearsektor und radiologischer Sektor. - Nuklearsektor und radiologischer Sektor.
Für den Privatsektor wird vorerwähnte Liste nach paritätischen Für den Privatsektor wird vorerwähnte Liste nach paritätischen
Kommissionen geregelt Kommissionen geregelt
Einschränkungen Einschränkungen
102.9 Paritätische Unterkommissionen für die Kalksteinbruch- und 102.9 Paritätische Unterkommissionen für die Kalksteinbruch- und
Kalkofenindustrie Kalkofenindustrie
104 Paritätische Kommission für die Eisen- und Stahlindustrie 104 Paritätische Kommission für die Eisen- und Stahlindustrie
105 Paritätische Kommission für Nichteisenmetalle 105 Paritätische Kommission für Nichteisenmetalle
110 Paritätische Kommission für Textilreinigung 110 Paritätische Kommission für Textilreinigung
Kontinuierlich funktionierende Betriebe Kontinuierlich funktionierende Betriebe
Paritätische Kommission 102.02 Paritätische Kommission 102.02
Kontinuierlich funktionierende Betriebe Kontinuierlich funktionierende Betriebe
Paritätische Kommission 110 für Reinigungs- und Hygienebetriebe Paritätische Kommission 110 für Reinigungs- und Hygienebetriebe
112 Paritätische Kommission für Autowerkstätten 112 Paritätische Kommission für Autowerkstätten
Auf Pannen- und Reparaturdienste begrenzt Auf Pannen- und Reparaturdienste begrenzt
116 Paritätische Kommission für die chemische Industrie 116 Paritätische Kommission für die chemische Industrie
117 Paritätische Kommission für die Erdölindustrie und den Erdölhandel 117 Paritätische Kommission für die Erdölindustrie und den Erdölhandel
118 Paritätische Kommission für die Nahrungsmittelindustrie 118 Paritätische Kommission für die Nahrungsmittelindustrie
119 Paritätische Kommission für den Nahrungsmittelhandel 119 Paritätische Kommission für den Nahrungsmittelhandel
127 Paritätische Kommission für den Brennstoffhandel 127 Paritätische Kommission für den Brennstoffhandel
130 Paritätische Kommission für Buchdruck, grafische Künste und 130 Paritätische Kommission für Buchdruck, grafische Künste und
Tageszeitungen Tageszeitungen
132 Paritätische Kommission für Betriebe für technische 132 Paritätische Kommission für Betriebe für technische
Landwirtschafts- und Gartenbauarbeiten Landwirtschafts- und Gartenbauarbeiten
Auf den Druck von Tages- und Wochenzeitungen begrenzt Auf den Druck von Tages- und Wochenzeitungen begrenzt
139 Paritätische Kommission für die Binnenschifffahrt 139 Paritätische Kommission für die Binnenschifffahrt
140 Paritätische Kommission für Transport und Logistik 140 Paritätische Kommission für Transport und Logistik
Unterkommissionen: 140.01, 140.03, 140.04 Unterkommissionen: 140.01, 140.03, 140.04
Auf Personenverkehr, Kraftverkehr und Logistik begrenzt Auf Personenverkehr, Kraftverkehr und Logistik begrenzt
143 Paritätische Kommission für die Seefischerei 143 Paritätische Kommission für die Seefischerei
144 Paritätische Kommission für die Landwirtschaft 144 Paritätische Kommission für die Landwirtschaft
145 Paritätische Kommission für Gartenbauunternehmen 145 Paritätische Kommission für Gartenbauunternehmen
149.01 Paritätische Unterkommission für Elektriker: Installation und 149.01 Paritätische Unterkommission für Elektriker: Installation und
Versorgung Versorgung
152 Paritätische Kommission für subventionierte freie Lehranstalten 152 Paritätische Kommission für subventionierte freie Lehranstalten
200 Paritätische Hilfskommission für Angestellte 200 Paritätische Hilfskommission für Angestellte
Auf Angestellte der Betriebe begrenzt, die den paritätischen Auf Angestellte der Betriebe begrenzt, die den paritätischen
Kommissionen für Arbeiter angehören, die in der Liste aufgenommen sind Kommissionen für Arbeiter angehören, die in der Liste aufgenommen sind
und keine eigene paritätische Kommission für Angestellte haben und keine eigene paritätische Kommission für Angestellte haben
201 Paritätische Kommission für den selbständigen Einzelhandel 201 Paritätische Kommission für den selbständigen Einzelhandel
Auf Lebensmittel und Futtermittel begrenzt Auf Lebensmittel und Futtermittel begrenzt
202 Paritätische Kommission für Angestellte im Einzelhandel mit 202 Paritätische Kommission für Angestellte im Einzelhandel mit
Lebensmitteln Lebensmitteln
202.01 Paritätische Unterkommission für die mittleren 202.01 Paritätische Unterkommission für die mittleren
Lebensmittelunternehmen Lebensmittelunternehmen
207 Paritätische Kommission für die Angestellten der chemischen 207 Paritätische Kommission für die Angestellten der chemischen
Industrie Industrie
210 Paritätische Kommission für die Angestellten der Eisen- und 210 Paritätische Kommission für die Angestellten der Eisen- und
Stahlindustrie Stahlindustrie
211 Paritätische Kommission für die Angestellten der Erdölindustrie 211 Paritätische Kommission für die Angestellten der Erdölindustrie
und des Erdölhandels und des Erdölhandels
220 Paritätische Kommission für die Angestellten der 220 Paritätische Kommission für die Angestellten der
Nahrungsmittelindustrie Nahrungsmittelindustrie
225 Paritätische Kommission für die Angestellten der subventionierten 225 Paritätische Kommission für die Angestellten der subventionierten
freien Lehranstalten freien Lehranstalten
226 Paritätische Kommission für die Angestellten des internationalen 226 Paritätische Kommission für die Angestellten des internationalen
Handels, des Transports und der Logistik Handels, des Transports und der Logistik
301 Paritätische Kommission für die Häfen 301 Paritätische Kommission für die Häfen
302 Paritätische Kommission für das Hotelgewerbe 302 Paritätische Kommission für das Hotelgewerbe
Auf Hotels begrenzt Auf Hotels begrenzt
304 Paritätische Kommission für Unterhaltungsdarbietungen 304 Paritätische Kommission für Unterhaltungsdarbietungen
Auf Rundfunk und Fernsehen begrenzt Auf Rundfunk und Fernsehen begrenzt
309 Paritätische Kommission für Börsengesellschaften 309 Paritätische Kommission für Börsengesellschaften
310 Paritätische Kommission für Banken 310 Paritätische Kommission für Banken
Auf wesentliche Bankgeschäfte Auf wesentliche Bankgeschäfte
311 Paritätische Kommission für große Einzelhandelsbetriebe 311 Paritätische Kommission für große Einzelhandelsbetriebe
Auf Futtermittel begrenzt Auf Futtermittel begrenzt
312 Paritätische Kommission für Warenhäuser 312 Paritätische Kommission für Warenhäuser
313 Paritätische Kommission für Apotheken und Tariffestsetzungsämter 313 Paritätische Kommission für Apotheken und Tariffestsetzungsämter
315 Paritätische Kommission für die kommerzielle Luftfahrt 315 Paritätische Kommission für die kommerzielle Luftfahrt
317 Paritätische Kommission für Wachdienste 317 Paritätische Kommission für Wachdienste
318 Paritätische Kommission für die Familien- und Seniorenhilfsdienste 318 Paritätische Kommission für die Familien- und Seniorenhilfsdienste
319 Paritätische Kommission für Erziehungs- und 319 Paritätische Kommission für Erziehungs- und
Unterbringungseinrichtungen und -dienste (und Unterkommissionen) Unterbringungseinrichtungen und -dienste (und Unterkommissionen)
320 Paritätische Kommission für Bestattungsunternehmen 320 Paritätische Kommission für Bestattungsunternehmen
321 Paritätische Kommission für Großhandelsverteiler von Arzneimitteln 321 Paritätische Kommission für Großhandelsverteiler von Arzneimitteln
326 Paritätische Kommission für die Gas- und Stromindustrie 326 Paritätische Kommission für die Gas- und Stromindustrie
328 Paritätische Kommission für städtischen und regionalen Verkehr 328 Paritätische Kommission für städtischen und regionalen Verkehr
330 Paritätische Kommission für die Gesundheitseinrichtungen und 330 Paritätische Kommission für die Gesundheitseinrichtungen und
-dienste -dienste
331 Paritätische Kommission für den flämischen Sektor der Sozialhilfe 331 Paritätische Kommission für den flämischen Sektor der Sozialhilfe
und der Gesundheitspflege und der Gesundheitspflege
332 Paritätische Kommission für den französischsprachigen und den 332 Paritätische Kommission für den französischsprachigen und den
deutschsprachigen Sektor der Sozialhilfe und der Gesundheitspflege deutschsprachigen Sektor der Sozialhilfe und der Gesundheitspflege
335 Paritätische Kommission für die Dienstleistungserbringung und die 335 Paritätische Kommission für die Dienstleistungserbringung und die
Unterstützung der Wirtschaft und der Selbständigen Unterstützung der Wirtschaft und der Selbständigen
Auf Sozialsekretariate begrenzt Auf Sozialsekretariate begrenzt
336 Paritätische Kommission für die freien Berufe 336 Paritätische Kommission für die freien Berufe
339 Paritätische Kommission für zugelassene Gesellschaften für 339 Paritätische Kommission für zugelassene Gesellschaften für
sozialen Wohnungsbau (und Unterkommissionen) sozialen Wohnungsbau (und Unterkommissionen)
340 Paritätische Kommission für orthopedische Technologien 340 Paritätische Kommission für orthopedische Technologien
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 18. März 2020 beigefügt zu Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 18. März 2020 beigefügt zu
werden werden
Der Minister der Sicherheit und des Innern Der Minister der Sicherheit und des Innern
P. DE CREM P. DE CREM
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